Hinzuverdienst in der vorgezogenen Altersrente

Die #Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene #Altersrenten wird zum 1. Januar 2023 aufgehoben.

#Frührentnerinnen und #Frührentner hatten bislang eine so genannte #Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen. Bei den #Altersrenten gibt es nun grundsätzlich keine Begrenzung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes mehr. Durch die neue Regelung sollen die Versicherten eine noch größere Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhalten.

Die #Hinzuverdienstgrenzen bei den #Erwerbsminderungsrenten richten sich ab 2023 nach der Lohnentwicklung und werden jährlich angepasst.

Hier ist auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zu beachten.

Aufgrund der Neuregelungen können erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner innerhalb ihres Leistungsvermögens einen höheren Hinzuverdienst erzielen.

Dadurch soll eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gebaut werden.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.1.2023

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Gesetzliche Rentenversicherung ab 1.1.2023 etwas anders

Zum Jahresbeginn 2023 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung hinweist.

Reguläre Altersgrenze wird angehoben

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt zu Beginn des nächsten Jahres auf 66. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt

Bei der abschlagsfreien „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und vier Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten fällt weg

Ab Januar 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogenen Altersrenten wegfallen. Zusätzliche Einkünfte führen somit nicht mehr zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner.

Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen

Änderungen gibt es auch bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.

Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Endete die Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 mit 65 Jahren und elf Monaten, so endet diese bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 mit 66 Jahren.

Beitragssatz bleibt stabil

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze ändert sich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigt

Auf 96,72 Euro steigt 2023 der Mindestbeitrag. Grund hierfür ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde und der damit verbundenen Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich. Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2023 steigt in den alten und neuen Bundesländern von 1.311,30 Euro auf 1.357,80 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Midijob: Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt

Die seit Oktober 2022 geltende monatliche Höchstgrenze für Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich wird ab 1. Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 520 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Midijobber einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich dadurch aber nicht, sondern werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 auf 83 Prozent. Somit bleiben 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Hartz IV – Bürgergeld – Grundsicherung – ALGI – ALG II einfach erklärt.

Bürgergeld und Hartz IV – Was ist der Unterschied?

Was Sie zum neuen Bürgergeld wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 ist mit dem Gesetz zur zwölften Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und weiterer Gesetze, darunter das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das Bürgergeld eingeführt worden.

Dieses ersetzt das bisherige Hartz IV System. Welche Änderungen ergeben sich dadurch, was ist gleich geblieben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Wurde vor der Reform zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz_IV) unterschieden, ist nun zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld zu unterscheiden.

Das Bürgergeld ersetzt damit das Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wie viel Bürgergeld gibt es und ist das Bürgergeld höher als die bisherigen Hartz IV- Sätze?

Grundlage für die Höhe des Bürgergeldes ist §20 SGB II, der sich inhaltlich nicht geändert hat.

Wie auch zuvor, wird über

§ 20 Abs. 1a S.1 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII der Regelbedarf jährlich neu ermittelt.

Im Jahr 2022 galt der Regelbedarf je nach Bedarfsstufe von 285 € bei Bedarfsstufe 6 bis 449 €.

Nun reicht der Regelbedarf bei Bedarfsstufe 6 von 318 € bis 502 € bei Bedarfsstufe 1.

Für wen gilt welche Bedarfsstufe?

Dies ist § 20 SGB II, sowie der Anlage 01 zu § 28 SGB XII zu entnehmen, die sowohl die Regelsätze je Bedarfsstufe auflistet, als auch festlegt, wer welcher Bedarfsstufe erhält.

Für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen gilt Bedarfsstufe 1.

Gleiches gilt für minderjährige Partnerinnen oder Partner.

Das heißt für sie liegt der Regelsatz nun bei 502 €.

Lebt die Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem volljährigen Ehegatten oder Partner, so gehört sie zu Bedarfsstufe 2 und erhält 451 €.

Ist ein Leistungsempfänger in einer Einrichtung oder stationär untergebracht, so unterfällt sie Regelbedarfsstufe 3.

Dann erhält er lediglich 402 €.

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedarfsstufen 4 bis 6, deren Leistungen zwischen 318 € und 420 € liegen.

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Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Wie bei Hartz IV gilt nach § 42 Abs. 1 SGB II auch weiterhin, dass Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden sollen.

