Guter Deal für die Erdgaslobby: Wie die Kampagne gegen das Heizungsgesetz Gaslieferanten Milliarden bringt – und wir alle zahlen

Ein Beitrag von

#Volker #Quaschning.

Guter Deal für die Erdgaslobby. Kampagne gegen das Heizungsgesetz beschert Gaslieferanten Mehreinnahmen von 24 Mrd. €. Zahlen werden das die Verbraucher:innen und der Klimaschutz bleibt auch auf der Strecke. Warum haben das einige politische Parteien unterstützt?

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Ergänzung von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-

Die Kampagne gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme ausgebremst, sondern sich als wahres Geschenk für die Erdgasindustrie entpuppt.

Während Hausbesitzer durch gezielte Panikmache verunsichert wurden, freuen sich Gaslieferanten über satte Mehreinnahmen.

Bis 2035 könnten sie rund 24 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen – auf Kosten der Verbraucher und des Klimas.

Die Folgen der „Heizhammer“-Kampagne

Die massive Medienkampagne gegen das GEG hat dafür gesorgt, dass rund 1,47 Millionen Wärmepumpen weniger installiert werden als ursprünglich geplant.

Stattdessen setzen viele Hausbesitzer weiterhin auf Gasheizungen, weil sie durch die Debatte verunsichert wurden. Die Folge: Der Gasverbrauch bleibt hoch, und die Energieversorger machen Kasse.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie sich das auszahlt:

   •   Eine Gasheizung verbraucht durchschnittlich 20.000 kWh pro Jahr.

   •   Bei einem Gaspreis von 8 Cent pro kWh ergibt das 1.600 Euro Heizkosten pro Jahr und Haushalt.

   •   Durch die verzögerte Wärmewende summiert sich das für die Gasbranche auf 2,35 Milliarden Euro pro Jahr – über 10 Jahre hinweg sind das 24 Milliarden Euro.

Warum haben bestimmte Parteien das unterstützt?

Es ist kein Geheimnis, dass die Erdgaslobby in Deutschland massiven Einfluss auf die Politik hat.

In den letzten Jahren wurde immer wieder dafür gesorgt, dass Gas als „Brückentechnologie“ gilt – eine Strategie, die vor allem den Unternehmen nutzt, nicht dem Klimaschutz.

Ein besonders geschickter Schachzug war die Zulassung von „H2-ready“-Gasheizungen. Damit können weiter neue Gasheizungen eingebaut werden, unter dem Vorwand, dass sie später mit Wasserstoff betrieben werden könnten.

Das Problem?

Wasserstoff wird heute fast ausschließlich aus fossilem Erdgas hergestellt – also nichts anderes als ein Feigenblatt für die Gasindustrie.

Warum haben einige Parteien das unterstützt? Es gibt mehrere Gründe:

1. Nähe zur Gaslobby – Viele Politiker pflegen enge Kontakte zur Energiewirtschaft.

2. Arbeitsplätze als Argument – Die Gasbranche beschäftigt Zehntausende Menschen, und kein Politiker will sich vorwerfen lassen, Jobs zu gefährden.

3. Ideologische Ablehnung grüner Technologien – Einige Parteien haben sich von Anfang an gegen das Heizungsgesetz gestellt, unabhängig von den Fakten.

Wer zahlt die Rechnung?

Die Verbraucher!

Durch die Verzögerung bei der Wärmewende bleiben die Heizkosten hoch.

Und das ist noch nicht alles:

Die Klimaziele rücken in weite Ferne, was langfristig noch teurer wird.

Denn während andere Länder massiv in erneuerbare Heizsysteme investieren, hängt Deutschland weiter an fossilem Gas – mit allen finanziellen und ökologischen Konsequenzen.

Fazit:

Die Kampagne gegen das GEG war kein Zufall. Sie war eine gezielte Aktion, von der die Gasindustrie massiv profitiert.

Wer heute noch eine neue Gasheizung einbaut, wird in den kommenden Jahren draufzahlen. Gewinner sind die Konzerne – Verlierer sind wir alle.

True Crime in der Politik: Wie die FDP und Bildzeitung das Heizungsgesetz sabotierten

Beitragsinhalt von

Dipl.-Ing. #Burkhard #Schwarz

und

#Tim #Meyer

In einer Zeit, in der politische Prozesse ohnehin unter ständiger Beobachtung stehen, wirkt der Skandal um das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) wie ein düsteres Kapitel aus einem True-Crime-Roman. Doch es ist Realität. Mit enormer krimineller Energie, so die Recherchen, haben die FDP und die Bildzeitung im Frühjahr 2023 gemeinsam das GEG gezielt demontiert – im Interesse der fossilen Industrie. Ein Podcast von Samira El Ouassil und Friedemann Karig beleuchtet diese bösartige Kampagne in allen Einzelheiten.

