Die ungleiche Vermögensverteilung und ungleiche Bezahlung
Man kann auch nicht alles Vermögen in einer #Leistungsgesellschaft gleich verteilen.
#ABER:
Eines wäre wichtig.
Der #Mindestlohn von 12 bzw. demnächst 12,41 Euro ist nicht in Ordnung. Nach meinen Berechnungen müsste der Mindestlohn bei mtl. 2.650 Euro sein.
Warum?
Ein #Monatslohn von 2.650 Euro ergibt ein einen Stundenlohn von 15,77 Euro (2.650:21 Tage : 8 Stunden).
Bei einem derzeitigen Mindest-Stundenlohn 12,41 € (ab 1.1.2024, davor 12 Euro) ergibt sich bei Familien oft die Situation, dass beim jetzigen Mindestlohn eine #Aufstockung notwendig.
Diese Aufstockung bezahlt das Jobcenter.
Dadurch wird dann das #Bürgergeld – #verfassungsrechtlich anspruchsberechtigte #Existenzminimum – gezahlt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu niedrige Löhne bezahlt, muss dann der #Staat durch eingenommene Steuergelder für diese Differenz aufkommen (zuzüglich der daraus entstehenden Verwaltungskosten).
ABER NICHT NUR DAS! Zusätzlich entstehen für die gesetzliche Rente zu niedrige Rentenansprüche.
Selbst bei 45 Jahren Vollbeschäftigung ergibt sich ein Rentenanspruch von 45 Jahre x 37,60 x ((12,41x8x21 Tg.x12Mon): 43.142)= 981,21 Bruttorente abzüglich GKV, Pflege, also etwa 900 Euro vor Steuern.(*1) .
Aufgrund von dieser niedrigen Rente erfolgt dann die Grundsicherung (inkl. Mietzuschuss).
Bei einem Mindestlohn von 15,77 ergibt sich eine Rente wie folgt: 45 Jahre x 37,60 x (31.800 : 43.142)= 1.247,17 Brutto
(*1) Thema #Grundrente Zwar gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschlag auf die Rente. Allerdings sind hierzu mindestens 33 Jahre mit mindestens jährlich 0,3 Entgeltpunkten (bzw. mtl. 0,025 Entgeltpunkte) notwendig. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto.
Eine Reihe der Geringverdiener erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Grundrente nicht und erhalten dann doch die Grundsicherung, denn Jahre unterhalb der Entgeltpunkte werden nicht angerechnet.
Die Folgen der zu niedrigen Lohnzahlungen muss letztendlich die Gesellschaft bezahlen.
Egal, ob es sich im aktiven Arbeitsleben um #Aufstockung, #Wohngeld oder ab der Rente um Grundsicherung , Mietzuschuss oder Wohngeld handelt:
Die Folgen des zu niedrigen Mindestlohnes muss die Gesellschaft tragen
Aus diesem Grund muss der Mindestlohn auf 15,77 Euro je Stunde angehoben werden.
Rentenexperte Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
Nur wenn die gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung liegt, ist später der Staat – also jeder Steuerzahler nicht belastet. Ansonsten muss Grundsicherung gezahlt werden und es entstehen auch wieder dafür Verwaltungskosten.
Warum Rente später kommen muss oder wir mehr Zuwanderung brauchen
Die Deutschen sollen länger arbeiten und später in Rente gehen. Nur so könne das Rentensystem stabil bleiben und der Arbeitskräftemangel überwunden werden. Das fordern die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin vorgelegt haben.
Der Sachverständigenrat schlägt vor, das Renteneintrittalter fest an die Entwicklung der späteren Lebenserwartung zu koppeln. Das Versprechen der Regierung, die Altersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anzuheben und das Rentenniveau zu halten, sei realitätsfern.
Der Rat schlägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen vor, um Härten bei der Rente und das spätere Armutsrisiko für Geringverdiener zu verringern.
