Demokratie ist in Gefahr

Wehrhaft gegen Rechts stärker auftreten

von Werner Hoffmann

Die Hauptgefahr gegen unsere bestehende Demokratie sehe ich eindeutig von Rechts. Nein, nicht alleine durch den Rechtsruck der CDU und der Machtbesessenheit von Merz und seiner teilweise schon verbissenen Art und Weise, wie er mit der CDU ums Verrecken im Jahr 2024 Neuwahlen provozieren will, sondern hauptsächlich, dass er damit Steigbügelhalter der AfD geworden ist.

Oppositionsarbeit muss natürlich sein, aber nicht in dieser Art und Weise. Merz schädigt der Demokratie, Merz schädigt Deutschland.

Mit jeder rechtspopulistischen Äußerung hat Merz die Prozentpunkte die AfD befördert. Das ist feststellbar, wenn man chronologisch die einzelnen Äußerungen von Merz (Pascha etc) mit den Wahlumfragen vergleicht.

Merz legitimiert damit zum Einen bestimmte Redensarten und legitimiert damit die AfD.

Der Hauptgegner der CDU sind die Grünen, dann die SPD. Mit Herrn Lindner ist das Verhältnis etwas anders.

Dass sich beide (#Merz und #Lindner) noch nicht richtig umarmen, liegt wohl daran, dass die #FDP bei einer jetzigen Wahl unter 5% liegen würde und dann aus dem Bundestag raus wäre.

Dass die FDP unter 5% liegt, ist ihre eigene Schuld.

Grund: Die FDP verhält sich so, wie ein #trojanisches #Pferd.

Sie hatte in dieser Regierung fast überall nur alles ausgebremst, was die erneuerbare Energie angeht. Letztes Beispiel: Schuldenbremse, statt Investitionssufschlag für die Zukunft Deutschlands!

Im schlimmsten Fall würde die CDU noch mit der AfD eine Regierung stellen oder als Minderheitsregierung mit Zustimmung der AfD regieren.

Ein Zeitvergleich mit 1930 ist für mich unumstößlich. 1930 war die Situation ähnlich.

Lassen wir es nicht so weit kommen und schützen wir unsere Demokratie

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Ein Beitrag von Franz-Alois Fischer

Nach ruhigen und besinnlichen Feiertagen schalte ich zurück in den „Rettet die Demokratie“-Modus. Ich werde noch vor Jahresende einen kleinen Ausblick auf das Jahr 2024 wagen. Spoileralarm: Es sieht nicht allzu gut aus für die #Demokratie.

Heute möchte ich auf ein aktuelles Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle verweisen, einem ausgewiesenen Experten für verfassungsrechtliche Fragen und Fragen rund um das Demokratieprinzip.

Angesprochen auf die vielfätigen Bedrohungen für die Demokratie von außen und insbesondere von innen, antwortet er:
„Es kann durchaus sein, dass sich unsere westliche Demokratie nur als eine kurze Phase in der Geschichte der Menschheit erweist.“ Es sei gut möglich, dass „danach wieder die dunkle Zeit des Totalitarismus zurückkehrt.“
Erste Anzeichen hierfür sind bereits überdeutlich. Wer das nicht wolle, so der schon immer einem fast lakonischen Realismus verpflichtete Voßkuhle, der „sollte sich für unsere Demokratie engagieren.“

Diesem Appell schließe ich mich – als erster kleiner Teil meines Ausblicks auf das Jahr 2024 – entschieden an!

Link zu einer Zusammenfassung des Interviews auf Spiegel.de: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-bundesverfassungsgerichtspraesident-andreas-vosskuhle-es-kann-sein-dass-sich-unsere-demokratie-nur-als-phase-in-der-geschichte-erweist-a-65f6bccd-7b28-4c99-9673-9f06792ac000

Original-Interview beim Tagesspiegel (Schranke):

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/andreas-vosskuhle-im-gesprach-wer-die-demokratie-abschaffen-will-hat-uns-zum-gegner-10948225.html

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Ein Kommentar von

Würden wir jemanden, der noch nie in seinem Leben am Steuer saß, die Autoschlüssel für einen Ferrari geben (zumal noch in einer brenzligen Situation) und sagen: „Fahr, viel Spaß“? – Auch #Staatsmacht will gelernt sein, und damit kommen wir zu einem Ungelernten:

Die 1990er Jahre haben gestern bei Friedrich Merz angeklopft und wollen ihr Programm zurück. – DAS soll es also nun sein? DESWEGEN hat die CDU über Monate in angeblich hunderten Workshops, Sitzungen etc. zusammengesessen? Für SO ein #Grundsatzprogramm, das irgendwie wie kalter Kaffee von vorgestern schmeckt. Aber einen Vorteil hat es: Wir können daraus ablesen, was Merz und seine Mannen alles nicht können. Und das ist ziemlich viel.

  1. Merz steht nicht für Wirtschaftskompetenz; die #Wirtschaft braucht z.B. dringend massiv Zuwanderung, sonst krepiert sie. Was macht Merz? Will Zuwanderung in einem Maße begrenzen, wie es einem Abwürgen des Autos gleichkommt. Abgesehen davon, dass seine Ideen gegen jedwede Grundgesetz-Aussage und gegen jede internationale Logik („Drittstaatenregelung“) gehen.
  2. Merz kann keine #Gesellschaftspolitik. Mit Leitkultur (allein der Begriff klingt so staubig 90er) sind schon andere vor ihm gescheitert. Zumal es eben keine Leitkultur gibt in D. Nicht mal die Demokratie kann man mehr als Grundwunsch bei allen Deutschen voraussetzen (siehe AfD-Wähler). Auch Gleichstellung von Frauen – da ist Deutschland Lichtjahre entfernt.
  3. Merz hat keinen Plan für Energiepolitik. Was haben wir aus dem Gas-Fiasko gelernt? Mach Dich bei der Beschaffung nicht abhängig von Despoten-Staaten. Woher bekommen wir noch mal gleich Uran? Ach, Russland u.ä., ja. #Atomkraft war nur wirtschaftlich, weil sie massiv mit Steuergeldern subventioniert wurde – und die Gesamtkosten (inkl. Endlager) nicht berücksichtigt wurden. – Wie verstrahlt muss man bereits sein, um das nicht zu sehen?

Alles in allem ist das „neue“ CDU-Grundsatz-Programm ein Aufwärmen der 1990er; ein Griff in die Mottenkiste – in der Hoffnung, dass man damit Zukunft gestalten kann, die inzwischen aber ganz andere Rahmenbedingungen schafft (Klima, Demografie etc.). Solche #Experimente, die Merz mit Rezepten von vor 30 Jahren durchführen will, können wir uns nicht leisten. Wir haben Lebenswichtigeres zu tun als dem #Zauberlehrling Merz dabei zuzusehen, wie er das Land verwüstet. – In die Ecke! Besen, Besen, seids gewesen!

