Warum die allgemeine Impfpflicht eingeführt werden muss.

Kein Mensch kann momentan den Verlauf der weiteren Virusentwicklung voraussagen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nur eine Impfpflicht einen höheren Schutz

– für einen selbst

– für die Gemeinschaft bietet

– und vor allem die Inzidenz reduziert und dadurch die Grundlage für weitere Mutationen verkleinert.

Je höher der Grad der Verseuchung, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von weiteren Mutationen. Steigende Inzidenzen führen zu einer überproportionalen Zahl von Mutationen!

Und hier steckt eines der Hauptprobleme von Omikron

⁃ Omikron breitet sich als Seuche extrem schnell aus und führt dazu, dass sehr viele Menschen gleichzeitig erkranken und letztendlich dadurch auch Personal in Kliniken usw. fehlt.

⁃ Zwar ist die Sterberate anscheinend geringer, allerdings in der Gesamtsumme vielleicht gleich hoch oder sogar höher, wenn die Kliniken zu viele Erkrankte behandeln müssen. So könnten durch zu viele Omikron-Fälle (bei zu wenig gesunden Krankenhausmitarbeitern) die anderen Patienten zu spät behandelbar sein (zB Operationen verschieben, Notfallpraxis total überlastet etc.).

⁃ Der wohl heikelste Punkt ist, dass eine hohe Inzidenz den Weg für weitere Mutationen und letztendlich weitere Virusvarianten ebnet.

Dem Virus ist es egal, wie krank er den Menschen macht. Der Virus verbreitet sich einfach.

Da es bei dem Virus – vereinfacht ausgedrückt – auch Änderungen des Genoms beim kopieren gibt, verändern sich auch die Eigenschaften.

In der Natur gibt es immer Veränderungen durch Missbildungen.

Ein Großteil der Missbildungen ist nicht überlebensfähig, allerdings gibt es auch Missbildungen, die dann ihren eigenen Weg (von Mutation zu Virusvariante) weitergehen und dann sogar die Vorgänger überrennen.

Beispiel Omikron: Die Omikronvariante wird die Deltavariante vollkommen verdrängen.

Wenn keine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, dann wird der Weg aufgrund von sehr hohen Inzidenzen immer wieder für neue Virusvarianten geebnet und irgendwann ein zukünftiger Virus extrem tödlich sein, wobei dieser Virus erst nach 14 Tagen tödlich sein darf, da es sich sonst nicht ausbreiten kann.

Gerade diese Mutationen müssen als Grund gesehen werden, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen!

Hass im Netz muss angezeigt werden

Wozu Hass im Netz führt, konnte jeder User schon erleben.

Die Anfeindungen führen zunächst zu weiteren Verbalen Steigerungen über Morddrohungen bis zu Mordanschläge oder gar zum Mord.

Umso wichtiger ist die frühzeitige Anzeige von Drohungen.

Hasspostings bei der Polizei anzeigen, damit Verantwortliche sich verantworten müssen und Plattformen den Druck spüren.

Das LKA empfiehlt Hasspostings im Netz anzuzeigen.

Dies ist bei jeder Polizeiwache, sowie auch der Onlinewacche über das Internetpolizei der Landespolizei. Über die Onlinewache können Fälle Anonym gemeldet werden.

Hier ist die Liste der Onlinewachen:

https://lnkd.in/e-3PtF5y

Oder auch BKA – Meldestelle:

https://lnkd.in/d-4-vkX4

Meine Meinung ist, je mehr es an der richtigen Stelle landet, kann auch ein anderer Druck auf die Plattformen ausgeübt werden.

Umso mehr wird ersichtlich, dass in Form von Regularien, Botserkennung, diskrimierungsfreie Algorithmen und Identitäten gehandelt werden muss.

Passt auf Euch auf ☀️

network #politik #community #fake #hatepostings

Warum Omikron als 5. Welle die schlimmste Welle werden kann

Die #Omikron Infektionen verdoppeln sich alle 2 Tage, je nach Land bis zu 2,5-fache Ausbreitung.

Dies entspricht einem 7-Tages-R-Wert bei Omikron von ca 7- 30.

Berechnung:

Doppelt:

6-Tage: 1x2x2x2=6

8-Tage: 1x2x2x2x2=8

2,5-fach:

6 Tage:

1×2,5×2,5×2,5= 15,625

8 Tage:

1×2,5×2,5×2,5×2,5=39,09

Bei einem R-Wert von 15 werden aus 1.000 Omikron-Infizierten

1.000x15x15x15x15 = 50,6 Mio. Infizierte nach 4 Wochen.