Ein weiterer Vorschlag ist: Um steigende Altersarmut zu bekämpfen, sollen künftig Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen auf einen Teil ihrer zukünftigen Rentenanwartschaften verzichten, der im Gegenzug Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zugute käme. ABER—> Es sollen nicht bereits erarbeitete Anwartschaften oder bestehende Renten gekürzt werden, sondern nur zukünftige Anrechnungen von Entgeltpunkten.
Die Renten oder bisher erworbenen Rentenansprüche werden dadurch NICHT sinken
Aus meiner Sicht ist dies weder mit dem Äquivalenzprinzip, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken.
Eine längere Lebensarbeitszeit ist eher ein Ansatz, der verfassungsgemäß wäre.
Grund: Die Lebenserwartung steigt weiter an. Aus heutiger Sicht ist es durchaus möglich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung auf 90 plus ansteigt. Die menschliche Zelle hätte ohne Fremdeinwirkung durchaus eine Lebenserwartung von 150 bis 250 Jahren. Und auch der Gesundheitszustand hat sich durch medizinische Forschung, Medikamente, Diagnostik etc. Erheblich verbessert.
Man darf nicht übersehen, dass die Lebenserwartung ständig bisher anwächst (Ausnahmen durch Corona war teilweise möglich) und damit die Rentenzahldauer auch steigt. Durchschnittliche Zahldauer der Versichertenrenten: 1970: 11 Jahre 1980: 12,1 Jahre 1990: 15,4 Jahre 2001: 16,3 Jahre 2010: 18,5 Jahre 2020: 20,2 Jahre
Zwar sind die gesetzlichen Renten über Umlage finanziert, aber es gilt trotzdem das #Äquivalenzprinzip.
Man darf auch nicht vergessen, dass die GRV für #Altersrenten ca 80 % der Beiträge zur Verfügung hat. Der Rest wird für andere Renten, Reha-Maßnahmen und Verwaltung benötigt, wobei die Verwaltungskosten extrem niedrig sind.
Das Einnahmeproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der steigenden Rentner das Hauptproblem. Zu wenig Zuwanderung, die zu geringe Integration von Zuwanderung und Flüchtlingen werden zu weniger Erwerbstätige führen.
Regulär wäre eine Zuwanderung von 1 Mio. bis zu 1,5 Mio. Menschen notwendig, damit die Anzahl an Erwerbstätigen für den Ausgleich der Rentenabgänge ausreicht, denn letztendlich verlassen auch viele Menschen wieder Deutschland.
Zwischen 2010 und 2019 hatten wir insgesamt rund 4 Mio. neue Erwerbstätige.
Und dieser hohe Zuwachs kam nicht durch:
Schulabgänger oder Studienabgänger
wenige Rentenzugänge. Der Zuwachs an Erwerbstätigen hatten wir durch Flüchtlinge und Zuwanderer!
Vorschlag von Rechtspopulisten ist hierzu einfach weltfremd
Die #AfD hatte vor einiger Zeit schon diverse Vorschläge gemacht, die alle nicht ernst zu nehmen sind:
—> Rentenansprüche bei Ausländern um 10-20 % kurzen
Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist ausländerfeindlich
—> jede deutsche Frau muss die Pflicht erfüllen mehr Kinder zu gebären
Dies ist nicht nur ein dummer Vorschlag, sondern auch ilusorisch!
Gründe:
Wenn heute ein Kind geboren wird, dann ist es erst in circa 20 Jahren erwerbstätig. Das Rentenproblem von morgen wird also erst frühestens in 20 Jahren dadurch vielleicht gelöst.
Oh, damit dieses Rentenproblem in 20 Jahren gelöst werden könnte, müsste jetzt jede deutsche Frau zwischen 18 und 40 jeweils vier Kinder bekommen. Nur dann hätten wir im Durchschnitt mehr als zwei Kinder pro Frau (Grund: Frauen unter 18 und Frauen über 40 können in der Regel keine Kinder bekommen. Oder soll eine 60-jährige Frau auch noch Kinder bekommen??)
