Bei der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms ist mir schlecht geworden.
Nein, ich bin davon nicht selbst betroffen!
Aber was Merz und Söder hier vorstellen, ist perfide!
Merz will die Wohnungsmietzuschüsse pauschalieren.
Was das genau bedeutet, wird dann klar, wenn man die Details betrachtet.
Wer bekommt Wohnungszuschüsse?
Sozialhilfeempfänger
Bürgergeldempfänger
Aufstocker, also Arbeitnehmer mit sehr geringem Einkommen (z.B. Teilzeit, Mindestlohn)
Arbeitnehmer mit geringen Einkünften
Rentner mit einer Rente von bis zu 1.300 bis 1.500 Euro
Welche Auswirkung hätte dies?
Die Menschen aus Gruppe 1 und Gruppe 2 müssten auch auf begrenzte Angebote zurückgreifen. Behinderte müssten beispielsweise ohne Behindertenwerkstätten, ohne Ärzte zurechtkommen. Auch andere Leistungen sind im Landbereich nicht vorhanden.
Zu 3 und 4. Aufstocker sollen also weiter weg ziehen vom Arbeitsplatz und auch Fahrzeiten von täglich 3 bis 4 Stunden in Kauf nehmen. egal ob Teilzeit oder alleinerziehend!
Zu 5. Rentner:
Rentner, die ihr Leben lang an einem Ort gewohnt haben und gerade im Alter möglichst die Infrastruktur brauchen, sollen ins Land abgeschoben werden!
Im Landbereich ohne Krankenhäuser, weniger Pflegeheime, keine Fachärzte.
Mir fällt da nur ein Kommentar ein:
Pfui Teufel! Herr Merz, Sie verdienen es nicht Bundeskanzler zu werden.
Sie haben nicht die Demut, die ein Bundeskanzler vor dem Volk brauchen.
Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt. Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden
Mir wird erst in den letzten Tagen und Stunden so richtig bewusst, was es für jeden einzelnen Menschen bedeutet füreinander da zu sein und bedingungslos zu helfen.
Ich erinnere mich heute noch sehr gut, als wir 2015/16 im Berliner Tiergarten mit unserem Veganz Food Trailer kostenlos Essen an die vielen ankommenden Geflüchteten aus Syrien ausgegeben haben, ohne dass uns die Hintergründe ihrer Flucht im Ansatz bekannt waren.
Seit Sonntag und mit zunehmender Berichterstattung zu den Zu- und Umständen, die Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben haben, fällt bei mir mehr und mehr der Schleier und es ergibt sich ein schauriges Bild, was mich einerseits sehr betroffen macht, andererseits aber auch glücklich, weil wir uns im Großen als Volk für diese Menschen geöffnet und geholfen haben.
„Danke Merkel“, dass Du Dich ob aller innerpolitischen Widerstände, die Dir bis heute immer wieder als Versagen und Fehler, auch aus Deiner eigenen Partei, angekreidet werden, als Mensch mit Herz für die Menschen aus Syrien eingesetzt hast.
Apropos Deine Partei. Die heute agierenden „Christen“ Deiner CDU Deutschlands bringen es wirklich fertig, noch inmitten der Freude und des Feierns der in Deutschland lebenden syrischen Menschen, nach keinen 24h seit Bekanntwerden des Sturzes der Assad Diktatur, eine Debatte über die Abschiebung und Neuregelung von Aufnahmeverfahren für Geflüchtete aus dieser Region loszutreten. Pfui!
Das ist zum Fremdschämen und nicht der Stil, mit dem ich als deutscher Staatsbürger in der Weltöffentlichkeit vertreten und wahrgenommen werden möchte, denn wir sind und können anders!
Und da ja glücklicherweise in einigen Wochen neu gewählt wird, meine Stimme bekommt Ihr ganz sicher nicht!
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.
In diesem Gerichtsverfahren ging es eigentlich darum, inwieweit ein Tarifvertrag den Zuschlag bei Teilzeitkräfte weglassen darf.
