“Coca-Cola kürzt Klimaschutz: Warum ohne strikte Gesetze die Wirtschaft unsere Zukunft verspielt”
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Selbstregulation und Verantwortung in der Wirtschaft? Ein Märchen aus der Bibel der Libertären.
The Coca-Cola Company kürzt also seine Klimaschutzbemühungen.
Warum?
Weil sie es können.
Weil sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen – und keinen Millimeter weitergehen.
Und genau hier liegt das Problem:
Die Wirtschaft tut nämlich nur, was sie muss – und das auch nur, wenn sie dazu gezwungen wird und das Risiko beim Verweigern ertappt zu werden, groß ist.
Eigenverantwortung? Selbstregulation? Verantwortung für die Zukunft?
Liest sich in Hochglanz-Broschüren und Nachhaltigkeitsberichten immer gut.
Doch in der Realität zählen nur Quartalszahlen und Shareholder Value.
„Klimaschutz“? Nur, wenn der Gesetzgeber peitscht. So funktioniert das System, und Coca-Cola ist echt kein Einzelfall.
Das zeigt einmal mehr: —> Ohne strikte Gesetze bewegt sich nichts. —> Ohne wirksame Sanktionen wird getrickst. —> Ohne Systemwandel bleibt es bei leeren Versprechungen.
Wir können nicht länger darauf vertrauen, dass Konzerne aus eigenem Antrieb unsere Zukunft retten. Sie werden es nicht tun. Sie haben keinen Anreiz dazu.
Was wir brauchen, ist ein radikaler Umbau: —> Verbindliche Regeln statt unverbindlicher Appelle. —> Strafen, die wehtun, wenn gegen Klimaziele verstoßen wird. —> Ein Wirtschaftssystem, das die Grenzen des Planeten anerkennt – nicht die Renditen der Aktionäre.
Coca-Cola zeigt uns, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nichts wert sind.
Jetzt ist es an der Zeit, das System zu ändern, bevor es uns endgültig vor die Wand fährt. Eigenverantwortung ist eine Illusion. Verantwortung muss gesetzlich erzwungen werden.
Zum spannenden und es auf den Punkt bringenden stern Artikel von Rolf-Herbert Peters:
Manche Abgeordnete von der AfD benehmen sich da wirklich unter aller Würde.
Stell dir vor, die sammeln Ordnungsrufe wie Trophäen!
Die provozieren absichtlich, um Aufmerksamkeit zu kriegen, und das verschärft diesen sprachlichen Verfall im Parlament noch mehr.
Es ist wie ein Spiel für die, aber das hat Konsequenzen für unsere Demokratie.
Trotzdem sagt Göring-Eckardt, der Bundestag ist weiter handlungsfähig.
Es wird debattiert, und hoffentlich gibt’s bald wieder Abstimmungen.
Gerade jetzt ist es so wichtig, den Menschen Sicherheit zu geben, und dafür braucht man Mehrheiten.
Sie sagt, die Hand bleibt ausgestreckt – auch an die Union.
Aber die wollten erst nach der Vertrauensfrage des Kanzlers nächste Woche wieder ernsthaft mitreden.
Sie glaubt aber, dass sich die demokratischen Fraktionen noch auf ein paar wichtige Projekte einigen können.
Aber, und das ist ein fettes Aber, sie betont auch, dass wir nicht zulassen dürfen, dass der Bundestag jetzt zur Wahlkampfbühne verkommt.
Klar, es gehört dazu, dass Fraktionen ihre Positionen vertreten, auch im Hinblick auf den Wahlkampf.
Aber sie meint, dass das nicht heißt, dass man nicht trotzdem konstruktiv zusammenarbeiten kann.
Es gibt so viele wichtige Themen, die noch auf den Tisch müssen: Mietpreisbremse verlängern, Kindergeld erhöhen, den Schutz des Verfassungsgerichts stärken – das ist alles gerade wichtiger denn je.
Und jetzt kommst du ins Spiel:
Göring-Eckardt hat völlig recht, wenn sie indirekt klarmacht, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden darf.
Die benehmen sich nicht nur respektlos, sondern gefährden unsere politische Kultur.
Wenn sie das Parlament als Bühne für ihre Hetze missbrauchen, muss man da eine Grenze ziehen.
Das ist nicht einfach nur Provokation, das ist systematische Untergrabung unserer demokratischen Werte.
Stell dir mal vor, wie wichtig es wäre, hier ein klares Zeichen zu setzen.
Es geht darum, unsere Demokratie zu schützen – und das muss jetzt passieren.
Fast jeder schimpft über hohe Abgaben und Steuern.
Es gibt Sand im Getriebe von Deutschland.
Und dieser Sand im Getriebe ist auch dafür verantwortlich, dass zu wenige Immobilien neu gebaut werden.
Nein, es sind nicht die Baukosten, Bürokratie, sondern eher die relativ hohen Zinsen seit 2022.
Was jedoch auch den Bauboom ausbremst, sind die unterschiedlichen Besteuerungen der Einkünfte.
Lohneinkünfte, Einkünfte von Selbstständigen und Mieteinkünfte unterliegen der Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz.
Der niedrigste Steuersatz – wenn Du oberhalb des Grundfreibetrages als zu versteuernden Einkommen Einkommen hast, ist bei 14%.
