Jens Spahn so: „Wir brauchen eine Quote für grünes Heizöl“ – und die Heizungsbranche so: „Hä?“
Die CDU will „das Habecksche Heizungsgesetz zurücknehmen“ (Jens Spahn), „und zwar auf den ursprünglichen Bestand wieder zurückzubringen“ (Friedrich Merz).
Was das bedeutet? Das Gesetz soll sich laut den CDU-Vertretern
an Effizienz und Technologieoffenheit orientieren
Förderungen auf den Prüfstand stellen
nicht einzelne Technologien bevorzugen (s. 1.)
Quoten für grünes Heizöl vorgeben
Das Problem: Wenn man mal genau hinschaut, deckt das aktuelle Gesetz diese Punkte schon ab.
Deshalb sind die Chefs der größten Heizungsunternehmen in Deutschland ziemlich genervt. Sie sagen: Wir brauchen kein neues Gesetz – und erst recht keine neue Debatte.
Hier ein paar Reaktionen: Thomas Heim (Ex-Viessmann): „Die Heizungsförderung, die wir heute haben, ist die attraktivste, die es je gab. Aber populistische Diskussionen verunsichern die Bevölkerung.“ Martin Krutz (Daikin): „Bereits die bloße Ankündigung möglicher Änderungen sowie die dadurch neu entfachte Diskussion um das Heizungsgesetz haben zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung und zu einem erneuten Abwarten bei Investitionen in Heizungsanlagen geführt.“ Norbert Schiedeck (Vaillant): „Der Markt hat sich auf das Gebäudeenergiegesetz eingestellt.“ Jan Brockmann (Bosch): „Das Gebäudeenergiegesetz adressiert mögliche Heizungstechnologien so detailliert wie nie zuvor und eröffnet damit einen breiten Lösungsraum für die Transformation des Wärmemarkts im Sinne der Klimaziele.“
Zur Vollständigkeit: Es gibt auch Kritik am Status Quo. z.B. Zu starke Verknüpfung des GEG mit der Kommunalen Wärmeplanung, zur komplizierte Förderanträge. Aber: Eine Quote für grünes Heizöl macht sicher niemanden glücklich. Zumal Heizöl – wenn es grün genug ist – schon heute nach dem aktuellen Heizungsgesetz zulässig wäre.
Den ganzen Text gibt’s heute im Handelsblatt und unten in den Kommentaren. Außerdem sehr lesenwert: Mein Wortlaut-Interview mit Thomas Heim (Link ebenfalls in den Kommentaren).
Alternativ müssten auch diese Gebäude mit #Wärmepumpe beheizt werden. Aber wie schnell ist das realisierbar? Woher soll die Energie dazu kommen?
Wieviel Geld kostet es?
In einer Studie haben Fachleute des Borderstep Institute for Innovation and Sustainability Instituts sowie aus den Reihen der Scientists For Future #S4F#S4F for Future die Heizung mit Wasserstoff im Vergleich zum Heizen mit der Wärmepumpe durchgerechnet.
Die Versorgung einer großen Anzahl von Gebäuden mit Wasserstoff zum Heizen erfordert sehr hohe Energiemengen und sehr hohe Investitionen in die Energieerzeugung.
Sie ist daher für jeden Einzelnutzer noch teurer als der ebenfalls nicht preiswerte Weg des Heizens mit Wärmepumpen
Und mögliche Strafzahlungen an die EU wegen des Nichteinhaltens der Klimaziele sind hier noch gar nicht berücksichtigt.
Die Annahme eines hohen Importanteils scheint dabei nicht zu wesentlich niedrigeren Kosten zu führen, da der große materielle und damit auch finanzielle Aufwand für die Technologien der Wasserstoffherstellung weitgehend unabhängig vom Ort anfällt.
Eventuelle Kostenvorteile durch höhere Volllaststunden werden dabei durch zusätzliche Kosten für die Komprimierung oder gar die Umwandlung in Ammoniak für den Transport ausgeglichen.
Dies gilt auch für den Ausbau der Strom- und Wasserstoffnetze, die die Anlagen zur Stromherstellung mit den Elektrolyseanlagen und diese wiederum mit Hafenanlagen oder Endverbrauchern verbinden müssen.
Wer gegenwärtig für eine Aufweichung der Klimaziele und des Gebäudeenergiegesetzes plädiert und stattdessen fordert, der Markt müsse den Klimaschutz auf Basis des ab 2027 steigenden CO2-Preises regeln, lässt Konsumentinnen und Konsumenten ungebremst in eine gefährliche Preisfalle laufen.
