Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.
Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.
Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:
– EU-Beamten
– Bundesbeamte
– Landesbeamte
– Kommunalbeamte
geachtet werden.
Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.
Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.
Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.
Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.
Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und #Pflegepflichtversicherung ansteigen werden
Die #stationäre und #ambulante #Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden. Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den #Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen. Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen. Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklage sowie alle anderen Nebenkosten). Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.
Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.
Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom #Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.
Tipp 1: Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher, als ein „Muss-Umzug“ in ein #Pflegeheim.
Die Kosten der Pflege waren früher von der #Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der #Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt. Seit 2017 gibt es #Pflegegrade, unterteilt in #Pflegegrad 1-5.
Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch. In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.
Damit werden die #Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln.
Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.
Über die Höhe der #Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die #Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.
Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den #Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019): Thüringen: 355 Euro Sachsen: 442 Euro Schleswig-Holstein: 473 Euro Sachsen-Anhalt: 476 Euro Niedersachsen: 487 Euro Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro Bremen: 556 Euro Hamburg: 658 Euro Brandenburg: 661 Euro Hessen: 697 Euro Rheinland-Pfalz: 698 Euro Nordrhein-Westfalen: 755 Euro Saarland: 856 Euro Bayern: 864 Euro Berlin: 915 Euro Baden-Württemberg: 953 Euro
Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.
Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.
Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung
Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an, zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.
Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.
Neben diesen Gründen, warum die #Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird. Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:
——-
Beiträge für Pflege-#Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.
Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer #Beitragserhöhungen bei privaten #Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.
In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.
„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.
Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.
Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.
Beiträge waren längere Zeit stabil
Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).
Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.
—— Der besondere Tipp: Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.
Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.
Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.
Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.
Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.
Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.
Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein. Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig. Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:
Verwaltungskosten
Abschlusskosten
Leistungsquote
Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und Pflegepflichtversicherung ansteigen werden
Die stationäre und ambulante Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden. Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen. Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen. Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklüge sowie alle anderen Nebenkisten). Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.
Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.
Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.
Tipp 1: Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher, als ein „Muss-Umzug“ in ein Pflegeheim.
Die Kosten der Pflege waren früher von der Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt. Seit 2017 gibt es Pflegegrade, unterteilt in Pflegegrad 1-5.
Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch. In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.
Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.
Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.
Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019): Thüringen: 355 Euro Sachsen: 442 Euro Schleswig-Holstein: 473 Euro Sachsen-Anhalt: 476 Euro Niedersachsen: 487 Euro Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro Bremen: 556 Euro Hamburg: 658 Euro Brandenburg: 661 Euro Hessen: 697 Euro Rheinland-Pfalz: 698 Euro Nordrhein-Westfalen: 755 Euro Saarland: 856 Euro Bayern: 864 Euro Berlin: 915 Euro Baden-Württemberg: 953 Euro
Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.
Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.
Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung
Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an, zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.
Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.
Neben diesen Gründen, warum die Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird. Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:
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Beiträge für Pflege-Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.
Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer Beitragserhöhungen bei privaten Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.
In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.
„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.
Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.
Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.
Beiträge waren längere Zeit stabil
Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).
Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.
—— Der besondere Tipp: Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.
Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.
Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.
Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.
Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.
Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.
Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein. Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig. Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:
Der Beitrag zu der #gesetzlichen #Pflegeversicherung muss erhöht werden und wird in den kommenden 20 Jahren auf 5-7% ansteigen müssen.
Dies ergibt sich bereits aus dem demografischen Wandel und ist nichts Neues.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird jedoch vom Leistungsumfang nie ausreichend sein.
Wichtig ist, dass jedem Bürger, Berater und auch dem Gesetzgeber klar wird, dass die Pflegevorsorge ein Bestandteil der Altersversorgung ist!
Und insbesondere der Gesetzgeber wäre gut beraten, wenn die Pflegeabsicherung endlich auch in der betrieblichen Altersversorgung möglich und im Betriebsrentengesetz verankert wäre.
Dort wird zwar Invalidität genannt, allerdings umfasst Invalidität einen begrenzten Leistungszeitraum und ist völlig anders definiert.
Wenn der Pflegebegriff im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) genannt wäre, würden sich bei der Pflegevorsorge erhebliche Verbesserungen ergeben.