Asyl, #Arbeitsvoraussetzungen #Fiktionsbescheinigung #Bürgergeld

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, benötigen zunächst eine #Aufenthaltserlaubnis.
Wer beispielsweise aus der Ulraine nach #Deutdchland im letzten Jahr gekommen ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis und später (4 Wochen bis zu 1,5 Jahre !!! ) die #Fiktionsbescheinigung.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Sozialamt zuständig.

Erst wenn die Fiktionsbescheinigung erstellt wurde, besteht

  1. Anspruch auf Sprachkurs
  2. Anspruch Bürgergeld
  3. Möglichkeit zu arbeiten

Die meisten Arbeitgeber können natürlich nur Menschen einstellen, die auch Deutsch nach dem Standard B1 sprechen können.
Das ist ja auch logisch, denn sie will der Arbeitnehmer etwas arbeiten, wenn der Arbeitgeber nicht mit dem Arbetnehmer kommunizieren kann.

Die Sprachkurse sind wie folgt aufgebaut:
A1
A2
B1
Was beinhaltet der Sprachkurs in der Sprache deutsch B1?

B1 – #Fortgeschrittene #Sprachverwendung
Kann die #Hauptpunkte verstehen, wenn klare #Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus #Arbeit, #Schule, #Freizeit usw. geht.
Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.

2 Gedanken zu „Asyl, #Arbeitsvoraussetzungen #Fiktionsbescheinigung #Bürgergeld“

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