Wer vor oder ab dem 01.01.2023 leistungsberechtigt ist, sollte also bereits das Bürgergeld für Januar erhalten haben.

Muss man das Bürgergeld neu beantragen?

Nein. Wurde vom Jobcenter bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen, der bis ins neue Jahr hineinreicht, so muss das Jobcenter von sich aus einen Änderungsbescheid erlassen und die gewährten Leistungen der Regelsatzerhöhung anpassen.

Nur wenn man noch gar keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, muss man wie zuvor die Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Wann hat man Anspruch auf das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben nach § 19 Abs. 1 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die kein Arbeitslosengeld erhalten.

Gleiches gilt für nichterwerbsfähige Personen, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Das gilt aber nur, wenn kein Anspruch wegen Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII vorliegt.

Ist ein Hinzuverdienst beim Bürgergeld möglich?

Ein Hinzuverdienst ist beim Bürgergeld ebenso möglich, wie es bei Hartz IV war.

Allerdings ist dieser nach § 11 SGB II auf den Anspruch anzurechnen.

Dies gilt nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II aber nicht für einen Betrag von monatlich 100 €. Dieser kann vom Einkommen abgesetzt werden.

Werden die Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?

Nach § 19 Abs 1 S. 3 SGB II umfassen die Leistungen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Heizkosten nach § 22 SGB II grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden.

Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorigen Rechtslage bei Hartz IV.

Was als angemessen zu sehen ist, ist in der Praxis oft streitig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2017, dass die verschiedenen Sachverhalte von so unterschiedlichen Faktoren, wie Standort oder Größe der Wohnung bestimmt seien, dass immer eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Auch hinsichtlich der Miete gilt, dass diese als Bedarf für Unterkunft anerkannt werden, wenn sie angemessen sind.

Neu ist beim Bürgergeld aber, dass innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr ab dem Erhalt von Bürgergeld die aktuell zu zahlende Miete als angemessen anerkannt wird.

Erst nach Ablauf dieses Jahres gilt nach § 22 Abs. 1 SGB II, dass bei der Angemessenheit Faktoren wie die Größe der Wohnung zu berücksichtigen sind, soweit nicht eine Ausnahmeregelung greift.

Was gilt beim Bürgergeld hinsichtlich der Rente?

Im Alter besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach § 41 Abs. 1 SGB XII.

§ 19 Abs. 1 SGB II schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch besteht.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen wie bei Hartz IV?

Anders als von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, finden sich auch im neu gefassten zweiten Sozialgesetzbuch Sanktionen gegen Leistungsempfänger bei Pflichtverletzung.

Allerdings sind diese nach § 31a Abs. 4 S. 1 SGB II auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.

Die Leistungen zur Deckung der Kosten für Heizung und Unterkunft dürfen jedoch nicht verringert werden.

Während der Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch.

Verletzt der Empfänger von Bürgergeld vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, etwa indem er dem Jobcenter gegenüber erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht angibt, so kann er weiterhin unter Umständen sogar wegen Sozialleistungsbetruges angeklagt werden.

Neben der am Freiheits- oder am Einkommen bemessenen Geldstrafe, droht in diesem Fall auch weiterhin die Rückforderung des ausgezahlten Bürgergeldes durch das Jobcenter.

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Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

Wer oder was sind die Querdenker-Partei?

Sie bezeichnet sich „Basisdemokratische Partei Deurschlands“

Parteiinitiatoren sind Wordarg, Michael Ballweg (in Untersuchungshaft) Füllmich etc.

Alles Personen, die aus meiner Sicht sich am Leid der Coronaopfer bereichern wollen.

Sei es durch

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  • Werbeeinnahmen
  • Bücher
  • Seminare
  • Webinare
  • oder Rechtsbeistand

Nicht zu vergessen, dass diese Querdenkerpersonen auch mit der AfD sympathisieren

und im Herbst eine große Unruheaktion plant


Inhalt:
-#Russlandkrieg -#Energiekosten -#Corona. -#Herbstwelle
-#Homöopathie

Ziele sind die europäische Demokratie zu destabilisieren und hierdurch die EU und besonders Deutschland zu schwächen.

Und dies im Bärendienst von Putin, Trump und anderen Diktatoren.

Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.

