Steuer-Wahnsinn! Warum private Vermieter verschwinden – und Millionäre fast keine Steuern zahlen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann .

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen in Deutschland (2000 vs. 2023) – und warum private Vermieter weniger werden

Die Eigentümerstruktur von Mietwohnungen in Deutschland hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich verändert.

Während im Jahr 2000 private Vermieter noch den Großteil des Mietwohnungsmarktes dominierten, ist ihr Anteil in den letzten Jahren gesunken.

Gleichzeitig haben institutionelle Investoren und andere Organisationen an Bedeutung gewonnen.

Nachfolgend sind die Anteile der verschiedenen Eigentümergruppen für die Jahre 2000 und 2023 dargestellt.

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen im Jahr 2000

   •   Privatpersonen: ca. 60 %

   •   Wohnungsgenossenschaften: ca. 10 %

   •   Kommunale Wohnungsunternehmen: ca. 15 %

   •   Privatwirtschaftliche Unternehmen: ca. 10 %

   •   Sonstige (z. B. Kirchen, Stiftungen): ca. 5 %

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen im Jahr 2023

   •   Privatpersonen: 42,6 %

   •   Gemeinschaften von Wohnungseigentümern: 5,6 %

   •   Kommunale Wohnungsunternehmen: 9,3 %

   •   Privatwirtschaftliche Unternehmen: 9,7 %

   •   Wohnungsgenossenschaften: 9,9 %

   •   Sonstige (z. B. Bund, Länder, Stiftungen): 22,9 %

Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Sonderauswertung des Zensus 2011

Sehr oft wird behauptet, dass der Rückgang der Vermietungen durch Privatpersonen anscheinend an dem Mieterschutz liegen würde.

Diese Aussage ist jedoch nicht richtig. Es ist eher eine vorgeschobene Begründung. Ein größerer Mieterschutz besteht ja nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei anderen Vermietern.

Warum der Anteil privater Vermieter sinkt

Ein wesentlicher Grund für den Rückgang privater Vermieter liegt in der steuerlichen Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensarten.

1. Steuerliche Nachteile für Vermieter

Das Problem in Deutschland ist, dass Mieteinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müssen – abzüglich der Abschreibung. Das bedeutet, dass ein Vermieter mit einem hohen Einkommen möglicherweise bis zu 45 % Steuern auf seine Mieteinnahmen zahlen muss.

Im Gegensatz dazu unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf von Aktien) lediglich der Abgeltungssteuer, die bei 25 % liegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann sich über die Steuererklärung sogar noch Steuern zurückholen. Ein Spitzenverdiener mit einem Einkommensteuersatz von 40 % muss also auf Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen den vollen Satz zahlen – aber nicht auf Kapitalerträge.

Das bedeutet: Wer sein Geld in Aktien investiert, wird steuerlich deutlich bevorzugt, während Vermieter einen höheren Steuersatz zahlen müssen.

2. Höheres Risiko bei Vermietung

Zusätzlich zum steuerlichen Nachteil besteht bei der Vermietung von Immobilien das Mieterausfallrisiko. Sollte ein Mieter nicht zahlen oder die Wohnung beschädigen, trägt der Eigentümer das volle Risiko. Zwar gibt es auch bei Aktien Risiken, doch durch eine breite Aktienstreuung lassen sich Verluste oft besser ausgleichen. Bei Zinspapieren (z. B. Staatsanleihen) gibt es sogar kaum ein Risiko.

Ein weiterer Punkt: Die Verwaltung einer vermieteten Wohnung ist aufwendig. Mietverträge müssen geschlossen werden, Nebenkostenabrechnungen erstellt und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Kapitalanlagen hingegen verursachen kaum laufenden Aufwand.

3. Die Entwicklung der letzten Jahre: Mieten statt Kaufen

In den letzten Jahren hat sich verstärkt ein Trend abgezeichnet:

Viele Menschen mieten lieber eine Wohnung, weil sie ihr Kapital stattdessen mit nur 25 % Steuerbelastung anlegen können.

Diese Entwicklung führt dazu, dass der Mietwohnungsmarkt zunehmend von institutionellen Investoren dominiert wird, während private Vermieter zurückgehen.

