Von „Lässigkeit“ zur Katastrophe: Wie bürgerliche Politiker den Weg für Hitlers Terror bereiteten – und warum wir daraus lernen müssen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Der Jurist Dr. Werner Best gehört zu den vielen bürgerlichen, aus gut situierten Familien abstammenden, akademischen SS-Führungskräften, die die Holocaust-Mordmaschine RSHA in Betrieb halten.

Zuvor im Jahr 1931 ist er ein NS-Aktivist, der einen gewaltsamen Umsturz im Reich plant und bei einem Geheimtreffen im „Boxheimer Hof“ diskutiert. Ein Spitzel verrät es der Polizei.

Hitler scheint entlarvt. Die Pläne stehen im Widerspruch zu seinem 1930 im „Reichswehrprozess“ geäußerten „Legalitätseid“.

Empörung und Entsetzen bei den Demokraten; de-facto sind die „Boxheimer Dokumente“ nicht relevant. Bests verworrene Gewaltphantasien werden von Hitler als taktisch nicht opportun erachtet.

Professor Heinrich August Winkler sieht dennoch im Vorgang eine große Bedeutung für das Ende der Demokratie; nicht in den Dokumenten selbst, als vielmehr im Umgang der bürgerlichen Kräfte mit ihrer Entdeckung.

Deren demonstrative „Lässigkeit“, so Professor Winkler, ist genau die falsche Reaktion. Vom konservativen Kanzler Brüning kommt die Anweisung, alles bewußt klein und harmlos zu reden. Er gehört zu den Zentrumspolitikern, die die christlich-soziale Partei nach rechts verlagern wollen.

Ein Dorn im Auge sind den bürgerlichen Verfechtern eines „Rechtsrucks“ die stabilen Koalitionsregierungen der Christ-Sozialen mit der SPD auf Länderebene; vor allem im mächtigen Land Preußen unter SPD Ministerpräsident Otto Braun.

Im Land Hessen finden zeitgleich zur Entdeckung geheime Sondierungen für eine Koalition mit den Rechtsextremisten statt. Es soll auch eine Blaupause für eine schwarz-braune Koalition in Preußen werden. Die Entdeckung der Putsch-Pläne des angedachten Koalitionspartners stört dabei. Daher rührt die inszenierte „Lässigkeit“ der bürgerlichen Politiker gegenüber der auf Papier durchdachten Gewalt.

Zudem wurden die „Boxheimer Dokumente“ am 5. August 1931 verfasst, kurz vor der organisierten SA Massengewalt gegen jüdische Gäste und Geschäfte auf dem Berliner Kurfürstendamm am 12. September 1931.

Beides liefert demokratischen Juristen um den SPD Ministerpräsidenten Otto Braun die Basis für den Versuch eines NSDAP-Verbots. Auch deswegen werden diese Belege ihrer Verfassungsfeindlichkeit von bürgerlichen Politikern verharmlost.

Logik: Koalitionsoption bloß nicht verbauen, also Rechtsextremisten schön reden.

„Wir sind nicht in Weimar“ wird aktuell oft gesagt. Klingt richtig, weil heute vieles anders ist: Verfassung, Institutionen, Gesellschaft.

Aber manche meinen vielleicht damit, „Die Rechtsextremisten heute sind nicht so gefährlich wie damals.“ oder „Es sind bessere Rechtsextremisten.“

Dann wäre „Wir sind nicht in Weimar“, um so falscher, je öfters man es wiederholt. Rechtsextremisten schön reden ist immer fatal, damals und heute.

Im Mai 1934 flieht Brüning kurz vor Verhaftung und ggfs. Mord durch die 1931 schön geredeten NS-Partner ins Ausland. Er stirbt 1970 in den USA.

#demokratie

#wirsindmehr 

#niewiederistjetzt

#deutschland

#zusammenland

Wie die rechte Kampagne gegen ‚Links‘ schon vor 1933 die Demokratie zerstörte – und warum wir heute aufpassen müssen!

Ein Beitrag von

Yves Willers.

Wie die Kampagne gegen „Links“ sich vor 1933 auf den Gemeinsinn in kleinen Orten zersetzend auswirkt.

Es passiert in Northeim bei Hildesheim, so wie zeitgleich in tausenden anderen Ortschaften.

Aber in Northeim ist es präzise untersucht und dokumentiert.

