Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
www.renten-experte.de


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Bundessozialgericht stoppt Rentenkürzungen: Dieses Urteil schützt Millionen – und ihre Erben

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Viele Rentnerinnen und Rentner erleben Jahre nach Rentenbeginn eine böse Überraschung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft alte Bescheide erneut und fordert Geld zurück oder kürzt laufende Renten. Genau hier hat das Bundessozialgericht (BSG) nun eine klare Grenze gezogen.

Mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 6/24 R) entschied das BSG, dass rückwirkende Rentenkürzungen unzulässig sein können, wenn die Rente rechtmäßig bewilligt wurde und die Betroffenen korrekt gehandelt haben.

Worum ging es?

Im konkreten Fall hatte ein Rentner bei Antragstellung die gesetzlich zulässige Hochrechnung fehlender Entgeltzeiten gewählt. Die Rente wurde daraufhin bewilligt und ausgezahlt. Jahre später wollte die Rentenversicherung die Rente nach unten korrigieren, weil inzwischen tatsächlich gemeldete Entgeltdaten niedriger ausfielen.

Das BSG lehnte dies ab.

Die Kernaussage des Urteils

Hat die Rentenversicherung eine Rente auf zulässiger Grundlage bewilligt und
* wurden keine falschen Angaben gemacht,
* keine Mitwirkungspflichten verletzt und
* durfte auf den Rentenbescheid vertraut werden,
dann ist eine nachträgliche Kürzung allein wegen späterer Daten nicht erlaubt. Der Vertrauensschutz der Rentner hat hohes Gewicht, weil Lebensplanung, Wohnkosten und laufende Verpflichtungen darauf beruhen.

Sehr wichtig – auch für die Erben

Was viele nicht wissen: Im Todesfall eines Rentenversicherten gehen mögliche Rückforderungsansprüche auf die Erben über. Diese haften dann für angeblich zu Unrecht gezahlte Rentenbeträge – selbst Jahre nach dem Rentenbeginn.

Gerade deshalb ist es entscheidend, alle Rentenbescheide, Schriftwechsel und Berechnungsgrundlagen dauerhaft aufzubewahren.

Eine klare Dokumentation im Notfallordner von

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www.Not-Fallordner.de

kann im Ernstfall entscheidend sein – für Rentner ebenso wie für ihre Hinterbliebenen.

Wann Kürzungen weiterhin möglich sind

Das Urteil schützt nicht bei Täuschung. Rückforderungen bleiben möglich, wenn bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden.

Resümee

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Rentnern und ihren Erben erheblich. Wer Post zu Kürzungen oder Rückforderungen erhält, sollte diese unbedingt prüfen lassen und nichts vorschnell akzeptieren.

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55 Plus und plötzlich ohne Job – warum Rentenberatung jetzt über Existenzen entscheidet

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Wenn ein Betrieb schließt oder Personal abbaut, trifft es Beschäftigte über 55 besonders hart. Arbeitslosigkeit in diesem Alter ist kein normaler Einschnitt mehr – sie wird schnell zur existenziellen Frage. Denn anders als mit 30 oder 40 geht es nicht mehr nur um einen neuen Job, sondern um die ganz konkrete Zukunft der Rente.

Genau hier beginnt meine Tätigkeit als Rentenberater – und genau hier wird sie unverzichtbar.

Viele Betroffene stehen plötzlich vor Fragen, die sie sich vorher nie stellen mussten: Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente, wenn ich arbeitslos werde? Zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder II für die Rente? Drohen dauerhafte Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen muss? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen? Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, mit Direktzusagen oder Versorgungswerken? Wie lassen sich Übergangszeiten sinnvoll gestalten, ohne lebenslange Rentenverluste?

Diese Fragen werden häufig zu spät gestellt. Und genau das ist gefährlich.

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Fehlentscheidungen in den letzten fünf bis zehn Berufsjahren wirken lebenslang. Ein nicht gestellter Antrag, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine falsch gewählte Rentenart können mehrere hundert Euro monatlich kosten – dauerhaft.

