Dammbruch verhindert! Demokraten stoppen AfD-gestützten CDU-Migrationsplan im Bundestag

Abstimmung im Bundestag am 31.1.2025

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Zum Vorlesen

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Dammbruch verhindert – #Demokraten stoppen #AfD

Ergänzend ein Song

Dammbruch verhindern — https://youtube.com/shorts/xgtqrHke6-U?si=0sMsWY09YR28QjtN

Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen. 

Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann. 

Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.

Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. 

Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.

Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.

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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen

Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.

Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:

1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.

2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.

Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?

Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet

Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.

Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.

Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden

Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.

Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür

Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.

Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene

Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.

Fazit

Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.

Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.

Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.

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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften

Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.

4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“

Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.

Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?

Besonders betroffen gewesen wären:

   •   Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten

   •   Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden

   •   In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind

Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.

Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?

Soziale Folgen:

   •   Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.

   •   Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.

Rechtliche Folgen:

   •   Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.

   •   Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.

Wirtschaftliche Folgen:

   •   Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.

   •   Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.

Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.

Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen

Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.

Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.

Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.

Filmbeiträge zu diesem Thema

Tagesthemen: Interview Friedrich Merz

Gesetzentwurf und Auswirkungen auf die Wirtschaft erklärt https://youtube.com/shorts/fejjSktbefk?si=Ucy37RgOgtBFGxAD
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Statement Robert Habeck zur heutigen Abstimmung
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Zeit – Bundestag stoppt Migrationsgesetz
Interview von AfD – Alice Weidel

Die dummen Aussagen von Alice Weidel und welche perfiden Ziele sie damit verfolgt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Welche Ziele verfolgt sie mit diesen dummen Aussagen?

Text zum Anhören:

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Alice Weidel verfolgt mit ihren Aussagen mehrere klare Absichten, um die AfD ins bessere Licht zu rücken und gleichzeitig Verwirrung zu stiften:

1. Verdrehung der Geschichte:

Weidel behauptet, Hitler sei ein “Linker” gewesen. Historisch stimmt das nicht, aber sie will damit die AfD als “Gegenteil” darstellen und linken Gruppen die Schuld an totalitärem Verhalten geben. Das soll die Geschichte so umdeuten, dass sie besser zu ihrer Politik passt.

2. Aufmerksamkeit und Ablenkung:

Durch solche provokanten Aussagen lenkt Weidel davon ab, über wichtige Probleme oder ihre eigene Politik zu sprechen. Stattdessen diskutieren alle über ihre Behauptungen, was der AfD mehr Aufmerksamkeit bringt.

3. Opferrolle spielen:

Weidel behauptet, dass heute die Meinungsfreiheit eingeschränkt sei und vergleicht das mit Hitlers Gleichschaltung der Medien. Sie will damit so tun, als würde die AfD unterdrückt, obwohl sie in Wirklichkeit freie Rede hat und Plattformen wie X nutzt, um Millionen Menschen zu erreichen.

Alice Weidel AfD – völlig untragbar in einer Demokratie. Die Lippen könnten gerade das Wort F.CK darstellen. Wer weiß?

4. Unterstützung von Musk und Reichweite:

Das Gespräch mit Elon Musk war für Weidel ein PR-Trick, um eine große Bühne zu bekommen. Musk hat viele Fans, die staatliche Kontrolle ablehnen, und diese Reichweite nutzt Weidel geschickt. Kritiker sagen, dass das quasi kostenlose Werbung für die AfD ist.

5. Mehr Wähler erreichen:

Mit solchen Aktionen will Weidel Menschen ansprechen, die sich über „Überwachung“, „Verbote“ und „hohe Steuern“ ärgern. Indem sie diese Themen mit der AfD verknüpft, möchte sie die Partei als Verteidiger der Freiheit darstellen.

Zusammengefasst:

Weidel versucht, ihre Partei durch Geschichtsfälschung als „Opfer“ zu zeigen und andere Parteien als “die wahren Bösen” darzustellen. Das lenkt von den eigentlichen Problemen ab und sorgt dafür, dass die AfD mehr Aufmerksamkeit bekommt – vor allem über Social Media.

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AfD Alice Weidel Hass Neid Hetze

Welche Nachweise gibt es, dass die dumme Aussage von Alice Weidel – Hitler sei links – nicht stimmt?

Es gibt zahlreiche historische Belege dafür, dass Adolf Hitler und die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) rechtsextrem waren und nicht “links”. Die wichtigsten Argumente und Beweise lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

1. Ideologie: Antikommunismus und Antimarxismus

Hitler war ein entschiedener Gegner des Kommunismus, des Sozialismus und des Marxismus. Dies war ein Kernpunkt seiner Ideologie und seines Programms. Schon in “Mein Kampf” schrieb Hitler, dass er den Marxismus als den größten Feind ansah. Die NSDAP hatte das Ziel, sozialistische und kommunistische Bewegungen zu zerschlagen.

