Verfassungsschutz und AfD

Der Weg zum Verbot der AfD

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Nach meiner Reihe über die AfD und die #Demokratie habe ich gemerkt, dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht. Die einen halten den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung für politisches Larifari. Andere wiederum halten ein Verbot der AfD für reine Formsache. Beides sind einseitige, gefährliche Positionen. Zur Differenzierung hier der aktuelle Stand in dieser Frage.

  1. Der Verfassungsschutz kennt drei Stufen: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistisch. Der Prüffall ist eine Vorstufe ohne einschneidende Befugnisse des Verfassungsschutzes, ein Verdachtsfall und eine gesichert extremistische Gruppierung darf vom Verfassungsschutz hingegen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z.B. Einsatz von V-Leuten, Überwachung) beobachtet werden. Zudem darf die Öffentlichkeit über von diesen Gruppierungen ausgehende Gefahren unterrichtet werden. Der Verfassungsschutz versteht sich hier ausdrücklich als Frühwarnsystem. Darüber hinausgehende (polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche) Befugnisse hat der Verfassungsschutz NICHT. Für ein Parteiverbot wäre das #Bundesverfassungsgericht zuständig, für präventive Gefahrenabwehr die Polizei, für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft. Der Verfassungsschutz unterliegt zudem einer parlamentarischen Kontrolle.
  2. Bund und Länder: Es gibt auf Bundesebene und in allen Bundesländern eigenständige Verfassungsschutzbehörden, die eigene Bewertungen vornehmen. Der Verfassungsschutz eines Landes ist aber in seiner Beobachtung nicht zwingend auf die Beobachtung nur des entsprechenden Landesverbands einer Partei beschränkt. Kürzlich hat z.B. der VGH in Bayern entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die ganze AfD beobachten darf.
  3. Aktuelle Einstufung der AfD:
    Derzeit sind zwei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Gründe dafür sind: Ein Verstoß gegen den auf Staatsangehörigkeit und nicht Ethnie abstellenden Volksbegriff und den Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes, eine Gefahr für das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip.
    Die AfD als Gesamtpartei sowie die Jugendorganisation JA werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft.
  4. Rechtsschutz der AfD
    Selbstverständlich hat die AfD das Recht, gegen den Verfassungsschutz gerichtlich vorzugehen. Das tut sie auch und es gibt Entscheidungen und laufende Verfahren in dieser Sache.
    Einen Erfolg hatte die JA. Auf Grundlage eines Eilantrags wurde die Hochstufung auf gesichert rechtsextrem vom BfV vorläufig wieder auf Verdachtsfall heruntergestuft.
    Die AfD hatte mit entsprechenden Anträgen gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall hingegen keinen Erfolg. Ebenso hatten einzelne Landesverbände keinen Erfolg, zuletzt die AfD Hessen, die weiterhin als Verdachtsfall beobachtet werden darf.

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Quele Grafik: https://lnkd.in/exGBXHMn

Zitat aus —> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html

Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD„Extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“

Vor wenigen Wochen hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Nun hat das Blog „netzpolitik.org“ das zugrundeliegende Gutachten veröffentlicht. Wenn eine Partei beobachtet werde, müsse dies in einer Demokratie auch öffentlich nachvollziehbar sein, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Deutschlandfunk.

Dass der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft hat, ist breit berichtet worden. Das Gutachten, auf dessen Grundlage die Prüfung angeordnet wurde, war dagegen bisher unter Verschluss. Der Blog „netzpolitik.org“ hat das 436-seitige Dokument nun online gestellt.

Es handle sich um ein „extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Gespräch mit @mediasres. „Wir sind der Meinung, dass es in die Öffentlichkeit gehört und nicht unter Verschluss gehalten werden darf“. Weil die Beobachtung einer Partei eine harte Maßnahme sei, müsse so etwas auch öffentlich nachvollziehbar sein.

Facebook als wichtige Quelle

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski kritisierte die Weitergabe des Dokuments an Journalisten. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang müsse deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es sei „bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen“.

Nach Ansicht von Biselli liefert das Dokument interessante Einblicke in die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes. Sehr auffällig sei, dass der Verfassungsschutz in Sachen AfD zu über einem Drittel Facebook als Quelle nutze. Dafür seien auch Posts von Landes-, Kreis- und Ortsverbänden angeschaut worden.

Die Veröffentlichungen bei Facebook waren nach Ansicht von Biselli ganz offensichtlich ein wichtiger Grund für die Beobachtung. Bestimmte Facebook-Posts seien „wie eine Rede auf einem Parteitag oder auf einer Demonstration ein Anhaltspunkt dafür, dass man die AfD zum Prüffall macht“.

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CDU – Zentrumspartei Deutschland – Rechtspopulisten – Rechtsextreme – NSDAP

Gedankliche Zusammenhänge – Wie sich früher und auch heute Brandmauern verändern können.

Nein, so weit sind wir (noch) nicht in Deutschland.

Und als „überzeugter Demokrat der Mitte“, der schon alle wirklich demokratischen Parteien gewählt habe, habe ich trotzdem große Bedenken, dass sich die Historie wiederholen könnte.

Hierzu ein kleiner historischer Ausschnitt eines bekannten Beispiels ohne besondere Bewertung:

Der Großvater (mütterlicher Seite) von Friedrich Merz – Josef Paul Sauvigny gehörte von 1917 bis 1933 der Zentrumspartei Deutschland an.

Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1938 auch der NSDAP.[7] Er war von 1917 bis 1937 Bürgermeister von Brilon.

Ohne die damalige Beseitigung der Brandmauer durch die Zentrumspartei wäre wohl die Machtergreifung durch Hitler schwer möglich gewesen.

Davor hatte die Zentrumspartei Deutschland eine Zusammenarbeit mit der NSDAP immer von sich abgewiesen, obwohl es bereits vor 1933 schon gemeine Treffen zwischen der Zentrumspartei Deutschland und der SA bzw. NSDAP gegeben hatte.

Sicherlich ist dies Schnee von Gestern. Und es soll auch keine Anspielung darauf sein, dass Friedrich Merz zwar die AfD gerade ablehnt, aber Die Grünen als Hauptfeind deklariert hat.

Trotzdem bleibt bei mir ein befremdliches Gefühl, was Merz wirklich machen wird, sollte er in zwei Jahren die stärkste Partei ein und die AfD die zweitstärkste Kraft wäre.

