Ist Beamtenversorgung besser als gesetzliche Rente?

Faktencheck: #Beamtenversorgung vs. #gesetzliche #Rentenversicherung

Haben Beamte im Alter mehr Geld als Rentner?

Lt. #Stammtischgespräche und #Neiddebatten sind #Beamte in der #Altersversorgung immer besser gestellt, als #Arbeitnehmer.


Im Faktencheck wird einmal genauer hingesehen.

Vor dem Vergleich der Versorgung muss auch die Einkommenssituation verglichen werden.
Junge #Beamte verdienen bei einem Vergleich der adäquaten Ausbildung in der Regel weniger, als in der freien Wirtschaft.


Vom überwiesenen #Nettoeinkommen muss der #Beamte noch seinen #Kranken- und #Pflegeversicherungsbeitrag, sowie den Beitrag für eine #Dienstunfähigkeitsversicherung abziehen.
Erst im Laufe der #Dienstjahre erhalten #Beamte eine höhere #Besoldung.

Notfallordner für Beamte www.notfallordner-Beamte.de


Beamte haben zwar prozentual gemessen am vorherigen Bruttoverdienst eine bessere Versorgung, als ein ausschließlich gesetzlich versicherter Altersrentner, allerdings erhalten viele #Altersrentner auch oft eine #Zusatzrente in Form einer #betrieblichen #Altersversorgung.


Beamte erhalten keine zusätzliche #Betriebsrente.

Die Höchstversorgung von 71,75% erreichen in der Regel die meisten Beamten nicht. Die Versorgung ist durchschnittlich bei 66%, wobei die #Pensionen schon immer #voll zu #versteuern sind und auch der #Kranken- und #Pflegeversicherungsbeitrag noch abzuziehen ist.

Die Höhe der #Pensionen ist im Übrigen auch mittelbar von dem Tarifvertrag der #Arbeitnehmer im #öffentlichen #Dienst abhängig.

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten neben der gesetzlichen Rente auch eine betriebliche Altersversorgung – oft #VBL oder #Zusatzversorgung genannt.

Weitere Informationen gibt es im Link —>

https://m.mainpost.de/regional/wuerzburg/Faktencheck-Haben-Beamte-im-Alter-mehr-Geld-als-Rentner;art735,10365344

Anhörung im Gesundheitsausschuss – Veränderung bei der Verbeitragung von Betriebsrenten

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Für die Betriebsrentner, die von 2004* bis 2019 eine Betriebsrente erhalten haben, wird eine nachträgliche Entlastung wohl nicht möglich sein (*Gesundheitsmodernisierungsgesetz).

Für zukünftige Betriebsrentenzahlungen – auch für die seit 2005 vorhandenen Betriebsrentner wird die sogenannte Freigrenze in einen Freibetrag verändert werden.

Die Veränderung von Freigrenze in Freibetrag hat zur Folge, dass Betriebsrenten in 2020 bis zu einem Betrag von 159,25 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belegt werden, wenn es sich um einen Krankenversicherten in der KVdR handelt. Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner müssten trotzdem den vollen Krankenkassenbeitrag aus einem „verminderten Beitragssatz bezahlen“; dies sindetwa 3 % alle gesetzlich krankenversicherten Rentner.

Für die Pflegepflichtversicherung gelten keine Freibeträge.

Der Freibetrag wird dynamisch sein und beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Im Jahr 2020 beträgt die mtl. Bezugsgröße 3.185 Euro, davon 1/20 entspricht somit einem Freibetrag von 159,25 Euro.

Anmerkungen:

Betriebliche Altersversorgung in der Entgeltumwandlung als Direktversicherung wieder sehr interessant

Durch die Einführung eine Freibetrages – in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss – ist insbesondere die Direktversicherung für die Arbeitnehmer wieder sehr interessant geworden, insbesondere für die Arbeitnehmer, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

In der Sparphase werden die Beiträge steuierlich bis zu 8 %, in der Sozialversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gefördert. Für diese Sparbeiträge entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.

Am Ende der Sparphase mit Beginn der Rentenphase müssen dann Steuern, Kranken. und Pflegepflichtversicherungsbeiträge geleistet werden. Regelmäßig ist die Steuer in der Auszahlungsphase geringer, das das Einkommen in der Rentenphase auch nieriger ist.


Verbeitragung Betriebsrenten, Doppelverbeitragung, Betriebsrenten, Direktversicherung
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Nachfolgendes fiktives Beispiel:

Ein Arbeitnehmer spart mtl. 200 Euro in einer Direktversicherung an. Der tatsächliche Aufwand beträgt tatsächlich Netto pro Monat 100 Euro (durchschnittliches Einkommen unterstellt).

Vom Arbeitgeber erhält er einen Arbeitgeberzuschuss aufgrund eines Rechtsanspruches nach § 1a Abs. 1a BetrAVG) von 15 % = 30 Euro

Der Gesamtsparbeitrag beträgt somit 230 Euro, der tatsächliche Nettoaufwand beträgt 100 Euro.

Je nach Vertragslaufzeit wird am Ende eine mtl. Rente ausgezahlt. Geht man von einer mtl. Rente von 300 Euro aus, dann wären bei einem Freibetrag von 159,25 Euro nur für den über dem Freibetrag liegende Anteil mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt (300 Euro – 159,25 Euro) = 140,75 Euro, davon dann 15,7 % = 22,10 Euro

Zu beachten ist, dass der Freibetrag dynamisch anwächst. Nachfolgen einige historische Werte ab 1990:

1990: 1.682,15 Euro (1/20 wäre 84,11 Euro)

2000: 2.290,59 Euro (1/20 wäre 114,50 Euro)

2010: 2.555,00 Euro (1/20 wäre 127,75 Euro)

2020: 3.185,00 Euro (1/20 wäre 159,25 Euro)

Fazit: Die Bezugsgröße ist in den letzten 31 Jahren um 2,08 % angestiegen. Würde der weitere Anstieg von 2,08 % in den kommenden 30 Jahren vorhanden bleiben, dann wäre der Freibetrag in 30 Jahren bei 295,32 Euro.

Somit wäre die Direktversicherung bei einer mtl. Rente von 295,32 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Interessant ist diese Betrachtung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die meisten Direktversicherungen aus praktischen Umsetzungsgründen ohne Dynamik vereinbart werden (Grund. Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern bei Dynamischer Anpassung).


Die Einführung des Freibetrages entlastet natürlich die sogenannten kleinen Betriebsrentner stärker, als die halbe Verbeitragung der Betriebsrenten.

Wer eine Betriebsrente in 2020 über 318,50 Euro erhält, bezahlt genauso viel Beitrag, wie wenn es eine Halbierung des Beitrages geben würde.

Wer allerdings eine hohe Betriebsrente erhält – z. B. mtl. 1.000 Euro – bezahlt für den überschreitenden Betriebsrentenanteil (159,25 Euro in 2020) – den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Für den kleinen Betriebsrentner zwar schön, allerdings in der Sache nicht systemgerecht. Grund: In der Sparphase wurden Krankenkassenbeiträge (Arbneitnehmerbeitrag) eingespart und in der Leistungsphase keine Beiträge.

Hingegen hatte der sehr gut verdienende Abteilungsleiter (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Sozialversicherungsersparnis in der Sparphase und muss dann bei einer hohen Betriebsrente überdurchschnittlich viel von seiner Betriebsrente noch einmal verbeitragen lassen.

Aus systematischer Betrachtung ist dies nicht gerecht! Erwähnenswert: Natürlich hat der sehr gut verdienende Abteilungsleiter eine erheblich höhere Ersparnis in der Sparphase.

Besonders interessant dürfte wohl weiterhin die Einbindung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bleiben.
Grund: Auch wenn die Berufsunfähigkeit abgesichert wird, besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wird man nicht berufsunfähig, dann entsteht keine Leistung und somit auch keine Verbeitragung. Wird anteilmäßig die Berufsunfähigkeit integriert (also auch eine Altersrente fällig), dann ist bei keiner Berufsunfähigkeit auch nur die Altersrente teilweise zu verbeitragen.

Gerade die Absicherung der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung sind bei fast allen Familien zu gering vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die ab 1961 geboren sind, bzw. in der Hinterbliebenenversorgung nach 2001 geheiratet hatten (bzw. kein Partner vor 1962 geboren ist). Diese sogenannte „neue Hinterbliebenenversorgung“ ist nicht nur auf 55 % (große Witwenrente), sondern berücksichtigt auch weitere Einkünfte bei dem sogenannten Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 97 SGB VI i. V. mit § 18a SGB IV, § 114 SGB IV).

Zusammenfassend kann man die betriebliche Altersversorgung – insbesondere als Direktversicherung den Arbeitnehmern durchaus empfehlen.


Geladen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden folgende Sachverständige:

Einzelsachverständige:

  • – Dr. Martin #Albrecht, #IGES #Institut GmbH
  • – Prof. Dr. Karl-Jürgen #Biebeck, #Universität #Hamburg

Link zur Sendung in der Mediathek:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404840#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668

Für die betriebliche Altersversorgung Veränderung der Verbeitragung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Rentenberater-Renten-Experte.de - bAV-Experte.de Werner Hoffmann
Rentenberater-Renten-Experte.de – bAV-Experte.de Werner Hoffmann

Verbeitragung Betriebsrenten und die geplante Entlastung

Rentenexperte – #Renten-Experte informiert:#Verbeitragung #Betriebsrenten und die geplante Entlastung

Am Montag, dem 9.12.2019 um 11:00 Uhr wird es im Bundestag bei der Anhörung sicherlich sehr spannend werden, wenn es um die Reduzierung der Krankenkassenbeiträge aus Betriebsrenten geht.


Live dabei über Internet www.bundestag.de

Die Umsetzung soll anscheinend bereits zum 1.1.2020 erfolgen. Inwieweit dies in der Praxis klappt muss mach bezweifeln. In allen Prozessen, die eine Veränderung auslösen, muss neben der gesetzlichen Umsetzung auch das Nadelöhr „technische Umsetzung“ beachtet werden. Die IT muss hier sehr oft angepasst werden.