Die höchste Steuer von 51,53 % erreicht man dann, wenn Du als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von 277.826 Euro hast. Diese Steuer berücksichtigt Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.
Dass diese Steuer jedoch eher nicht vorkommt, wird in diesem Artikel deutlich.
Das Übel Abgeltungssteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Sie wird fällig, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielen, wie z. B.
– Zinsen,
– Dividenden
oder Kursgewinne.
Die Steuer beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 %).
Wsnn wird die Abgeltungsteuer gezahlt?
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie wird automatisch fällig bei:
• Zinsen auf Sparguthaben oder Anleihen,
• Dividenden aus Aktien,
• Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Fonds, ETFs), wenn der Verkaufspreis höher ist als der Kaufpreis,
• Erträgen aus Fonds und ETFs (z. B. thesaurierte Gewinne).
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Davon wird dann noch ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro abgezogen.
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Verluste aus Aktien beim Verkauf können auch mit Gewinnen wieder steuerrechtlich verrechnet werden.
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Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall wird statt der Abgeltungsteuer Ihr persönlicher Steuersatz angewandt.
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Halten wir fest:
Wer Einkünfte aus Arbeit, Vermietung erzielt, muss diese mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
Wer Einkünfte aus Zinsen, Dividende oder Aktiengewinnen erzielt, bezahlt maximal 25 % (+Ki.Steuer).
An der (Nicht)Versteuerung bestimmter Steuersparmodelle wollen FDP, CDU, CSU und AfD nichts ändern. Jedenfalls zeigen die Abstimmungen im Bundestag hier nichts gegenteiliges.
Wer sein Geld bei der Bank anlegt, und dies in Form von Tagesgeld, Festgeld, ETF oder Aktien macht, bezahlt in der Regel derzeit einen Abgeltungssteuersatz von 25 %.
Ist das Einkommen sehr niedrig, dann besteht die Möglichkeit, dass man den Abgeltungssteuersatz nochmals reduziert, indem man in der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durchführen lässt (Paragraph 20 EStG).
Wer beispielsweise als Ehepaar ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro hat, und zusätzlich nochmals 14.000 € an Zinseinkünften hätte, muss für die Zinseinkünfte keine Steuern bezahlen. Man bekommt also in diesem Fall dann die gezahlte Abgeltungssteuer wieder zurück.
Wären die Einkünfte bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000, würde bei der Steuererklärung mit der Günstigerprüfung geprüft, ob der Abgeltungssteuer von 25 % reduziert werden kann.
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Bei Mieteinkünfte werden allerdings individuelle Steuersätze festgelegt. Eine günstige Prüfung gibt es hier nicht. Ebenso gibt es dir keine Abgeltungssteuer.
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Millionär mit einem Vermögen von zum Beispiel 10 Millionen oder gar Milliardär ist, kann seine Steuern nahezu auf 0 % drücken.
Wie dies funktionieren kann, zeigt der folgende Artikel.
Der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung ist. Es soll lediglich deutlich machen, wie Millionäre und Milliardäre an der Steuer vorbei Einkünfte erhalten können.
Und je nach Gestaltung kann damit sogar noch ein Teil der Erbschaftssteuer entfallen.
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Wie Multimillionäre und Milliardäre ihre Steuerlast auf null drücken können: Ein Blick auf legale Steuerstrategien
Das Thema Steueroptimierung bewegt viele Menschen, insbesondere wenn es um Vermögen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe geht. Während Angestellte oft kaum Möglichkeiten haben, ihre Steuerlast zu senken, stehen vermögenden Familien ganz andere Wege offen. Ein Modell, das häufig in Steuerkreisen diskutiert wird, ist die Nutzung von Kapitalgesellschaften im Ausland, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Im Folgenden wird ein solches Beispiel detailliert dargestellt.
Das Prinzip der Steuervermeidung – Schritt für Schritt erklärt
1. Die Ausgangssituation: Ein vermögender Vater und sein volljähriges Kind
Wir stellen uns vor, dass ein Multimillionär sein Vermögen in Deutschland in klassischen Anlageformen wie festverzinslichen Wertpapieren, Festgeld oder Tagesgeld anlegt. Diese Anlageformen generieren Zinserträge, die normalerweise in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen.
Der Multimillionär hat ein volljähriges Kind, das über Zeit und Interesse verfügt, eine Rolle in diesem Prozess zu übernehmen.
2. Gründung einer Firma im Ausland
Das volljährige Kind gründet eine Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die VAE sind bekannt für ihre steuerlichen Vorteile: In vielen Fällen fallen dort keine Unternehmenssteuern an. Das Unternehmen des Kindes gibt an, eine Software entwickelt zu haben, mit der beispielsweise Zinsen und Zinseszinsen professionell berechnet werden können – im Grunde eine einfache mathematische Anwendung, die jedoch als Dienstleistung verkauft wird.
3. Der Verwaltungsvertrag zwischen Vater und Sohn
Nun schließt der Vater einen Vertrag mit der Firma seines Sohnes ab. Der Vertrag regelt, dass das Unternehmen des Sohnes künftig die Verwaltung des Vermögens des Vaters übernimmt. Dafür zahlt der Vater der Firma des Sohnes ein jährliches Honorar. Da der Sohn über seine Firma selbst festlegt, wie hoch diese Verwaltungsgebühr ausfällt, lässt sich der Gewinn gezielt steuern.
