„IHR WOLLT ÜBER UNSERE KULTUR BESTIMMEN? HABT IHR SIE NOCH ALLE?“
Ein Beitrag von Peter Sinapius
Unter der Überschrift „Deutsche Leitkultur statt „Multikulturalismus“ steht im AfD-Programm: „„Multi-Kultur“ ist Nicht-Kultur.“ Und dann folgt so etwas wie eine Drohung: „Die AfD wird nicht zulassen, dass Deutschland aus falsch verstandener Toleranz sein kulturelles Gesicht verliert.“
Wie bitte? Habt ihr sie noch alle? Ihr wollt über unsere Kultur bestimmen?
Bei meiner Suche nach historischen Vorbildern für diese Drohung stoße auf eine Kampagne der Nazis gegen den Swing, den sie „Niggerjazz“ nannten.
Der Swing hatte seinen Ursprung in den USA und verbreitete sich in Deutschland massiv in den 30er und 40er Jahren. Er war den Vorstellungen der nationalsozialistischen Kultur von Befehl und Gehorsam und dem spartanischen und militärischen Drill, durch den die Jugend in den nationalsozialistischen Jugendorganisationen entmündigt werden sollte, diametral entgegengesetzt.
Ab 1937 wurden deswegen Swingtanz-Verbote erlassen. 1940 wurde mit einem Gesetz „zum Schutze der Jugend“ ein Ausgehverbot für Jugendliche verfügt und ihnen der Besuch „öffentlicher Tanzlustbarkeiten“ verboten. 1941 wurde ein Gesetz erlassen, durch das „artfremde“, fremdsprachige und von Jüdinnen und Juden komponierte Musik verboten wurde. Am 18. August 1941 wurden im Zuge einer „Sofort-Aktion gegen die Swing-Jugend“ über 300 Angehörige der Swing-Jugend verhaftet. Und schließlich schrieb Heinrich Himmler an Reinhard Heydrich in einem Brief vom 26. Januar 1942:
„Meines Erachtens muß jetzt das ganze Übel radikal ausgerottet werden. Ich bin dagegen, daß wir hier nur halbe Maßnahmen treffen. Alle Rädelsführer sind in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dort muss die Jugend zunächst einmal Prügel bekommen und dann in schärfster Form exerziert und zur Arbeit angehalten werden“.
Die Verfolgung der „Swing-Jugend“ war Teil der Kampagne „Entartete Kunst“, in deren Rahmen Kunstwerke aus Museen entfernt und „artfremde“ Literatur verbrannt wurde. Etliche Jugendliche der Swing-Bewegung wurden ins Gefängnis oder ins Konzentrationslager gebracht oder mussten sich „freiwillig“ zum Militärdienst an der Front melden, um vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
Ich lese die Geschichte der „Swing-Jugend“ wie einen Kommentar zum Slogan der AfD: „Deutsche Leitkultur statt „Multikulturalismus“.
Wer sich nicht im Gleichschritt bewegen will, hat keine andere Wahl, bei jedem Schritt, den er tut, die allgemeine Marschrichtung infrage zu stellen. Vielleicht ist das so wie im Swing: Wer ihn tanzt, tut das nicht im Gleichschritt mit anderen.
Er bewegt sich, den Oberkörper locker vornübergebeugt, mit gespreizten Beinen, einen Arm lässig in die Höhe gestreckt. Zeige- und Mittelfinger formen dabei das Victory-Zeichen.
Quelle: Sinapius, Peter (2023): Vom Hinsehen und vom Wegsehen. Soziale Praktiken im Nationalsozialismus. Gießen: Psychosozial-Verlag
An den letzten beiden Tagen fand am OVG Münster die mündliche Verhandlung zum derzeit wichtigsten Verfahren in Sachen AfD und #Verfassungsschutz statt. Das Interesse war so groß, dass im Foyer des Gerichts verhandelt wurde.
Es geht in diesem Verfahren in zweiter Instanz darum, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall einstufen und nach dieser Einstufung überwachen darf.
