Urlaubsplanung 2023 – Sichere Länder –

Urlaubsplanung 2023 – in welche Länder sollte man reisen? Was sollte man noch berücksichtigen?
Wer dieses Jahr in den Urlaub geht, sollte auf jeden Fall die #RISKMAP 2023 berücksichtigen und

  1. eine Auslandsreise Krankenversicherung
  2. eine Reiseversicherung
    abschließen. Sinnvoll ist dies bei der Debeka
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Die #RiskMsp 2023 zeigt die gefährlichsten und die sichersten Reiseländer an

Beispiel: Die Türkei ist gelb gekennzeichnet, also immer noch nicht grün.
Und dies auch, weil dort Anschläge stattfinden und gewisse politische Unruhen bestehen.

Besonders zu beachten:
Wer in den Urlaub geht, sollte auch das Thema Generalvollmacht/Teilvollmacht Vorsorgevollmacht geklärt werden, so dass bevollmächtigte Personen auch in der Abwesenheit gewisse Dinge regeln können.
Auch bei einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall im Urlaub macht es Sinn alles davor zu regeln.
Hilfreich ist hier auch der #Notfallordner von

www.Not-Fallordner.de

Die Risk Map zeigt, wohin man gerade bedenkenlos reisen kann und wo man besser in der nächsten Zeit keine Ferien planen sollte. Wenn Sie also noch nicht wissen, wo sie den kommenden Urlaub verbringen, könnte diese Karte für Sie interessant sein.
Noch vor gar nicht langer Zeit galten die Ukraine und der Iran unter Reisenden, die ein besonderes Ziel suchten, als Geheimtipp. Aktuell sollte man Urlaub in beiden Ländern tunlichst vermeiden: Die Ukraine wird seit fast einem Jahr von Russland mit einem blutigen Krieg überzogen. Und im Iran setzen sich Menschen gegen das autoritäre Regime zur Wehr – die Herrscher lassen die Proteste wiederum gnadenlos niederschlagen und Menschen nach Schnellverfahren hinrichten.

Wo kann man bedenkenlos hinfahren und wo wird es möglicherweise gefährlich? Das deutsche Unternehmen A3M will diese Frage mit seiner Risk Map beantworten.

Auf der Karte gibt es fünf farbliche Abstufungen, sie reichen vom dunkelrot eingefärbten „very high risk“ (sehr hohes Risiko) bis zum dunkelgrünen „very low risk“ (sehr geringes Risiko). An ihnen lässt sich ablesen, wie ein Land derzeit eingeschätzt wird. Deutschland zählt neben einigen anderen europäische Staaten und Kanada zu den vergleichsweise wenigen dunkelgrünen Ländern. Die USA werden ebenso wie Argentinien, Australien, Neuseeland, Namibia, Marokko (ohne Westsahara), Japan, Spanien, Frankreich und einigen weiteren Ländern hellgrün eingefärbt.

Risk Map bietet Überblick über Risiken in allen Gebieten der Welt

Andere beliebte Reiseländer wie etwa die Türkei oder Südafrika sind gelb. Gelb bedeutet: Eine Reise ist mit erhöhten Risiken verbunden, aber ohne spezielle Vorkehrungen möglich. Gefahren können zum Beispiel durch erhöhte Gewaltkriminalität oder eine besondere Gesundheitslage oder Naturereignisse drohen.

Rote oder dunkelrote Länder können laut Einschätzung der Experten dagegen nur mit größeren beziehungsweise erheblichen Einschränkungen bereist werden – wenn es überhaupt möglich ist. In jedem Fall sind für eine Reise in ein solches Gebiet gründliche Vorkehrungen zu treffen, etwa ein Sicherheitskonzept.

Die Risk Map ist für User frei zugänglich, das eigentliche Angebot von A3 ist aber viel umfangreicher: Die Analysten scannen täglich relevante Daten und Informationen und geben aktuelle Risikobewertungen zu allen Weltregionen ab. Zu den A3M-Kunden zählen etwa Unternehmen aus der Reisebranche, die über aktuelle Entwicklungen auf dem neuesten Stand sein müssen. Denn: „Es passiert das ganz Jahr über etwas“, sagt ein A3M-Mitarbeiter am Telefon. Und es seien nicht nur Kriege, die Reiseländer unsicher machen: „Das können auch Demonstrationen und politische Unruhen sein. Die letzten Jahre waren zudem natürlich sehr von der Pandemie beeinflusst“. Hinzu kommen Naturereignisse wie etwa Hurrikans, Tsunamis, Erdbeben oder schwere Überschwemmungen, Gewaltkriminalität, Terrorismus und etliche andere Faktoren.