1966 analysiert der US-Historiker William Allen Sheridan wie sich die NSDAP schon vor der Wirtschaftskrise in der zuvor demokratisch geprägten Stadt derart etabliert, dass sie nach 1929 große Teile Bevölkerung für sich einnehmen kann.

Seine Untersuchung ist vor allem auch deswegen wertvoll, weil er mit vielen Zeitzeugen noch persönlich spricht.

„Das haben wir nicht gewollt“ – so der Titel seines Buches.

Schlussfolgerungen zu den „Kipppunkten“ in Northeim in den Jahren 1928/30, als alles anfängt:

1.) Die Kommunisten sind traditionell unbeliebt und schwach in Northeim. Die SPD ist die führende Partei mit 45% der Stimmen. Die SPD arbeitet im Stadtrat mit der liberalen DDP und der konservativen DVP gut zusammen.

Die kleine NSDAP fängt schon 1928 an, gegen die SPD – sie mit der KPD gleichsetzend – pauschal als „Marxisten“ zu agitieren. Die Gewaltbereitschaft und Radikalität der KPD werden so auf die demokratische SPD projiziert.

Die traditionelle kulturelle Distanz bürgerlicher Kreise zur Arbeiterbewegung wird nun auf einmal zum Problem. Plötzlich gilt jegliche sozialpolitische Forderung als „Enteignung“ und wird mit „radikal marxistisch“ oder „kulturbolschewistisch“ gleichgesetzt.

2.) Die konservative DVP verfällt zunehmend diesem Kulturkampf. Man grenzt sich im Wahlkampf nun formell von allen „Radikalen“ ab – aber auf einmal gibt es eine Äquidistanz zur NSDAP und allen „Marxisten“, also auch der SPD.

Sprachlich wird nun seitens der DVP nicht mehr zwischen verfassungstreuer SPD und verfassungsfeindlicher KPD unterschieden.

3.) Die mit der DVP verbundene Ortszeitung ist auch in fataler Weise, so Sheridan, „neutral“ ohne Bereitschaft, die spezifische Gefahr der NSDAP zu betonen, sondern grenzt sich zunehmend in ihren Beiträge zeitgleich von der SPD ab. 
 
Das Fazit im Jahr 1966 von Professor Sheridan: „Aber durch ihren verschwommenen Opportunismus und blinden „Antimarxismus“ erwies sich die DVP in Northeim nicht nur als unfähig, mit der NS-Bedrohung umzugehen, sondern verweigerte der Northeimer Mittelschicht wahrscheinlich auch ihre einzig mögliche Alternative zur NSDAP.“

Wer heute pauschal von “linker” Politik spricht oder schreibt, dabei implizit Demokraten – wie SPD und Grüne – mit linksextremen Verfassungsfeinden gleichsetzt (Doppelter Rabulisten-Umkehrschluss: Letztere sind Verfassungsfeinde, alle sind aber auch „Links“, deswegen alle auch totalitär wie die Rechtsextremisten) leistet einer Wiederholung von Northeim mit einiger Sicherheit Vorschub.

Die „Linkskeule“ heute ist genauso inhaltlich hohl wie die „Faschismuskeule“ der 1970er.

CDU war nie gleich NxD, SPD/Grüne nicht gleich AxD.

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Werner Hoffmann
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Northeim 30 —> https://youtu.be/cxFHgBqnPTo?si=Jwm9W8weP61SszS7

Hier ein Song daraus

Songtext:

„Northeim ’30“

(Strophe 1)

Es beginnt ganz leise, kaum jemand merkt’s,

Ein Wort hier, ein Blick dort – und der Zweifel wächst.

Sie nennen es Ordnung, sie nennen es Recht,

Doch der Sturm zieht auf, unsichtbar und echt.

(Pre-Chorus)

Sie sagen: „Alle sind gleich, alle sind schuld“,

Doch sie spielen ein Spiel mit kalkulierter Geduld.

Die Wahrheit verdreht, bis keiner mehr fragt,

Bis Mittelschicht, Presse und Rat versagt.

(Chorus)

Northeim ’30, es passiert überall,

Ein kleiner Riss wird zum tiefen Fall.

Wenn Wahrheit verblasst und die Mitte zerbricht,

Dann siehst du den Abgrund, doch erkennst ihn nicht.

