AfD-Mitglieder im Staatsdienst werden jetzt überprüft
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Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ziehen erste Bundesländer Konsequenzen: Hessen und Bayern kündigten an, die Tragbarkeit von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst zu prüfen – besonders bei der Polizei.
Hessens Innenminister Roman Poseck betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht Handlungsbedarf. Beide kündigten eine rechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen für AfD-Mitglieder in Polizei und Verwaltung an.
AfD als rechtsextrem eingestuft
Der Verfassungsschutz hatte Ende April 2025 nach jahrelanger Beobachtung die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründet wird dies mit der Missachtung der Menschenwürde und einer klar extremistischen Grundausrichtung. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Einstufung an.
Bedenkliche Nähe zwischen Polizei und AfD
Schon vor der offiziellen Einstufung gab es massive Kritik an AfD-Mitgliedern in Polizeidiensten. Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundestags, bezeichnete 2024 die Nähe von Polizei und AfD als besorgniserregend. Er forderte verpflichtende Schulungen für Polizeibeamte im Umgang mit rechtsextremen Tendenzen.
Eine 2024 veröffentlichte Studie zeigte, dass ein erheblicher Teil der Polizeibediensteten chauvinistische Einstellungen vertritt oder Asylsuchende abwertet. Recherchen von Stern und RTL ergaben, dass mindestens 193 Verfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Gesinnung oder Verschwörungsideologien laufen – die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Bundesweit wurden seit 2020 über 570 Beamte in diesem Zusammenhang auffällig. In NRW und Berlin fehlen bislang präzise Kategorisierungen der Verfahren.
Entlassung rechtlich schwierig
Ein pauschaler Ausschluss von Beamten allein wegen der AfD-Mitgliedschaft ist rechtlich kaum haltbar. Zwar verpflichtet das Beamtenrecht zur aktiven Verteidigung der Verfassung, jedoch reicht die bloße Parteizugehörigkeit nicht aus, um ein Dienstvergehen festzustellen. Entscheidend ist eine Einzelfallprüfung: Welche Funktion hat die Person? Tritt sie öffentlich für verfassungsfeindliche Inhalte ein? Nimmt sie parteiinterne Ämter wahr?
Zudem ist die juristische Auseinandersetzung um die AfD-Einstufung selbst noch nicht abgeschlossen. Erst ein endgültiges Urteil könnte für Disziplinarmaßnahmen den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.
Daniel Günther – Ministerpräsident von Schleswig-Holstein
Die AfD lässt schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung,
weswegen sie bereits in drei Ländern als gesichert rechtsextremistisch gilt.
Dass nun auch die Bundespartei durch den Verfassungsschutz so eingestuft wird,
ist daher keine Überraschung, aber dies bringt Klarheit:
Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.
Die AfD ist eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.
Die Einstufung der AfD im Bund als gesichert rechtsextremistisch führt hoffentlich auch ihren Wählerinnen und Wählern vor Augen, wie gefährlich diese Partei ist. /dg
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
So hart dieser Satz ist, so klar und deutlich ist dieser Satz.
Wer jetzt noch die AfD wählt:
….. ist kein besorgter Bürger, sondern gesichert rechtsextrem!
….. finanziert durch die Abgabe seiner Stimme eine Partei, die unsere Demokratie zerstören will.
…… ist vielleicht auch ein Freund von Putin und Trump!
dem russischen Dmitri Anatoljewitsch Medwedew (stellvertretender Leiter des Sicherheitsrates der Russischen Föderation).
Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass die neue USA2.0 und Russland2.0 gemeinsam einer Meinung sind, wenn es gegen demokratische Institutionen in Deutschland geht.
Mir ist heute morgen richtig schlecht geworden, als ich auf diesen Tweet von gestern aufmerksam wurde. Hier schlägt ein CDU-Lobbyist aus dem direkten Umfeld von Friedrich Merz offen eine Minderheitsregierung von CDU und FDP unter praktischer Tolerierung der AfD vor.