Der Verdachtsfall ist die zweite von drei Stufen (Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch).
Die AfD hatte in erster Instanz vor dem VG Köln (Köln ist Sitz des Bundes-Verfassungsschutzes, daher die Zuständigkeit) keinen Erfolg.
Nun ist die zweite Instanz dran.
Prozessbeobachter berichten, dass es zu einer ellenlangen „Antragsflut“ durch die AfD kam, es wurden stundenlang Anträge vorgelesen und nach zwei Prozesstagen ist man mit den Anträgen noch nicht einmal ansatzweise durch.
Offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die auch insofern aufgeht, als es gestern noch zu keiner Entscheidung kam.
Es wird neu terminiert, der Prozess zieht sich hin.
Zwei Anmerkungen, die man dennoch derzeit schon machen kann.
Die AfD feiert diese Verzögerung jetzt als Erfolg. Aber in der Sache bringt ihr das erstmal überhaupt nichts. Denn die Einstufung als Verdachtsfall steht. Solange der Prozess läuft, kann der Verfassungsschutz diese Einstufung beibehalten. Aus Sicht der AfD gesprochen: Sollte man wirklich davon ausgehen, dass die Einstufung vom Gericht als rechtswidrig erachtet wird, müsste man eigentlich eher auf eine schnelle Entscheidung drängen, damit die Einstufung zurückgenommen wird. Offenbar rechnet man in der AfD aber selbst nicht mit einem erfolgreichen Verfahren.
Es ist das gute Recht der AfD, jeden erdenklichen prozessualen Kniff zu versuchen wie es das Recht eines jeden ist, vor Gericht alles zu seinen Gunsten zu versuchen, was möglich ist. Das ist grundgesetzlich garantiert und das gehört sich auch so in einem Rechtsstaat. AfD-ler haben ja manchmal ein Problem mit der ein oder anderen Insitution des Rechtsstaates, versuchen beispielsweise, die Legitimation von Richtern zu untergraben oder staatliche Insitutionen als durchweg politisch motiviert darzustellen. Auf der anderen Seite nutzt die AfD in diesem Verfahren alle Winkelzüge des Rechtsstaats für sich. So schlecht kann es um den Zustand der Gerichte in Deutschland dann aber auch nicht bestellt sein. Das Bashing rechtsstaatlicher Insitutionen durch die AfD hat angesichts dessen etwas zutiefst Heuchlerisches.
Schaun mer mal, wie das Verfahren weitergeht. Ich bleibe dran. Stay tuned.
Die AfD nutzt auch strategische Winkelzüge, die mir aus Arbeitsrechts- und Strafverteidigungsprozessen bekannt sind.
Mit über 200 Zusatzanträgen wird zum einen versucht, das Verfahren zu verlängern, zum zweiten aber auch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auszulösen (Verfahrensfehler, weil die 200 Anträge nicht berücksichtigt wurden.
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Beispiel in dem ähnlich vorgegangen wird beim Arbeitsrecht:
Wenn ein Arbeitgeber 5 oder sogar 25 Gründe für eine Kündigung anführt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer mit einer Klage Erfolg hat, geringer.
Auch im Vergleichsfall nutzen Arbeitgeber diese Argumentation um einen günstigen Vergleich für sich zu erzielen.
„Moral löst Argumente ab und ist damit der eigentliche Debattenkiller.“ –
Diesen Satz las ich jetzt bei einer Journalistin, die von ihrer Redaktion als „Chefreporterin #Freiheit“ bezeichnet wird.
Vorweg, besagte Dame ist leider immer wieder für argumentative Fehlgriffe bekannt, so dass man insgeheim glauben möchte:
Ihr geht es mehr um Provokation als um #Verantwortung, die nämlich immer die gleichwertige Kehrseite von Freiheit ist. – Wir dürfen also auch hier wieder erneut davon ausgehen, dass sie uns ein Stöckchen hinhält, um Klickzahlen zu generieren.