Warum jetzt das #Impfen und die #allgemeine #Impfpflicht wichtig wird

Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird
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Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu.
Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus.
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Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie.
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Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann.
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Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren.
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Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann.
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Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen.
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Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten.
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Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000.
Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel.
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Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen.
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Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen.
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Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt.
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Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022.
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Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen.
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Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein.
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Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen.
Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!

Eine Entwarnung vor Omikron sollte frühestens ab April / Mai stattfinden

Warum Lockerungen und Entwarnung erst ab frühestens April?

1. Infektiologe Wendtner warnt vor schnellen Lockerungen.

Der Münchner #Infektiologe Clemens Wendtner #warnt vor #schnellen #Lockerungen in den kommenden Wochen. „Bis mindestens April werden wir noch mit den hohen #Inzidenzzahlen zu tun haben“, sagt der Chefarzt der München Klinik Schwabing der „Augsburger Allgemeinen“.

„Zwar gibt es bei Omikron nicht so schwere Verläufe, aber immerhin sind es trotzdem 0,5 Prozent der #Neuinfizierten, #die rein statistisch gesehen #schwer #erkranken.

2. Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 1388,0 +++

Das Robert-Koch-Institut (#RKI) meldet mit 217.815 #Neuinfektionen binnen 24 Stunden einen neuen #Höchstwert.
Das sind 28.649 Fälle mehr als am Samstag vor einer Woche, als 189.166 Neuinfektionen gemeldet wurden.

Die bundesweite Sieben-Tage-#Inzidenz steigt auf einen #Rekordstand von 1388 nach 1349,5 am Vortag.
172 weitere Menschen #starben laut RKI im Zusammenhang mit dem Virus.

3. Risiko neuer Varianten steigt durch zu viele Mutationen, die durch hohe Anzahl von Inzidenzen entstehen

Zu hohe #Inzidenzen führen zu viele #Mutationen, wodurch das Risiko von neuen und gefährlicheren #Virus-#Varianten wächst.

So wäre beispielsweise eine #Kreuzvariante aus #Deltavirus und #Omikron eines der schlimmeren Varianten,

  • wenn ein höchst gefährlicher Teil des Virus sich verbreitet, wie Omikron und
  • gleichzeitig die Sterberate/Erkrankungsart wie bei Delta wäre.

An eine Entwarnung ist frühestens ab Mitte April zu denken.

Omikron Delta Virus – Vergleich Südafrika und Deutschland

Immer wieder argumentieren #Impfgegner, dass die #Pandemie von Delta und #Omikron in #Südafrika nicht so schlimm gewesen wäre. Man bräuchte gar keine #Impfung….

Diese Aussage ist falsch.
Grundsätzlich muss man die landesspezifischen Angaben vergleichen.
Bei einem Vergleich muss man also folgende Angaben ebenso berücksichtigen:
-Klima
-Einwohnerzahl
-Fläche eines Landes
-Einwohner je km²
-Lebenserwartung
-Tourismusquote
-Business-Reisequote

Vergleicht man #Deutschland mit #Südafrika wird sehr schnell deutlich, dass beide Länder NICHT vergleichbar sind.
Daten aus Deutschland / Südafrika
-Klima (Kältere Temperaturen, Aufenthalt öfters in geschlossenen Räumen), im Winter weniger Lüftung, als in Südafrika)

Art: Deutschland / (Südafrika)

  • Einwohnerzahl 83,2 Mio. / (59,3 Mio.)
  • Fläche eines Landes 357.000 km² / (1,2 Mio. km²)
  • Einwohner je km²: 233 / (48,2)
  • Lebenserwartung: M:78,8; F:83,5 / (M:56/F:60)
  • Tourismusquote: 40 Mio. / (10,5 Mio.)
  • Business-Reisequote: 33 Mio., sehr hoch / (sehr niedrig)

Betrachtet man die #Vergleichsdaten, dann ist nachvollziehbar, warum in #Südafrika die Anzahl der Infizierten und Verstorbenen im Vergleich zu Deutschland geringer war.

Südafrika (Stand: 9.1.2022)

  • Anzahl Infizierte: 3,53 Mio.
  • Tote: 92.530

Deutschland:

  • Anzahl Infizierte: 7,57 Mio.
  • Tote: 114.000

In allen Ländern, in denen

  • die Einwohnerzahl je qkm niedrig ist,
  • weniger Reisen stattfinden (und dies auch auf die Fläche des Landes)
  • die Lebenserwartung niedriger ist und die Menschen ab 70 selten sind
  • das Klima eher nicht kalt ist,

wird die Anzahl der #Corona-#Infizierten und #Corona-#Verstorbenen niedriger sein, als in Deutschland.