Lösungsvorschlag: Höhere Abgeltungssteuer mit Freibeträgen

Um die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Mieteinkünften und Kapitalerträgen auszugleichen, wäre es sinnvoll, den Abgeltungssteuersatz auf 35–40 % anzuheben.

Gleichzeitig sollten Freibeträge für Altersvorsorge-Investitionen ausgeweitet werden, sodass Kapitaleinkünfte zur Altersvorsorge steuerfrei bleiben.

Da es sich weiterhin um eine Abgeltungssteuer handeln würde, könnten Geringverdiener über die Steuererklärung oder eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) den Steuersatz reduzieren.

Dadurch würde sichergestellt, dass nicht alle Kapitaleinkünfte pauschal mit 40 % besteuert werden, sondern nur hohe Einkünfte.

Auswirkungen eines höheren Abgeltungssteuersatzes

   •   Gleichbehandlung von Einkommen: Kapitalerträge wären im Vergleich zu Arbeitseinkommen und Mieteinkünften nicht mehr so stark begünstigt.

   •   Anreize für private Vermieter: Die höhere Steuerlast auf Kapitalvermögen könnte den Mietwohnungsmarkt wieder für private Eigentümer attraktiver machen.

   •   Bessere Finanzierung von Wohnungsbau: Der Wohnungsmarkt würde durch eine gerechtere Besteuerung stabilisiert, da das „Mieten & Geld in Aktien investieren“-Modell weniger attraktiv wäre.

   •   Mehr Steuergerechtigkeit: Multimillionäre, die nicht arbeiten und nur von Kapitalerträgen leben, würden nicht mehr nur 25 % Steuern zahlen, sondern einen angemessenen individuellen Steuersatz – je nach Höhe der Einkünfte.

Fazit

Die steuerliche Bevorzugung von Kapitalerträgen gegenüber Mieteinkünften ist ein zentraler Grund dafür, dass immer weniger Privatpersonen Wohnungen vermieten. Gleichzeitig hat die Kapitalanlage durch die niedrige Besteuerung in den letzten Jahren an Attraktivität gewonnen.

Eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes auf bis zu 40 %, kombiniert mit einem hohen Freibetrag für Altersvorsorge-Investitionen, könnte die Schieflage beheben.

So würden Kapitaleinkünfte endlich fairer besteuert und der Wohnungsmarkt stabilisiert – mit positiven Effekten sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Natürlich schmeckt dieses Konzept nicht den Milliardären und Multimillionären.

Und es schmeckt deshalb auch nicht der AfD, FDP und der CDU. Und besonders sind die

Lobby-Verbände und Vereine der o.g. Parteien

– #DieFamilienunternehmer (FDP-nah)

– #Wirtschaftsrat der CDU,

– #INSM Initiative „Neue Soziale“ Marktwirtschaft (sozial ist nur der Name) – CDU

– Liberale Mittelstand (FDP)

—-

Lobbyverbindungen zur FDP:

https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-und-klima/lobbyverband-im-fdp-vorstand-96897/

Lobbyverbindungen zur CDU/CSU:

https://www.lobbycontrol.de/schlagwort/cdu/

https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2025/01/28/bester-mann-der-grosskonzerne-das-lobby-netzwerk-von-friedrich-merz/

Steuer-Desaster zerstört den Wohnungsmarkt: Warum Mieten zum Verlustgeschäft werden – und Zinsen die Gewinner sind!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Zum Anhören

Link https://vimeo.com/1047519768/6ec182c878

In den vergangenen zehn Jahren wurden in Deutschland jährlich zwischen etwa 250.000 und 300.000 Wohnungen fertiggestellt. Im Jahr 2023 lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen bei rund 294.000.

Von diesen Neubauten waren weniger als ein Drittel klassische Mietwohnungen, was etwa 98.000 Einheiten entspricht. Der Anteil der durch Privatpersonen vermieteten Wohnungen betrug im Jahr 2022 rund 43 % des gesamten Mietwohnungsbestands.

Warum ist der private Wohnungs-Vermietungsmarkt so eingebrochen?

Nun könnte man natürlich sagen, dass dies an dem Mietrecht oder den Baukosten liegt.

Das ist viel zu weit hergeholt.