Grund hierbei ist, dass meistens die Frau Teilzeitkräfte sind und damit ein echter Nachteil für die überwiegende Anzahl von Frauen besteht. Der Gleichbehandlungsgesetz.
Was gilt hier bei der betrieblichen Altersversorgung?
Auch auf die betriebliche Altersversorgung kann dieses Urteil noch wirken.
Besonders dann, wenn die betriebliche Altersversorgung durch Arbeitgeber Zuschüsse bei Teilzeitkräften geringer ist.
Arbeitet beispielsweise eine Teilzeitkraft 50 % und würde nur den halben Beitragszuschlag zur betrieblichen Altersversorgung erhalten, dann wäre dies unter Umständen ein Nachteil, wenn die Teilzeitkraft beispielsweise regelmäßig länger arbeitet und der Zuschuss nicht angepasst wird.
Vielleicht gibt es bei diesem Urteil in der Urteilsbegründung weitere Informationen.
Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer einen höheren Arbeitgeberfinanzierten Beitragszuschuss erhalten muss, wenn der Beitragszuschuss bei einer längeren Arbeitszeit nicht angehoben wird.
Im extrem würde dies bedeuten, dass die Teilzeitkraft, die beispielsweise um 50 % auf Vollzeit Überstunden macht, nicht eine Beitragsanhebung des Arbeitgebers erhält. Dies wäre sicherlich falsch.
Die Pläne der Privatisierung der gesetzlichen Rente durch die CDU und FDP liegen wohl schon in den Schubladen und BlackRock wird wohl daran partizipieren
Ein Beitrag von
VORSICHT vor #Sprüchen wie #DIE #GESETZLICHE RENTE – #GRV – #RECHNET SICH NICHT“
Wer sagt, die #Rente rechnet sich nicht, hat nicht ganz recht. Keine Frage, die #betriebliche und #private Vorsorge muss ergänzend sein. Aber bei der #gesetzlichen #Rente muss man auch sehen, dass:
die Verwaltungslosten bei rund nur 1 % sind
etwa 20 % der Leistungen keine #AltersRente ist, sondern #Rehabilitation, #Wiedereingliederung, neue #Berufsbildung/#Umschulung, (Halb-)#Waisenrente, #Erziehungsrente, #Witwerrente/ #Witwenrente
auch #versicherungsfremde #Leistungen gezahlt werden.
Zum Beispiel:
(#DDRRenten ohne zuvor eingezahlte Entgektpunkte),
#Mütterrente,
#Erziehungsrente,
#Grundsicherung,
#Zuschlag auf #Grundrente usw.
Das ist auch der Grund, warum der Bund so hohe Zuschüsse an die #DRV überweist. Gerade diese #NichtALTERSRENTEN wurden der Deutschen Rentenversicherung aufgetragen. Ist ja auch ok und gut. Aber man kann jetzt nicht sagen
„Die „gesetzliche Rente rechnet sich nicht“.
Genau das wird #Merz noch weiter und lauter sagen, damit #BlackRock dann als „#Retter“ #hervorgezaubert wird!
——
Hierzu passend ein Song
Liedtext:
Leises Flüstern um die Rente
(Strophe 1) Warum sind Merz und Spahn so still? Die Rente bleibt in ihrem Spiel. Pläne tief in Schubladen versteckt, BlackRock lacht und hat’s entdeckt.
(Pre-Chorus) Die Wahl steht vor der Tür, doch keiner sagt ein Wort, Was bleibt vom Ruhestand, wer trägt das alte Fort?
(Refrain) Oh-oh-oh, leises Flüstern, was geschieht? Wohin geht die Rente, wenn der Profit sie zieht? Oh-oh-oh, wer denkt an das Morgen, Wenn das Alter lebt in Sorgen?
(Strophe 2) CDU und FDP halten dicht, Gesetzliche Rente im schwindenden Licht. Privatisierung, sie lauert im Schatten, Der Bürger fragt sich, was wird er erhaschen?
(Pre-Chorus)
(Refrain)
(Bridge) Altersarmut, ein leises Klagen, Wer wird für die Alten sagen? Investoren lächeln, der Markt ist heiß, Doch was zählt der Mensch zu diesem Preis?