(Strophe 2)

Sie malen Gespenster, schüren die Angst,

Erfinden den Feind, der das Land verbrannt.

Die einen sind „rote Gefahr“, die anderen „zu weich“,

Bis der letzte Schutzwall schließlich weicht.

(Pre-Chorus)

Und die Zeitung schweigt, bleibt „neutral“,

Doch Neutralität wird fatal zur Wahl.

Wenn die Stimme versagt, wenn keiner mehr spricht,

Dann wird Dunkelheit wieder zum Licht.

(Chorus)

Northeim ’30, es passiert überall,

Ein kleiner Riss wird zum tiefen Fall.

Wenn Wahrheit verblasst und die Mitte zerbricht,

Dann siehst du den Abgrund, doch erkennst ihn nicht.

(Bridge)

Geschichte schreibt sich nicht neu von allein,

Sie braucht den Moment, sie braucht unser Schweigen.

Doch wer nicht spricht, wer nicht versteht,

Der sieht den Schatten erst, wenn er schon steht.

(Outro)

Es passiert in Northeim, passiert auch hier,

Wenn Sprache verdreht, wenn der Geist erfriert.

Doch wer jetzt erkennt, wer jetzt nicht schweigt,

Der macht Geschichte – nicht nur ihre Zeit.

Der Songtext spiegelt die schleichende Zersetzung demokratischer Strukturen wider, die in Northeim untersucht wurde, aber eine universelle Warnung darstellt. Wenn Sprache manipuliert und demokratische Kräfte diffamiert werden, öffnen sich Türen, die niemand öffnen sollte.

Dammbruch verhindert! Demokraten stoppen AfD-gestützten CDU-Migrationsplan im Bundestag

Abstimmung im Bundestag am 31.1.2025

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Zum Vorlesen

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Dammbruch verhindert – #Demokraten stoppen #AfD

Ergänzend ein Song

Dammbruch verhindern — https://youtube.com/shorts/xgtqrHke6-U?si=0sMsWY09YR28QjtN

Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen. 

Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann. 

Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.

Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. 

Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.

Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.

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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen

Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.

Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:

1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.

2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.

Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?

Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet

Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.

Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.

Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden

Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.

Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür

Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.

Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene

Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.

Fazit

Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.

Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.

Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.

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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften

Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.

4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“

Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.

Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?

Besonders betroffen gewesen wären:

   •   Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten

   •   Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden

   •   In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind

Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.

Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?

Soziale Folgen:

   •   Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.

   •   Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.

Rechtliche Folgen:

   •   Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.

   •   Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.

Wirtschaftliche Folgen:

   •   Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.

   •   Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.

Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.

Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen

Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.

Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.

Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.

Filmbeiträge zu diesem Thema

Tagesthemen: Interview Friedrich Merz

Gesetzentwurf und Auswirkungen auf die Wirtschaft erklärt https://youtube.com/shorts/fejjSktbefk?si=Ucy37RgOgtBFGxAD
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Statement Robert Habeck zur heutigen Abstimmung
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Zeit – Bundestag stoppt Migrationsgesetz
Interview von AfD – Alice Weidel

Gefährliche Volksmeinung? – Wenn Politiker gegen den Mehrheitswillen das Richtige tun müssen

Merz hat falsch reagiert und das falsche getan.

Ein Beitrag von

Yves Willers

Auf Volkes Meinung hören“ liest man zu dem gestrigen Beschluss im Bundestag.

Im Terrorherbst 1977 kippt die Stimmung. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Im Krisenstab diskutieren dies Politiker. Mit Vehemenz stellt sich Bundeskanzler Helmut Schmidt dagegen und erstickt die Debatte.

Anfang 1969 regiert CDU Bundeskanzler Kiesinger mit der SPD. Eine Zeitbombe tickt. Zum 31.12.1969 würde eine Verjährung aller NS Morde eintreten. 65% des Volkes sind dafür. Der Kanzler und die SPD wollen aber die Verjährung aufheben, damit NS Mörder nicht ungeniert rumlaufen können. Teile der CDU fürchten um die Macht, denn die rechtsextreme NPD ist seit 1967 zweistellig in einigen Landtagen, man sorgt sich um ihren Einzug in den Bundestag.