Der Hintergrund ist viel einfacher.

Zum einen liegt dies derzeit an den gestiegenen Bauzinsen.

Noch stärker liegt dies an der ungleichen Besteuerung von Mieteinkünften und Kapitaleinkünften.

Mieteinkünfte werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Bei Kapitaleinkünften gilt ein Abgeltungsteuersatz von 25 %!

20.000 Euro Mieteinkünfte können somit bis zu 9.000 Euro Einkommensteuer auslösen.

20.000 Euro Zinseinkünfte lösen nur maximal 5.000 Euro Steuern aus.

Insofern ist der Kampf der Giganten Zinseinkünfte zu Mieteinkünfte sehr ungleich und schädigt den Wohnungsmarkt.

Noch dazu kommt, dass die gebrauchten Immobilien im Kaufpreis in den kommenden 5 bis 10 Jahren sehr stark fallen werden.

Gründe:

  • Mieter werden immer öfter auf Nutzung einer Garage mit Stromanschluss mit mindestens 11 KW Wert legen. Der EEG des Elektroautos ist positiv vorprogrammiert.
  • Umstellung auf Wärmepumpen oder Nahheizung, Fernheizung sind ebenso unausweichlich.

Ebenso wird der Wohnungsmarkt unter Umständen abnehmen; zumindest könnte diese Gefahr im Landbereich vielleicht bestehen.

Zumindest bestehen auch Unsicherheiten in der weiteren Entwicklung.

Gründe:

  1. Derzeit leben in Deutschland etwa 1 Mio. Ukrainer und 1 Million Syrer. Würden theoretisch diese Menschen wieder in die Heimatländer zurückwandern, wären zu viele Mietwohnungen vorhanden und auch ein extremer Arbeitskräftemangel vorhanden.
  2. Die Anzahl an älteren Menschen, die im Pflegeheim leben müssen, wird extrem zunehmen, wodurch dann auch der Wohnungsmarkt weniger Nachfrage erlebt.
  3. Autonomes Fahren wird zu einer völligen Verschiebung des Wohnungsmarktes und der Infrastruktur beitragen. Während derzeit noch rentennahe Jahrgänge und Rentner lieber in Kreisstädte umziehen (Erreichbarkeit von Ärzten, Krankenhaus, Einkaufen, Kulturellem Angebot), wird das autonome Fahren dazu beitragen, dass auch der Landbereich wieder an Attraktivität zurückgewinnt. Beim Autonomen Fahren (Stufe 5 v. 5, mindestens 4 von Stufe 5) sehe ich einen Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren als maximale Entwicklungszeit.

Mercedes hat bereits eine Zulassung jetzt bis 92 km/h mit autonomer Stufe 3 von 5.

Und für die deutsche Autoindustrie wäre dies auch eine Chance international wieder an Fahrt zu gewinnen.

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Wieder zurück zum derzeitigen Hauptproblem:

Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge muss aus meiner Sicht dringend auf 35 bzw. 40 % angepasst werden.

Wer ein niedriges zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt dann durch die Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung eine zu hoch gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet

Perfide zum Nachteil der Allgemeinheit

Millionenfalle Mietwohnung: Warum Vermieter Millionen an den Staat abgeben, während Aktionäre und Kapitalanleger gewinnen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Der deutsche Wohnungsbau im Rückgang – Ursachen und Entwicklungen der letzten 15 Jahre

In den vergangenen 15 Jahren hat der Wohnungsbau in Deutschland erhebliche Schwankungen erlebt, doch die aktuelle Situation zeigt einen deutlichen Rückgang, der sich vor allem in den vergangenen zwei bis drei Jahren verschärft hat.

Entwicklung der Baufertigstellungen

   •   2009: Tiefpunkt mit rund 159.000 fertiggestellten Wohnungen aufgrund der globalen Finanzkrise.

   •   2010-2020: Ein stetiger Anstieg der Fertigstellungen, der 2020 seinen Höhepunkt mit ca. 306.400 neuen Wohnungen erreichte.

   •   2021: Rückgang auf rund 293.400 Wohnungen.

   •   2022: Ein leichter Anstieg auf 295.300 Wohnungen.