So ist eine Umstellung von #Freigrenze auf #Freibetrag auch durch eine neue Erfassungsart belastet. Die betroffenen Rentner müssen durch einen neuen Fragebogen angeschrieben werden und anschließend müssen die Berechnungsprogramme in der Informatik angepasst werden.

Insoweit könnte es durchaus sein, dass die #Zahlstellen mit einer Verzögerung von 12 Monaten die Beitragsberechnung und die Beitragsabführung durchführen können. Darauf hat bereits die VBL hingewiesen (s. Artikel auf Internetseite der VBL –> Auswirkungen auf die Betriebsrente der VBL )

Die Meldepflichten bei Versorgungsbezügen regelt § 202 SGB V. Zum 1.7.2019 wurde das Zahlstellenverfahren deutlich erweitert. Danach sind Sozialversicherungsbeiträge für alle versicherungspflichtigen Versorgungsbezieher abzuführen. Damit sind Arbeitgeber selbst mit einem# Kleinstbestand in der Pensionszusage betroffen.

Im Rahmen des #Beitragsverfahrens melden die Arbeitgeber den jeweiligen #Krankenkassen die für die Betriebsrentner abzuführenden #Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) und führen diese ab. Privat krankenversicherte Betriebsrentner nehmen nicht am #Zahlstellenverfahren teil.

Welche Probleme durch die Umstellung des Begriffes Freigrenze und Freibetrag entstehen, wird am Ende des Artikels für die Fachwelt deutlich.


Hier zunächst die wichtigsten Details dieser geplanten Entlastung:
Bisher werden aus den Betriebsrenten Beiträge für die Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung fällig, wenn die Rente (und evtl. Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit) den Betrag der #Freigrenze nicht überschreiten. 1 Cent über der #Freigrenze konnte schon eine vollständige Beitragspflicht auslösen.

Die #Freigrenze soll in einen #Freibetrag umgewandelt werden. Dies führt dazu, dass bei einer Überschreitung des freigestellten Betrages mit einem Cent nur der eine Cent beitragspflichtig zu berücksichtigen ist.


Die #Freigrenze, wie auch der #Freibetrag gilt für die Personen, die pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, also in der Krankenversicherung der Rentner.


Wer #nicht in der #Krankenversicherung #der #Rentner ist, muss als freiwillig gesetzlich Versicherter einen sogenannten „verminderten Beitragssatz“ trotzdem bezahlen.

Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Krankenversicherte.

Dies wird deutlich durch die Unterscheidung der Beitragsauslösung.

Für KVdR-Versicherte gilt– § 229 SGV V (Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen)– und §226 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter)

Für #freiwillig #Krankenversicherte errechnet sich der Beitrag aus einem verminderten Beitragssatz von 14 % zuzüglich Zusatzbeitrag.

Die beitragspflichtigen Einnahmen für freiwillig versicherte Rentner bestimmen §§ 238a, 240 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 247 i. V. m. 241 SGB V. Für die Familienversicherung von Ehegatten ist § 10 Abs. 1 SGB V zu beachten.
Wichtig ist der Hinweis, dass bei der Freigrenze auch das Arbeitseinkommen berücksichtigt wurde.

Beispiel:

Ein Rentner erhält mtl. 150 Euro aus einer betrieblichen Altersversorgung. Durch seine Photovoltaikanlage erhält dieser Rentner zusätzlich Gewerbeeinkünfte von mtl. 80 Euro.Seine mtl. Einnahmen haben somit die Freigrenze aus dem Jahr 2019 (159 Euro) überschritten. Beide Einnahmen wurden vollständig in der gesetzlichen Krankenkasse verbeitragt. Durch die Einführung des #Freibetrages ist nur ein Teil zukünftig beitragspflichtig.

Wird die Photovoltaikanlage auf eines der Kinder überschrieben (mit oder auch ohne Haus mit Nutzungsrecht, kann die Beitragspflicht – je nach Versichertenstand des Kindes auch entfallen.

Dies wäre im Übrigen aus verschiedenen Gründen durchaus sinnvoll.Neben einer evtl. Erbschaftsteuer kann die frühzeitige Übertragung auf die Kinder die Erbschaftsteuer senken (10-Jahresfrist ist zu beachten).

Auch bei einer gesetzlichen Rente kann eine Rentenkürzung durch eine gewerbliche Tätigkeit entstehen (z. B. Witwenrente, Erziehungsrente oder Rente vor der Regelaltersgrenze).

Der Freibetrag bzw. die Freigrenze wirkt sich ausschließlich auf die gesetzliche Krankenversicherung aus.

In der #Pflegepflichtversicherung gibt es keine Freigrenze und auch keinen Freibetrag.

Während der Sparphase sind in der betrieblichen Altersversorgung Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber eingespart worden, soweit der Arbeitnehmer nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.

Hatte der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist keine Sozialversicherungsersparnis entstanden.
Insoweit ist die gesetzlich angestrebte Lösung eigentlich keine systemgerechte Lösung, allerdings aufgrund der angespannten Kassenlage wohl nicht anders umzusetzen.

Eine bessere Systemlösung wäre es gewesen, alle Renten aus der betrieblichen Altersversorgung beitragsfrei zu stellen.
Trotzdem ist die angestrebte gesetzliche Lösung für jeden Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.

Neben der #Steuerentlastung und der #Sozialversicherungsersparnis (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) erhält der Arbeitnehmer bei den Durchführungswegen:– #Direktversicherung– #Pensionskasse– #Pensionsfondszusätzlich einen Beitragszuschuss von mindestens 15 % aus den selbst geleisteten Beiträgen (nach § 1 a Abs. 1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber runden den Arbeitgeberzuschuss auf 20 % auf. Inzwischen gibt es auch Betriebe, die aufgrund der Berücksichtigung von Fluktuationskosten Zuschüsse bis zu 50 % gewähren.

Grund: Die Fluktuationskosten setzen sich aus Einstellungskosten, Einarbeitungskosten und Ausscheidekosten zusammen und betragen – je nach Branche und Stellenbeschreibung – bis zu 260 % eines Jahresgehalts.
Sinkt die Fluktuation um einen gewissen Prozentsatz ab, dann entstehen hierdurch Kostenersparnisse, die in den Zuschüssen berücksichtigt werden können. Oder anders umschrieben: Je höher der Zuschuss in der bAV ist, desto geringer ist die Fluktuation.

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Bei der Ermittlung eines Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung kann der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) behilflich sein.
Probleme bei der praktischen Umsetzung durch die kleine Veränderung des Wortes „Freigrenze“ in „Freibetrag“

So mancher #Spezialist in der #betrieblichen #Altersversorgung wird durch Details an die gesetzlichen Anpassungen im #BRSG aus 2018 erinnert. Das Nikolausschreiben des BMF vom 6.12.2017 brachte in vielen Punkten immer noch nicht die notwendige Klarheit. Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt unter welchem Zeitdruck die Politik oft Lösungen strickt, die dem einzelnen Bürger ja helfen sollen.
– Die Kompliziertheit des Arbeitgeberzuschusses zur #Entgeltumwandlung von 15 %, die in vielen Details wahrscheinlich durch den 3.Senat des BAG noch geklärt werden muss
– und auch der BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG sowie der Ergänzung im BMF-Schreiben v. 6.12.2017 hatte viele Punkte offen gelassen, die erst nach 9 Monaten klar gestellt wurden (z. B. VL-Anlage).

Ein bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben

Und so wird auch die grundsätzlich gut gemeinte Entlastung der Betriebsrentner vielleicht zum 1.1.2020 starten, allerdings oft nur rückwirkend umgesetzt werden können.

So müssen die Zahlstellen der Betriebsrente – und dies sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Unterstützungskassen, die Versicherer und Pensionsfonds – erst nach dem Gesetzesbeschluss in der Software Anpassungen vornehmen und dann die betroffenen Personen anschreiben und anschließend die Auswertung vornehmen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben müssen hier Angaben zu anderen bestehenden Betriebsrenten erfolgen etc.
Und in speziellen Situationen – beispielsweise, wenn ein Betriebsrentner mehrere Renten von unterschiedlichen Zahlstellen erhält – müssen zwischen den unterschiedlichen Zahlstellen Absprachen neu getroffen werden, welche Zahlstelle den Freibetrag berücksichtigt und welche Zahlstelle den Freibetrag nicht berücksichtigt.

Es ist nicht einfach, wenn man sich mit den Details befasst. Dem Arbeitnehmer sind die Feinheiten nicht so bekannt, die beachtet werden müssen, damit der Ablauf in der betrieblichen Altersversorgung auch rund läuft. Je besser die Berater die Details kennen, desto besser können die Veränderungen auch erläutert werden.

Übrigens: Kleine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) stoßen bei der Pensionszusage wieder an die Belastungsgrenzen. Es wird deutlich, dass der verwaltungsarme Weg Direktversicherung wohl der beste Weg in Zukunft sein wird, denn bei der Pensionskasse droht weiterer Ungemach durch den EuGH, wodurch bei Pensionskassenverträge eine Insolvenzpflicht entsteht (s. Gesetzesentwurf –> Link Referentenentwurf )
In diesem Referentenentwurf wird auch das Urteil des BAG – 3.Senat 794/14 v. 19.5.2016) korrigiert. Dies entlastet die Arbeitgeber bei der Verwaltung der Verträge in der betrieblichen Altersversorgung bei ausscheidenden Arbeitnehmern deutlich.

Rentenberater-Renten-Experte.de – bAV-Experte.de Werner Hoffmann

#Grundrente – Einigung

NEWS #Grundrente #Einigung – Die #große #Koalition hat sich auf eine Grundrente geeinigt.

 
Demnach soll jeder #gesetzlich #Rentenversicherte Anspruch auf die #Grundrente haben, wenn
– 35 Beitragsjahre* eingezahlt wurden
– und eine Einkommensgrenze, abzüglich eines Freibetrages nicht überschreitet.

Weitere Details zur #Grundrente:

 
1.
Ab Januar 2021 sollen insbesondere #Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren einen #Rentenaufschlag oberhalb der #Grundsicherung erhalten.
*Die 35 Jahre Grundrentenzeiten setzen sich zusammen aus
– Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung und Tätigkeit,
– Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege
– und aufgrund der Antragspflichtversicherung für Selbstständige
– rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation,
– Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten.
Darüber hinaus soll auch eine sogenannte Gleitregelung festgelegt werden.
 