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Kommentar von
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal erwähnen, dass Jens Spahn in Milwaukee bei einem Kongress der Republikaner teilgenommen hatte. Dort waren auch viele Vertreter der fossilen Lobby.
Dort fanden diverse Besprechungen auch mit Jens Spahn statt!
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Ein interessantes Video gibt es noch hier über die Herstellung von EFuel
Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!
Ein Beitrag von
Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.
1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor
Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.
Drei Gesetze waren dabei entscheidend:
• Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.
• Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.
• Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.
Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.
2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.
Zentrale Inhalte des GEG 2020:
1. Primärenergiebedarf von Neubauten:
Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.
2. Erneuerbare Energien im Neubau:
Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.
3. Bestandsgebäude:
Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.
4. Ölheizungen:
Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.
Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!
5. Innovationsklausel:
Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.
3. Kritik am GEG 2020
Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:
• Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.
• Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.
• Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.
Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.
4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition
Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.
Kerninhalte des GEG 2023:
1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
2. Technologieneutralität:
Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.
3. Bestandschutz:
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.
4. Kommunale Wärmeplanung:
Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.
5. Soziale Abfederung:
Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.
5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz
Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.
Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.
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Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?
Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.
Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.
Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.
Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.
Fassung von § 72 2021:
Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.
Fassung zum 1.1.2024
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie
3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ich selbst bezeichne mich als #Demokrat der #Mitte und habe bis auf die Extremstparteien -Links und Rechts – schon bei diversen Parteien mein Kreuz gemacht.
Und es gibt bei jeder Partei Bereiche, die ich persönlich gut oder schlecht finde.
#Ehegattensplitting
So finde ich die Diskussion um die Abschaffung des Ehegattensplitting überflüssig. Das #Ehegattensplitting sollte bleiben.
Die Abschaffung bringt auch bei reichen Ehepaaren keine Veränderung, denn wenn ein der Mann sehr viel verdient und die Frau zu Hause ist, dann können durch sehr viele Steuermöglichkeiten Wege gefunden werden, das Splitting wieder künstlich herzustellen.
Andere Themen
⁃ #Atomkraft
⁃ #Wärmepumpen
Was momentan jedoch von den #AfD, #Wagenknecht und Co populistisch herausgebrüllt wird, ist dumm und katastrophal.
Es wird gehetzt und nicht sachlich argumentiert.
Je populistischen die Aussagen, desto dümmer.
Und tatsächlich gibt es Menschen, die das dann sogar glauben.
Hauptsache gemotzt und die #Verrohung der Sprache“, desto mehr ein Hype.
Und dann werden Dinge behauptet, die nachweislich nicht stimmen.
Beispiele von Falschaussagen:
#Falschaussage 1:
Der #Strom wird teurer, weil wir aus der #Atomenergie ausgestiegen sind und Deutschland muss Strom aus Frankreich zukaufen
Das ist völliger Schwachsinn und eine Lüge
Richtig ist:
Der #Stromaustauschsaldo Deutschlands betrug im Jahr 2022 rund -27,5 Terawattstunden.
Dies bedeutet, dass Deutschland im Jahr 2022 rund 27,5 Terawattstunden mehr #exportierte, als es importierte.
Nur in den Jahren 1992 bis 1997 wurde mehr Strom *importiert* danach wurde immer mehr Strom von Deutschland in andere Europäische Länder *exportiert*
Neben dem Bauzustand gibt es jedoch noch ein völlig neues Klimaproblem, das viel schlimmer ist.
Der Grundwasserspiegel sinkt und die Flüsse führen zu wenig Wasser mit sich.
Für Kernkraftwerke ist die Kühlung von elementarer Bedeutung.
So konnten im letzten Sommer und selbst auch im Winter (#Winterdürre) die Atomkraftwerke nur eine begrenzte Leistung von unter 1/3 teilweise genutzt werden.
Und auch in diesem Sommer sieht es nicht besser aus.
Der Spiegel hatte am 23.3.2023 dies in dem Artikel „Der französische Totalausfall“
wie folgt beschrieben:
„Neue technische Pannen und die Dürre setzen Frankreichs Stromversorgung zu. Von der Atomkraft will trotzdem keiner weg. Wie lange kann das gut gehen?“
Bei den Folgekosten der Atomkraft stehen die Endlagerkosten noch nicht fest. Hierzu müsste zunächst ein Endlager gefunden werden. Erst dann könnten in etwa die Kosten auf rund 100.000 Jahre geschätzt werden.