   •   Beweis: 1933, nach der Machtergreifung, wurden linke Parteien wie die SPD und die KPD verboten, tausende ihrer Mitglieder verhaftet, gefoltert oder ermordet.

2. Bündnis mit der Industrie und Großkapital

Die NSDAP wurde von großen Konzernen und Industriellen unterstützt, z. B. von Unternehmen wie Krupp, IG Farben und Siemens. Hitler versprach, private Unternehmen zu schützen und das Eigentum nicht zu verstaatlichen, was ein klarer Gegensatz zu linken Ideologien ist.

   •   Beweis: Während des “Vierjahresplans” stellte das NS-Regime sicher, dass Großunternehmen enorme Gewinne erzielen konnten, etwa durch Rüstungsaufträge und Zwangsarbeit.

Hier ergeben sich eher Parallelen von Alice Weidel und Hitler.

Beweis: Weidel versucht mehrfach reiche Personen und Unternehmen für sich und die AfD zu gewinnen.

Beispiele:

– Treffen mit Müller-Milch-Inhaber

-Social Media Auftritt bei x mit Elon Musk

3. Nationalismus und Rassismus

Rechtsextreme Bewegungen zeichnen sich durch einen starken Nationalismus und Rassismus aus.

Hitler propagierte die Überlegenheit der „arischen Rasse“ und setzte auf extreme Fremdenfeindlichkeit, was für linke Bewegungen untypisch ist, da diese auf Gleichheit und Internationalismus setzen.

   •   Beweis: Die Nürnberger Gesetze von 1935 institutionalisierten den Rassismus des Regimes und führten zur systematischen Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Juden, Roma, Homosexuellen und anderen Minderheiten.

4. Abschaffung demokratischer Strukturen

Hitler schaffte die Gewaltenteilung ab und baute eine Diktatur auf. Linke Bewegungen streben in der Regel soziale Gleichheit und Mitbestimmung an, während Hitler alle politischen Gegner ausschaltete und die Macht in seinen Händen konzentrierte.

   •   Beweis: Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 entmachtete Hitler das Parlament und regierte allein. Linke Parteien wie die SPD und KPD kämpften gegen dieses Gesetz – oft unter Lebensgefahr.

5. Propaganda gegen Gleichheit und Solidarität

Hitler war strikt gegen soziale Gleichheit, eines der zentralen Merkmale des Sozialismus. Stattdessen propagierte er eine „natürliche Ordnung“, in der die „Stärkeren“ regieren und die „Schwächeren“ beherrschen.

   •   Beweis: Das NS-Regime setzte auf eine autoritäre Hierarchie, in der „Volksgemeinschaft“ mit klarer Unterordnung, während sozialistische Ideen Solidarität und Gleichberechtigung in den Mittelpunkt stellen.

6. Verfolgung sozialistischer und kommunistischer Gruppen

Ein klarer Beweis für die Feindschaft gegenüber Linken ist die systematische Verfolgung von Sozialisten, Kommunisten und Gewerkschaftern. Viele von ihnen waren unter den ersten Häftlingen in den Konzentrationslagern.

   •   Beweis: Nach dem Reichstagsbrand 1933 wurden zehntausende Kommunisten und Sozialisten verhaftet und inhaftiert. Zwischen 25.000 und 30.000 Kommunisten wurden ermordet oder starben im KZ.

Fazit:

Die NSDAP war keine “linke” Bewegung, sondern eine rechtsextreme Diktatur, geprägt von Nationalismus, Rassismus, Antikommunismus und autoritärer Gewalt. Hitler war eng mit der Wirtschaftselite verbunden und nutzte staatliche Gewalt, um linke Bewegungen zu vernichten. Die Behauptung, Hitler sei ein „Linker“ gewesen, ist eine bewusste Verdrehung der Geschichte.