Quellen: A3M

Weihnachtsbaum – Vorsicht Feuergefahr beim Vernichten

#Weihnachtsbaum – Vorsicht #Feuergefahr beim #Vernichten

Der #Weihnachtsbaum darf nicht (gleich und ganz) verbrannt werden

Optimalerweise sollte ein Weihnachtsbaum 12 bis

24 Monate lang trocknen, damit er eine Rest-feuchtigkeit von unter 20 Prozent besitzt

So, raus damit: Die Feste sind vorbei, der Weihnachtsbaum wird aus dem Fenster geworfen.

Wer ihn nicht der Entsorgung überlassen und lieber im Ofen verfeuern will, muss aber ein bis zwei Jahre warten.

Der Weihnachtsbaum darf nicht direkt nach den Feiertagen im Ofen entsorgt werden.

Gut ein bis zwei Jahren #Trocknungszeit ist für erntefrisches Holz wie von den #Weihnachtsbäumen nötig, bevor es laut gesetzlichen Bestimmungen verbrannt werden kann.

Darauf weist der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz-und Küchentechnik) hin.

Denn in der Regel werden #Tannenbäume erst kurz vor dem Verkauf geschlagen und während der Feiertage von uns auch noch gut mit Wasser versorgt.

Daher ist das Holz noch viel zu feucht.

Hohe Emissionen und wenig Brennwert

Es hat daher einen zu geringen Brennwert. Und es bildet sich viel Rauch, Kohlenmonoxid und Feinstaub, wenn Holz noch feucht verbrannt wird – zu viel laut Gesetz.

Vorgeschrieben ist für #Brennholz ein Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent, das entspricht einem Wassergehalt von rund 20 Prozent.

Aber man kann das künftige Brennholz lagern und gegebenenfalls schon nächsten Winter verbrennen.

Ob der nötige Feuchtegehalt dann erreicht ist, lässt sich mit einem Messgerät aus dem Baumarkt bestimmen.

Wichtig: Der Baum muss zum Verbrennen komplett von seinem Schmuck befreit sein, also auch von kleinsten Lametta-Teilchen.

Und am besten ist es, auch die #Nadeln zumindest für manche Ofenformen zu #entfernen.

Nadeln nicht verbrennen

Denn sie haben viel Harz, welches laut HKI in der Hitze der Flammen kocht und umherspritzt – etwa auf die Sichtscheiben, dort kleben bleibt oder gar einbrennt. Von dort lässt es sich nur noch mühsam entfernen.

Außerdem warnen die Ofenexperten davor, trockene Zweige mit Nadeln auf eine vorhandene Glut oder direkt in die Flammen zu geben.

Die Nadeln können sich schlagartig entzünden – eine Stichflamme kann entstehen.

Bei Verfeuern der benadelten Äste werden auch sonst extrem hohe Temperaturen erreicht, was Schäden am Ofen verursachen kann, etwa einen Bruch der Glaskeramik.

Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Was beim Tod beachtet werden muss

Was müssen Sie bei der Rente beachten, wenn ein Angehöriger stirbt?

Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden.

Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen.

Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.

Wie lange erhält der Verstorbene Rente?
Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.

Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner?
Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.

Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.

Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.

WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente.
Während bei der „alten Witwenrente“ nur:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft ….
    angerechnet wird,

wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.

Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.

Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.

Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als

  • Betriebswirt (bAV)
  • mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater
    haben.

Drei Monatsrenten auf einmal
Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss.
Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.

Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten.
——
Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung?
Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss:

Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.

Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.

Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.

Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“

Besonderer Tipp—>
Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds
In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.

Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.

In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.

Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.

Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?

Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen.
Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.

Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa

  • Hilfsmittel,
  • die Verhinderungspflege,
  • den Entlastungsbetrag,
  • und Leistungen zur Wohnungsanpassung.

Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?

Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.

Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.

Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.

Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

In diesem Notfallordner finden Sie auch wichtige Checklisten, die im Todesfall dringend beachtet werden müssen

Haushaltsauflösung kann Unternehmereigenschaft bedeuten.

Haushaltsauflösung kann #Unternehmereigenschaft bedeuten.

Angenommen, Du erwirbst bei einer Haushaltssuflösung unterschiedliche Dinge und verkaufst sie bei eBay.

Dann ist das ggf. eine Unternehmertätigkeit.

Ob dies auch bei einer Haushaltsauflösung von Verwandten oder Bekannten gilt, die gestorben sind?

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Fest steht, dass der #Verkauf bei #eBay & Co bei 100 Artikel pro Jahr steuerpflichtig ist.

Unternehmer­eigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatz­steuer­rechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuer­gesetzes (UStG) ausübt.

Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €.
Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 – V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist.

Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen.

Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert und an den diese Gegenstände – wie hier im Rahmen von privaten Haushaltsauflösungen – geliefert wurden, ohne dass dafür Umsatzsteuer geschuldet wurde, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.

Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass dann zu schätzen sein kann.

Ist auf dieser Grundlage die Differenzbesteuerung anzuwenden, kommt es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.

Erheblich mehr Todesfälle durch Corona

Sterbefallzahlen 2021 und Übersterblichkeit

Der nachfolgende Artikel macht es deutlich und beweist es: Durch Corona sind auf der einen Seite mehr Menschen gestorben, als gedacht. Auf der anderen Seite gibt es Gruppen, bei denen weniger gestorben sind. Die Anzahl der Verkehrstoten hatte abgenommen.

Ansonsten sind fast in allen Gruppen mehr Menschen gestorben.

Deutlich mehr Todesfälle durch Corona

2021 sind in Deutschland mehr Menschen gestorben als in jedem anderen Jahr seit 1946. Natürlich wegen der Pandemie. Weshalb genau, liegt aber nicht immer auf der Hand.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 1.017.000 Menschen gestorben, so viele, wie seit dem Nachkriegsjahr 1946 nicht mehr innerhalb von 12 Monaten. Das ergibt eine vorläufige Auswertung des Statistischen Bundesamts. Die Sterblichkeit lag 2021 damit über dem statistisch erwartbaren Wert, stellt die Behörde fest: Es gab also eine Übersterblichkeit. Und die meisten der zusätzlichen Todesfälle lassen sich mit der Corona-Pandemie erklären.

Gegenüber dem Vorjahr 2020 hat die Zahl der Todesfälle damit um etwa drei Prozent zugenommen – nur hatte es auch damals schon eine Corona-bedingte Übersterblichkeit gegeben. Die Statistikerinnen und Statistiker ziehen zum Vergleich daher das vorpandemische Jahr 2019 heran: So ergibt sich dann ein Anstieg um acht Prozent.

Einen Teil der Zunahme hatten Forschende auch ganz ohne Pandemie erwartet. „Die Bevölkerung wird Jahr für Jahr älter und ältere Menschen haben ein höheres Risiko zu sterben. Daher erwarten wir einen Anstieg der Sterbefälle“, sagt Dmitri Jdanov, der am Max-Planck-Institut für Bevölkerungsforschung in Rostock das Labor für demografische Daten leitet. „Andererseits steigt die Lebenserwartung, etwa durch medizinischen Fortschritt. Das wirkt dem Effekt entgegen“, sagt Jdanov, „unterm Strich erwarten wir, dass die Zahl der Todesfälle pro Jahr um ein bis zwei Prozent ansteigt.“

Zwischen 2019 und 2021 wäre demnach ein Anstieg um zwei bis vier Prozent erwartbar. Die tatsächlich gemessenen acht Prozent Zunahme liegen also doppelt bis viermal so hoch. „Wir sehen eindeutig einen Anstieg, der außerhalb des üblichen Rahmens liegt“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Die nun veröffentlichten Daten sind eine reine Zählung der Gestorbenen, die den Statistikbehörden von den örtlichen Standesämtern gemeldet werden. Der Datensatz enthält keine Angaben zu den Todesursachen, deren Auswertung erscheint erst in einigen Monaten. Den Gründen für die gemessene Übersterblichkeit kann man sich daher vorerst nur vorsichtig annähern. Einige Hinweise findet, wer sich die Verteilung der Sterbefälle auf den Jahresverlauf, auf Altersgruppen und Bundesländer ansieht.