Als Rentenberater analysiere ich nicht nur einzelne Punkte, sondern den gesamten Versicherungsverlauf: Beschäftigungszeiten, Lücken, Krankheitszeiten, Kindererziehungszeiten, Sonderregelungen und konkrete Handlungsoptionen. Ziel ist immer: Schäden vermeiden, Spielräume nutzen, Perspektiven schaffen.

Gerade bei Menschen über 55 ist die Beratung oft auch emotional. Arbeitsplatzverlust bedeutet nicht nur Einkommenseinbußen, sondern Verunsicherung, Zukunftsangst und die reale Gefahr des sozialen Abstiegs. Umso wichtiger ist Klarheit – mit belastbaren Zahlen und realistischen Szenarien.

Dabei stehen nicht nur die Betroffenen selbst in der Verantwortung. Auch Arbeitgeber, Gewerkschaften und Insolvenzverwalter tragen eine moralische Pflicht. Sozialpläne, Abfindungen und Transfergesellschaften müssen rentenrechtlich mitgedacht werden. Eine Abfindung kann helfen – oder schaden. Eine Transferlösung kann Zeit verschaffen – oder Rentenansprüche mindern, wenn sie falsch umgesetzt wird.

Rentenberatung sollte daher frühzeitig erfolgen – idealerweise ab dem Moment, in dem sich Arbeitsplatzverlust abzeichnet. Dann lassen sich Weichen stellen, Abschläge begrenzen und Übergänge sinnvoll planen.

55 Plus ist kein Randthema. Es ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Und Rentenberatung ist dabei kein Luxus, sondern konkreter Schutz vor Altersarmut.


Über den Autor

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater

www.Renten-Experte.de
Telefon: (07156) 967-1900
WhatsApp: (07156) 34354

Qualifikationen:
Unabhängiger Rentenberater (RDG),
Gerichtlich zugelassener Rentenberater (1. Instanz),
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH),
Generationenberater (IHK),
Seniorenberater (NWB-Akademie),
Versicherungskaufmann (kein Produktverkauf),
Marketingfachwirt (IHK).

#Rentenberatung #55Plus #Arbeitslosigkeit #Altersvorsorge #BetriebsbedingteKündigung

Zwangsverrentung ab 2027: Was Millionen Menschen jetzt wirklich droht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2027 rückt ein Thema in den Fokus, das viele Menschen bislang unterschätzen: die faktische Zwangsverrentung.

Gemeint ist kein neues Gesetz, sondern eine Verwaltungspraxis mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene.

Hintergrund ist der steigende Druck auf die sozialen Sicherungssysteme. Personen, die Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und das Rentenalter erreichen, können von Behörden gedrängt werden, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen – auch dann, wenn diese mit dauerhaften Abschlägen verbunden ist.

Besonders kritisch: Rentenabschläge gelten lebenslang.

Wer zu früh in Rente geht, kann diese Kürzungen später nicht mehr ausgleichen.

Für viele bedeutet das monatliche Verluste von mehreren hundert Euro – mit hohem Risiko für Altersarmut.

Zwar existieren Ausnahmeregelungen, etwa bei sehr niedrigen Renten oder besonderen Härtefällen.

In der Praxis fehlt Betroffenen jedoch häufig das Wissen über ihre Rechte. Bescheide werden akzeptiert, ohne sie prüfen zu lassen – mit irreversiblen Folgen.

Gleichzeitig entsteht ein politischer Widerspruch: Einerseits wird längeres Arbeiten gefordert, andererseits werden Menschen verwaltungsseitig aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Individuelle Lösungen bleiben oft auf der Strecke.

Mein klarer Rat: Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie einen Rentenantrag stellen oder einen Bescheid akzeptieren. Bei vorzeitigen Rentenentscheidungen können wenige Wochen oder ein falscher Schritt über die finanzielle Sicherheit für Jahrzehnte entscheiden.

Die Zwangsverrentung ist kein Randthema – sie betrifft hunderttausende Menschen direkt oder indirekt.