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Warum Ihre Aussagen dumm und perfide sind, macht auch folgendes deutlich:

  • Die AfD-Anhänger sind zum hohen Anteil rechtsextrem und nutzen auch teilweise rechtsextreme Gesten. So wird der Hitlergruß verbal oder auch körperlich nicht von Linken, sondern von Rechtsextremen genutzt.
  • In den Konzentrationslagern wurden meines Wissens Juden, Anders Denkende wie beispielsweise Sozialdemokraten, Sozialisten und Kommunisten gefangen, gefolgert und ermordet. Rechtsextremisten waren die Aufseher!
  • In Deutschland gibt es heute die Pressefreiheit. Diese Pressefreiheit kennt lediglich eine Grenze, die in Art.18 GG geregelt ist:

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Artikel 18 Grundgesetz (GG) – Verwirkung von Grundrechten

Wortlaut:

“Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere

– die Pressefreiheit (Artikel 5),

– die Lehrfreiheit,

– die Versammlungsfreiheit (Artikel 8),

– die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9),

– das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10),

– das Eigentum (Artikel 14)

– oder das Asylrecht (Artikel 16a)

zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht,

verwirkt diese Grundrechte.

Die Verwirkung und ihr Umfang werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.”

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Erklärung:

Artikel 18 GG ermöglicht es, einer Person bestimmte Grundrechte zu entziehen, wenn diese die genannten Rechte dazu missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.

Das betrifft Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Pressefreiheit.

   •   Freiheitlich-demokratische Grundordnung: Darunter versteht man zentrale Prinzipien wie Demokratie, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenwürde.

   •   Missbrauch: Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand z. B. seine Meinungsfreiheit nutzt, um zur Abschaffung der Demokratie oder zur Gewalt gegen das System aufzurufen.

Entscheidungsinstanz:

Nur das Bundesverfassungsgericht darf über die Verwirkung dieser Grundrechte entscheiden. Es handelt sich um eine Ausnahme, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur selten zur Anwendung kam. Ein bekanntes Beispiel ist der Antrag gegen den Neonazi-Anwalt Manfred Roeder in den 1970er Jahren.

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Im Falle von Weidel sind diese Voraussetzungen jetzt aus meiner Sicht erfüllt.

Das Parteiverbot der AfD sowie die Umsetzung von Art.18 GG gegen Höcke ist schon längst übererfüllt.

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Und hier noch eine wichtige Ergänzung.

Immer wieder kommt von AfD-Anhängern:

„Aber Hitler hatte doch auch „sozialistisch“ in der Bezeichnung….“

Wann hatte Hitler den Namen der Partei von DAP in NSDAP Geändert und warum hatte Hitler den Begriff Nationalistisch in Nationalsozialistisch geändert?

Datum der Umbenennung:

Die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) wurde am 24. Februar 1920 unter der Führung von Adolf Hitler in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) umbenannt.

Dies geschah bei einer Parteiversammlung im Münchner Hofbräuhaus, bei der auch das 25-Punkte-Programm der Partei vorgestellt wurde.

Warum wurde der Begriff „nationalistisch“ in „nationalsozialistisch“ geändert?

Die Umbenennung hatte strategische und ideologische Gründe:

1. Verbindung von Nationalismus und Sozialismus

Hitler wollte mit dem Begriff „Nationalsozialismus“ zwei zentrale Strömungen verbinden:

   •   „National“: Betonung des völkischen Nationalismus und der Überlegenheit des deutschen „Volks“.

   •   „Sozialistisch“: Der Begriff sollte die Arbeiterklasse ansprechen, ohne jedoch den marxistischen oder kommunistischen Sozialismus zu vertreten.

Stattdessen propagierte Hitler einen „völkischen Sozialismus“, der nur für „Deutsche“ gelten sollte und antikapitalistische Elemente enthielt, jedoch die Klassengesellschaft nicht infrage stellte.

2. Abgrenzung vom Marxismus und Kommunismus

Hitler wollte bewusst einen Gegensatz zu den internationalen, klassenkämpferischen Sozialismusbewegungen schaffen.

Er inszenierte die NSDAP als „sozial für Deutsche“, während er linke Parteien als „Volksverräter“ und „international gesteuert“ diffamierte.

3. Breitere Zielgruppe ansprechen

Mit der Kombination aus “national” und “sozialistisch” sollten auch Wähler aus der Arbeiterschaft angesprochen werden, die zuvor SPD oder KPD unterstützten.

Der Begriff „Arbeiterpartei“ sollte signalisieren, dass auch soziale Fragen von Bedeutung seien, jedoch ausschließlich im Sinne des deutschen „Volkswohls“.

Zusammenfassung:

Hitler änderte den Namen der Partei, um eine ideologische Verbindung zwischen Nationalismus und einem scheinbaren Sozialismus zu schaffen.

Damit wollte er sich von linkem Sozialismus abgrenzen, aber gleichzeitig die Arbeiterklasse für seine extrem nationalistische Agenda gewinnen.