Im Januar und im Dezember starben die meisten Menschen

Eines fällt sofort auf: Die Kurve der Todesfälle im Jahresverlauf folgt jener der vom Robert Koch-Institut gemeldeten Todesfälle durch und mit Covid-19. Gleich in der ersten Januarwoche 2021 starben beinahe 25.000 Menschen, es war der Höhepunkt der zweiten Welle. Das sind 5.000 Tote mehr als im Mittel der Vorjahre, was ziemlich genau der Zahl der in dieser Woche offiziell gemeldeten Corona-Toten entspricht. Auch die dritte Welle im Frühjahr 2021 ist klar zu erkennen: Damals starben zwar deutlich weniger Menschen als zum Jahresanfang, aber wesentlich mehr als sonst zu dieser Jahreszeit. Zwischen zweiter und dritter Welle lag die Sterblichkeit dagegen zwischenzeitlich unter dem Mittelwert der Vorjahre – dieser wurde durch die schwere Grippewelle 2018 nach oben getrieben. Ende 2021 stieg die Kurve, dem Verlauf der vierten Welle folgend, nochmals auf knapp 24.000 Tote pro Woche.

Insgesamt sind im vergangenen Jahr rund 90.000 Menschen mehr gestorben als im Vor-Pandemiejahr 2019. Etwa die Hälfte dieser Zunahme lässt sich mit dem Altern der Bevölkerung erklären, somit bleiben etwa 40.000 bis 50.000 zusätzliche Tote. Das RKI hat für 2021 bislang knapp 70.000 Corona-Tote gemeldet. Die Übersterblichkeit des Jahres 2021 lässt sich also rein statistisch komplett mit den Corona-Toten erklären und liegt sogar etwas darunter. Das passt zusammen, wenn man bedenkt, dass vor allem sehr alte Menschen an Corona sterben, die häufig auch ohne das Virus nur noch eine geringe Lebenserwartung haben.

International liegt die Übersterblichkeit in vielen Ländern deutlich höher als die der offiziellen Todesopfer des Coronavirus – ein Hinweis darauf, dass viele Covid-Tote nicht als solche erkannt und registriert wurden. Weltweit sind an den Folgen der Pandemie bislang zwölf bis 22 Millionen Menschen gestorben, so eine Schätzung des Economist. Offiziell zählt die Weltgemeinschaft hingegen bislang noch 5,5 Millionen Covid-Tote. In Russland sei aber beispielsweise weniger als ein Drittel der Gestorbenen in der offiziellen Statistik erfasst.

Dennoch gibt es auch in Deutschland Phasen, in denen die Übersterblichkeit zumindest zeitweise über der amtlichen Zahl der Corona-Toten liegt, vor allem im Frühjahr und Sommer 2021. Dafür kommen verschiedene Erklärungen in Frage. Eine Hitzewelle im Juni hat eine sichtbare Beule in der Kurve hinterlassen. Wie bei den tödlich verlaufenden Covid-19-Infektionen waren insbesondere ältere Menschen betroffen.

(Link—> https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2021.778434/full )

Verschobene Behandlungen und Long Covid haben einen Anteil

Dazu kommen indirekte Folgen der Pandemie: „Eine Rolle spielt sicherlich die Belastung des Gesundheitssystems. Wenn Untersuchungen und nicht-dringende Behandlungen verschoben werden müssen, führt das zu zusätzlichen Todesfällen.“, sagt der Bevölkerungsforscher Jdanov. „Auch Long-Covid dürfte sicherlich einen Teil zur Erklärung beitragen.“ Was damit gemeint ist: Eine überstandene Corona-Infektion hinterlässt oft bleibende Spuren am Gesundheitszustand der Infizierten, insbesondere nach einem schweren Verlauf. Somit steigt das statistische Risiko, später an einem anderen Leiden zu sterben. Eine US-amerikanische Studie ergab, dass Menschen in den ersten zwölf Monaten nach einer schweren Covid-Erkrankung ein mehr als doppelt so hohes Sterberisiko hatten wie eine nach Alter und Gesundheitszustand vergleichbare Kontrollgruppe, die sich nicht infiziert hat

Eine weitere, mögliche Ursache der erhöhten Sterblichkeit im Frühjahr und Sommer 2021 führt der Statistiker zur Nieden auf: „Je geringer die Grippewelle am Jahresanfang ausfällt, desto mehr Menschen sterben tendenziell im weiteren Jahresverlauf“, sagt er. Denn an der Grippe würden überwiegend Menschen sterben, die aufgrund von Alter und Vorerkrankungen ohnehin ein hohes Sterberisiko haben. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Grippewelle wegen der Kontaktbeschränkungen jeweils weitgehend ausgefallen.