CDU Politiker wie z.B. Kai Uwe von Hassel wollen sich die Machtoption offen halten und befürchten Stimmverluste nach rechtsextrem. Sie übernehmen deren Forderung, dass „endlich Schluss sein soll“. Die Verjährung für Gaskammern und Erschießungskommandos soll gelten. Der selbe Teil der CDU lanciert, eine „Koalition gegen links“ antizipierend, die Parole „Die NPD ist nicht rechtsextremistisch“.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden Schmidt und Barzel (CDU) erarbeiten einen Kompromiss. Die Verjährung der NS Morde tritt nicht ein, gegen den Willen der NPD und von Teilen der CDU.

Nur so kann später der Düsseldorfer Majdanek Prozess (Bild: Angeklagte Hermine Ryan) stattfinden. Dieser setzt einen kleinen aber wichtigen Kontrapunkt zur vorherigen deutschen Justiz-Schande der Sobibor, Belzec und Treblinka Prozesse der 1960er.

Im Herbst 1983 ist eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Stationierung der US Mittelstreckenraketen zur Abschreckung der Aggression durch Moskauer SS-20. Helmut Schmidt opfert in letzter Konsequenz Macht und Karriere um den NATO-Doppelbeschluss und die Stationierung gegen „Volkes Stimme“ durchzusetzen. Es ist mehr als nur Spekulation, dass sonst der Kommunismus im Osten vielleicht nicht so implodiert wäre.

Teile der Grünen Fraktion stellen damals deswegen den Parlamentarismus in Frage. Abgeordnete sollen nach dem „imperativen Mandat“ die Vorgaben von Basis oder Wähler mechanisch 1:1 im Bundestag vertreten. „Verfassungsfeindlich“ antworten die Mehrheit der anderen Politiker.

Die heutigen Grünen haben inzwischen aufgrund der neuen Bedrohungslage durch die neue geopolitische Lage, ihre Meinung geändert.

Dies brachte Habeck klar zum Ausdruck.

Nicht besser wäre es, wenn das Parlament von temporären Meinungsumfragen gesteuert würde. Dreimal hat sich Helmut Schmidt dagegen gestemmt, hat so Schaden vom Deutschen Volk abgewendet.

„Politiker sollten (…) ihr Urteil nicht durch Meinungsfragen beeinflussen lassen, man darf Wahlen nicht durch Demoskopie ersetzen“, so später der Alt-Kanzler.

Randbemerkung für Friedrich Merz: Seit Jahren ist die Mehrheit der Deutschen Wähler – über 60% – für die Einführung einer Vermögenssteuer ab 1. Million Euro. …. das müsste man in der Logik von gestern eigentlich umsetzen.

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Kommentar von

Werner Hoffmann.

Natürlich wäre die Vermögensteuer heute gerechtfertigt. Als Gegenargument kommt dann immer, dass der Erhebungsaufwand hoch wäre.

Das mag sein. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto größer ist natürlich der Aufwand. Und eine Gemäldegalerie im Wert von mehreren 100 Millionen ist eben etwas aufwändiger, als Vermögen zu ermitteln.

Allerdings gibt es in anderen Bereichen heute dazu schon Erleichterungen.

Als Beispiel sei hier genannt, dass der Grund- und Bodenwert heute schon eine feststehende Größe ist.

Es gibt andere Bereiche, die einfacher steuerrechtlich zu erfassen sind. Beispiel Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.

Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

#demokratie 

#wirsindmehr 

#niewiederistjetzt

#deutschland 

#zusammenland

#Merz-Forderung funktioniert wieder mal nicht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Die 5 Forderungen von Friedrich Merz https://youtu.be/0FH_0BazpGc?si=SgkshnTNmATXPCJF

Was Merz bei der Migrationspolitik fordert, funktioniert mal wieder nicht, denn seine Forderung verstößt gegen alle möglichen Gesetze aus Deutschland, der EU und Völkerrecht.

Sendung heute vom 24.1.2025

Den Titel #Deutscher Trump“, den er von der Washington Post vor einiger Zeit erhalten hat, wurde wohl zu Recht vergeben.

Hier der 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz und die Aufdeckung, warum es nicht funktioniert:

1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“

Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.

Warum das nicht funktioniert:

1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen

   •   EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.

   •   Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.

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2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei

Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.

Warum es nicht funktioniert:

2. Haftbefehle durch die Bundespolizei

   •   Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.

   •   EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.

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3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam

Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.