Und inwieweit jemals ein Endlager gefunden werden kann, muss gezweifelt werden. Grund sind auch die Geothermie und Plattenverschiebungen.
#Falschaussage 2:
Durch die Absenkung des #Grundwasserspiegels können #Wärmepumpen nicht mehr arbeiten.
Auch diese Aussage ist falsch.
Es gibt folgende Arten von Wärmepumpen.
• Luft/Wasser-Wärmepumpe
• Sole/Wasser-Wärmepumpe
• Wasser/Wasser-Wärmepumpe
• Luft/Luft-Wärmepumpe
#Wärmepumpen, bei denen die #Erdwärme (Erdwärmepumpen) oder #Luftwärmepumpen stehen nicht unter dem Problem, dass ein fallender #Grundwasserspiegel für Wärmepumpen ein Problem werden kann!
Und auch Wärmepumpen, die mit Grundwasser funktionieren, können durch eine entsprechende Tiefenbohrung weiter funktionieren.
#Falschaussage 3: #Wärmepumpen funktionieren nicht bei Minus 20 Grad
Richtig ist, dass nur die Luft-/Luft-Wärmepumpe in einer Kältezeit von Minus 20 Grad Celsius zusätzlich durch einen Heizstab zusätzlich Energie für das VorHeizen benötigen.
Ansonsten ist die Wärmepumpe im Vergleich zu Gas in der Energieeffizienz besser.
Betrachtet man eine ganze Heizperiode, dann ist der Zeitraum von Minus 20 Grad in Deutschland ein Seltenheitswert.
Wenig bekannt ist, dass man beispielsweise für die #Warmwasser-#Speicherversorgung das sogenannte #Außengerät auch im Keller installieren kann.
Die Luft-/Luft-#Wärmepumpe kann dann das #Warmwasser bis auf 63 Grad erwärmen.
Man sollte nie vergessen, dass es eine Reihe von Finanzinvestoren, Wirtschftsverbände, Unternehmen, politische Gruppierungen und politischen Parteien daran Interesse haben,
⁃ Atomstrom wieder in Deutschland einzuführen
⁃ den Gasbetrieb weiter zu fördern
⁃ das Wärmepumpengesetz abzuschwächen, denn je mehr Haushalte eine Wärmepumpe haben, desto teurer würde die Fernwärme pro Anschluss werden
Und so schön die #Fernwärme auch wäre. Ich kann bei Fernwärme den Anbieter nicht wechseln! Den Preis bekomme ich bei Fernwärme diktiert.
Und auch beim Gas müssen #Leitungsnetze neben dem #Stromnetz laufend gewartet und erneuert werden.
Viele Gasleitungen wurden mit Ende des 2.Weltkrieges gebaut bzw. neu renoviert.
Die Leitungen sind in die Jahre gekommen.
Und nicht nur das: Wenn grüner Wasserstoff in die Gasleitungen fließen, kann dies für alte Gasleitungen extrem gefährlich sein (Verätzung der alten Leitungen).
Insoweit müssten alte Gasleitungen saniert werden.
Nun kommt dieses Argument auch bei Stromleitungen…
Ja, teilweise müssen alte Stromleitungen aufgrund der neuen Kapazität vielleicht teilweise auch erweitert werden. Dies wäre auch bei e-Autos früher oder später dann der Fall.
Beide Leitungssysteme (Gas und Strom) zu erneuern würde mindestens etwa das 3 bis 5-fache im Vergleich zur Stromerneuerung kosten.
Dass hier erhebliches Interesse der Industrie, kommunalen Versorgern besteht, nicht nur Stromleitungen zu nutzen ist verständlich, allerdings wirtschaftlich betrachtet völliger Blödsinn.
Die wahren Gründe für die extreme Diskussion gegen das Heiz-Gesetz
Gegen das Gebäudeenergiegesetz waren zunächst nicht nur die FDP, sondern auch die CDU und die CSU.
Natürlich ist die AfD von Haus aus gegen alle Gesetze der Ampelregierung, denn diese Partei möchte die Demokratie lahmlegen. Sie ist und bleibt eine Kritikpartei, kann aber selbst keine konstruktiven Lösungen aufzeigen,
Warum die CDU/CSU auch zunächst Mitstreiter auf Länderebene und kommunaler Ebene hatte, lag wohl eher an den Fehlern der Kommunen und Ländern.