(Refrain)
(Outro) Die Rente, ein stilles Versprechen, Wird sie brechen oder bestehen? Im Schatten bleibt die Antwort klar, Doch wer schützt den, der alt mal war?
Will, dass der Reichtum bleibt in der Weite. Gegen die #Steuer für das Vermögen, Und höhere Abgaben will er nicht erwögen.
Auch der #Mindestlohn soll nicht steigen, 15 Euro, das lässt er sich nicht zeigen. Doch, dass 15,77 sinnvoll wär’, Sieht man, wenn man’s mal berechnet, gar nicht schwer.
Ein Beispiel, das uns klarer macht, Wie unterschiedlich das Leben lacht. Arbeitnehmer A verdient ein Stück mehr, 2.650 im Monat – gar nicht verkehrt.
Im Jahr kommt er auf über dreißigtausend, Noch unter dem Durchschnitt, doch fleißig und hausend. Arbeitnehmer B (Mindestlohn 12,41 Euro) kriegt mit weniger Lohn, 25.018 – kaum genug für den Thron.
Nach 45 Jahren im gleichen Beruf, Muss einer gestützt werden, der andere ruft. Rente von A ist deutlich mehr, Denn 1.364 bringt Sicherheit her.
Doch B wird’s hart, mit weniger Lohn, Mit 976 ist’s ein schwankender Thron. Doch statt den Lohn zu heben geschwind, Bleibt alles, wie’s war – so weht der Wind.
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 12,41 € pro Stunde. Erhält ein Arbeitnehmer 12,41 € pro Stunde, dann ergibt sich bei ihm folgende Situation:
Ergänzung zum Inhalt:
Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro ergibt sich ein Jahresverdienst von 25.018 Euro. Das entspricht etwa 55,16 % des Durchschnittsverdienstes der Versicherten (Deutsche Rentenversicherung)
Nach 45 Jahren mit Mindestlohn ergibt sich eine Altersrente die sich wie folgt heute berechnet:
0,5516 x 39,32 x 45 Jahre = 976,00 Euro Bruttomonatsrente.
Davon ist dann noch die Krankenversicherung und der Beitrag für die Pflegeversicherung abzuziehen. Hierfür sind etwa 120 € derzeit abzuziehen.
Die Rente beträgt dann also circa 850 € netto (Steuern sind hier nicht mehr abzuziehen, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind).
Da gerade die Bevölkerung im unteren Gehaltsbereich im Alter auch Miete zahlen muss, sind dann staatliche Unterstützungen durch Aufstockung und Wohngeld notwendig.
Auch die Grundsicherung und der Zuschlag auf Grundrente muss dann durch den Staat durch Steuergelder finanziert werden.
Die Anhebung des Mindestlohn auf 15 € wurde vor kurzem von der SPD vorgeschlagen.
Eigentlich wäre eine Anhebung auf 15,77 € Stundenlohn als Mindestlohn jetzt schon dringend notwendig.
Wenn der Mindestlohn in dieser bisherigen Höhe bleibt, dann entlastet dies natürlich die Arbeitgeber. Allerdings belastet es auf der anderen Seite später alle Steuerzahler, denn durch die geringere Rente muss dann eine Aufklärung durch Grundsicherung und durch Zuschlag zur Grundrente erfolgen. Zusätzlich muss dann noch Wohngeld berücksichtigt werden, da gerade diese Personengruppe oft kein Wohneigentum hat.
Durch den zu geringen Verdienst wird also der Arbeitgeber entlastet und Der Steuerzahler bezahlt. Nachher die Zeche.
Oft wird von Arbeitgebern angeführt, dass dadurch dann die Inflation ansteigen würde, denn ein höherer Lohn würde ja auch dazu führen, dass die Dienstleistungen dadurch teurer werden.
Diese Aussage ist zu allgemein und im übrigen auch nicht richtig, denn beispielsweise bei einem Friseur macht der Stundenlohn nur einen Teil der Gesamtleistung aus. Würde also der Lohn beispielsweise um 10 % steigen, dann macht das vielleicht 4-5 % mehr für die Dienstleistung aus.