Gesamtnote für den CDU-#Vorschlag: Ungenügend, da zwar feuchter Traum manch Konservativen, aber im Ganzen dann doch Wunschprogramm aus Bullerbü ohne Sinn für Realität und Vernunft.

AfD und Putinland – ehemals Russland

von Eva Fagerlund

n-tv 01.10.2023: „Die AfD und Russland – eine seit Jahren enge Verbindung, daran hat sich auch nach Putins Angriffskrieg in der Ukraine kaum etwas geändert. Noch immer reisen AfD-Abgeordnete nach Moskau – und in den Bundestags-Büros der Partei sitzen glühende Putin-Fans. Die AfD-Bayern fordert sogar, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Warum Russland so interessant ist für die AfD, hat Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv untersucht.“

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von Werner Hoffmann

Dass Putin ein russisches Imperium schaffen will, zu dem komplett Europa eingenommen werden soll, hat neben der Machtmotivation auch wirtschaftliche Hintergründe.

Das wichtigste Exportgut Russlands im Jahr 2021 sind Erdöl, Erdölerzeugnisse und verwandte Waren (SITC Abschnitt 33) mit einem Exportanteil von rund 37,3 Prozent gewesen.

Bei welchem Rohstoff ist Russland weltweit führend?

Erdölreserven. Laut der Energiestudie 2007 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe liegen die sicher gewinnbaren Erdölreserven Russlands bei ca. 10 Milliarden Tonnen.

Schaut man sich die Werte von Russland aus dem Jahr 2014 an, dann ergibt sich folgendes Bild:

So wie Saudi Arabien, die USA (Trump) und Iran bemerkt auch Russland, dass die erneuerbare Energie auf dem Vormarsch ist und die fossilen Energieexporte abgenommen haben.

Die USA setzte unter Trump weiter auf Fracking, während die Biden-Regierung die erneuerbare Energie fördert und den menschengemachten Klimawandel auch publiziert. Daneben wird allerdings weiter Fracking genutzt.

Saudi-Arabien fährt ebenso eine Doppelstrategie und hatte durch einen Teilverkauf über Aktieneinnahmen (Aramco) frisches zusätzliches Cash eingenommen, das in erneuerbare Energie und Softwareentwicklung gesteckt wurde. Die Marktkapitalisuerung von Saudi Aramco beträgt derzeit 7,96 Billionen. Saudi Aramco wurde nur zu 1,5% verkauft. Es war der größte Börsengang aller Zeiten.

Der Iran exportiert trotz Sanktionen der USA Öl in neuen Höchstmengen. Das geht aus von Reuters veröffentlichten Branchendaten hervor. Im Dezember 2022 exportierte der Iran nach Angaben des Energieberatungsunternehmen SVB International durchschnittlich 1,14 Millionen Barrel (ein Barrel sind 159 Liter) pro Tag.

China ist nach Angaben der Beratungsfirma FGE der Hauptkunde für iranisches Öl. Die meisten Importe würden allerdings als aus anderen Ländern stammend umdeklariert, erklärten FGE-Experten.

Russland sieht langfristig – wie auch alle oben genannten Länder, dass die fossile Energie sich rückläufig entwickeln wird.

Die Entwicklung der erneuerbaren Energie in Europa – insbesondere in Deutschland – würden die Exportgeschäfte früher oder später einbrechen lassen.

Insoweit hat Putin nicht auf Veränderung gesetzt, sondern sich vorgenommen, die erneuerbare Energie empfindlich zu stören. Auch hier spielt die AfD eine entsprechende Rolle.

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Bericht in n-tv —>

Quelle —> Text anhören —> Link —> https://www.n-tv.de/politik/Die-machen-das-aus-Uberzeugung-article24434349.html

Bensmann zur AfD und Russland“Die machen das aus Überzeugung“

Die AfD und Russland – eine seit Jahren enge Verbindung, daran hat sich auch nach Putins Angriffskrieg in der Ukraine kaum etwas geändert. Noch immer reisen AfD-Abgeordnete nach Moskau – und in den Bundestags-Büros der Partei sitzen glühende Putin-Fans. Die AfD-Bayern fordert sogar, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Warum Russland so interessant ist für die AfD, hat Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv untersucht.

ntv.de: Warum ist Russland für die AfD so wichtig? Will die Partei so ein Thema besetzen oder geht es um potenzielle Wählerstimmen? 

Bensmann: Um Stimmenfang geht es der AfD immer. In den neuen Bundesländern mag das Russland-nahe Auftreten noch ankommen, aber in den westlichen Bundesländern sicher weniger. Es ist eher ein Cocktail verschiedener Sichtweisen: In der rechtsvölkischen Ideologie Deutschlands ist ein stark ausgeprägter Hass auf die USA und die liberalen Demokratien verankert. Hinzu kommt ein Russlandkitsch und die rechte Sehnsucht, zusammen mit Russland Europa beherrschen zu können. Zusätzlich sind in der AfD offenbar noch viele Komsomolzen der deutsch-sowjetischen Freundschaft unterwegs.

Welches Ziel verfolgt die AfD mit ihrem Russland-Kurs?

Da sind der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl Maximilian Krah oder der völkische Chefideologe Björn Höcke sehr klar. Die liberalen Demokratien des politischen Westens sollen mit Hilfe Russlands zerstört werden. Das westliche Wertesystem wird als „Regenbogenimperium“ verunglimpft. Für Krah ist der russische Einmarsch in die Ukraine ein Zeichen für den Untergang des Westens. Krah setzt auf einen russischen Sieg, denn davon könne „die politische Rechte gewinnen“. Höcke, der starke Mann in der AfD, wählt in diesem Krieg „den Osten“.

Marcus Bensmann vom Recherchenetzwerk Correctiv

Wie ist Ihr Eindruck: Ist diese russlandfreundliche Position bei AfD-Politikern fest verankert in den Köpfen, steckt da eine Ideologie dahinter? 

Es gibt Konjunkturritter. Dazu gehört der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter aus Essen. Der hatte kaum etwas mit Russland zu tun, und kaum ist er im Bundestag, besucht er die Empfänge in der russischen Botschaft und lässt sich als bestellter Wahlbeobachter einladen. Allerdings gibt es diese tiefsitzende völkische Ideologie, die den freien Westen und die liberale Demokratie zerstören will und dafür sind offenbar Leute wie Höcke und Krah bereit, das Bündnis mit Putin und dem Kreml einzugehen. 

Profitiert die AfD auch finanziell von Russland?