Der Tweet stammt von Thorsten Alsleben: – 2014-2023 Hauptgeschäftsführer der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – Seit 04/23 Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (#INSM) – Enge politische und ideologische Verbindung zu Friedrich Merz – Beide Teil eines einflussreichen Netzwerks marktliberaler Kräfte in der CDU
Die #INSM ist eine von Merz mitgegründete, von Arbeitgeberverbänden finanzierte PR- und Lobbyorganisation, die unter dem Deckmantel einer „parteiübergreifenden Reforminitiative“ primär wirtschaftsliberale Interessen vertritt.
Alslebens Aussage wirft erhebliche demokratische Bedenken auf: – Mögliche indirekte Tolerierung durch die AfD – Gefahr der Normalisierung rechtsextremer Positionen – Untergraen der Brandmauer gegen Rechtsextremismus – Risiko stillschweigender Akzeptanz rechtsextremer Unterstützung – AfD könnte als „Zünglein an der Waage“ politischen Druck ausüben
Regelrecht infam ist Alslebens Strategie, eine Minderheitsregierung als Beweis für Reformfähigkeit zu nutzen und gleichzeitig SPD und Grüne als „Blockierer“ zu brandmarken. Hier gab bereits nachweisbar Kampagnen, z.B. durch: – Gezielte Negativkampagnen gegen führende SPD- und Grünen-Politiker – Medienkooperationen zur Verstärkung des „Blockierer“-Images – Unterstützung CDU/FDP-naher Politiker, die diese Rhetorik aufgreifen – Verbreitung von Narrativen, die rot-grüne Politik als wachstumsfeindlich framen – Finanzierung von Studien, die angebliche wirtschaftliche Schäden durch SPD/Grüne-Policies „belegen“
Diese Strategie ist deswegen so infam, weil es hier eine direkte Verflechtung zwischem Merz, der CDU und destruktiver Lobbyarbeit gibt. Das könnte:
– Die politische Polarisierung verschärfen – Das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben – Die Politikverdrossenheit verstärken – Bei Neuwahlen paradoxerweise extremere Parteien wie die AfD stärken
Der Vorschlag spiegelt eine beunruhigende Tendenz innerhalb der CDU wider. Teile der CDU-Grundwertekommission befürworten bereits offen Minderheitsregierungen mit AfD-Tolerierung. Friedrich Merz lehnt noch eine Zusammenarbeit mit der AfD ab, nutzte aber faktisch deren Stimmen für migrationspolitische Anträge im Bundestag. Diese Diskrepanz zwischen Rhetorik und Handeln unterstreicht die Brisanz der Situation und die Gefahr einer schleichenden Normalisierung rechtsextremer Einflüsse in der deutschen Politik.
Insgesamt offenbart das eine bedenkliche Bereitschaft, demokratische Prinzipien wie breiten Konsens und stabile Mehrheiten zugunsten kurzfristiger politischer Ziele zu opfern. Dies könnte nicht nur die politische Kultur nachhaltig schädigen, sondern auch den Nährboden für antidemokratische Kräfte bereiten.
Thorsten Alsleben
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Die Gefahr, dass die CDU eine stille Koalition mit der AfD schmieden will, ist nicht völlig unbegründet.
Bestätigt wird dies sogar indirekt durch Merz dadurch, dass er an seinem 5-Punkte-Plan nach der Wahl festhalten will.
Wenn die
– CDU/CSU 30 % der Stimnen erhält,
– die FDP, BSW und Linke
die 5% nicht erreichen,
-die AfD 20%
erreicht,
dann haben CDU und AfD eine Mehrheit von 60%.
Merz kann dann ein Erpressungsspiel der besonderen Art mit SPD und Grüne durchführen.
Und lassen sich die beiden Parteien SPD und Grüne nicht darauf ein, wird die CDU eine Minderheitsregierung umsetzen und Gesetzesentwürfe durch Zustimmung der AfD umsetzen.
Es gibt nur eine Lösung:
Die CDU muss auf 23% absinken und die beiden Parteien SPD und Grüne entsprechend zunehmen.
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Vorsicht vor INSM und Thorsten Alsleben
Torsten Alsleben, Neoliberalismus und die Gefahr einer Zusammenarbeit mit der AfD
Torsten Alsleben, ein bekannter Lobbyist mit engen Verbindungen zur CDU und insbesondere zu Friedrich Merz, sorgt mit seinen politischen Vorschlägen regelmäßig für Diskussionen. Sein jüngster Vorstoß für eine schwarz-gelbe Minderheitsregierung ohne Koalitionspartner von SPD oder Grünen, aber mit potenzieller Duldung durch die AfD, wirft besorgniserregende Fragen auf – sowohl über die Zukunft der deutschen Demokratie als auch über die Auswirkungen eines ungebremsten neoliberalen Kurses.
