Claudia Kempfert – Professorin für Energieökonomie und Energiepolitik Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsförderung
Neuer #Kemfertsklimapodcast:
In Ihrer Biografie „Freiheit“ rechtfertigt Alt-Kanzlerin Angela Merkel ihre Energie- und Klimapolitik. Der Kampf gegen den Klimawandel sei wichtig gewesen, habe aber darunter gelitten, dass es zahlreiche andere Krisen gegeben habe. Nord Stream 2 habe sich kaum verhindern lassen. Russland sei lange ein verlässlicher Gaslieferant gewesen. In dieser Folge ziehen wir eine Bilanz der Klima- und Energiepolitik von Kanzlerin Merkel.
Ich habe Merkel als Person immer geschätzt. An ihrer Klima- und Energiepolitik kann ich jedoch wenig positive Aspekte finden. Den Hinweis der CDU-Politikerin auf die vielen Krisen halte ich für vorgeschoben. Vielmehr haben wirtschaftliche Interessen und Lobbyorganisationen ihren Anteil daran, dass der Klimaschutz nicht immer im Vordergrund gestanden hätte. Obwohl viel los ist, kann man Dinge tun. Und das ist ja der Job einer Kanzlerin. Als Wissenschaftlerin hat Merkel gewusst, wie ernst sie das Thema hätte nehmen müssen. Hat sie aber nicht. Alternativen hätte es gegeben. Außerdem hat Merkel Warnungen vor Russland lange ignoriert. Selbst die für die Versorgungssicherheit wichtigen Gasspeicher wurden in ihrer Amtszeit teilweise an Gazprom verkauft. Das habe sich später gerächt. Zu keiner Zeit hat sie Fehler zugegeben
Außerdem: Ein Untersuchungsausschuss will herausfinden, was bei der deutschen Energiepolitik schiefgelaufen ist. Im Zentrum steht das Verhalten der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline Nord Stream 2. Ein Problem: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sollte als Zeuge aussagen, fällt aber nun aus. Er soll an einem Burnout leiden.
Selbstbetrug, Schönreden, verharmloen
Dieser Selbstbetrug rächt sich nun.
Klimapolitik: Wie Angela Merkel sich selbst belügt hört gern rein
https://lnkd.in/deHs4N5p
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde –
Angela Merkels Migrationspolitik: Ein wirtschaftlicher Gewinn mit Herausforderungen
Zwischen 2010 und 2024 stieg die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland von etwa 41 Millionen auf rund 46 Millionen an – ein Zuwachs von 5 Millionen Personen. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf die Zuwanderung zurückzuführen, die nicht nur humanitären Zwecken diente, sondern auch zur Stabilisierung des deutschen Arbeitsmarktes beitrug.
In diesem Zeitraum gingen zahlreiche Beschäftigte in den Ruhestand, während die Anzahl der Schul- und Studienabsolventen nicht ausreichte, um die entstandenen Lücken zu füllen. Die Zuwanderung, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, spielte eine entscheidende Rolle bei der Kompensation dieses Defizits. Allerdings ist zu erwarten, dass der Zustrom aus diesen Regionen künftig abnehmen wird, was die Bedeutung von Migration aus anderen Ländern unterstreicht.
Die Aufnahme von Flüchtlingen war somit nicht nur ein humanitärer Akt, sondern auch eine strategische Maßnahme zur Sicherung des Arbeitskräftepotenzials. So betrug der Wanderungssaldo im Jahr 2023 rund +663.000 Personen, was die Bedeutung der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt unterstreicht. Ohne diese Zuwanderung wäre die Zahl der Erwerbstätigen bereits rückläufig, was erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme und die Wirtschaft insgesamt hätte.
Herausforderungen der Migrationspolitik
Natürlich brachte die Flüchtlingsaufnahme auch Herausforderungen mit sich. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt erfolgte nicht immer reibungslos, und soziale Spannungen sowie Kriminalitätsprobleme wurden verstärkt diskutiert. Es wäre naiv, diese Aspekte zu ignorieren. Dennoch zeigt die langfristige Entwicklung, dass viele Zugewanderte einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Angela Merkels Entscheidung, Flüchtlinge aufzunehmen, war sowohl aus humanitärer als auch aus wirtschaftlicher Sicht notwendig. Auch wenn nicht jede einzelne Entscheidung perfekt war und die Migrationspolitik in vielen Details nachjustiert werden muss, bleibt festzuhalten: Ohne diese Maßnahme wäre Deutschland heute in einer weit schwierigeren demografischen und wirtschaftlichen Lage. Dafür verdient Angela Merkel Anerkennung.
Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen.
Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann.
Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.
Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.
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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen
Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.
Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:
1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.
2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.
Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?
– Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet
Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.
– Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden
Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.
– Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür
Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.
– Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene
Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.
Fazit
Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.
Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.
Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.
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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften
Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.
4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“
Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.
Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?
Besonders betroffen gewesen wären:
• Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten
• Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden
• In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind
Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.
Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?
Soziale Folgen:
• Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.
• Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.
Rechtliche Folgen:
• Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.
• Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.
Wirtschaftliche Folgen:
• Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.
• Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.
Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.
Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen
Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.
Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.
Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.
Die #AfD hat Unrecht: Der Osten braucht mehr #Zuwanderung, nicht weniger.