Denn mit wem will Merz dann wirklich koalieren? Im kommenden Jahr sind nicht nur in einigen Bundesländern, sondern auch die Europawahl.

Und was sich in der EU abspielt hat Christoph Bautz bei LinkedIn beschrieben:

Es sind zwei Ereignisse der letzten Woche, die auf den ersten Blick nichts miteinander zutun haben: Der rechtsextreme Geert Wilders gewinnt mit einem Rekordergebnis die niederländischen Parlamentswahlen – auch weil die Konservativen erstmals nicht mehr ausschlossen, mit ihm eine Koalition zu schmieden. Parallel dazu scheiterte die EU-Pflanzenschutzverordnung für weniger Pestizide im Europaparlament, weil die Konservativen mit den Rechtsextremen kooperierten.

Was beide Ereignisse verbindet? Sie werfen ein Schlaglicht darauf, was nach der Europawahl am 9. Juni droht: Dass die Brandmauer nach Rechtsaußen im Europaparlament fällt. Und eine Kooperation von Konservativen und Rechtsextremen sich normalisiert. Die Folgen für das europäische Einigungsprojekt der EU wären verheerend – besonders aber für ihre ambitionierte Umwelt- und Klimagesetzgebung, dem Green Deal. Diese droht völlig ins Stocken zu geraten oder gar rückabgewickelt zu werden.

Für den zunehmenden Widerstand gegen den Green Deal steht vor allem Manfred Weber, Chef der konservativen EVP-Fraktion. Er liebäugelt offen mit der rechtskonservativen ECR-Fraktion. Jener Fraktion, der auch die faschistische Partei Fratelli d’Italia der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angehört. Der informelle Weber-Meloni-Pakt wirkt sich bereits jetzt negativ aus: Das Renaturierungsgesetz (NRL) als eine der Säulen des Green Deal konnte nur mit einschneidenden Verwässerungen im letzten Moment gerettet werden. Beim Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 konnte ein vollständiges Absägen gerade so verhindert werden, während die EU-Pflanzenschutzverordnung (SUR) jetzt komplett scheiterte.

Mit den Wahlen droht eine Zäsur: Europäische Umfragen prognostizieren, dass am 9. Juni die Grünen die Hälfte ihrer Sitze verlieren und ECR beziehungsweise die rechtsextreme ID, der auch die AfD angehört, ein Viertel hinzugewinnen. Das reicht nicht für eine absolute Mehrheit. Aber mithilfe von Abweichler*innen aus anderen Fraktionen droht allen weiteren Gesetzesvorhaben des Green Deal das Aus. Oder gar seine Rückabwicklung.

Ein Beispiel: Ab 2027 soll der zweite Emissionshandel – für Gebäude und Verkehr – europaweit in Kraft treten. Ein zentraler Hebel um über marktwirtschaftliche Preisanreize schrittweise klimafreundliche Alternative zu ersetzen. Der Preissprung wird an den Zapfsäulen und auf den Gasrechnungen spürbar sein. Schon heute ist absehbar, wie der Weber-Meloni-Pakt reagieren wird: Per Parlamentsmehrheit die EU-Kommission dazu drängen, durch eine Notfallverordnung den Marktlenkungsmechanismus auszusetzen.

Europas Zivilgesellschaft scheint noch nicht die Brisanz der Lage erkannt zu haben. Und erst recht nicht viele Bürger*innen. Das müssen wir dringend ändern. Wir von Campact e.V. stehen klar für den Green Deal, für die Brandmauer gegen Rechts und für ein zukunftsfähiges Europa. Mein Gastartikel bei Table.Media:

https://table.media/europe/standpunkt/campact-brandmauer-nach-rechtsaussen-im-europaparlament-fallt/

Wir müssen Wählerinnen und Wähler mit einer Vision von Europa begeistern, fordert Christoph Bautz. Der Campact-Vorstand warnt vor einem Rechtsruck im Europaparlament. Dieser würde verheerend für die ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik des Green Deal sein.

Die Kommentare zu diesem Artikel:

Der derzeitige Rechtsruck, die Erfolge der Lobbyorganisation von:
– #Ölkonzerne
– #Gaskonzernen
– #Atomstrom
– und den dazugehörigen Investmentgesellschaften (z.B. #BlackRock, #KKR)
stimmen mich schon bedenklich.
Auch im 3.Reich spielten beispielsweise Stahlunternehmen und die Automobilindustrie eine gewichtige Rolle bei der Militarisierung und der Vorbereitung der Kriege.
Die Unternehmen sahen Cash! Und heute? Ist das nicht viel anders.

Wir sollten aus der Geschichte lernen.

Werner Hoffmann

Ist die #BILD noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen?

Oder ist der #AxelSpringerVerlag nicht schon in Teilen als #verfassungsfeindlich einzustufen?

Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. mit selektiver Berichterstattung Meinungen in bestimmte Richtungen lenkt und damit auch die AfD größer gemacht hat. Und dies ist durchaus in Teilen schon meiner Meinung nach verfassungsfeindlich.

Werner Hoffmann

Vor ca 48 Jahren hatte ich als Schüler das Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll gelesen. Es war im Deutschunterricht behandelt worden. Ebenso wie die Bücher:

  • „Farm der Tiere“
  • „1984“
    von George Orwell, wobei diese Bücher von Coronaleugnern und Impfgegnern inhaltlich missbraucht werden.
    Trotzdem sind alle drei Bücher auch für mich prägend gewesen.

Prägend, denn parallel wurde im Geschichtsunterricht auch der Medienmissbrauch in der Weimarer Republik (#Medienmogul #Hugenberg) und als Folge die Grundlage von der #Propagandamaschine der #NSDAP behandelt.

Die #Bild sowie der ganze #Axel-#Springer-#Verlag ist durchaus mit dem #Medienmogul #Hugenberg der Weimarer Republik vergleichbar.

Parallelen von #AxelSpringerVerlag — #BILD— und dem früheren Medienmogul Hugenberg vorhanden?“
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/08/10/parallelen-von-axel-springer-verlag-bild-und-dem-frueheren-medienmogul-vorhanden/
—->
Übrigens ist dies auch der Grund gewesen, warum nach dem Krieg die öffentliche.-rechtlichen. Sender (#ÖRR) in bspw. Deutschland, Österreich, Schweiz etc. und die #GEZ eingeführt wurden. Und Hetze gegen die #Rundfinkgebühren kommt bekanntlich von Rechts, AfD, #AxelSpringer & Co.

