Von wem stammt das erste Heizungsgesetz und wer hat es durch den Bundestag gebracht?

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Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.

1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.

Drei Gesetze waren dabei entscheidend:

   •   Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.

   •   Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.

   •   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.

Benzin Fossile Energie unsplash

Zentrale Inhalte des GEG 2020:

1. Primärenergiebedarf von Neubauten:

Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.

2. Erneuerbare Energien im Neubau:

Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.

3. Bestandsgebäude:

Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.

4. Ölheizungen:

Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.

Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!

Wärmepumpe Innengerät

5. Innovationsklausel:

Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.

Wärmepumpe Außengerät

3. Kritik am GEG 2020

Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:

   •   Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.

   •   Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.

   •   Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.

Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.

4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition

Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.

Kerninhalte des GEG 2023:

1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2. Technologieneutralität:

Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.

3. Bestandschutz:

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.

4. Kommunale Wärmeplanung:

Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.

5. Soziale Abfederung:

Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.

5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz

Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.

Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.

——

Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?

Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.

Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.

Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.

Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.

Fassung von § 72 2021:

Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.

Fassung zum 1.1.2024

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie

3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Lea und ihr Opa

Eine Geschichte von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-

Es weihnachtet ja bald. Und zu Weihnachten gehören auch besinnliche Geschichten. Und deshalb hier eine kleine Geschichte, die Ihr gerne kopieren und teilen dürft. Und zwar auch die Bilder dazu.

Und hier die Geschichte auch als YouTube-Video

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Lea und der Opa

Es war ein grauer Herbstnachmittag, als Lea ihren Großvater in seinem kleinen Wohnzimmer besuchte.

Der Kamin knisterte leise, und das alte Sofa, auf dem sie saß, roch nach Erinnerungen.

Sie schaute ihren Opa an, seine runzligen Hände, die immer so warm und sicher waren, und seine müden Augen, die so viel gesehen hatten.

Heute aber wollte sie etwas wissen, das ihr Herz schwer machte.

„Opa,“ begann Lea zögernd, „warum hast du damals die CDU gewählt?“

Ihr Großvater hob den Blick von der Tasse Tee, die er in den Händen hielt.

Seine Stirn legte sich in Falten, nicht aus Ärger, sondern aus Nachdenken.

Bevor er etwas sagen konnte, redete Lea weiter, ihre Stimme bebend vor Emotion.

„Die Brücken sind kaputt, Opa. Ich hab Asthma, weil die Luft so schlecht ist.

Mein Freund leidet an schlimmen Allergien, weil überall Gifte in der Erde und in der Luft sind.

Meine Freundin kann keine Kinder bekommen, weil Mikroplastik in ihrem Körper so viel zerstört hat.

Und Sonja, meine kleine Schwester, kann nicht mehr auf den Spielplatz, weil er kontaminiert ist. Opa, das ist doch alles falsch!“

Ihr Großvater hörte still zu, seine Augen wurden glasig. Aber Lea war noch nicht fertig.

„Du hast doch Jahrzehnte mit Öl geheizt, und dein Bruder mit Gas.

Ihr habt immer gelacht über eure großen Autos, die so laut waren, dass ich mir die Ohren zuhalten musste.

Ihr habt euch gerühmt, wie schnell und stark sie waren, wie fahrbare Heizungen.

Aber Opa, warum habt ihr nichts getan?

Warum habt ihr nicht wenigstens die Schulen, Straßen, Brücken und Bahnen renoviert?

Warum habt ihr einfach zugesehen?“

Leas Stimme brach, und ihre großen, jungen Augen suchten in den alten Augen ihres Großvaters nach Antworten.

Er legte die Tasse langsam auf den Tisch und seufzte tief. Es war kein Seufzen des Ärgers, sondern eines, das von einer Last sprach, die er lange mit sich herumgetragen hatte.

„Lea,“ begann er leise, „wir wussten es nicht. Nicht so.

Nicht, wie schlimm es wirklich war.

Wir haben vertraut. Ich habe auf die CDU und CSU vertraut.

Deine Oma glaubte an die FDP, und mein Bruder… er folgte der AfD.

Seine Frau schwärmte vom BSW.

Wir dachten, die wissen, was sie tun. Wir dachten, es wird schon alles gutgehen.