Dies macht deutlich, wie extrem die Situation werden kann.

Zum Vergleich:

Die Delta-Variante liegt derzeit bei ca 0,9.

Der bisher höchst gemessene Wert war im Übrigen am:

⁃ 10.3.2020 mit 3,26 (Tabelle s. https://github.com/robert-koch-institut/SARS-CoV-2-Nowcasting_und_-R-Schaetzung/blob/main/Nowcast_R_aktuell.csv )

Der Lockdown müsste eigentlich bei diesem Ausblick sofort kommen. Jeder Tag würde jetzt zählen!

Wichtig wird sein, dass die systemrelevanten Bereiche – auch die Infrastruktur – nicht ins Stocken kommt.

In den USA sind bereits 73% aller Infektionen #Omikron.

Unser Vorteil ist, dass wir gegenüber vielen anderen Ländern einen hohen Anteil an Intensivbetten haben (ca. 33,9 je 100.000).

Großbritannien hat im Übrigen ca 6,6 Betten je 100.000 Einwohner.

ALLERDINGS: Reichen werden die Betten auch in Deutschland bei dieser Lage nicht.

Darüber hinaus hat unser Gesundheitssystem den Vorteil, dass es kein staatliches System ist.

Beispiel: In Großbritannien wendet der Staat ca 3.600 Euro je Bürger pro Jahr auf.

In Deutschland beträgt der Aufwand 4.600 Euro pro Bürger pro Jahr.

Die Gefahren von #Omikron sind:

1.

Wir haben die #Delta-#Variante noch nicht verdaut und jetzt kommt die #Omikron-#Welle obendrauf.

2.

Durch das extreme #exponentielle #Wachstum, das zwischen dem R-Wert 6 und R-Wert 30 liegen wird, werden extrem viele Menschen auch gleichzeitig bzw. in sehr kurzer erkranken.

Die #Inzidenzwerte werden dadurch auf noch nie dagewesene Werte steigen, wenn nicht sofort alle Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden.

Die extrem hohen neuen Inzidenzwerte führen:

– zu hohen Anzahl von #Krankenhauseinweisungen (Engpässe)

– hoher #Krankheitsrate auch bei Erwerbstätigen.

In bestimmten Berufszweigen kann dies extreme Folgewirkungen haben (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, THW, Bundeswehr, LKW-Fahrer, Mitarbeiter in der Logistik etc.)

– auch dazu, dass sich viele weitere Mutationen bilden. Neue #Virusvarianten können neue Probleme auslösen, wodurch wieder neue #Impfstoffe entstehen müssen.

Um Deutschland herum sind die Ausbreitungen des #Omikron-#Virus bereits weiter fortgeschritten.

Die schlimmste Auswirkung wäre, wenn hierdurch viele neue Mutanten entstehen.

Für das Jahr 2022 nicht gerade ein schöner Ausblick.

Der #Lockdown wäre dringenst SOFORT notwendig.

Zusatzinfo—>

Die wichtigste Erkenntnis aus Oslo, so Ciesek, sei die verkürzte Inkubationszeit bei Omikron. Bei Delta beträgt die Inkubationszeit etwa fünf Tage. Der Fall in Oslo zeige, dass sie bei Omikron nur drei Tage betragen könnte. Das würde auch die rasante Verbreitung der Variante erklären. Zudem zeigen erste Ergebnisse aus dem Labor von Ciesek am Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikums Frankfurt, dass eine mit Omikron infizierte Person viel länger positiv getestet wird als eine mit Delta infizierte. Das würde auch die höhere Infektiosität erklären.

Erste Erkenntnisse aus Südafrika deuten auf einen milderen Krankheitsverlauf bei Omikron hin. Der Vergleich mit Südafrika sei aber für Deutschland nicht zutreffend, weil das afrikanische Land anders als hierzulande eine sehr junge Bevölkerung habe, stellt Ciesek klar. Wie sich eine Omikron-Welle auf eine ältere Bevölkerungsstruktur auswirken würde, könne man noch nicht vorhersagen. Vielmehr müsse man in den Nachbarländern schauen, wie sich die Omikron-Welle dort auf die Hospitalisierungsrate auswirken wird.