Wäre in diesen Ländern eine adäquate Impfung wie in Deutschland, dann wäre die Corona-Infiziertenrate bzw. Todesrate noch erheblich geringer.

Es beweist, dass eine Impfung in Deutschland sinnvoll ist. Die Impfplicht kombiniert mit Kontaktbeschränkungen und Masken ist der einzige sinnvolle Weg.

Schaut man sich Länder wie Eritrea (6 Mio. Einwohner) an, dann ergibt sich auch dort ein extremes Beispiel mit fast keinen Infizierten, denn dort fährt selten ein Tourist oder Geschäftsmann hin.

Mit 8.419 Infizierten und 82 Corona-Toten in der gesamten Zeit der Corona-Pandemie wird dies sehr deutlich.

Omikron – Was kommt danach?

Omikron hat eine Reihe von Fragen ausgelöst und die Wissenschaft weiß es auch noch nicht, wie es weitergeht.

Omikron hat die Pandemie noch einmal angetrieben. Aus derzeitiger Sicht deutet vieles darauf hin, dass die Inzidenzen noch einmal extrem ansteigen werden, wodurch dann zwar ja 100.000 Einwohner die Zahl der Erkrankten im Krankenhaus abnimmt, allerdings in der Gesamtzahl stark ansteigen kann.

Das Hauptproblem könnte jedoch die Anzahl der Erkrankten insgesamt sein. Hierzu ein Beispiel:

Delta-Virus:
Anzahl Erkrankte in einem Gebiet: 10.000 Menschen
und 500 würden in ein Krankenhaus kommen 5 %

Angenommen in dem gleichen Gebiet gibt es 100.000 Omikron-Erkrankte,
und die Quote der Krankenhauseinweisungen wäre 2 %, dann wären dies 2.000 Menschen im Krankenhaus.

Inwiefern diese Krankenhausquote zutrifft, kann derzeit nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden, da man Erfahrungen aus anderen Regionen nicht einfach auf Deutschland übertragen kann.

Zu viele andere Einflussfaktoren spielen eine Rolle:

  • Klima
  • Bevölkerungszahl
  • Größe und Verteilung der Bevölkerung
  • Einwohner je km²
  • Tourismusquote
  • Businessreisequote
  • Sozialverhalten der Bevölkerung

Am 4.11.2021 habe ich die Anzahl der zusätzlichen Corona-Toten auf 40.000-80.000 Menschen zwischen dem 4.11.2021 und Ende Mai 2021 geschätzt (s. Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/11/08/corona-seuche-risiko-und-chance-bis-fruehjahr-2022/ ). Bis dato sind es zum Glück erst knapp 20.000, wobei bis Ende Mai sind es noch 4,5 Monate.

Den weiteren Verlauf der Pandemie kann eigentlich niemand im Voraus sagen.

Die Entwicklung der Pandemie kann niemand wirklich zu 100 % voraussagen, denn zu viele Einflussfaktoren spielen eine Rolle.

Könnte die Corona-Pandemie auch noch gefährlicher werden?

Ja durchaus. Je höher die Inzidenz ansteigt, je höher ist die Anzahl von Mutationen. Um dies zu verstehen, muss man die Grundthemen von Virus, Mutation und Virus-Varianten verstehen.

Was ist überhaupt ein Virus?

Viren sind im Wesentlichen bloße stoffliche Programme zu ihrer eigenen Reproduktion in Form einer Nukleinsäure.
Sie bestehen nur aus DNA oder RNA sowie aus Proteinen, die es ihnen ermöglichen, in eine Zelle einzudringen.
Alle Viren enthalten mit den Nukleinsäuren das „Programm“ zu ihrer Vermehrung und Ausbreitung (einige Viren auch weitere Hilfskomponenten), haben keine eigenständige Replikation und auch keinen eigenen Stoffwechsel und sind deshalb auf den Stoffwechsel einer Wirtszelle angewiesen. Daher sind sich Virologen weitgehend darin einig, Viren nicht zu den Lebewesen zu rechnen

Was ist eine Mutation?