Und wenn ich ehrlich bin… wir waren auch bequem. Wir haben uns nie gefragt, was unser Handeln bedeutet. Nicht wirklich.“

Er sah Lea an, Tränen glitzerten in seinen Augen. „Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen.

Ich wünschte, ich hätte mehr gefragt, mehr gemacht, weniger vertraut.

Aber Lea, ich kann es nicht mehr ändern. Was ich tun kann, ist dir zuhören. Und dich unterstützen. Ihr seid die, die die Welt jetzt retten müssen. Es tut mir leid.“

Lea schluckte hart.

Sie wusste, dass die Entschuldigung ihres Opas nichts an den Schäden ändern konnte.

Aber sie spürte seine Reue, seine Liebe. Sie legte ihre kleinen Hände auf seine und sagte leise: „Opa, es ist nicht deine Schuld allein. Aber wir brauchen eure Hilfe. Wir Kinder können das nicht allein schaffen.“

Er nickte und drückte ihre Hände. „Ich verspreche dir, Lea. Ich werde helfen, so gut ich kann. Für euch. Für die Zukunft.“

Und so saßen sie da, ein junges Mädchen voller Hoffnung und ein alter Mann voller Reue, vereint in ihrer Liebe und ihrem Willen, die Welt ein kleines Stück besser zu machen.“

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P.S. Nein, ich bin kein Kinderbuchautor, aber jeder Mensch sollte sich einmal klar machen, was gerade passiert!

Werner Hoffmann.

Lasst uns alle mit den Schritten anfangen, die wir auch selbst machen können.

Lasst uns alle mit den Schritten anfangen, die wir auch selbst machen können.


Der Eine kann es sich leisten auf Elektromobilität umzustellen,
der Andere kann vielleicht nur die Heizung ein bisschen kleiner drehen
und wieder jemand anderes kann vielleicht auf Butter verzichten.

Wieso auf Butter verzichten?

Schaue Dir den nachfolgenden Film an und Du verstehst was ich meine.

Warum für 1 kg Butter 18.000 Liter Wasser verbraucht werden.

Herr Söder, Friedrich Merz – Butter auf dem Brötchen oder duschen Sie jeden Tag?

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Vorsicht vor tFI – „toxischen Fossil-Ideologischen“ Getränken

Seit einiger Zeit sind Fossil-Ideologische Mixturen im Umlauf, die zu bleibenden Hirnschädigungen führen können.

Die Substanzen TFI sind besonders deutlich bei CDU, CSU, FDP und AfD anzutreffen.

Bei Einnahme dieser #toxischen #Politikdroge beachten Sie den Beipackzettel:

Es handelt sich bei diesem #toxischen #Getrönk um eine #fossil-#Ideologischen #Lösung, die nur dann für Sie gut ist, wenn Sie zu den Steuerpflichtigen / Bürgern gehören, die zu den

  • oberen 3,1 % der Bürger gehören, die über 150.000 Euro (ledig) bzw. 277.000 Euro (verh) Einkomnen erhalten
  • oder wie März über 10 Millionen Vermögen haben
  • oder zu dem Kreis der Steuerhinterzieher im großen Kreis gehören, die jährlich 160 Mrd. Euro Steuern hinterziehen.

160 Mrd. Steuerhinterziehung könnten übrigens bei einem 4-Personenhaushslt zu 7.500!Euro Entlastung führen.

Rechnet man die Hinzerziehung vom Bürgergeld von 150 Mio. auf einen 4-Personenhaushskt pro Jahr um, dann sind dies 7,10 Euro.

Übrigens müsste die (C) DU schon lange DU heißen für
Deutsche Union

Das C für christlich hatten ja vor einiger Zeit 700 Pfarrer zu Recht schon bezweifelt!

Link —>
https://lnob.net/news/news-pressemitteilungen/cduparteitag-mehr-als-700-pfarrerinnen-und-theologinnen-nennen-cdu-grundsatzprogramm-unchristlich-cdunchristlich/

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Herr Merz von was träumen Sie? Von BlackRock alone?

Christian Stoecker

Dem Rest der Welt ist völlig egal, wovon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Friedrich Merz „wegwollen“. „Technologieoffen“ ist längst eine inhaltsleere Phrase. Die Welt der Zukunft ist erneuerbar und elektrisch angetrieben. Wer verbrennt, verliert.