Ein entscheidendes Detail: Diese Verwaltungsgebühr entspricht nahezu exakt den jährlichen Zinserträgen des Vaters – abzüglich eines kleinen Restbetrags, z. B. 15.000 €.
4. Steuerliche Auswirkungen in Deutschland
In Deutschland muss der Vater nur noch für den übrig gebliebenen Betrag (hier: 15.000 €) Steuern zahlen. Allerdings profitieren Ehepaare in Deutschland von einem Steuerfreibetrag von 2.000 € auf Kapitaleinnahmen. Der steuerpflichtige Betrag sinkt dadurch weiter.
Die große Mehrheit der Zinserträge fließt jedoch über den Verwaltungsvertrag in Form von “Kosten” an die Firma des Sohnes in den VAE – und bleibt somit von deutschen Steuern verschont.
Warum funktioniert dieses Modell?
Das Modell beruht auf der Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Verrechnung von Kosten zulässt. Entscheidend ist, dass:
1. Der Verwaltungsvertrag formal korrekt ist und tatsächlich eine Leistung erbracht wird (auch wenn diese minimal sein kann).
2. Die Gesellschaft in den VAE steuerlich begünstigt ist, sodass die Gewinne dort nahezu steuerfrei verbleiben.
3. Der Vater offiziell nicht auf das Geld zugreift, sondern dieses formal über das Unternehmen des Kindes verwaltet wird.
5. Der langfristige Effekt: Übergabe des Vermögens ohne Erbschaftssteuer
Ein weiterer Vorteil dieses Modells zeigt sich beim Erbfall. Stirbt der Vater, wurde ein großer Teil seines Zinsvermögens bereits “verrechnet” und befindet sich faktisch im Besitz der Firma des Kindes. Da es sich nicht mehr um Privatvermögen handelt, sondern um Firmenguthaben im Ausland, kann eine Belastung durch Erbschaftssteuer deutlich reduziert oder sogar vollständig vermieden werden.
Kritik und Risiken des Modells
Obwohl dieses Modell auf legale Weise funktioniert, gibt es Kritikpunkte:
• Moralische Bedenken: Kritiker werfen solchen Steuerstrategien vor, dass sie zwar legal, aber nicht gerecht seien. Während Normalverdiener jeden Cent versteuern müssen, nutzen Superreiche komplexe Konstrukte, um ihre Steuerlast drastisch zu senken.
Moral sollte nicht erst 10 Minuten vor dem Tod beginnen!
• Steuerliche Nachprüfung: Finanzämter könnten bei derart konstruierten Verträgen genau hinsehen. Es besteht das Risiko, dass solche Konstruktionen als steuerliche Gestaltungsmissbräuche eingestuft werden, wenn sie nur dazu dienen, Steuern zu sparen, ohne eine echte Geschäftsbeziehung darzustellen.
• Änderungen in der Gesetzgebung: Staaten wie Deutschland verschärfen zunehmend ihre Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht und setzen auf den Informationsaustausch zwischen Ländern.
Fazit: Steuervermeidung als strategisches Spiel
Das Beispiel verdeutlicht, dass es für vermögende Familien mit dem nötigen Wissen und den richtigen Kontakten möglich ist, ihre Steuerlast nahezu auf null zu senken. Dieses Modell zeigt eindrücklich, wie internationale Firmennetzwerke genutzt werden können, um Vermögen von der Steuerpflicht in Deutschland abzuschirmen. Es bleibt jedoch eine politische Frage, ob und wie solche Konstrukte künftig reguliert werden, um Steuerschlupflöcher zu schließen und ein gerechteres Steuersystem zu schaffen.
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Möglichkeit 2:
Hier noch eine 2. Gestsltungsmöglichkeit, wenn Dein Vetmögen jetzt beispielsweise 10 Millionen € beträgt.
Modell: “Stiftung und internationale Holdingstruktur”
1. Gründung einer Stiftung im Ausland
Eine Stiftung ist eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Sie kann steuerlich begünstigt werden, wenn sie in Ländern gegründet wird, die keine oder nur geringe Steuern auf Kapitalerträge erheben. Länder wie Liechtenstein, Malta oder Panama bieten solche Rahmenbedingungen.
Warum eine Stiftung?
• Dein Privatvermögen wird rechtlich von dir “getrennt”.
• Die Stiftung wird Eigentümerin deines Vermögens (z. B. der 10 Millionen €).
• Kapitalerträge gehören dann nicht mehr dir persönlich, sondern der Stiftung.
• Als Gründer kannst du durch Satzung regeln, dass du oder deine Nachkommen dauerhaft Begünstigte seid.
2. Holdinggesellschaft für Investments
Neben der Stiftung kannst du eine Holdinggesellschaft gründen, z. B. in den Niederlanden oder Luxemburg. Diese Holding kann genutzt werden, um in verschiedene Anlageklassen zu investieren:
• Aktien
• Immobilien
• Unternehmensbeteiligungen
Warum eine Holding?
• Gewinne aus Aktienverkäufen oder Immobilienverkäufen können innerhalb der Holding häufig steuerfrei oder zu einem reduzierten Steuersatz reinvestiert werden.