Wie nun aber jene „Chefreporterin“ mit ihrem Satz quasi Moral als Hemmnis abtut, so als sei Moral wie „#Datenschutz“ oder „#Bürokratie“ eben lästig und gehöre abgeschafft, lässt tief in die Abgründe ihrer Anarcho-Phantasie von „Freiheit“ blicken.
Moral ist kein Selbstzweck, sondern hat in Gesellschaften immer eine Funktion.
Moral ist der Kitt, der sie zusammenhält, dabei auch immer eine unangesprochene Versicherung für sozialen Frieden.
Moral stellt die Leitplanken für Verhalten – und eben auch Debatten.
#Moral killt keine Debatten (ich würde eher vermuten, da ist jemand einer Debatte nicht gewachsen); umgekehrt aber gibt es ohne Moral ganz schnell Killer.
In der Tat jedoch hat „Moral“ viel mit „Datenschutz“ oder „Bürokratie“ zu tun:
Alles drei wird stets als Sündenbock ins Feld geführt, wenn die Beteiligten eigentlich zu bequem sind, das eigentliche Problem zu benennen:
nämlich die eigene Unfähigkeit zur #Reflexion und Anpassung.
Ein Prozess läuft schlecht? Datenschutz ist schuld.
Ein Prozess läuft komplex? Bürokratie ist überbordend.
Eine #Debatte läuft nicht so, wie man es sich wünscht? Die (Über)Moral ist schuld.
Die „Chefreporterin Freiheit“ schafft eins ums andere Mal den #Stunt, Menschen genau eben diese Freiheit abzusprechen, für die sie sich angeblich stark macht.
Ja sie tadelt Menschen im aktuellen Fall dafür, dass sie Moral als Grundpfeiler ihres Lebens wünschen.
Wer die größte mögliche Freiheit einfordert, sie aber nahezu allen anderen abspricht, der ist nicht „Chefreporterin Freiheit“, sondern #Geisterfahrer im Diskurs.
Dass Rechtsextremisten noch Beamte sein können, also einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben, diese jedoch tatsächlich bekämpfen, ist nicht zu akzeptieren.
Jede verbeamtete Person – egal ob Polizeibeamter, Soldat oder Lehrer, die das Grundgesetz und die Demokratie nicht achtet, hat kein Recht Beamter, Soldat oder Richter zu sein.
Im Übrigen gilt auch Artikel 18 des Grundgesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
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Zitat aus dem Gerichtsurteil —>
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/23.KO –
Polizist in Rheinland-Pfalz wegen rechtsextremer Chats zu Recht entlassen
Fehlende charakterliche Eignung rechtfertigt Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis
Die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
2022 gab es laut Verfassungsschutzbericht mehr politisch motivierte Straftaten. Während die Anzahl linker Straftaten sank, stieg sie rechts an – vor allem die „Reichsbürger“ waren gewaltbereiter.
Demnach registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) für das vergangene Jahr 58.916 politisch motivierte Straftaten. Das sind rund sieben Prozent mehr als 2021 (55.048). Gut 60 Prozent davon hatten einen extremistischem Hintergrund.
Anstieg antisemitisch motivierter Gewalt
Das BKA hebt hervor, dass die Zahl der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund um 3,8 Prozent auf 20.967 Fälle (2021: 20.201) angestiegen sei, die der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 7,5 Prozent. Darunter befänden sich zwei versuchte Tötungsdelikte. Rechtsextremismus sei weiterhin die größte extremistische Bedrohung für die demokratische Grundordnung, sagte Faeser. Gefährlich seien aber nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch „geistige Brandstifter“. Der politisch motivierten Kriminalität von rechts wurden insgesamt 23.493 (2021: 21.964) zugeordnet.
Während 2022 die Zahl fremdenfeindlicher Straftaten um 1,3 Prozent zugenommen hat und die der antisemitisch motivierten Straftaten sogar um 17,1 Prozent auf 2023 Taten gesunken ist, stieg die Zahl der Gewaltdelikte mit antisemitischem Hintergrund um mehr als die Hälfte auf insgesamt 53 Delikte an (2021: 35).