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——

Merz wollte am liebsten sofort wählen, denn die Werte der CDU fallen, denn Merz outet sich immer mehr, dass er als #BlackrockKanzlerKandidat nicht als #Bundeskanzler geeignet ist. Beispiel
Umwelt und erneuerbare Energie

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Die Fakten zu den Kommentaren.

Dazu kommt: Energiepolitik ist Geopolitik. Wer Iran, Hisbollah, der Hamas, den Houthi und Wladimir Putin die Geldquellen entziehen will, der muss sich für konsequente Elektrifizierung einsetzen – auch im Verkehr und beim Heizen. Bei der CDU Deutschlands ignoriert man dieses simple Faktum bislang völlig.

Die Frauendiskriminierung von Merz entlarvt? Nun, sonst würde er dagegen auch was machen

Die Frauenfeindlichkeit von Merz entlarvt? Oder warum macht er nichts dagegen?

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#Frauenfeind #merz #CDU

#Diskriminierung

Aha! Windkraftanlagen sind also hässlich und eine „Übergangstechnologie„ und können schnell weg?

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik Bauingenieur und Nachhaltigkeit

Hier ein paar Fakten zu Windkraftanlagen (WKA), die Sie aus dieser Perspektive vielleicht noch nicht kennen:

Eine Umdrehung einer großen modernen WKA kann den Tagesstrombedarf eines Einfamilienhauses decken – insbesondere schaffen das natürlich Offshore-Anlagen; Onshore-Anlagen brauchen je nach Auslastung vielleicht 2 oder 3 Umdrehungen

Eine Offshore-WKA mit einer Nennleistung von 14 MW versorgt bei durchschnittlicher Auslastung eine Kleinstadt mit 13.000 Einwohnern komplett mit Strom.

Die für den Bau und die Installation einer WKA benötigte „graue Energie“ (Energien für Herstellung, Rückbau usw.) wird meist in weniger als einem Jahr durch die Stromerzeugung der Anlage kompensiert. Danach produziert sie jahrzehntelang nahezu emissionsfreien Strom.

Eine moderne WKA hat eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren und generiert über diesen Zeitraum bis zu 50-mal mehr Energie, als für ihre Herstellung und den Rückbau notwendig ist.

Fast 90 % der Bestandteile einer WKA können heute recycelt werden und auch für Rotorblätter aus Verbundwerkstoffen werden Lösungen entwickelt (und das wird schneller wirtschaftlich und technisch umsetzbar sein, als Nuklearverkläria LOBBYISMUS buchstabieren kann). Einige Hersteller entwickeln mittlerweile sogar vollständig recycelbare Rotorblätter.

Windparks auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke erzeugen etwa das 20- bis 30-fache an Energie pro Quadratmeter – das aber ohne die ökologischen und gesundheitlichen Folgen fossiler Brennstoffe.

Eine einzige 1-MW-WKA verhindert jährlich den Ausstoß von ca. 1.500 Tonnen CO2 im Vergleich zur Stromproduktion mit Kohle (bei Gas ähnliche Größenordnung).

In strukturschwachen Regionen schaffen WKA Arbeitsplätze und fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Viele Anlagen werden von lokalen Bürgergenossenschaften betrieben, sodass Gewinne in der Region bleiben.

Mehr WKA bedeuten auch weniger Abhängigkeit von Putin und Co.

Mit ca. 4 bis 8 Cent pro Kilowattstunde sind Onshore-WKA die zweitgünstigste Energiequelle, gleich nach Freiflächen-Photovoltaik. Platz 3 geht an Offshore-WKA. Weit abgeschlagen folgen die Fossilen – über Kernenergie lohnt es sich bei der Einbeziehung der „Ewigkeitskosten“ (Endlagerung – bis mindestens im Jahr 2074 übrigens noch weiter ungeklärt) überhaupt nicht nachzudenken. Kernfusion, wovon Herr Merz ja zu schwärmen scheint, unterliegt auf immer und ewig der sogenannten 50-Jahre-Konstante (es dauert immer genau 50 Jahre, bis die Kernfusion auf der Erde und somit abseits der Sonne gelingt).