Warum es nicht funktioniert:

3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams

   •   Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.

   •   EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.

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4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.

Warum dies nicht funktioniert:

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

   •   Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

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5. Änderung des Aufenthaltsrechts

Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.

Warum dies nicht funktioniert:

5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige

   •   EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.

   •   Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.

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Fazit

Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:

   •   Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.

   •   Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.

   •   Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.

Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.

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Was mich am meisten bei den Forderungen von Friedrich Merz erstaunt.

Eigentlich ist Friedrich Merz doch Volljurist und müsste doch selbst wissen, dass seine Forderungen nur umsetzbar wären, wenn Deutschland aus der EU austreten würde.

Jeder Jurist oder Hobbyjurist, hat wohl ein besseres Wissen, als Friedrich Merz.

Nein, Friedrich Merz weiß, dass seine Forderung einfach nur fachlich dumm sind.

Ich unterstelle Merz, dass er diese Forderung mal wieder kurz vor der Bundestagswahl deshalb macht, um populistisch mal wieder was verzapft.

Was mich erschreckt, ist dass das Verhalten von Merz in der Anwendung extrem gefährlich wäre, wenn er Bundeskanzler wäre.

Angenommen, es würde in der neuen Bundesregierung um ein Thema in der Sozialpolitik – zum Beispiel Gesetzliche Rente – gehen.

Und Merz hat eine andere Meinung, wie die andere Koalitionspartei.

Kommt dann Merz mit der Erpressung daher, „Wenn Ihr nicht das wollt, was ich will, dann hole ich mir die fehlenden Stimmen bei der AfD..“?

Ich sehe persönlich die Gefahr sehr hoch an, wenn die CDU über 25 % der Stimmen hat und dann noch die AfD so viele Stimmen hat, dass beide Parteien 50 % oder mehr Stimmen im Bundestag haben.

Putin, Trump & Co. Freuen sich darauf, wenn Deutschland dadurch schwach wird.

Merz auf Abwegen: Wie die CDU zur Geisel der AfD und des Neoliberalismus wird.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Merz auf Abwegen https://youtu.be/5Gr0UHZfefg?si=cLcV8H59v3GNbf_h

“Merz und die Brandmauer: Ein Tanz mit der AfD – Wie die CDU unwählbar wird”

Die politischen Wogen schlagen hoch, seit Friedrich Merz angekündigt hat, seine Vorschläge zur Verschärfung der Asylpolitik im Bundestag einzubringen – und das ungeachtet dessen, wer sie unterstützt. Bundeskanzler Olaf Scholz warnt eindringlich vor der Zusammenarbeit mit der AfD und ruft Merz zur Ordnung. Doch Merz scheint unbeeindruckt.

Seine Haltung: Es zählt allein die Umsetzung der eigenen Agenda, egal, ob die Zustimmung von AfD-Abgeordneten kommt. Für viele ein Tabubruch – schließlich hatte die CDU 2018 unmissverständlich beschlossen, mit der AfD keine politischen Allianzen einzugehen. Doch wenn Merz durch die Hintertür gemeinsame Sache mit der AfD macht, ist die Brandmauer endgültig gefallen.

Sendung heute vom 24.1.2025

Merz in der Sackgasse: Wohin führt dieser Kurs?

Herr Merz, wie stellen Sie sich eigentlich eine Zukunft in der Regierung vor, wenn Sie bereits jetzt signalisieren, dass Ihnen die Zustimmung der AfD für Ihre Gesetzesinitiativen willkommen ist? Was tun Sie, wenn eine Koalition mit den Grünen oder der SPD nicht in der Lage ist, Ihre Ideen mitzutragen? Greifen Sie dann erneut auf die AfD zurück? Ist das die neue Normalität, die Sie in der deutschen Politik etablieren wollen?

Dieses Vorgehen wirft eine Frage auf, die viele CDU-Wähler beschäftigt:

Was bleibt von der Glaubwürdigkeit der Partei?

Die Gefahr, dass Sie mit Ihrer kompromisslosen Haltung und dieser Brandmauer-Strategie, die eigentlich keine mehr ist, am Ende allein dastehen, ist größer denn je.

Eine regierungsfähige Mehrheit werden Sie auf diese Weise nicht mehr erreichen können. Und was passiert, wenn alle anderen Optionen scheitern? Koalieren Sie dann am Ende direkt mit der AfD?