Im #Detail sieht die Berechnung so aus:
Die Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen.
Der Rentenanspruch wird dann für 35 Jahre verdoppelt, höchstens aber auf 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in diesen Jahren erwirbt.
Von dem Rentenzuschlag werden noch 12,5 Prozent abgezogen.
Damit will die Koalition das sogenannte Äquivalenzprinzip hochhalten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt (§68 SHB VI).
 
2.
Die von der CDU durchgesetzte #Einkommensprüfung soll über die #Deutsche #Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen.
Die #Einkommensgrenze soll für Alleinstehende 1.250 Euro betragen, für Paare soll sie bei 1.950 Euro liegen.
 

Details zur Einkommensgrenze:

 
Die Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl sie genügend andere Einnahmequellen haben. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt.
 
Zugrundegelegt wird dabei „das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge“,
 
Die #Grundrente soll unbürokratisch sein: Der #Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der #Rentenversicherung und den #Finanzbehörden ermöglicht werden.
 
3.
Die Finanzierung soll zu weiten Teilen aus einer geplanten #Finanztransaktionssteuer sowie dem Bundesarbeitsministerium finanziert werden.
 
4.
Zusätzlich soll ein Budget für Freibeträge beim #Wohngeld von 80 Millionen Euro bereitgestellt werden. So möchte man verhindern, dass die erhöhte Rente den Bedarf beim Wohngeld auffrisst.
 
Ähnliches gibt es bereits für Einnahmen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich plus 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rentenzahlungen – höchstens aber bis zur Hälfte des Grundsicherungs-Regelsatzes, derzeit also 212 Euro.

————————- N E W S —————-
 
Neben der Grundrente wurden auch Lösungen in folgenden Bereichen beschlossen:
 
1.
Die Frage der #Doppelverbeitragung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (bei gesetzlich #KVdR-Versicherten) wurde neu besprochen und soll zu einer Entlastung bei den Betriebsrentnern führen.
Für Betriebsrenten werden bisher der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag abgezogen.
Beitragszahlungen aus der gesetzlichen Rente werden nur mit dem halben Beitragssatz belastet.
Die Koalition will für solche Versorgungsbezüge nun einen #Freibetrag von 155,75 Euro (§226 SGB VI, 1/20 der Bezugsgröße) monatlich schaffen.
Bisher gilt hier der Begriff Freigrenze. Wurde die Freigrenze um nur einen Cent überschritten, wurde die Betriebsrente voll beitragspflichtig. Dies konnte auch innerhalb der öff. Rentenzahlung geschehen, wenn die Betriebsrente angepasst wurde (z.B. durch Anpassungsprüfungspflicht §16 BetrAVG).
Durch die Änderung des Begriffs Freigrenze in Freibetrag bleibt der Betrag von z.Zt. 155,75 Euro beitragsfrei.
Zu beachten ist, dass der Betrag von 155,75 Euro in Summe für:
– alle gezahlten Betriebsrenten gilt (Ausnahme: betriebliche Riesterrente)
– und auch Arbeitseinkommen für gewerbliche Tätigkeit gilt.
So sind beispielsweise Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
 
Trotzdem eine Erleichterung für viele Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) versichert sind:
Damit werde erreicht, dass rund 60 Prozent der Betriebsrentner „de facto maximal den halben Beitragssatz“ auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlten, während die weiteren 40 Prozent „spürbar entlastet“ würden.
Übersehen sollte man bei einer „Rentabilitätsbetrachtung auch nicht, dass bei einer Entgeltumwandlung der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zu einem Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrages, den der Arbeitnehmer aufbringt, verpflichtet ist (Neuverträge, bei bestehenden Vereinbarungen ab 1.1.2022)
 
2.
Auch die Festlegung einer zusätzlichen Förderung der #arbeitgeberfinanzierten #Altersversorgung (BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG) wurde auf 288 Euro für #Geringverdiener verdoppelt.

Arbeitgeber, die für Ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Lohn beispielsweise eine Direktversicherung abschließen, erhalten für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (mtl. 2.200 Euro) einen Rückerstattung.
Diese Rückerstattung war auf 144 Euro begrenzt und wird auf 288 Euro erhöht Die Rückerstattung erfolgt an den Arbeitgeber über die #Lohnsteuerabrechnung (#Betriebsstättenfinanzamt). 
Damit wird die #betriebliche #Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter aufgewertet.
Gerade bei #Teilzeitkräften und Arbeitnehmern mit einem mtl. Einkommen bis zu 2.200 Euro ist die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Förderung auch für Arbeitgeber interesdsant.
Wer in seinem Arbeitsleben zeitweise:
– nicht in vollem Umfang berufstätig war (z. B. durch längere #Erziehungszeiten, Scheidung etc.)
– oder aufgrund seiner Tätigkeit nicht über 2.200 Euro Brutto verdient,
erhält in der Regel bisher eine Grundsicherung.
Wer zukünftig 35 Beitragsjahre erreicht hat, erhält dann:
– eine Grundrente, die 10 % über der Grundsicherung liegt (ca. 900 Euro)
und kann zusätzlich durch die betriebliche Altersversorgung eine zweite Säule über den Arbeitgeber aufbauen.

„Ebenso kann durch die hohe Förderung bei der #Riester-Rente die Altersversorgung weiter verbessert werden.
 
Die #Gesamtrente kann hierdurch erheblich verbessert werden. Je nach Laufzeit können sich hierdurch Gesamtrenten von bis zu 1.450 Euro ergeben. Die Gesamthöhe ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch bis zur Rente sind“, so bAV-Experte.de und renten-experte.de Werner Hoffmann.

Tel: 07156 967 – 1900

3.
Ebenso wurde die Anhebung der #Mitarbeiter#Kapitalbeteiligung von 360 auf 720 € vereinbart.
 
4. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden über mehrere Jahr um 0,2 % reduziert, so dass die Sozialabgaben geringer sind.
 
5.
#kfW#Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien:
Über die #Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen Unternehmen (insbesondere Start-Up’s und neue Unternehmen) mit bis zu 10 Mrd. bei #Digitalisierung und #Klimatechnologien gefördert werden.

WEITERE DETAILS werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten

—> www.Renten-Experte.de

und

—> www.bAV-Experte.de

veröffentlicht

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

„In einer „European Climate Declaration“ fordern 500 Wissenschaftler aus dreizehn Ländern eine neue Klimapolitik, und zwar auf der Grundlage seriöser wissenschaftlicher Analysen.“ So steht es in verschiedenen Medien. Wer hinter CLINTEL steckt und in welchem Bereich die Wissenschaftler Kenntnisse haben, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich zwei Namen:

Fritz Vahrenholt: „Fritz Vahrenholt ist ein deutscher Politiker, Buchautor und Manager. Er war in den 1990er Jahren Umweltsenator in Hamburg und richtete die Umweltpolitik der Stadt frühzeitig auf Fragen des Klimawandels und des Klimaschutzes aus. Danach ging er in die Wirtschaft und ist seither bei verschiedenen Energiekonzernen tätig.“ (s.Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Vahrenholt )

Mandate
Vahrenholt bekleidet mehrere Aufsichtsratsmandate u. a. bei den folgenden Unternehmen:

Aurubis (Mitglied)
Putz & Partner Unternehmensberatung AG (Mitglied)
Frühere Aufsichtsratsmandate:

ErSol AG
HEW
Deutsche Shell AG
Hamburger SV (1999–2004)[11]
Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG
REpower Systems
Thyssenkrupp
Verbio
Kelag
Green Exchange

Augustinus Johannes „Guus“ Berkhout (* 1940) ist ein niederländischer Ingenieur, der für die Öl- und Gasindustrie und als Professor gearbeitet hat.

Berkhout begann seine Karriere bei Shell . Von 1976 bis 2007 war er Professor für Akustik, Geophysik und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Delft . Von 2000 bis 2002 war er Vorsitzender einer Fachkommission für geplante Schallnormen am Flughafen Amsterdam Schiphol , von der er zurücktrat, nachdem er das Gefühl hatte, dass die Unabhängigkeit der Kommission durch das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft untergraben wurde. Im Jahr 2019 gründete Berkhout die Leugnung des Klimawandels Organisation Climate – Intelligence Foundation (CLINTEL). s. wikipedia –> https://en.wikipedia.org/wiki/Guus_Berkhout

Die Liste der Wissenschaftler und ihre Tätigkeitsbereiche:

  • PROFESSOR REYNALD DU BERGER: Noch keine Eintragungen bei wikipedia in Canada, aber bekannt als überzeugter Frakking-Befürworter. Er wurde in den von der Universität in den Ruhestand versetzt! Du Berger behauptet, dass die globale Erwärmung vor fünfzehn Jahren aufgehört habe
  • Terry Dunleavy – Neuseeland – Ist Firmeninhaber in der Weinbranche. Eine fundierte wissenschaftliche Vorbildung im Klimabereich konnte nicht festgestellt werden
  • Viv Forbes ist Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied eines kleinen australischen Kohleexplorationsunternehmens
  • Jeffrey Foss ist Gesellschafter bei J. A. Foss Electrician (Früher: Prof. in der Philosophie !!) https://www.uvic.ca/humanities/philosophy/people/facultymembers/index.php
  • Professor Benoît Rittaud – Frankreich, außerordentlicher Professor für Mathematik an der Universität Paris-Nord, Präsident der französischen Vereinigung der Klimarealisten

Die 500 Wissenschaftler stellen 6 Thesen auf. Die Anzahl der Wissenschaftler sagt nichts über die Qualität der Wissenschaftler auf.

Letztendlich handelt es sich bei den Wissenschaftlern teilweise entweder um finanziell abhängige Wissenschaftler von Energieversorgern (z. B. Erdölunternehmen), Wissenschaftler nicht aus der Klimaforschung, sondern zum Beispiel aus der Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Technik, Maschinenbau etc.