Für das Installieren der im EEG geforderten 157 GW Windenergieleistung müssten nur 0,04 % der Landesfläche dauerhaft versiegelt werden.

Während Merz also noch auf die Kernfusion in 50 Jahren warten möchte, liefert die „hässliche“ Windkraft schon heute Umdrehung für Umdrehung sauberen Strom.

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_aha-%F0%9D%90%96%F0%9D%90%A2%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%9D%F0%9D%90%A4%F0%9D%90%AB%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%9F%F0%9D%90%AD%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%A5%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A0%F0%9D%90%9E%F0%9D%90%A7-sind-activity-7261981067593625600https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_aha-%F0%9D%90%96%F0%9D%90%A2%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%9D%F0%9D%90%A4%F0%9D%90%AB%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%9F%F0%9D%90%AD%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%A5%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A0%F0%9D%90%9E%F0%9D%90%A7-sind-activity-7261981067593625600-cSVR?utm_source=share&utm_medium=member_ios-cSVR?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Schnell Faktencheck bevor ein Populist noch meint, Photovoltaik ist auch hässlich und Übergangstechnologie

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Photovoltaik ist womöglich auch nur eine „Übergangstechnologie“ und zudem „hässlich“?

Besser schnell einen Fakten-Check machen, bevor irgendein Populist wieder FakeNews raushaut:

Bereits 1 kWp installierte PV-Leistung kann jährlich genug Energie erzeugen, um mit einem Elektroauto einmal 5.000 km quer durch Europa zu fahren. Und das nur mit einer Fläche von 5 bis 10 m2 bzw. 500 bis 1.000 Bierdeckeln.

PV-Anlagen auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke (einschl. der erforderlichen Flächen für den Rohstoffabbau, die Lagerung und den Transport der fossilen Brennstoffe) erzeugen das 10- bis 20-Fache an Energie.

Ein PV-Feld, das nur so groß ist wie ein Fußballplatz, könnte den Jahresstrombedarf von rund 300 Haushalten decken.

Eine PV-Anlage auf einer Fläche von 3,4 km2 (in etwa so groß wie das Tempelhofer Feld in Berlin) könnte jährlich rund 500 GWh sauberen Strom erzeugen – genug, um ca. 125.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen.

Die fiktive PV-Anlage auf dem Tempelhofer Feld würde zudem im Vergleich zu einem fossilen Kraftwerk jährlich ca. 250.000 to CO2 einsparen. Mit der so eingesparten Menge könnte man also rund 1,1 Mrd. Kilometer mit einem Porsche 911 zurücklegen – das entspricht etwa 2.800 Fahrten von der Erde bis zum Mond! Anmerkung: Beim diversen Populisten würde mir bereits eine einfache Fahrt genügen.

Agri-PV macht eine Doppelnutzung von Flächen möglich: Auf derselben Fläche werden gleichzeitig Strom erzeugt und Nahrungsmittel angebaut. So bleibt die Fläche landwirtschaftlich produktiv und unterstützt gleichzeitig die Energiewende.

Allein die Dachflächen Deutschlands könnten durch PV-Anlagen Strom für rund 40 Millionen Haushalte liefern

Die Energie, die für Bau, Installation, Rückbau und die End-of-life-Prozesse einer PV-Anlage aufgewendet wird – die sogenannte „graue Energie“ – wird bereits innerhalb von 1-2 Jahren durch die Stromproduktion kompensiert. Danach erzeugt sie über 25 bis 30 Jahre hinweg emissionsfreien Strom.

Heute sind über 95 % der Bestandteile einer PV-Anlage, wie Aluminiumrahmen, Glas und Verbindungsmetalle, recycelbar. Neue Technologien sorgen dafür, dass bald auch die Siliziumzellen und Kunststoffe nahezu vollständig wiederverwertet werden können.

Die Kapazität von Batteriespeichern hat sich in den letzten fünf Jahren weltweit mehr als vervierfacht und die Kosten für Lithium-Ionen-Batterien sind seit 2010 um rund 85 % gesunken. So wird es immer erschwinglicher, überschüssigen Strom vom Tag für die Nacht zu speichern. Prognosen zeigen, dass sich die installierte Speicherkapazität bis 2030 noch einmal mindestens (!) verdreifachen wird. Aus überschüssigem Strom kann zukünftig zudem „grüner“ Wasserstoff kostengünstig und lokal hergestellt werden (auch ohne neue „Afrika-Strategie“).