Neoliberalismus als Wirtschaftsstrategie – Ein gescheitertes Modell?
Torsten Alsleben gehört zu den Vertretern eines radikal neoliberalen Wirtschaftsmodells, das auf Deregulierung, Steuersenkungen für Unternehmen und Sozialabbau setzt. Diese Ideologie wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach erprobt – mit verheerenden Folgen:
• Soziale Ungleichheit: In Ländern, die einen neoliberalen Kurs eingeschlagen haben, stieg die Kluft zwischen Arm und Reich drastisch. Steuersenkungen für Unternehmen und Wohlhabende führten zu Einschnitten im Sozialstaat, während die Mittelschicht zunehmend unter Druck geriet.
• Marktmacht und Demokratieabbau: Die Stärkung von Konzernen und Finanzmärkten ging oft auf Kosten der Demokratie. Politische Entscheidungsträger wurden immer abhängiger von Wirtschaftsinteressen, während Löhne stagnierten und öffentliche Infrastruktur vernachlässigt wurde.
• Klimazerstörung: Neoliberale Wirtschaftspolitik setzt auf ungebremstes Wachstum und Deregulierung, was Umweltstandards untergräbt. Alsleben fordert beispielsweise die Rücknahme von Klimaschutzmaßnahmen wie dem Green Deal, der Taxonomie oder der Lieferkettenregulierung – allesamt Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards missachten.
Ein solches Wirtschaftsmodell mag kurzfristig Profite für Unternehmen sichern, langfristig untergräbt es jedoch den sozialen Zusammenhalt und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden.
Die Gefahr einer Zusammenarbeit mit der AfD
Ein besonders alarmierender Aspekt von Alslebens Vorschlag ist die Bereitschaft, eine Minderheitsregierung von CDU und FDP mit Stimmen der AfD zu ermöglichen. Auch wenn er betont, dass die AfD “nicht gebraucht” werde, zeigt sein Vorschlag, dass eine stille Duldung durch die Rechtsaußen-Partei einkalkuliert wird.
Warum ist das gefährlich?
1. Normalisierung rechter Politik
Eine CDU-geführte Regierung, die sich auf AfD-Stimmen verlässt, würde die politische Brandmauer nach rechts weiter einreißen. Das würde bedeuten, dass rechtsextreme Narrative zunehmend in den politischen Mainstream gelangen – mit drastischen Folgen für Minderheiten, Pressefreiheit und Demokratie.
2. Erpressbarkeit der Regierung
Eine Minderheitsregierung wäre auf wechselnde Mehrheiten angewiesen. Sollte die AfD sich als „konstruktiver Partner“ präsentieren, könnte sie durch gezielte Unterstützung Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen – beispielsweise auf Migrationspolitik oder Justizreformen.
3. Radikalisierung der CDU
Schon jetzt gibt es in Teilen der Union eine ideologische Nähe zu AfD-Positionen. Eine solche Regierung könnte dazu führen, dass sich die CDU weiter nach rechts verschiebt, um mit der AfD-Wählerschaft zu konkurrieren – mit dem Risiko einer fundamentalen Veränderung der deutschen Parteienlandschaft.
Fazit: Eine gefährliche Strategie für Demokratie und Gesellschaft
Torsten Alslebens Vorschlag zeigt, wohin der Kurs einer Merz-geführten CDU steuern könnte: Eine radikale neoliberale Wirtschaftspolitik, die vor allem Unternehmen zugutekommt, kombiniert mit einer Annäherung an die AfD, um eine politische Mehrheit zu sichern.
Diese Strategie wäre nicht nur eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt und die Umwelt, sondern auch für die Demokratie selbst. Eine CDU, die sich auf eine neoliberale Schocktherapie und die Duldung durch Rechtsaußen verlässt, könnte Deutschland in eine politische und gesellschaftliche Krise führen, deren Folgen kaum absehbar sind.