AfD „sehr stark von Moskau beeinflusst“
Der Verfassungsschutz warnte davor, der Alternative für Deutschland (AfD) bei Wahlen die Stimme zu geben. Es gebe „hinreichend große Bestrebungen in der Partei, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung richten“, sagte Haldenwang. Nach Einschätzung der Behörde haben mehr als ein Drittel der AfD-Mitglieder ein extremistisches Potenzial. Angesichts der weiterhin bestehenden inhaltlichen Heterogenität innerhalb der Partei könnten aber nicht alle Parteimitglieder als Anhänger der extremistischen Strömungen betrachtet werden.
Weiter sei zu beobachten, „dass Teile der AfD sehr stark von Moskau beeinflusst sind und russische Narrative verbreiten“, erklärte Haldenwang mit Blick auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es sei in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass Vertreter der AfD die russische Botschaft in Berlin aufsuchten, „um dort Kontakte zu pflegen“.
Spionage und ausländische Einflussoperationen
Nicht nur als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gab es 2022 laut dem Bericht mehr Spionagefälle. Der Generalbundesanwalt leitete dazu 28 Ermittlungsverfahren ein, nach 25 Verfahren im Vorjahr. Sie richteten sich etwa gegen mutmaßliche Zuträger russischer, türkischer und marokkanischer Geheimdienste.
Russische Nachrichtendienste bedienten sich teilweise drastischer Methoden und schreckten in äußerster Konsequenz auch nicht vor der Tötung von Oppositionellen und Abtrünnigen zurück, sagte Haldenwang. „Diese sehr robuste Art des Vorgehens, so etwas sehen wir bei Chinesen nicht.“
Dennoch warnt der Verfassungsschutz auch deutlich vor Spionage- und Einflussnahmeversuchen Chinas. Er hält die Volksrepublik derzeit für „die größte Bedrohung in Bezug auf Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage sowie ausländische Direktinvestitionen in Deutschland“. Staatliche chinesische Akteure versuchten, „führende Persönlichkeiten aus der deutschen Wirtschaft unter Ausnutzung der Abhängigkeit einzelner deutscher Unternehmen vom chinesischen Markt“ für die Durchsetzung der Interessen der Kommunistischen Partei Chinas zu instrumentalisieren, heißt es.
Mehr Straf- und Gewalttaten von „Reichsbürgern“
Einen deutlichen Anstieg extremistischer Straftaten gab es laut Bericht im Bereich der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“: Dort nahm die Zahl der Straftaten um 34,3 Prozent zu, die der Gewalttaten sogar um 55,4 Prozent.
Der Verfassungsschutz hatte 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ definiert. Der Entschluss, die Kategorie zu etablieren, war auch eine Folge der Aktionen radikaler Gegner der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen. Nach Einschätzung der Behörde versuchen Menschen aus diesem Spektrum, „Krisensituationen und Ängste in der Bevölkerung zu instrumentalisieren, um staatliche Stellen und politische Verantwortungsträger zu diskreditieren“.
Ebenfalls stark zugenommen hat die Zahl der Straf- und Gewalttaten mit „ausländisch-ideologischer extremistischer Motivation“: Dort wurden im vergangenem Jahr 1974 Delikte erfasst, das ist ein Anstieg um 154,4 Prozent im Vergleich zu 2021. Mehr als 60 Prozent davon stehen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Zahl linksextremistischer Straftaten rückläufig
Die politisch motivierte Kriminalität von links ist laut dem Bericht hingegen zurückgegangen. 2022 wurden diesem Bereich insgesamt 6976 Straftaten zugeordnet (2021: 10.113), hiervon waren 842 Gewalttaten (2021: 1203). Der Anteil linksextremistischer Straftaten sank ebenfalls um 37,4 Prozent, die linksextremer Gewalttaten um 39 Prozent.