Ich hoffe, ich habe mich wenigsten hierbei getäuscht und es wird nicht so extrem. Die bisherigen Vorausberechnungen von mir haben leider überwiegend zugetroffen.

Verwahrentgelt und Minuszinsen – Immer? Nein es gibt dagegen legale Möglichkeiten

Wie Du Verwahrentgelt und Minuszinsen umgehst

Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.


Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen.
Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.

Welche Alternativen gibt es?

Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds


H
ier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht.
Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.

So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.

Beispiel:

Debeka Global Shares

Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.

Historische Wertentwicklung
5 Jahre: 66,02 %
3 Jahre: 53,07 %
1 Jahr: 22,00 %
Jahresbeginn: 20,36 %
Vormonat: -1,86 %
Auflegung (22.04.2016): 72,30 %

Die im Debeka Global Shares enthaltenen Fonds:

  • Debeka-Aktien-Nordamerika-ESG
  • Debeka-Aktien-Europa-ESG
  • Debeka-Aktien-Asien-ESG

Weitere Informationen: https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/fonds_globalshares/index.html

Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.

Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen

Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen


Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen.
Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig.
Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.

Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!

Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.

So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euro ohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.

Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.

Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.

Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.

Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert.
Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.

Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.

Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Wichtiger Tipp für ältere Menschen

Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.

Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.

Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.

Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.

Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.

Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!

Finanzanlagen richtig gestalten
Finanzanlagen richtig gestalten

Corona-Parties auch in der Schweiz können mit fahrlässiger Tötung verglichen werden

Corona-Parties der Querdenker auch in der Schweiz

Am 3.12.2021 wurde die Schweiz zum HochrisokoGebiet erklärt ( https://www.tagesschau.de/inland/corona-hochrisikogebiete-polen-schweiz-101.html )

Am 4.12.2021 hat die Schweiz wiederum ihre eigenen Einreisebedingungen verschärft ( https://www.n-tv.de/politik/Schweiz-verschaerft-ab-sofort-Einreise-Regeln-article22976555.html )

Man kann nur hoffen, dass

– durch die neuen Einreisebedingungen in die Schweiz, sowie

– die Einstufung der Schweiz als Hochrisikoinfektionsland

sogenannte Corona-Parties – so wie sie auch beispielsweise im Miesbach (—> https://www.rnd.de/panorama/bayern-haben-corona-partys-die-inzidenz-im-landkreis-miesbach-nach-oben-getrieben-BNCO57CCUNAMNPQDTE2C5JMSZU.html?outputType=amp ) stattgefunden haben – endlich auffliegen.

Bei diesen #Coronapartys stecken sich die Menschen bewusst an, damit sie sich nicht mehr impfen müssen.

Allerdings machen sie die Rechnung ohne die Auswirkungen, die dadurch zusätzlich entstehen. Diese Auswirkungen werden weiter unten beschrieben.

Wie laufen diese #Corona-#Parties ab?

An diesen Veranstaltungen nehmen 1-3 an Corona Infizierte teil. Die übrigen Teilnehmer sind noch gesund und wollen sich an der Seuche infizieren.
Die Übertragung wird dann durch alle Möglichkeiten aktiv durchgeführt (Singen, küssen, feiern usw).

Was die noch nicht Infizierten jedoch übersehen ist:

  1. Sollte die Infizierung klappen und dadurch andere Personen infiziert werden und dann an den Folgen versterben, ist dies eigentlich eine fahrlässige Tötung. Sind dies die Eltern, Partner, Geschwister, eigene Kinder, dann wird dies denjenigen lebenslang verfolgen.
  2. Sollte dies Jemand nicht abhalten an einer solchen Coronaparty teilzunehmen, dann sind neben den strafrechtlichen Folgen auch die eigenen Folgen nicht zu vergessen.
  3. Durch die Delta-Variante ist die schwere Erkrankung nicht nur bei Älteren, sondern auch bei Menschen zwischen 45-65 sehr stark bzw. tödlich.
  4. selbst bei einem milden Verlauf ist das Risiko von Long-Covid viel höher.
  5. Wer an Covid-19 erkrankt ist, muss sich später trotzdem impfen lassen, denn auch dieser Schutz ist nach einer gewissen Zeit verflogen oder muss sich dann in 4-5 Monaten gegen eine andere Corona-Variante impfen lassen.

Omikron und Impfung – Was bisher bekannt ist

Omikron mit Vorsicht behandeln

Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse scheint Omikron:

⁃ hochgradig ansteckend zu sein. Dies zwar trotz Impfung, allerdings könnte die Impfung auch die extremsten Folgen ausbremsen.