   •   2023: Etwa 294.000 fertiggestellte Wohnungen – trotz großer Nachfrage stagniert der Wohnungsbau.

Rückgang der Baugenehmigungen

Ein besorgniserregender Trend zeigt sich insbesondere bei den Baugenehmigungen:

   •   2023: Rückgang um 26,6 % auf 260.100 Genehmigungen – der niedrigste Stand seit 2012.

   •   2024: Ein weiterer Rückgang wird prognostiziert.

Ursachen für den Rückgang

1. Steigende Zinsen und veränderte Kapitalanlagen

Die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre erschweren nicht nur Baufinanzierungen, sondern beeinflussen auch das Anlageverhalten vieler Menschen. Statt in Mietimmobilien zu investieren, entscheiden sich viele Anleger für Alternativen wie:

   •   Aktien und Fonds

   •   Festverzinsliche Wertpapiere

   •   Tagesgeldkonten

Diese Anlageformen bieten einen entscheidenden Vorteil: Es entfällt das sogenannte Vermieterrisiko, welches mit Leerstand, Reparaturkosten und Mietausfällen verbunden ist.

2. Steuerliche Belastung

Ein weiterer Nachteil bei Immobilienanlagen sind die hohen steuerlichen Belastungen.

   •   Die Mieteinnahmen müssen voll versteuert werden und wirken sich zusätzlich progressiv auf den Steuersatz aus.

   •   Bei einem Steuersatz von 35 % oder 40 % ist ein erheblicher Teil der Einnahmen zu versteuern.

Demgegenüber steht die Besteuerung von Kapitaleinkünften:

   •   Dividenden, Zinsen aus Tagesgeld oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträge aus Aktienverkäufen unterliegen lediglich dem Abgeltungssteuersatz von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

3. Steigende Baukosten

Die Baukosten sind aufgrund höherer Materialpreise und Energiekosten enorm gestiegen, was viele Projekte unrentabel macht.

4. Bürokratische Hürden

Aufwendige und langwierige Genehmigungsverfahren verzögern Bauprojekte und erhöhen die Kosten zusätzlich.

Auswirkungen des Wohnungsbau-Rückgangs

   •   Wohnraummangel: Besonders in Ballungsräumen verschärft sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

   •   Steigende Mieten: Aufgrund des knappen Angebots steigen die Mietpreise weiter an.

Fazit

Die Kombination aus gestiegenen Zinsen, steuerlichen Belastungen und alternativen Kapitalanlagen sorgt dafür, dass private Investoren zunehmend von Neubauprojekten und dem Erwerb von Mietimmobilien absehen. Dies könnte langfristig zu einer noch stärkeren Verknappung des Wohnraums und einer weiteren Steigerung der Mieten führen. Experten sehen dringend Handlungsbedarf, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder attraktiver zu gestalten.

Beispiel zur Steuerlast bei 1 Million € jährlichem Einkommen

1. Mieteinkünfte

   •   Mieteinnahmen: 1.000.000 €

   •   Persönlicher Steuersatz: 40 %

   •   Steuerlast: 400.000 €

2. Kapitaleinkünfte (Dividenden/Zinsen)

   •   Einnahmen aus Kapital: 1.000.000 €

Wie es genau funktioniert, werde ich in einem anderen Artikel demnächst erklären.

   •   Abgeltungssteuer: 25 %

   •   Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungssteuer): 13.750 €

   •   Gesamte Steuerlast: 263.750 €

Ergebnis

   •   Bei Mieteinnahmen zahlt der Investor 400.000 € Steuern.

   •   Bei Kapitaleinkünften zahlt der gleiche Investor lediglich 263.750 €.

Die Differenz beträgt 136.250 €.

Dies unterstreicht, dass Kapitaleinkünfte bei hohen Beträgen steuerlich noch attraktiver sind als Mieteinnahmen und zeigt, warum sich viele Investoren für renditestarke Alternativen entscheiden. 

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Genau deshalb müssen Kapitaleinkünfte dringend mit einem höheren Abgeltung Steuersatz besteuert werden.

Ein Abgeltungssteuersatz von 35 oder 40 % ist hier sinnvoll.