Der perfide Plan: Politik trifft auf Propaganda

Nach Informationen aus dem Podcast gab es einen Deal zwischen der FDP und der Bildzeitung: Die FDP leakte einen halbfertigen Gesetzesentwurf, und im Gegenzug versprach die Bildzeitung, der FDP mediale Unterstützung zu leisten, um ihre Wählerstimmen zu steigern. Das Ziel war klar: Die öffentliche Meinung gegen das Heizungsgesetz aufzuhetzen und den fossilen Energiekonzernen weiterhin profitable Geschäfte zu ermöglichen.

Die Folgen dieses Plans waren fatal:

1. Verlust des Vertrauens: Viele Menschen verloren erneut den Glauben an die Integrität von Politik und Medien.

2. Radikalisierung der Gesellschaft: Die Spaltung innerhalb der Gesellschaft wurde durch gezielte Desinformation weiter verstärkt.

3. Verzögerung der Wärmewende: Wichtige Maßnahmen zur Energietransformation wurden blockiert, was die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verlängert.

4. Opposition profitiert: Die CDU konnte sich als vermeintlicher Stabilitätsanker positionieren und profitiert politisch von der Zerstörungsarbeit der FDP.

Die Rolle der Medien: Ein Komplize der fossilen Industrie?

Ein zentrales Element des Skandals ist die Verbindung der Bildzeitung zur fossilen Industrie. Mathias Döpfner, Chef des Axel-Springer-Verlags, und der Großinvestor KKR stehen laut den Recherchen in enger Verbindung zu den Interessen von Öl- und Gasunternehmen. Ziel war es, die Energiewende zu sabotieren, um weiterhin Gewinne aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe zu erzielen.

Samira El Ouassil und Friedemann Karig zeichnen in ihrem Podcast detailliert nach, wie Desinformation und gezielte Skandalisierung dazu genutzt wurden, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Mithilfe von Experten wie dem Klimadesinformations-Profiler Christian Stöcker wird offengelegt, wie gezielte politische Intrigen zu einer bösartigen Kampagne gegen das GEG führten.

Die Opfer: Hausbesitzer, Klimaziele und die Gesellschaft

Die Konsequenzen dieser politisch motivierten Kampagne tragen wir alle:

   •   Wirtschaftlicher Schaden: Hausbesitzer, die in Öl- und Gasheizungen investierten, zahlen nun bei steigenden CO2-Preisen die Zeche.

   •   Verzögerte Energiewende: Notwendige Schritte zur Dekarbonisierung werden blockiert, was die Klimaziele gefährdet.

   •   Vertrauensverlust: Eine desinformierte Öffentlichkeit trifft schlechte Entscheidungen, während das Vertrauen in Politik und Institutionen weiter schwindet.

Fazit: Ein düsteres Kapitel deutscher Politik

Der Podcast „Piratensender Powerplay“ bietet eine packende und investigativ aufbereitete Analyse dieses Skandals. Er zeigt, wie weit politische und mediale Akteure gehen können, um Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Allgemeinheit und des Klimaschutzes.

Hören Sie rein:

Für alle, die sich für die Hintergründe der Sabotage des Heizungsgesetzes interessieren, ist dieser Podcast Pflicht. Er klärt auf, wer die „Leichen im Heizungskeller“ hat und warum wir als Gesellschaft die wahren Absichten hinter solchen Kampagnen erkennen müssen.

👉 Zum Podcast:

Spotify

Apple Podcasts

Radio.de

Es bleibt zu hoffen, dass solche Enthüllungen den Weg für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Politik ebnen. Denn eines ist sicher: True Crime sollte ein Genre für Krimis bleiben – nicht für die deutsche Politik.

Kommentar von


Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Was die FDP angeht hatte ich bereits kurz nach der Koalition die persönliche Ansicht, dass die FDP als #FossileDeutschePartei und #Verhinderungspartei – trojanisches Pferd – in die Koalition eingezogen ist.

Und mit daraus hat sich dieses Bild in meinem Kopf abgesetzt.

FDP für Verhinderung der Investitionen, damit es in Deutschland mit der Ampel nicht vorwärts geht.

Dieses Bild hat sich immer öfter bestätigt.