⁃ sich rasant zu verbreiten.

⁃ bei genesenen Paaren, die anschließend sich nicht impfen ließen, bei den kleinen Kindern medizinischen Probleme mit stationärer Behandlung notwendig wurden. In Südafrika sind in einer Region bei rund 50 genesenen Eltern, die danach sich nicht impfen ließen, die Kleinkinder durch Omikron stärker erkrankt. Der genaue Zusammenhang wird derzeit noch analysiert.

⁃ die Delta-Variante zu verdrängen. Zuvor hatte die Delta-Variante den Vorgängervirus ebenfalls verdrängt.

Auch die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC analysiert die Funktionsweise des Omikron-Virus.

Das Omikronvirus hat im Bereich des Spike 32 Mutationen, die das Andocken des Impfstoffes erschweren.

Darüberhinaus gibt es noch weitere ca. 50 Mutationen.

Aus derzeitiger Sicht können die beiden mRNA-Impfstoffe nur teilweise die Infizierung durch das Omikronvirus stoppen.

BioNTech hatte bei der Delta-Variante in 88% der Fälle nach der 2.Impfung Erfolg.

BioNTech/Pfizer geht davon aus, dass der Impfstoff gegen die Omikron-Variante angepasst werden muss.

Die Anpassung wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen bis der Impfstoff auch verteilt wird.

Bis dahin ist es sinnvoll auf den bisherigen Impfschutz zu setzen, denn die Delta-Variante wird sicherlich noch mehrere Monate in Deutschland bleiben.

Besonders Ungeimpfte sollten die Impfung jetzt durchführen.

Wenn Kleinkinder (bis 5 Jahre) vorhanden sind, ist die Impfung besonders wichtig, denn die ungeklärten Zusammenhänge in Südafrika (Omikron bei Kleinkindern von ungeimpften bzw. genesene Eltern) sind bedenklich.

Neue Mutanten der bisherigen Coronaviren

Im Süden Afrikas machen Forscher einen besorgniserregenden Entdeckung von neuen Corona-Varianten grassiert eine neue Corona-Variante mit vielen Mutationen.

Diese soll nicht nur ansteckender sein, sondern auch den Impfschutz umgehen können. Israel, Großbritannien und Japan reagieren schnell.

Die neue #Corona-#Variante B.1.1529 hat bereits einen Namen: „Omikron. #Omikron ist der 15. Buchstabe des griechischen Alphabets.

Wie tödlich dieser Virus ist, kann noch nicht gesagt werden. Dies wird wahrscheinlich frühestens in 2 Wochen möglich.

Der vorhandene Impfschutz durch mRNA-Impfungen soll zwar geringer sein, jedoch trotzdem die extremen Fälle in der Deltavirus-Vielzahl verhindern (Quelle: Drosten).

In den Ländern Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini wurden Neue Mutationen entdeckt, die bereits zur Einschränkung des Flugverkehrs teilweise geführt haben.

So haben Israel und Großbritannien bereits die Einreise aus diesen Ländern gestoppt, bzw. stark eingeschränkt.

Beispiel Israel: Israelis müssen bei einer Heimkehr aus diesen Ländern für bis zu 14 Tage in Quarantäne in ein Corona-Hotel, können sich aber nach einer Woche mit zwei negativen PCR-Tests freitesten.

Ähnliche Maßnahmen ergreifen seit 25.11.2021 – dem Bekanntwerden dieser Variante B.1.1529 – Japan und Großbritannien.

Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am gestrigen Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 erste Fälle der neuen Variante B.1.1529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen. „Obwohl die Datenlage noch beschränkt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen.“

Wegen der Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus will die EU-Kommission Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Brüsseler Behörde werde den EU-Staaten vorschlagen, die dafür vorgesehene Notbremse auszulösen um den Luftverkehr auszusetzen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter mit.

Wegen der neu aufgetretenen Variante des Coronavirus schränkt die Bundesregierung den Flugverkehr mit Südafrika drastisch ein.