Es ist eigentlich widersinnig für die Allgemeinheit, dass für einen Mindestlohn die Gesellschaft die Zeche tragen soll.
Aussicht von Christian Lindner und Friedrich Merz, die beide eher die Unternehmerseite vertreten, sieht diese Sache natürlich anders aus.
Friedrich Merz ist beispielsweise komplett gegen #Mindestlohn und das gleiche gilt auch für seinen Kollegen Christian Lindner.
Dass #Merz sich hier für die oberen 5 Prozent der Bevölkerung entscheidet und am liebsten die überwiegende Anzahl an #Steuerpflichtigen nicht entlasten will, zeigt dass Friedrich Merz ein Lobbyvertreter der Milliardäre und Multimillionäre ist.
, die allerdings im Beispiel 2 durch Steuergelder (Rentenzuschüsse des Bundes) aufgefüllt werden muss, denn die Renten sind sehr unterschiedlich (Stand: 2024).
Welche Parteien sind gegen den Mindestlohn?
Gegen den Mindestlohn bzw. Gegen die Anhebung des Mindestlohns sind CDU, CSU, FDP, Freie Wähler, und FDP
Für die Anhebung des Mindestlohns sind: Grüne, SPD und Linke und BSW
Als Nachschlag hier noch ein Song über Merz und den Mindestlohn
Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)
Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen
Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.
Knapp 97% würden entlastet werden. Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren. Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen. Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für
mehr Zufriedenheit
und senkt somit die Unzufriedenheit und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!
Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen. Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.
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Kommentar von
Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.
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Hier die Idee der SPD
Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.
Hintergrund der Idee
Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.
Konkrete Vorschläge
Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.
Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.
Einführung der Reichensteuer
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.
Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.
Auswirkungen und Kritik
Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.
Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.
Fazit
Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.
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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?
Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.
Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen
Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.
Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.
Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder
Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.
• Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.
Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.
Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern
Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:
• Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Zusammengefasst:
• Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.
• Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.
• Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.
• Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.
Populistische Sprüche der CDU der Presse in den Mund gelegt
Ein Beitrag von
Warum die neue CDU und FDP 80 Prozent der Arbeitnehmer verarmen wird
Die SPD oder die Grünen zu Parteien der Bürgergeldempfänger zu degradieren, hat System.
Zum einen wird damit durch die CDU / CSU versucht, die SPD und die Grünen auf eine kleine Interessengruppe zu minimieren und zum zweiten will sich ja keiner als Bürgergeldempfänger ansehen. „Lieber gegen Bürgergeldempfänger sein, als da dazuzuzählen.“
Genau so funktioniert die Strategie des Populismus. Einfach einen Punkt heraussuchen und mit emotionaler indirekter Hetze vorgehen.
Dumm ist nur, wenn dies offenkundig wird.
Top-Rechtsanwälte kennen – besonders in der Wirtschaft – das Prinzip der Nebelkerzen.
Und auch Strategen wenden die Nebelkerzenargumentation sehr gerne an.
Bei Populisten denke ich bevorzugt an Merz, Söder, Spahn.
Und bei ausgeklügelten Strategen und Linnemann.
Na, und Merz ist ja nicht nur Populist, sondern auch Wirtschaftsanwalt.
Dass Bürgergeld und Mindestlohn und die Gehaltszahlung und die Arbeitnehmergehälter der meisten Erwerbstätigen indirekt zusammenhängen, wird dann klar, wenn man die Zusamnenhänge aufdeckt.
Wie hoch ist das Bürgergeld in Prozent zu dem Existenzminimum?
Das Bürgergeld in Deutschland entspricht grundsätzlich dem Existenzminimum, da es so konzipiert ist, dass es die grundlegenden Bedürfnisse einer Person decken soll. Das Existenzminimum stellt den Betrag dar, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist, einschließlich der Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Regelsatzberechnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass es dem Existenzminimum entspricht. Es liegt also grundsätzlich bei 100 % des Existenzminimums.
Zusätzlich zu den Regelsätzen für das Bürgergeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, was bedeutet, dass das Bürgergeld insgesamt höher sein kann als nur der Regelsatz. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.
