Wie viele Steuerpflichtige würden von der SPD-Idee profitieren?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)

  • Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
  • 80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
  • Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen

Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.

Knapp 97% würden entlastet werden.
Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren.
Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen.
Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für

  • mehr Zufriedenheit
  • und senkt somit die Unzufriedenheit
    und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!

Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen.
Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.

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Kommentar von

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.

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Hier die Idee der SPD

Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.

Hintergrund der Idee

Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Konkrete Vorschläge

Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.

Einführung der Reichensteuer

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.

Auswirkungen und Kritik

Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.

Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.

Fazit

Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?

Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder

Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

   •   Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.

Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.

Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern

Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:

   •   Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusammengefasst:

   •   Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.

   •   Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.

   •   Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.

   •   Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

Finanzbericht Solarpaket – Euro – Wirtschaftswende

Ein Beitrag von Katharina Beck

Willkommen zu Becks #BerichtAusBerlin – April 2024
Die top 3 Themen – in zwei Minuten:

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1 #Solarpaket – Vergangene Woche haben wir das Solarpaket im Bundestag verabschiedet: verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und einfache Abrechnungsmöglichkeiten werden PV-Anlagen nach dem Bürokratieabbau im Jahr 2022 nun nochmal deutlich attraktiver machen! Es wird einfacher, den Strom vom eigenen Dach zu nutzen, das Anmeldeverfahren für den Netzbetrieb wird unbürokratischer und wir erhöhen die Förderung für Solaranlagen über landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV).

2 #Euro – Am 9. Juni ist Europawahl und die AfD will, in jeder Sitzungswoche erneut über den aus ihrer Sicht schlechten Euro und die aus ihrer Sicht schlechte Europäische Union zu reden. Ich habe in den Sitzungswochen im April dazu mehrfach im Bundestag geredet und aufgezeigt, dass die Pläne der AfD einen massiven Wohlstandsverlust für die Menschen und wohl auch einen Verlust von über 2 Millionen Arbeitsplätzen bedeuten würden. Außerdem: Deutschland profitiert als Exportnation extrem vom Euro und den geringeren Kosten durch den europäischen Binnenmarkt!

3 #Wirtschaftswende – Der Begriff ist im Gespräch. Als Finanzpolitikerin ist es mir wichtig: zu einer Wirtschaftswende gehört es, alle und vor allem die relevantesten Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Nur über Steuersenkungen zu sprechen, kommt zu kurz – das stellen im übrigen auch konservative Wirtschaftsinstitute klar, die in Indizes unterschiedliche Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit untersuchen. Steuern sind da nicht das Wichtigste, viel wichtiger ist es, in eine funktionierende Infrastruktur zu investieren! Deswegen schlagen wir einen Deutschland-Investitionsfonds vor für Bund, Länder und Kommunen – für intakte Brücken, Schienen, Straßen und Schulgebäude.

Fragen oder Anmerkungen?
Schreibt es mir gern!
Kommt gut in den Mai!

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/katharinabmbeck_berichtausberlin-solarpaket-euro-ugcPost-7191091797761105921-IXKs?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ich bin nicht mit allem, was die Grünen immer fordern, einverstanden.

Aber derzeit gefällt mir vieles, was die Grünen umgesetzt haben, bzw. versucht haben umzusetzen.

Beim Thema Mindestlohn sehe ich die Forderung nach 15 Euro noch zu niedrig an.

Hier wären aus meiner Sicht 15,77 Euro notwendig (Monatliches Gehslt: 2.650 Euro. Als Grundlage sollte aus verschiedenen Tarifverträgen ein Referenzlohn festgelegt werden.

Die Hintergründe habe ich in diversen Beiträgen bereits erläutert.

Womit ich nicht einverstanden wäre, wäre eine Abschaffung der Splittingtabelle.

Bürgergeld zu hoch? Nein, Mindestlohn zu niedrig

Der jetzige Mindestlohn führt nach 45 Jahren in die gesicherte Sozialhilfe, die dank des niedrigen Mindestlohns auch auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden muss. Und dies zugunsten der Unternehmer

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ich bin kein Anhänger von irgendwelchen linken- oder rechtsextremen Parteien, sondern sehe die Forderung nach einem höheren Mindestlohn von mtl. 2.650 Euro (also 15,77 € pro Stunde) aus rein langfristig volkswirtschaftlicher Sicht. 