Es gibt immer Gerüchte. Der „Spiegel“ hat recherchiert, dass der Zoll beim Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten höhere Summen Bargeld festgestellt habe, als dieser aus Russland kam. Dann haben wir natürlich die Spendenaffäre, zu der unter anderem auch Correctiv recherchiert und viel herausgefunden hat, aber da wurde die millionenschwere Wahlkampfunterstützung aus der Schweiz organisiert. 

Meine jetzige Recherche konzentriert sich vor allem auf die programmatische Hinwendung der AfD nach Russland. Auch verfügt die AfD, da sie in den Parlamenten sitzt, über genügend Geldmittel. Einen Eindruck habe ich bei der Recherche jedoch gewonnen: Die machen das nicht aus irgendwelchen Verpflichtungen heraus, die machen das aus Überzeugung.

Wie nah ist die AfD an der russischen Regierung dran?

Die AfD-Spitze ist seit 2017 regelmäßig nach Moskau gefahren. Alice Weidel und Tino Chrupalla, die die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion leiten, reisten vor dem Krieg in die russische Hauptstadt und wurden vom russischen Außenminister Sergej Lawrow empfangen. Das ist schon die ganz große Bühne. Und bei diesen Reisen haben Weidel oder Chrupalla nicht etwa Demokratiedefizite in Russland kritisiert, sondern dafür geworben, die Sanktionen gegen Russland aufzuheben.

Die AfD dient sich an, beobachtet Wahlen und bescheinigt den Russen „Demokratie“. Eine Win-Win-Situation oder hat eine Seite mehr davon?

Der russische Präsident Wladimir Putin will die Demokratien Europas als Ganzes auflösen, dafür ist ihm jedes Mittel recht, und so hofiert er rechte Bewegungen wie die AfD in Deutschland. Die AfD fühlt sich ernstgenommen und hofiert Putin. Beide erhoffen sich dadurch einen Machtgewinn in Europa und Deutschland. Das ist das eigentlich Gefährliche.

Russlands Außenminister Sergej Lawrow und AfD-Chef Tino Chrupalla treffen sich im Dezember 2020 in Moskau.
(Foto: picture alliance/dpa/TASS)

Wie massiv ist der Einfluss der russischen Regierung hier in Deutschland, den die AfD ermöglicht?

Für den direkten Einfluss aufs deutsche Regierungshandeln waren vor dem Krieg die russischen Netzwerke in der SPD natürlich effektiver. Die Russlandnähe der AfD wirkt sich jetzt noch nicht auf die Ampelregierung aus. Aber die AfD macht Stimmung, heizt Konflikte an. Und Russland nutzt alles, was in den Demokratien Gesellschaften spaltet.

Russland-Deutsche AfD-Abgeordnete und russische Mitarbeiter haben Zugang zum Bundestag – wie gefährlich ist das?

Das ist ein Problem. Im Bundestag sitzt eine prorussische Fraktion, die Zugang zu sensiblen Informationen hat. Doch dafür trägt jeder Mensch die Verantwortung, der die AfD gewählt hat.

Überschätzen wir die Rolle der AfD hier?

Die AfD liegt bei Umfragen um die 20 Prozent. Sie ist eine Partei, die die Bundesrepublik aus der Westbindung führen möchte und die USA als „raumfremde Macht“ ansieht. Die Westbindung, das atlantische Bündnis mit den USA, die Verankerung in der NATO sicherten Deutschland und Europa nach dem Zweiten Weltkrieg Demokratie und Wohlstand, und ja, sie ermöglichten Deutschland die Wiedervereinigung. Dass nun eine Partei bei 20 Prozent Zustimmung liegt, die all diese Errungenschaften in Frage stellt, ist schon bemerkenswert. Denn eigentlich ist die Wahl ziemlich klar: Westbindung oder Eurasien, Miami oder Sibirien. Wenn die USA die Rolle als Schutzmacht über Europa nicht mehr wahrnehmen, kommt Putin rein.

Warum spielt Bayern eine so große Rolle?

In Bayern wird am 8. Oktober gewählt. Und der bayerische Landesverband ist extrem prorussisch. Er hat eine „Bayerischen Dialoginitiative“ verabschiedet, in der das alles sehr klar steht. „Bayern als Brückenbauer zwischen Ost und West statt als Unterstützer Bidens einseitiger US-Interessen- und Geopolitik für eine gezielte Spaltung Eurasiens“ und fordert, dass der Freistaat Sonderverhandlungen mit Russland aufnimmt. Dieser Satz hat Sprengstoff. Damit verortet die AfD Bayern und Deutschland nicht mehr als Teil der Westbindung, sondern in Eurasien. Für die AfD sichern die USA nicht Demokratie und Freiheit in Europa, sondern spalten. Es ist die Frage, wie viele bayerische Wähler diesen Kurs unterstützen und Deutschland und Bayern nach Russland führen wollen.

Nach dem Überfall auf die Ukraine wurden einige AfD-Abgeordnete vom Vorstand zurückgepfiffen und durften die besetzten Gebiete nicht bereisen. Wird es jetzt auch für die AfD zu heikel?

Zu Beginn des Kriegs gab es auch in der AfD Leute, die sich auf die Seite der Ukraine stellten, und die AfD brauchte einige Zeit, den Kurs zu finden. Die provokante Reiseplanung der AfD-Landtagsabgeordneten in die von der russischen Armee besetzten Gebiete fand in dieser Zeit statt. Doch jetzt ist der Zug abgefahren. Die AfD hat sich in diesem Krieg auf die Seite Russlands gestellt, und die wenigen Unterstützer der Ukraine sind in der Minderheit.

Warum ist der Begriff „Eurasien“ so problematisch und wer hat diesen Begriff ins Leben gerufen?

Eurasien klingt auf den ersten Blick harmlos. Er ist ein Begriff aus der Geologie und beschreibt die zusammenhängende Landmasse von Europa und Asien. Aber die russischen Nationalisten, vor allem Alexander Dugin, haben diese geologische Beschreibung in einen Kampfbegriff geformt. Eurasien soll ein Machtbereich werden, der von Russland dominiert und aus dem die USA vertrieben wird. Der Kreml hat diese Wortwahl übernommen. Der ehemalige russische Präsident Dimitri Medwedew, einer der härtesten Kriegstreiber in Moskau, hat nach dem russischen Überfall auf die Ukraine genau dieses formuliert: Er will einen Wirtschaftsraum von Lissabon von Wladiwostok, der dann von Russland natürlich dominiert würde.