  1. Behauptung der sog. 500 Wissenschaftler – These 1:

Die Erwärmung verläuft erheblich langsamer als prophezeit
Die Welt habe sich mit weniger als der Hälfte der ursprünglich vorhergesagten Rate erwärmt und mit weniger als der Hälfte der Rate, die aufgrund des anthropogenen Nettoantriebs und des Strahlungsungleichgewichts zu erwarten ist“. Das zeige „uns, dass wir den Klimawandel nicht verstehen“.

Tatsache: Es wird nicht genannt, um welche These es sich handelte. Handelte es sich um eine Vorhersage von 1974 oder 1990 oder aus welchem Jahr von wem?
Die Vorhersagen sind in den letzten Jahrzehnten bereits genauer geworden und man erkennt deutlich die Veränderungen.

2. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 2:

„Natürliche sowie anthropogene Faktoren verursachen eine Erwärmung. Das geologische Archiv zeigt, daß sich das Erdklima seit Bestehen des Planeten mit natürlichen Kälte- und Warmphasen verändert hat. Die kleine Eiszeit ging erst 1850 zu Ende. Daher ist es nicht verwunderlich, daß wir jetzt eine Phase der Erwärmung erleben.
Tatsache: Der Anstieg der Mitteltemperaturen ist verzerrt durch das Jahr ohne Sommer (1816) und einige abnorm kühle Jahre danach; Ursache war der Ausbruch des Vulkans Tambora auf der östlich von Java gelegenen Insel Sumbawa im Jahr 1815. Ab etwa 1850 wurde es weltweit wärmer; dies gilt als Ende der Kleinen Eiszeit. Wie bereits oben beschrieben, können kurzfristige Klimaveränderungen über einige Jahrzehnte dann nicht vom Menschen gemacht sein, wenn es sich um Vulkanausbrüche, Meteoriteneinschläge oder um eine Gammastrahlung handelt. Die seit 1900 stattfindende Klimaveränderung hängt sehr stark mit der Industrialisierung zusammen.

3. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 3:

„Die Klimapolitik stützt sich auf unzureichende Modelle. Klimamodelle weisen viele Mängel auf und sind als politische Instrumente bei weitem nicht plausibel. Darüber hinaus übertreiben sie höchstwahrscheinlich die Wirkung von Treibhausgasen wie CO2. Außerdem ignorieren sie die Tatsache, daß die Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 von Vorteil ist.
CO2 ist pflanzliche Nahrung, die Grundlage allen Lebens auf der Erde. CO2 ist kein Schadstoff. Es ist wesentlich für alles Leben auf der Erde. Die Photosynthese ist ein Segen. Mehr CO2 nutzt der Natur und dient der Begrünung der Erde: Zusätzliches CO2 in der Luft fördert das Wachstum der globalen Pflanzenbiomasse. Es ist auch gut für die Landwirtschaft, indem es die Ernteerträge weltweit erhöht.“

Die Anreicherung von Co2 ist für die Pflanzenwelt nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Dieser Grad ist überschritten. Zu viel Co2 führt zu Treihausgaseffekt.
Im Übrigen ist die Abnahme des Sauerstoffgehalts auch für den Menschen und die Säugetiere schädlich. Würde zum Beispiel der Amazonas-Wald in Brasilien wegfallen, würde der Sauerstoffgehalt in der Luft um ca. 10 % abnehmen. Interessanterweise benutzen selbst die Verfasser des offenen Briefes das Wort „höchstwahrscheinlich„, da sie wohl selbst nicht sicher sind.

4. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 4

Behauptung: „Die globale Erwärmung hat Naturkatastrophen nicht verstärkt. Es gibt keine statistischen Belege dafür, daß die globale Erwärmung Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren und ähnliche Naturkatastrophen intensiviert oder häufiger gemacht hat.
CO2-Minderungsmaßnahmen sind hingegen genauso schädlich wie kostspielig. Zum Beispiel töten Windkraftanlagen Vögel und Fledermäuse, und Palmölplantagen zerstören die Artenvielfalt der Regenwälder.“

Wer diese Behauptung liest, muss sich fragen, wie realitätsfremd diese sogenannten Wissenschaftler sind bzw. welche Motivation in diesen Köpfen steckt. Sieht man sich die Umweltschäden der internationalen Rückversicherungsunternehmen an, dann sind die Schäden durch Naturkatastrophen weltweit überproportional angestiegen.
Wer dann noch als Argument gegen die Windkraftanlagen das Vogelsterben dramatisiert, muss wohl nachweislich von den Erdölgesellschaften gesponsert werden. Weltweit werden jährlich etwa 3 Mrd. Vögel von Katzen getötet. Von Windkraftanlagen dürften es wohl – wenn überhaupt vielleicht ein paar Hundert sein, denn Vögel – insbesondere auch Fledermäuse – erkennen die Gefahr.
Und wer einmal bei einem Windkraftrad vorbei gelaufen ist, hat dort wohl seltenst einen toten erschlagenen Vogel gefunden.

Nächste Behauptung dieser sog. Wissenschaftler

Behauptung: “ Die Politik muss für ihre Entscheidungen die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen
Es gebe „keinen Klimanotfall“. Die Unterzeichner sehen „keinen Grund für Panik und Alarm“. Sie lehnen daher „die schädliche und unrealistische“ CO2-Null-Strategie „nachdrücklich ab“. Wenn in Zukunft „bessere Ansätze“ entstünden (und das sei durchaus zu erwarten), „haben wir genügend Zeit, um zu überlegen und uns anzupassen“. „Ziel der internationalen Politik“ solle es jedenfalls sein, „jederzeit und weltweit verlässliche und bezahlbare Energie zur Verfügung zu stellen“

Hier versuchen die sogenannten Wissenschaftler auf Zeit zu spielen nach dem Motto „Abwarten und Tee trinken“ und weiter die Gewinne bei den Unternehmen einfahren.

Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, dass zu viel Co2 letztendlich schädlich für das Klima ist, muss das Co2 reduziert werden.

Man sollte auch nicht übersehen, dass in der Forschung und Entwicklung für viele Firmen Chancen enthalten sind.

Halle Terroranschlag – Wer trägt die (Mit-)Schuld

#Halle #Terroranschlag #Hintergründe – Wie konnte es soweit kommen?

Wer und warum gibt es Personen und Institutionen, die ein bisschen auch #Mitschuld haben….

Der #Terroranschlag auf die jüdische Einrichtung durch einen #Rechtsradikalen, der sogar den #Holocaust leugnet, ist anscheinend eine Tat eines Einzelnen.

#Aber: Inwieweit tragen andere Personen und Gruppierungen dazu bei, dass sich Menschen zu solchen #rechtsradikalen #Psychopaten entwickeln?

Neben der #AFD und anderen #rechtsradikalen #Gruppierungen werden soziale Medien genutzt, um zu #polarisieren.

Hierbei werden alle Register gezogen:

– #Verrohung in der #Sprache

– #Dumme #Witze über gewisse Gruppen

– #Fälschung von #Fotos und #Videos

– #Schüren von #Neid

– Gefahren übertreiben und sich dann als „Retter“ aufspielen

– Verteilung von o.g. Über #FACEBOOK, #WhatsApp #Twitter, YouTube & Co.

Keiner fühlt sich dabei schuldig, wenn er solche Texte, Fotos, Videos und Karikaturen verteilt oder auch News weiterleitet ohne zu prüfen, von wo diese News sind (Impressumpflichtangaben).

Natürlich ist jeder der etwas postet, kommentiert oder weiterleitet nicht direkt mitschuldig.

Ob man indirekt nicht sich mitschuldig fühlt, muss sich jeder selbst beantworten.

Insbesondere die Weiterleitung und die Verrohung in der Sprache führt bei so manchem Psychopaten zu solchen Taten; egal ob Links- oder rechtsextrem.

——-

Tathergang

Die Polizei hat einen Verdächtigen nach den Angriffen auf eine Synagoge und einen Döner-Imbiss in Halle festgenommen. Es soll ein Holocaust-Leugner aus Sachsen-Anhalt sein. Im Internet taucht ein mögliches Bekennerschreiben auf. Ein Überblick zum aktuellen Stand.

Was ist passiert?

Der Angriff in Halle/Saale beginnt am Mittwoch um kurz nach 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt sind rund 80 Menschen in der Synagoge im Paulusviertel und feiern den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Ein schwer bewaffneter Täter versucht in die Synagoge einzudringen, es gelingt ihm aber nicht. Er erschießt auf der Straße vor der Synagoge eine Frau. Ihre Leiche wird etwa 30 Meter vor dem Gotteshaus gefunden. Außerdem erschießt er einen Mann in einem Döner-Imbiss, der etwa 500 Meter von der Synagoge entfernt ist. Mindestens zwei weitere Menschen werden schwer verletzt.

Wie war der zeitliche Ablauf der Taten?

Der Schütze hat seine Taten offenbar gefilmt. Er soll das fast 36-minütige Video mit einer Helmkamera aufgenommen und ins Internet gestellt haben. Es zeigt zunächst den gescheiterten Versuch des Filmenden, in die Synagoge zu gelangen. Mehrmals schießt er auf eine Tür, die dem Beschuss allerdings standhält. Danach schießt er einer Frau mehrmals in den Rücken, die ihn zuvor angesprochen hatte. Es ist auch zu sehen, wie er auf der Straße auf einen Mann zielt. Doch die Waffe hat wohl Ladehemmung, sodass dieser entkommt. Dann fährt der Angreifer mit einem Auto durch die Stadt. Dabei scheint er sich mehrfach an mögliche Zuschauer zu wenden. Immer wieder sagt er auf Englisch, er sei ein Verlierer. Schließlich steigt er bei einem Döner-Imbiss aus. Im Laden feuert er mehrfach auf ein Opfer. Danach ist zu sehen, wie er auf eine Polizeistreife schießt, die sich ihm in den Weg stellt. Der Angreifer behauptet, am Hals angeschossen worden zu sein. Die Behörden haben bisher nicht bestätigt, dass es sich bei dem Mann in dem Video tatsächlich um den Attentäter handelt.

Klima und Klimawandel – Greta Thunberg und ihre finanzstarken und politischen Gegner

Wer zur Zeit die sozialen Medien liest, erlebt Hasskommentare und erniedrigende Kommentare mit persönlichen Angriffen auf Greta Thunberg.

