Die #rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner ist nicht nur für #Patienten, sondern auch für #Ärzte wichtig.
Der Filmvortrag macht deutlich, warum diese Vorsorge für jeden Menschen ab 18 wichtig ist. Der Vortrag wurde bei einem Ärztekongress gehalten.
Der erste Teil des Vortrages ist für jeden Bundesbürger interessant. Im zweiten Teil werden speziell für Ärzte wichtige Punkte behandelt.
Auch #Ärzte sollten an die rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner / #Vorsorgeordner denken.
Darauf hat auch die Fachpresse schon sehr oft hingewiesen (z.B.: Deutsches Ärzteblatt #aerzteblatt, #Ärztezeitung #aerztezeitung)
Neben der persönlichen Vorsorge muss ein Arzt auch Bereiche für die eigene Arztpraxis regeln, z.B.:
– Vertretungsmöglichkeiten: Welche Zusatzqualifikationen muss der Vertretungsarzt haben, damit es bei der Abrechnung mit der Kassenäztlichen Vereinigung keine Probleme gibt.
– Wo gibt es eine Übersicht der bestehenden Zusatzqualifikationen des Arztes, damit die richtige Vertretung auch in der Arztpraxis tätig ist?
– Wann laufen die einzelnen Zertifizierungen aus?
Eine Einführung zu diesem Thema bietet der Vortrag:
Notfallordner für Ärzte
Den #Notfallordner für #Ärzte kann man direkt über die Internetseite bestellen:
Viele #Pflegeheime beantragen derzeit die Anpassung der Pflegestufe. Hintergrund ist:
– die Neugliederung der #Pflegeversicherung ab 1.1.2017
– und die Verbesserung der Einnahmeseite bei den Pflegeheimen,
Für den zu Pflegenden bzw. die Familienangehörigen wird es allerdings bei der Höherstufung auch teurer.
Übersicht der #Pflegekosten (Baden-Württemberg)
2014:
Pflegestufe I: 3.017 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 1.953 €
Pflegestufe II: 3.558 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.228 €
Pflegestufe III: 4.227 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.615 €
2016:
Pflegestufe I: 3.135 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 2.071 €
Pflegestufe II: 3.618 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.288 €
Pflegestufe III: 4.341 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.729 €
Neben diesen Eigenbeteiligungen entstehen im Durchschnitt noch ca. 300 Euro Nebenkosten für Kleidung, Friseur, Fußpflege und andere Nebenkosten.
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#Ambulante Pflege:
Sehr oft entsteht die falsche Ansicht, dass die Pflege zu Hause günstiger ist. DIes ist nicht der Fall. Bei der Versorgung zu Hause entstehen neben den üblichen Kosten:
– Ernährung
– Miete oder Investitionskosten in das eigene Heim
die Kosten für die ambulante Pflegekraft. Diese sind nicht günstiger, da die Pflegekräfte Fahrtzeiten und Fahrtkosten haben.
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#Osteuropäische#Haushaltshilfen:
Wer meint, dass polnische Haushaltshilfen günstiger sind, der irrt sich. Für Haushaltshilfen gibt es von der Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Betrag (Angehörigenpauschale).
Die #Eigenbeteiligungen übersteigen sehr oft die eigenen Einnahmen (Rente, Pension; insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner noch zu Hause wohnt oder auch Pflegefall ist.
Wann bezahlt die #Sozialhilfe?
Bevor die #Sozialhilfe eintritt müssen sämtliche Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro verbraucht werden. Anschließend bezahlt zwar die Sozialhilfe bedingte ungedeckte Kosten, allerdings werden dann die Abkömmlinge in Regress genommen, wenn das Einkommen 1.800 Euro überschreitet. Der überschreitende Betrag wird zu 50 % von der Sozialhilfe eingenommen, so dass eine Kostendeckung der Pflegekosten stattfindet.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass – wenn die Sozialhilfe eingebunden ist,:
– Geschwister untereinander die Einkommenssituation erfahren
– auch rückwirkend eine #Schenkungsprüfung stattfindet (die letzten 10 Jahre) und Schenkungen der Eltern an die Kinder zurückgegeben werden müssen (BGB).