Das Land gelte ab der Nacht zum Samstag als Virusvariantengebiet, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit. „In der Folge dürfen Fluggesellschaften nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern.“ Zudem müssten alle Eingereisten für 14 Tage in Quarantäne – auch wenn sie vollständig geimpft sind.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht derzeit, ob die neue Corona-Variante B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante auch Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe. „Es wird ein paar Wochen dauern, bis wir verstehen, welchen Einfluss diese Variante hat“, sagte Kerkhove. Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Varianten mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Variant of Concern“, auf deutsch „besorgniserregende Variante“. Eine der „Variants of Concern“ ist etwa die derzeit in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun rechnet damit, dass wegen einer neuen Corona-Variante „in Kürze“ der Flugverkehr aus Deutschland ins südliche Afrika unterbrochen werden muss. „Die Wissenschaftler sind alle hoch alarmiert“, sagte Braun im ARD-Morgenmagazin. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen nicht nur hoch ansteckend sei, sondern auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Braun betonte, dass deswegen auch Gespräche mit dem Robert-Koch-Institut geführt würden.

Können denn Flugunterbrechungen dauerhaft helfen?

Nein, Flugunterbrechungen können die Einwanderung der neuen Corona-Variante sicherlich nicht dauerhaft verhindern, aber es bringt für die Wissenschaft einen erheblichen Zeitgewinn.

Von der neuen Variante wird aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse davon ausgegangen, dass er um ein Vielfaches ansteckender und aggressiver ist.

Die Variante versucht dabei den bisherigen Impfschutz zu umgehen.

Gerade diese neue Erkenntnis wird es erforderlich machen, die Staaten zu isolieren, die von der neuen Variante schon angesteckt wurden.

Nicht nur für die Menschen ein herber Schlag, sondern auch für die Wirtschaft.

Am Morgen sank der DAX bereits auf 15.300. Bestimmte Unternehmen werden durch Flug- und Einreisebeschränkungen deshalb heute herbe Kursverluste erleiden. Auch Unternehmen, die vom Import aus diesen Ländern abhängig sind, werden davon sehr betroffen.

Für den DAX könnten neue Tiefststände bei 12.000 bis 13.000 in den kommenden Wochen durchaus sichtbar werden.

Auch wenn der derzeitige Impfschutz bei der neuen Variante nicht vollständig hilft, ist es jetzt um so wichtiger, dich impfen zu lassen.

Die Gründe:

Je höher die Inzidenz ist, desto eher besteht für das Virus die Möglichkeit neue Mutanten zu bilden, von denen dann sich neue Varianten bedrohlich entwickeln.

Allein deshalb ist es wichtig, dass ein allgemeiner Impfschutz sofort umgesetzt wird.

Selbst wenn jedoch jeder heute geimpft werden könnte, würde dieser Impfschutz erst in 7-8 Wochen vorhanden sein.

Beispiel BionTech

Heute: 1. Impfung

In 5-6 Wochen: 2. Impfung

Nach 2 weiteren Wochen: 88% Impfschutz

Gerade weil der Impfschutz erst in 7-8 Wochen eintritt – also eher mitten in der jetzigen Deltavarianten-Seuche – muss dies mit einem Lockdown umgehend kombiniert werden.

Nur so :

  • kann die Ausbreitung der Delata-Varianten-Seuche mit ca 2 Wochen Verzögerung aufgehalten werden.
  • kann Zeit für die Forschung gegen die neue Variante gewonnen werden, denn auch diese Variante kommt nach Europa und somit auch nach Deutschland.

Wie entstehen viele unterschiedliche Mutanten?

Wenn in einem Land bzw. einem Gebiet hohe Inzidenzen vorhanden sind, dann ist dies das Ergebnis von einem fehlenden Lockdown und einer zu geringen Impfquote.

In Südafrika ist die Impfquote bei 5%! Schuld an der geringen Impfquote hat in Südafrika die Korruption und Unterschlagung durch Regierungsmitarbeiter.

Daraus konnten sich sehr viele Mutanten bilden. Der „erfolgreichste“ Mutant ist die Corona-Variante B.1.1.529.

Ergänzung: inzwischen wurde heute der erste Fall in Belgien bekannt.

Gerade aufgrund dieser Situation wäre ein sofortiger Lockdown sinnvoll, wobei die Impfpflicht eintreten muss.

BioNTech arbeitet bereits an der Verbesserung des mRNA-Impfstoffes, der dann auch die neue Variante in den Griff bekommt.

Die Anpassung des Impfstoffes bis zur Verimpfung wird sicherlich 2-3 Monate dauern. Die Verimpfung des jetzigen Impfstoffes ist dringend anzuraten. Die anschließende Verimpfung eines neuen Impfstoffes macht in der Kombination kein Problem. Im Gegenteil, die Wissenschaftler sehen Überkreuzimpfungen als sehr gut an.