Psychische Folgen und Impfungen hatten keinen Effekt auf die Sterblichkeit

Welche Rolle die verschiedenen Erkläransätze bei der Zusammensetzung der Todesfallstatistik jeweils spielen, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ablesen. Etwas Licht wird die für den Herbst erwartete Statistik der Todesursachen bringen; ansonsten bleibt nur der Blick ins Ausland, wo häufig weit mehr Gesundheitsdaten für systematische Datenauswertungen zur Verfügung stehen.

Keine Hinweise gibt es bislang darauf, dass die psychischen Folgen der Pandemie zu einer erhöhten Sterblichkeit geführt haben. So lag der Anteil der Suizide an allen Todesfällen im Jahr 2020 unter dem der Vorjahre. Für 2021 liegt diese Statistik noch nicht vor.

Unplausibel sind Meldungen, wonach die Impfungen gegen das Coronavirus zu einem Anstieg der Todesfälle geführt haben. „Die regionalen Muster sprechen dagegen: In Bundesländern mit hohen Impfquoten gab es zuletzt kaum auffällige Befunde im Hinblick auf die Übersterblichkeit. In Bundesländern mit niedrigen Impfquoten war sie dagegen vergleichsweise hoch“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Hier ist der Verlauf in Sachsen besonders auffällig. Bereits in der ersten Woche des Jahres 2021 lagen die Zahlen dort 77 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020, gefolgt von Thüringen (plus 55 Prozent) und Brandenburg (plus 53 Prozent). Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit noch nicht für das gesamte abgelaufene Jahr abbilden. Im November 2021 jedoch lagen sie in allen Bundesländern über dem jeweiligen Mittelwert der vier Vorjahre. Am höchsten waren hier die Abweichungen wieder in Sachsen mit einem Zuwachs von 49 Prozent und Thüringen (plus 47 Prozent) sowie Bayern (plus 32 Prozent). Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg betrugen die Abweichungen 20 Prozent oder mehr. Damit zeigt sich eine Übersterblichkeit in den Bundesländern am deutlichsten, in denen nicht nur die Impfquoten am niedrigsten, sondern auch die Corona-Infektionszahlen zuvor am höchsten waren. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen waren die Abweichungen am geringsten – hier lagen die Zahlen um weniger als zehn Prozent über den Vorjahren.

https://www.zeit.de/wissen/2022-01/sterbefallzahlen-2021-statistik-uebersterblichkeit-corona

Warum die allgemeine Impfpflicht eingeführt werden muss.

Kein Mensch kann momentan den Verlauf der weiteren Virusentwicklung voraussagen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nur eine Impfpflicht einen höheren Schutz

– für einen selbst

– für die Gemeinschaft bietet

– und vor allem die Inzidenz reduziert und dadurch die Grundlage für weitere Mutationen verkleinert.

Je höher der Grad der Verseuchung, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von weiteren Mutationen. Steigende Inzidenzen führen zu einer überproportionalen Zahl von Mutationen!

Und hier steckt eines der Hauptprobleme von Omikron

⁃ Omikron breitet sich als Seuche extrem schnell aus und führt dazu, dass sehr viele Menschen gleichzeitig erkranken und letztendlich dadurch auch Personal in Kliniken usw. fehlt.

⁃ Zwar ist die Sterberate anscheinend geringer, allerdings in der Gesamtsumme vielleicht gleich hoch oder sogar höher, wenn die Kliniken zu viele Erkrankte behandeln müssen. So könnten durch zu viele Omikron-Fälle (bei zu wenig gesunden Krankenhausmitarbeitern) die anderen Patienten zu spät behandelbar sein (zB Operationen verschieben, Notfallpraxis total überlastet etc.).