Und oft wird behauptet, Greta Thunberg hätte einen riesigen Apparat an Helfern in ihrer „Marketingmaschine“.

Tatsächlich dürfte dies wohl anders herum sein.

Dieser Artikel soll eine Zusammenfassung von verschiedenen Verbindungen darstellen, die es derzeit gibt.

Es sind viele Puzzleteile, die erst nach einer Gesamtbetrachtung deutlich den  Anschlag auf die Demokratie aufzeigen.

Es werden in diesem Artikel verschiedene Links berücksichtigt, die auch verschiedene Ereignisse widerspiegeln.

Die ersten Ereignisses:

Das Brexit-Referendum und die Wahl des US-Präsidenten Trump

Beide Ereignisse waren für die meisten Menschen in den USA und auch in Europa Monate vor der Wahl unvorstellbar.

Meinungsbefragungen vor der Wahl hatten lange Zeit zu anderen Ergebnissen geführt.

Starke Veränderungen wurden erst kurz vor den Wahlen wahrgenommen.

Interessanter Filmbeiträge:

Nr.1 –> Angriff auf die Demokratie LINK–>
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-angriff-auf-die-demokratie-102.html
Wurde der Brexit gekauft? – Die britische Wahlkommission ist überzeugt: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass große Teile der Gelder für eine Kampagne vor dem Brexit-Referendum aus dubiosen Quellen stammen.

Im Fokus steht der britische Geschäftsmann Arron Banks, Strippenzieher und enger Freund des ehemaligen Ukip-Anführers Nigel Farage. Über seine Offshore-Konten sollen fast neun Millionen Pfund Spenden geflossen sein.

Die „ZDFzoom“-Dokumentation geht der Frage nach: „War das Brexit-Referendum ein Komplott mit dem Ziel, auch die Grenzen der Demokratie auszutesten?“ Die Recherchen legen nahe, dass Wähler verdeckt und so effektiv wie möglich beeinflusst werden sollten. „ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs verfolgt nicht nur die Geldströme, sondern redet mit Insidern aus der Kampagne und konfrontiert ihren Kopf, den ehemaligen Chef der Ukip, Nigel Farage. Farage redet im Interview mit dem ZDF auch darüber, welchen Einfluss US-amerikanische Berater für die Kampagne hatten. Steve Bannon, früherer Berater von US-Präsident Trump, war einer der wichtigen Berater in diesem Spiel.

Konkret geht es um millionenschwere Kredite, die die Pro-Brexit-Kampagne von Banks erhalten haben soll. Demnach stammte das Geld möglicherweise nicht von ihm selbst, sondern von Firmen mit Sitz auf der Isle of Man und in Gibraltar, die sich damit in den Wahlkampf eingemischt hätten. Mittlerweile ermittelt die National Crime Agency. Sie soll die bislang verschleierte Kampagnen-Finanzierung offenlegen. 

Nigel Farage spricht im Interview mit dem „ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs ganz offen darüber, wie eng die Lager zusammengearbeitet haben und wie wichtig auch der ehemalige Trump-Berater Steve Bannon für die Kampagne in Großbritannien war: „Zuvor hatte ich keinerlei Verbündete in den Medien, keine Stimme. Dann half uns Steve. Wenn Du plötzlich mehrere Stimmen auf Deiner Seite hast, ändert das alles.“ Farage berichtet, er und Steve Bannon hätten verstanden, dass „die Menschen sich manchmal ‚eine Abrissbirne‘ wünschen, die das alte System der ‚pompösen Politiker‘ zerstört“. Ein Whistleblower, der für die Leave-Kampagne gearbeitet hat, ist überzeugt: „Die verschiedenen Brexit-Kampagnen brachen die Gesetze, griffen dabei auf ein ganzes Netzwerk von Firmen zurück, um mehr Geld ausgeben zu können. Ohne diese Betrügereien wäre das EU-Referendum anders ausgegangen.“

„ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs geht in der Dokumentation den Fragen nach: Mit welchen fragwürdigen Methoden wurde die Mehrheit der Briten vom Brexit überzeugt? Welche Interessen und Profiteure stecken dahinter? Und Laabs fragt bei Akteuren in Brüssel nach, welche Maßnahmen mit Blick auf die Europawahl ergriffen werden sollten und überhaupt könnten, um den Digital-Wahlkampf der Zukunft zu regulieren oder kontrollierbarer zu machen.

Auch der nachfolgende Film macht die Einflussnahme von Robert Mercer, Steve Bannon & Co. deutlich.

https://www.youtube.com/watch?v=vNe7Uxp9GcU

Nr.2 Facebook Cambridge Analytica Trump, Robert Mercer & Co.

Ein #Filmbeitrag, der deutlich macht, dass #Trump wohl eine #Marionette von #Robert #Mercer ist.

#SCL #Cambridge #Analytica #Breitbart #Robert #Mercer

https://youtu.be/iCtyqxEYTmo

Wer ist Robert Mercer?

Robert Mercer und seine Tochter Rebekah Mercer gelten in vielerlei Hinsicht als die Schlüsselfiguren, wenn es um den weltweiten Anschlag auf die Demokratie geht.

Robert Mercer hatte Modelle entwickelt, wie man mit wenig Einsatz Wahlen beeinflussen kann (s. Film) und nutze diese Systematik auch in dem Finanz-Investment, um hohe weit überdurchschnittliche Gewinne zu generieren.

Von Hause aus ist Robert Mercer eine sehr zurückhaltende Persönlichkeit, die die Öffentlichkeit meidet. Umfangreiche Informationen sind auch bei wikipedia bereits vorhanden (Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Mercer )

Aber auch seine Tochter – Rebekah Mercer gilt als kein unbescholtenes Blatt, wenn es um politische Aktivitäten geht (Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Rebekah_Mercer )

Stephen Kevin Bannon, besser bekannt als Steve Bannon

Stephen Kevin Bannon (* 27. November1953 in NorfolkVirginia), besser bekannt als Steve Bannon, ist ein US-amerikanischerPublizistFilmproduzent und politischer Berater (s. WIKIPEDIA: Link–> https://de.wikipedia.org/wiki/Stephen_Bannon )

Steve Bannon leitete von 2012 bis August 2016 und von August 2017 bis Anfang 2018 die Website Breitbart News Network.  Hierbei handelt es sich um eine rechtspopulistische Website, die ganz rechts außen anzusehen ist.

Im August 2016 wurde er Berater des damaligen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Von dessen Amtsantritt am 20. Januar 2017 bis zum 18. August 2017 war er der Chefstratege im Weißen Haus.

Im Jahre 2011 gewann er den Milliardär Robert Mercer als Investor für die Nachrichten- und Meinungs-Website Breitbart News Network und wechselte in das Board of Directors des damals noch unbedeutenden Unternehmens. Als dessen Leiter und Begründer Andrew Breitbart im März 2012 überraschend starb, übernahm Bannon die Leitung und baute, hauptsächlich finanziert durch Mercer, die Website unter Hinzuziehung vieler Vollzeit-Autoren massiv aus.[

Ebenfalls 2012 gründete Bannon mit Peter Schweizer das Government Accountability Institute (GAI) in Tallahassee. Dessen Ziel sei es (wie er der Bloomberg Businessweek erzählte), „Schmutz“ über Politiker auszugraben und damit die Mainstream-Medien, die immer weniger Geld für eigenen investigativen Journalismus haben, zu „füttern“. Diese Non-Profit-Organisation wurde ebenfalls von Mercer finanziert, und dessen Tochter Rebekah Mercer, die auch bei Breitbart eng mit Bannon zusammenarbeitete, trat kurz nach der Gründung in den Vorstand ein

Die Verbindungen zwischen Mercer, Bannon und Trump machen deutlich, wie auch der amerikanische Wahlkampf durch Mercer beeinflusst ist.

2014 war Bannon an der Gründung der Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica beteiligt, wo er von Juni 2014 bis August 2016 als Vizepräsident tätig war. 

Bannon verließ Breitbart, als er im August 2016 Berater des Präsidentschaftskandidaten Donald Trump wurde. Er wurde noch am Tag seines Ausscheidens aus dem Weißen Haus am 18. August 2017 wieder Executive Chairman bei Breitbart

Im Januar 2018 wurden vorab Auszüge aus dem von Michael Wolff verfassten Buch Fire and Fury: Inside the Trump White House veröffentlicht, das auf Interviews mit vielen Mitarbeitern des Weißen Hauses beruht. Bannon wurde darin so zitiert, dass er ein Treffen von Donald Trump Jr. mit der russischen Anwältin Natalja Wesselnizkaja im Wahlkampf 2016 als Landesverrat und strafbare Handlung bewertete. Die Ermittlungen zu den Vorwürfen geheimer Absprachen mit russischen Behörden stufte er entgegen früheren Aussagen als gefährlich ein und stellte einen Zusammenhang zu Geldwäschevorwürfen gegen Donald Trumps Schwiegersohn und politischen Berater Jared Kushner her. Trump ließ daraufhin in einer Pressemitteilung erklären, Bannon habe „nicht nur seinen Job verloren, sondern auch seinen Verstand“. Auch seine Sponsorin Rebekah Mercer und Vertreter nationalistischer Interessengruppen distanzierten sich von Bannon.[40] Nach Medienberichten versuchte das Weiße Haus, die Veröffentlichung des Buches Fire and Fury zu verhindern.[41] Am 9. Januar 2018 endete wegen dieser Affäre Bannons Engagement bei Breitbart News.[42]

Bannon auf der Konferenz The Future of Europe in Budapest (Mai 2018)

Im März 2018 war Bannon auf Europa-Rundreise, wo er unter anderem in Zürich[43] mit der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und ihrer Stellvertreterin Beatrix von Storch zusammenkam.

Sein Plan, in Europa populistische Websites im Stil von Breitbart News in verschiedenen Sprachen einzurichten, sei auf großes Interesse gestoßen. Dies sei nun, nach den USA, die „Phase 2“ seiner Mission.[44] 

Am 10. März trat er beim Parteitag des rechtsradikalen Front National im nordfranzösischen Lille auf, wo er unter großem Applaus für eine weltweite ultrarechte Bewegung gegen das Establishment, die Banken und die Presse warb.[45]

Welche Verbindungen gibt es zwischen der AFD und den USA und in welchen Bereichen?