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, warnt vor der Entstehung einer Super-Variante des Coronavirus. „Meine große Sorge ist, dass es zu einer Variante kommen könnte, die so infektiös ist wie Delta und so gefährlich wie Ebola“, sagte der Mediziner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die neue südafrikanische Variante B.1.1.529 sei ein gutes Beispiel dafür, dass man dem Virus keine Chance zur Mutation geben dürfe. Um weitere Varianten zu verhindern, werde es nötig sein, die Welt noch jahrelang zu impfen, sagte Montgomery.

Eine Ebola-Infektion führt meist zu hohem Fieber und inneren Blutungen und endet sehr oft tödlich. Ohne Medikamente sterben rund 50 Prozent der Kranken, wobei der Anteil je nach Virusart auch deutlich darunter oder darüber liegen kann. Der bislang folgenschwerste Ebola-Ausbruch war 2014/2015 in Westafrika, damals kamen mehr als 11.000 Menschen ums Leben.

Wie gefährlich die neue Corona-Variante ist, kann erst in einigen Wochen gesagt werden.

Werner Hoffmann – 1. Vorsitzender Forum-55plus

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

Corona-Seuche – Risiko und Chance bis Frühjahr 2022

Verfasst am 4.11.2021, ergänzt bis 11.11.2021

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die 4.Welle nur dann einigermaßen aufgehalten werden kann, wenn folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

1. Sofortiger Lockdown für insgesamt 4 Wochen

Ein sofortiger Lockdown würde frühestens nach 2-3 Wochen sich bei den Neuinfizierungen auswirken (ca 1 Woche Vorbereitung der Logistik. 2 Wochen bis die Nichtinfizierung messbar wird)

2. Sofortige allgemeine Impfpflicht für Alle

Eine Sofortige Impfung aller Bürger ist ein logistisches Problem. Es dauert einfach. Aber selbst wenn alle sofort geimpft werden könnten, dauert es bis der Schutz wirksam wird.

Beispiel: BionTech

  • Heute: 1. Impfung
  • in 6 Wochen: 2. Impfung
  • Nach weiteren 2 Wochen: 88% Impfschutz

Die momentane Situation ist brisant. Mit derzeit über 95.000 Corona-Verstorbenen, bei denen Covid als Todesursache nachgewiesen wurde, sind ein Zwischenstand.

Ein Zwischenstand, der aus meiner Sicht in der 4. Welle durchaus nochmals um 40.000 bis 80.000 Covid-Verstorbene ansteigen kann.

Warum wir in der 4.Welle nochmals 40.000 bis 80.000 Menschen verlieren können

Die Gründe sind vielschichtig.

1. Wer geimpft ist, hat in der Regel für etwa 6 Monate einen Coronaschutz zu 88%.

Dies bedeutet, dass 12 % der Geimpften trotzdem an Covid erkranken. Ein hoher Anteil hiervon wird Covid allerdings mit einem sehr milden Verlauf erleben.

Lediglich 5 % werden auf die Intensivstation kommen.

Lediglich 1 % aller derzeit Corona-Verstorbenen wurden in den letzten 6 Monaten geimpft.

99 % aller Corona-Verstorbenen wurden nicht in den letzten 6 Monaten geimpft. Sie wurden entweder noch nie gegen Corona geimpft oder die Impfung ist älter als etwa 6 Monate.

2. Wer die Boosterimpfung – also die 3. Impfung – bekommen hat, wird zu 95% gegen Corona geschützt sein.

Durch die 3. Impfung wird die Abwehr nochmals erheblich verbessert.

Bei vielen anderen Impfungen aus der Vergangenheit bekannt, dass Mehrfachimpfungen einen erheblich besseren Schutz geben. Bei fast allen anderen Impfungen (Mars, Diphtherie etc) sind mindestens zwei oder drei Impfungen die Regel.

NEWS: Achtung Die Stiko weißt darauf hin, dass unter 30-Jährige nur noch mit BionTech geimpft werden sollen (Quelle —> https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-Unter-30-Jaehrige-nur-mit-Biontech-impfen-article22920253.html

3. Die Anzahl der durch die Corona-verseuchten Menschen steigt weiter an. Warum? Durch welche Gruppen?

– Geimpfte, die keine 3. Impfung wollen, weil ihnen vielleicht der Arm etwas weh getan hatte oder sie nach der Impfung eine Impfreaktion durch schwitzen für ein paar Stunden hatten, versuchen bisher noch die 3. Impfung zu vermeiden. Wenn die Anzahl der Antikörper jedoch abnimmt, sinkt der Impfschutz. Insoweit sollten alle Erst- und Zweitgeimpften nach 6 Monaten die 3. Impfung durchführen.