Das Wort Mutation kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Verändern bis verwandeln.“ Als Mutation wird in der Biologie eine spontan auftretende, dauerhafte Veränderung des Erbgutes bezeichnet.

Vereinfacht ausgedrückt ist eine Mutation eine Missbildung, also keine genaue Kopie.

Was ist eine Virusvariante und wie entsteht diese?

Neue Virusvarianten von Sars-CoV-2 entstehen laufend. Dies ist ein natürlicher Prozess, der bei der Vermehrung des Virus passiert: Sein genetisches Material wird verdoppelt, und beim Kopiervorgang des Erbguts können Fehler entstehen, sogenannte Mutationen. Im Durchschnitt entstehen bei Sars-CoV-2 etwa zwei Mutationen pro Monat.

Die meisten dieser Veränderungen sind für die Viren nicht von Nutzen. Ausnahmsweise können sie ihm jedoch Vorteile verschaffen. So sind gewisse neue Varianten beispielsweise ansteckender. Aber die Art und Weise, wie sie die menschlichen Zellen infizieren, ist gleichgeblieben.

Die derzeit am stärksten verbreiteten Virusvarianten sind die Linien B.1.617.2 (Delta) und B1.1.529 (Omikron).

Das besondere an der Omikron-Variante

Die Mikron-Variante verdrängt derzeit die Virusvariante Delta, so dass unter Umständen Delta verschwindet und die Variante Omikron die herrschende Variante wird.

Dies ist auf der einen Seite positiv, denn die Deltavariante ist durchaus tödlicher, als die Omikronvariante.

Die Problematik ist jedoch, dass die Verbreitung der Omikronvariante extrem schnell stattfindet und dadurch zeitgleich mehr Manschen infiziert werden.

Die Gefahr von neuen Virusvarianten

Aus der Wissenschaft ist bekannt, dass hohe Inzidenzen auch zu überproportional vielen Mutationen entstehen und dadurch auch das Risiko besteht, dass neue Varianten ihren Einzug halten können. Ob und wie gefährlich neue Varianten sind, kann kein Wissenschaftler im Voraus sagen.

Insofern muss in den kommenden Monaten und – ja sogar Jahren – eine gewisse Alarmbereitschaft bestehen bleiben. Frühwarnsysteme sind hier sicherlich auch dann sinnvoll, wenn die Virusgefahr zunächst kleiner werden sollte.

Was passiert, wenn der Omikron die letzte virusvariante ist und wie ein gripp. Infekt auf der Welt bleibt?

Die Möglichkeit, dass es die letzte Virusvariante bleibt, ist mehr als gering. Wäre dies ein Glücksfall, denn Omikron hat die „Macht“ die Deltavariante zu verdrängen, so dass die bisherige Hauptgefahr ausgeschaltet wäre. Wie schon oben ausgeführt ist diese Chance sehr gering. Die Welt wird sich weiterdrehen und durch regional hohe Inzidenzen können dann wieder neue Mutationen und dadurch Virusvarianten entstehen.

Welchen Gewinn haben wir aus der Virusseuche?

Dass das Coronavirus auch einen Gewinn haben soll, ist nicht so offenkundig zu erkennen. Jede Münze hat zwei Seiten.

So mancher Beobachter denkt bei einem Gewinn vielleicht an spezielle Branchen oder an die Entschleunigung, das Home-Office und weniger Umweltbelastung durch geringeren Verkehr.

Es gibt jedoch noch einen völlig anderen Gewinn, den die Menschheit von dem Coronavirus hat. Die mRNA-Forschung, die ursprünglich bei Krebs begonnen hatte, hat erheblichen Fahrtwind erhalten.

Am 8.5.2019 – also vor der Corona-Pandemie – hatte die Universitätsklinik Freiburg auf der Internetseite

(–> https://www.uniklinik-freiburg.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/1765-mehr-als-ein-protein-bauplan-rna-forschung-liefert-neue-ansaetze-fuer-krebsmedizin.html )


bereits den Titel „Mehr als ein Protein-Bauplan: RNA-Forschung liefert neue Ansätze für Krebsmedizin

veröffentlicht.

In der Vergangenheit hatte man durch Forschungen bereits festgestellt, dass Krebszellen nicht wie menschliche normale Zellen altern.

