Die wahren Gründe für die extreme Diskussion gegen das Heiz-Gesetz
Gegen das Gebäudeenergiegesetz waren zunächst nicht nur die FDP, sondern auch die CDU und die CSU.
Natürlich ist die AfD von Haus aus gegen alle Gesetze der Ampelregierung, denn diese Partei möchte die Demokratie lahmlegen. Sie ist und bleibt eine Kritikpartei, kann aber selbst keine konstruktiven Lösungen aufzeigen,
Warum die CDU/CSU auch zunächst Mitstreiter auf Länderebene und kommunaler Ebene hatte, lag wohl eher an den Fehlern der Kommunen und Ländern.
Dass die CXU das Gesetz verhindern will, hat auch einfach mit der Rolle der Opposition zu tun. Die Oppositionsführerschaft Merz & Söder versucht nicht nur eine Oppositionsarbeit zu machen, sondern versucht aus allen Kanonen gegen die Bundesregierung zu schießen. Teilweise nicht einmal mit konstruktiver Kritik, sonder ähnlich wie die AfD mit populistischen Verhalten. Dies macht die CXU in der Hoffnung, dass sie hierdurch Wähler aus dem AfD-Lager zurückgewinnt.
Ob diese CXU-Wahlstrategie richtig ist, kann man durchaus bezweifeln. Populistisches Verhalten und Verrohung der Sprache im Netz und im Bundestag sind nicht sinnvoll!
Welche eklatanten Fehler hatten Kommunen und Länder in der Vergangenheit gemacht?
Gas war günstig und viele kommunale Unternehmen (Stadtwerke) haben an den Gasleitungen / Stromleitungen prächtig mitverdient. Selten gab es deshalb die Gründe die Fernwärme auszubauen.
Für Verbraucher ist auch die Fernwärme letztendlich eine erpressbare Energieversorgung. Die Begründung hierzu liefert Stiftung Warentest. Zitat von 13.62023: „Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist der fehlende Wettbewerb: Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol. Anders als bei Strom und Gas können Sie den Fernwärme-Lieferanten deswegen nicht wechseln. Das ist insbesondere nachteilig, wenn Ihr Lieferant überdurchschnittlich teuer ist.“
Mit Fernwärme ist man praktisch der Preisfestsetzung des Anbieters ausgeliefert
Durch den ersten Entwurf des neuen veränderten Gebäudeenergiegesetzes wurden die Wärmepumpen favorisiert. Es wurde ab 2024 eine Förderung der Wärmepumpen forciert, wobei die Fernwärme als „Mitbewerber-Energie“ bis zu diesem Zeitpunkt nicht in den Markt als Alternative einsteigen könnte.
Die Installation von Fernwärme dauert Jahre, denn neben dem Bau neuer Kraftwerke müssen auch Leitungen in die Häuser verlegt werden. Selbst wenn diese finanziellen Investitionen gestemmt werden können, dann bleibt die Frage, wie Kommunen dies in Zeiten des Fachkräftemangels umsetzen wollen. Die Neuinstallation von Fernwärme ist ein Mammut-Projekt, das Jahrzehnte benötigen würde.
Die Eigeninteressen der Länder und Kommunem sind hier der Hauptgrund die Fernwärme einzuführen.
Für den Verbraucher entsteht eine fast nicht umkehrbare Abhängigkeit!
Damit die Fernwärme zu einem gut kalkulierten Preis durchgeführt werden kann, müssen möglichst alle Verbraucher an diesem Fernwärmenetz sich beteiligen. Beteiligen sich zu wenige Hauseigentümer an diesem Netz, dann steigen die Kosten je Abnehmet an. Die fixen Kosten können auf zu wenige Nutzer verteilt werden.
Ist Fernwärme eine erneuerbare Energie?
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärme lag nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2021 bei gerade einmal 17,5 %
Was steht im Entwurf Heizgesetz in Bezug auf das Wärmenetz?
Sollte in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein, darf noch zehn Jahre lang eine Heizung genutzt werden, die die „Heizen mit Erneuerbaren“-Vorgabe nicht erfüllt. Zur Planung soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen eine verpflichtende Wärmeplanung bis Juli 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Juli 2028. Solange die noch nicht vorliegt, gelten die Regeln des GEG auch noch nicht und es dürfen auch nach 1.1.2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Wenn schon die Planung bis 2028 dauert, wie lange dauert dann die bauliche Umsetzung?
Insofern ist die Fernwärme ein Projekt, das vielleicht bis 2040 abgeschlossen wäre.
Für die Kommunen und Länder ein interessantes Geschäft. Für Verbraucher eine zusätzliche Abhängigkeit.
Zu beachten sind nicht nur die Wärmeverluste beim Transport der Wärme, sondern auch die Wartungskosten. Diese Wartungskisten entstehen bei Gasleitungen ebenso, wie bei Fernwärme.
Das Gasleitungsnetz ist in Deutschland in die Jahre gekommen und wird Mrd. an Sanierungskosten verschlingen. Gaslecks führen auch immer wieder zu Explosionen. Dies sind zwar Einzelfälle, allerdings wird dies zunehmen.
Die beste Energiezufuhr in Häuser ist das Stromnetz kombiniert mit der Eigenproduktiondurch Solar- oder Windenergie. Die Wartungskosten sind geringer als bei Gas, Wasserstoff oder ein Aufbau von einem Wärmenetz.