Stattdessen braucht es eine Politik, die soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und demokratische Stabilität ins Zentrum stellt – und die eine klare Grenze gegen rechtsextreme Parteien zieht.
Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen.
Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann.
Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.
Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.
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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen
Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.
Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:
1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.
2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.
Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?
– Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet
Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.
– Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden
Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.
– Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür
Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.
– Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene
Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.
Fazit
Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.
Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.
Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.
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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften
Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.
4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“
Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.
Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?
Besonders betroffen gewesen wären:
• Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten
• Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden
• In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind
Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.
Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?
Soziale Folgen:
• Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.
• Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.
Rechtliche Folgen:
• Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.
• Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.
Wirtschaftliche Folgen:
• Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.
• Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.
Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.
Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen
Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.
Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.
Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.
Rassistischer Skandal in Karlsruhe – #AfD verteilt offenbar Flugtickets zur Einschüchterung von Migrant*innen
Zum Anhören:
In einem erneut erschreckenden Akt von Rassismus hat scheinbar die AfD in #Karlsruhe gefälschte Oneway-Flugtickets an Migrant/innen verteilt.
Diese Aktion soll offenkundig Angst verbreiten und Menschen mit Migrationsgeschichte einschüchtern.
Der Vorgang zeigt erneut, wie weit die Partei bereit ist zu gehen, um Hass und Spaltung in unserer Gesellschaft zu fördern. Auch zu den rechtsextremen Remigrationsplänen wird Bezug genommen.
Diese gezielte Einschüchterung verstößt nicht nur gegen jede moralische Grenze, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen haben.
Es ist unsere Pflicht, als Gesellschaft geschlossen gegen solches Verhalten aufzutreten:
Ist eine Strafanzeige möglich?
Ja, es besteht die Möglichkeit, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Mögliche Straftatbestände umfassen:
Volksverhetzung (§ 130 StGB): Die Verbreitung rassistischer Inhalte oder die Herabwürdigung einer Bevölkerungsgruppe.
Nötigung (§ 240 StGB): Wenn die Aktion geeignet ist, die Betroffenen zu einem Verhalten zu zwingen oder sie einzuschüchtern.
Beleidigung (§ 185 StGB): Sollte die Aktion als persönliche Herabwürdigung der Betroffenen gelten.
Betroffene Personen sowie Zeug/innen der Aktion sollten die Polizei informieren und Beweismaterial (z. B. die verteilten Flugtickets, Fotos, Videos) sichern.
Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt.
Zeigt Euch solidarisch mit Euren Nachbar/innen gemeinsam gegen Rassismus.
Gleichzeitig muss dieser Vorfall öffentlich gemacht werden, um klarzustellen, dass rassistische Einschüchterungsversuche in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Dass diese Abschiebetickets tatsächlich von der AfD wohl sehr weitläufig genutzt werden, ist auf der FACEBOOK-Seite der AfD Göppingen ersichtlich. Hier der Screenshot
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
In einer Stadt in der Nähe von Stuttgart wurden vor drei Wochen Aufkleber mit der Anschrift „NS-Zone“ angebracht.
Aufkleber in unmittelbarer Nähe von Kindergarten und Mehrfamilienhäuser
Mich erinnert das an die Zeit Ende der Weimarer Republik und 3. Reich, als damals Juden vertrieben wurden.
Dass die AfD – Frau Weidel – nun offen den Begriff Remigration ausspricht und sich dazu bekennt, deutet ganz klar an, dass die AfD wohl dem Vorbild der DAP bzw. NSDAP wohl folgt!
Wer diese Partei wählt, muss sich klar über die Konsequenzen sein.
Wer eine undemokratische Partei – wie die in meinen Augen rechtsradikale oder rechtsextremistische Partei wie die AfD wählt – darf gerne in ein anderes Land umziehen und dort dann solche Parolen unterstützen oder solche Parteien wählen.
Warum die AfD verboten werden muss – und warum Weidel und Höcke ihre Grundrechte verlieren sollten
Alicechen Weidel AfD – Wenn ihr mal etwas nicht passt, dann könnte das auch mal so aussehen
Die AfD und ihre Anführer Alice Weidel und Björn Höcke machen nicht Politik für alle Menschen. Sie benutzen ihre Reden, um Hass zu verbreiten und die Demokratie anzugreifen. Das Grundgesetz erlaubt es, einer Person ihre Grundrechte zu entziehen, wenn sie diese benutzt, um die Demokratie zu zerstören. Hier sind die Beweise dafür, dass die AfD eine Gefahr für Deutschland ist.