– Weiter vorhandene Ungeimpfte stellen eine erhebliche Gefahr dar. Ungeimpfte sind potentiell die Menschen, die unser Gesundheitssystem an den Rand des Machbaren treiben. Deutlich sichtbar wird dies bei dem Anteil der Menschen, die auf den Intensivstationen mit Covid liegen. Auf den Intensivstationen liegen fast ausschließlich Ungeimpfte oder geimpfte Menschen, bei denen die Impfung nicht mehr wirksam ist; also die Impfung schon vor längerer Zeit war.

4. Der 7-Tages-R-Wert ist über 1,0

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,07 (7-Tage-RWert, Stand: 9. November 2021). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt.

Auch wenn es sich niedrig anhört, wenn 100 Menschen „nur 107“ in einer Woche anstecken. Nach 10 Wochen werden bei einenR-Wert von 1,07 bereits 196 Menschen.

Das RKI meldete heute 39.676 Neuinfizierte. Bei einem R-Wert von nur 1,07 würden in 10 Wochen pro Tag rund 80.000 Neuinfizierte dazukommen. Die extreme Zunahme auch der Inzidenz hat als Folge, dass der R-Wert auf 1,5 bis 2 ebenfalls zunimmt.

Bei einem R-Wert von 1,5 würde die Anzahl der Neuinfizierzen innerhalb einer Woche um 50 % zunehmen.Bereits heute gibt es Regionen in Deutschland mit Inzidenzwerten von 1.000 Infizierten pro 100.000.

Dies bedeutet, dass 1% der regionalen Bevölkerung zeitgleich infiziert ist!

Es ist nicht nur die Gefahr, dass dort

  • die Intensivbettenbelegung überschritten ist und andere Kliniken Patienten aufnehmen müssen,
  • andere Notfälle nicht behandelt werden können
  • andere Operationen nicht durchgeführt werden können
  • sondern der Virus durch die Fülle der Infizierten weiter mutiert!

Auch wenn keiner hofft, dass die schlimmsten Befürchtungen hoffentlich nicht eintreten, ausschließen kann man dies nicht.

Insofern ist es dringend notwendig, dass die 2-G-Regel sofort umgesetzt wird und in jedem Betrieb mindestens die 3-G-Regel komplett nachhaltig umgesetzt und auch überprüft wird.

Hier sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten in der Pflicht, sondern auch die Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften gefördert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben wird zu oberflächig die Corona-Pandemie betrachtet und der Seuchenschutz missachtet.

Aus derzeitiger Sicht ist mit mindestens 40.000 bis 80.000 weiteren Corona-Toten zu rechnen, wenn nicht sogar ein Potenzial von 100.000 bis zum Mai 2022 nicht auszuschließen ist.

Damit würden dann rund 200.000 Menschen durch Corona verstorben sein. Corona ist jetzt schon die 3. häufigste Todesursache. Und hierbei sind die Toten, die nicht ausschließlich durch Covid, sondern auch durch eine andere Krankheit in Verbindung mit Covid NICHT mitgezählt.

Corona-Leugner und Querdenker verbreiten oft die falsche Aussage, dass auch beispielsweise Unfalltote oder Krebstote bei Corona mitgezählt werden. Dies ist absoluter Humbug, denn bei der Anzahl von Toten ist eine Mehrfachzählung ja sonst die Folge. Laien lassen sich jedoch auch hier an der Nase herumführen.

Auch über die Anzahl der Grippetoten werden immer wieder falsche Aussagen verbreitet. So wird verbreitet, dass durch die Grippe in 2018 über 25.000 Menschen verstorben sind. Die Anzahl von 25.000 ist völlig überzogen. Woher diese Anzahl kam, wurde inzwischen festgestellt.

Im Januar 2018 hatte das RKI eine Schätzung veröffentlicht: „Wenn keine Grippeimpfungen in 2018 durchgeführt werden, werden in 2018 etwa 25.000 Menschen sterben…“ Diese Schätzung basierte auf einer Schätzungshochrechnung!