Es wird höchste Zeit sich von der Schweiz zu isolieren. Die Schweiz stellt sich selbst als „neutraler Staat“ dar. Tatsächlich verhindert sie, dass Deutschland, Spanien und Dänemark Waffen und Munition an die Ukraine liefert. Gleichzeitig schützt die Schweiz das Vermögen von Russland, bzw. russischer Oligarchen.
Und nicht nur von russischen Oligarchen & Co. wird Vermögen geschützt. In einer Dokumentation im ARD wurden hierzu mehrere Fakten offengelegt. Hier einige Links
Interessant ist, dass einzelne schweizer Abgeordnete der SVP auch im Aufsichtsrat / Verwaltungsrat von Finanzunternehmen tätig sind.
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Weil der Bundesrat die Weitergabe verhindert, macht der Westen richtig Druck Holländer wollen keine Schweizer Waffen mehr Dass die Schweiz die Weitergabe von Waffen in die Ukraine blockiert, kommt gar nicht gut an. Das niederländische Parlament will nun gar keine Schweizer Waffen mehr kaufen. Andere Staaten sollen nachziehen. Das könnte die gesamte Schweizer Rüstungsindustrie gefährden.
Daniel Ballmer Redaktor Politik Die Deutschen dürfen keine Munition aus Schweizer Produktion an die Ukraine liefern. Dänemark darf keine Radschützenpanzer weitergeben, Spanien keine Flugabwehrkanonen. Die Schweiz macht sich derzeit keine Freunde in Westeuropa. Und könnte das schon bald zu spüren bekommen. «Ehrlich, ich war echt enttäuscht, und ich finde es schwierig zu verstehen», sagt der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (56). Der Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch, den Export von 96 in Italien eingelagerten Leopard-1-Panzern des Rüstungskonzerns Ruag zu blockieren, sorgt erneut für rote Köpfe. More Information
Geplant war, die Panzer in Deutschland flottzumachen und sie dann in die Ukraine zu schicken. Die Niederlande wollten sogar die Rechnung übernehmen. Doch daraus wird nichts. «Ich hätte mir wirklich ein anderes Resultat erhofft», so Rutte. Die Schweizer Haltung werfe Fragen auf.
Die Schweiz könne nicht nur profitieren Den Haag will nun Druck auf die Schweiz machen. So sollen nicht nur die Niederlande selber in Zukunft möglichst keine Schweizer Waffen und Munition mehr kaufen. Die niederländische Regierung soll zudem andere europäische Staaten ebenfalls auffordern, ihren Druck auf Bern zu erhöhen.
Das niederländische Parlament hat bereits mit grossem Mehr einem entsprechenden Antrag von Jeroen van Wijngaarden (45) von der konservativ-liberalen Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) zugestimmt, wie das niederländische Verteidigungsministerium gegenüber Blick bestätigt. «Die Schweiz profitiert von der Sicherheit und Stabilität, die die Nato und die EU dem europäischen Kontinent bieten», gibt van Wijngaarden zu bedenken. Zudem beteilige sich das Land an Projekten der Europäischen Verteidigungsagentur. Daher sei die Erwartung klar, dass die Schweiz die Bemühungen zur Unterstützung der Ukraine zumindest nicht torpediere.
Auch Berlin hat schon erste Massnahmen ergriffen Im vergangenen Jahr haben die Niederlande in der Schweiz Kriegsmaterial im Wert von rund 13,7 Millionen Franken eingekauft. Das sind nur gerade 1,5 Prozent der gesamten Schweizer Rüstungsexporte von 955 Millionen im Jahr 2022. Sollten allerdings weitere europäische Staaten nachziehen, dann droht die Schweizer Rüstungsindustrie gehörig unter Druck zu geraten.
Die Deutsche Rentenversicherung ist jetzt online erreichbar.
Dazu werden folgende Dinge benötigt:
Die AusweisAPP 2
mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Steuer-ID
Nach der Registrierung kann über die Online-Internetfunktion
der Versicherungsverlauf
die Renteninformation etc. abgerufen werden.
Wer sich bereits vor einiger Zeit registriert hat, konnte heute die eigenen Werte abrufen. Leider sind die Werte der privaten Versicherer (Riester, bAV, Rentenversicherer) noch nicht eingepflegt, werden aber bald eingepflegt.
News zum 1.7.2023
Zum 1.7.3023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60. Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt aller verdient hat, erhält eine Regelaltersrente von: 45 x 1 x 37,60 = 1.692 Euro Brutto ——— ———-
Wie hoch könnte die Rente für einen #Utopie-#Rentner maximal sein?
Angenommen, ein Versicherter, der am 1.1.2024 in Rente geht, hätte 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wie hoch wäre diese Höchstrente?
Nach 45 Versichertenjahren wären dies 87,3309* Entgeltpunkte x 37,60 = 3.283,64 € Monatsbruttorente *Tabelle: s. Unten
Davon wären noch abzuziehen: Krankenversicherung Pflegeversicherung Steuern.
Die Nettorente wäre ca. 2.560 € (je nach Familienstand etc)
Wie hoch wäre die absolut höchste Rente, wenn der Versicherte zusätzlich eine Sonderzahlung in die GRV geleistet hätte (Brutto Höchstbetrag 65.000)?
Dieser Höchst-Utopierentner hätte dann nochmals ca 8 Entgeltpunkte zusätzlich erreicht und hätte dann zusätzlich 300,80 € zusätzlich, so dass dann die absolut höchste Highend-Utopierente bei Brutto 3.584 € liegt.