Eine große Gefahr geht dem Bericht zufolge von kleinen, im Geheimen agierenden Gruppen aus, die mit großer Brutalität gegen den politischen Gegner, insbesondere Rechtsextremisten, vorgehen. Linksextremistische Gewalt richte sich aber auch gegen Polizeikräfte, die teilweise in Hinterhalte gelockt würden.
Fast unverändert blieb die Anzahl extremistischer Straftaten im Bereich der „politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“: Dort meldet das BKA 418 Straftaten (2021: 409), die meisten davon hatten einen islamistischen Hintergrund.
„Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Julian Reichelt: Ein Beschluss soll den ‚Nius‘-Chef dazu bringen, dass er nach falscher Berichterstattung eine Gerichtsentscheidung tatsächlich befolgt. Mit Zwangsgeld oder Zwangshaft soll der frühere ‚Bild‘-Chefredakteur Julian Reichelt dazu gebracht werden, nach einem fehlerhaften Bericht auch die Konsequenzen umzusetzen.
Das Landgericht Berlin II hat festgestellt, dass er eine vorherige Gerichtsentscheidung dazu missachtet hat.
Jetzt sind 5.000 Euro Zwangsgeld oder zehn Tage Zwangshaft verhängt, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen.
Es geht dabei auch um die grundsätzliche Frage, wie eine Gegendarstellung bei YouTube-Videos auszusehen hat. Auslöser war ein Video im YouTube-Kanal ‚Achtung Reichelt‘ und auf ‚Nius‘, dem Portal, das der Gesundheitsdaten-Milliardär Frank Gotthart maßgeblich finanziert.
Dort schießt Reichelt gegen alles, was ihm irgendwie ‚grün‘ oder ‚woke‘ erscheint.
Am 2. Oktober 2023 hatte er sich Seenotretter vorgenommen, griff die Dresdner Organisation Mission Lifeline International e.V. um ihren Gründer Axel Steier an.
Reichelt stellte dabei die falsche Behauptung auf, Mission Lifeline werde von einem Verein finanziert, an dessen Spitze der Lebensgefährte von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt steht.
Das stimmt nicht. Die Vereinsvorsitzende Hermine Poschmann fürchtete deshalb etwa, dass Spender abspringen könnten. Sie forderte Unterlassung und Gegendarstellung. […]“
„Nius“ produziert nicht Journalismus, sondern Wut – ohne Rücksicht auf Verluste / Von Stefan Niggemeier, #Übermedien
Spahn, Söder, Merz — und wie sie alle heißen — liefern den Rechtsextremen laufend die Vorlagen, auf denen ihr reaktionäres Gedankengut gedeihen kann. So hat Spahn gerade in einem Interview die Begriffe „Migration“, „Wirtschaftswachstum“, „Taurus“ und „Kiffen“ wahllos miteinander verknüpft und damit ein Narrativ wiederholt, in dem er sich nicht nur selbst bestätigt sehen kann, sondern an dem sich auch die Faschisten bedienen können.
Wer sich an politischen Diskursen auf LinkedIn beteiligt, dem wird dieser Argumentationsstil vertraut sein: Man schreibt einen Kommentar unter einen Beitrag, dann kommt ein „Troll“ mit einer möglichst sachfernen Entgegnung oder einer inhaltlich willkürlichen Verknüpfung — und mit einemmal findet man sich in einer „Unterhaltung“ wieder, in der die Beteiligten jeweils um ihr eigenes Universum kreisen.
Ich habe dann immer das Gefühl, dass jemand meine Gegenwart dazu nutzt, sich selbst zu Gehör zu bringen. Solche Diskurse zeichnen sich nicht durch wechselseitigen Respekt aus, sondern eher durch seine Verunmöglichung — als befände man sich in einer Echokammer, in der einfach nur das zurückgeworfen wird, was man selbst hineingibt.