Fakt ist:
Es bleiben eigentlich nur fünf Lösungen, damit die Altersrente nicht abgesenkt werden muss:
1. wir brauchen mehr Zuwanderung.
2. Die Finanzierung der fehlenden Renten über Steuern, die ja letztendlich von allen bezahlt wird.
3. Anhebung des Renteneintrittsalters.
4. Anhebung der Beiträge.
5. Anhebung des Mindestlohns auf 2.650 Euro p.m. (Stundenlohn:15,77 €), damit die Altersrenten über der Grundsicherung liegt und die Beitragseinnahmen der GRV ansteigen. Als Nebeneffekt sinkt dadurch sofort die Zahlung von Aufstockungen durch das Jobcenter
FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen
Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.
Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.
Damit ist der Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.
Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich
Gründe:
Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.
Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.
Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.
Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.
Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.
Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.
Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.
Und hier ist eine Absenkung undenkbar.
Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?
Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.
Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
In 2023:
Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.
zuzüglich maximal für Wohnung in Stuttgart: 566 Euro
+ Max Heizung 70 Euro
= 1.204 Eurro
Wer ledig ist hat bei Mindestlohn 319,32 Euro mehr.
Alle Zahlen sind ab 2024 gerechnet.
In 2023 wäre das Bürgergeld niedriger und auch der Lohn
12 x 8 x 21 Tage = 2.016
Netto 1.466,73 €.
Bürgergeld 502 € + Wohnung 636 € = 1.138 €
Differenzen 328,73 €
Wer also arbeitet hat
2023: 328 Euro
2024: 319 Euro mehr
Stuttgart hat die höchsten Mietzuschüsse. In anderen Regionen ist der Wohnzuschuss niedriger und der Abstand höher zugunsten eines Arbeitnehmers.
Wie hoch wäre die Rente?
Das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung beträgt 43.142 € pro Jahr.
Bei Mindesteinkommen besteht ein Jahres Einkommen von 24.192,Euro
Damit bekommt ein Arbeitnehmer 0,5607 Entgeltpunkte für ein Jahr.
Nach 45 Jahren ergibt dies eine Bruttorente, die mit 67!Jahren gezahlt wird, wie folgt:
0,5607 x 45 Jahre x 37,60 = 948,70 Euro. nach Abzug von Krankenversicherung beträgt die Nettorente 850 Euro.
Angenommene Miete 700
Warmwasser 11,55
Nachfolgend die Berechnung der Grundsichdrung
Neben der Bruttorente wird in diesem Fall eine Grundsicherung von 664,55 Euro gewährt.
Was bleibt zum Leben?
Nettorente: 850 Euro
Grundsicherung: 664,55 Euro
= 1.514,55
abzüglich Miete und Nebenkosten: 700
abzüglich Wasser: 20 Euro
= für alle anderen Ausgaben 794 Euro.
Man darf jedoch nicht übersehen, dass die Grundsicherung oft niedriger ist. Wesentlichen Einfluss hat die Miete. Und auch die QM-Zahl.
45 qm sind bei einer Person das Maximum. Im Extrem bedeutet dies auch mal Umzug!
Wer nur Mindestlohn verdient, ist auf Grundsicherung angewiesen.
Aufgrund dieser Berechnung wäre ein Mindestlohn von 2.650 Euro pro Monat erforderlich.
Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 € bedeutet einen höheren Mindeststundenlohn.
Berechnung des Mindeststundenlohns:
2.650 € : 21 Arbeitstage : 8 Stunden = 15,77 Euro
www.Renten-Experte.de
Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/
Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie
Extrembeispiel aus dem Netz
Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.
Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).
Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.
Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.
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Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.
Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!
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Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.
Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.
Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.
Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.
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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?
Ohne Miete sind es Mann und Frau 903 Euro Kind 19 Jahre: 402 Euro Kind 10 Jahre: 348 Euro Kind 7 Jahre: 348 Euro Kind 5 Jahre:318 Euro Kind 4 Jahre: 318 Euro Kind 1 Jahr: 318 Euro 2.955€
zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).
Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.
Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.
Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.
Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.
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Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?
Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen
1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.
Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld
Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.
2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.
Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro
Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:
Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro
Kindergeld: 1.500 Euro
Wohngeld: 1.023 Euro
Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro
Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?
Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €
Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €
Differenz: 838,44 Euro.
Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.
ANMERKUNG:
Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .
MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.
Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.
Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering
Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.
In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).
Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.
Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.
Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.
Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.
Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.
Die Konsequenz:
Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.
Berechnung des Mindestlohns
Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt:
Die #Rente reicht nicht. Und wer ist schuld? Man kann natürlich die #SPD oder #CDU dafür verantwortlich machen. Das ist jedoch falsch! Wir alle sind selbst schuld. Das macht der Artikel von focus durchaus deutlich.
Dass wir zu wenig Kinder haben und immer älter werden, war mir schon 1979 bewusst.
Da ich selbst damals in der Versicherungsbranche 1979 die Ausbildung absolvierte, hatte ich die Geburtenrate und Lebenserwartung beobachtet.
Und als Blüm sieben Jahre später sagte „Die Rente ist sicher“ fragte ich mich: „Ja, aber in welcher Höhe?“
Jeder hätte es sehen können, keine wollte es wahr haben.
Insoweit ist der Focus-Artikel richtig.
Allerdings wird und wurde ein wichtiges unliebsames Thema ausgelassen.
Wenn wir zu wenig Kinder gezeugt haben, dann brauchen wir jetzt dringend mehr Zuwanderung.
Die Sprüche und Forderungen von so manchem AfD-Politiker „Jede Frau muss mehr Kinder gebären“ ist Blödsinn.
Grund: Kinder die in einem Jahr geboren werden, sind erst in 20-25 Jahren im Erwerbsleben. Und dies hilft nicht in den kommenden 20 Jahren.
Noch dazu kommt, dass wir mindestens 2,1 Kinder im Durchschnitt benötigen. Dafür müssten alle 20-40 jährigen Frauen sofort jeweils 4 Kinder gebären.
Insofern sind die Sprüche von Tino Chrupalla von der AfD nichts als Stammtischgerede, wenn man meint „Ausländer raus“ und „jede Frau muss mehr Kinder gebären“.
Nicht nur Zuwanderung, sondern auch Flüchtlinge sind ein Kapital für die Erwerbstätigengruppe. Zwar brauchen ausländische Mitbürger eine gewisse Zeit, bis sie beispielsweise Deutsch können.
Eines darf man auch nicht übersehen: Die Zeit der Zuwanderung von osteuropäischen Arbeitskräften aus Polen, Rumänien& Co neigt sich auch dem Ende .
So unangenehm die Zuwanderung von Flüchtlingen von dem einen oder anderen Bürger (durch die Hetze der #AfD) gesehen wird.
Wir brauchen in den kommenden Jahren pro Jahr 1,5 Mio. Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen.
Und natürlich ist die Integration aufwendig. Neu ankommende Menschen müssen vor der Beschäftigung unsere Sprache so weit beherrschen, dass sie im Beruf und Leben bestehen können.
Mindestsprachkenntnisse A1, A2 und B1 dauern eben etwa zwei Jahre.
Dass Zuwanderung und Zuzug von Flüchtlingen notwendig sind, damit wir mittelfristig mehr Beitragszahler haben ist eine unangenehme Wahrheit.
Zwischen 2011 und 2020 haben wir immerhin Netto rund 4 Mio. Neue Erwerbstätige bekommen. Und dies nicht durch spätere Rente oder sehr viele Schulabgänger.
Wenn wir die Beitragszahler nicht steigern können, wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch problematischer!
1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt. Lange Zeit mussten Rentner keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Ich erinnere mich noch daran, als Rentner erstmals einen eigenen Krankenkassenbeitrag in die KVdR bezahlen mussten. Das war 1983: 5% Rentnerbeitrag für die KVdR.
Inzwischen wurde der Beitragssatz für Rentner angehoben und die Voraussetzungen Färbern Eintritt in die KVdR erschwert.
Auch die Beitragspflicht wurde ausgedehnt. Heute sind auch Beiträge auf die Betriebsrente beitragspflichtig.
Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, hat gegenüber freiwillig versicherten Rentnern (noch) erhebliche Vorteile. So sind Zinsen, Mieterträge beim KVdR-Versicherten nicht beitragspflichtig.
Wie lange die „Heilige Kuh KVdR“ noch erhalten bleibt, ist fraglich.
Auch die Pflegeversicherung wird im Leistungsumfang explodieren. Und dies obwohl due Selbstbeteiligung bei allen Pflegegraden heute – ja nach Region zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich beträgt.
Eigenvorsorge Rente, Krankenversicherung und Pflege dringend notwendig
Jeder müsste es heute eigentlich wissen. Die Eigenvorsorge ist heute dringend notwendig. Dass die Vorsorge im ausreichenden Maß vom Himmel fällt, gilt nur für wenige Erben. Und dies nur dann, wenn die Eltern nicht lange Pflegefall sind. Bei 6 Jahren Pflege entsteht schon eine Selbstbeteiligung von ca. 6.500 € x 12 Monate x 6 Jahre = 468,000 Euro.
Und so manche Ehefrau lebt 10-14 Jahre länger als der Ehemann. Dies liegt zum einen daran, dass die Ehefrauen jünger sind und eine um 5-7 Jahre längere Lebenserwartung haben.
Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich
Am Ende eines langen Berufslebens macht sich oft Ernüchterung breit. Für 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Als reich gilt man damit nicht. Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich Daran ändert auch die beschlossene Rentenerhöhung für Juli 2023 nichts.
Dann können sich Rentner im Westen zwar immerhin über 4,39 Prozent mehr Geld freuen – in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge sogar um 5,86 Prozent.
Große finanzielle Sprünge sind dadurch in den meisten Fällen dennoch nicht möglich. Schließlich lag alleine die Inflationsrate für Mai 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 6,1 Prozent.
Doch ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland eigentlich als reich? Rente in Deutschland: #Medianeinkommen entscheidet über Reichtum Um das zu definieren, gilt es zunächst zu verstehen, dass sich sowohl Armut als auch Reichtum aufgrund vieler Facetten einer einfachen und eindeutigen Messung entziehen. So erklärt es die Bundesregierung in ihrem fünften Armuts- und Reichtumsbericht von 2017.
Dennoch gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen man in Deutschland als reich anzusehen ist. Hierzu muss man eine Schwelle von über 200 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) erreichen. Laut sechstem Armuts- und Reichtumsbericht von 2021 beläuft sich dieses „je nach Datenquelle – auf knapp 3.600 Euro bis knapp 3.900 Euro“.
Was ist das Medianeinkommen? Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht, das Medianeinkommen beziehen. Das Medianeinkommen – das ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Durchschnittseinkommen – wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften benutzt, um beispielsweise Armutsberechnungen anzustellen. Es ist robuster gegenüber Ausreißern einer Stichprobe und wird daher oftmals dem arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt) vorgezogen (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.).
Rente in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze – 7.300 Euro für maximale Absicherung Einen solchen Wert mit der gesetzlichen Rente zu erreichen, ist nicht nur komplett illusorisch, sondern schlicht nicht möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich maßgeblich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat. Wer aktuell 43.142 Euro brutto pro Jahr verdient, darf sich über genau einen Entgeltpunkt freuen.
Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr – und wer weniger verdient, weniger Entgeltpunkte angerechnet. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, den man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Laut Deutsche Rentenversicherung ist diese im Januar 2023 in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro gestiegen.
Für die alten Bundesländer entspricht das einem jährlichen Bruttoverdienst von 87.600 Euro. In den neuen Bundesländern gilt eine Höchstgrenze von 85.200 Euro. „Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Maximale Rentenhöhe in Deutschland nach 45 Beitragsjahren Was bedeutet das jetzt konkret für die Rentenhöhe?
Mit einem jährlichen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze kann man pro Jahr rund 2,03 Entgeltpunkte erreichen. Nach 45 Beitragsjahren würden sich somit etwa 91 Entgeltpunkte ergeben.