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Über den Autor

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater

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  • Unabhängiger Rentenberater (RDG)
  • Gerichtlich zugelassener Rentenberater (1.Instanz)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
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  • Versicherungskaufmann (kein Produktverkauf)
  • Marketingfachwirt (IHK)

Ein Monat zu wenig: Warum ein Minijob über 175 Euro entscheidend sein kann

Ein Beitrag von Werner Hoffmann –

Renten-Experte (Sachkunde Rentenberater nach RDG Theor.)

Ein aktueller Fall vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zeigt, wie hart deutsche Rentenregeln sein können:

Ein 47-jähriger Kfz-Mechaniker aus dem Raum Stuttgart verlor seine volle Erwerbsminderungsrente – wegen eines einzigen fehlenden Monats mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung.

Seit 2017 bezog der Mann eine befristete Erwerbsminderungsrente.

Als er deren Verlängerung beantragte, lehnte die Deutsche Rentenversicherung ab. Begründung:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht mehr erfüllt – konkret fehlte ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen im relevanten Fünfjahreszeitraum.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung. Eine Wiedereinsetzung aus Härtegründen wurde abgelehnt.

Was viele nicht wissen: Ein Mini-Job hätte gereicht

Minijob kann helfen – Rentenexperte Renten-Experte.de

Besonders bitter:

Ein Minijob über rund 175 Euro monatlich, ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, hätte gereicht, um diesen einen fehlenden Monat mit Pflichtbeiträgen zu füllen.

Warum ist das so?

Minijobs (bis 538 Euro monatlich, Stand 2025) gelten grundsätzlich als versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern man sich nicht aktiv davon befreien lässt.

Das bedeutet:

Auch ein vergleichsweise kleiner Nebenjob kann vollwertige Rentenversicherungszeiten aufbauen.

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Führt ein Minijob zur Rentenkürzung?

Viele Rentenbezieher sind verunsichert: Darf ich überhaupt einen Minijob ausüben, ohne dass mir meine Erwerbsminderungsrente gekürzt wird? Die Antwort ist: Ja – aber nur bis zu bestimmten Grenzen.

Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze* bei rund 19.661,25 Euro brutto pro Jahr, was etwa 1.638 Euro monatlich entspricht. Ein Minijob mit 175 Euro liegt also deutlich unterhalb dieser Grenze.

Überschreitet der Hinzuverdienst* diese Grenze, werden 40% des darüber hinausgehenden Betrags von der Rente abgezogen,

Damit ist übrigens auch die maximale Stundenzahl von weniger als 3 Stunden pro Tag unterschritten, denn der Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro. Bei 175 Euro Minijob ergeben sich weniger als 14 Stunden pro Monat.

Fazit: Ein Minijob in Höhe von 175 Euro monatlich führt nicht zur Rentenkürzung, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Zugleich kann er aber entscheidend für den Versicherungsschutz sein, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung notwendig sind – wie im geschilderten Fall.

In einem besonderen Fall ist der pflichtversicherte Minijob ebenfalls wichtig:

Hat jemand die 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahre nicht erfüllt und ist in den letzten zwei Jahren arbeitslos, dann werden diese Zeiten NICHT ANGERECHNET, es sei denn man macht einen Minijob (ohne Befreiung).

(Aber auch bei dieser zweijährigen Frist gibt es Ausnahmen von der Ausnahme., die ein Rentenberater kennt.)

Ist dann der MONATSLOHN über 165 Euro, dann findet eine Anrechnung darüber hinaus auf das Arbeitslosengeld statt.

Bei ALG1 (Arbeitslosengeld I) werden bestimmte Einkünfte aus Nebenjobs oder sonstigen Tätigkeiten auf die Leistung angerechnet. 

Die ersten 165 Euro Netto-Einkommen aus einem Nebenjob sind dabei anrechnungsfrei.

Alles darüber hinaus wird in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet

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Was dieses Urteil auch deutlich macht

Rentenexperte Werner Hoffmann

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, sollte sich immer wieder auch von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Ein unabhängiger Rentenberater ist im Rentenrecht vergleichbar mit einem Steuerberater im Steuerrecht.