Wohl angemerkt: Das wäre die Super-Top-Rente für einen Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben über der #Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.
Mit der Berechnung möchte ich nicht die gesetzliche Rentenversicherung verteufeln oder schlecht machen, denn neben der Altersrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch andere Leistungen (Witwen-, Waisen-, Erziehungs- und Erwerbsminderungsrenten, sowie Reha und Umschulung).
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und muss deshalb um
#bAV (#betriebliche Altersversorgung)
#private Rentenversicherung
#private Pflegezusatzversicherung
und #Wohneigentum ergänzt werden, wobei bei Wohneigentum auch Nebenkosten und Renovierungskosten entstehen.
Übersicht über die maximalen #Entgeltpunkte, die ein Versicherter maximal pro Jahr erreichen kann (Verdienst über der #Beitragsbemessungsgrenze (West). Allgemeine Rentenversicherung
Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.
Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?
Der Mindestlohn wird von:
– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern
– drei #Gewerkschaftsvertreter,
– zwei #Wissenschaftler
– und einem Vorsitzende(n)
alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.
Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.
Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).
Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.
Warum gibt es Kritik?
#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.
Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.
Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.
Hochrechnung auf Monatslohn
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.
Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.
Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?
Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.
Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €
Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von
45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.
Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.
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Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?
Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023
45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.
ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.
Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.
Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.
Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten
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Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.
Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.
Weitere Infos über
www.bAV-Experte.de
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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.
Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?
Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.
In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.
Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.
In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.
Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.
Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.
Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.
Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.
#Rente in Deutschland: Erhalten Sie mehr als der Durchschnitt?
Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) teilt mit, dass an mehr als 21 Millionen #Rentnerinnen und #Rentner (Stand 01.07.2022) #Rente ausgezahlt wird.
Durchschnittlich waren dies 1.152 Euro.
Männer
1.244 Euro
Frauen
853 Eur
Bei den Werten sind die Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bereits abgezogen.
Etwa die Hälfte der Befragten aus Deutschland haben Angst vor Altersarmut.
49 Prozent der befragten Männer und 56 Prozent der befragten Frauen haben die Befürchtung.
Was muss man tun, um die gesetzliche Höchstrente zu erlangen?
Wer 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der #Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat, kann den #Rentenhöchstsatz erhalten.
Hat ein Arbeitnehmer im Westen zwischen 1977 und 2022 in allen 45 Arbeitsjahren ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, betrüge die Höchstrente 3.141,82 Euro brutto oder 2.791,51 Euro netto (Werte ab 1. Januar 2023).
Könnte die Rente theoretisch noch höher sein?
Ja, durchaus. Hätte dieser Versicherte ab seinem 50.Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, wären weitere Entgeltpunkte möglich.
Steuerlich optimiert Kassen sich dann auch die Beiträge von der Steuer absetzen.
Im Idealfall wären nochmals etwa 8 Entgeltpunkte darüber möglich.
Hat ein Versicherter also immer über der Beitragsbemessungsgrenze West verdient, wäre die Berechnung etwa wie folgt:
45 Jahre x 2 Entgeltpunkte= 90 Entgeltpunkte
zuzüglich 8 Entgeltpunkte
= 98 Entgeltpunkte
Zum 1.1.2023 wäre dann die Höchstrente (West)
98 x 36,02 € = 3.529,96 €
abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung
Zum 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60 €
Damit steigt die Brutto-Monatsrente auf 3.684,80 €.
Zu beachten ist, dass von dieser Rente dann noch folgende Beträge abzuziehen sind:
#DRV – #Deutsche #Rentenversicherung jetzt Online – Neue Online-Plattform für Millionen: Was die digitale Rentenübersicht bietet —> Wie hoch wird meine #Rente sein? —> Die neue #digitale #Rentenübersicht sorgt für Durchblick bei der #Altersvorsorge. Sie zeigt aber nicht alle wichtigen Informationen.
Wie auch immer die Pläne für die Zeit nach dem Arbeitsleben sind:
Vieles steht und fällt mit der Höhe der Rente. Reicht meine Rente, die sich ab Juli 2023 deutlich erhöht, für ein Leben, wie ich es mir vorstelle?
Wie viel Geld bekomme ich monatlich überhaupt?
Einmal im Jahr bekommen Arbeitnehmer Post von der Deutschen Rentenversicherung und anderen Altersvorsorge-Anbietern, in der die Summe steht.
Schon bald soll die Übersicht über die Einnahmen im Alter komfortabler und umfassender werden.
#Digitale #Rentenübersicht kommt: Die Vorteile der neuen Online-Plattform
Nach einer Pilotphase wird die Deutsche Rentenversicherung (#DRV) ab Sommer 2023 eine digitale Rentenübersicht anbieten.
Ein Online-Portal bündelt „erstmals“, wie die DRV schreibt, alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.
Über ein Login auf der DRV-Seite soll es dann möglich sein, persönliche Daten einzusehen, zu ändern, Anträge zu stellen oder Rückfragen zu stellen – ähnlich wie beim Online-Banking.
Die Digitale Rentenübersicht umfasst #Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:
– Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen
– Rentenversicherung,
die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
– private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendenten 60. Lebensjahr,
– Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Ab Mitte 2023 geht das „neutrale“ und „werbefreie“ Angebot an den Start – ein genauer Starttermin wurde noch nicht mitgeteilt.