Ein zweiter Begriff ist die „multipolare Weltordnung“. Der klingt auch erstmal harmlos. „Multipolare Welt“ benutzt auch der Bundeskanzler Olaf Scholz. Er beschreibt eine Welt mit mehreren Machtzentren, wie Indien, Brasilien, China, Russland und den USA. Und wieder haben russischen Nationalisten und der Kreml diesen zu einem Kampfbegriff gemacht.

Aus einer „multipolaren Weltordnung“ sollen die USA als Ordnungsmacht vertrieben werden, und in jeder Region kann die dortige Großmacht über die Anrainerstaaten und die Menschen verfahren, wie es ihr beliebt. Universelle Menschenrechte und die Souveränität eines Staates im jeweiligen Machtbereich eines Hegemons gelten nicht mehr. Was das bedeutet, wenn „die multipolare Weltordnung“ Wirklichkeit wird, können wir nun in Bergkarabach sehen. Die Türkei, Russland und Aserbaidschan verfügen über das Schicksal von 150.000 Menschen, ob ihnen Vertreibung, Tod oder Folter droht. Und beide Begriffe finden sich auch bei der AfD. Und das könnte man auch so übersetzen. Deutschland hat die Wahl: Eurasien oder Westbindung, Miami oder Sibirien.

Mit Marcus Bensmann sprach Dimitri Blinski 

Quelle: ntv.de

Verfassungsschutz und AfD

Der Weg zum Verbot der AfD

Von

Nach meiner Reihe über die AfD und die #Demokratie habe ich gemerkt, dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht. Die einen halten den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung für politisches Larifari. Andere wiederum halten ein Verbot der AfD für reine Formsache. Beides sind einseitige, gefährliche Positionen. Zur Differenzierung hier der aktuelle Stand in dieser Frage.

  1. Der Verfassungsschutz kennt drei Stufen: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistisch. Der Prüffall ist eine Vorstufe ohne einschneidende Befugnisse des Verfassungsschutzes, ein Verdachtsfall und eine gesichert extremistische Gruppierung darf vom Verfassungsschutz hingegen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z.B. Einsatz von V-Leuten, Überwachung) beobachtet werden. Zudem darf die Öffentlichkeit über von diesen Gruppierungen ausgehende Gefahren unterrichtet werden. Der Verfassungsschutz versteht sich hier ausdrücklich als Frühwarnsystem. Darüber hinausgehende (polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche) Befugnisse hat der Verfassungsschutz NICHT. Für ein Parteiverbot wäre das #Bundesverfassungsgericht zuständig, für präventive Gefahrenabwehr die Polizei, für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft. Der Verfassungsschutz unterliegt zudem einer parlamentarischen Kontrolle.
  2. Bund und Länder: Es gibt auf Bundesebene und in allen Bundesländern eigenständige Verfassungsschutzbehörden, die eigene Bewertungen vornehmen. Der Verfassungsschutz eines Landes ist aber in seiner Beobachtung nicht zwingend auf die Beobachtung nur des entsprechenden Landesverbands einer Partei beschränkt. Kürzlich hat z.B. der VGH in Bayern entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die ganze AfD beobachten darf.
  3. Aktuelle Einstufung der AfD:
    Derzeit sind zwei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Gründe dafür sind: Ein Verstoß gegen den auf Staatsangehörigkeit und nicht Ethnie abstellenden Volksbegriff und den Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes, eine Gefahr für das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip.
    Die AfD als Gesamtpartei sowie die Jugendorganisation JA werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft.
  4. Rechtsschutz der AfD
    Selbstverständlich hat die AfD das Recht, gegen den Verfassungsschutz gerichtlich vorzugehen. Das tut sie auch und es gibt Entscheidungen und laufende Verfahren in dieser Sache.
    Einen Erfolg hatte die JA. Auf Grundlage eines Eilantrags wurde die Hochstufung auf gesichert rechtsextrem vom BfV vorläufig wieder auf Verdachtsfall heruntergestuft.
    Die AfD hatte mit entsprechenden Anträgen gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall hingegen keinen Erfolg. Ebenso hatten einzelne Landesverbände keinen Erfolg, zuletzt die AfD Hessen, die weiterhin als Verdachtsfall beobachtet werden darf.

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Quele Grafik: https://lnkd.in/exGBXHMn

Zitat aus —> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html

Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD„Extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“

Vor wenigen Wochen hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Nun hat das Blog „netzpolitik.org“ das zugrundeliegende Gutachten veröffentlicht. Wenn eine Partei beobachtet werde, müsse dies in einer Demokratie auch öffentlich nachvollziehbar sein, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Deutschlandfunk.

Dass der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft hat, ist breit berichtet worden. Das Gutachten, auf dessen Grundlage die Prüfung angeordnet wurde, war dagegen bisher unter Verschluss. Der Blog „netzpolitik.org“ hat das 436-seitige Dokument nun online gestellt.

Es handle sich um ein „extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Gespräch mit @mediasres. „Wir sind der Meinung, dass es in die Öffentlichkeit gehört und nicht unter Verschluss gehalten werden darf“. Weil die Beobachtung einer Partei eine harte Maßnahme sei, müsse so etwas auch öffentlich nachvollziehbar sein.

Facebook als wichtige Quelle

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski kritisierte die Weitergabe des Dokuments an Journalisten. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang müsse deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es sei „bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen“.

Nach Ansicht von Biselli liefert das Dokument interessante Einblicke in die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes. Sehr auffällig sei, dass der Verfassungsschutz in Sachen AfD zu über einem Drittel Facebook als Quelle nutze. Dafür seien auch Posts von Landes-, Kreis- und Ortsverbänden angeschaut worden.

Die Veröffentlichungen bei Facebook waren nach Ansicht von Biselli ganz offensichtlich ein wichtiger Grund für die Beobachtung. Bestimmte Facebook-Posts seien „wie eine Rede auf einem Parteitag oder auf einer Demonstration ein Anhaltspunkt dafür, dass man die AfD zum Prüffall macht“.

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CDU – Zentrumspartei Deutschland – Rechtspopulisten – Rechtsextreme – NSDAP

Gedankliche Zusammenhänge – Wie sich früher und auch heute Brandmauern verändern können.

Nein, so weit sind wir (noch) nicht in Deutschland.

Und als „überzeugter Demokrat der Mitte“, der schon alle wirklich demokratischen Parteien gewählt habe, habe ich trotzdem große Bedenken, dass sich die Historie wiederholen könnte.

Hierzu ein kleiner historischer Ausschnitt eines bekannten Beispiels ohne besondere Bewertung:

Der Großvater (mütterlicher Seite) von Friedrich Merz – Josef Paul Sauvigny gehörte von 1917 bis 1933 der Zentrumspartei Deutschland an.

Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1938 auch der NSDAP.[7] Er war von 1917 bis 1937 Bürgermeister von Brilon.