Mit durchschnittlichen Stromgestehungskosten von nur 3 bis 6 Cent pro kWh ist Freiflächen-PV die derzeit günstigste Energiequelle. Onshore-WKA folgen auf Platz zwei, Offshore-WKA auf Platz drei.

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_photovoltaik-ist-wom%C3%B6glich-auch-nur-eine-activity-7262709586770493440-neHf?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Gestatten 16 Jahre Fehlentscheidung durch CSU

Ein Beitrag von

Marode Infrastruktur (Grüsse aus der Bahn mit gerade 108 Minuten Verspätung):

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16 Jahre CDU/#CSU wirkt!
Zuständige #Verkehrsminister:
Peter Ramsauer (CSU): 2009 – 2013
Alexander Dobrindt (CSU): 2013 – 2017
Christian Schmidt (CSU): 2017-2018
Andreas Scheuer (CSU): 2018-2021

Welches Bundesministerium ist für Brücken zuständig?

Für die Zuständigkeit von Brücken ist in Deutschland das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verantwortlich. Es kümmert sich um die Planung, den Bau, die Instandhaltung und die Sicherheit von Autobahn- und Bundesstraßenbrücken. Auf Länderebene übernehmen die jeweiligen Verkehrsministerien und Straßenbauverwaltungen die Verantwortung für Brücken auf Landes- und Kommunalstraßen.

Wie viele Brücken müssen in Deutschland erneuert werden?

In Deutschland besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf bei Brücken. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) müssen langfristig rund 8.000 Autobahnbrücken instandgesetzt oder modernisiert werden, um den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen gerecht zu werden. Bis zum Jahr 2032 plant das Ministerium, etwa 4.000 dieser Brücken zu modernisieren.

Zusätzlich zu den Autobahnbrücken gibt es zahlreiche Brücken im Netz der Bundesstraßen sowie auf Landes- und Kommunalebene, die ebenfalls sanierungsbedürftig sind. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) aus dem Jahr 2023 schätzt den Investitionsbedarf für die Sanierung des gesamten Verkehrsnetzes, einschließlich Straßen, Brücken und Schienen, bis 2030 auf rund 372 Milliarden Euro.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Anzahl der zu erneuernden Brücken von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der aktuelle Zustand der Bauwerke, die Verkehrsbelastung und die verfügbaren finanziellen Mittel. Daher können die genannten Zahlen je nach zukünftigen Entwicklungen variieren.

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Seit wann ist der Renovierungsstau bekannt?

Der Renovierungsstau bei Brücken in Deutschland ist bereits seit mehreren Jahrzehnten bekannt, wurde aber in den letzten Jahren stärker thematisiert. Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Hinweise darauf, dass viele Brücken, die in den 1960er und 1970er Jahren gebaut wurden, in die Jahre kommen und nicht mehr den steigenden Verkehrsanforderungen entsprechen.

Spätestens ab den 2000er Jahren wurde das Problem immer deutlicher:

Besonders stark belastete Autobahnbrücken zeigten zunehmend Schäden.

Mit dem „Brückenbericht“ von 2007 und weiteren Untersuchungen hat das Bundesministerium für Verkehr (heute BMDV) den dringenden Sanierungsbedarf bestätigt.

Ab 2010 nahmen die Diskussionen über die schlechte Infrastruktur zu, und seit 2013 wurde der Zustand von Brücken als akutes Problem anerkannt, als bekannt wurde, dass viele Brücken dringend erneuert oder verstärkt werden müssen, um den Anforderungen des Schwerverkehrs standzuhalten.

Das Thema hat in den letzten Jahren weiter an Aufmerksamkeit gewonnen, vor allem durch mehrere Vorfälle wie Sperrungen stark befahrener Brücken (z.B. die Rheinbrücke Leverkusen), die das Problem für die Öffentlichkeit und die Politik offensichtlich machten.

Weiterer Erfahrungsbericht zu Vollstromer

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Die Unterschiede beim Tanken sind schon gewaltig

Quelle: https://www.linkedin.com/posts/felix-goldbach-21ba838a_gesehen-bei-der-shell-tankstelle-in-sivershausen-activity-7261664123304787968-X7zH?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Und die einzelnen Erfahrungsberichte zeigen, dass es sich durchaus lohnt, auf Vollstromer umzusteigen.