• In vielen Ländern fallen keine Dividenden- oder Abgeltungssteuern an, wenn Gelder innerhalb der Holding verbleiben.
3. Investition über Fonds oder Offshore-Vermögensverwalter
Zusätzlich könntest du einen Teil deines Vermögens über Fondsstrukturen investieren:
• Private Equity Fonds: Diese Fonds sammeln Kapital und investieren es steuerlich optimiert in Unternehmen.
• Immobilienfonds in Steuerparadiesen: Diese Fonds erzielen Mieteinnahmen und verkaufen Immobilien oft steuerfrei.
Da diese Fonds in Ländern mit niedrigen Steuersätzen sitzen, bleibt mehr Gewinn erhalten.
4. “Family Office” für laufende Verwaltung
Wenn du die laufende Verwaltung und Auszahlung der Gewinne brauchst, könntest du ein eigenes „Family Office“ oder ein Unternehmen gründen:
• Das Unternehmen übernimmt die Verwaltung deines Stiftungsvermögens.
• Ein Teil der Gewinne kann als Aufwand für das Family Office gelten und so versteuert werden, dass es möglichst steuerfrei bleibt.
• Auszahlungen an dich könnten über ein Gehalt, Dividenden oder Darlehen erfolgen – oft zu weitaus günstigeren Steuersätzen.
Beispiel: Schritt-für-Schritt-Plan
1. Du gründest eine gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein oder Malta.
2. Die Stiftung hält 10 Millionen € in einer Holding.
3. Die Holding investiert in Aktien, Immobilien oder Anleihen.
4. Gewinne verbleiben steueroptimiert innerhalb der Holding und werden reinvestiert.
5. Du selbst kannst laufend Entnahmen vornehmen, indem die Stiftung dir z. B. ein zinsloses Darlehen gewährt oder dir regelmäßige Leistungen auszahlt.
Steuerliche Vorteile
• In vielen Ländern fallen auf Stiftungserträge keine oder nur sehr geringe Steuern an.
• Kapitalerträge können im Holdingkonstrukt steuerfrei bleiben.
• In Deutschland müsstest du auf Entnahmen unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen.
Wichtige Punkte zur Umsetzung
• Sorgfältige Planung: Die Verträge und Satzungen der Stiftung müssen wasserdicht sein.
• Rechts- und Steuerberatung: Ohne juristische Beratung können Fehler entstehen, die teuer werden.
• Rechtskonformität: Achte darauf, dass alle Finanzflüsse gemeldet werden, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.
• Gemeinnütziger Anteil: Wenn ein Teil der Stiftungsgelder für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt wird, verbessert das die steuerliche Bewertung.
Fazit
Eine Kombination aus einer Stiftung, einer Holdinggesellschaft und steuerbegünstigten Fondsinvestments könnte dir ermöglichen, deine Steuerlast erheblich zu senken. Je nach Konstruktion kannst du durch kluge Verrechnung und den Einsatz internationaler Möglichkeiten nahezu steuerfrei agieren. Aber Achtung: Dieser Ansatz erfordert eine langfristige Planung und Disziplin sowie umfassende Kenntnis der steuerlichen Regelungen.
Hast du bereits eine konkrete Vorstellung, in welche Anlageklassen du investieren möchtest, oder möchtest du dich noch inspirieren lassen?
Schon längst werden solche Steuersparmodelle genutzt.
Bekannt sind solche Gestaltungsmöglichkeiten ja auch allen Wirtschaftsanwälten.
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Ups, da fällt mir gleich Friedrich Merz wieder ein.
Ist der nicht Wirtschaftsanwalt und verfügt über 12 Mio. Euro Vermögen?
Friedrich Merz Ein Herz für Kinder?
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Übrigens könnte der Gesetzgeber hier Schranken einbauen.
Allerdings sind die Parteien CDU, CSU, FDP und auch die AfD gegen steuerliche Hürden, denn selbstverständlich will man nicht den Multimillionären und Milliardären nicht in die Taschen greifen.
Steuern Sparen Ja, aber bitte nicht auf „0“ drücken.
Auch die Gemeinschaft (Staat) braucht Steuereinnahmen für die vielfältigen Aufgaben.
Deshalb: Steuern sparen auf steuerlich, rechtlich und moralisch vertretbaren Weg, ist in Ordnung.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Zum Anhören
Deutschland, einst als Finanzvorbild in Europa gefeiert, steht vor einer bitteren Wahrheit:
Jahrzehntelang wurden durch kreative Bilanzierung zukünftige Lasten verschleiert.
Würde der Staat nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (§ 249 HGB) bilanziert, wäre das wahre Ausmaß der Schulden offensichtlich.
Doch während die CDU in ihrer 52-jährigen Regierungszeit auf Kosten der Zukunft glänzte, setzen SPD und Grüne nun auf einen Kurswechsel:
Ein Investitionstopf soll sicherstellen, dass notwendige Projekte nicht länger vernachlässigt werden.