Laut der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) werden zunächst noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen teilnehmen und nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt werden.
Das betrifft etwa die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten und Ansprüche bei den berufsständischen Versorgungswerken.
Das soll sich mit dem für Ende 2023 geplanten Beginn des Regelbetriebs für alle Bürger dann geändert haben.
Digitale Rentenübersicht bündelt Informationen zur Altersvorsorge
Wer mit der Online-Welt auf Kriegsfuß steht oder sich nicht noch ein Passwort merken möchte, darf aufatmen: Die jährliche schriftliche Renteninformation der DRV per Post wird es weiterhin geben.
Die digitale Übersicht ist ein zusätzliches Angebot. Allerdings eines, mit dem man sich beschäftigen sollte.
Der Vorteil:
Mit einem Login lässt sich die Frage beantworten, wie es um die eigene #Altersvorsorge bestellt ist. Wer beim Papier bleibt, muss sich die – hoffentlich abgehefteten – Mitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger sowie der betrieblichen und privaten Anbieter aus dem Leitz-Ordner selbst zusammensuchen, um zu wissen, wie hoch die Einnahmen sind.
Das Online-Portal bündelt all das. Wer die Übersicht abheften möchte, bitteschön: Man kann sie per Mail an sich selbst schicken und ausdrucken.
Eine drohende #Rentenlücke lässt sich durch die digitale Rentenübersicht allerdings nicht erkennen.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Um eine solche „auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein.
Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil“, heißt es dazu.
Digitale Rentenübersicht: Steuern und Sozialabgaben nicht berücksichtigt
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden laut #DRV #Steuern und #Sozialabgaben.
Die hingen zu stark von der persönlichen Situation und den persönlichen Umständen ab. „In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können“, heißt es.
Das Login soll über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein.
Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen Nutzer außerdem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung werden noch geprüft.
Durch welche Motivation behauptet #Gerd #Ganteför, dass es durch Windräder weniger Wind gibt?
Wind soll nur begrenzt vorhanden sein und durch Windräder weniger werden? Dies behauptet Gerd Ganteför. Gerd Ganteför verdient sein Geld als Leugner von erneuerbaren Energie. Neben #Exxon verkauft er Bücher und hält Vorträge vor zustimmendem Publikum (z.B. bei der #AfD).
Ganteför versucht überall alle erneuerbaren Energieformen negativ darzustellen und die fossile Energie #Öl und #Gas populistisch darzustellen.
Letztendlich ist #Gerd #Ganteför ein #Verkaufsförderer der #Öllobby bzw. #Gaslobby.
So versucht er sogar das #Öl und #Gas in der #DrittenWelt dadurch schmackhaft zu machen, dass Öl und Gas einer stärkere Wirtschaft helfen würde und dann weniger Kinder geboren werden.
Eine stärkere und saubere Wirtschaft könnte aber auch durch Wind- und Solarwirtschaft entstehen und zeitgleich grüner Wasserstoff nach Europa gebracht werden. Dies versucht derzeit auch die Bundesregierung umzusetzen. Und wenn hierdurch dann die Bevölkerungsexplosion verkleinert wird, wäre dies der passende Weg.
Die These von #Gerd #Gabteför ist jedoch völliger Quatsch und nur im Sinne der #Öllobby und der #AfD bzw. E.I.K.E. ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Institut_für_Klima_und_Energie ) Dies wurde schon öfters wissenschaftlich widerlegt.
Windenergie gehört zu den erneuerbaren Energien, da Wind unerschöpflich zur Verfügung steht und bei der Stromerzeugung mit Wind nur wenig Treibhausgase erzeugt werden.
Wer ist E.I.K.E? —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Institut_für_Klima_und_Energie
Wer ist Prof. Gerd Ganzeför? https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerd_Ganteför
Ist Wind endlich?
Die Frage ist, wie viel dieses Abbremsen des Windes ausmacht. Manche Leute sagen, dass das heute noch nicht viel ausmacht. Aber wenn man weltweit die Windenergie massiv ausbauen würde – also wenn es irgendwann hundertmal so viel Windräder geben würde wie heute – dann würde das die Gesamtwindmenge auf der Erde verringern, weil der Wind ja überall gebremst würde.
Wind ist aber wichtig fürs Klima, denn der Wind bringt Wärme aus warmen in kalte Gegenden, er nimmt Feuchtigkeit aus den Meeren auf und sorgt somit für Niederschlag.
Wenn theoretisch weltweit der Wind durch Windräder gebremst würde, hätte das Auswirkungen auf all diese Vorgänge. Dabei ist anzumerken, dass etwa 29% Landfläche die Erde bedeckt und der meiste Wind über dem Wasser entsteht und dort bis auf einen unbedeutenden Teil Offshore genutzt wird.
Und so gibt es einen Herrn Ganteför, der Angst vor Windenergie verursacht, aber selbst er nicht die Zahl der notwendigen Windräder nennt, die das Klima verändern würden.
Der Grund wird nachfolgend genannt:
Allerdings sind das bisher nur Modellrechnungen, die auch sehr umstritten sind. Denn – und jetzt kommt wieder die Gesamtbetrachtung – es ist zwar richtig, dass Windräder zunächst Energie aus der Atmosphäre „herausholen“. Aber diese Energie wird genutzt, um Strom zu erzeugen – um Straßen zu beleuchten oder Maschinen zu betreiben. Irgendwann, am Ende dieser Nutzungskette, endet die Energie wieder als Wärme bzw. Abwärme in der Atmosphäre. Das heißt, die Energie, die das Windrad an einer Stelle aus der Atmosphäre herausholt, fließt anderswo wieder in die Atmosphäre zurück. Das ist ein Kreislauf – anders als wenn z.B. fossile Kohle verbrannt wird.