Der unabhängige Rentenberater wird nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, sondern vom Klienten und handelt ohne Weisungsgebundenheit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gerade dies ist bei der Vertretung der Interessen des Klienten wichtig.

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#Minijob
#Rentenversicherung
#Sozialrecht
#Hinzuverdienstgrenze

SCHOCKIERENDE WAHRHEIT: NAHEZU 40 % der RENTENBESCHEIDE FEHLERHAFT!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Rentenbescheide unter der Lupe: Die erschreckende Realität

In Deutschland erhalten jährlich Millionen Bürger ihren Rentenbescheid – ein Dokument, das über ihre finanzielle Zukunft im Alter entscheidet. Doch was, wenn dieses Dokument fehlerhaft ist?

Unabhängige Rentenberater schlagen Alarm: In bis zu 40 % der geprüften Fälle sind Rentenbescheide fehlerhaft – meist zum Nachteil der Betroffenen. Diese Fehler reichen von fehlenden Versicherungszeiten über falsch berechnete Rentenansprüche bis hin zu nicht anerkannten Kindererziehungszeiten.

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Die Ursachen: Ein komplexes System mit vielen Stolpersteinen

  • Unvollständige Datenübermittlung: Arbeitgeber versäumen es, alle relevanten Zeiten korrekt zu melden.
  • Technische Probleme: Softwarefehler oder Übertragungsprobleme führen zu fehlerhaften Berechnungen.
  • Menschliches Versagen: Zahlendreher oder fehlende Anerkennung von Ausbildungszeiten können gravierende Auswirkungen haben.
  • Bewusst falsche Angaben durch Arbeitgeber: In Einzelfällen werden Versicherungszeiten absichtlich nicht gemeldet – zum Beispiel zur Einsparung von Beiträgen. Besonders im Ausland kam es vor, dass Arbeitgeber systematisch Beiträge nicht abgeführt haben. In Ländern wie Italien agierten manche Firmen früher regelrecht im Stil der Mafia: Beschäftigte wurden zwar auf dem Papier geführt, aber es floss kein einziger Euro in die Rentenkasse.

Besonders problematisch ist, dass viele dieser Fehler erst Jahre später entdeckt werden – oft zu spät für eine vollständige Korrektur.

Auch hier kann ein Rentenberater durchaus helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu minimieren – etwa durch gezielte Nachweise, Anträge auf Kontenklärung oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie dem Überprüfungsantrag.

Die Sicht der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide korrekt sei. Laut interner Statistiken lag die Fehlerquote nach Prüfung von Widersprüchen im Jahr 2023 bei lediglich 0,6 %. Dennoch empfiehlt die DRV, den Versicherungsverlauf regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten Kontakt mit den Beratungsstellen aufzunehmen.

Was können Betroffene tun?

Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen. Besonders folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs: Fehlen Zeiten, die angerechnet werden sollten?
  • Korrekte Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten: Sind diese vollständig erfasst?
  • Richtige Berechnung der Rentenhöhe: Entspricht der Betrag den Erwartungen und bisherigen Berechnungen?

Bei Unklarheiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, wobei Nachzahlungen in der Regel auf vier Jahre begrenzt sind.

Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Rentenberechnung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler passieren können – sei es aus Versehen, durch Schlamperei oder gar durch systematische Täuschung wie in manchen mafiösen Firmenstrukturen früherer Jahrzehnte.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Rentenbescheide stets sorgfältig geprüft und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtiger Hinweis

Sehr oft werden die Rentenanträge auch beim örtlichen Rathaus eingereicht.

Oft sind dort jedoch die Mitarbeiter nicht gründlich ausgebildet.

Regelmäßig handelt es sich um normale Verwaltungsangestellte, die nur eine Schnellausbildung über die Ausfüllung eines Rentenantrages erhalten haben.

Entstehen hier auch nur kleine Fehler, kann sich dies durchaus erheblich auswirken.

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Jeder Rentenversicherte sollte es nicht scheuen, einen unabhängigen Rentenberater einzuschalten.