In der Wissenschaft ist bekannt, dass Telomere mit jeder Zellteilung kürzer werden und schließlich so weit verkürzt sind, dass sie die Chromosomen nicht mehr schützen können. Die ungeschützten Chromosomenenden senden Signale aus, die dafür sorgen, dass sich die Zelle nicht mehr teilt.

Dies spielt auch in der mRNA-Forschung eine gewissen Rolle. RNA-Stränge sind in der Zelle weit wichtigere Bau- und Steuerelemente als bislang gedacht / 537 unbekannte RNA-Protein-Verbindungen dank neu etablierter Methode entdeckt / Verfahren kann helfen, neue Therapieansätze für Krebs zu identifizieren

Auch an der Uni Mainz wurde ebenso bereits vor 9 Jahren an mRNA geforscht. Das Youtube-Video „Entwicklung innovativer Impfstoffe gegen Krebserkrankungen

Dieses Video zeigt, dass BioNTech bereits seit Jahren an der mRNA-Forschung arbeitete.

YouTube player
Entwicklung innovativer Impfstoffe gegen Krebserkrankungen

Nur aufgrund dieser Vorkenntnisse war es möglich, einen Impfstoff über mRNA zu entwickeln. Deutlich wird dies durch das Youtube-Video:

„Mit Lichtgeschwindigkeit zum Impfstoff – Impfstoff gegen COVID-19

YouTube player
Mit Lichtgeschwindigkeit zum Impfstoff gegen Covid-19

Warum kann die Corona-Seuche für die Menschheit ein Glücksfall sein?

Egal, wie lange die Coronapandemie noch andauert, ohne die Corona-Pandemie wäre die mRNA-Forschung niemals so stark unterstützt worden. Die mRNA-Forschung ermöglicht es:

  • den Alterungsprozeß der menschlichen Zelle weiter zu verlangsamen und somit auch das Lebensalter weiter zu verlängern,
  • und in der Krebstherapie eine individualisierte Krebstherapie zum Einsatz zu bringen.

Erste Versuche durch mRNA den Krebs anzuhalten wurden bereits bei Mäusen erfolgreich durchgeführt. Im Redaktionsnetzwerk Deutschland „RND“ wurde am 9.9.2021 folgender Artikel veröffentlicht;

mRNA-Cocktail gegen Krebs? Immuntherapie stoppt Tumorwachstum bei Mäusen
Die neuartigen mRNA-Impfstoffe helfen bereits wirkungsvoll gegen das Coronavirus.
Forscher gehen nun einen Schritt weiter und testen eine Immuntherapie an krebskranken Mäusen.
Das Ergebnis: Die kleinen Moleküle stoppen offenbar das Tumorwachstum.

(Link–> https://www.rnd.de/wissen/corona-mrna-molekuele-helfen-bei-maeusen-gegen-krebs-OVG67ELUI5GF3PGQDTLIF5OXPM.html )

Die mRNA-Therapie soll nun in einer klinischen Studie auf ihre Wirksamkeit beim Menschen getestet werden. Prinzipiell eigne sich das Verfahren bei zahlreichen soliden Tumoren, die für eine Injektion erreichbar seien, erläutern die Wissenschaftler. Auch tiefer gelegene Tumore könnten möglicherweise mithilfe bildgebender Verfahren wie Ultraschall erreicht werden.

FAZIT:

Als vor einigen tausend Jahren eine Eiszeit dafür sorgte, dass die menschlichen Vorfahren sich auf andere Regionen auf den Weg machen mussten, war das Ergebnis, dass unsere Vorfahren auf verschiedenen Kontinenten sich niedergelassen hatten. Das Abschmelzen der Ozeane hatte dafür gesorgt, dass der Mensch sich auf unterschiedlichen Kontinenten weiterentwickeln konnte.

Krisen sorgen sehr oft für die Weiterentwicklung der Menschheit. Vielleicht war und ist Corona einfach nur notwendig gewesen, damit die Krebsforschung entschiedene Schritte nach vorne machen konnte bzw. kann.

Natürlich hätte ein erfolgreicher Kampf durch eine individualisierte mRNA-Behandlung zur Folge, dass das Lebensalter extrem ansteigen wird. Insbesondere dann, wenn durch den Telomeren-Effekt das Altern weiter hinausgezögert werden kann.

Nachfolgend zur weiteren Information einige Links zu diesem Artikel:

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