Nicht auf Zuwanderung, sondern „auf organisches Wachstum“ setze man, so war es in diesen Tagen von einem führenden AfD-Vertreter in Thüringen zu hören. Was für ein Unsinn. Wenige Tage vor den ersten beiden #Landtagswahlen im Osten tun viele gut daran, sich diese Zahlen vor Augen zu führen:
—> 728.000 #Fachkräfte fehlen 2027 in Deutschland, setzen sich die aktuellen Trends fort. Das zeigt die IW-Arbeitsmarktfortschreibung, die wir Anfang des Monats veröffentlicht haben. Der Mangel wird alle Branchen durchziehen, besonders groß ist die Lücke in den sozialen Berufen. Abgefedert wird die Krise im Grunde nur noch durch Zuwanderung: Bis 2027 dürften nämlich auch 285.000 Menschen aus dem Ausland zugewandert sein.
—> Schon heute sind ausländische Beschäftigte für die Wirtschaft unverzichtbar – und das gerade im Osten: 2023 arbeiteten in den fünf ostdeutschen Bundesländern rund 403.000 Menschen, die keinen deutschen Pass haben. IW-Berechnungen zeigen: Ausländische Beschäftigte im Osten erwirtschafteten im selben Jahr 24,6 Milliarden Euro, das entspricht 5,8 Prozent der dortigen Bruttowertschöpfung. Ohne sie wäre die ostdeutsche Wirtschaft zurückgegangen, tatsächlich ist sie gewachsen.
—> Kein Wunder, denn auch die Beschäftigung im Osten wäre nach einer IW-Studie ohne Ausländer zurückgegangen. In ganz Deutschland entfielen zwischen Mitte 2021 und Mitte 2023 86 Prozent des Arbeitskräftezuwachs auf ausländische Arbeitskräfte – die meisten davon aus „Drittstaaten“, also Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Wegen der Abwanderung nach der Wende ist der Osten stärker vom demografischen Wandel betroffen als der Westen.
—> Ähnliches bei den Ausbildungsstellen: Die Anzahl deutscher Ausbildungsanfänger ist seit 2009 um 21 Prozent zurückgegangen, die der ausländischen Neu-#Azubis um 84 Prozent gestiegen. Das ist dringend nötig: 2023 waren mit 14 Prozent so viele Ausbildungsstellen unbesetzt wie nie zuvor.
Wer unter diesen Bedingungen weniger Zuwanderung will, versteht nichts von Wirtschaft – oder wünscht den Unternehmen nicht nur „schwere wirtschaftliche Turbulenzen“, sondern will sie gleich selbst herbeiführen. Das ist gefährlich und bedroht unseren Wohlstand.
Unsere Studie zum volkswirtschaftliche Impact ausländischer Arbeitskräfte von Wido Geis-Thöne und Benita Zink finden Sie hier: https://lnkd.in/gWmQyr69
Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
„Darum ist #Zuwanderung die Grundlage für unseren #Wohlstand“ — Viele Menschen sind unzufrieden mit der #Migration|spolitik und wünschen sich mehr Abschottung. Das wäre grundfalsch. Zeit, um mit drei Fehlannahmen aufzuräumen.
Laut einer aktuellen ECFR-Studie hält fast jede dritte Person in Deutschland #Migration für das größte Problem unserer Zeit. Damit halten mehr Menschen die Zuwanderung für ein größeres Problem als #Klimakrise, Kriege oder die wirtschaftliche Entwicklung. Was ist los mit Deutschland?
Die erste falsche Wahrnehmung ist der Glaube, die Zuwanderung sei ein sozialer und wirtschaftlicher Nachteil für Deutschland. Fakt ist: Die Zuwanderung der letzten 50 Jahre war und ist eine Erfolgsgeschichte, ohne diese Zugewanderten wäre der große Wohlstand nicht möglich und das Arbeitskräfteproblem heute um ein Vielfaches größer.
Dieser Erfolg ist sicherlich nicht ohne Kehrseiten. Aber Fakt ist: Gerade in den letzten zehn Jahren wurden viele wichtige Reformen umgesetzt, sodass die #Integration von Zugewanderten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft besser gelungen ist, als damalige Prognosen vorhergesagt haben.
Der zweite Irrglaube basiert auf der Behauptung, Deutschland sei zu attraktiv als Zuwanderungsland, man müsse soziale Leistungen kürzen. Eine Studie für Dänemark zeigt, wie kontraproduktiv dieser Kurs sein kann. Denn gekürzte Leistungen erhöhen die Armut und erschweren die Integration. Und sie reduzieren primär die Zuwanderung von hoch qualifizierten Menschen.
Der dritte Irrglaube ist die Behauptung, Deutschland könne Zuwanderung steuern. Wer eine Obergrenze fordert, der fordert zumindest implizit eine Beschneidung des Asylrechts und der Menschenrechtscharta. Und dies lenkt von der sehr viel dringenderen Aufgabe ab: Wie kann die Integration derer, die sich bereits in Deutschland befinden, besser und schneller gestaltet werden.
Die Zuwanderung nach Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Sie ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand und wird dies in den kommenden 20 Jahren noch stärker sein. Dies bedeutet nicht, dass es nicht zahlreiche Defizite und Herausforderungen gibt. Aber Deutschland braucht wieder einen klaren Kompass im Umgang mit Migration. Dafür müssen wir das Narrativ korrigieren. Zuwanderung ist eine riesige Chance für Deutschland. Wir wären klug beraten, diese Chance zu nutzen.