Vielleicht sollten sich alle einmal mit den Fakten beschäftigen:

Wer ist Verleger? Wer ist Eigentümer?

Und eine Auswahl über diverse Artikel finden Sie hier —> https://blog.forum-55plus.de/?s=Bild

Beispiel
Der Aktionär KKR von der Mediengruppe Axel-Springer verdient an Atomkraftwerken und fossiler Energie.

Und Döpfner kann durchaus als sehr rechts stehender Zeitgenosse betrachtet werden. Und der Ausspruch er sei „FÜR DEN KLIMAWANDEL“ ist schon sehr bedenklich.

Genauso bedenklich wie die Tatsache dass #BLACKROCK wohl rund 25% Ertrag unmittelbar und mittelbar durch das Geschäftsfeld „#fossile #Energie“ und „#Atomkraft“ generiert. Experten schätzen diesen Anteil sogar teilweise noch höher ein.

Friedrich Merz
– früher tätig als Lobbyist für #BlackRock
Blackrock ist
der weltweit größte Vermögensverwalter –
—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/BlackRock

Und interessanterweise war #Merz dort bis ca 2018 als #Lobbyist tätig.Nach eigenen Angaben (2018) verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.

Und warum #Friedrich #Merz heute für #Atomkraft ist, kann sich selbst ausrechnen, warum das so ist.

Böse Zungen behaupten, Merz will für die #Investmentbranche und besonders für #BlackRock Steigbügelhalter sein, damit er – oder vielleicht seine Familie – dort später ein gutes Einkommen erzielt.

Beispiele gibt es ja genug in der Politik. Gerhard Schröder mit Gasprom ist da nur ein Beispiel.

Momentan behauptet Merz, er ist gegen die AfD, aber …….

…bleibt das auch so, wenn die CDU einen Koalitionspartner nach den Wahlen braucht und sie die Wahl hätte zwischen SPD, Grüne oder auf der anderen Seite mit AfD?

Ich hoffe, es kommt keine Geschichtswiederholung „Weimarer Republik“!

Dass das Verhalten der CDU inzwischen sogar mit der „#Zentrumspartei #Deutschland“ aus der Weimarer Republik Parallelen aufweist, ist noch viel bedenklicher.

Die damalige Zentrumspartei Deutschland hatte sich zunächst (auch) von den Rechtsradikalen distanziert, war aber später einen Deal eingegangen.

Kurioserweise war der Großvater von Friedrich Merz in der Centrumpsrtei Bürgermeister in Brilon und später (ab 1933 bei der SA) und ab 1938 Mitglied in der NSDAP.

Chaos in Europa und der Welt, wenn Putin den Krieg in der Ukraine gewinnen würde

Die Folgen eines Kriegsgewinns von Russland wären dramatisch

Von Carlo Masala und Nico Lange

Was, wenn Russland gewinnt? Was, wenn Russland Teile der Ukraine dauerhaft bekommt oder noch weitere erobert? Carlo Masala und Nico Lange buchstabieren die möglichen Folgen aus:

  1. Die Ukraine und die besetzten Gebiete würden dauerhaft Unruheherde bleiben.
  2. Ukrainer, Streitkräfte der Ukraine, Partisanen würden weiterkämpfen, möglicherweise auch mit terroristischen Anschlägen.
  3. Mehr und mehr Ukrainerinnen und Ukrainer würden das Land verlassen. Flucht und Vertreibung würden Europa gewaltig beschäftigen, zu einem Zeitpunkt, an dem die EU auch aufgrund der illegalen Migration aus anderen Teilen dieser Welt ohnehin überfordert ist.
  4. Die Restukraine und andere Staaten würden schlussfolgern ziehen, dass sie letzten Endes nicht die internationale Staatengemeinschaft und die regelbasierte Ordnung, sondern nur eigene Nuklearwaffen schützen können. Entwicklung ukrainischer Atomwaffen würde wahrscheinlicher.
  5. Mit einem revanchistischen „Wir sind wieder da!“ würde Russland neue militärische Angriffe planen. Kiew und der Rest der Ukraine, Georgien, die Republik Moldau wären dabei genauso klar die Ziele wie das Baltikum.
  6. Niemand in Europa wäre mehr sicher. Humanitäre, wirtschaftliche und militärische Kosten würden sprunghaft steigen, weit über die derzeit verfehlten mindestens zwei Prozent Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt hinaus.
  7. Ein siegreiches Russland würde den Rechts- und Linksextremen bei uns wie in vielen europäischen Staaten gehörigen Zulauf verschaffen. Russland würde diese Entwicklung mit intensiver Einflussnahme, offener Unterstützung, Finanzierung und Desinformation begleiten.
  8. Die Tage der Nato wären gezählt. Russland würde Europa als Folge einer solchen Entwicklung dominieren. Genau darin liegt im Übrigen das Ziel der „neuen Sicherheitsordnung in Europa“, die laut Putin selbst das strategische Ziel seiner Kriegführung gegen die Ukraine ist.
  9. Ein russischer Sieg gegen die Ukraine hätte nicht nur für Europa katastrophale Konsequenzen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach auch für den Rest der Welt. Ein chinesischer Angriff auf Taiwan wäre aus dieser Perspektive nicht nur vorstellbar, sondern sehr wahrscheinlich.
  10. Ein russischer Sieg über die Ukraine würde das Ende der Welt, wie wir sie kennen, einläuten. Der Westen als Garant für Stabilität, Sicherheit und Ordnung wäre desavouiert. Revisionistische Akteure wie China, Russland, Iran würden ihre Vorstellungen durchsetzen.

Die Universalität der Menschenrechte würde relativiert, autokratische Regime würden gestärkt, die Demokratie wäre geschwächt, weltweite Warenströme und weltweiter Wohlstand würden von uns weggelenkt werden. Unser Leben in Deutschland wäre unsicherer, ärmer und einsamer.

Link —> https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/krieg-ukraine-russland-wladimir-putin-sieg-europa

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Betrachtet man diese Gefahrentwicklungen, dann dürfte jedem Demokraten und Friedensanhänger klar werden, wie wichtig es ist, dass Russland diesen Krieg nicht gewinnen darf.

