Krankenversicherung Vergleich – Top-Anbieter

#Private #Krankenversicherung #Vergleich Privatkrankenkassen: #Debeka im #Map-#Report vorn

Tel.: 07156 9671900

Die Debeka hat die beste Bewertung beim Map-Report erhalten. Der Report hat 15 private Krankenversicherungen mit einem Marktanteil von rund 61 Prozent analysiert.

Die #Debeka überzeugte laut Map-Report-Redaktion in allen drei Teilbereichen des Ratings. Bei den Bilanzkennzahlen landete die Versicherung mit 22,8 Punkten von maximal 30 Punkten auf Rang sechs. Beim Service und bei den Vertragsdaten schaffte es die Debeka jeweils auf den ersten Platz. Mit 83,4 von maximal 100 Punkten erzielte die Debeka einzige Versicherung mehr als 80 Punkte.

Rentenberater überprüft Rente – Witwe erhält 51.000 Euro Nachzahlung

#Rentenberater #Rente #Rentenüberprüfung #gesetzliche #Rentenversicherung

Mitunter kann es lohnen, seinen Rentenbescheid prüfen zu lassen.

Rentnerin bekommt 51.000 Euro Nachzahlung

Da ihr versehentlich 18 Jahre lang nur die kleine Witwenrente statt der großen ausgezahlt wurde, bekommt sie nun eine satte Nachzahlung und eine Rentenerhöhung.

Die Witwe hatte eigentlich nur ihren Rentenbescheid wegen Altersrente prüfen lassen wollen, als ein Rentenberater entdeckte, dass ihr für 18 Jahre zu wenig Hinterbliebenenrente gezahlt wurde.

Als die Frau 36 Jahre alt war, verstarb ihr Ehemann, woraufhin sie die sogenannte kleine Witwenrente erhielt.

Ab ihrem 45. Geburtstag hätte sie Anspruch auf die große Witwenrente gehabt.

Die Umstellung hatte die Rentenversicherung vergessen.

Überprüfung durch Rentenberater

Auf die Nachfrage stellte die gesetzliche Rentenversicherung einen neuen Bescheid aus.

Hierdurch hatte die Witwe zusätzlich zu ihrer Altersrente die große Witwenrente enthalten, was einen monatlichen Zuschlag von 340,64 Euro bedeutet.

Zudem erhielt die Witwe eine Nachzahlung in Höhe von 51.279,11 Euro.

Grundsätzlich gilt: Heiraten zwei Menschen und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Vorausgesetzt, der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Versorgungsehen- kein Witwenanspruch

Wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kann eine Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Große und kleine Witwenrente/Witwerrente

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die große Witwenrente zu beziehen, muss der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein.

Wenn der Hinterbliebene noch nicht 45 Jahre alt ist, aber ein minderjähriges oder behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente.

Hinterbliebenenrente 25%, 55% oder 60%

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt.

Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch. Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres zu beantragen.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die große.

Wer vor 2002 geheiratet hat und wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Besonderer Tipp:

Hilfreich ist bereits zu Lebzeiten das Versichertenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen.

Hierzu gehört auch die Ausbildungszeiten (Schule und Studium) zu melden.

Ebenso ist es sinnvoll, in einem Notfallordner alle Dokumente aufzubewahren.

Viele Tipps – insbesondere bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall bietet der Notfallordner – Vorsorgeordner

von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.bav-Experte.de

betriebliche Altersversorgung- Hilfe

#bAV-Versorgung #Hilfe in der #betrieblichen #Altersversorgung für #Arbeitgeber und #Arbeitnehmer Wovor sich die Bürger im #Ruhestand am meisten fürchten

Die #Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Nicht nur dass die Pflegevorsorge als Bestandteil dazu gehört,sondern auch die individuell richtigen Vorsorgemöglichkeiten.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und je nach Personengruppe, zB.:

– Arbeitnehmer mit Gehalt bis 2.200 Euro mtl.

– Arbeitnehmer mit Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze

– Arbeitnehmer mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze

– Scheinselbstständig

– Freiberufler

– Selbstständiger

– Selbstständiger Handwerker

– Unternehmer (einer Kapitalgesellschaft)

– Hausfrau

– Minijobber

– Familienstand

– Familienplanung

– Lebensplanung

– zukünftiger Vermögenssituation (zB Erbe)

– der Art der bestehenden Krankenversicherung

– der bisherigen Altersvorsorge

abhängig.

Auch wenn jeder immer nach der schnellen Lösung sucht. Die Planung der richtigen Altersversorgung ist genauso komplex, wie ein Hausbau oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.

Sie benötigen hierbei Hilfe?

Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt:

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bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft zeitlich möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil der Personalabteilung die Verwaltung übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH):

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

übernehmen.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

 

Notfallordner mit Speziallösungen

#Notfallordner empfehlenswert

  • Der Notfallordner für Privat, Selbstständige und Unternehmer (Speziallösungen mind. 140 Seiten je nach Branche-90 verschiedene Versionen).
  • Notfallordner Privat: 140 Seiten, 8 cm breite DinA4 viele Tipps für Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Testament, Todesfall

mit 15 Registern und Formularen / Vordrucken.