Ohne die damalige Beseitigung der Brandmauer durch die Zentrumspartei wäre wohl die Machtergreifung durch Hitler schwer möglich gewesen.

Davor hatte die Zentrumspartei Deutschland eine Zusammenarbeit mit der NSDAP immer von sich abgewiesen, obwohl es bereits vor 1933 schon gemeine Treffen zwischen der Zentrumspartei Deutschland und der SA bzw. NSDAP gegeben hatte.

Sicherlich ist dies Schnee von Gestern. Und es soll auch keine Anspielung darauf sein, dass Friedrich Merz zwar die AfD gerade ablehnt, aber Die Grünen als Hauptfeind deklariert hat.

Trotzdem bleibt bei mir ein befremdliches Gefühl, was Merz wirklich machen wird, sollte er in zwei Jahren die stärkste Partei ein und die AfD die zweitstärkste Kraft wäre.

Denn mit wem will Merz dann wirklich koalieren? Im kommenden Jahr sind nicht nur in einigen Bundesländern, sondern auch die Europawahl.

Und was sich in der EU abspielt hat Christoph Bautz bei LinkedIn beschrieben:

Es sind zwei Ereignisse der letzten Woche, die auf den ersten Blick nichts miteinander zutun haben: Der rechtsextreme Geert Wilders gewinnt mit einem Rekordergebnis die niederländischen Parlamentswahlen – auch weil die Konservativen erstmals nicht mehr ausschlossen, mit ihm eine Koalition zu schmieden. Parallel dazu scheiterte die EU-Pflanzenschutzverordnung für weniger Pestizide im Europaparlament, weil die Konservativen mit den Rechtsextremen kooperierten.

Was beide Ereignisse verbindet? Sie werfen ein Schlaglicht darauf, was nach der Europawahl am 9. Juni droht: Dass die Brandmauer nach Rechtsaußen im Europaparlament fällt. Und eine Kooperation von Konservativen und Rechtsextremen sich normalisiert. Die Folgen für das europäische Einigungsprojekt der EU wären verheerend – besonders aber für ihre ambitionierte Umwelt- und Klimagesetzgebung, dem Green Deal. Diese droht völlig ins Stocken zu geraten oder gar rückabgewickelt zu werden.

Für den zunehmenden Widerstand gegen den Green Deal steht vor allem Manfred Weber, Chef der konservativen EVP-Fraktion. Er liebäugelt offen mit der rechtskonservativen ECR-Fraktion. Jener Fraktion, der auch die faschistische Partei Fratelli d’Italia der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angehört. Der informelle Weber-Meloni-Pakt wirkt sich bereits jetzt negativ aus: Das Renaturierungsgesetz (NRL) als eine der Säulen des Green Deal konnte nur mit einschneidenden Verwässerungen im letzten Moment gerettet werden. Beim Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 konnte ein vollständiges Absägen gerade so verhindert werden, während die EU-Pflanzenschutzverordnung (SUR) jetzt komplett scheiterte.

Mit den Wahlen droht eine Zäsur: Europäische Umfragen prognostizieren, dass am 9. Juni die Grünen die Hälfte ihrer Sitze verlieren und ECR beziehungsweise die rechtsextreme ID, der auch die AfD angehört, ein Viertel hinzugewinnen. Das reicht nicht für eine absolute Mehrheit. Aber mithilfe von Abweichler*innen aus anderen Fraktionen droht allen weiteren Gesetzesvorhaben des Green Deal das Aus. Oder gar seine Rückabwicklung.

Ein Beispiel: Ab 2027 soll der zweite Emissionshandel – für Gebäude und Verkehr – europaweit in Kraft treten. Ein zentraler Hebel um über marktwirtschaftliche Preisanreize schrittweise klimafreundliche Alternative zu ersetzen. Der Preissprung wird an den Zapfsäulen und auf den Gasrechnungen spürbar sein. Schon heute ist absehbar, wie der Weber-Meloni-Pakt reagieren wird: Per Parlamentsmehrheit die EU-Kommission dazu drängen, durch eine Notfallverordnung den Marktlenkungsmechanismus auszusetzen.

Europas Zivilgesellschaft scheint noch nicht die Brisanz der Lage erkannt zu haben. Und erst recht nicht viele Bürger*innen. Das müssen wir dringend ändern. Wir von Campact e.V. stehen klar für den Green Deal, für die Brandmauer gegen Rechts und für ein zukunftsfähiges Europa. Mein Gastartikel bei Table.Media:

https://table.media/europe/standpunkt/campact-brandmauer-nach-rechtsaussen-im-europaparlament-fallt/

Wir müssen Wählerinnen und Wähler mit einer Vision von Europa begeistern, fordert Christoph Bautz. Der Campact-Vorstand warnt vor einem Rechtsruck im Europaparlament. Dieser würde verheerend für die ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik des Green Deal sein.

Die Kommentare zu diesem Artikel:

Der derzeitige Rechtsruck, die Erfolge der Lobbyorganisation von:
– #Ölkonzerne
– #Gaskonzernen
– #Atomstrom
– und den dazugehörigen Investmentgesellschaften (z.B. #BlackRock, #KKR)
stimmen mich schon bedenklich.
Auch im 3.Reich spielten beispielsweise Stahlunternehmen und die Automobilindustrie eine gewichtige Rolle bei der Militarisierung und der Vorbereitung der Kriege.
Die Unternehmen sahen Cash! Und heute? Ist das nicht viel anders.

Wir sollten aus der Geschichte lernen.

Werner Hoffmann

Ist die #BILD noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen?

Oder ist der #AxelSpringerVerlag nicht schon in Teilen als #verfassungsfeindlich einzustufen?

Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. mit selektiver Berichterstattung Meinungen in bestimmte Richtungen lenkt und damit auch die AfD größer gemacht hat. Und dies ist durchaus in Teilen schon meiner Meinung nach verfassungsfeindlich.

Werner Hoffmann

Vor ca 48 Jahren hatte ich als Schüler das Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll gelesen. Es war im Deutschunterricht behandelt worden. Ebenso wie die Bücher:

  • „Farm der Tiere“
  • „1984“
    von George Orwell, wobei diese Bücher von Coronaleugnern und Impfgegnern inhaltlich missbraucht werden.
    Trotzdem sind alle drei Bücher auch für mich prägend gewesen.

Prägend, denn parallel wurde im Geschichtsunterricht auch der Medienmissbrauch in der Weimarer Republik (#Medienmogul #Hugenberg) und als Folge die Grundlage von der #Propagandamaschine der #NSDAP behandelt.

Die #Bild sowie der ganze #Axel-#Springer-#Verlag ist durchaus mit dem #Medienmogul #Hugenberg der Weimarer Republik vergleichbar.