⁃ Der wohl heikelste Punkt ist, dass eine hohe Inzidenz den Weg für weitere Mutationen und letztendlich weitere Virusvarianten ebnet.

Dem Virus ist es egal, wie krank er den Menschen macht. Der Virus verbreitet sich einfach.

Da es bei dem Virus – vereinfacht ausgedrückt – auch Änderungen des Genoms beim kopieren gibt, verändern sich auch die Eigenschaften.

In der Natur gibt es immer Veränderungen durch Missbildungen.

Ein Großteil der Missbildungen ist nicht überlebensfähig, allerdings gibt es auch Missbildungen, die dann ihren eigenen Weg (von Mutation zu Virusvariante) weitergehen und dann sogar die Vorgänger überrennen.

Beispiel Omikron: Die Omikronvariante wird die Deltavariante vollkommen verdrängen.

Wenn keine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, dann wird der Weg aufgrund von sehr hohen Inzidenzen immer wieder für neue Virusvarianten geebnet und irgendwann ein zukünftiger Virus extrem tödlich sein, wobei dieser Virus erst nach 14 Tagen tödlich sein darf, da es sich sonst nicht ausbreiten kann.

Gerade diese Mutationen müssen als Grund gesehen werden, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen!

Warum Omikron als 5. Welle die schlimmste Welle werden kann

Die #Omikron Infektionen verdoppeln sich alle 2 Tage, je nach Land bis zu 2,5-fache Ausbreitung.

Dies entspricht einem 7-Tages-R-Wert bei Omikron von ca 7- 30.

Berechnung:

Doppelt:

6-Tage: 1x2x2x2=6

8-Tage: 1x2x2x2x2=8

2,5-fach:

6 Tage:

1×2,5×2,5×2,5= 15,625

8 Tage:

1×2,5×2,5×2,5×2,5=39,09

Bei einem R-Wert von 15 werden aus 1.000 Omikron-Infizierten

1.000x15x15x15x15 = 50,6 Mio. Infizierte nach 4 Wochen.

Dies macht deutlich, wie extrem die Situation werden kann.

Zum Vergleich:

Die Delta-Variante liegt derzeit bei ca 0,9.

Der bisher höchst gemessene Wert war im Übrigen am:

⁃ 10.3.2020 mit 3,26 (Tabelle s. https://github.com/robert-koch-institut/SARS-CoV-2-Nowcasting_und_-R-Schaetzung/blob/main/Nowcast_R_aktuell.csv )

Der Lockdown müsste eigentlich bei diesem Ausblick sofort kommen. Jeder Tag würde jetzt zählen!

Wichtig wird sein, dass die systemrelevanten Bereiche – auch die Infrastruktur – nicht ins Stocken kommt.

In den USA sind bereits 73% aller Infektionen #Omikron.

Unser Vorteil ist, dass wir gegenüber vielen anderen Ländern einen hohen Anteil an Intensivbetten haben (ca. 33,9 je 100.000).

Großbritannien hat im Übrigen ca 6,6 Betten je 100.000 Einwohner.

ALLERDINGS: Reichen werden die Betten auch in Deutschland bei dieser Lage nicht.

Darüber hinaus hat unser Gesundheitssystem den Vorteil, dass es kein staatliches System ist.

Beispiel: In Großbritannien wendet der Staat ca 3.600 Euro je Bürger pro Jahr auf.

In Deutschland beträgt der Aufwand 4.600 Euro pro Bürger pro Jahr.

Die Gefahren von #Omikron sind:

1.

Wir haben die #Delta-#Variante noch nicht verdaut und jetzt kommt die #Omikron-#Welle obendrauf.

2.

Durch das extreme #exponentielle #Wachstum, das zwischen dem R-Wert 6 und R-Wert 30 liegen wird, werden extrem viele Menschen auch gleichzeitig bzw. in sehr kurzer erkranken.

Die #Inzidenzwerte werden dadurch auf noch nie dagewesene Werte steigen, wenn nicht sofort alle Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden.

Die extrem hohen neuen Inzidenzwerte führen:

– zu hohen Anzahl von #Krankenhauseinweisungen (Engpässe)

– hoher #Krankheitsrate auch bei Erwerbstätigen.