Kein vernünftig denkender Mensch ist normalerweise für einen Krieg, sondern für Frieden.

Aber: Wenn ein Räuber in Dein Haus einbricht, holst Du auch die Polizei und verteidigst Deine Familie.

Und wenn Dein Nachbar überfallen wird, schaust Du auch nicht weg. Denkmals Nächstes wäre wohl Dein Haus dran.

Was verbindet Rechtspopulismus, Rechtsextreme, AfD, Fossile Ideologie, Atomlobby, Tabakindustrie und teilweise sogar die Ernährungsindustrie?

Von Werner Hoffmann

Eine Anmerkung vorab. Ich bin selbst Demokrat der Mitte und habe schon alle demokratisch tätigen Parteien gewählt. Das waren CDU, DieGrünen, FDP und SPD.

Linke und Rechtsaußen -Flügel sind für mich weltfremd oder menschenverachtend und Falken bei mir seit meinem 18. Lebensjahr regelmäßig durch.

Bei der Recherche der fossilen Energie, der Atomlobby und auch früher schon bei der Waffenlobby, Tabakindustrie und auch in der Ernährungsindustrie sind mir immer wieder Gemeinsamkeiten der Akteure aufgefallen.

Anfangs verstand ich nicht wie diese Wirtschaftszweige denn mit den Republikanern, Rechtspopulisten und Rechtsextremen zusammenhängen.

Schaut man sich diese Netze genau an, dann sieht man auch die Verbindungen zueinander.

Bereits 1928-1945 gab es Verbindungen in der Industrie mit den Nationalsozialisten. Große Industriezweige verdienten durch Hitler auch prächtig. Ob es der Autobahnbau für die schnelle Panzerlogistik war, der Autobau oder die Stahlindustrie.

Diese Wirtschaftszweige hatten prächtig daran verdient und Die NSDAP hatte in diesen Unternehmen auch die Steigbügelhalter gefunden, die sie gebraucht haben. Letztendlich verdienten die NSDAP-Funktionäre auch daran.

In den 80 bis 90-er Jahren wurden vier Bereiche immer öfters kritisiert:

1. Die Waffenlobby wurde stärker kritisiert.

2. Es wurde immer stärker wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist

3. Gegen Atomkraft wurde seit ca. 1975 immer öfter demonstriert. So gab es in Deutschland die erste größere Demonstration 1975 in Wyhl (Südbaden).

4. Auch in der Ernährungsindustrie gab es seit ca 2000 immer stärker Kritik. Grund: Ungesunde Ernährung, Dickmacher und zu viel Fleisch.

Aber was hat dies mit Rechtspopulismus denn zu tun?

Am deutlichsten wird dies bei der Waffenindustrie.

Die Waffenlobby

Die National Rifle Association, kurz NRA (von National Rifle Association, „Nationale Gewehr-Vereinigung“), wurde 1871 in den USA als Organisation für das Sportschießen und Training an Schusswaffen gegründet.

Die NRA ist eine der größten Interessengruppen und hat zahlreiche politische Wahlen in den USA finanziell und propagandistisch beeinflusst.

Auch wenn die NRA auch die demokratische Partei bezahlt, so fließen die meisten Gelder an die Republikaner.

Darüber hinaus unterstützt sie „im Rahmen des Vereinslebens“ auch Schießclubs, die im rechtsextremen Milieu zu finden sind.

Rechtlich ist die NRA eine gemeinnützige Körperschaft(Association), steuerbefreit gemäß § 501(c)(4) im Titel 26 des United States Code.

Weitere Informationen über diese Lobbyirganisation gibt es —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/National_Rifle_Association#:~:text=Die%20National%20Rifle%20Association%2C%20kurz,und%20Training%20an%20Schusswaffen%20gegründet.

Die NRA hat auch das Argument, dass die Entwaffnung der Amerikaner mit dem Recht der Selbstverteidigung entwickelt. „Waffen würden das Leben und die amerikanische Freiheit sicherstellen.“

Während bei den Demokraten ein hoher Anteil gegen Schusswaffen im Haus sind, ist der Anteil bei den Republikanern verschwindend gering.

Die Zigarettenlobby

Wissenschaftler haben bislang nur wenig Notiz davon genommen, in welchem Ausmaß Wirtschaftsverbände die Auftragsforschung zu nutzen versuchen, um die öffentliche Meinung und die staatliche Gesetzgebung zu beeinflussen.

Fakt ist jedoch, dass in der Tabakindustrie jahrzehntelang die „Freiheit durch Rauchen“ publiziert wurde, obwohl bekannt war, dass Rauchen Krebs erzeugt.

In so manchen Gerichtsprozessen musste die Tabakindustrie deshalb schon Millionen bezahlen. „Der Gewinn war und ist höher, also weiter so.“ Bezahlen muss es der Raucher und die gesamte Gesellschaft durch Steuern, Krankenkassenbeiträge, Invaliditätsleistungen und die Pflegekasse.

Die Lobby der Tabakindustrie war und ist international gut aufgestellt.

Es existieren Tausende von Organisationen in den Vereinigten Staaten, die für alles Mögliche werben, von A wie Asbest bis Z wie Zink. Namhafte PR-Gesellschaften – zB Hill & Knowlton – hatten nicht nur Desinformation bei Asbest, sondern auch im Geschäftsfeld Tabak die Risiken des Rauchens kleingeredet bzw. zerstreut.

Einen interessanten Artikel hierzu gibt es auch im Netz. Überschrift:

Wir produzieren Zweifel“
Die Wissenschaft der Wirtschaftsverbände

Internetseite —> https://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/arbeitsstellen/wissenskommunikation/media/Gesundheitskommunikation/N_Proctor.pdf

Und so wurden auch extra „Institute“ und „gemeinnützige Vereine“ gegründet, damit neben steuerlichen Möglichkeiten auch die Finanzströme der Spenden zu verschleiern.

Beispiel „The Heartland Institute“

US-amerikanische konservative und libertäre Denkfabrik

Zitat aus Wikipedia:

The Heartland Institute ist eine US-amerikanische konservativeund libertäre Denkfabrik mit Sitz in Chicago. Die 1984 von Joseph Bast gegründete Organisation gehört dem Atlas Network an und hat sich vor allem dem Abbau von Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutzvorschriftenverschrieben. Während zunächst die Verteidigung von Tabakprodukten und DDT zu den Schwerpunktthemen zählte, avancierte später die Klimawandelleugnung zum zentralen Thema.