Tatsächlich gab es rund 3.029 Grippetote im Jahr 2018

Wäre eine Impfpflicht für alle Bürger ab 12 sinnvoll?

Sollten die Intensivstationen überlastet werden, bleibt kein anderer Weg, als eine Impfpflicht in Stufen festzulegen.

Als erste Gruppe müssten alle Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, geimpft werden.

Hierzu zählen nicht nur Ärzte und Krankenpfleger, Küchen- und Hygienepersonal, sondern auch die Heilpraktiker.

Für Heilpraktiker wäre dies nicht die erste Zwangsimpfung. Wer als Heilpraktiker tätig sein will , muss gegen Masern geimpft sein.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker befindet sich auch bei den Querdenkern. Insofern wird dies natürlich wieder zu Protesten führen.

Als zweite Gruppe müssten auch alle eine Impfpflicht erhalten, die im öffentlichen Leben mit Menschen berufsmäßig Kontakt haben. Dies ist eine sehr große Gruppe, denn hierzu zählen:

  • Verkäufer
  • Lehrer
  • Personal von Servicebüros
  • Gymnastiklehrer, Yogalehrer
  • etc.

Inwieweit eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen (mit Ausnahme von ganz speziellen Vorerkrankungen) sinnvoll ist, wird sicherlich bald abschließend endgültig entschieden sein.

Die Forderungen nach einer allgemeinen Impfpflicht werden mit der Zunahme der Inzidenzen und der Überlastung des Gesundheitssystems immer lauter.

Datenschutz wird auch noch von Corona außer Kraft gesetzt werden müssen

Auch wenn dies Datenschutzbeauftragte nicht gerne hören und sich als oberste Instanz oft betrachten.

Liebe DSGVO-Fans: Corona ist mächtiger als Ihr denkt. Eine Kontrolle in Betrieben, wer geimpft ist und wer nicht geimpft ist, wird nicht mehr lange dauern.

Und es gibt so manche Kantine, die inzwischen zweigeteilt ist. Einige Grosskantinen sind so aufgeteilt, dass Geimpfte unter sich sind.

Die Ignoranz und Egoismus der Ungeimpften

Es ist auch nicht dauerhaft einzusehen, dass die Ignoranz der Ungeimpften (wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen Dich nicht impfen dürfen) das Gesundheitssystem überlasten und dadurch das Menschenleben anderer Menschen gefährdet wird. Eine Reihe von anderen Operationen muss inzwischen schon verschoben werden.

1.Vorsitzender d.Vorstandes Forum-55plus.de e.V.

Ergänzung: Wie wir soeben erfahren haben, befürwortet auch die Leopoldina eine Impfpflicht für alle und 2G.

Quelle FAZ: „Aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen fordert die Leopoldina Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen – sowie eine Ausweitung der 2-G-Regeln.“

Link —>
https://m.faz.net/aktuell/politik/leopoldina-wissenschaftler-fordern-corona-impfpflicht-und-2g-17627101.html?premium=0x6c71ead137f8b4793ea3188b2afa5610&GEPC=s5

Einige Leopoldina-Wissenschaftler sind Noch etwas zurückhaltender. —> „Leopoldina fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe.
https://www.n-tv.de/panorama/Leopoldina-fordert-Impfpflicht-fuer-bestimmte-Berufe-article22920357.html

Aber was machen die Querdenker bzw. Verschwörungsideologen eigentlich, wenn das Thema Corona einmal erledigt ist?

Nun, sie üben sich schon einmal mit anderen Themen.

Zu Beginn der Pandemie wurde behauptet, dass 5G Funktechnik den Coronavirus entwickelt hat, bis sie eines besseren belehrt wurden. Grund: Südkorea hat die meisten 5G Funkmasten, aber die geringste Coronaverseuchung. Irgendwie seltsam und nicht passend, was die Verschwörungsideologen da erzählten.

Und davor? Da wurde die Mondlandung als Fake tituliert, der Anschlag 911 als reguläre Sprengung der Amerikaner abgetan.

Und im Moment versuchen diese Verschwörungsideologen die weltweiten Unwetter (inklusive Ahrtal) als Feldversuch und Probelauf der übermächtigen darzustellen.

Man übt quasi schon mal die nächste Verschwörungsideologen-Kuh durch das Dorf zu treiben. Denn letztendlich kann man mit Verschwörungsideologien kräftig Kasse machen.

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
www.Renten-Experte.de

SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
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