Nachdem das Thema Flüchtlinge bei der Meiningsmache im Jahr 2019 nichtmehr der Hype ist, konzentriert sich die AFD als neuen Schwerpunkt auf das Thema Umweltschutzverleugnung.

Die AFD hat seit einiger Zeit bereits Verbindungen zu dem „Europäisches Institut für Klima & Energie“ – kurz EIKE genannt. Es handelt sich hierbei NICHT um ein wissenschaftliches Institut, sondern um einen eingetragenen Verein, der den wissenschaftlichen Konsens darüber, dass die globale Erwärmung menschengemacht ist, ablehnt.

Von unabhängigen Stimmen aus Wissenschaft und Presse wird er als Zentrum der politisch aktiven und organisierten Klimaleugnerszene in Deutschland beschrieben.

EIKE ist unter anderem durch das Committee for a Constructive Tomorrow mit dem Lobbyismus für die Leugnung der menschengemachten globalen Erwärmung in den USA verbunden. EIKE täuscht Wissenschaftlichkeit vor, verbreitet gezielt Desinformationen und versucht, Einfluss auf Parteien zu nehmen. 

  • Die verantwortlichen Personen von EIKE sind und waren nicht in der Klimaforschung tätig.
  • Der Verein veröffentlicht keine Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
  • Eine Offenlegung der Finanzierung des Vereins oder der Einkünfte der Mitglieder findet nicht statt.
  • EIKE prägt inzwischen die Klimapolitik der Alternative für Deutschland (AfD).
  • Gegründet wurde der Verein im Jahr 2007 in Hannover durch Holger Thuß. Thuß ist auch Eigentümer des TvR Medienverlag. Der TvR-Medienverlag wurde 2006 in Jena gegründeter.
  • TvR veröffentlicht „klimaskeptische“ Bücher aus dem Umfeld von EIKE und CFACT sowie von anderen Autoren, so von Fred Singer, Michael Limburg (Vizepräsident von EIKE) und zwei kürzere Werke des EIKE-Pressesprechers Horst-Joachim Lüdecke.[1] Ebenfalls teilen sich EIKE, CFACT Europe und der TvR Medienverlag das gleiche Postfach in Jena.[2]

Besorgniserregende Entwicklung

Die AFD plant derzeit eigene Dokumentationsfilme zu veröffentlichen, die dafür Werbung machen sollen, dass der Klimawandel ein „ganz normaler Vorgang sei“.
ANMEKRKUNG: Es ist zwar richtig, dass sich das Klima auf der Welt öfters schon verändert hatte, allerdings fast ausschließlich im Laufe über Jahrhunderte bzw. Jahrtausende.

Klimaveränderungen innerhalb eines Jahrzehnts bzw. eines Jahrhunderts sind ausschließlich durch einen plötzlichen Vulkanausbruch, sehr großen Meteoriteneinschlag oder aufgrund einer plötzlichen Gammastrahlung eingetreten.

Da alle drei Ereignisse nicht eingetreten sind, bleibt ausschließlich die Industrialisierung als Grund für die Klimaveränderung übrig. Insoweit ist der Mensch auch für die Klimaveränderung verantwortlich.

Warum die AFD im Populismus nun das Thema Klima auf ihre Fahne sich schreibt.

Warum die AFD das Thema Klima nun nutzt ist wohl recht einfach erklärt und sollte einmal auch historisch etwas wohl beleuchtet werden.

Hier ergeben sich einige Parallelen zwischen der AFD und den Aktivitäten der NSDAP.

Im 3. Reich hatte die NSDAP einige finanzielle Sponsoren aus der Industrie. Gleiche hatte auch für Hitler selbst gegolten. Die Gönner von Hitler und der NSDAP:
– Pianofabrik C. Bechstein
– John Pierpont Morgan, amerikanischer Bankier
– Ernst von Borsig, Besitzer einer Lokomotivfabrik
– Hermann Aust, Geschäftsführer einer Münchner Malzkaffeefirma
– Antisemit Henry Ford unterstützt Hitler bis 1920
– Günther Quandt (Vorfahre der Familie Quandt – BMW)
– Thyssen
– Krupp

Wenn die AFD heute als Klimaleugner auftritt und die Auffassung vertritt, dass für die Klimaveränderung der Mensch nicht verantwortlich ist, dann gibt es hierfür auch Finanzinteressen.

In den USA gehören zu den Klimaleugnern:

  • Robert Mercer
  • Rebekah Mercer
  • Steve Bannon
  • Donald Trump

sowie die

  • der überwiegende Teil der Republikaner in den USA
  • CFACT (Committee for a Constructive Tomorrow) zu deutsch: Komitee für ein konstruktives Morgen
  • Lobbyisten der Erdölindustrie
    Das CFACT Europe ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Jena. Der Vorsitzende dieses von dem Jenaer Historiker Holger Thuß gegründeten[2] Vereins ist Günther Fehlinger. Holger Thuß ist der Vorsitzende des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE), eines Vereins, der den menschengemachten Klimawandel bestreitet. Beide Vereine teilten sich dieselbe Postfachanschrift. Laut einem Bericht des Guardian erhielt CFACT Europe finanzielle Unterstützung von der US-amerikanischen Organisation
  • Auch die Republikaner erhalten Wahlkapfspenden und Parteispenden von der Industrie, besonders auch von der Waffenlobby und der Erdölindustrie.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die AFD das Thema „Umweltleugnung“ sich auf die Fahne schreibt und hierüber versucht auch Parteispenden zu generieren.

Die AFD sieht in diesem Themenbereich wohl auch eine breite Wählerschicht für sich zu gewinnen. Denn letztendlich ist jeder 5. Arbeitsplatz in Deutschland betroffen und die Industrie sieht in so manchen Unternehmen Verluste durch die Umstellung auf Umweltschutz.

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

„In einer „European Climate Declaration“ fordern 500 Wissenschaftler aus dreizehn Ländern eine neue Klimapolitik, und zwar auf der Grundlage seriöser wissenschaftlicher Analysen.“ So steht es in verschiedenen Medien. Wer hinter CLINTEL steckt und in welchem Bereich die Wissenschaftler Kenntnisse haben, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich zwei Namen:

Fritz Vahrenholt: „Fritz Vahrenholt ist ein deutscher Politiker, Buchautor und Manager. Er war in den 1990er Jahren Umweltsenator in Hamburg und richtete die Umweltpolitik der Stadt frühzeitig auf Fragen des Klimawandels und des Klimaschutzes aus. Danach ging er in die Wirtschaft und ist seither bei verschiedenen Energiekonzernen tätig.“ (s.Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Vahrenholt )

Mandate
Vahrenholt bekleidet mehrere Aufsichtsratsmandate u. a. bei den folgenden Unternehmen:

Aurubis (Mitglied)
Putz & Partner Unternehmensberatung AG (Mitglied)
Frühere Aufsichtsratsmandate:

ErSol AG
HEW
Deutsche Shell AG
Hamburger SV (1999–2004)[11]
Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG
REpower Systems
Thyssenkrupp
Verbio
Kelag
Green Exchange

Augustinus Johannes „Guus“ Berkhout (* 1940) ist ein niederländischer Ingenieur, der für die Öl- und Gasindustrie und als Professor gearbeitet hat.

Berkhout begann seine Karriere bei Shell . Von 1976 bis 2007 war er Professor für Akustik, Geophysik und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Delft . Von 2000 bis 2002 war er Vorsitzender einer Fachkommission für geplante Schallnormen am Flughafen Amsterdam Schiphol , von der er zurücktrat, nachdem er das Gefühl hatte, dass die Unabhängigkeit der Kommission durch das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft untergraben wurde. Im Jahr 2019 gründete Berkhout die Leugnung des Klimawandels Organisation Climate – Intelligence Foundation (CLINTEL). s. wikipedia –> https://en.wikipedia.org/wiki/Guus_Berkhout

Die Liste der Wissenschaftler und ihre Tätigkeitsbereiche:

  • PROFESSOR REYNALD DU BERGER: Noch keine Eintragungen bei wikipedia in Canada, aber bekannt als überzeugter Frakking-Befürworter. Er wurde in den von der Universität in den Ruhestand versetzt! Du Berger behauptet, dass die globale Erwärmung vor fünfzehn Jahren aufgehört habe
  • Terry Dunleavy – Neuseeland – Ist Firmeninhaber in der Weinbranche. Eine fundierte wissenschaftliche Vorbildung im Klimabereich konnte nicht festgestellt werden
  • Viv Forbes ist Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied eines kleinen australischen Kohleexplorationsunternehmens
  • Jeffrey Foss ist Gesellschafter bei J. A. Foss Electrician (Früher: Prof. in der Philosophie !!) https://www.uvic.ca/humanities/philosophy/people/facultymembers/index.php
  • Professor Benoît Rittaud – Frankreich, außerordentlicher Professor für Mathematik an der Universität Paris-Nord, Präsident der französischen Vereinigung der Klimarealisten

Die 500 Wissenschaftler stellen 6 Thesen auf. Die Anzahl der Wissenschaftler sagt nichts über die Qualität der Wissenschaftler auf.

Letztendlich handelt es sich bei den Wissenschaftlern teilweise entweder um finanziell abhängige Wissenschaftler von Energieversorgern (z. B. Erdölunternehmen), Wissenschaftler nicht aus der Klimaforschung, sondern zum Beispiel aus der Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Technik, Maschinenbau etc.

  1. Behauptung der sog. 500 Wissenschaftler – These 1:

Die Erwärmung verläuft erheblich langsamer als prophezeit
Die Welt habe sich mit weniger als der Hälfte der ursprünglich vorhergesagten Rate erwärmt und mit weniger als der Hälfte der Rate, die aufgrund des anthropogenen Nettoantriebs und des Strahlungsungleichgewichts zu erwarten ist“. Das zeige „uns, dass wir den Klimawandel nicht verstehen“.