Bei LkW grubt es vom E-Trucker interessante YouTube-Videos

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Für die SUV-Klasse veröffentliche ich hier meine eigenen Erfahrungen

Alle Berichte hier https://blog-demokratie.de/?s=Audi+Q8+55

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Einen weiteren Berichte aus LinkedIn habe ich hier geteilt.

Ein Erfahrungsbericht von

Quelle

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7261664123304787968?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7261814743886172162%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7262491101465395200%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287261814743886172162%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287262491101465395200https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7261664123304787968?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7261814743886172162%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7262491101465395200%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287261814743886172162%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287262491101465395200%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29

Zitat

„Ich liege mit meinem ENYAQ bei 19kWh pro 100km nach 46.512 gefahrenen Kilometern. Der günstigste Anbieter (ALDI AC) bei dem ich „tanke“ liegt bei 29ct, der teuerste (ENBW DC oder ADAC Aral Pulse) bei 49ct pro kWh. Im Büro26ct. Alles Bruttopreise. Unterwegs zahle ich im Durchschnitt pro 100km zwischen 5,51 Euro und 9,31 Euro. An der eigenen Wallbox 4,94 Euro. Würde ich einen Autostromtarif nehmen (bis zu 5ct günstiger) wären es 3,99 Euro. Mach ich aber nicht weil der von aussen abschaltbar ist wenn es eine Netzüberlastung gibt. Die kleineren E-Autos (Bsp. E-Twingo) in der Firma liegen bei 15kWh Verbrauch. D.h. 3,15€ / 3,90€ / 3,43€ / 7,35€ pro 100km. IONITY 35ct/kWh nutzen wir nicht mehr, da es zu wenige Ladesäulen von diesem Anbieter gibt. Übrigens hatte keiner unserer Mitarbeiter bisher ein Problem und wäre wegen zu wenig Saft im Tank liegengeblieben. Unser Vetriebler genießt es eher im warmen Auto zusitzen und seine Büroarbeit tagsüber an der Ladesäule und nicht am Abend zu Hause zu erledigen 😉 Da unsere nächsten E-Fahrzeuge ein 800V System haben werden, wird er jedoch schneller tippen müssen damit das Auto nicht fertig geladen ist bevor er seine E-Mail geschrieben hat.“

Quelle

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Ein Gesetz zum Schutz von Ehefrauen gegen Vergewaltigung

„Früher war alles besser. Da war es noch straffrei, wenn die Ehefrau durch den Ehemann vergewaltigt wurde.“

Friedrich Merz stimmte auch gegen die Einführung des Gesetzes!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Am 15. Mai 1997 beschloss der Deutsche Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 471 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 138 dagegen, und 35 enthielten sich.

Zu den Abgeordneten, die gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmten, gehörten unter anderem #Friedrich #Merz, #Volker #Kauder und #Horst #Seehofer.

Hier eine Komplettliste aller Politiker, die gegen das Gesetz gestimmt haben.

Interessant ist, dass einige Parteien komplett für das Gesetz gestimmt haben, andere Parteien zum Teil dagegen gestimmt haben.

SPD

Alle Abgeordnete haben zugestimmt Bündnis

Grüne

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

PDS

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

Mit Nein hatten damals folgende Abgeordnete gestimmt

Geordnet wurde hier nach Parteizugehörigkeit

Gegen das Gesetz waren:

CDU/CSU

Brigitte Baumeister

Meinrad Belle

Dr. Joseph-Theodor Blank

Dr. Norbert Blüm

Dr. Wolfgang Bötsch

Klaus Brähmig

Rudolf Braun (Auerbach)

Georg Brunnhuber

Manfred Carstens (Emstek)

Hubert Deittert

Albert Deß

Wilhelm Dietzel

Hansjürgen Doss

Maria Eichhorn

Wolfgang Engelmann

Heinz Dieter Eßmann

Anke Eymer

Klaus Francke (Hamburg)

Dr. Gerhard Friedrich

Hans-Joachim Fuchtel

Norbert Geis

Dr. Reinhard Göhner

Dr. Wolfgang Götzer

Joachim Gres

Kurt-Dieter Grill

Wolfgang Gröbl

Manfred Grund

Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein

Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)