Im übrigen hat mich diese Frage schon öfters beschäftigt. Und ich glaube, sie wären auch in anderen Bereichen einfach so radikal, dass sie in einer Koalition, wenn die andere Seite in der Koalition Ihnen nicht zustimmt, sie mit der AfD auch gemeinsame Sachen machen würden.

Und deshalb hoffe ich, dass die CDU nicht die stärkste Partei wird bzw. die CDU und die AfD zusammen 50% der Sitze im Bundestag erhält!

Neoliberale Pläne: Privatisierung um jeden Preis?

Neben seiner harten Linie in der Migrationspolitik zeigt sich Friedrich Merz auch als glühender Verfechter eines neoliberalen Wirtschaftskurses. Sein Ziel ist klar: möglichst viel privatisieren, finanziert durch die Spargroschen der Bürger. Investitionen sollen nicht mehr durch Schulden finanziert werden, sondern aus dem hart ersparten Vermögen der Menschen.

Was bedeutet das in der Praxis? Sollten etwa die Deutsche Bahn oder Krankenhäuser privatisiert werden, wären die Folgen für die Bürger gravierend. Nicht nur würden die Preise für Bahnfahrten und medizinische Versorgung massiv steigen – Merz selbst hat bereits angedeutet, dass bei einer Privatisierung Bahngleise abgebaut werden könnten.

Doch der Plan geht noch weiter: Um solche Privatisierungen zu verwalten, braucht es einen Vermögensverwalter. Und wer könnte diese Rolle übernehmen? Man muss nicht lange suchen, um auf einen bekannten Namen zu stoßen, der eng mit Friedrich Merz verbunden ist: BlackRock. Es ist kaum vorstellbar, dass Merz bei einem solchen Vorhaben nicht an den weltgrößten Vermögensverwalter denkt, dessen Interessen er bereits in der Vergangenheit vertreten hat. Diese Pläne führen die CDU immer tiefer in eine neoliberale Sackgasse, in der die Bürger die Zeche zahlen, während Investoren profitieren.

Rücktritt statt Desaster: Merz, geben Sie den Weg frei!

Es wird Zeit, Herr Merz, dass Sie die Konsequenzen ziehen. Ihr Kurs führt die CDU und CSU in eine politische Sackgasse, die das Vertrauen der Bürger nachhaltig beschädigt. Mit Ihrer Strategie machen Sie die Union nicht regierungsfähig, sondern unwählbar. Eine Partei, die bereit ist, mit den Stimmen einer rechtsextremen Partei politische Mehrheiten zu schaffen, verliert ihre moralische Grundlage.

Die CDU braucht einen Neuanfang – ohne Friedrich Merz. Wenn Ihnen das Wohl der Partei am Herzen liegt, werfen Sie Ihren Hut in den Ring und machen Sie den Weg frei für einen Vorsitzenden, der die Werte der Union achtet und wieder Vertrauen aufbaut. Mit Ihrer Kandidatur als Kanzler riskieren Sie ein politisches Desaster, das die Partei für Jahre isolieren könnte.

Ein Weckruf an die Union: Der Preis der Macht ist zu hoch!

Die deutsche Politik darf sich nicht von der AfD diktieren lassen. Die Brandmauer zur AfD ist nicht nur ein Symbol – sie ist eine Verpflichtung, den demokratischen Grundwerten treu zu bleiben. Herr Merz, treten Sie zurück, bevor die CDU endgültig ihren Kompass verliert.

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5-Punkte-Plan von Friedrich Merz zur Verschärfung der Migrationspolitik:

1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“

Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.

2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei

Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.

3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam

Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.

5. Änderung des Aufenthaltsrechts

Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.

Dieser Plan zielt auf eine strikte Eindämmung der Migration ab, wobei der Fokus auf der konsequenten Abschiebung und der Verhinderung illegaler Einreisen liegt. Er ist sowohl inhaltlich als auch politisch hoch umstritten, insbesondere wegen möglicher Kooperationen mit der AfD, um diese Maßnahmen im Bundestag durchzusetzen.

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Widersprechen diese 5 Punkte nicht dem EU-Recht, Schengenabkommen, Grundgesetz oder anderen Gesetzen?