Tatsache: Es wird nicht genannt, um welche These es sich handelte. Handelte es sich um eine Vorhersage von 1974 oder 1990 oder aus welchem Jahr von wem?
Die Vorhersagen sind in den letzten Jahrzehnten bereits genauer geworden und man erkennt deutlich die Veränderungen.

2. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 2:

„Natürliche sowie anthropogene Faktoren verursachen eine Erwärmung. Das geologische Archiv zeigt, daß sich das Erdklima seit Bestehen des Planeten mit natürlichen Kälte- und Warmphasen verändert hat. Die kleine Eiszeit ging erst 1850 zu Ende. Daher ist es nicht verwunderlich, daß wir jetzt eine Phase der Erwärmung erleben.
Tatsache: Der Anstieg der Mitteltemperaturen ist verzerrt durch das Jahr ohne Sommer (1816) und einige abnorm kühle Jahre danach; Ursache war der Ausbruch des Vulkans Tambora auf der östlich von Java gelegenen Insel Sumbawa im Jahr 1815. Ab etwa 1850 wurde es weltweit wärmer; dies gilt als Ende der Kleinen Eiszeit. Wie bereits oben beschrieben, können kurzfristige Klimaveränderungen über einige Jahrzehnte dann nicht vom Menschen gemacht sein, wenn es sich um Vulkanausbrüche, Meteoriteneinschläge oder um eine Gammastrahlung handelt. Die seit 1900 stattfindende Klimaveränderung hängt sehr stark mit der Industrialisierung zusammen.

3. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 3:

„Die Klimapolitik stützt sich auf unzureichende Modelle. Klimamodelle weisen viele Mängel auf und sind als politische Instrumente bei weitem nicht plausibel. Darüber hinaus übertreiben sie höchstwahrscheinlich die Wirkung von Treibhausgasen wie CO2. Außerdem ignorieren sie die Tatsache, daß die Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 von Vorteil ist.
CO2 ist pflanzliche Nahrung, die Grundlage allen Lebens auf der Erde. CO2 ist kein Schadstoff. Es ist wesentlich für alles Leben auf der Erde. Die Photosynthese ist ein Segen. Mehr CO2 nutzt der Natur und dient der Begrünung der Erde: Zusätzliches CO2 in der Luft fördert das Wachstum der globalen Pflanzenbiomasse. Es ist auch gut für die Landwirtschaft, indem es die Ernteerträge weltweit erhöht.“

Die Anreicherung von Co2 ist für die Pflanzenwelt nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Dieser Grad ist überschritten. Zu viel Co2 führt zu Treihausgaseffekt.
Im Übrigen ist die Abnahme des Sauerstoffgehalts auch für den Menschen und die Säugetiere schädlich. Würde zum Beispiel der Amazonas-Wald in Brasilien wegfallen, würde der Sauerstoffgehalt in der Luft um ca. 10 % abnehmen. Interessanterweise benutzen selbst die Verfasser des offenen Briefes das Wort „höchstwahrscheinlich„, da sie wohl selbst nicht sicher sind.

4. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 4

Behauptung: „Die globale Erwärmung hat Naturkatastrophen nicht verstärkt. Es gibt keine statistischen Belege dafür, daß die globale Erwärmung Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren und ähnliche Naturkatastrophen intensiviert oder häufiger gemacht hat.
CO2-Minderungsmaßnahmen sind hingegen genauso schädlich wie kostspielig. Zum Beispiel töten Windkraftanlagen Vögel und Fledermäuse, und Palmölplantagen zerstören die Artenvielfalt der Regenwälder.“

Wer diese Behauptung liest, muss sich fragen, wie realitätsfremd diese sogenannten Wissenschaftler sind bzw. welche Motivation in diesen Köpfen steckt. Sieht man sich die Umweltschäden der internationalen Rückversicherungsunternehmen an, dann sind die Schäden durch Naturkatastrophen weltweit überproportional angestiegen.
Wer dann noch als Argument gegen die Windkraftanlagen das Vogelsterben dramatisiert, muss wohl nachweislich von den Erdölgesellschaften gesponsert werden. Weltweit werden jährlich etwa 3 Mrd. Vögel von Katzen getötet. Von Windkraftanlagen dürften es wohl – wenn überhaupt vielleicht ein paar Hundert sein, denn Vögel – insbesondere auch Fledermäuse – erkennen die Gefahr.
Und wer einmal bei einem Windkraftrad vorbei gelaufen ist, hat dort wohl seltenst einen toten erschlagenen Vogel gefunden.

Nächste Behauptung dieser sog. Wissenschaftler

Behauptung: “ Die Politik muss für ihre Entscheidungen die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen
Es gebe „keinen Klimanotfall“. Die Unterzeichner sehen „keinen Grund für Panik und Alarm“. Sie lehnen daher „die schädliche und unrealistische“ CO2-Null-Strategie „nachdrücklich ab“. Wenn in Zukunft „bessere Ansätze“ entstünden (und das sei durchaus zu erwarten), „haben wir genügend Zeit, um zu überlegen und uns anzupassen“. „Ziel der internationalen Politik“ solle es jedenfalls sein, „jederzeit und weltweit verlässliche und bezahlbare Energie zur Verfügung zu stellen“

Hier versuchen die sogenannten Wissenschaftler auf Zeit zu spielen nach dem Motto „Abwarten und Tee trinken“ und weiter die Gewinne bei den Unternehmen einfahren.

Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, dass zu viel Co2 letztendlich schädlich für das Klima ist, muss das Co2 reduziert werden.

Man sollte auch nicht übersehen, dass in der Forschung und Entwicklung für viele Firmen Chancen enthalten sind.

Pflege von Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

#Pflege von #Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

Für die Pflege von Angehörigen gibt es grundsätzlich nicht nur ein Pflegegeld, sondern für den „Pfleger“ auch Beiträge, die direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Dies gilt grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn es sich nicht um die berufsmäßige Pflege handelt.

Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden.

Pflegt beispielsweise die Frau ihren Mann oder ein behindertes Kind, dann wird hierfür ein Beitrag von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Ist die Pflegekraft jedoch selbst bereits in Rente, entfällt die Zahlung durch die Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die wenige kennen:

Entstanden ist die Ausnahme durch das Flexirentengesetz.

Wer auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet, z.B. 1%, ist in der Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig und kann als Pflegeperson Rentenanwartschaften erwerben.

Von Vorteil ist zudem, dass die Anwartschaften aus der Pflegearbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5% höher bewertet werden.

Damit können pflegende Angehörige ihren Rentenanspruch weiter aufstocken.

Der Rentenverzicht von 1% ist formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Ebenso sollte die Pflegepflichtversicherung gleichzeitig informiert werden.

Was zu beachten ist, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

Allerdings sollte bei einer zusätzlichen Rentenzahlung von einer Pensionskasse abgeklärt werden, inwieweit dann auch die Pensionskasse reduziert wird.

§232 Abs. 1 Nr. 2 VAG gilt im Übrigen nur für Pensionskassen.

Zitat: „…Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen,….“

Dies könnte von Pensionskassen auch so ausgelegt werden, dass aufgrund der Pflegetätigkeit das Einkommen nur teilweise wegfällt und dadurch die Rente einer Pensionskasse ebenfalls reduziert wird.

Insoweit ist es ratsam, vor der Beantragung einer Teilrente von 99% dies bei Bestehen einer Pensionskasse vorher abzuklären.

Ähnliche Regelungen könnten in der betrieblichen Altersversorgung auch bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ggf. bestehen. Auch hier macht es Sinn, dies zuvor zu prüfen.

Weiterer Tipp:

Wer Angehörige pflegt, sollte bereits heute an Morgen denken.

1. Solange der zu Pflegende noch geschäftsfähig ist, sollte auch über eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht und das Testament nachgedacht werden.

Ebenso können wichtige Regelungen und Informationen noch dokumentiert werden.

Hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

2. Pflegen Berufstätige z.B. ihre Eltern, Tanten oder Onkels oder Großeltern, dann darf die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden betragen, damit die Pflegepflichtversicherung auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt.

3. Wer durch die Pflegeversicherung in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf Riesterförderung. Diese ist aufgrund des wahrscheinlich geringen Einkommens sehr interessant.

MDR-Ratschlag zur Altersversorgung ist mit Vorsicht zu genießen

Der MDR hatte vor kurzem einen umstrittenen Ratschlag gegeben.
Verbraucher sollten zweigleisig fahren .
Erst eine günstige Risikolebensversicherung abschließen und zugleich über 10, 15 Jahre in Aktien oder Aktienindex-Fonds investieren, denn die werfen bis zu 7 Prozent Rendite ab. 

Einfache Ratschläge sind oft bei genauem Hinsehen meist zweifelhaft!

bAV-Experte Altersversorgung betriebliche Altersversorgung bAV-experte.de
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Wer die Charts der Vergangenheit in die Zukunft interpoliert, hat die Rechnung ohne den demografischen Faktor gemacht.

Die Bevölkerung in den Industrieländern schrumpft.

Dies wirkt sich nicht nur auf die sehr lange anhaltende Niedrigzinsphase aus, sondern ebenso auf

  • den Immobilienmarkt. Derzeit sind in Deutschland rund 40 Mio. Wohnimmobilien vorhanden. In 25 Jahren werden noch ca. 32 Mio. Wohnimmobilien notwendig sein. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Gewerbeobjekte, da wir von 45,5 Mio. Erwerbstätige auf etwa 32 Mio. absinken.
  • die Sachwerte. Die Erbengeneration erbt heute pro Kopf mehr Sachwerte. Das Vermögen und die Sachwerte werden somit pro Person gesehen steigen.
  • und auch auf die Aktienwerte. Der Schrumfungsprozeß der Bevölkerung wird in allen Industrieländern stattfinden, wodurch auch die Unternehmen weniger umsetzen oder weniger produzieren werden. Zwar wächst die Weltbevölkerung immer noch weiter, allerdings ist höchst zweifelhaft, ob die Entwicklungsländer in den kommenden 20 Jahren so weit entwickelt sind, dass sie Aktien und Fonds kaufen können.

Hierunter werden auch alle Unternehmen leiden.


Wer fürs Alter vorsorgen möchte, sollte versuchen Produkte zu wählen, die später eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.