Seit 2020 versucht die Organisation auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie zu untergraben und verbreitet Falschinformationen und Verschwörungstheorien zur Pandemie.

Finanziert wird Heartland unter anderem von der Tabak-, Kohle- und Erdölindustrie. Wichtige Geldgeber sind bzw. waren u. a. Philip Morris, die R. J. Reynolds Tobacco Company, die Koch Family Foundation, die Mercer Family Foundation und ExxonMobil.“

Weitere Informationen zu diesem Institut —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Heartland_Institute

Alleine die Namen der Unterstützer macht schon die politische Richtung deutlich. Robert A. Mercer unterstütze die Republikaner mit Mio von USD im Wahlkampf 2016. Auch der politische Berater Bannon hatte davon direkt profitiert.

Atomlobby und fossile Lobby

Der Terror durch Hamas

Das 9/11 für Israel – Und für die Palästinenser, die im Gazastreifen durch die Hamas ebenso als Geisel festgehalten werden ein Chaos

Von

EIN BERICHT WELCHER ZU HERZEN GEHT UND TIEF BERÜHRT.
ES ZEIGT DIE GRAUSAMKEITEN DER HAMAS

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum
„Sie sind hier, sie verbrennen uns“
Von
t-online
Aktualisiert am 14.10.2023 – 20:36 Uhr

Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.
Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.
Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.
Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille
Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israel flogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.
Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.
Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNN daraus.

„Eine ganze Familie getötet, nur weil sie Juden waren“
Die Schwester erklärte dem Sender, die Hamas-Terroristen hätten zuvor durch das Fenster des Schutzraums geschossen und Tamar und Yonathan getroffen. „Verwundet hielten sie durch – und entschieden, dass sie eher an einer Rauchgasvergiftung sterben würden, als mitgenommen zu werden.“
Was wohl passiert wäre, wenn die Terroristen in den Schutzraum eingedrungen wären, offenbart der Tod von Yonathans Mutter Carol Siman Tov, die im selben Kibbuz lebte: Sie wurde in ihrem Schutzraum erschossen. „Eine ganze Familie wurde von Mördern getötet, nur weil sie Juden waren“, schrieb ein Freund der Familie auf Facebook.

Ein Artikel von t-online—>

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum „Sie sind hier, sie verbrennen uns“

Zitat —> „Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.

Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.

Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.

Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille

Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israelflogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.

Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.

Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNNdaraus.

Fortsetzung —> https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100258908/israel-die-letzten-sms-der-hamas-opfer-mama-ich-liebe-dich-.html

Weitere Infos bei Wikipedia zu Palästinenser

—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästinenser#:~:text=Als%20Palästinenser%20galten%20ursprünglich%20alle,anderen%20Ländern%20lebende%20Angehörige%20gebraucht.

#israelkrieg #hamas #abscheulich

AfD verbot – JETZT

Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.

DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG

GASTBEITRAG GERTRUDE LÜBBE-WOLFF, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39). 

Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).

DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR

Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).

Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.

MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG

Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)

NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?

Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).

IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER

Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen. 

(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)

DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.

Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).

SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG

Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist. 

Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).

NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO

Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).

Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD

Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.

Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.

DILEMMA-DIAGNOSE

Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen. 

Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.

MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN

Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).

Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?

Zitatende

Fortsetzung hier —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/ex-verfassungsrichterin-afd-verbot-alternative/?utm_source=app_share

Einen weiteren Artikel finden Sie hier

Wehrhafte Demokratie

Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

https://verfassungsblog.de/author/gertrude-luebbe-wolff/

Was und wo ist der Gazastreifen?

Hintergründe zum Gazastreifen

Von Yves Willers

Fakten über Gaza. Gaza wird von der Hamas Propaganda als riesengroßes Gefangenenlager geschildert.Die Not vieler Menschen ist unstrittig. Ursachen und Verantwortliche vielfältig.

1.) Gaza ist 360 Quadratkilometer gross. Größer als mehrere unabhängige Nationen und selbstverwaltete Territorien z.B. Malta, Malediven und Grenada. Das Gebiet ist etwa so groß wie das Emirat Ajman.

2.) Die Bevölkerungsdichte ist eine der höchsten der Welt, aber deutlich niedriger als in Singapur und den Sonderverwaltungszonen Hong-Kong und Macao.

3.) Das Bruttosozialprodukt pro Kopf ist eines der niedrigsten der arabischen Welt, nur ein Viertel der Bevölkerung im Westjordanland. Mit 1440 Dollar ist es etwa so hoch wie das von Pakistan, Timor-Leste, Kirgisistan und Nepal. Doppelt so hoch wie das der Menschen in Sudan und Eritrea. 
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4.) Die Geburtenrate ist – vergleichsweise – mit 27,6/1000 hoch. Dreifach so hoch wie die von Dänemark, doppelt so hoch wie die von Saudi Arabien, dem Iran und dem Kosovo. Deutlich niedriger als die von Äthiopien, Nigeria und Afghanistan.

5.) Im Einklang mit dem UNO Vollversammlungsbeschluss wurde das Gebiet am 22. September 1948 unter der Verwaltung der Palästinensischen Regierung gestellt. Ab 1952 wurde die palästinensische Regierung von Ägypten (nicht Israel) schrittweise entmachtet, das Gebiet ebenso schrittweise, endgültig 1959, von Ägypten – im Widerspruch zum Völkerrecht – annektiert.

6.) Seit dem Mittelalter lebten nachweislich Juden in Gaza, sie wurden 1929 von der arabischen Bevölkerung gewaltsam vertrieben.

7.) Im Juni 2007 hat die Hamas gewaltsam im Gaza Gebiet die demokratisch erworbene Machtstellung zementiert. Sie hebelte die bestehende demokratische Grundverfassung aus und verdrängte Gewaltsam die demokratische Opposition.

Hamas ist bisher immer Teil des Problems für die Menschen in Gaza gewesen. Niemals Teil der Lösung.

Übrigens

Vor 25 Jahren wurde der internationale Flughafen von Gaza eröffnet (Bild). Ein Casino und eine Industriezone waren geplant . Gaza hätte zum Singapur des östlichen Mittelmeers werden können.