Mir ist bewusst, dass der Mindestlohn von 15,77 € sogar über der Forderung der Linken oder BSW (Wagenknechtpartei) hinausgeht. Von fast allen Forderungen der extremen Parteien (links und rechts) distanziere ich mich ausdrücklich.

Zu niedrige Löhne führen letztendlich zu extremen sozialen Spannungen und zur Begleichung der Rechnung durch die Allgemeinheit.

Aufgrund dieser Hintergründe wäre es sinnvoll, den Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde, also 2650 € im Monat anzupassen.

Im übrigen kann man auch nicht den Mindestlohn in Deutschland mit einem Mindestlohn in anderen Ländern einfach so vergleichen. Maßgeblich sind ja auch die Lebenshaltungskosten, die in Deutschland her, die im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch schon sind. 

Interessante Artikel zum Thema Mindestlohn:

—> Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

—> Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

—> Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben —> Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

—> Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/24/warum-ein-mindestlohn-sein-muss/

—> Desinformation über Bürgergeld und Mindestlohn —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/12/04/desinformation-ueber-buergergeld-und-mindestlohn/

—> Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/12/23/warum-die-unternehmer-die-nur-den-gesetzlichen-mindestlohn-bezahlen-auf-kosten-der-allgemeinheit-leben-2/

—> Petitionsantrag Anpassung Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde —> Ein zu niedriger Mindestlohn führt zu einer niedrigen Rente, die dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden muss —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/02/petitionsantrag-anpassung-mindestlohn-auf-1577-e-pro-stunde/

Warum bestimmte Kreise das Bürgergeld als zu hoch ansehen, ist klar:

So hat die MIT – Mittelstands- und Wirtschaftsunion – das letztendlich ein Sprachrohr der CDU-CSU ist, die Sorge, dass durch das Bürgergeld die Mindestlöhne deutlich angehoben werden müssen.

Grund: Arbeit muss sich lohnen! Und wenn der Mindestlohn nahe am Bürgergeld ist, dann wird es höchste Zeit den Mindestlohn zu erhöhen.

Wenn der Mindestlohn nicht angehoben wird, dann muss in vielen fällen eine Aufstockung durch den Start, letztendlich durch die Allgemeinheit, finanziert werden.

Der Mindestlohn ist aber auch schon deshalb viel zu niedrig, weil jeder Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang den Mindestlohn erhält, nachher eine Rente hat, die unterhalb der Grundsicherung ist.

Als Konsequenz muss später die tatsächlich erreichte Rente entweder durch Grundsicherung oder sogar durch Zuschlag zur Grundrente erhöht werden.

Unternehmer, die mit Mindestlohn ihre Mitarbeiter abspeisen finanzieren ihren Gewinn letztendlich auf Kosten der Allgemeinheit. Denn die Aufstockung oder Zuschläge zur Grundrente müssen durch die Allgemeinheit letztendlich finanziert werden werden.

Das Bürgergeld ist letztendlich das so genannte Existenzminimum, dass jedem bürger zusteht.

Insofern sind die Hintergründe, warum sich

– Landräte wie Joachim Walter (CDU)

– Boris Palmer (nicht mehr DieGrünen)

– Friedrich Merz, Linnemann, Spahn & Co

– die Verbände wie z.B. #DieFamilienunternehmer oder der Arbeitgeberverband der Reinigungsunternehmer, Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall etc.

gegen das Bürgergeld aussprechen nachvollziehbar, denn das Bürgergeld macht Druck auf die erhebliche Anhebung des Mindestlohnes.

Nun könnte man natürlich sagen, dass wenn der Mindestlohn entsprechend angehoben wird, die Inflation wieder erheblich ansteigen würde. Dazu muss man aber wissen, dass die prozentuale Anhebung des Mindestlohnes nur zum Teil sich auf die Inflation auswirkt. 