Der unabhängige Rentenberater hat eine Stellung, die übrigens mit einem Steuerberater vergleichbar ist.

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Kleiner Fehler – große Auswirkung

Würde durch einen Fehler die Rente um 10 Euro zu niedrig sein, dann sind das in 20 Jahren

10 € x 12 Monate x 20 Jahre= 2.400 Euro.

Eine Erstberatung kostet etwa 100 bis 180 Euro.

Eine Investition, die sich rechnet.

Renten-Experte.de
Link https://www.renten-experte.de

#Rentenbescheid #Rentenfehler #Versicherungsbetrug #Rentenmafia #Altersvorsorge

RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

– verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

– ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

– und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

#Rente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #FreiwilligeBeiträge #Rentenplus

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

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FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

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Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
  • etc.

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

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Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Zum Vorlesen:

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Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

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Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

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Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Auch wenn ich mir persönlich selbst jetzt schaden sollte, aber es wäre steuergerechter und würde viele Probleme – insbesondere im Wohnungsbau lösen.

Zum Vorlesen

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Warum die Abgeltungsteuer und auch der Freibetrag erhöht werden. https://youtu.be/I9aVEyxFmXQ?si=sdZTwNP47q5tueR9

Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Die Abgeltungsteuer in Deutschland liegt aktuell bei 25 %. Das bedeutet: Wer Kapitaleinkünfte hat, zahlt nur 25 % Steuern – unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist. Das ist unfair.

Wer arbeitet oder Mieteinnahmen hat, zahlt seinen individuellen Steuersatz. Oft liegt dieser weit über 25 %. Doch Kapitalerträge werden begünstigt. Das führt zu Ungleichheit und verzerrt den Markt. Eine Lösung wäre, die Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % zu erhöhen. Gleichzeitig sollte es einen Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro geben.

Was bedeutet das für normale Sparer?

Viele Menschen befürchten bei Steuererhöhungen, dass auch kleine Sparer belastet werden. Das ist hier nicht der Fall. Wer bis zu 333.000 bis 500.000 Euro angespart hat und eine Verzinsung von 3 % erhält, müsste keine Steuern zahlen. Der Freibetrag deckt das ab.

Die Steuererhöhung würde nur Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften treffen, die über dem Freibetrag liegen. Wer viel Geld aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen verdient, müsste mehr abgeben – genauso wie jeder andere Steuerzahler auch.

Warum hilft das dem Wohnungsmarkt?

Die aktuelle Steuerstruktur trägt dazu bei, dass weniger in den Wohnungsbau investiert wird. Kapital bleibt lieber in Anleihen, Aktien oder verzinsten Geldanlagen, weil diese steuerlich begünstigt sind. Mit einer gerechteren Besteuerung könnte sich das ändern:

1. Geld fließt in den Wohnungsbau. Wer Geld anlegen will, könnte durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile eher in Immobilien investieren.

2. Investoren überdenken ihre Strategie. Wer sein Kapital bislang nur in Finanzprodukte steckt, wird durch die höhere Steuer auf Zinserträge belastet. Wohnimmobilien könnten wieder interessanter werden.

3. Der Markt gewinnt doppelt. Mehr Investitionen in Wohnungen bedeuten mehr Angebot. Das kann Mietpreise stabilisieren und den Wohnungsmarkt entlasten.

Drei Beispiele, die zeigen, warum das gerecht ist

Ein lediger Rentner mit 300.000 Euro auf der Bank und einer monatlichen Rente von 2.500 Euro erhält bei einer Verzinsung von 3 % im Jahr 9.000 Euro Zinsertrag. Da der Freibetrag bei 10.000 bis 15.000 Euro liegt, zahlt er keine Steuern auf seine Kapitalerträge. Seine Altersvorsorge bleibt unangetastet.

Ein verheiratetes Rentnerpaar mit 300.000 Euro auf der Bank und einer gemeinsamen monatlichen Rente von 4.000 Euro hat ebenfalls Zinserträge von 9.000 Euro im Jahr. Da Freibeträge pro Person gelten, bleiben ihre Kapitalerträge steuerfrei. Auch hier ändert sich nichts.