Gerda Hasselfeldt

Otto Hauser (Esslingen)

Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)

Klaus-Jürgen Hedrich

Helmut Heiderich

Detlef Helling

Ernst Hinsken Josef Hollerith

Dr. Karl-Heinz Hornhues

Siegfried Hornung

Joachim Hörster

Heng asky

DI. Dionys Jobst DI.-Ing. Rainer Jork

Bartholomäus Kalb

Volker Kauder

Hans-Ulrich Köhler

(Hainspitz)

Manfred Kolbe

Rudolf Kraus

Wolfgang Krause (Dessau)

Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues

Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

Helmut Lamp

Dr. Paul Laufs

Karl-Josef Laumann

Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach)

Heinrich Lummer

Dr. Michael Luther

Erwin Marschewski

Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)

Dr. Michael Meister

Friedrich Merz

Elmar Müller (Kirchheim)

Engelbert Nelle

Bernd Neumann (Bremen)

Friedhelm Ost

Eduard Oswald

Dr. Peter Paziorek

Angelika Pfeiffer

Dr. Gero Pfennig

Dr. Winfried Pinger

Dr. Hermann Pohler

Dr. Bernd Protzner

Dieter Pützhofen

Hans Raidel

Dr. Peter Ramsauer

Peter Rauen

Otto Regenspurger

Klaus Dieter Reichardt

(Mannheim)

Hans-Peter Repnik

Roland Richter

Roland Richwien

Dr. Erich Riedl (München)

Klaus Riegert

Franz Romer

Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)

Dr. Klaus Rose

Kurt J. Rossmanith

Adolf Roth (Gießen)

Dr. Christian Ruck

Roland Sauer (Stuttgart)

Hartmut Schauerte

Karl-Heinz Scherhag

Gerhard Scheu

Norbert Schindler

Dietmar Schlee

Bernd Schmidbauer

Christian Schmidt (Fürth)

Hans-Otto Schmiedeberg

Hans Peter Schmitz

(Baesweiler)

Michael von Schmude

De: Dar Schule

(Schwäbisch Gmünd)

Clemens Schwalbe

Wilhelm Josef Sebastian

Horst Seehofer

Heinz-Georg Seiffert

Johannes Selle

Jürgen Sikora

Johannes Singhammer

Wolfgang Steiger

Erika Steinbach

Dr. Wolfgang Freiherr von D Gethard Stoltenberg

Mathau SueB

Michael Stübgen

Mich Sueser

Dr. Klaus-Dieter Uelhoff

Gunnar Uldall

Dr. Theodor Waigel

Dr. Fritz Wittmann

Dagmar Wöhrl

Peter Kurt Würzbach

F.D.P.

Hildebrecht Braun

(Augsburg)

Dr. Karlheinz Guttmacher

Dr. Burkhard Hirsch

Roland Kohn

Uwe Lühr

Günther Friedrich Nolting

Dr. Rainer Ortleb

Enthalten

CDU/CSU

Jürgen Augustinowitz

Hans-Dirk Bierling

Renate Blank

Paul Breuer

Klaus Bühler (Bruchsal)

Werner Dörflinger

Susanne Jaffke

Dr. Egon Jüttner

Herbert Lattmann

Eduard Lintner

Dr. Manfred Lischewski

Rudolf Meinl

Hans-Wilhelm Pesch

Ulrich Petzold

Rolf Rau

Dr. Norbert Rieder

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)

Gerhard Schulz (Leipzig)

Margarete Späte

Andreas Storm

Alois Graf von Waldburg-Zeil

Gert Willner

F.D.P.

Jörg van Essen

Dr. Olaf Feldmann

Paul K. Friedhoff

Horst Friedrich

Dr. Wolfgang Gerhardt

Joachim Günther (Plauen)

Ulrich Irmer

Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann

Dr. Otto Graf Lambsdorff

Helmut Schäfer (Mainz)

Dr. Hermann Otto Solms

Carl-Ludwig Thiele

Dr. Guido Westerwelle

Die AfD war damals nicht Im Bundestag vertreten.

Quelle

https://dserver.bundestag.de/btp/13/13175.pdf

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