Wer wissen will, wo diese Gesprächskultur ihre Wurzeln hat, wird in klassischen Handlungstheorien fündig. Sie beschreiben Handlungen, zu denen ich hier auch sprachliche Interaktionen zähle, als etwas, das intentional auf ein Ziel ausgerichtet ist. Etwas, das zufällig passiert, ist folglich nicht Teil einer Handlung.
Klassische Handlungstheorien erfassen so zutreffend, wie wir uns durch unseren Alltag bewegen können. Für das soziale Zusammenleben sind sie hingegen denkbar ungeeignet. Wenn ich das Ergebnis eines Diskurses vorwegnehme, weil ich weiß oder wissen will, was dabei herauskommen soll, brauche ich ihn nicht mehr zu führen.
Soziale Interaktionen brauchen die Fähigkeit sich auf Situationen einzulassen, die unverfügbar sind, da sie nicht planmäßig verlaufen und sich nicht voraussagen lassen. In der Soziologie wird diese Fähigkeit sich auf die Welt zu beziehen, mit dem Begriff „Resonanz“ beschrieben.
Ein Modell dafür bieten die Künste: Wer in ein Theaterstück geht oder in ein Konzert, möchte sich einlassen auf das, was er erlebt. Wer ein Bild malt, will etwas erzeugen, das es noch nicht gibt. Wer mit anderen musiziert, muss in der Lage sein auf Andere zu hören, sich zu zeigen, mit ihnen zu intonieren, Respekt für sie aufzubringen und manchmal auch zu widerstehen, wenn es um den Gleichklang oder die Uniformität des Ausdrucks geht.
Wenn an die Stelle solcher resonanter Weltbezüge Handlungsmodelle treten, die das Ergebnis sozialer Beziehungen und mithin auch sprachlicher Diskurse voraussetzen, werden die Tore geöffnet für Propaganda und Manipulation.
Dann tritt an die Stelle des offenen Diskurses der Gehorsam.
Wenn man die CDU-Fangemeinde sich anhört, warum die AfD so einen Zulauf hatte, dann hört man, „die Ampel ist schuld“.
Fragt man dann weiter nach, dann liegt es an der Politik der Ampel.
Würde also die Ampel so weiter machen, wie die Vorgängerregierungen, wäre das besser?
Nun, ich sehe es eher anders.
Wäre(n)
– der russische Angriffskrieg und die Desinformationswelle, die von Russland wohl auch über die AfD finanziert und gesteuert wird nicht gewesen
– die Vorgängerregierungen nicht monopolverliebt auf Russland und China hereingefallen
– die CDU nicht – wie von Peter Sinapius oben beschrieben – so hetzerisch gegen Bürgergeldempfänger, Flüchtlinge so negativ aufgestellt,
dann wäre der Rechtsextremismus nicht so „salonfähig“.
Bereits 1932 gab es eine adäquate politische Veränderung!
Wenn hier nicht schnell dagegengehalten wird, könnten die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Zukunft eine ähnliche russische Aufgabe bekommen, wie Transnistrien!
In Transnistrien wird nach putin gerufen. Es gehört zur Republik Moldau.
Und auch in anderen Ländern wendet Putin immer wieder die gleiche Besetzungsstrategie an. Ukraine mit der Krim und Ostukraine, oder auch Georgien etc.
Auch wenn die vielleicht (noch) nicht für Ostdeutschland (Natogebiet und EU) gilt, aber wann hier der Ruf nach Putin in Ostdeutschland lauter wird, kann niemand dauerhaft abstreiten!
Afrikaner sind schwachsinnig“ – paraphrasiert der Rezeptionshintergrund, auf dem man die Aussagen der heutigen #AfD verstehen muss.
Weil die #CDU im Kreistag von Sonneberg, der erste Landkreis Deutschland mit einem AfD-Kreisrat, eine Arbeitspflicht für Sozialleistungsempfänger inklusive Asylbewerbenden durchboxen wollte, argumentierte der AfD-Kreisrat und Landtagskandiat Roland #Schliewe, man könne die Gruppen Asylbewerber und Bürgergeldempfänger wegen ihrer „unterschiedlichen Intelligenz“ nicht über einen Kamm scheren. Der AfD-Politiker behauptete, alle Asylbewerber aus Nordafrika hätten einen deutlich unterdurchschnittlichen „IQ zwischen 60 und 80“.