Anders sieht es beim Multimillionär aus: Ein lediger Anleger, der nicht arbeitet und 10 Millionen Euro auf der Bank hat, erzielt bei einer Verzinsung von 4 % jährlich 400.000 Euro Zinserträge. Aktuell zahlt er nur 100.000 Euro Steuern, weil er mit 25 % besteuert wird. Mit einer Erhöhung auf 40 % und einem Freibetrag von 15.000 Euro würde er 153.000 Euro Steuern zahlen.

Das ist fair, denn selbst dann zahlt er noch weniger als ein normaler Arbeitnehmer mit einem Spitzensteuersatz von 42 %.

Fazit

Eine faire Besteuerung von Kapitaleinkünften schafft Gerechtigkeit, ohne dass kleine Sparer belastet werden. Gleichzeitig kann der Wohnungsmarkt profitieren. Die Reform wäre einfach umsetzbar – und längst überfällig.

Finanzen Invest BlackRock

Wer gegen eine faire Steuerreform sein wird

Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % mit einem Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro würde vor allem große Kapitalbesitzer stärker belasten. Während normale Sparer und Rentner mit überschaubaren Ersparnissen kaum oder gar nicht betroffen wären, müssten Multimillionäre mit hohen Kapitaleinkünften künftig einen faireren Beitrag leisten.

Doch genau das gefällt bestimmten Interessengruppen nicht. Besonders Investment- und Vermögensverwalter wie BlackRock & Co. haben ein starkes Interesse daran, dass Kapitalerträge weiterhin niedrig besteuert werden. Eine höhere Abgeltungsteuer würde ihre Geschäftsmodelle weniger attraktiv machen, da viele ihrer Kunden von den bisherigen Steuerprivilegien profitieren.

Auch Unternehmensvereine und Arbeitgeberverbände würden sich mit aller Kraft gegen eine solche Reform stemmen. Dazu gehören etwa:

   •   Die Familienunternehmer – ein Verband, der sich eng mit der FDP verbunden fühlt und Steuersenkungen für Unternehmer propagiert.

   •   Die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) – eine wirtschaftsliberale Lobbyorganisation, die sich gerne als unabhängig darstellt, aber neoliberale Interessen verfolgt und eng mit CDU/CSU verknüpft ist.

   •   Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) – die Wirtschaftsflügel der Unionsparteien, die stets Steuersenkungen für Vermögende fordern.

Nicht zu vergessen ist die AfD, die sich zwar als Partei „des kleinen Mannes“ inszeniert, aber wirtschaftspolitisch vor allem die Interessen der Multimillionäre und Großkapitalbesitzer vertritt. Ihre steuerpolitischen Vorschläge entlasten in der Regel die Reichen, während Sozialausgaben und öffentliche Investitionen gekürzt werden sollen.

Weitere Organisationen, die sich gegen eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen stellen dürften, sind:

   •   Der Verband Deutscher Banken (BdB) – als Interessensvertretung der Finanzbranche wird er sich vehement gegen höhere Steuern auf Kapitalerträge wehren.

   •   Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – setzt sich für eine möglichst unternehmensfreundliche Steuerpolitik ein, die hohe Vermögen schützt.

   •   Die Stiftung Marktwirtschaft – eine neoliberale Denkfabrik, die regelmäßig gegen höhere Steuern für Vermögende argumentiert.

   •   Die Ludwig-Erhard-Stiftung – ebenfalls wirtschaftsliberal geprägt und für eine möglichst geringe Steuerlast auf Kapital.

Diese Akteure werden versuchen, jede Steuererhöhung als „Standortnachteil“ oder „Angriff auf den Mittelstand“ zu brandmarken. Dabei geht es in Wahrheit um den Schutz der wohlhabendsten 1 %, die weiterhin von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten. Eine gerechtere Steuerpolitik würde den Wohlstand breiter verteilen – und genau das ist es, was diese Lobbygruppen verhindern wollen.

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