Der Begriff „Nationalsozialismus“ war also ein Propagandainstrument, das den Eindruck erwecken sollte, soziale Gerechtigkeit für das „deutsche Volk“ zu schaffen, während es tatsächlich um rassistische Ausgrenzung und Machtkonzentration ging.

Eigentum verpflichtet

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Die Ego-Gesellschaft „Nimm“ sollte auch den Begriff Demut und Gemeinschaftswerte wieder etwas mehr in den Vordergrund wieder stellen.

Und die Ego-Gesellschaft sollte sich auch wieder bewusst werden, dass viele soziale Werte das Rückgrat für ein gutes Miteinander ist.

Ein „Hauen und Stechen“ oder „Hetze und Neid“ zerstört Gemeinschaftswerte und zerstört letztendlich auch unseren Staat.

Nicht ohne Grund hat das Grundgesetz und die Vorläufer-Verfassung Rahmenbedingungen geschaffen.

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Von Oliver Weber,

Frankfurter Allgemeine Zeitung

( https://zeitung.faz.net/faz/geisteswissenschaften/2023-09-13/98edb6ad14ae403bc02d58fc9ebcb8d2/ ):

„Eigentum verpflichtet:

Dieses Erbstück des deutschen Verfassungsrechts kann man als Lektion aus der Erfahrung von 1848 betrachten. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner zog jetzt aus der Revolution die entgegengesetzte Konsequenz – in einem Lehrstück des freihändigen historischen Voluntarismus.“

„Wenn er an 1848 denke, berichtete Lindner, dann falle ihm die ‚katastrophale wirtschaftliche Situation‘ ein – ‚Hungersnöte, Pauperisierung‘.

Aufgrund von Lebensmittelknappheit, Handelskrise und gewerblichem Konjunkturabschwung gab es in Berlin Hungeraufstände, im Rheinland verwüsteten arbeitslose Weber Industriellenvillen.

Erst dieser ökonomisch-soziale Resonanzraum verschaffte den politischen Forderungen nach Freiheit und Nationalrepräsentation genügend Dringlichkeit, um die Fürsten zur Reformoffenheit zu zwingen. ‚Eine Konsequenz aus der wirtschaftlic

hen Mangelsituation‘, so der Finanzminister, sei dann die Bauernbefreiung gewesen, also die Abschaffung der Frondienste und Feudallasten, die Übertragung des Eigentums auf die bäuerlichen Betriebe selbst, wodurch sich ‚relativ rasch eine Verbesserung der Versorgungssituation eingestellt‘ habe.

Daraus könne man lernen, dass ‚Eigentum, und der Wunsch, Eigentum zu bilden und zu mehren‘, Ausdruck ‚der menschlichen Natur‘ seien.

Ganz im Gegensatz zur Ansicht jener, die heute dem ‚Narrativ‘ anhingen, ‚dass Eigentum verpflichte‘.

Link —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Man wundert sich: Wie lange mag es her sein, dass Christian Lindner einen Blick in das Grundgesetz geworfen hat, als dessen Vorgänger die Paulskirchenverfassung ja immerhin in Erinnerung gerufen wird?

Link —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung

Dieser erste Satz ist kein ‚Narrativ‘, sondern wortwörtlich ein Verfassungsartikel – und er steht auch nicht im Konjunktiv.

In Artikel 14 heißt es dort: ‚Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Dieser erste Satz ist kein ‚Narrativ‘, sondern wortwörtlich ein Verfassungsartikel – und er steht auch nicht im Konjunktiv.

Expliziter Verzicht auf historische Reflexion

Von offensichtlichen Einwänden wie diesen nicht irritiert, machte Lindner aus seiner Polemik ein politisches

Programm: ‚Nichts wird also besser durch Enteignung und eine Einschränkung des privaten Eigentums, der Vertragsfreiheit, sondern, im Gegenteil, wer Eigentum gefährdet und die Vertragsfreiheit einschränkt, der wird nur erreichen, dass private Investitionen ausbleiben.‘

Man achte auf die beiden Extremwörter ’nichts‘ und ’nur‘: Wenn ’nichts‘ besser würde durch dreizehn Bücher Sozialgesetzbuch und unzählige Paragraphen Arbeitsrecht – warum bekennt sich die deutsche Verfassung überhaupt wesensmäßig zum Sozialstaat?

Kann die FDP von heute diesem wirklich ’nichts‘ oder ’nur‘ Übles abgewinnen?
Hier rächte sich der explizite Verzicht auf historische Reflexion an einem Abend, der eigentlich ei­nem historischen Ereignis gewidmet war.“

#Deutschland #Revolution #Grundgesetz #Eigentum #Lindner #FDP

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