Bilanztricks nach § 249 HGB: Die Verschleierung der wahren Schuldenin den 52 Jahren CDU-Regierung
Laut § 249 HGB sind Unternehmen verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für:
1. Instandhaltungen, die im kommenden Geschäftsjahr nachgeholt werden müssen, z. B. für Brücken oder Straßen.
2. Garantien, die freiwillig erbracht werden, aber dennoch Verbindlichkeiten darstellen.
Der deutsche Staat muss solche Rückstellungen nicht bilden – was bedeutet, dass die Kosten für unterlassene Investitionen buchhalterisch verschwinden.
Der Sanierungsstau bei Brücken, Straßen und Bildungseinrichtungen hätte längst als “Schulden” aufgelistet werden müssen.
Doch stattdessen wurde dieser Investitionsbedarf unsichtbar gemacht und in die Zukunft verschoben.
Deutschland im EU- und G20-Vergleich: Eine Illusion der Sparsamkeit
Ein Blick auf die Verschuldungsquote in Europa und weltweit zeigt zunächst ein positives Bild:
Staatsverschuldung in % des BIP (2024)
• Griechenland: ca. 171 %
• Italien: ca. 144 %
• Frankreich: ca. 113 %
• USA: ca. 122 %
• Deutschland: ca. 66 %
Auf den ersten Blick wirkt Deutschland solide.
Doch diese Zahlen verschleiern den tatsächlichen Zustand: Rückstellungen für Sanierungen, Rentenversprechen und Klimafolgekosten fehlen komplett.
Würde Deutschland korrekt bilanzieren, wäre der Schuldenstand erheblich höher.
Der Investitionstopf als Schlüssel zur Zukunft
SPD und Grüne fordern einen Paradigmenwechsel:
Statt Schulden blind zu verteufeln, sollen sie als Werkzeug für nachhaltige Investitionen genutzt werden.
Der “Investitionstopf” soll gezielt Mittel bereitstellen, ohne den Kernhaushalt zu belasten.
So können dringend benötigte Maßnahmen finanziert werden:
1. Infrastruktur: Sanierung maroder Brücken, Autobahnen und Schienen.
2. Bildung: Investitionen in digitale Schulen und Lehrmittel.
3. Klimaschutz: Ausbau erneuerbarer Energien, Ladeinfrastruktur und Netze.
Unterschiedliche Schuldenarten: Konsum vs. Investition
SPD und Grüne wollen Schulden differenzieren:
• Konsumschulden entstehen durch laufende Ausgaben (z. B. Sozialtransfers).
• Investitionsschulden fließen in Projekte, die langfristig Erträge und Wachstum sichern.
Dieser Ansatz orientiert sich an Ländern wie Kanada und den USA, die nachhaltige Staatsanleihen (Green Bonds) zur Finanzierung ihrer Zukunftsprojekte nutzen.
Kritik an der CDU-Politik: 52 Jahre Illusion statt Investition
In ihrer 52-jährigen Regierungszeit hat die CDU es versäumt, Deutschlands Wohlstand langfristig zu sichern.
Stattdessen wurden notwendige Investitionen aufgeschoben, um kurzfristig Haushaltsdisziplin vorzugaukeln.
Die Folge:
Ein Investitionsstau, den künftige Generationen mit Steuern und Arbeitskraft teuer bezahlen müssen.
Besonders im Bereich Klimaschutz wurden Schlüsselprojekte aus Kostengründen gestoppt oder zu spät umgesetzt.
Die Brücken- und Straßensperrungen in den letzten Jahren sind nur ein Symptom dieser verfehlten Politik.
So soll der Investitionstopf funktionieren: Ein Fahrplan zur Reform
SPD und Grüne schlagen konkrete Maßnahmen zur Finanzierung vor:
1. Reinvestition von Steuerüberschüssen: Überschüsse aus guten Jahren fließen direkt in den Investitionstopf.
2. Green Bonds: Ausgabe nachhaltiger Staatsanleihen für Klimaprojekte.
3. Effizienz durch Entbürokratisierung: Schnellerer Mittelabruf und kürzere Planungszeiten.
Fazit: Zeit für einen ehrlichen Kurswechsel
Nach 52 Jahren CDU-Politik steht Deutschland an einem Wendepunkt.
Die Schuldenillusion der “schwarzen Null” hat die öffentliche Infrastruktur geschwächt und die Zukunftsfähigkeit gefährdet.
Der Investitionstopf von SPD und Grünen könnte Deutschlands Finanzpolitik auf eine nachhaltige Basis stellen und zeigen, dass kluge Investitionen Wohlstand sichern – statt ihn zu gefährden.
Es braucht jetzt eine ehrliche Schuldenpolitik, die in Köpfe, Klima und Infrastruktur investiert, statt sie zu verschleiern.
Übrigens: Auch die CDU will investieren, allerdings wieder mit einem – aus meiner Sicht – perfiden Bilanztrick.
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Was Merz als tolle Geldanlage für Sparer anpreist, muss letztendlich der Steuerzahler und Verbraucher einbüßen
Das Merz-Spiel „Linke-Tasche — Rechte Tasche
Wer sich nur etwas mit Schulden und Investitionen beschäftigt vermutet mit gesundem Menschenverstand sehr schnell, dass das Sparer-Trickspiel letztendlich durch den Steuerzahler und Verbraucher doppelt und dreifach bezahlt werden muss.
Beim nachfolgenden Filminterview genau hinhören
Merz will die Schulden von Deutschland privatisieren
Was bedeutet dies?