Parallelen von #AxelSpringerVerlag — #BILD— und dem früheren Medienmogul Hugenberg vorhanden?“
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/08/10/parallelen-von-axel-springer-verlag-bild-und-dem-frueheren-medienmogul-vorhanden/
—->
Übrigens ist dies auch der Grund gewesen, warum nach dem Krieg die öffentliche.-rechtlichen. Sender (#ÖRR) in bspw. Deutschland, Österreich, Schweiz etc. und die #GEZ eingeführt wurden. Und Hetze gegen die #Rundfinkgebühren kommt bekanntlich von Rechts, AfD, #AxelSpringer & Co.

Vielleicht sollten sich alle einmal mit den Fakten beschäftigen:

Wer ist Verleger? Wer ist Eigentümer?

Und eine Auswahl über diverse Artikel finden Sie hier —> https://blog.forum-55plus.de/?s=Bild

Beispiel
Der Aktionär KKR von der Mediengruppe Axel-Springer verdient an Atomkraftwerken und fossiler Energie.

Und Döpfner kann durchaus als sehr rechts stehender Zeitgenosse betrachtet werden. Und der Ausspruch er sei „FÜR DEN KLIMAWANDEL“ ist schon sehr bedenklich.

Genauso bedenklich wie die Tatsache dass #BLACKROCK wohl rund 25% Ertrag unmittelbar und mittelbar durch das Geschäftsfeld „#fossile #Energie“ und „#Atomkraft“ generiert. Experten schätzen diesen Anteil sogar teilweise noch höher ein.

Friedrich Merz
– früher tätig als Lobbyist für #BlackRock
Blackrock ist
der weltweit größte Vermögensverwalter –
—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/BlackRock

Und interessanterweise war #Merz dort bis ca 2018 als #Lobbyist tätig.Nach eigenen Angaben (2018) verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.

Und warum #Friedrich #Merz heute für #Atomkraft ist, kann sich selbst ausrechnen, warum das so ist.

Böse Zungen behaupten, Merz will für die #Investmentbranche und besonders für #BlackRock Steigbügelhalter sein, damit er – oder vielleicht seine Familie – dort später ein gutes Einkommen erzielt.

Beispiele gibt es ja genug in der Politik. Gerhard Schröder mit Gasprom ist da nur ein Beispiel.

Momentan behauptet Merz, er ist gegen die AfD, aber …….

…bleibt das auch so, wenn die CDU einen Koalitionspartner nach den Wahlen braucht und sie die Wahl hätte zwischen SPD, Grüne oder auf der anderen Seite mit AfD?

Ich hoffe, es kommt keine Geschichtswiederholung „Weimarer Republik“!

Dass das Verhalten der CDU inzwischen sogar mit der „#Zentrumspartei #Deutschland“ aus der Weimarer Republik Parallelen aufweist, ist noch viel bedenklicher.

Die damalige Zentrumspartei Deutschland hatte sich zunächst (auch) von den Rechtsradikalen distanziert, war aber später einen Deal eingegangen.

Kurioserweise war der Großvater von Friedrich Merz in der Centrumpsrtei Bürgermeister in Brilon und später (ab 1933 bei der SA) und ab 1938 Mitglied in der NSDAP.

Chaos in Europa und der Welt, wenn Putin den Krieg in der Ukraine gewinnen würde

Die Folgen eines Kriegsgewinns von Russland wären dramatisch

Von Carlo Masala und Nico Lange

Was, wenn Russland gewinnt? Was, wenn Russland Teile der Ukraine dauerhaft bekommt oder noch weitere erobert? Carlo Masala und Nico Lange buchstabieren die möglichen Folgen aus:

  1. Die Ukraine und die besetzten Gebiete würden dauerhaft Unruheherde bleiben.
  2. Ukrainer, Streitkräfte der Ukraine, Partisanen würden weiterkämpfen, möglicherweise auch mit terroristischen Anschlägen.
  3. Mehr und mehr Ukrainerinnen und Ukrainer würden das Land verlassen. Flucht und Vertreibung würden Europa gewaltig beschäftigen, zu einem Zeitpunkt, an dem die EU auch aufgrund der illegalen Migration aus anderen Teilen dieser Welt ohnehin überfordert ist.
  4. Die Restukraine und andere Staaten würden schlussfolgern ziehen, dass sie letzten Endes nicht die internationale Staatengemeinschaft und die regelbasierte Ordnung, sondern nur eigene Nuklearwaffen schützen können. Entwicklung ukrainischer Atomwaffen würde wahrscheinlicher.
  5. Mit einem revanchistischen „Wir sind wieder da!“ würde Russland neue militärische Angriffe planen. Kiew und der Rest der Ukraine, Georgien, die Republik Moldau wären dabei genauso klar die Ziele wie das Baltikum.
  6. Niemand in Europa wäre mehr sicher. Humanitäre, wirtschaftliche und militärische Kosten würden sprunghaft steigen, weit über die derzeit verfehlten mindestens zwei Prozent Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt hinaus.
  7. Ein siegreiches Russland würde den Rechts- und Linksextremen bei uns wie in vielen europäischen Staaten gehörigen Zulauf verschaffen. Russland würde diese Entwicklung mit intensiver Einflussnahme, offener Unterstützung, Finanzierung und Desinformation begleiten.
  8. Die Tage der Nato wären gezählt. Russland würde Europa als Folge einer solchen Entwicklung dominieren. Genau darin liegt im Übrigen das Ziel der „neuen Sicherheitsordnung in Europa“, die laut Putin selbst das strategische Ziel seiner Kriegführung gegen die Ukraine ist.
  9. Ein russischer Sieg gegen die Ukraine hätte nicht nur für Europa katastrophale Konsequenzen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach auch für den Rest der Welt. Ein chinesischer Angriff auf Taiwan wäre aus dieser Perspektive nicht nur vorstellbar, sondern sehr wahrscheinlich.
  10. Ein russischer Sieg über die Ukraine würde das Ende der Welt, wie wir sie kennen, einläuten. Der Westen als Garant für Stabilität, Sicherheit und Ordnung wäre desavouiert. Revisionistische Akteure wie China, Russland, Iran würden ihre Vorstellungen durchsetzen.

Die Universalität der Menschenrechte würde relativiert, autokratische Regime würden gestärkt, die Demokratie wäre geschwächt, weltweite Warenströme und weltweiter Wohlstand würden von uns weggelenkt werden. Unser Leben in Deutschland wäre unsicherer, ärmer und einsamer.