Alice Weidel AfD – völlig untragbar in einer Demokratie. Die Lippen könnten gerade das Wort F.CK darstellen. Wer weiß?
1. Hetze und Lügen statt Meinungsfreiheit
Alice Weidel hat behauptet, Hitler sei ein “Linker” gewesen. Das ist eine bewusste Lüge, um Menschen zu verwirren. Historisch ist bewiesen, dass Hitler eine rechtsextreme Diktatur führte. Seine Gegner waren Sozialisten, Kommunisten und Demokraten. Viele von ihnen wurden verhaftet oder ermordet.
• Beweis: Tausende politische Gegner wurden nach Hitlers Machtergreifung 1933 verhaftet und in Konzentrationslager gebracht, darunter viele Kommunisten und Sozialisten.
2. Feindseligkeit gegenüber Minderheiten
Die AfD hetzt oft gegen Geflüchtete, Muslime und andere Gruppen. Das sorgt dafür, dass viele Menschen mehr Angst und Wut empfinden. Es gibt Studien, die zeigen, dass in Gebieten mit starker AfD-Unterstützung mehr rassistische Übergriffe stattfinden.
• Beweis: Der Verfassungsschutzbericht zeigt, dass rechtsextreme Übergriffe oft mit AfD-Wahlkampfthemen zusammenfallen, die gezielt Ängste schüren.
3. Verharmlosung der NS-Zeit
Björn Höcke hat gesagt, Deutschland brauche eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Damit meint er, dass Deutschland weniger über die Verbrechen der Nazis reden sollte. Doch das Erinnern an diese Verbrechen ist wichtig, damit so etwas nie wieder passiert.
• Beweis: Der Satz von Höcke wird von Historikern als Versuch gesehen, die Nazi-Verbrechen zu verharmlosen. Das verstößt gegen den Grundgedanken des Grundgesetzes.
4. Verbreitung von Verschwörungstheorien
Die AfD behauptet oft, Deutschland sei keine echte Demokratie und die Medien seien „gleichgeschaltet“. Solche Lügen sollen Menschen dazu bringen, Politikern und Journalisten nicht mehr zu vertrauen. Doch es gibt in Deutschland unabhängige Gerichte, ein Parlament und eine freie Presse.
• Beweis: In Deutschland gibt es viele verschiedene Zeitungen und TV-Sender mit unterschiedlichen Meinungen. Sie unterliegen keiner staatlichen Kontrolle, sondern freien Entscheidungen.
5. Das Grundgesetz schützt die Demokratie
Artikel 18 des Grundgesetzes sagt: Wer die Meinungsfreiheit und andere Rechte benutzt, um die Demokratie anzugreifen, kann seine Grundrechte verlieren. Alice Weidel und Björn Höcke machen genau das. Sie nutzen ihre Position, um Hass zu verbreiten und die Demokratie zu schwächen.
Beispiele aus der Geschichte:
Deutschland hat schon früher Parteien verboten, die die Demokratie abschaffen wollten:
• 1952: Die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgepartei der Nazis, wurde verboten.
• 1956: Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde verboten, weil sie eine Diktatur anstrebte.
Fazit:
Die AfD benutzt ihre Plattform nicht für Diskussionen, sondern für Lügen und Hetze. Weidel und Höcke verbreiten falsche Informationen, greifen Minderheiten an und schwächen das Vertrauen in den Staat. Ein Verbot der AfD und der Entzug ihrer Grundrechte wären notwendig, um unsere Demokratie zu schützen – bevor sie Schaden nimmt.
Ist die AfD nicht nur in großen Teilen rechtsextrem, sondern auch neoliberal? Könnte man die AfD nicht als Neoliberale-rechtsextreme Partei bezeichnen?
Ja, die AfD vereint tatsächlich rechtsextreme und neoliberale Elemente, was eine genauere Einordnung dieser Partei kompliziert macht. Eine Bezeichnung als neoliberal-rechtsextreme Partei könnte daher in vielen Bereichen zutreffen. Im Folgenden werden die beiden Ideologien und ihre Verbindung innerhalb der AfD erklärt.