Damit klassifiziert der #AfD-Politiker Afrikaner als „schwachsinnig“: Bei einem IQ von 70 bis 85 spricht man von einer Lernbehinderung; eine leichte Intelligenzminderung liegt bei einem IQ von 50–69 vor. Mit Intelligenzminderung bezeichnet man eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Beeinträchtigt sind dadurch insbesondere Fertigkeiten, die zum Intelligenzniveau beitragen, so Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. Bei einer leichten Intelligenzminderung können Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit vermindert oder aufgehoben seien. Es bestehen gute Potenziale für den Erwerb von Fertigkeiten, die für die selbstständige Ausübung einfacher Arbeitstätigkeiten (Anlerntätigkeiten) qualifizieren.
Ein Mann, der mit Sicherheit dem nächsten Thüringer Landtag angehören wird, klassifiziert Afrikaner also als lernbehindert, „grenzdebil“ oder „debil“ ein. Unter Meuthen war Höcke noch für rassistische Äußerungen zu Afrikaner gerügt worden
So muss man die Ansichten der heutigen #AfD und ihrer Entourage verstehen, wenn es um „Rückführung von schlecht integrierten und nicht assimilierten Ausländerinnen und Ausländern“ geht.
Nicht etwa als ‚harmloser Gesangsverein deutschnationaler Volks- und Wanderlieder‘, wie paraphrasiert derzeit #Vosgerau sich bemüht seine Narration von Potsdam zu verbreiten https://lnkd.in/eMRdW4Jr. Vosgerau leitete seinen Vortrag vor der AfD in Hamburg mit den Worten „Ich war dabei“ ein.
Den gleichen Titel trägt die Autobiografie des ehemaligen SS-Mannes und Chefs der Republikaner, Franz Schönhuber.
Schönhuber beschimpfte Journalisten als „Hilfsschüler“ und „Volksverhetzer“, drohte den „rotgrünen Deppen“ mit einem „Tag der Abrechnung“ – ein Duktus, der vertraut aktuell klingt.
Als DER SPIEGEL Schönhuber Fremdenfeindlichkeit vorwarf, entgegnete er: „Ich bin nicht fremdenfeindlich. Ich habe wahrscheinlich die Hälfte meines Lebens auch arbeitsmäßig im Ausland verbracht. Es fing an, als ich als Soldat, Dolmetscher und Ausbilder der Waffen-SS war.“ Auch etwas, das heute wieder so gesagt werden könnte.
Als Jurist sagt Friedrich Merz : „Der beste Schutz des Bundesverfassungsgerichts gegen Einflussversuche durch Rechtspopulisten besteht in einer erfolgreichen Abwehr des zunehmenden politischen Extremismus selbst und zwar durch alle Parteien der breiten politischen Mitte. Ein solcher Erfolg käme auch nicht allein dem Bundesverfassungsgericht zugute.“
Meine Antwort hierauf an Friedrich Merz :
„Sehr geehrter Herr Merz, ich habe einen Vorschlag,
sagen Sie vielleicht eher: „Die „Alternative“ ist laut Verfassungsschutzbehörden verschiedener Bundesländer eine rechtsextremistische Partei. Sie kann niemals für Christdemokraten ein Koalitionspartner sein und auch keine Partei, deren Stimmen wir bei einer Minderheitsregierung jemals nutzen würden – weder auf Länder- ,noch auf Bundesebene. In Kommunen schon gar nicht. Wir lehnen jegliche Form der Zusammenarbeit mit Rechts-und Linksextremisten wie der sogenannten Alternative ab.“
Dazu könnten Sie, sehr geehrter Herr Merz, ergänzen:
„Wir haben als Christdemokraten ein konkretes Politikangebot an die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, das sich von den Vorschlägen anderer nicht-extremistischer Parteien unterscheidet. Wir lehnen die politischen Angebote dieser Parteien u.a. auch von Bündnis90/Die Grünen ab. Aber unter Demokraten kann man immer konstruktive Kompromisse finden“.