Wird der Mindestlohn nicht entsprechend angehoben, wirkt sich dies auf der anderen Seite auf andere Lebensbereiche aus. Und diese anderen Bereiche sind zum Beispiel Aufstockung, Sozialhilfe in der Rente und sicherlich auch auf die Kriminalität, die in den letzten Jahren ja auch abgenommen hatte.

Und wenn dann jemand argumentiert, dass das hohe Bürgergeld zu Schwarzarbeit führt und das dann 150 Millionen € ausmachen würde, der verkennt die Fakten. Selbst wenn 150 Millionen zu viel Bürgergeld gezahlt wird, dann wären das umgerechnet pro Einwohner nicht einmal circa zwei Euro 150 Mio : 84 Mio. Einwohner= 1,79 Euro pro Jahr).

Viel eklatanter sind da die Beträge in der Steuerhinterziehung . man geht allein für die Steuerhinterziehung von rund 150 Milliarden € aus. 

Teilt man 150 Milliarden € durch 84 Millionen Einwohner, dann ergibt sich daraus pro Jahr ein Betrag von 1785 €, die durchschnittlich ein Bürger in Deutschland entlastet werden könnte.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/buergergeld-foerdert-wunsch-nach-arbeit-zeigen-statistiken-a-ea507ae8-6c86-4981-90fa-3a2580932bf2

Allein deshalb macht es mehr Sinn, die Steuerhinterziehung zu verfolgen, als einzelne kriminelle, die durch Schwarzarbeit ein paar Euro verdienen und vielleicht Bürgergeld kassieren

Nachfolgend einige Informationen und Berechnungen zum Bürgergeld;

– Asyl, #Arbeitsvoraussetzungen #Fiktionsbescheinigung #Bürgergeld —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/16/asyl-arbeitsvoraussetzungen-fiktionsbescheinigung-buergergeld/

– Zu hohes Bürgergeld – oder ganz einfach Unterbezahlung? —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/21/fehlanzeige-zu-hohes-buergergeld-oder-ganz-einfach-unterbezahlung/

Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich – FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/19/buergergeld-vs-arbeitnehmer-alleinstehend-arbeit-lohnt-sich/

– Flüchtlinge und Zuwanderer nutzen Sozialhilfe und Bürgergeld aus? Wie ist es wirklich? —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/07/fluechtlinge-und-zuwanderer-nutzen-sozialhilfe-und-buergergeld-aus-wie-ist-es-wirklich/

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/09/08/bild-axel-springer-verkag-spielt-buergergeldempfaenger-gegen-geringverdiener-aus/

– Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie – Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/14/gegen-buergergeld-wettern-ist-eine-merzideologie-blackrock-ideologie/

– Herr Merz – Ihr SPIEL IST WOHL DURCHSCHAUT – Ein Beitrag von Werner Hoffmann —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/21/herr-merz-ihr-spiel-ist-wohl-durchschaut/

Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben. Arbeit muss sich lohnen

Artikel von Werner Hoffmann

—> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/12/23/warum-die-unternehmer-die-nur-den-gesetzlichen-mindestlohn-bezahlen-auf-kosten-der-allgemeinheit-leben/

– Arbeit lohnt sich nicht? Von wegen – Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie – Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

—> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/19/arbeit-lohnt-sich-nicht-von-wegen/

– Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt wohl Rechtspopulismus – Ein SWR-Interview hörte sich zunächst seriös an, bis man sich die Details einmal genau anschaut. —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

#Bürgergeld – Forderung nach Kürzung ist reinster Populismus

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Dass die Rufe nach Kürzung des Bürgergeldes reinster #Populismus sind, kann man im wahren Wortsinn an fünf Fingern ablesen:

Jeder Finger steht grob für eine Bezugsgruppe des Bürgergeldes – und es wird schnell klar, dass es eben kein Arbeitsanreiz, sondern ein zusätzliches #Armutsrisiko für viele dieser Gruppen ist, wenn sie weniger bekommen.