In bestimmten Berufszweigen kann dies extreme Folgewirkungen haben (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, THW, Bundeswehr, LKW-Fahrer, Mitarbeiter in der Logistik etc.)

– auch dazu, dass sich viele weitere Mutationen bilden. Neue #Virusvarianten können neue Probleme auslösen, wodurch wieder neue #Impfstoffe entstehen müssen.

Um Deutschland herum sind die Ausbreitungen des #Omikron-#Virus bereits weiter fortgeschritten.

Die schlimmste Auswirkung wäre, wenn hierdurch viele neue Mutanten entstehen.

Für das Jahr 2022 nicht gerade ein schöner Ausblick.

Der #Lockdown wäre dringenst SOFORT notwendig.

Zusatzinfo—>

Die wichtigste Erkenntnis aus Oslo, so Ciesek, sei die verkürzte Inkubationszeit bei Omikron. Bei Delta beträgt die Inkubationszeit etwa fünf Tage. Der Fall in Oslo zeige, dass sie bei Omikron nur drei Tage betragen könnte. Das würde auch die rasante Verbreitung der Variante erklären. Zudem zeigen erste Ergebnisse aus dem Labor von Ciesek am Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikums Frankfurt, dass eine mit Omikron infizierte Person viel länger positiv getestet wird als eine mit Delta infizierte. Das würde auch die höhere Infektiosität erklären.

Erste Erkenntnisse aus Südafrika deuten auf einen milderen Krankheitsverlauf bei Omikron hin. Der Vergleich mit Südafrika sei aber für Deutschland nicht zutreffend, weil das afrikanische Land anders als hierzulande eine sehr junge Bevölkerung habe, stellt Ciesek klar. Wie sich eine Omikron-Welle auf eine ältere Bevölkerungsstruktur auswirken würde, könne man noch nicht vorhersagen. Vielmehr müsse man in den Nachbarländern schauen, wie sich die Omikron-Welle dort auf die Hospitalisierungsrate auswirken wird.

Ich hoffe, ich habe mich wenigsten hierbei getäuscht und es wird nicht so extrem. Die bisherigen Vorausberechnungen von mir haben leider überwiegend zugetroffen.

Omikron und Impfung – Was bisher bekannt ist

Omikron mit Vorsicht behandeln

Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse scheint Omikron:

⁃ hochgradig ansteckend zu sein. Dies zwar trotz Impfung, allerdings könnte die Impfung auch die extremsten Folgen ausbremsen.

⁃ sich rasant zu verbreiten.

⁃ bei genesenen Paaren, die anschließend sich nicht impfen ließen, bei den kleinen Kindern medizinischen Probleme mit stationärer Behandlung notwendig wurden. In Südafrika sind in einer Region bei rund 50 genesenen Eltern, die danach sich nicht impfen ließen, die Kleinkinder durch Omikron stärker erkrankt. Der genaue Zusammenhang wird derzeit noch analysiert.

⁃ die Delta-Variante zu verdrängen. Zuvor hatte die Delta-Variante den Vorgängervirus ebenfalls verdrängt.

Auch die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC analysiert die Funktionsweise des Omikron-Virus.

Das Omikronvirus hat im Bereich des Spike 32 Mutationen, die das Andocken des Impfstoffes erschweren.

Darüberhinaus gibt es noch weitere ca. 50 Mutationen.

Aus derzeitiger Sicht können die beiden mRNA-Impfstoffe nur teilweise die Infizierung durch das Omikronvirus stoppen.

BioNTech hatte bei der Delta-Variante in 88% der Fälle nach der 2.Impfung Erfolg.

BioNTech/Pfizer geht davon aus, dass der Impfstoff gegen die Omikron-Variante angepasst werden muss.

Die Anpassung wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen bis der Impfstoff auch verteilt wird.

Bis dahin ist es sinnvoll auf den bisherigen Impfschutz zu setzen, denn die Delta-Variante wird sicherlich noch mehrere Monate in Deutschland bleiben.

Besonders Ungeimpfte sollten die Impfung jetzt durchführen.

Wenn Kleinkinder (bis 5 Jahre) vorhanden sind, ist die Impfung besonders wichtig, denn die ungeklärten Zusammenhänge in Südafrika (Omikron bei Kleinkindern von ungeimpften bzw. genesene Eltern) sind bedenklich.

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