– die #Vermögensprüfung heute sehr umfangreich durchgeführt wird. Die Sozialämter und auch die Finanzämter haben die Berechtigung auch Kontenklärungen der letzten 10 Jahre durchzuführen.
– Ebenso ist jeder #Steuerpflichtige verpflichtet gegenüber dem Finanzamt oder Sozialamt nachzuweisen, woher er welche Einnahmen hat (Schwarzgeldprüfung), nicht umgekehrt.
Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche #Pflegeabsicherung ist. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine #Pflegezusatzversicherung sehr wichtig.
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Vorsicht bei den Angeboten:
Die Angebote der Privaten Pflegeversicherung sind sehr unterschiedlich. Insbesondere der Leistungsumfang bei den Pflegestufen I und Pflegestufen II sind oft Mogelpackungen. So gibt es Angebote bei denen in Pflegestufe 0, I oder II nur sehr geringe Leistungen fällig werden.
Gerne können Sie sich an den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. wenden,:
– wenn Sie eine bestehende Pflegezusatzversicherung haben und diese überprüfen lassen möchten
– oder eine Pflegezusatzversicherung benötigen.
Der gemeinnützige Verein erhält keine Vergütungen von Versicherungen.
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Sofern Sie ein Angebot überprüfen lassen möchten, können Sie dies direkt an folgende E-Mail-Anschrift senden:
Für die größten 260 Städte in Deutschland hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. bei den sozialen Netzwerken eigenständige Internetseiten eingerichtet.
Hier werden:
interessante Informationen
NEWS
aus den einzelnen regionalen Gebieten und auch bundesweit interessante Artikel veröffentlicht. Neben Facebook (260 Regionalseiten) bestehen auch soziale Netzwerkseiten bei twitter (260 Regionalseiten) und auch bei anderen sozialen Netzwerken (z.B.: google.plus, tublr, flickr, pinterest usw.).
Sofern Sie als Unternehmen eine Werbung oder einen NEWS veröffentlichen möchten, bitten wir Sie darum, Ihre Anfrage inkl. Ihrem Impressum an die E-Mail: info@multiple-life.de mit dem Betreff Werbung Forum-55plus.de zu senden.
Unternehmenswerbung und Unternehmensinformationen, die Sie veröffentlichen möchten, sind kostenpflichtig. Die o.g. Agentur finanziert durch die Einnahmen unsere o. g. Internetauftritte.
Bevor die Agentur die Werbung oder NEWS auf unseren Seiten veröffentlichen darf, muss sie uns allerdings um Genehmigung fragen, da wir nur seriöse Angebote dulden, die zu unserem Zweck passen.
Privatpersonen und Vereine, die ohne wirtschaftliche Interessen etwas posten möchten, können uns gerne den Beitrag mitteilen (E-Mail: Presse@forum-55plus.de)
sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:
#Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
#Patientenverfügung
#Bestattungsverfügung
#Testament
Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.
Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.
WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen. www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)
Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht
Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus
Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.
App bei Goolge play store über die Internetanschrift:
auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.
App für die Generation 55plus – inklusive Videos
Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.
Forum-55plus REGIONAL
Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:
– ab 55
– Rentenbeginners
– Rentner mit Handicap
– Live slowly
entwickelt.
Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.
Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.
Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.
Forum-55plus – Die iphone App für Senioren
Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.
Forum-55plus APP Registerseite
Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:
Computer
iphone & ipads
Freizeit
Gesundheit
Soziales
Finanzen
Steuern
Recht
Wohnen
Sicherheit
und Pflege
Demografischer Wandel
Forum-55plus REGIONAL
bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.
Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:
regionale schwarze Bretter
und regionale Cafe´s
Kleinanzeigenmarkt
Veranstaltungskalender
und einem einfachen anonymen Chatsystem
Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.
Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.
Finanziert wird diese APP aus Spenden.
Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.
Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen:
OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst
Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.
Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.
#Die Sorgerechtsverfügung – für Eltern
Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.
Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.
Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.
Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.
Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.
Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?
Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:
„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.
Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.
Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“
Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).
Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:
Generalvollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
Bestattungsverfügung
mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.
Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite
Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:
Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?
Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.
Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.
Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.
Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.
Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.
Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.
Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.
Beispiel:
Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält. Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:
1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.
Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*
Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.