Insofern erwarten die meisten Wissenschaftler nicht, dass Windenergienutzung im großen Stil das Weltklima beeinflusst – und wenn, dann positiv dadurch, dass mithilfe von Windenergie weniger Kohle und Gas verbrannt werden muss.
Herr Gerd Ganteför hatte heute bei LinkedIn folgende Anmerkung gepostet:
Zitat: „Liebe Leute, ich habe den Eindruck das im Hintergrund eine Hetzkampagne gegen mich läuft. Ich bin nicht in der AFD und lehne die heutige Politik der AFD ab. 2014 war es eine zumindest in meiner Wahrnehmung andere AFD und ich war als Universitätsprofessor der Meinung, dass ich mit allen Menschen und Parteien reden sollte in dem Bemühen, Naturwissenschaft, Vernunft und Demokratie zu verbreiten. Ich finde es traurig, dass die Menschen, die offensichtlich eine andere Meinung zu meinen Analysen auf meinem Youtube-Kanal haben, zu solchen Mitteln unter der Gürtellinie greifen. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag.“
Wir haben aufgrund seiner Anmerkung folgende Fragen gestellt:
„
Ok, wenn dies bezüglich der AfD so sein soll. Aber dann können Sie sicherlich zu folgenden Punkren Stellung beziehen:
Welche wissenschaftlich nachweisbaren Analyse bestätigen Ihre Aussage, dass durch Windräder der Wind so verändert wird, dass sich das Wetter dauerhaft verändert.
Wie viele Windräder sind denn dafür in Deutschland je qkm notwendig?
Wo ist diese wissenschaftliche Analyse nachlesbar?
In Ihrem Buch zur Reduzierung der Weltbevölkerung schreiben Sie, dass durch Öl und Gas die wirtschaftliche Entwicklung verbessert wird, so dass die Bevölkerungsentwicklung durch eine geringere Geburtenrate verbessert. Welche nachweisbaren Analysen haben Sie dafür, dass dies nur Öl und Gas sein muss?
Warum nicht dadurch, dass Windenergie bzw. Photovoltaikanlagen gebaut werden? Die Sonne scheint in diesen Ländern etwa das 1,5 bis 1,75-fache im Vergleich zu Deutschland.
5. Sind oder waren Sie bei E.I.K.E. jemals in Form von Vorträge oder anderen Verbindungen aktiv?
6. Sie sind in der Gesellschaft 4PI-SCIENCELAB GMBH, KREUZLINGEN, SCHWEIZ. Anschrift: Bahnhofstrasse, 4, 8280, Kreuzlingen, Thurgau. GF
Gegenstand der Gesellschaft, die am 12.9.2020 gegründet wurde, ist:
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere aus den Fachgebieten Klimatologie, Energie sowie Nanotechnologie in die Produktentwicklung und engagiert sich im Bereich des angewandten Technologietransfers aus der Forschung in die wirtschaftliche Umsetzung. Die Gesellschaft erarbeitet Expertisenwissen und vermittelt dieses an Anwender aus Industrie, Wissenschaft, öffentliche Hand und Politik…
Können Sie garantieren, dass dieses Unternehmen (GmbH mit EK 20.000 CHF) von keinem Unternehmen aus der Ölbranche Zahlungen erhält?
inwiefern hat Dollinger & Partner International (gleiche Anschrift) oder UNITICON AG, Vaduz, Liechtenstein Verbindungen zu Ölfirmen direkt oder indirekt?
Vielen Dank für diese Antworten.
Selbstverständlich wird Ihre Antwort im Blog zitiert.“
Der #CDU-Abgeordnete Andreas Jung meint, dass wir im nächsten Jahr Millionen von öl-/Gas-Heizungen austauschen müssten. Wie viele sind es tatsächlich?
Wir haben ca 43 Mio. Wohneinheiten.
Ca 30 Mio haben Öl und Gas.
Kurzer Erfahrungsbericht:
Meine #Ölheizung im vermieteten Haus ist von 1988, also 36 Jahre alt und kann noch ca -5 Jahre gut weiterlaufen. Da dieses Haus von 1911 ist, wird dieses Gebäude auch ohne die Pflicht zur erneuerbaren Heizung zu mind. 65 % durch ein neues Haus ersetzt, das dann auch eine modernere Aufteilung hat.
Letztendlich ist es mit sehr alten Häusern ähnlich, wie mit sehr alten Autos. Man kann sie behalten, aber oft sind sie nicht mehr so funktionstüchtig.
Das frühere Haus meiner Eltern-gebaut 1969- wurde der Brenner mal vor ca 10 Jahren repariert und läuft immer noch.
Gasheizungen laufen im Durchschnitt 25-35 Jahre und müssten dann modernisiert werden.
Liest man im Internet nach, haben Öl- und Gasheizungen eine Lebensdauer von 15-25 Jahren.
Dann kommt Erneuerung wegen der Brennwerte, da neue Anlagen energetischer sind.
Allerdings könnten diese Anlagen auch alle auf dem alten Standard bleiben.