Ein Finanzinvestor – zum Beispiel BlackRock – erhält von Sparern Kapitaleinzahlungen.
Der Staat garantiert dafür einen Mindestzinssatz.
Der Staat haftet für das Kapital.
BlackRock legt das Geld an, indem es beispielsweise die Abfallwirtschaft, Brücken, Gefängnisgebäude finanziert.
Dafür erhält BlackRock dann Gewinne.
Ein Teil der Gewinne behalt BlackRock dann für sich.
Sollte die Investition scheitern, macht das Sja nichts, denn der Staat haftet ja mit dem Mindestzins.
STOP!
Grund:
Der Staat sind wir! Wir erhalten zwar den Mindestzins, aber auf der anderen Seite haften wir als Steuerzahler!!!
Von der linken Tasche geht’s also in die rechte Tasche
Wenn nun beispielsweise die Abfallwirtschaft privatisiert wird, dann will BlackRock & Co. auch eine Renditesteigerung.
Wie geht Renditesteigerung?
Beispiele:
Abwasserleitungen weniger erneuern
Weniger Kläranlagen
Auflagen durch Politik reduzieren, denn wenn nicht, dann muss ja der Staat für die Mindestverzinsung haften.
In Großbritannien wurde die Privatisierung von Abfallwirtschaft schon versucht.
Folge:
Am Strand schwimmt Klopapier und Fäkalien.
Deutsches Beispiel aus der Historie:
Deutsche Bahn
Wie pünktlich ist die Bahn?
Wie viele km Bahnsteecke wurden seit der Privatisierung 1994 in der „Bahnreform“ stillgelegt?
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.
Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.
Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.
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Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre
Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:
Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.
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Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.
Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften
Derzeit werden
Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,
während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.
Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.
Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.
Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze
Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.
Doch das Modell hat mehrere Schwächen:
1. Beitragsbemessungsgrenze:
• Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).
• Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.
2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:
• Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.
3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:
• Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Das Ergebnis:
Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.
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Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:
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Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %
Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.
Vorteile dieses Modells:
1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:
• Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.
• Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.
2. Effizienz und weniger Bürokratie:
• Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.
• Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.
3. Fairness:
• Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
• Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.
Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes
Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %
1.000: € 250 € 350 € 400 €
10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €
100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €
Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.
Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.
Soziale Abfederung durch Steuererklärung
Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.
Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.
Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.
Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie
Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.
Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.
Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.
Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.
Rassistischer Skandal in Karlsruhe – #AfD verteilt offenbar Flugtickets zur Einschüchterung von Migrant*innen
Zum Anhören:
In einem erneut erschreckenden Akt von Rassismus hat scheinbar die AfD in #Karlsruhe gefälschte Oneway-Flugtickets an Migrant/innen verteilt.
Diese Aktion soll offenkundig Angst verbreiten und Menschen mit Migrationsgeschichte einschüchtern.
Der Vorgang zeigt erneut, wie weit die Partei bereit ist zu gehen, um Hass und Spaltung in unserer Gesellschaft zu fördern. Auch zu den rechtsextremen Remigrationsplänen wird Bezug genommen.
Diese gezielte Einschüchterung verstößt nicht nur gegen jede moralische Grenze, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen haben.
Es ist unsere Pflicht, als Gesellschaft geschlossen gegen solches Verhalten aufzutreten:
Ist eine Strafanzeige möglich?
Ja, es besteht die Möglichkeit, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Mögliche Straftatbestände umfassen:
Volksverhetzung (§ 130 StGB): Die Verbreitung rassistischer Inhalte oder die Herabwürdigung einer Bevölkerungsgruppe.
Nötigung (§ 240 StGB): Wenn die Aktion geeignet ist, die Betroffenen zu einem Verhalten zu zwingen oder sie einzuschüchtern.
Beleidigung (§ 185 StGB): Sollte die Aktion als persönliche Herabwürdigung der Betroffenen gelten.
Betroffene Personen sowie Zeug/innen der Aktion sollten die Polizei informieren und Beweismaterial (z. B. die verteilten Flugtickets, Fotos, Videos) sichern.
Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt.
Zeigt Euch solidarisch mit Euren Nachbar/innen gemeinsam gegen Rassismus.
Gleichzeitig muss dieser Vorfall öffentlich gemacht werden, um klarzustellen, dass rassistische Einschüchterungsversuche in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Dass diese Abschiebetickets tatsächlich von der AfD wohl sehr weitläufig genutzt werden, ist auf der FACEBOOK-Seite der AfD Göppingen ersichtlich. Hier der Screenshot
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
In einer Stadt in der Nähe von Stuttgart wurden vor drei Wochen Aufkleber mit der Anschrift „NS-Zone“ angebracht.
Aufkleber in unmittelbarer Nähe von Kindergarten und Mehrfamilienhäuser
Mich erinnert das an die Zeit Ende der Weimarer Republik und 3. Reich, als damals Juden vertrieben wurden.
Dass die AfD – Frau Weidel – nun offen den Begriff Remigration ausspricht und sich dazu bekennt, deutet ganz klar an, dass die AfD wohl dem Vorbild der DAP bzw. NSDAP wohl folgt!
Wer diese Partei wählt, muss sich klar über die Konsequenzen sein.