Link —> https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/krieg-ukraine-russland-wladimir-putin-sieg-europa

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Betrachtet man diese Gefahrentwicklungen, dann dürfte jedem Demokraten und Friedensanhänger klar werden, wie wichtig es ist, dass Russland diesen Krieg nicht gewinnen darf.

Kein vernünftig denkender Mensch ist normalerweise für einen Krieg, sondern für Frieden.

Aber: Wenn ein Räuber in Dein Haus einbricht, holst Du auch die Polizei und verteidigst Deine Familie.

Und wenn Dein Nachbar überfallen wird, schaust Du auch nicht weg. Denkmals Nächstes wäre wohl Dein Haus dran.

Was verbindet Rechtspopulismus, Rechtsextreme, AfD, Fossile Ideologie, Atomlobby, Tabakindustrie und teilweise sogar die Ernährungsindustrie?

Von Werner Hoffmann

Eine Anmerkung vorab. Ich bin selbst Demokrat der Mitte und habe schon alle demokratisch tätigen Parteien gewählt. Das waren CDU, DieGrünen, FDP und SPD.

Linke und Rechtsaußen -Flügel sind für mich weltfremd oder menschenverachtend und Falken bei mir seit meinem 18. Lebensjahr regelmäßig durch.

Bei der Recherche der fossilen Energie, der Atomlobby und auch früher schon bei der Waffenlobby, Tabakindustrie und auch in der Ernährungsindustrie sind mir immer wieder Gemeinsamkeiten der Akteure aufgefallen.

Anfangs verstand ich nicht wie diese Wirtschaftszweige denn mit den Republikanern, Rechtspopulisten und Rechtsextremen zusammenhängen.

Schaut man sich diese Netze genau an, dann sieht man auch die Verbindungen zueinander.

Bereits 1928-1945 gab es Verbindungen in der Industrie mit den Nationalsozialisten. Große Industriezweige verdienten durch Hitler auch prächtig. Ob es der Autobahnbau für die schnelle Panzerlogistik war, der Autobau oder die Stahlindustrie.

Diese Wirtschaftszweige hatten prächtig daran verdient und Die NSDAP hatte in diesen Unternehmen auch die Steigbügelhalter gefunden, die sie gebraucht haben. Letztendlich verdienten die NSDAP-Funktionäre auch daran.

In den 80 bis 90-er Jahren wurden vier Bereiche immer öfters kritisiert:

1. Die Waffenlobby wurde stärker kritisiert.

2. Es wurde immer stärker wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist

3. Gegen Atomkraft wurde seit ca. 1975 immer öfter demonstriert. So gab es in Deutschland die erste größere Demonstration 1975 in Wyhl (Südbaden).

4. Auch in der Ernährungsindustrie gab es seit ca 2000 immer stärker Kritik. Grund: Ungesunde Ernährung, Dickmacher und zu viel Fleisch.

Aber was hat dies mit Rechtspopulismus denn zu tun?

Am deutlichsten wird dies bei der Waffenindustrie.

Die Waffenlobby

Die National Rifle Association, kurz NRA (von National Rifle Association, „Nationale Gewehr-Vereinigung“), wurde 1871 in den USA als Organisation für das Sportschießen und Training an Schusswaffen gegründet.

Die NRA ist eine der größten Interessengruppen und hat zahlreiche politische Wahlen in den USA finanziell und propagandistisch beeinflusst.

Auch wenn die NRA auch die demokratische Partei bezahlt, so fließen die meisten Gelder an die Republikaner.

Darüber hinaus unterstützt sie „im Rahmen des Vereinslebens“ auch Schießclubs, die im rechtsextremen Milieu zu finden sind.

Rechtlich ist die NRA eine gemeinnützige Körperschaft(Association), steuerbefreit gemäß § 501(c)(4) im Titel 26 des United States Code.

Weitere Informationen über diese Lobbyirganisation gibt es —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/National_Rifle_Association#:~:text=Die%20National%20Rifle%20Association%2C%20kurz,und%20Training%20an%20Schusswaffen%20gegründet.

Die NRA hat auch das Argument, dass die Entwaffnung der Amerikaner mit dem Recht der Selbstverteidigung entwickelt. „Waffen würden das Leben und die amerikanische Freiheit sicherstellen.“

Während bei den Demokraten ein hoher Anteil gegen Schusswaffen im Haus sind, ist der Anteil bei den Republikanern verschwindend gering.

Die Zigarettenlobby

Wissenschaftler haben bislang nur wenig Notiz davon genommen, in welchem Ausmaß Wirtschaftsverbände die Auftragsforschung zu nutzen versuchen, um die öffentliche Meinung und die staatliche Gesetzgebung zu beeinflussen.

Fakt ist jedoch, dass in der Tabakindustrie jahrzehntelang die „Freiheit durch Rauchen“ publiziert wurde, obwohl bekannt war, dass Rauchen Krebs erzeugt.

In so manchen Gerichtsprozessen musste die Tabakindustrie deshalb schon Millionen bezahlen. „Der Gewinn war und ist höher, also weiter so.“ Bezahlen muss es der Raucher und die gesamte Gesellschaft durch Steuern, Krankenkassenbeiträge, Invaliditätsleistungen und die Pflegekasse.

Die Lobby der Tabakindustrie war und ist international gut aufgestellt.

Es existieren Tausende von Organisationen in den Vereinigten Staaten, die für alles Mögliche werben, von A wie Asbest bis Z wie Zink. Namhafte PR-Gesellschaften – zB Hill & Knowlton – hatten nicht nur Desinformation bei Asbest, sondern auch im Geschäftsfeld Tabak die Risiken des Rauchens kleingeredet bzw. zerstreut.

Einen interessanten Artikel hierzu gibt es auch im Netz. Überschrift:

Wir produzieren Zweifel“
Die Wissenschaft der Wirtschaftsverbände

Internetseite —> https://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/arbeitsstellen/wissenskommunikation/media/Gesundheitskommunikation/N_Proctor.pdf

Und so wurden auch extra „Institute“ und „gemeinnützige Vereine“ gegründet, damit neben steuerlichen Möglichkeiten auch die Finanzströme der Spenden zu verschleiern.

Beispiel „The Heartland Institute“

US-amerikanische konservative und libertäre Denkfabrik

Zitat aus Wikipedia:

The Heartland Institute ist eine US-amerikanische konservativeund libertäre Denkfabrik mit Sitz in Chicago. Die 1984 von Joseph Bast gegründete Organisation gehört dem Atlas Network an und hat sich vor allem dem Abbau von Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutzvorschriftenverschrieben. Während zunächst die Verteidigung von Tabakprodukten und DDT zu den Schwerpunktthemen zählte, avancierte später die Klimawandelleugnung zum zentralen Thema.