Ja, mehrere Punkte des 5-Punkte-Plans von Friedrich Merz könnten rechtlich problematisch sein und in Konflikt mit EU-Recht, dem Schengen-Abkommen, dem deutschen Grundgesetz und anderen geltenden Gesetzen stehen. Hier eine Einschätzung:

1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen

   •   EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.

   •   Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.

2. Haftbefehle durch die Bundespolizei

   •   Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.

   •   EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.

3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams

   •   Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.

   •   EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

   •   Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige

   •   EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.

   •   Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.

Fazit

Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:

   •   Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.

   •   Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.

   •   Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.

Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.

Der Schulden-Betrug: Wie die CDU Deutschland in 52 Jahren mit Bilanztricks ruiniert hat – Ein Vergleich mit Europa und der Welt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Deutschland, einst als Finanzvorbild in Europa gefeiert, steht vor einer bitteren Wahrheit:

Jahrzehntelang wurden durch kreative Bilanzierung zukünftige Lasten verschleiert.

Würde der Staat nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (§ 249 HGB) bilanziert, wäre das wahre Ausmaß der Schulden offensichtlich.

Doch während die CDU in ihrer 52-jährigen Regierungszeit auf Kosten der Zukunft glänzte, setzen SPD und Grüne nun auf einen Kurswechsel:

Ein Investitionstopf soll sicherstellen, dass notwendige Projekte nicht länger vernachlässigt werden.

Bilanztricks nach § 249 HGB: Die Verschleierung der wahren Schulden in den 52 Jahren CDU-Regierung

Laut § 249 HGB sind Unternehmen verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für:

1. Instandhaltungen, die im kommenden Geschäftsjahr nachgeholt werden müssen, z. B. für Brücken oder Straßen.

2. Garantien, die freiwillig erbracht werden, aber dennoch Verbindlichkeiten darstellen.

Der deutsche Staat muss solche Rückstellungen nicht bilden – was bedeutet, dass die Kosten für unterlassene Investitionen buchhalterisch verschwinden.

Der Sanierungsstau bei Brücken, Straßen und Bildungseinrichtungen hätte längst als “Schulden” aufgelistet werden müssen.

Doch stattdessen wurde dieser Investitionsbedarf unsichtbar gemacht und in die Zukunft verschoben.

Deutschland im EU- und G20-Vergleich: Eine Illusion der Sparsamkeit

Ein Blick auf die Verschuldungsquote in Europa und weltweit zeigt zunächst ein positives Bild:

Staatsverschuldung in % des BIP (2024)

   •   Griechenland: ca. 171 %

   •   Italien: ca. 144 %

   •   Frankreich: ca. 113 %

   •   USA: ca. 122 %

   •   Deutschland: ca. 66 %

Auf den ersten Blick wirkt Deutschland solide.

Doch diese Zahlen verschleiern den tatsächlichen Zustand: Rückstellungen für Sanierungen, Rentenversprechen und Klimafolgekosten fehlen komplett.

Würde Deutschland korrekt bilanzieren, wäre der Schuldenstand erheblich höher.

Der Investitionstopf als Schlüssel zur Zukunft

SPD und Grüne fordern einen Paradigmenwechsel:

Statt Schulden blind zu verteufeln, sollen sie als Werkzeug für nachhaltige Investitionen genutzt werden.

Der “Investitionstopf” soll gezielt Mittel bereitstellen, ohne den Kernhaushalt zu belasten.

So können dringend benötigte Maßnahmen finanziert werden:

1. Infrastruktur: Sanierung maroder Brücken, Autobahnen und Schienen.

2. Bildung: Investitionen in digitale Schulen und Lehrmittel.

3. Klimaschutz: Ausbau erneuerbarer Energien, Ladeinfrastruktur und Netze.

Unterschiedliche Schuldenarten: Konsum vs. Investition

SPD und Grüne wollen Schulden differenzieren:

   •   Konsumschulden entstehen durch laufende Ausgaben (z. B. Sozialtransfers).

   •   Investitionsschulden fließen in Projekte, die langfristig Erträge und Wachstum sichern.

Dieser Ansatz orientiert sich an Ländern wie Kanada und den USA, die nachhaltige Staatsanleihen (Green Bonds) zur Finanzierung ihrer Zukunftsprojekte nutzen.

Kritik an der CDU-Politik: 52 Jahre Illusion statt Investition

In ihrer 52-jährigen Regierungszeit hat die CDU es versäumt, Deutschlands Wohlstand langfristig zu sichern.