1. Neoliberale Elemente in der AfD
In ihrer Wirtschaftspolitik verfolgt die AfD zahlreiche neoliberale Positionen:
• Marktradikalismus: Die AfD fordert weniger staatliche Eingriffe und niedrigere Steuern, insbesondere für Unternehmen und Spitzenverdiener.
• Abbau des Sozialstaats: In den Parteiprogrammen wird häufig der Sozialstaat kritisiert, insbesondere Leistungen für Geflüchtete und Transferleistungen wie Hartz IV oder das Bürgergeld.
• Privatisierungen: Es gibt Forderungen nach mehr Privatisierung öffentlicher Leistungen, wie beispielsweise im Gesundheitssektor.
• Abschaffung der Erbschaftssteuer: Die AfD will, dass Vermögende ihr Vermögen vollständig weitergeben können, ohne staatliche Abgaben.
Diese Punkte zeigen, dass die AfD in der Wirtschafts- und Sozialpolitik an einer marktorientierten Politik festhält, wie sie typisch für neoliberale Parteien ist.
2. Rechtsextreme Elemente in der AfD
Parallel zu den neoliberalen Forderungen vertritt die AfD rechtsextreme Positionen:
• Nationalismus und Rassismus: Die AfD propagiert ein völkisches Verständnis von “Nation” und grenzt gezielt Menschen aufgrund ihrer Herkunft aus.
• Antidemokratische Rhetorik: Die Partei stellt die Unabhängigkeit von Medien und Gerichten infrage und hetzt gegen demokratische Institutionen.
• Geschichtsrevisionismus: Führende Figuren wie Björn Höcke verharmlosen die Verbrechen des Nationalsozialismus und fordern eine „neue Geschichtsschreibung“.
• „Ethnokulturelle Homogenität“: Die AfD spricht sich für eine Abschottung der deutschen Gesellschaft aus und fordert, dass Deutschland ein „deutsches Volk“ bleiben müsse – ein klarer rassistischer Ansatz.
Diese Punkte zeigen, dass die AfD rechtsextreme Positionen nicht nur duldet, sondern gezielt als politische Strategie einsetzt.
3. Widersprüche und Zielgruppen der AfD
Interessant ist, dass sich neoliberale und rechtsextreme Ansätze auf den ersten Blick widersprechen:
• Neoliberalismus bevorzugt eine globale Marktwirtschaft und offenen Handel.
• Der Rechtsextremismus setzt jedoch auf Abschottung, Nationalismus und Protektionismus.
Die AfD löst diesen Widerspruch, indem sie unterschiedliche Zielgruppen anspricht:
• Reiche und Unternehmer: profitieren von einer neoliberalen Steuerpolitik.
• Unzufriedene Wähler aus der Mittelschicht: werden durch rechtspopulistische Rhetorik gegen Migration, soziale Gerechtigkeit und „staatliche Bevormundung“ mobilisiert.
Dieses Zusammenspiel erlaubt der AfD, sowohl wirtschaftsliberale als auch autoritär-nationalistische Wähler zu gewinnen.
4. Beispiele für neoliberale-rechtsextreme Ansätze in der AfD
• Rentenkonzept: Die AfD will die gesetzliche Rente schwächen und setzt stattdessen auf private Vorsorge, was ärmere Menschen benachteiligt. Gleichzeitig spricht sie von „Volksschädlingen“, die den Sozialstaat belasten würden.
• Klimapolitik: Die AfD lehnt Umweltschutzmaßnahmen ab, um „den Markt nicht zu regulieren“, spricht aber gleichzeitig von einer „Verschwörung globaler Eliten“, was wieder ins rechtspopulistische Narrativ passt.
Fazit:
Die AfD ist sowohl in vielen Bereichen neoliberal als auch rechtsextrem. Sie kombiniert wirtschaftspolitischen Marktradikalismus mit einer nationalistischen und völkischen Ideologie. Der Begriff “neoliberal-rechtsextrem” beschreibt daher die Ausrichtung der Partei treffend. Sie vertritt eine Politik, die sowohl sozial schwache Menschen belastet als auch demokratische Prinzipien gefährdet.