Stattdessen beschloß Hamas daraus eine theokratische Hölle zu machen, in der die Bevölkerung als Geiseln und dreifaches Schutzschild für Terrorismus, Antisemitismus und als Handlager der globalen Destabilisierung durch Iran und Russland gehalten wird.

Weitere Informationen auch bei Wikipedia

Gazastreifen —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gazastreifen

Israel —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Israel

Palästina —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästina

Judentum —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Judentum

Hamas —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hamas

Muslimbruderschaft oder Moslembruderschaft, genannt auch Muslimbrüder —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muslimbrüder

Jordanien —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jordanien

#israel #istandwithisrael #stophamas #neverforget #weremember

#Judentum, #Gazastreifen, #Hamas, #Palästina, #Jordanien

Der Medienruck nach Rechts – auch durch Politiker der Konservative beeinflusst

Wie die CDU und auch die FDP mit Unterstützung von Medien der AfD geholfen hat

Die Langzeitstudie des Instituts für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz läßt einen schon aufhorchen und nachdenklich werden.

Dass darüber auch bei dem Medium „volksverpetzer“ berichtet wird, führt bei Erzkonservativen und Neoliberalen sofort zur Killerphrase, dass dies linkspopulistisch sei.

Wegleugnen lassen sich jedoch die Ergebnisse der Studie nicht!

Dass bestimmte Politiker, wie beispielsweise der CDU-Vorsitzende Merz als Dauerbrenner immer öfter spaltet, ist kein Geheimnis. Seine verbale Spaltung „Migration-Tourismus, Sozialtourismus, Paschas, Zahnersatz für Asylanten“ haben nicht wirklich etwas mit konstruktiver Kritik, sondern mit Hetze, Spaltung und in letzter Konsequenz mit Rechtspopulismus zu tun.

Auch die FDP hat sich innerhalb der Ampelregierung in vielen Bereichen als Verhinderungspartei etabliert. Dass die FDP dann von allen Seiten abgestraft wird, ist nachvollziehbar. Ihr Wahlergebnis hat sie letztendlich selbst zu verschuldet.

Zitat aus der Studie bzw. Quelle volksverpetzer

Zitat

MANGELNDE AUSGEWOGENHEIT DER MEDIEN: SO RECHTS WIRD TATSÄCHLICH BERICHTET

Im ersten Beispiel gucken wir uns die Berichterstattung über Flucht und Migration an. Herausgeber der Studie „Fünf Jahre Medienberichterstattung über Flucht und Migration“ ist das Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.

Die Studie untersuchte die Berichterstattung zwischen Februar 2016 und Dezember 2020. Bei der quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, die BILD, die ARD Tagesschau, ZDF heute und RTL Aktuell untersucht. 

In der Studie wurde deutlich, dass die Medien über Flucht und Migration zu rechts berichten. Die Berichterstattung war unausgewogen und hat rechte Narrative gefördert, die mit der eigentlichen Faktenlage nicht übereinstimmen.

Unter anderem sieht die Studie das Problem bezüglich der unausgewogenen Berichterstattung darin, dass die Medien über Aussagen von Politikern berichteten und diese dabei wiederholten und verbreiteten. Politische Aussagen prägten somit die Berichterstattung stärker als die Geflüchteten selbst.

Unter den untersuchten Themen zur Flucht und Migration waren das Verhalten der Politik sowie legislative und exekutive Maßnahmen jeweils mit 18% am stärksten vertreten. Auf Platz 3 wurde mit 13% über den Themenbereich Kriminalität von Geflüchtetengesprochen. Am wenigsten vertreten in den deutschen Medien war mit nur lächerlichen 3% die Kriminalität gegen Geflüchtete

KRIMINALITÄT GEGEN FLÜCHTLINGE STEIGT – MEDIEN SCHWEIGEN?!

In der Betrachtung der Kriminalität von Flüchtlingen reicht ein einfacher Blick in die Statistiken nicht aus. Dazu verlinke ich euch einen Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, die die Thematik genauer betrachtet hat und die Komplexität der Kriminalität im Zuge von Zuwanderung aufarbeitet. Dort zeigt sich, dass Flüchtlinge und Asylanten nicht mehr oder weniger kriminell sind als Deutsche. Und die Ethnie auf Kriminalität keinen Einfluss hat. Viel mehr sind es sozioökonomische Umstände, die sowohl bei Deutschen, als auch anderen Ethnien Einfluss auf die Kriminalität haben. Oder kurz: deine Lebensumstände beeinflussen dein Handeln. 

Die Kriminalität gegen Geflüchtete ist allerdings massiv gestiegen. Im Jahr 2021 waren es noch 1184 politisch motivierte Angriffe auf Geflüchtete. In 2022 gab es nach Angaben der Bundesregierung 1420 politisch motivierte Angriffe. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Anzahl der Angriffe verglichen mit dem Vorjahreszeitraum nochmal stark gestiegen.

Im Untersuchungszeitraum der Studie war die Zahl der Angriffe noch höher und trotzdem wurde in den Medien nur zu 3% über Kriminalität gegen Geflüchtete berichtet.

Insgesamt findet die Perspektive der Geflüchteten viel weniger statt und es wird vor allem über sie berichtet mit einer Betrachtungsweise von außen. Die Studie zeigt, dass nur 16% der Akteur*innen in der Berichterstattung Geflüchtete selbst waren. Auch das veranschaulicht, dass das Interesse der Medien vor allem in der Politik liegt und weniger bei den Menschen als Individuen. 

SO ÜBERTRIEBEN NEGATIV STELLEN MEDIEN DIE REALITÄT DAR

Politische Thesen, Zitate und Diskussionen werden aufgegriffen, besprochen und im besten Fall sollten sie ausgewogen eingeordnet werden. Und genau das passiert eben nicht. Die Studie hat die Bewertung der Geflüchteten in den Medien erfasst und es zeigt sich, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum durchweg negativberichtet wurde. Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, wurde die Berichterstattung im untersuchten Zeitraum kontinuierlich negativer.

Besonders negativ berichtet hat – wer hätte es gedacht – die BILD. Den zweiten und dritten Platz belegen allerdings überraschenderweise die Tagesschau und ZDF heute, zwei öffentlich-rechtliche Nachrichtensendungen. 

In der Gegenüberstellung von Chancen zu Gefahren von Zuwanderung berichteten alle Medien deutlich mehr über die Gefahren. Auch hier führt die BILD wieder die Statistik an, mit einem Überhang von -80% Seitens der Gefahrenberichterstattung.