Wer eine undemokratische Partei – wie die in meinen Augen rechtsradikale oder rechtsextremistische Partei wie die AfD wählt – darf gerne in ein anderes Land umziehen und dort dann solche Parolen unterstützen oder solche Parteien wählen.
Wie fühlt man sich, wenn man sein eigenes Kind allein in ein fremdes Land schickt, um das Kind zu retten, und man weiß, dass man das Kind nicht wiedersehen wird, weil man aufgrund seiner Religion umgebracht werden wird? Diese Frage ist kein Gedankenexperiment, sondern war in den Jahren 1938/39 traurigste Realität.
Heinz Albert Lichtwitz, genannt Heini, kam am 12.06.1932 als Sohn jüdischer Eltern zur Welt. Seine Mutter Ilse beging 1937 Suizid. Sein Vater, Rechtsanwalt Dr. Max Lichtwitz, erkannte die Mordpläne der Nationalsozialisten früh und schickte Heinz mit einem Kindertransport am 03.02.1939 nach England.
Mit nicht einmal sieben Jahren lebte Heini plötzlich bei dem jüdischen Ehepaar Winifred und Morris Foner in einem ihm unbekannten Land mit einer Sprache, die Heini nicht beherrschte. Kontakt zum Vater? E-Mail, WhatsApp, Skype – diese Kommunikationsmittel gab es noch lange nicht, es blieb nur die postalische Korrespondenz.
Sein Vater schrieb Heini also regelmäßig bunte Postkarten; ob er noch echte Hoffnung auf ein Wiedersehen mit seinem Sohn hatte, wissen wir nicht. 1941 schrieb er an einen Freund: „Sage ihm [Heini] bitte später einmal, dass ich ihn nur aus tiefer Liebe und Sorge um seine Zukunft fortgegeben habe, dass ich ihn aber auf der anderen Seite Tag für Tag auf das Schmerzlichste vermisst habe und dass mein Leben seinen Sinn verloren hat, wenn es nicht doch noch einmal eine Möglichkeit geben sollte, ihn wiederzusehen.“
Aus Heini wurde unterdessen langsam Henry. Bald sprach er Englisch besser als Deutsch, so dass sein Vater ihm schließlich auch auf Englisch schrieb.
Die Nationalsozialisten deportierten Max Lichtwitz am 09.12.1942 nach Auschwitz, wo sie ihn am 08.01.1943 ermordeten. Max hatte seinen Sohn nicht wiedersehen dürfen.
Henry wurde Chemiker und lebt heute in Israel.
Max Lichtwitz‘ postalische Frage an seinen Sohn „Hast Du mich noch nicht vergessen?“ ist herzzerreißend. Und sie beschämt mich in diesen Tagen, in denen wir so viel von Antisemitismus und Remigration hören.
Die Postkarte ist Teil der sehenswerten Ausstellung „I said, ‚Auf Wiedersehen‘ – Kindertransport nach Großbritannien 1938/39“, die in Stuttgart in der Württembergischen Landesbibliothek noch bis zum 25.01.2025 während der allgemeinen Bibliotheksöffnungszeiten kostenfrei zu sehen ist. Besuchen Sie bitte diese von der Berthold Leibinger Stiftung GmbH geförderte Ausstellung, wenn Sie dazu die Möglichkeit haben. Denn das solche Postkarten nicht wieder geschrieben werden müssen, liegt aktuell in unserer Hand.
Bitte mache mir hierzu eine reißerische Überschrift
1. Es gab NSDAP Mitglieder, die ein sozialistisches Programm verfolgten.
2.Sie wurden 1926 de facto in der Partei kalt gestellt.
3. Sie waren genauso Anti-Semiten wie der Rest der Führung.
4. Die Brüder Otto und Gregor Strasser waren ihre Wortführer, Hitler und Göring stellten sich ihnen entgegen. Sie waren gegen deren sozialistische Programmatik. Goebbels wechselte die Fronten nach 1926.
5. Otto Strasser blieb zeitlebens rechtsextrem und Antisemit , verließ aber die Partei 1930 und ging später ins Exil.
6. Gregor Strasser (Bild) war ab 1932 völlig isoliert und wurde – auf Befehl Hitlers – 1934 ermordet.
7. Hitler war nicht kommunistisch, nicht sozialistisch, nicht links.
8. Sollte jemand etwas anderes behaupten, dann lügt diese Person.
9. Hitler verfolgte primär eine völkische Agenda, genau so wie die Partei von Frau Weidel.
Es begann im Schatten – doch jetzt steht der Hass im Rampenlicht. Im November 2023 saßen sie in Berlin zusammen: Rechtsextreme, AfD-Funktionäre, Ideologen. Ihre Agenda? Die Vertreibung von Menschen. Sie nannten es „Remigration“. Ein scheinbar harmloses Wort, hinter dem nichts Geringeres steckt als die Rückkehr zu den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte. Menschen mit deutschem Pass, Menschen, die hier leben, die arbeiten, die unser Land prägen, sollten vertrieben werden. Es war eine stille Kriegserklärung an die Menschlichkeit.