Welche Regelungen in der EU oder Deutschland haben Einfluss auf den Mindestlohn?
Das Mindesteinkommen in der Europäischen Union wird durch mehrere Regelungen und Empfehlungen auf EU-Ebene beeinflusst, auch wenn die konkrete Festlegung der sozialen Sicherungssysteme, wie etwa Mindestlöhne oder Mindesteinkommen, grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die wichtigsten EU-Regelungen und Initiativen, die Einfluss auf die Gestaltung des Mindesteinkommens haben, sind:
1. Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)
Die 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte enthält 20 Grundsätze, die als Leitlinien für eine faire und funktionierende Arbeits- und Sozialpolitik dienen sollen. Einer dieser Grundsätze fordert „angemessene Mindestlöhne“, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer ein Einkommen hat, das ein anständiges Leben ermöglicht. Auch wenn es keine direkte Verpflichtung gibt, ein Mindesteinkommen in jedem Mitgliedstaat einzuführen, dient die Säule als politisches Rahmenwerk für die Ausgestaltung der nationalen sozialen Sicherungssysteme.
2. Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041)
Diese Richtlinie wurde 2022 beschlossen und zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne in der EU zu fördern, indem sie die Rahmenbedingungen für faire Löhne verbessert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben, wobei Bezug auf die nationalen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen genommen wird. Die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Mindesteinkommen oder Sozialhilfeleistungen, sondern konzentriert sich auf Löhne.
3. Empfehlung der EU-Kommission zum Mindesteinkommen (1992)
Bereits 1992 empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, Systeme für ein „angemessenes Mindesteinkommen“ einzuführen, um Personen ohne ausreichendes Einkommen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Empfehlung war zwar rechtlich nicht bindend, diente aber als wichtige Grundlage für die Entwicklung von sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedstaaten.
4. Europäisches Semester und länderspezifische Empfehlungen
Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, werden regelmäßig länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die auch soziale Aspekte wie Mindestlohnregelungen und Mindesteinkommen betreffen. Hierdurch übt die EU indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten aus, ihre Sozialsysteme zu verbessern und Armut zu bekämpfen.
5. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der EU, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, enthält allgemeine Bestimmungen über den Schutz sozialer Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (Artikel 34). Während sie keine spezifischen Regelungen zum Mindesteinkommen festlegt, unterstützt sie die allgemeinen Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.
Ja, es gibt eine solche Orientierung, aber keine verbindliche EU-weite Regelung. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041) empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich an bestimmten Bezugspunkten zu orientieren, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Indikatoren:
1. 60 % des Medianlohns: Der Medianlohn ist der Wert, bei dem die Hälfte der Beschäftigten weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns wird häufig als Richtwert für eine angemessene Entlohnung angesehen.
2. 50 % des Durchschnittslohns: Der Durchschnittslohn ist das arithmetische Mittel aller Löhne in einem Land. Ein Mindestlohn von 50 % des Durchschnittslohns wird ebenfalls als Referenzgröße verwendet, um eine ausreichende Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese Werte einzuhalten. Stattdessen dienen sie als Empfehlungen und Orientierungshilfen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit, eigene Kriterien festzulegen, solange sie sicherstellen, dass der Mindestlohn den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessert und Armut bekämpft.
Die Orientierung an 60 % des Medianlohns ist also ein häufig verwendeter Richtwert, den viele Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne zu überprüfen, aber er ist nicht verbindlich vorgeschrieben.
Wie wird der Mindestlohn derzeit in Deutschland ermittelt?
Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Mindestlohnkommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie wissenschaftlichen Mitgliedern. Der Prozess zur Ermittlung des Mindestlohns ist wie folgt geregelt:
1. Mindestlohnkommission: Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Diese Mitglieder diskutieren und entscheiden über Anpassungen des Mindestlohns.
2. Kriterien für die Festlegung: Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ziel ist es, den Mindestlohn so festzusetzen, dass er den Arbeitnehmern ein angemessenes Einkommen sichert und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Entwicklung der Produktivität, Arbeitsmarktlage und wirtschaftliche Gesamtlage werden ebenfalls berücksichtigt.