Ab 2026 gilt jetzt schon, dass alte Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind durch neue Heizungen erneuert werden müssen. Dabei sind auch Öl-Hybrid-Heizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Dies soll auch bei dem neuen Heizungsgesetz ab 2024 so vorhanden sein 65% erneuerbare Energie).
Da wird gerade viel Wahlkampf durch Panikmache gemacht.
Selbst wenn 30 Mio. Heizungen völlig raus müssten wären dies pro Jahr max. 1 Mio auf alle erneuerbaren Heizungssysteme.
Wie war alleine die Anzahl der Wärmepumpen pro Jahr in Europa?
Obwohl die skandinavischen Länder (besonders in Dänemark) im Umweltschutz, der Nutzung von erneuerbaren Energie schon seit 1973 Vorreiter (Grund war die damalige Ölkrise) sind, gibt es immer noch alte Öl- und Gasheizungen, die auch dort jetzt raus müssen, wenn sie erneuert werden. Auch dort ist der Anzahl der Wärmepumpen sehr angestiegen.
Warum gerade so viel gegen die Wärmepumpen publiziert wird, liegt an den Interessengruppen, die hier gemeinschaftlich dagegen sind, wobei die Motivation unterschiedlich ist:
1. Politisch motiviert um die Regierung anzugreifen:
⁃ Linke
⁃ AfD
⁃ CDU
⁃ CSU
Politisch motiviert könnte dies auch durch die FDP sein. Gründe: die Lobby der Gasinstallateure und Heizungsbauer sieht ihr Heizungsmonopol-Gewerk in Gefahr, denn Wärmepumpen, Photovoltaik übernehmen dann Elektrobetriebe und auch teilweise Zimmereibetriebe. Ein weiterer Grund sind die kommenden Bundestagswahlen. Die FDP möchte in der kommenden Bundesregierung wieder das Zünglein an der Waage sein. Und mit der Untergrabung von Koalitionsvereinbarungen hält sie sich zur CDU eine „Freundschaft“ wieder offen.
2. Politisch motiviert, um die Demokratie zu schädigen:
⁃ Russland
3. Wirtschaftlich motiviert, um den Umsatzrückgang zu reduzieren:
⁃ Kommunen: Städte und Gemeinden sind bei Öl- und Gasaustausch selbst sehr betroffen, denn jahrzehntelang wurde nichts gemacht. Gerade, weil meist dort jede Investition in erneuerbare Energie verschlafen wurde, entsteht jetzt extremer Nachholbedarf. Ein Grund waren die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energie. Der zweite Grund, der sicherlich auch nicht unterschlagen werden darf ist, dass die Städte über ihre Stadtwerke sehr gut am Gasvertrieb mitverdient haben und erneuerbare Energien eher ihre Einnahmen ausgebremst haben.
⁃ Öllobby, zB Exxon & Co.
⁃ Lobby der Öl- und Heizungsbauer Gasinstallateure; warum denn diese Gruppe? Ganz einfach. Wärmepumpen bauen auch Elektriker. Nur bei Gas ist der Gasinstallateur alleine tätig!
Interessant, was die Skandinavische Bauindustrie schreibt
Die wahren Gründe gegen das Heizungsgesetz von CDU, CSU und auch verdeckt der FDP sind die Unterstützung der Energiekonzerne und der fossilen Öl-, GasLobby
Bereits 2011 wurde der Deutschen Solarbranche durch die damalige Bundesregierung CDU und FDP der Gar ausgemacht.
Die fossile Energie und die Strombranche hatten die Sorge, dass die Haushalte ihren Strom selbst produzieren.
Heute werden Photovoltaikanlagen größtenteils in China gefertigt.
Die deutsche Solarproduktion sind durch die Fehler der Bundesregierung aus 2011, also der CDU, CSU und FDP entstanden.
Die fossile Energiebranche und die Strom-Energieriesen hatten ganze Lobbyarbeit bereits damals schon geleistet.
Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>
Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.
NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.
Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.
Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.
Das ist besonders auch in Russland der Fall.
Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.
Als Folge taut der Permafrost auf. Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.
Putin ist das egal. Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.
Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!
Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie! Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.
Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.
Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich. Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.
Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.
Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.
Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.
Frührente – also der Bezug der Altersrente vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente – bekommen und zugleich weiter im Job arbeiten – für viele Ältere eine interessante Option.
Doch was heißt das für das #Arbeitsverhältnis?
Inhalt
Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Antrag auf eine vorzeitige Altersrente informieren?
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Kann das Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag mit einer allgemeinen Befristungsregelung ausgehebelt werden, wenn nur eine vorgezogene Altersrente – mit oder ohne Abschlag – gezahlt wird?
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen?
Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Vielfach dürften Sie im Arbeitsvertrag zum Thema vorzeitige Altersrente gar nichts finden.
Teilweise gibt es jedoch Regelungen im Tarifvertrag.
Beispiel —> Auswirkung bei Tarifbeschäftigten der Versicherungsbranche
„Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die/der Angestellte erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, oder mit Ablauf des Monats, in dem sie/er die Altersgrenze für eine Regelaltersrente nach den Bestimmungen der gesetzlichen der Rentenversicherung erreicht hat. Abweichende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind zulässig.“
Beispiel Manteltarifvertrag für das Private Versicherungsgewerbe (§15 Abs.6, die für Innendienst und den Werbeaußendienst (§ 23 Abs.2) gilt
Nach dieser Regelung könnte zwar der Arbeitgeber mit Beginn der Altersrente kündigen, allerdings wird der Arbeitgeber dies wohl im Zeitalter des Fachkräftemangel wohl kaum tun. Und im Rahmen der Gleichbehandlung kann der Arbeitgeber auch keine individuelle Entscheidung treffen. Fraglich wäre auch vor dem Arbeitsgericht, inwieweit der Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiter aufgrund dieser veralteten Regelung kündigt und auf der anderen Seite wieder Personal sucht und einstellt.