Seit 2020 versucht die Organisation auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie zu untergraben und verbreitet Falschinformationen und Verschwörungstheorien zur Pandemie.

Finanziert wird Heartland unter anderem von der Tabak-, Kohle- und Erdölindustrie. Wichtige Geldgeber sind bzw. waren u. a. Philip Morris, die R. J. Reynolds Tobacco Company, die Koch Family Foundation, die Mercer Family Foundation und ExxonMobil.“

Weitere Informationen zu diesem Institut —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Heartland_Institute

Alleine die Namen der Unterstützer macht schon die politische Richtung deutlich. Robert A. Mercer unterstütze die Republikaner mit Mio von USD im Wahlkampf 2016. Auch der politische Berater Bannon hatte davon direkt profitiert.

Atomlobby und fossile Lobby

Der Terror durch Hamas

Das 9/11 für Israel – Und für die Palästinenser, die im Gazastreifen durch die Hamas ebenso als Geisel festgehalten werden ein Chaos

Von

EIN BERICHT WELCHER ZU HERZEN GEHT UND TIEF BERÜHRT.
ES ZEIGT DIE GRAUSAMKEITEN DER HAMAS

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum
„Sie sind hier, sie verbrennen uns“
Von
t-online
Aktualisiert am 14.10.2023 – 20:36 Uhr

Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.
Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.
Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.
Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille
Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israel flogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.
Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.
Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNN daraus.

„Eine ganze Familie getötet, nur weil sie Juden waren“
Die Schwester erklärte dem Sender, die Hamas-Terroristen hätten zuvor durch das Fenster des Schutzraums geschossen und Tamar und Yonathan getroffen. „Verwundet hielten sie durch – und entschieden, dass sie eher an einer Rauchgasvergiftung sterben würden, als mitgenommen zu werden.“
Was wohl passiert wäre, wenn die Terroristen in den Schutzraum eingedrungen wären, offenbart der Tod von Yonathans Mutter Carol Siman Tov, die im selben Kibbuz lebte: Sie wurde in ihrem Schutzraum erschossen. „Eine ganze Familie wurde von Mördern getötet, nur weil sie Juden waren“, schrieb ein Freund der Familie auf Facebook.

Ein Artikel von t-online—>

Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum „Sie sind hier, sie verbrennen uns“

Zitat —> „Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.

Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.

Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.

Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“

Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille

Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israelflogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.

Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.

Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNNdaraus.

Fortsetzung —> https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100258908/israel-die-letzten-sms-der-hamas-opfer-mama-ich-liebe-dich-.html

Weitere Infos bei Wikipedia zu Palästinenser

—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästinenser#:~:text=Als%20Palästinenser%20galten%20ursprünglich%20alle,anderen%20Ländern%20lebende%20Angehörige%20gebraucht.

#israelkrieg #hamas #abscheulich

AfD verbot – JETZT

Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.

DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG

GASTBEITRAG GERTRUDE LÜBBE-WOLFF, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39). 

Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).

DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR

Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).

Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.

MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG

Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)

NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?

Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).

IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER

Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen. 

(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)

DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.

Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).

SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG

Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist. 

Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).

NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO

Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).

Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD

Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.

Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.

DILEMMA-DIAGNOSE

Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen. 

Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.

MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN

Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).

Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?

Zitatende

Fortsetzung hier —> https://www.volksverpetzer.de/analyse/ex-verfassungsrichterin-afd-verbot-alternative/?utm_source=app_share

Einen weiteren Artikel finden Sie hier

Wehrhafte Demokratie

Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. 

https://verfassungsblog.de/author/gertrude-luebbe-wolff/

Was und wo ist der Gazastreifen?

Hintergründe zum Gazastreifen

Von Yves Willers

Fakten über Gaza. Gaza wird von der Hamas Propaganda als riesengroßes Gefangenenlager geschildert.Die Not vieler Menschen ist unstrittig. Ursachen und Verantwortliche vielfältig.

1.) Gaza ist 360 Quadratkilometer gross. Größer als mehrere unabhängige Nationen und selbstverwaltete Territorien z.B. Malta, Malediven und Grenada. Das Gebiet ist etwa so groß wie das Emirat Ajman.

2.) Die Bevölkerungsdichte ist eine der höchsten der Welt, aber deutlich niedriger als in Singapur und den Sonderverwaltungszonen Hong-Kong und Macao.

3.) Das Bruttosozialprodukt pro Kopf ist eines der niedrigsten der arabischen Welt, nur ein Viertel der Bevölkerung im Westjordanland. Mit 1440 Dollar ist es etwa so hoch wie das von Pakistan, Timor-Leste, Kirgisistan und Nepal. Doppelt so hoch wie das der Menschen in Sudan und Eritrea. 
.
4.) Die Geburtenrate ist – vergleichsweise – mit 27,6/1000 hoch. Dreifach so hoch wie die von Dänemark, doppelt so hoch wie die von Saudi Arabien, dem Iran und dem Kosovo. Deutlich niedriger als die von Äthiopien, Nigeria und Afghanistan.

5.) Im Einklang mit dem UNO Vollversammlungsbeschluss wurde das Gebiet am 22. September 1948 unter der Verwaltung der Palästinensischen Regierung gestellt. Ab 1952 wurde die palästinensische Regierung von Ägypten (nicht Israel) schrittweise entmachtet, das Gebiet ebenso schrittweise, endgültig 1959, von Ägypten – im Widerspruch zum Völkerrecht – annektiert.

6.) Seit dem Mittelalter lebten nachweislich Juden in Gaza, sie wurden 1929 von der arabischen Bevölkerung gewaltsam vertrieben.

7.) Im Juni 2007 hat die Hamas gewaltsam im Gaza Gebiet die demokratisch erworbene Machtstellung zementiert. Sie hebelte die bestehende demokratische Grundverfassung aus und verdrängte Gewaltsam die demokratische Opposition.

Hamas ist bisher immer Teil des Problems für die Menschen in Gaza gewesen. Niemals Teil der Lösung.

Übrigens

Vor 25 Jahren wurde der internationale Flughafen von Gaza eröffnet (Bild). Ein Casino und eine Industriezone waren geplant . Gaza hätte zum Singapur des östlichen Mittelmeers werden können.

Stattdessen beschloß Hamas daraus eine theokratische Hölle zu machen, in der die Bevölkerung als Geiseln und dreifaches Schutzschild für Terrorismus, Antisemitismus und als Handlager der globalen Destabilisierung durch Iran und Russland gehalten wird.

Weitere Informationen auch bei Wikipedia

Gazastreifen —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gazastreifen

Israel —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Israel

Palästina —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Palästina

Judentum —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Judentum

Hamas —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hamas

Muslimbruderschaft oder Moslembruderschaft, genannt auch Muslimbrüder —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muslimbrüder

Jordanien —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jordanien

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