3. Zwei-Jahres-Rhythmus: Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht eine Empfehlung für eine Anpassung aus. Der Mindestlohn wird dann per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2025.
4. Besondere Erhöhungen: Die Bundesregierung kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Anpassungen vornehmen.
Der aktuelle Mindestlohn wird also auf Grundlage einer Balance zwischen Lohnsicherung und wirtschaftlicher Verträglichkeit ermittelt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung an bestimmte Prozentsätze des Median- oder Durchschnittslohns.
Welche Personen sind in der Kommission und wie ist die Kommission ausgeglichen nach Interessengruppen?
Die Mindestlohnkommission in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen vertreten. Die Struktur ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten, mit zusätzlichen wissenschaftlichen Mitgliedern für eine unabhängige Beratung. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:
1. Unabhängiger Vorsitzender
• Der Vorsitzende ist eine neutrale Person, die weder den Arbeitgeber- noch den Arbeitnehmerinteressen angehört. Diese Person leitet die Sitzungen der Kommission und soll eine ausgleichende Rolle spielen, um Konsensentscheidungen zu fördern.
2. Ständige Mitglieder (Stimmrecht)
• Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Diese Mitglieder werden von den Arbeitgeberverbänden benannt und vertreten die Interessen der Unternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Aspekte, wie die Tragfähigkeit der Lohnerhöhung für Unternehmen, berücksichtigt werden.
• Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Diese Mitglieder werden von den Gewerkschaften benannt und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn ein angemessenes Einkommen sichert und die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt wird.
3. Wissenschaftliche Mitglieder (beratend, ohne Stimmrecht)
• Zwei wissenschaftliche Mitglieder sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit Analysen und Gutachten. Sie haben kein Stimmrecht, bringen aber unabhängige, wissenschaftlich fundierte Perspektiven ein, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
4. Paritätische Besetzung
• Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gleich stark vertreten sind (jeweils drei Mitglieder). Dies dient dazu, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.
Entscheidungsfindung
• Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Konsens. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Vorsitzende das Entscheidungsrecht.
Zweck der Zusammensetzung
Die Struktur der Kommission zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung der Interessen zu gewährleisten und gleichzeitig eine fundierte Grundlage für die Mindestlohnempfehlungen zu schaffen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Zusammenhang
Reicht der Mindestlohn oder das Einkommen, das eine Familie erhält nicht aus, weil das. Bürgergeld höher wäre, dann besteht Anspruch auf Aufstockung.
Besonders in der Rente ist dies bedeutsam.
Wer beispielsweise nur den Mindestlohn erhält, hat in der Rente selbst nach 45 Versicherungsjahren eine Rente, die nicht zum Leben reicht!
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Welche Lösung wäre sinnvoll?
Steigt das Mindesteinkommen nicht erheblich an, dann wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen. Soziale Unruhen werden dann als Folge zunehmen.
Dass dadurch extreme Parteien partizipieren, muss jedem klar sein.
Aus diesen Spannungen entstehen dann wieder Gegenbewegungen, die zu extremen Einschränkungen folgen.
Was wollen einige Politiker von CDU und FDP machen?
Am liebsten wäre diesen Politikern die Abschaffung von Bürgergeld und Mindestlohn.
Da dies jedoch nicht so einfach möglich ist, denn EU-Bedingungen und verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ein Störfeuer.
Wie könnte das Bürgergeld abgeschafft oder erschwert werden?
Die CDU will hierzu das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ umwandeln.
Gleichzeitig soll der „Warenkorb verändert“ werden.
Die Veränderung des Warenkorbs hat letztendlich das Ziel alle betroffenen Erwerbstätigen finanziell weiter abzustufen.
Und dies sind nicht nur Bürgergeldempfänger, sondern letztendlich etwa 60 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen.
Die neue CDU und auch FDP wird die Arbeitnehmer verarmen!
Meine Meinung zur irrelevanten Forderung von Spahn:
Die Abschaffung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung sollte nur da möglich sein, wo ein Tarifvertrag andere Arbeitszeiten zulässt. Alles andere ist nicht hinnehmbar.