Deutschland hat damals NEIN geschrien. Als die Wahrheit ans Licht kam, gingen Hunderttausende auf die Straßen. Berlin, Hamburg, München – dieses Land hat gebrannt vor Wut und Entsetzen. Menschen aller Schichten standen zusammen, schwenkten Fahnen, hielten Schilder hoch: „Nein zu Remigration! Nein zu Hass! Ja zur Vielfalt!“ Sie schrieen es hinaus in die Welt: „Nicht mit uns!“
Aber was hat es gebracht, wenn wir JETZT HIER stehen? Nur 14 Monate später wird genau dieses Wort – Remigration – auf dem Parteitag der AfD wie eine Siegestrophäe präsentiert. Alice Weidel, frisch gekürte Kanzlerkandidatin, erhebt diese menschenverachtende Idee zum offiziellen Programmpunkt. Applaus von einer Masse, die bereit ist, andere Menschen in ein Flugzeug zu setzen und sie „wegzubringen“
Das ist keine Politik. Das ist ein Angriff. Ein Angriff auf alles, wofür wir stehen. Auf unsere Freiheit, auf unsere Werte, auf unser Recht, so zu leben, wie wir sind. Das ist eine Party des Hasses, und wer jetzt schweigt, der tanzt mit.
DAS GIFT DER WORTE – DIE SCHÄRFSTE REDE WEIDELS ALLER ZEITEN
Aber es blieb nicht nur bei „Remigration“. Die heutige Rede von Alice Weidel war ein Triumph der Verrohung. Ein kalkulierter Angriff auf unsere Gesellschaft. Hier einige der Tiefpunkte:
• „Nieder mit diesen Windmühlen der Schande!“ Weidel will sämtliche Windkraftwerke abreißen. Ja, richtig gehört. Abreißen. Kein Wort über Klimakrise oder die Zukunft. Es geht nur darum, Fortschritt zu zerstören, weil die AfD keine Visionen hat – nur Angst und Hass. • „Rot lackierte Nazis!“ Mit diesem Ausdruck diffamierte sie friedliche Gegendemonstranten, die für Demokratie und Zusammenhalt auf der Straße standen. Menschen, die Mut zeigen, werden von ihr beleidigt und erniedrigt. Das ist ihre Vorstellung von Dialog. • „Gender-Professoren abschaffen!“ In einem weiteren Tiefpunkt kündigte sie die Schließung aller Gender-Studies-Programme an und forderte die Entlassung der Lehrenden. Wissenschaftsfeindlichkeit? Check. Ideologische Säuberung? Check. Willkommen in ihrer dystopischen Realität. • „Queer-woker Wahnsinn!“ Weidel erklärte Berlin zu einem „failed state“ und griff die Vielfalt der Stadt als „Ausverkauf unserer Werte“ an. Sie greift nicht nur politische Gegner an, sondern Menschen selbst – Menschen, die hier leben, lieben, arbeiten.
Das war nicht nur eine Rede. Das war eine Drohung.
DAS AfD-RECHTE BONUSPROGRAMM
Doch Weidel war nicht die Einzige, die sich am heutigen Parteitag von demokratischen Grundwerten verabschiedet hat. Die AfD hat geliefert – und zwar Hass auf Bestellung.
• Björn Höcke: „Volkstod durch Migration“ – das waren seine Worte. Er forderte eine „kulturelle Wende“ und sprach von der „Festung Europa“. Ein Frontalangriff auf das Asylrecht und die Grundlagen unserer Verfassung. Wer so spricht, will nicht nur Migranten abschieben, sondern auch unsere Werte. • Tino Chrupalla: Er sprach von einer „gleichgeschalteten Presse“, forderte eine „Reinigung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und drohte Journalisten, die „nicht im Sinne der AfD“ berichten. Das ist keine Kritik – das ist Einschüchterung. • Beatrix von Storch: Sie nannte die EU ein „undemokratisches Monster“, forderte den Austritt Deutschlands und die Wiedereinführung der D-Mark. Ein direkter Angriff auf den europäischen Zusammenhalt und ein Plädoyer für Isolation.
SCHWEIGEN IST KEINE OPTION
Wir dürfen uns das nicht antun. Wir dürfen diesen Wahnsinn nicht normalisieren. Es beginnt mit einem Wort wie „Remigration“. Einem Wort, das nach harmloser Politik klingt. Doch hinter der Fassade lauert die Dunkelheit. Und wenn wir jetzt schweigen, wenn wir jetzt nicht aufstehen, wird das Wort bald zur Tat.
Das ist kein Weckruf. Das ist der letzte Alarm.
Wir haben 2024 gezeigt, dass wir laut sein können. Wir haben gezeigt, dass wir die Macht haben, Hass zu stoppen. Aber wir haben auch gesehen, wie schnell sich die Welt verändert, wenn wir nicht wachsam sind. Dieses Land, diese Gesellschaft, diese Werte – sie gehören uns allen. Wenn wir sie jetzt nicht verteidigen, wird es morgen zu spät sein.
WAS WIRST DU TUN?
Wirst du schweigen und wegsehen? Wirst du zulassen, dass ein Wort wie „Remigration“ Teil unseres Alltags wird? Wirst du zusehen, wie Vertreibung, Hass und Ausgrenzung normal werden?
Oder wirst du deine Stimme erheben? Wirst du laut sein, wirst du protestieren, wirst du diesen Wahnsinn stoppen, bevor er Realität wird? Du hast die Wahl.
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