Stattdessen wurden notwendige Investitionen aufgeschoben, um kurzfristig Haushaltsdisziplin vorzugaukeln.

Die Folge:

Ein Investitionsstau, den künftige Generationen mit Steuern und Arbeitskraft teuer bezahlen müssen.

Besonders im Bereich Klimaschutz wurden Schlüsselprojekte aus Kostengründen gestoppt oder zu spät umgesetzt.

Die Brücken- und Straßensperrungen in den letzten Jahren sind nur ein Symptom dieser verfehlten Politik.

So soll der Investitionstopf funktionieren: Ein Fahrplan zur Reform

SPD und Grüne schlagen konkrete Maßnahmen zur Finanzierung vor:

1. Reinvestition von Steuerüberschüssen: Überschüsse aus guten Jahren fließen direkt in den Investitionstopf.

2. Green Bonds: Ausgabe nachhaltiger Staatsanleihen für Klimaprojekte.

3. Effizienz durch Entbürokratisierung: Schnellerer Mittelabruf und kürzere Planungszeiten.

Fazit: Zeit für einen ehrlichen Kurswechsel

Nach 52 Jahren CDU-Politik steht Deutschland an einem Wendepunkt.

Die Schuldenillusion der “schwarzen Null” hat die öffentliche Infrastruktur geschwächt und die Zukunftsfähigkeit gefährdet.

Der Investitionstopf von SPD und Grünen könnte Deutschlands Finanzpolitik auf eine nachhaltige Basis stellen und zeigen, dass kluge Investitionen Wohlstand sichern – statt ihn zu gefährden.

Es braucht jetzt eine ehrliche Schuldenpolitik, die in Köpfe, Klima und Infrastruktur investiert, statt sie zu verschleiern.

Übrigens: Auch die CDU will investieren, allerdings wieder mit einem – aus meiner Sicht – perfiden Bilanztrick.

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Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen

Das Merz-Spiel „Linke-Tasche — Rechte Tasche

Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trickspiel letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

Beim nachfolgenden Filminterview genau hinhören

Merz will die Schulden von Deutschland privatisieren

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Was bedeutet dies?

Ein Finanzinvestor – zum Beispiel BlackRock – erhält von Sparern Kapitaleinzahlungen.

Der Staat garantiert dafür einen Mindestzinssatz. 

Der Staat haftet für das Kapital.

BlackRock legt das Geld an, indem es beispielsweise die Abfallwirtschaft, Brücken, Gefängnisgebäude finanziert.

Dafür erhält BlackRock dann Gewinne.

Ein Teil der Gewinne behalt BlackRock dann für sich.

Sollte die Investition scheitern, macht das Sja nichts, denn der Staat haftet ja mit dem Mindestzins.

STOP!

Grund:

Der Staat sind wir! Wir erhalten zwar den Mindestzins, aber auf der anderen Seite haften wir als Steuerzahler!!!

Von der linken Tasche geht’s also in die rechte Tasche

Wenn nun beispielsweise die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. auch eine Renditesteigerung.

Wie geht Renditesteigerung?

Beispiele:

Abwasserleitungen weniger erneuern

Weniger Kläranlagen

Auflagen durch Politik reduzieren, denn wenn nicht, dann muss ja der Staat für die Mindestverzinsung haften.

In Großbritannien wurde die Privatisierung von Abfallwirtschaft schon versucht.

Folge:

Am Strand schwimmt Klopapier und Fäkalien.

Deutsches Beispiel aus der Historie:

Deutsche Bahn

  1. Wie pünktlich ist die Bahn?
  2. Wie viele km Bahnsteecke wurden seit der Privatisierung 1994 in der „Bahnreform“ stillgelegt? 
https://www.diepresse.com/5553009/seit-1994-mehr-als-5400-strecken-kilometer-von-deutscher-bahn-stillgelegt?utm_source=chatgpt.com

Privatisierung von Krankenhäusern:

Wie viele Kliniken sind kurz vor dem Aus?

Privatisierungen sind kein Mittel um die Schuldenbremse einzuhalten!

Wer das nicht blickt, muss wohl für Merz sein.

Wer also genau hinhört, erkennt wieder ein Indiz für die Verbundenheit von Merz zu BlackRock & Co.

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