Dass die CXU das Gesetz verhindern will, hat auch einfach mit der Rolle der Opposition zu tun. Die Oppositionsführerschaft Merz & Söder versucht nicht nur eine Oppositionsarbeit zu machen, sondern versucht aus allen Kanonen gegen die Bundesregierung zu schießen. Teilweise nicht einmal mit konstruktiver Kritik, sonder ähnlich wie die AfD mit populistischen Verhalten. Dies macht die CXU in der Hoffnung, dass sie hierdurch Wähler aus dem AfD-Lager zurückgewinnt.
Ob diese CXU-Wahlstrategie richtig ist, kann man durchaus bezweifeln. Populistisches Verhalten und Verrohung der Sprache im Netz und im Bundestag sind nicht sinnvoll!
Welche eklatanten Fehler hatten Kommunen und Länder in der Vergangenheit gemacht?
Gas war günstig und viele kommunale Unternehmen (Stadtwerke) haben an den Gasleitungen / Stromleitungen prächtig mitverdient. Selten gab es deshalb die Gründe die Fernwärme auszubauen.
Für Verbraucher ist auch die Fernwärme letztendlich eine erpressbare Energieversorgung. Die Begründung hierzu liefert Stiftung Warentest. Zitat von 13.62023: „Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist der fehlende Wettbewerb: Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol. Anders als bei Strom und Gas können Sie den Fernwärme-Lieferanten deswegen nicht wechseln. Das ist insbesondere nachteilig, wenn Ihr Lieferant überdurchschnittlich teuer ist.“
Mit Fernwärme ist man praktisch der Preisfestsetzung des Anbieters ausgeliefert
Durch den ersten Entwurf des neuen veränderten Gebäudeenergiegesetzes wurden die Wärmepumpen favorisiert. Es wurde ab 2024 eine Förderung der Wärmepumpen forciert, wobei die Fernwärme als „Mitbewerber-Energie“ bis zu diesem Zeitpunkt nicht in den Markt als Alternative einsteigen könnte.
Die Installation von Fernwärme dauert Jahre, denn neben dem Bau neuer Kraftwerke müssen auch Leitungen in die Häuser verlegt werden. Selbst wenn diese finanziellen Investitionen gestemmt werden können, dann bleibt die Frage, wie Kommunen dies in Zeiten des Fachkräftemangels umsetzen wollen. Die Neuinstallation von Fernwärme ist ein Mammut-Projekt, das Jahrzehnte benötigen würde.
Die Eigeninteressen der Länder und Kommunem sind hier der Hauptgrund die Fernwärme einzuführen.
Für den Verbraucher entsteht eine fast nicht umkehrbare Abhängigkeit!
Damit die Fernwärme zu einem gut kalkulierten Preis durchgeführt werden kann, müssen möglichst alle Verbraucher an diesem Fernwärmenetz sich beteiligen. Beteiligen sich zu wenige Hauseigentümer an diesem Netz, dann steigen die Kosten je Abnehmet an. Die fixen Kosten können auf zu wenige Nutzer verteilt werden.
Ist Fernwärme eine erneuerbare Energie?
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärme lag nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2021 bei gerade einmal 17,5 %
Was steht im Entwurf Heizgesetz in Bezug auf das Wärmenetz?
Sollte in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein, darf noch zehn Jahre lang eine Heizung genutzt werden, die die „Heizen mit Erneuerbaren“-Vorgabe nicht erfüllt. Zur Planung soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen eine verpflichtende Wärmeplanung bis Juli 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Juli 2028. Solange die noch nicht vorliegt, gelten die Regeln des GEG auch noch nicht und es dürfen auch nach 1.1.2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Wenn schon die Planung bis 2028 dauert, wie lange dauert dann die bauliche Umsetzung?
Insofern ist die Fernwärme ein Projekt, das vielleicht bis 2040 abgeschlossen wäre.
Für die Kommunen und Länder ein interessantes Geschäft. Für Verbraucher eine zusätzliche Abhängigkeit.
Zu beachten sind nicht nur die Wärmeverluste beim Transport der Wärme, sondern auch die Wartungskosten. Diese Wartungskisten entstehen bei Gasleitungen ebenso, wie bei Fernwärme.
Das Gasleitungsnetz ist in Deutschland in die Jahre gekommen und wird Mrd. an Sanierungskosten verschlingen. Gaslecks führen auch immer wieder zu Explosionen. Dies sind zwar Einzelfälle, allerdings wird dies zunehmen.
Die beste Energiezufuhr in Häuser ist das Stromnetz kombiniert mit der Eigenproduktiondurch Solar- oder Windenergie. Die Wartungskosten sind geringer als bei Gas, Wasserstoff oder ein Aufbau von einem Wärmenetz.