Hat der Sparer allerdings ein niedriges Einkommen, dann hat er natürlich zunächst zu viel Steuern bezahlt (Abgeltung Steuersatz), kann aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung dann die zu viel gezahlten Steuern für die Zinsen wieder zurück erhalten.

Besonders für Rentner ändert sich dadurch letztendlich eigentlich nichts.

“Steuergerechtigkeit im Fokus: Warum Kapitaleinkünfte höher besteuert werden sollten”

Die steuerliche Ungleichbehandlung von Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften führt zu deutlichen Vorteilen für Investoren, die ihr Vermögen in Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere anlegen. Dies sorgt zunehmend für gesellschaftliche Spannungen und eine ungleiche Verteilung der Steuerlast.

Warum ein höherer Abgeltungssteuersatz notwendig ist

Die aktuelle Abgeltungssteuer von 25 % führt dazu, dass hohe Kapitaleinkünfte steuerlich begünstigt werden, während Mieteinkünfte voll im Rahmen des persönlichen Steuersatzes versteuert werden müssen – teilweise mit einem Satz von 35 % bis 40 %.

Um die Steuerlast gerechter zu verteilen, wäre ein höherer Abgeltungssteuersatz von 35 % oder 40 % sinnvoll. Dadurch würden hohe Kapitaleinkünfte ähnlich wie reguläres Einkommen behandelt und stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Rückerstattung bei geringem Einkommen

Ein höherer Abgeltungssteuersatz würde dennoch nicht jeden Sparer belasten:

   •   Geringverdiener und Rentner können die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

   •   Wer beispielsweise neben seiner Rente nur geringe Zinseinnahmen hat, erhält eine Rückerstattung, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

   •   Somit bleibt das Ziel des Abgeltungssteuersystems, eine einfache und pauschale Versteuerung der Kapitaleinkünfte, bestehen – mit sozialem Ausgleich für Menschen mit niedrigen Einkünften.

Was sich für Rentner kaum ändert

Für Rentner mit ausschließlich geringen Zinseinnahmen würde sich trotz einer Erhöhung der Abgeltungssteuer wenig verändern.

Solange sie unter den geltenden Freibeträgen bleiben, könnten sie ihre Steuerlast vollständig oder teilweise erstattet bekommen. Dies zeigt, dass eine gerechtere Besteuerung Kapitaleinkünfte betreffen kann, ohne sozial schwache Gruppen übermäßig zu belasten.

Fazit

Eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes könnte dazu beitragen, die steuerliche Gerechtigkeit zu verbessern und die Vorteile für große Kapitalanleger zu verringern, ohne Rentner und Geringverdiener zu benachteiligen. Nur so kann das Vertrauen in das Steuersystem gestärkt und eine faire Lastenverteilung geschaffen werden.

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Was würde sich durch die Her Aussetzungen der Abgeltungssteuer Sätze auf 35 oder 40 % ändern?

Zum einen hätte der Staat hier durch mehr Einnahmen. Man darf nicht vergessen, dass der Staat wir alle sind. Die Gemeinschaft hätte dann also mehr Einnahmen.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass ein Millionär, der nicht arbeitet und keine Firma hat, sondern nur von den Zinseinkünften lebt, eine Höchst-Steuersatz von 25 % hat.

Ändern würde sich vielleicht auch dann die Kapitalanlage und würde wieder dem Wohnungsbau mehr Geld zur Verfügung stehen.

Dann sind die Einkünfte aus Kapitalertrag im gleichen Maße zu versteuern Mieteinkünfte, dann wird sich der eine oder andere durchaus wieder mehr um den Erwerb von Wohnwohnungen oder Häusern bemühen.

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Der Grafikvergleich von Einkünften aus Kapitalertrag (Zinsen, Dividenden und Aktiengewinn) macht die deutlich.

Es geht aber noch krasser

Das nachfolgende Grafikbeispiel macht dies deutlich

Multimillionäre und Milliardäre haben jedoch noch ganz andere Möglichkeiten die Steuern auf 0 % zu senken.

Wie es sein kann, dass Multimillionäre und Millionäre überhaupt keine Steuern bezahlen müssen und sogar noch die Erbschaftssteuer damit drücken können, erkläre ich in einem anderen Artikel

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