Für einen Entgeltpunkt erhält man aktuell einen Gegenwert von 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland. Nach der Erhöhung beträgt der Rentenwert einheitlich 37,60 Euro. Multipliziert man jetzt den derzeitigen Rentenwert für Westdeutschland mit 90 Entgeltpunkten, erhält man eine maximale Rente in Höhe von 3.240 Euro brutto.
Maximale Rente in Deutschland: Rentenversicherung nennt Höhe Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist jedoch auch dieser Wert nicht zu erreichen.
Demzufolge erhält ein Arbeitnehmer, der zwischen 1977 und 2021 im Westen Deutschlands 45 Jahre lang die maximalen Beitrage in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Höchstrente von 3.141,82 Euro.
Im Vergleich zum noch berufstätigen Teil der Bevölkerung reicht also selbst die Höchstrente nicht aus, um in Deutschland als einkommensreich zu gelten.
Anders sieht das natürlich aus, wenn man die gesetzliche Maximalrente mit dem Medianeinkommen alleinstehender „Ruhestandskollegen“ vergleicht.
Das liegt laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei 1945 Euro. „Liegt man als alleinlebender Rentner über diesen 1945 Euro monatlichem Haushaltseinkommen, gehört man bereits zu der reicheren Hälfte in dieser Bevölkerungsgruppe“, berichtet der Merkur.
Wer Grundsicherung bezieht und nebenher noch ein Einkommen hat, muss sich einen Großteil davon auf die Sozialleistung anrechnen lassen. Wie viel genau, erfahren Sie im Artikel.
Wie viel darf man bei der Grundsicherung hinzuverdienen?
Grundsicherung erhalten laut Deutscher Rentenversicherung bedürftige Menschen, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht reichen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dazu zählen etwa Personen, die nie gearbeitet haben oder Hausfrauen. Diese erhalten allerdings zusätzlich Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen.
Nach Paragraf 82 Absatz 3 Satz 1 SGB II dürfen Personen, die Grundsicherung beziehen, nur 30 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit behalten und höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
Der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Dabei ist das Bruttoeinkommen heranzuziehen. Bei Menschen mit Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze 2023 weggefallen.
Was zählt bei der Grundsicherung zum Einkommen?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge zählen zum Einkommen:
Erwerbseinkommen
Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente (seit 2018 bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Weitere 30 Prozent bleiben bis zu einem Höchstbetrag frei)
Unterhaltszahlungen der Eltern oder Kinder (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
Elterngeld über 300 Euro
Einnahmen aus Miete und Pacht
Kindergeld
Krankengeld
Zinsen
Was zählt bei der Grundsicherung nicht zum Einkommen?
Nicht zum Einkommen zählt hingegen Folgendes:
30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
Elterngeld bis 300 Euro
Bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten, wie etwa dem Ehrenamt
Pflegegeld
Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag). Auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen zählt dazu.
Höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Wofür gibt es die Grundsicherung?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Bedürftige die Grundsicherung für:
notwendigen Lebensunterhalt,
Kosten für Unterkunft und Heizung,
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Vorsorgebeiträge,
Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen sowie
Hilfe in Sonderfällen
Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Und zwar zum 1.7. eines Jahres.
Wie viel Rente man bekommt, kann man auf einem neuen Online-Portal einsehen. Dazu wird ein Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer benötigt.
Zusätzlich wird eine App auf dem Smartphone, Lsptop oder Tablet installiert (AusweisAPP 2). Die AusweisApp2 ist dabei eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihre Ausweiskarte auslesen und sich so digital ausweisen zu können.
Der Perso in Kombination mit der Ausweis-App am Handy erlaubt es, die eigene Identität online zu bestätigen. Das klappt mittlerweile sehr einfach.
Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann als Rentner bestimmte Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds mit bis zu 5000 Euro steht bereit. Außerdem können fleißige Rentner noch einen Zuschlag von 100 Euro erhalten.