Recherche über CDU, CSU, FDP, BILD, KKR und WELT im Fall Wärmepumpe

Ein Beitrag von

Mario Buchinger

Eine sehr gute Recherche von LobbyControl zur Frage, wie stark #KKR Einfluss auf die deutsche Energiepolitik hat. Es spricht erwartungsgemäß sehr viel dafür, dass die US-Amerikanische Finanzheuschrecke durch Desinformations-Medien #BILD und #WELT sowie Spenden an die #FDP und Gespräche im #Kanzleramt Einfluss genommen hat.

Das Gebäudenergiegesetzt (#GEG) war ein richtiger Ansatz: Im Fall von Neuinstallationen hätten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die min. 65% der thermischen Energie regenerativ erzeugen. Hier stellt sich zwar die Frage, warum es nicht 100% sind (so wie es zB. Dänemark 10 Jahre vorher beschlossen hat), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Dann kamen die bekannten Bullshit-Parolen:
– Heizungs-#Hammer

– Heizungs-Stasi
– #Wärmepumpenpflicht
– Enteignung
All diese Dinge gab es nie und waren auch nie geplant.

Dazu kamen weitere Lügen:
– #Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau
– Wärmepumpen funktionieren nicht mehr bei Minusgraden
– #Wasserstoff in #Gasheizungen sind eine Option
– Das #Heizungsgesetz ist eine #Brechstange
– #Habeck macht die Wirtschaft kaputt

Das alles ist gequirlter Unsinn und dieser Unsinn wurde maßgeblich von den #Springer-Brigaden verbreitet.

Dazu haben einige Akteure mit gestörtem Verhältnis zu Wissenschaft und Wirtschaft den ganzen Unsinn aufgegriffen und massiv weiterverbreitet:
– Politiker:innen von CDU Deutschlands
– Politiker:innen von Christlich-Soziale Union
– Politiker:innen von FDP Freie Demokraten
– Lobbyist:innen von Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT)
– Lobbyist:innen von Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Neben “Journalisten” von Springer haben auch Medienleute von #FOCUS und #NZZ die gleichen Falschaussagen und Desinformationen verbreitet.

Die Folgen:
– Der Markt für regenerative Heizsysteme in Deutschland ist eingebrochen.
– Hersteller von Wärmepumpen mussten Leute entlassen.
– Menschen, die auf die Lügen reingefallen sind, landen in der #Kostenfalle.
– Wichtige Branchen, die zukunftsfähig sind, haben massiv verloren.
– Bis 2023 wurden 800.000 neue Gas- und 100.000 neue Ölheizungen verbaut. “H2-Ready”-Gasheizungen sind eine Lügenpackung, da keine Gasheizung jemals Wasserstoff sehen wird (zu teuer).

Gerade beim #GEG sieht man eindrücklich, wer tatsächlich die #Wirtschaft zerstört und Menschen durch Täuschung in die Kostenfalle jagt:
– Parteien, die im #Gestern hängen. Das sind in Deutschland primär #CDU, #CSU sowie #FDP und einige #FreieWähler.
– Lobbyisten, denen kurzfristige #Profitgier wichtiger ist als eine intakte Wirtschaft und Verantwortung
– Medienleute, die journalistische Sorgfalt nicht kennen und im Auftrag von dene handeln, die es mit dem Wirtschaftsstandort und der Gesellschaft nicht gut meinen.

Die Leute, die am lautesten rumbrüllen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere Robert Habeck verantwortlich machen, sind genau die, die die wesentlichen Probleme verursachen.

Link zur Recherche von #LobbyControl in den Kommentaren.

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/mariobuchinger_kkr-bild-welt-activity-7262873861413621762-_Q6_?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Von wem stammt das erste Heizungsgesetz und wer hat es durch den Bundestag gebracht?

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Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.

1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.

Drei Gesetze waren dabei entscheidend:

   •   Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.

   •   Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.

   •   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.

Benzin Fossile Energie unsplash

Zentrale Inhalte des GEG 2020:

1. Primärenergiebedarf von Neubauten:

Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.

2. Erneuerbare Energien im Neubau:

Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.

3. Bestandsgebäude:

Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.

4. Ölheizungen:

Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.

Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!

Wärmepumpe Innengerät

5. Innovationsklausel:

Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.

Wärmepumpe Außengerät

3. Kritik am GEG 2020

Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:

   •   Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.

   •   Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.

   •   Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.

Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.

4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition

Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.

Kerninhalte des GEG 2023:

1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2. Technologieneutralität:

Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.

3. Bestandschutz:

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.

4. Kommunale Wärmeplanung:

Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.

5. Soziale Abfederung:

Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.

5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz

Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.

Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.

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Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?

Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.

Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.

Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.

Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.

Fassung von § 72 2021:

Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.

Fassung zum 1.1.2024

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie

3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.

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