Es wäre vorstellbar, dass zeitlich überholte Tarifvertragsregelungen dann zu Abfindungen führen könnten.
Arbeitgeber werden – wenn sie gut beraten sind und nicht gerade Personal abbauen müssen – es eher akzeptieren, wenn ein Arbeitnehmer die Altersrente für langjährige – bzw. besonders langjährige – Versicherte neben seinem Gehalt weiter bezieht.
Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht (s. Unten im Text).
Übrigens können auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung bestehen (zB bei Pensionskassen §232 VAG, Konflikt von Arbeitsrecht und Aufsichtsrecht, s. Artikel ganz unten)
Was ist, wenn kein Tarifvertrag/Arbeitsvertrag hier Einschränkungen vorsieht?
Dann könnte man sagen: Der Rentenantrag geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, weil der Arbeitgeber indirekt durch die Deutsche Rentenversicherung ohnehin von Ihrem Rentenantrag erfährt.
Informiert die Rentenversicherung meinen Arbeitgeber über meinen Rentenantrag?
So direkt tut sie das nicht. Indirekt kommt Ihr Arbeitgeber aber ins Spiel, wenn es um die Berechnung Ihrer Rente geht.
Da Sie einige Monate vor dem Renteneintritt Ihre Rente beantragen, wird Ihr letztes Arbeitsentgelt vor Rentenbezug in den meisten Fällen aufgrund einer Hochrechnung durch Ihren Arbeitgeber ermittelt.
Eine solche Hochrechnung fordert die gesetzliche Rentenversicherung bei Ihrem Arbeitgeber an, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind und Rente beantragen. Erhält Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Anfrage von der Rentenversicherung, so ist für den Arbeitgeber natürlich klar zu erkennen, dass Sie einen Rentenantrag gestellt hat.
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Ja, das geht. Sie können in Frage 9.7.2. des aktuellen Rentenantragsformulars „Nein“ ankreuzen und so die Hochrechnung verhindern.
Doch die Deutsche Rentenversicherung benötigt natürlich die Information über das Gehalt der letzten Monate vor dem Rentenantrag.
Deshalb erhält Ihr Arbeitgeber eine maschinelle Anforderung zur Meldung der letzten Vor-Renten-Entgelte.
Hieraus geht zwar nicht hervor, warum diese Meldung verlangt wird. „Der Arbeitgeber erfährt somit nicht durch die Rentenversicherung von der Rentenantragstellung, allerdings wird jeder logisch mitdenkende Personalsachbearbeiter an der elektronischen Aufforderung seitens des Rentenversicherungsträgers, eine sogenannte GML57 Meldung für seinen Mitarbeiter im Rentenalter abzusetzen, erkennen, dass dieser einen Rentenantrag gestellt hat.
Tipp: Da Ihr Arbeitgeber ohnehin vom Rentenantrag erfährt, ist es sinnvoll, wenn Sie von vornherein mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass Sie ein vorgezogenes Altersruhegeld beantragen möchten. Vielfach dürfte das für den Arbeitgeber sowieso kein Problem sein.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie Ihren Arbeitgeber ohnehin über den Rentenantrag informieren.
Denn bei Bezug einer vollen Altersrente ändert sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Sie haben dann nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Deshalb zahlen sie nur einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag.
Diese Beitragsermäßigung teilen Sie sich – genau wie generell den Beitrag – mit Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet: Bei einem Bruttoentgelt von 3000 Euro zahlen Sie beispielsweise jeden Monat neun Euro mm weniger an Krankenversicherungsbeiträgen – ebenso wie Ihr Arbeitgeber.
Damit Ihr Arbeitgeber den korrekten Beitrag abführen kann, muss er über Ihren Vollrentenbezug informiert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Dies regelt § 28o SGB IV.
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Nein, eine Kündigung allein wegen des Anspruchs auf Rente beziehungsweise Rentenbezugs ist verboten. Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:
„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).
Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch aus diesem Grund kündigt, können Sie hiergegen mit einiger Aussicht auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht klagen.
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt ist. Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich fein säuberlich zwischen Befristung/Fristablauf und Kündigung.
Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen zwar nicht kündigen, aber das Arbeitsverhältnis kann automatisch aufgrund einer Befristung enden.
Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf das 65. Lebensjahr beziehungsweise auf das „reguläre Renteneintrittsalter“ ist erlaubt und findet sich in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen. Sie ist nach § 41 SGB VI völlig in Ordnung.
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Ja, aber nur unter einer Bedingung. Eine solche Vereinbarung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie „innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt [also dem für die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente geltenden Alter] abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist“ (§ 41 SGB VI). Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist eine Befristungsregelung im Arbeitsvertrag nicht rechtsgültig.
Es reicht nicht, dass die Befristungsregelung in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie muss darüber hinaus in den letzten drei Jahren vor Ihrem (möglichen) vorgezogenen Renteneintritt bestätigt worden sein.