Zusätzlich wurde der Debatte die menschliche Nähe genommen, denn 2016 wurde in den medialen Beiträgen noch überwiegend die Bezeichnung „Flüchtlinge“ verwendet, die dann durch „Asylbewerber“ und später durch „Migranten“ ersetzt wurde. Flucht impliziert eine Schutzbedürftigkeit und einen Fluchtgrund. Wohingegen Migration eine Freiwilligkeit impliziert. Auch das Völkerrecht trennt Migranten und Flüchtlinge voneinander. Migranten fallen nicht unter das internationale Flüchtlingsschutzsystem. Flüchtende Menschen als Migranten zu bezeichnen, ist deshalb eine gezielte Taktik vom politischen rechten Spektrum. So soll den Betroffenen implizit die Schutzbedürftigkeit abgesprochen und die Akzeptanz in der Bevölkerung reduziert werden.

Insgesamt konnte die Studie zeigen, dass die untersuchten Medien stark tendenziös berichteten. Das Aufbauschen von Gefahren, das widerrechtliche Absprechen der Schutzbedürftigkeit, Framing durch Bild und Text und eine grundlegend negative Berichterstattung prägen die Wahrnehmung von Flucht und Flüchtlingen in der Bevölkerung und haben Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Es entsteht ein falsches Bild, das immer öfter in Fremdenfeindlichkeit endet.

NOCH MEHR STUDIEN DIE ZEIGEN: DIE DEUTSCHEN MEDIEN SIND ZU RECHTS

Zu den gleichen Ergebnissen kommt eine zweite Studie mit dem Titel „Die Unsichtbaren“. Die Untersuchung des Hamburger Journalistik-Professors Thomas Hestermann im Auftrag des Mediendienstes Integration konnte 2019 ebenfalls dokumentieren, dass in den Medien überwiegend aus Sicht der Politik und über Gefahren gesprochen wurde, statt über Chancen. Des Weiteren wurde auch in dieser Studie herausgearbeitet, dass Flüchtlinge selbst in den Medien kaum zu Wort kommen.

Zusätzlich haben wir vor kurzem schon in einem anderen Artikel über eine Studie zur Berichterstattung über Flüchtlinge berichtet. Auch hier hat sich eindeutig gezeigt, dass die Medien zu negativ über Geflüchtete berichten.

Eine verzerrte Darstellung und eine Unterrepräsentation der Chancen erschaffen ein Feindbild und spielen den Rechten in die Hände. Die Bevölkerung wird in ihrer Meinungsbildung beeinflusst, Politiker richten sich dann an Umfrageergebnissen aus oder nutzen gezielt das bereits verfälschte Meinungsbild, finden in der Berichterstattung statt und stärken so wiederum Feindbilder durch Aussagen, die erneut durch die Medien gereicht werden. Ein Teufelskreis.

Bald muss man nicht mehr über tatsächliche Probleme und reale Lösungen sprechen, sondern nur noch über das geschaffene Feindbild, das vermeintlich an allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen Schuld hat. So, als hätte es vor der Flüchtlingskrise 2015 in Deutschland nur blühende Landschaften gegeben, der Reichtum war gleichmäßig verteilt und Armut war nur ein Märchen. Aber jetzt, da „die Ausländer“ hier sind, sei ja alles anders. *Achtung: Ironie

Dass rechte Politiker Feindbilder schaffen, ist nichts Neues, dass Medien diese durch ihre Berichterstattung befeuern, muss sich jedoch dringend ändern.

Und à propos Politiker und Medien: Da war doch was…

FAKE-FRAMING ALS GEZIELTE TAKTIK

Politiker appellieren immer wieder an die Medien, doch bitte ausgewogen zu berichten. So auch der CDU-Vorsitz Friedrich Merz auf dem bayerischen Volksfest Gillamoos Anfang September. Erinnert ihr euch noch

Wie wir bis hierhin gesehen haben, stimmt es ja sogar: Die Medien berichten zu unausgewogen – zu rechts! Das wird Merz damit sicherlich gemeint haben – oder? Naja. Ihr könnt euch vielleicht vorstellen, in welche Richtung das geht.

Am Ende seiner – auch nicht gerade vor Ausgewogenheit strotzenden – Rede auf dem Volksfest Gillamoos, richtete Friedrich Merz eine Bitte an die Medien, die sich überlegen sollten, welche Verantwortung sie in Deutschland haben und dass sie zulassen sollen, dass ein breites Meinungsspektrum zum Ausdruck kommt. Auf X (Twitter) schrieb er am selben Tag noch:

Das ist auch nicht das erste Mal, dass sich Friedrich Merz und die CDU vermeintlich für die Ausgewogenheit des ÖRR einsetzten. Dabei machten sie, entgegen der Faktenlage, deutlich, dass aus ihrer Sicht die Medien „zu links“ berichteten. Bereits im August 2022 stellte die CDU „Forderungen an den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk“ auf ihrer Webseite. Auch hier wird sich explizit nochmal über die angebliche „linke“ Ausrichtung der Berichterstattung beschwert. Das ist aber, wie wir oben gesehen haben, kompletter Unsinn. Und Merz liegt sogar noch falscher, als man denkt.“

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Merz seinen Hinweis könnte man sogar soweit deuten, dass er einen Wink mit dem Baseballschläger versteckt andeuten will.

Der DJV (Deutscher Journalisten Verband) hatte darüber entsprechend berichtet.

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„SCHWEIGEN ZUR KLIMAKRISE

Schauen wir uns beispielsweise die Berichterstattung zum Klima an. Im August 2022 widerlegten wir dazu einen Öffentlich-Rechtlichen Fail. Damals zeigten die Tagesthemen der ARD eine manipulierte Umfragegrafik, die eine überaus positive Bewertung von Windkraft durch die Bevölkerung einfach verschwieg und stattdessen Kohle als Spitzenreiter darstellte. Die fossile Industrie freut sich. Genaueres könnt ihr hier nachlesen:

Der ÖRR selbst hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Klima-Berichterstattung in ihrem eigenen Programm untersuchen sollte. Fazit der Studie: Die Berichterstattung kam Jahre lang viel zu kurz und im Vergleich zur Relevanz des Klimawandels für die gesamte Menschheit wird nach wie vor viel zu wenig darüber berichtet und das, obwohl sich die Bevölkerung mehr Beiträge dazu wünscht. Auch hierzu haben wir bereits einen Beitrag veröffentlicht:

Nachfolgend einige Links zu den Quellen:

– Volksverpetzer —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/medien-draengen-uns-nach-rechts/?utm_source=app_share

– Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität —> https://www.ifp.uni-mainz.de

– Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen —> https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/301624/migration-und-kriminalitaet-erfahrungen-und-neuere-entwicklungen/

Hinweise auf geplante Zusammenarbeit zwischen AfD Russland und China verdichten sich

Von

„Die ALTERNATIVEFÜRDUMME: Russlands und Chinas „5. Kolonne“ in Deutschland.

