Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Wenn eine AfD Ihr Programm verkündet, dann ist das ihre Wusch-Dir-Was-Liste.
Du solltest dann einmal genau hinschauen!
Insbesondere, ob dieser Quatsch Sinn macht und finanzierbar ist.
Hier das Beispiel der Altersrente:
Die Verarschung beginnt da, wo die Aussage im Ergebnis schon falsch ist!
Weidel hatte im Fernsehprogramm gesagt, 48 % Rente sind zu wenig (Gesetzliche Rente).
Sie hatte die Aussage vertreten, 70 % Rente muss sein.
Was ich zunächst schön anhört ist jedoch eine Lüge.
Als nehme ich die anderen Teilnehmer nachgefragt hatten, was hinter den 70 % steckt, musste sie dann zugeben, dass dies nicht finanzierbar ist und dass deshalb die betriebliche Altersversorgung und insbesondere die private Altersversorgung für den 70 % beitragen.
Das bedeutet: 70 % Rente muss eben privat finanziert werden. Zum überwiegenden Teil!
Wie soll ein Arbeitnehmer die Lücke auf 70 % ansparen, wenn dann Einkommen durch die AfD weiter abgesenkt wird?
Die AfD ist gegen Mindestlohn, die AfD ist gegen Tarifverträge, die ein gewisses Lohnniveau halten.
Und sie verschweigt, dass eine staatliche Finanzierung über 160 Milliarden jedes Jahr zusätzlich für die Rentenversicherung notwendig machen.
Persönlich sehe ich das als Verarschung.
Und der einfache Mensch, der glaubt solche Aussagen und lässt sich damit aufhetzen.
Die AfD-Politikerin Leyla Bilge wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Grund: Sie bezeichnete queere Menschen auf einem AfD-Parteitag unter anderem als „Satansbrut“, „gestört“ und „pädophil“. Dafür gab es 90 Tagessätze zu je 30 Euro – also 2.700 Euro Strafe.
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Man muss diese Partei inzwischen fast statistisch bewundern. Kaum eine politische Bewegung spricht so oft über Kriminalität und taucht gleichzeitig regelmäßig selbst bei Gerichten, Ermittlungen oder Verurteilungen auf. Die Partei der „Recht und Ordnung“-Fans wirkt zunehmend wie eine Stammkundin der deutschen Justiz.
Besonders absurd bleibt die Situation, weil hier eine Politikerin mit Migrationshintergrund gegen andere Minderheiten hetzt – ausgerechnet in jener Partei, die seit Jahren Angst vor „Überfremdung“ schürt. Politisch ist das ungefähr so logisch wie ein Fisch, der Vorträge gegen Wasser hält.
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Und natürlich wieder das Lieblingsthema der modernen Rechten: Kulturkampf gegen queere Menschen. Deutschland kämpft mit Pflegekrise, Wohnungsnot, maroder Infrastruktur und überlasteten Kliniken. Doch die AfD zieht lieber in den Kampf gegen Regenbogenflaggen und Pronomen.
Danach folgt wie immer das große rechte Opfertheater. Erst provozieren, beleidigen und Hass verbreiten. Sobald Gerichte einschreiten, heißt es plötzlich: „Meinungsfreiheit!“ Doch Demokratie bedeutet nicht grenzenlose Hetze. Wer Menschen öffentlich als „Satansbrut“ bezeichnet, überschreitet bewusst Grenzen.
Das Gefährliche ist die Methode dahinter: immer radikaler, immer aggressiver, immer neue Feindbilder. Menschen werden nicht mehr als Menschen dargestellt, sondern als Bedrohung. Genau so vergiftet man eine Gesellschaft.
Rassistischer Skandal in Karlsruhe – #AfD verteilt offenbar Flugtickets zur Einschüchterung von Migrant*innen
Zum Anhören:
In einem erneut erschreckenden Akt von Rassismus hat scheinbar die AfD in #Karlsruhe gefälschte Oneway-Flugtickets an Migrant/innen verteilt.
Diese Aktion soll offenkundig Angst verbreiten und Menschen mit Migrationsgeschichte einschüchtern.
Der Vorgang zeigt erneut, wie weit die Partei bereit ist zu gehen, um Hass und Spaltung in unserer Gesellschaft zu fördern. Auch zu den rechtsextremen Remigrationsplänen wird Bezug genommen.
Diese gezielte Einschüchterung verstößt nicht nur gegen jede moralische Grenze, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen haben.
Es ist unsere Pflicht, als Gesellschaft geschlossen gegen solches Verhalten aufzutreten:
Ist eine Strafanzeige möglich?
Ja, es besteht die Möglichkeit, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Mögliche Straftatbestände umfassen:
Volksverhetzung (§ 130 StGB): Die Verbreitung rassistischer Inhalte oder die Herabwürdigung einer Bevölkerungsgruppe.
Nötigung (§ 240 StGB): Wenn die Aktion geeignet ist, die Betroffenen zu einem Verhalten zu zwingen oder sie einzuschüchtern.
Beleidigung (§ 185 StGB): Sollte die Aktion als persönliche Herabwürdigung der Betroffenen gelten.
Betroffene Personen sowie Zeug/innen der Aktion sollten die Polizei informieren und Beweismaterial (z. B. die verteilten Flugtickets, Fotos, Videos) sichern.
Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt.
Zeigt Euch solidarisch mit Euren Nachbar/innen gemeinsam gegen Rassismus.
Gleichzeitig muss dieser Vorfall öffentlich gemacht werden, um klarzustellen, dass rassistische Einschüchterungsversuche in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Dass diese Abschiebetickets tatsächlich von der AfD wohl sehr weitläufig genutzt werden, ist auf der FACEBOOK-Seite der AfD Göppingen ersichtlich. Hier der Screenshot
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
In einer Stadt in der Nähe von Stuttgart wurden vor drei Wochen Aufkleber mit der Anschrift „NS-Zone“ angebracht.
Aufkleber in unmittelbarer Nähe von Kindergarten und Mehrfamilienhäuser
Mich erinnert das an die Zeit Ende der Weimarer Republik und 3. Reich, als damals Juden vertrieben wurden.
Dass die AfD – Frau Weidel – nun offen den Begriff Remigration ausspricht und sich dazu bekennt, deutet ganz klar an, dass die AfD wohl dem Vorbild der DAP bzw. NSDAP wohl folgt!
Wer diese Partei wählt, muss sich klar über die Konsequenzen sein.
Wer eine undemokratische Partei – wie die in meinen Augen rechtsradikale oder rechtsextremistische Partei wie die AfD wählt – darf gerne in ein anderes Land umziehen und dort dann solche Parolen unterstützen oder solche Parteien wählen.