  1.  Der kleine Finger steht für rund eine Viertelmillion #Kinder und #Jugendliche, die Bürgergeld beziehen, weil sie aus armen Familien kommen. Sie gehen also noch zur Schule – eine Kürzung treibt sie nicht in den Arbeitsmarkt.
  2.  Der Ringfinger steht für chronisch #Kranke oder Menschen mit schweren #Behinderungen; zusammen macht das rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland. Auch die wird eine Kürzung bloß ärmer machen.
  3.  Der Mittelfinger steht für die so genannten #Aufstocker (rund 1 Mio. in Deutschland); die gehen also bereits arbeiten, doch die Löhne sind so schlecht, dass sie zusätzlich Bürgergeld bekommen.
  4.  Der Zeigefinger steht für jene rund 700.000 Menschen, die unbezahlte #Fürsorge-Arbeit machen, als sich z.B. zu Hause um Kinder oder Verwandte kümmern. Meist, weil sie keine Betreuungs- bzw. #Pflegeplätze bekommen. Und wir wissen ja: Diese Situation wird sich mangels Personal künftig noch verschärfen.
  5.  Der Daumen steht für rund 1,6 Millionen Menschen (gerade mal 2% der Menschen in Deutschland), die arbeitslos sind, aber meist per Drehtür zwischen #Arbeitslosigkeit und #Niedrigstlohnsektor wechseln, darunter viele Saisonarbeitende. Sprich: Sie machen schlecht bezahlte Jobs, die aufgrund der Bedigungen kaum ein anderer will. Und haben auch keine großen Rücklagen. Auch sie trifft eine Kürzung des Bürgergeldes – ohne dass es einen Effekt auf den Arbeitsmarkt haben dürfte. (Die Eselsbrücke mit den Fingern habe ich übrigens aus dem #Deutschlandfunk, wo sie bereits erklärt wurde; ich finde sie sehr eingängig!)

Wir sehen also: Viele #Bürgergeld-Bezieher:innen sind noch gar nicht im Arbeitsmarkt bzw. kommen da auch (mangels Betreuung oder aufgrund von körperlicher Einschränkung) gar nicht so schnell rein.

Und trotzdem würde eine Bürgergeld-Kürzung sie alle treffen. Zeigt nur einmal mehr, wie gehässig und an der Realität vorbei sich FDP, aber vor allem auch Merz/Söder bzw. CDU/CSU in ihrem populistischen Klassen-Wahn an den Ärmsten der Gesellschaft abarbeiten. Widerlich. Und unwürdig für eines der reichsten Länder der Welt.

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Und dann gibt es Personen, die solche unwissenden und falschen Fakes posten, die einfach nur Hetze sind:

Fortführung dieses Hetz-Kommentars: „Niemand spricht davon, dass die Menschen, die Sie angesprochen haben, nicht unterstützt werden sollten. Es sollten einige unterstützt werden. Auch die älteren Menschen, deren Rente viel zu niedrig ist, oder alleinerziehenden Mütter, die anstatt den 3. Job anzunehmen, dadurch mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen könnten.
Es sollte allerdings besser deferenziert werden und nicht einfach allen das Geld auf dem Kopf werfen, das übrigens wir ganz normal arbeitende Menschen verdienen, die auch Familien, Kinder, alt werdende Eltern etc. haben. Es gibt genug Arbeit in Deutschland, auch Season- und Niedrigstlohnarbeit, die dann selbstverständlich finanziell unterstützt werden kann. Aber ertmal muss einer, der gesund und arbeitsfähig ist, arbeiten gehen.

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Eine Antwort erübrigt sich auf solche Falschaussagen eigentlich. Trotzdem konnte ich es mir nicht verkneifen, darauf zu antworten:

„Julia Weisberg an Ihrem Kommentar erkennt man, dass Sie #keine #Ahnung haben.

Grund:

Das Bürgergeld beträgt 502 €,

Kinder

0-5J.: 318 €,

6-13J.: 348€.

Und #Kindergeld wird angerechnet, also #nicht #zusätzlich gezahlt.

Und bei der Miete gibts auch Höchstsätze.

Stuttgart (2.teuerste Stadt in Deutschland)

1 Person: 566€ Max.45qm;

2 Personen 670€ max. 60qm.

Strom muss vom Bürgergeld bezahlt werden.“