Vielleicht ist folgender Hinweis für Sie auch nützlich :
„Rechtspopulismus ist kein politischer Begriff, er beschreibt nur Teile der Taktik der heutigen Rechtsextremisten“, so die Bundeszentrale für politische Bildung.
Herr Merz, vielleicht sagen Sie daher doch: „Ich lehne Rechtspopulisten und Rechtselitäre unter den Rechtsextremisten gleichermassen ab. Wer rechtselitäre Denker wie Edgar Julius Jung als Masstab nimmt wie Herr Höcke, kann niemals aktiver oder passiver Partner unserer Partei sein. Deswegen sollten nach meiner Meinung die Christdemokraten auf allen Ebenen immer nur mit anderen demokratischen Parteien, auch der Partei von Herrn Habeck – an der Lösung praktischer Probleme zusammenarbeiten. Niemals mit als gesichert rechtsextremistisch geltenden Parteien.“
Ich würde, wenn Sie dies sagen würden für das Programm ihrer Partei bei der Bundestagswahl mit einiger Sicherheit wählen. So wie ich 1990 und 1998 für für den Kandidaten Helmut Kohl gewählt habe.
Ich würde mich als Deutscher über Politikangebote für unsere Herausforderungen freuen. Mitglieder rechtsextremistischer Parteien wie z.B. Herr Höcke, Frau Weidel und Herrn Krah haben keine – und können deswegen in Koalitionen oder in der Unterstützung von Minderheitsregierungen auch keinen Beitrag leisten. Deren Partei kann nur Leiden schaffen und Hass säen.
Rechtsextremisten schaffen nur Schaden, nie Nutzen für unser Vaterland.
Es ist einfach Herr Merz: Keine Willfährigkeit gegenüber Rechtsextremisten. Machen Sie mit“
Was Herrn Merz betrifft, bin ich bezüglich seines Weges anderer Auffassung.
Ich glaube, dass er mit denGrünen NICHT zusammenarbeiten wird.
Er nutzt dies nur als Spielball. Warum?
Ich traue Herrn Merz – eher zu, dass er im Sinne von BlackRock tätig wird. Und dies auch adäquat, wie Chrustian Lindner etc. Dazu passt die Kernenergie genauso wie den Ausstieg aus der fossilen Energie möglichst langsam durchzuführen.
Grund: #BlackRock verdient hier kräftig.
Im Übrigen verdient #BlackRock auch kräftig in der Ernährungsindustrie.
Dass dies bei den Investments der Vermögensverwaltung zu hohen Erträgen führt, ist hinlänglich bekannt.
Merz würde die Grünen nur als Spielball nutzen.
Und was die Person Friedrich Merz betrifft:
Ich traue ihm nicht. Wenn die CDU jemals eine wirklich echte Chsnce wieder haben will, dann gibt es durchaus geeignetere Ministerpräsidenten (in NRW oder Schleswig-Holstein).
Ich glaube auch nicht, dass er wirklich Interesse an dem Posten als Bundeskanzler Interesse hat, denn als Bundeskanzler ist das Einkommen unter 300.000 Euro pro Jahr. Friedrich Merz hatte nach eigenen Angaben 2018 bereits über 1 Mio Euro pro Jahr verdient.
Warum will er sich einkommensmäßig denn verschlechtern? Wenn, dann doch wohl nur für eine Übergangszeit, um anschließend wieder noch mehr zu verdienen.
Es erinnert mich etwas an al la Gerhard Schröder, oder andere Politiker, die in der Führung von Bahn, Post etc. Nicht schlecht heute verdienen.
Aber vielleicht will Merz und Lindner nach der Politik ja auch in einer neuen Stiftung für Kapitalanlagen der Rentenversicherung dann tätig werden?