Der Schlaumeier Spahn versucht hier wohl wieder eher die 48Stunden-Woche zurückzuholen.
Schlaumeier Spahn versucht es als mehr „Freiheit der Arbeitnehmer“ populistisch zu verkaufen…“
Tatsächlich haben Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag immer schlechtere Karten bei der Umsetzung von Arbeitsvertragsinhalten.
Spahn (CDU) und auch die FDP handeln hier im Sinne der Arbeitgeber.
Dies macht auch klar deutlich, dass beide Parteien nicht nur Parteien der Lobbyflügel
Fossile Energie
Zuckerindustrie
Privatisierung der gesetzlichen Rente
sind, sondern die Parteien der Arbeitgeberseite.
Spahn (CDU) und die FDP argumentieren, dass das heutige Arbeitszeitschutzgesetz die 4-Tage-Woche blockiere.
Tatsächlich ist dies nicht der Fall:
Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden…“
Insofern ist das heutige Arbeitszeitschutzgesetz KEIN Hinderungsgrund für die 4-Tageswoche!
Die #AfD hat Unrecht: Der Osten braucht mehr #Zuwanderung, nicht weniger.
Nicht auf Zuwanderung, sondern „auf organisches Wachstum“ setze man, so war es in diesen Tagen von einem führenden AfD-Vertreter in Thüringen zu hören. Was für ein Unsinn. Wenige Tage vor den ersten beiden #Landtagswahlen im Osten tun viele gut daran, sich diese Zahlen vor Augen zu führen:
—> 728.000 #Fachkräfte fehlen 2027 in Deutschland, setzen sich die aktuellen Trends fort. Das zeigt die IW-Arbeitsmarktfortschreibung, die wir Anfang des Monats veröffentlicht haben. Der Mangel wird alle Branchen durchziehen, besonders groß ist die Lücke in den sozialen Berufen. Abgefedert wird die Krise im Grunde nur noch durch Zuwanderung: Bis 2027 dürften nämlich auch 285.000 Menschen aus dem Ausland zugewandert sein.
—> Schon heute sind ausländische Beschäftigte für die Wirtschaft unverzichtbar – und das gerade im Osten: 2023 arbeiteten in den fünf ostdeutschen Bundesländern rund 403.000 Menschen, die keinen deutschen Pass haben. IW-Berechnungen zeigen: Ausländische Beschäftigte im Osten erwirtschafteten im selben Jahr 24,6 Milliarden Euro, das entspricht 5,8 Prozent der dortigen Bruttowertschöpfung. Ohne sie wäre die ostdeutsche Wirtschaft zurückgegangen, tatsächlich ist sie gewachsen.
—> Kein Wunder, denn auch die Beschäftigung im Osten wäre nach einer IW-Studie ohne Ausländer zurückgegangen. In ganz Deutschland entfielen zwischen Mitte 2021 und Mitte 2023 86 Prozent des Arbeitskräftezuwachs auf ausländische Arbeitskräfte – die meisten davon aus „Drittstaaten“, also Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Wegen der Abwanderung nach der Wende ist der Osten stärker vom demografischen Wandel betroffen als der Westen.
—> Ähnliches bei den Ausbildungsstellen: Die Anzahl deutscher Ausbildungsanfänger ist seit 2009 um 21 Prozent zurückgegangen, die der ausländischen Neu-#Azubis um 84 Prozent gestiegen. Das ist dringend nötig: 2023 waren mit 14 Prozent so viele Ausbildungsstellen unbesetzt wie nie zuvor.
Wer unter diesen Bedingungen weniger Zuwanderung will, versteht nichts von Wirtschaft – oder wünscht den Unternehmen nicht nur „schwere wirtschaftliche Turbulenzen“, sondern will sie gleich selbst herbeiführen. Das ist gefährlich und bedroht unseren Wohlstand.
Unsere Studie zum volkswirtschaftliche Impact ausländischer Arbeitskräfte von Wido Geis-Thöne und Benita Zink finden Sie hier: https://lnkd.in/gWmQyr69