  • Notfallordner für Beamte (160 Seiten) zusätzlich Erläuterungen und Vordrucke für Beihilfeberechtigte
  • Notfallordner für Selbstständige (ca.165 Seiten) Tipps zu Spezialvollmachten
  • Notfallordner für Unternehmer (ca 165 Seiten) Zusätzlich Tipps zu den Themen Kapitalgesellschaften und Gesellschafterversammlung
  • Notfallordner für Ärzte (ca 160 Seiten) zusätzlich Tipps zu den Bereichen kassenärztliche Abrechnung bei Geschäftsunfähigkeit und Todesfall
  • Notfallordner für Apotheker (ca 165 Seiten) zusätzlich Tipps und Hinweise inkl. Apothekergesetz und Auswirkungen bei Geschäftsunfähigkeit und Todesfall
  • Notfallordner für Handwerker (ca. 165 Seiten) zusätzlich Tipps inkl. DIN-Vorschriften und Handwerkerverordnung sowie Anlagen, was bei Geschäftsunfähigkeit bzw. Todesfall zu beachten ist.

Mit über 90 verschiedenen Versionen gehört das Angebot an Notfallvorsorge zu dem umfangreichsten Angeboten.

So sind viele Details vorhanden, die wichtig sind.

Den Notfallordner gibt es seit 2003. Neben der laufenden Aktualisierung wurde das Angebot an Speziallösungen immer weiter entwickelt.

Bestell-Link:

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Scheidung Versorgungsausgleich

#Versorgungsanspruch bei #Scheidung #betriebliche #bAV und #private #Altersversorgung

Warum eine #Scheidung die #Rentenansprüche ändern kann

Ein interessanter Artikel:

18.6.2018 – In der Regel werden die materiellen Werte, die sich ein Ehepaar während einer Ehe gemeinsam erarbeitet hat, bei einer Scheidung aufgeteilt. Dies kann auch die Renten- und #Versorgungsansprüche der einzelnen Ehegatten betreffen. Dadurch kann es nicht nur zu einer Änderung der späteren Rentenhöhe kommen.

https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/warum-eine-scheidung-die-rentenansprueche-aendern-kann-132538.php?vc=newsletter&vk=132538

Weitere Information gibt es bei

www.bav-Leitfaden.de

MrWissen2Go Mirko Drotschmann erläutert den demographischen Wandel

Wie entwickelt sich Deutschland?

Wie verändern sich Städte?

Was passiert mit der Rente?

Brauchen wir weiter so viele Immobilien?

Ein Film, der die Zukunft beleuchtet.

https://youtu.be/yXG_izhMuwE

Man sollte sich nicht nur mit der derzeitigen Situation befassen, wo wir heute stehen, sondern auch den vorgezeichneten Weg betrachten.

Denn dann wird deutlich, dass das Sozialsystem alleine die Rente nicht tragen kann.

Blog bAV-Versorgung

#bAV-#Versorgung #bAV #Versorgung – Blog um die #betriebliche #Altersversorgung

blog.bav-versorgung.de

Seit diesem Wochenende gibt es einen neuen Blog, der sich mit den Themen #betriebliche und #private #Altersversorgung befasst und viele Tipps und Hintergrundinformationen befasst.

Der Blog kommt aus dem Haus des #bAV-#Leitfaden.de

www.bAV-Leitfaden.de

Autor ist der #bAV-#Experte

www.bAV-Experte.de

(Autor: Werner Hoffmann)

blog.bav-versorgung.de

#bAV #Sozialpartnermodell #betriebliche #Altersversorgung

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Sozialpartnermodell #SPM #Zielrente #Garantie Die #reine #Beitragszusage führt zu mehr #Generationengerechtigkeit

Der Deutsche liebt die Garantie bei #Anlageprodukte. Sie sind allerdings für die #Generationen höchst problematisch und ungerecht.

Die heutigen Garantien in Versicherungsprodukten und der betrieblichen Altersversorgung bieten eine garantierte Mindestleistung. Wird diese Garantie nicht erwirtschaftet, dann muss diese durch nachfolgende #Sparverträge subventioniert werden.

Beispiel: Wurde bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Garantiezins von 4% berücksichtigt, der heute nicht mehr erwirtschaftet wird, dann muss die fehlende Differenz durch andere Mittel finanziert werden. Eine Möglichkeit ist diese fehlenden Mittel von Neuverträgen auf Altverträge in der Weise umzuschichten, dass ein Teil der erwirtschafteten Rendite für die Finanzierung der Altgarantien zu nutzen.

Dies kann zu einer Generationenungerechtigkeit führen.

Im Sozialpartnermodell wurde durch die Einführung einer Zielrente die Möglichkeit geschaffen, diese Generationenungerechtigkeit abzuschaffen.

Reichen die angesparten Mittel nicht aus, kann die nicht garantierte Zielrente abgesenkt werden, so dass die Zeche nicht durch die jüngere Nachfolge-Generation gezahlt werden muss.

www.bav-Experte.de

www.bav-Leitfaden.de

Notfallordner Unternehmer -Vorsorge Unternehmervollmacht

Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.

Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen:

  • Privatpersonen
  • Beamten
  • Selbstständigen (Personengesellschaft)
  • Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw)
  • 41 verschiedenen zulassungspflichtige Handwerkern
  • Sonstige Handwerker
  • Unternehmern (Inhaber Kapitalgesellschaft, zB UG, GmbH)
  • und sogenannte Mischfälle

Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.

Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.

Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.

Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.

Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.

Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!

Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Das nachfolgende Filmbeispiel macht dies deutlich

YouTube player

Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

Hierdurch kann fast jeder Interessierte den Notfallordner / Vorsorgeordner für seine individuellen Bedürfnisse auswählen.