Wer heute kurz vor der Rente steht (also ab 55) sollte auf keinen Fall seine Altersversorgung über Aktien und Aktienindizies aufbauen. Kursrückgänge können nicht mehr ausgesessen werden!

Vorhandenes Kapital wird schneller verbraucht, als einem lieb ist.

Arbeitskräfteabsicherung darf nicht fehlen. Hierzu gehören eine ausreichende Absicherung bei längerem Krankenstand (Krankentagegeld) und besonders die finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Neben der Absicherung der Arbeitskraft ist auch die Hinterbliebenenversorgung wichtig. Wer eine eigenständige Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte:

  • den Alterssparanteil mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. Denn wer spart sonst die Altersversorgung an?
    Der Sparbeitrag bei der Altersversorgung sollte – im Vergleich zu Aktien und Fonds – mit 67 ein so hohes Kapital abwerfen, dass daraus eine mtl. Rente bis 90 bzw. 100 Jahren (je nach heutigem Lebensalter) garantiert gezahlt werden kann.
    Wer die o. g. Versorgung (Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung) über die betriebliche Altersversorgung nutzt, kann in der Regel den doppelten Betrag ansparen, da
  • – der Arbeitgeber mind. 15% des Gesamtbruttobetrages dazu bezahlen muss (§1a Abs. 1 BetrAVG),
  • – Steuervorteile und
  • – Ersparnisse in der Sozialversicherung entstehen.
    Zwar werden später Krankenkassenbeiträge fällig (bei GKV-Versicherten), allerdings haben die Ersparnisse in der Sozialversicherung auch in der Sparphase Überschüsse steuerfrei gebildet.
    Wenn man dann den Nettoaufwand und die Nettorente (nach Steuern und nach SV) vergleicht, müsste der Fonds bzw. die Aktien eine weit höhere Verzinsung erwirtschaften, als 7 %. Denn bei Aktien und Fonds entstehen ebenso über die Jahre erhebliche Gebühren (Depot, Fondsgebühren, Verwaltungskosten). – Wie heißt es beim Roulett-Spiel: „Wie Bank gewinnt immer!“

Im Übrigen gibt es Produkte, die Aktienwerte sowie Indizes widerspiegeln und mit dem notwendigen Versicherungsschutz in der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit verbinden und nicht für mehrfache Verwaltungskosten sorgen. Diese speziellen ETF-Rentenversicherungen bieten eine kostengünstige Verwaltung und den notwendigen Versicherungsschutz.

Hierbei wird auch frühzeitig das Geld im sogenannten Ablaufmanagement frühzeitig in sichere Papiere 5 Jahre vor Ablauf umgeschichtet. Der Kunde kann hier auch einen eigenen Risiko- und Chancenanteil eigenständig festlegen.

Da hier keine Werbung für bestimmte Unternehmen gemacht werden soll, ist empfehlenswert sich an den Anbietern zu orientieren, die z. B. im map-Report mit exzellent abgeschnitten haben.

Wer Geld für das Alter anspart, sollte also nicht nur das Sparziel und das Kapital am Ende sehen, sondern ob und wie sicher später eine mtl. Rente daraus ist.

Dabei ist auch der Versicherungsschutz in der Sparphase besonders wichtig. Denn wer spart für Sie und Ihre Familie weiter, wenn Sie berufsunfähig werden?

Ein wichtiger Punkt ist auch der Hinterbliebenenschutz nicht nur für unverheiratete Paare, sondern auch für Ehepaare, die nach 2001 geheiratet. Die „neue Hinterbliebenenversorgung“ führt oft dazu, dass keine Witwenrente gezahlt wird.

So wird bei der kleinen Hinterbliebenenrente nur eine Übergangsleistung von 24 Monaten erbracht. Bei der großen Witwenrente ist die Einkommensanrechnung seit der neuen Hinterbliebenenrente (Neuregelung ab 2002) erheblich umfangreicher.

In Zusammenhang mit dem Todesfall sollte auch beachtet werden, dass die Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung bei einer Rentenversicherung erheblich niedriger ist, als bei Kapitalanlagen in Form von Aktien oder Fonds.

Bei richtiger Gestaltung kann das Bewertungsgesetz erhebliche Vorteile bieten.

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bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung und Rentenexperte
Rentenexperte renten-experte
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bAV-Experte Experte Beratung betriebliche Altersversorgung
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Pflichtversicherung Selbstständige zu lebenslanger Rentenzahlung ist richtig

Viele Selbstständige machen sich gerade über ihre eigene Altersversorgung Gedanken.

Nicht ganz grundlos.

Während die große Koalition derzeit noch wegen der Grundrente und der Gestaltung diskutiert, wird es demnächst auch um die Pflichtversicherung der Selbstständigen gehen.

Die Situation der Selbstständigkeit

Wer sich Selbstständig macht, ist oft zunächst voller Euphorie und muss natürlich zunächst seine Idee an die Kunden bringen und kostendeckend arbeiten und auch seine eigenen Lebenshaltungskosten (Steuern, Miete usw) im Blick behalten.

Bestenfalls denkt der Junge Selbstständige an die Absicherung der Berufsunfähigkeit.

Bei der Altersversorgung haben viele Selbstständige eine unterdurchschnittliche Vorsorge.

Die DIW hatte vor kurzem dafür plädiert, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nötig sei, da der überwiegende Teil der Selbstständigen für das Alter vorsorgen und hatte auch in einer Untersuchung festgestellt, dass viele Selbstständige ein Vermögen von über 100.000 Euro für das Alter angespart haben.

Allerdings:

Selbst wenn der Selbstständige 250.000 Euro angespart hätte, reicht dieses Vermögen als Altersversorgung nicht aus.

Dies zeigt das nachfolgende Beispiel:

Wer

– 250.000 Euro mit 65 angespart hat,

– 2 % Zinsen erhält,

– und mtl. 1.500 Euro entnimmt,

hat nach rund 16 Jahren kein Geld mehr auf der hohen Kante.

Film–>

Wer also 82 wird, ist spätestens dann ein Sozialhilfefall.

Dabei darf man zwischendurch kein Pflegefall werden, denn dann sind mindestens 2.000 Euro zusätzlich fällig.

Ebenso sollte der Partner nach dem eigenen Tod nicht auf die Altersversorgung des Selbstständigen angewiesen sein.

Die Lebenserwartung wächst von Jahr zu Jahr

Weniger bekannt ist, dass die Lebenserwartung pro Jahr seit 1910 um jeweils 3 Monate ansteigt. Wer in 10 Jahren 65 ist, kann davon ausgehen, dass dann die Lebenserwartung um rund 2,5 Jahre länger ist.

Wer heute 65 Jahre ist (männlich) hatte 2017 noch eine Lebenserwartung von 17,8 Jahren. 1988 war bei einem 65 jährigen Mann die Lebenserwartung 13,7 Jahre. Zwar sind dies in knapp 29 Jahren nur eine rund 50 Monate längere Lebenserwartung, allerdings ist der Trend eines längeren Lebens ungebrochen und durch die Medizin (DNA-Forschung etc.) eher steigend.

Insoweit ist es sinnvoll, dass die vernünftige Altersversorgung durch eine lebenslange Rente von mind. Mtl. 1.500 – 2.000 Euro sicherstellt wird.

Dies kann nicht alleine durch Kapital ansparen gesichert sein, sondern nur durch eine lebenslange garantierte Rentenzahlung.

Nicht ohne Grund soll eine Pflichtversicherung beim Selbstständigen

– durch die gesetzlichen Rentenversicherung,

– ein Versorgungswerk

– oder durch eine private Rüruprente erfolgen.

Hierbei ist besonders der Insolvenzschutz für den Selbstständigen ein großer Vorteil.

Warum das DIW die Altersversorgung der Selbstständigen verharmlost.

Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ist eher ein Wirtschaftsinstitut, das die größeren Unternehmen vertritt, zumindest entsteht dieser Eindruck.

Wenn Selbstständige eher eine geringe Altersversorgung ansparen, dann sind die Endpreise für die Industrie oder andere größeren Unternehmen natürlich günstiger.

Bei einer Pflichtversicherung aller Selbstständigen würden die Preise natürlich merkbar anziehen.

Insoweit würde der Selbstständige (besonders Subunternehmer) mit Pflichtversicherung, der für die großen Unternehmen arbeitet, teurer.

Dies gilt natürlich auch für Selbstständige, die als Kleinunternehmer für den Endverbraucher tätig ist.

Trotzdem ist es sinnvoll, dass jeder Selbstständige und auch Unternehmer (z.B. UG, GmbH) eine Pflicht-Altersversorgung mit insolvenzgeschützter lebenslangen Rente hat.

Eine Altersrente in Form von vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen) wäre übrigens falsch kalkuliert.

Grund: Derzeit gibt es in Deutschland etwa 40 Mio. Wohnimmobilien. In 25 Jahren werden aufgrund des demografischen Wandels nur noch ca. 32 Mio. notwendig sein.

Auch bei anderen Sachwerten wird der Wert – wenn überhaupt – nur marginal steigen, denn während heute das Vermögen auf rund 82,5 Mio. verteilt ist, sind es in 35 Jahren nur noch 64-73 Mio. Einwohner (je nach Zuwanderung).

Dies ist auch einer der langfristigen Hauptgründe, warum der Niedrigzins noch sehr lange anhalten wird.

Die Pflicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslang insolvenzgeschützen Rente ist völlig richtig, denn so gab es in der Vergangenheit auch schon viele erfolgreiche Unternehmer, die plötzlich Konkurs gemacht hatten.

Ob eine private Altersversorgung durch Rürup oder durch die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoller ist, muss individuell ermittelt werden.

Pauschal zu sagen, dass die gesetzliche oder private Rentenversicherung besser ist, wäre zu einfach.

Dafür sind die Lebensumstände (Älter, Familienstand, zukünftige Erbschaften, Vermögenssituation) zu unterschiedlich.

Ein Berater sollte hier zumindest umfangreiche Kenntnisse über

– private Altersversorgung

– betriebliche Altersversorgung

– gesetzliche Rentenversicherung

– Erbrecht

vorweisen. Denn bei der individuellen Gestaltung sind diese Fachbereiche ineinander verzahnt.

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177/ 27 166 97

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