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen? (Sozialplan)
In solchen Fällen kommt es gar nicht unbedingt auf Ihren Rentenantrag an. Es kann Ihnen schaden, wenn Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – auch wenn sie diese gar nicht beantragen.
Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. Dezember 2022 entschieden, dass Rentennähe oder Rentenbezug bei der Sozialauswahl „Minuspunkte“ ergeben können (Az. 6 AZR 31/22).
So kann es sozial gerechtfertigt sein, einen 40jährigen Familienvater von der Entlassung zu verschonen und dafür einen 63jährigen zu entlassen, der innerhalb des nächsten Jahres eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen könnte.
Das BAG befand: Selbst eine „Rentennähe“, also die Möglichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, kann bei einer Sozialauswahl negativ berücksichtigt werden.
Was ist wenn ich Witwe(r) bin?
Bei einer #Hinterbliebenenrente (§97 SGB IV) findet eine Anrechnung der Renten, selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Beschäftigungen statt. Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung werden nur bei der sogenannten „neuen Hinterbliebenenrente (sogenannte 55%-Rente) angerechnet ((§ 314 SGB VI, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes).
Hier sollten die Auswirkungen auch durch einen Rentenberater geprüft werden. Grund: Ein früherer Rentenbezug mit Abschlag könnte zu einer kürzeren Kürzung bei der Witwenrente – Witwerrente – führen. So könnte eine Witwe die Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen und ggf. weiter arbeiten. Mit Beginn der Regelarbeitszeit würde dann ggf. aufgrund der geringeren Altersrente (im Vergleich zur Regelaltersrente) die Rentenkürzung bei der Witwenrente geringer ausfallen. Die genaue Prüfung ist sehr individuell. Hierzu sind durch den Rentenberater sogenannte „Was-wäre-wenn“ – Hochrechnungen notwendig.
Ergänzende Hinweise zur betrieblichen Altersversorgung und die Auswirkungen speziell bei Pensionskassen:
In Bezug auf eine Zusatzversorgung in einer Pensionskasse ist die Besonderheit von §232 VAG zu beachten! Eine Teilrente von 10% müsste bei der ZVK zu einer anteiligen Kürzung führen.
Die Definition der Pensionskasse in § 232 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beschreibt die Pensionskasse unter anderem als „rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das (…) Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht“.
Dass der oder die Versorgungsberechtigte einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf vorgezogene Betriebsrente haben kann, auch wenn das Erwerbseinkommen nicht wegfällt, führt im Deckungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Pensionskasse zu Schwierigkeiten, weil der Gesetzgeber § 232 VAG bei der Gesetzesänderung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze unverändert gelassen hat.
Man denke sich den Fall, in dem Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erhalten haben und nach dieser Zusage Anspruch auf vorgezogene Betriebsrenten besitzen, obwohl sie daneben noch beim zusagenden Arbeitgeber weiterarbeiten und von diesem auch noch Erwerbseinkommen beziehen. Wenn diese Zusage über eine Pensionskasse durchgeführt wird, besteht im Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber der Anspruch auf Leistung. Im Deckungsverhältnis zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber wäre die Pensionskasse nach § 232 VAG aber aufsichtsrechtlich gehindert, zu leisten. Auch hier droht eine Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers.
Ist die Pensionskasse also immer gehindert, zu leisten, wenn Versorgungsberechtigte noch Erwerbseinkommen beziehen? Ein Jurist wird hier sagen: „Das kommt drauf an. „
Nach meiner Auffassung müsste wie folgt differenziert werden:
Bei denjenigen Berechtigten, die betriebstreu bleiben und eine Pensionskassenleistung neben dem Erwerbseinkommen des die bAV zusagenden Arbeitgebers erhalten sollen, besteht das zuvor beschriebene aufsichtsrechtliche Risiko.
Bei denjenigen Berechtigten aber, die mit unverfallbarer Anwartschaft auf eine Pensionskassenleistung beim zusagenden Arbeitgeber ausgeschieden sind und nun eine Pensionskassenleistung neben einem völlig anderen Erwerbseinkommen bei einem neuen Arbeitgeber erhalten sollen, spricht viel dafür, anzunehmen, dass die Voraussetzung des „Wegfall des Erwerbseinkommens“ in § 232 VAG erfüllt ist.
Mit dem Erwerbseinkommen in § 232 VAG ist m.E. nur dasjenige Einkommen gemeint, das Berechtigte vom zusagenden Arbeitgeber beziehen und das Grundlage für die Pensionskassenversicherung war, denn die Pensionskassenleistung soll nur dessen Wegfall kompensieren.
Anderes Erwerbseinkommen hindert die Pensionskasse nicht zu leisten. Diese Auffassung ist aber bisher nicht rechtlich entschieden.
Die BaFin und der Gesetzgeber sind gehalten, hier entsprechende Klarheit zu schaffen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechend nachzubessern und die Voraussetzungen des VAG an die nach Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes am 01.01.2023 geltende Lebenswirklichkeit und die geänderten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzugleichen.
Rente kriegen ist nicht schwer, die optimale Renten mit voller weiteren Gehaltszahlung zu bekommen, um so mehr. Die Hilfe durch einen Rentenberater / Fachanwalt für Arbeitsrecht kombiniert mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zahlt sich durchaus aus.
Ergänzung zum Thema vorgezogene Altersrente:
Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).
Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten
Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:
sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.
Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.
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