Unser Land mit viel Geld aus diesen Ländern durch Spaltung der Gesellschaft destabilisieren und für eine Übernahme reif machen.

„Krahs Vision: Die dortige Unterdrückung, Chinas militärische Aggression und Erpressung anderer Staaten sollen für die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik keine Rolle mehr spielen.

Stattdessen soll Deutschland in einem Freihandelsraum mit Russland durch chinesisches Geld erstarken, um den USA die Stirn zu bieten.

Für eine solche Politik kämpft #Krah schon lange in der vermeintlich antikommunistischen #AfD.

Recherchen von t-online zeigen nun, dass Krah den Anstoß für ein deutsch-chinesisches Lobby-Netzwerk gab.

Ein enger Vertrauter orchestrierte es direkt aus Krahs Abgeordnetenbüro in Brüssel und lotste Politiker in den Einparteienstaat.

Zeitgleich floss über das Netzwerk Geld aus China in Richtung des Vertrauten. Es gibt Hinweise auf Verbindungen zum chinesischen Staat.“

Zitat t-online:

Die AfD will mit Maximilian Krah als Spitzenkandidat zur Europawahl antreten. Das wird für die Partei zum Problem: In sein Umfeld floss Geld aus China.

Es geht um Geld und Geheimdienstkontakte, um verschlungene Firmennetzwerke, Interessenkonflikte und chinesische Staatspropaganda. Vor allem geht es um die Glaubwürdigkeit einer Partei, die vorgibt, eine Rechtsstaatspartei zu sein, nicht käuflich also oder beeinflussbar: die AfD. Und besonders um ihren Spitzenkandidaten für die Europawahl, dessen Verbindungen nun all das infrage stellen.

Als Mitglied des AfD-Bundesvorstands hat Maximilian Krah die zunehmend chinafreundliche Haltung der Partei maßgeblich geprägt. Leitlinie dieser neuen Offenheit gegenüber der kommunistischen Diktatur ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Krahs Vision: Die dortige Unterdrückung, Chinas militärische Aggression und Erpressung anderer Staaten sollen für die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik keine Rolle mehr spielen. Stattdessen soll Deutschland in einem Freihandelsraum mit Russland durch chinesisches Geld erstarken, um den USA die Stirn zu bieten. Für eine solche Politik kämpft Krah schon lange in der vermeintlich antikommunistischen AfD.

Recherchen von t-online zeigen nun, dass Krah den Anstoß für ein deutsch-chinesisches Lobby-Netzwerk gab. Ein enger Vertrauter orchestrierte es direkt aus Krahs Abgeordnetenbüro in Brüssel und lotste Politiker in den Einparteienstaat. Zeitgleich floss über das Netzwerk Geld aus China in Richtung des Vertrauten. Es gibt Hinweise auf Verbindungen zum chinesischen Staat. 

Der AfD-Spitzenkandidat sagte t-online, er sehe keine Interessenkonflikte. Sein Vertrauter äußerte sich nicht zu zentralen Fragen.

Krahs China-Gate: Es ist ein Politthriller, der in der jüngeren deutschen Geschichte einzigartig scheint.

1) Inspiration aus Shanghai

Maximilian Krah befürwortet keinen Genozid, keine Morde, Drohungen mit Angriffskriegen oder die Internierung von Millionen. Das würde der AfD-Spitzenkandidat verständlicherweise empört von sich weisen. Das seien gute Gründe, keinen Handel zu treiben, „da bin ich ja der Letzte, der das anders sieht“, sagte er in einem Podcast vergangenes Jahr zu einem Parteifreund.

Nur bestreitet Krah entsprechend fast alles, was China üblicherweise zur Last gelegt wird.

Die Internierungslager für Uiguren und andere Minderheiten in der Provinz Xinjiang hält er für „Gruselgeschichten“ und „Anti-China-Propaganda“. Das von China bedrohte demokratische Taiwan gehöre völkerrechtlich zur kommunistischen Diktatur. Auch Tibet sei Chinas rechtmäßiges Territorium.

„Die Informationen, die man hat, sind oft einseitig, man muss aufpassen“, sagte Krah im Podcast. Wer es wage, Fragen zu stellen, gelte sofort als „pro-chinesisch“. Dabei müsse man einen kühlen Kopf bewahren, deutsche Arbeitsplätze seien wichtiger „als irgendeine NGO in Hongkong“.

Ob einige dieser Einsichten aus seiner eigenen Zeit in China stammen, ist nicht bekannt, unbestritten jedoch ist, dass seine Beziehungen dorthin weit zurückreichen. Schon Anfang der 2000er bereiste er das Land. Und nach seinem Jurastudium und einer Promotion in Dresdenabsolvierte er ein internationales Management-Studium, dessen Auslandsstationen er in Hongkong und Shanghai verbrachte. 

Krah blieb dem Land auch danach verbunden.

Fortsetzung auf t-online —>

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100247784/afd-maximilian-krah-das-geld-aus-china-und-die-geheimdienste.html?fbclid=IwAR1Ejvgb686KbFr1zRdxT0w8wUfVFKwvOpWPlRVmtU33pR_oy3XP6yYtNkc

Es wird immer deutlicher sichtbar

Dass zwischen der AfD und Russland geheime Gespräche schon stattgefunden haben, ist bereits bekannt geworden.

Dass auch mit China Drähte genutzt werden, damit die Demokratie in Deutschland und der EU zerstört werden soll, macht deutlich, dass wir dringend uns im Import und Export diversifizieren müssen.

Sollten wir dies nicht tun, wird durch die zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit die Demokratie zerstört und wir werden die neuen Sklaven von Russland und China.

Noch haben wir die Chance uns anders zu entscheiden.

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