Herr Merz von was träumen Sie? Von BlackRock alone?

Christian Stoecker

Dem Rest der Welt ist völlig egal, wovon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Friedrich Merz „wegwollen“. „Technologieoffen“ ist längst eine inhaltsleere Phrase. Die Welt der Zukunft ist erneuerbar und elektrisch angetrieben. Wer verbrennt, verliert.

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Merz wollte am liebsten sofort wählen, denn die Werte der CDU fallen, denn Merz outet sich immer mehr, dass er als #BlackrockKanzlerKandidat nicht als #Bundeskanzler geeignet ist. Beispiel
Umwelt und erneuerbare Energie

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Die Fakten zu den Kommentaren.

Dazu kommt: Energiepolitik ist Geopolitik. Wer Iran, Hisbollah, der Hamas, den Houthi und Wladimir Putin die Geldquellen entziehen will, der muss sich für konsequente Elektrifizierung einsetzen – auch im Verkehr und beim Heizen. Bei der CDU Deutschlands ignoriert man dieses simple Faktum bislang völlig.

Die Frauendiskriminierung von Merz entlarvt? Nun, sonst würde er dagegen auch was machen

Die Frauenfeindlichkeit von Merz entlarvt? Oder warum macht er nichts dagegen?

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#Frauenfeind #merz #CDU

#Diskriminierung

Aha! Windkraftanlagen sind also hässlich und eine „Übergangstechnologie„ und können schnell weg?

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik Bauingenieur und Nachhaltigkeit

Hier ein paar Fakten zu Windkraftanlagen (WKA), die Sie aus dieser Perspektive vielleicht noch nicht kennen:

Eine Umdrehung einer großen modernen WKA kann den Tagesstrombedarf eines Einfamilienhauses decken – insbesondere schaffen das natürlich Offshore-Anlagen; Onshore-Anlagen brauchen je nach Auslastung vielleicht 2 oder 3 Umdrehungen

Eine Offshore-WKA mit einer Nennleistung von 14 MW versorgt bei durchschnittlicher Auslastung eine Kleinstadt mit 13.000 Einwohnern komplett mit Strom.

Die für den Bau und die Installation einer WKA benötigte „graue Energie“ (Energien für Herstellung, Rückbau usw.) wird meist in weniger als einem Jahr durch die Stromerzeugung der Anlage kompensiert. Danach produziert sie jahrzehntelang nahezu emissionsfreien Strom.

Eine moderne WKA hat eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren und generiert über diesen Zeitraum bis zu 50-mal mehr Energie, als für ihre Herstellung und den Rückbau notwendig ist.

Fast 90 % der Bestandteile einer WKA können heute recycelt werden und auch für Rotorblätter aus Verbundwerkstoffen werden Lösungen entwickelt (und das wird schneller wirtschaftlich und technisch umsetzbar sein, als Nuklearverkläria LOBBYISMUS buchstabieren kann). Einige Hersteller entwickeln mittlerweile sogar vollständig recycelbare Rotorblätter.

Windparks auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke erzeugen etwa das 20- bis 30-fache an Energie pro Quadratmeter – das aber ohne die ökologischen und gesundheitlichen Folgen fossiler Brennstoffe.

Eine einzige 1-MW-WKA verhindert jährlich den Ausstoß von ca. 1.500 Tonnen CO2 im Vergleich zur Stromproduktion mit Kohle (bei Gas ähnliche Größenordnung).

In strukturschwachen Regionen schaffen WKA Arbeitsplätze und fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Viele Anlagen werden von lokalen Bürgergenossenschaften betrieben, sodass Gewinne in der Region bleiben.

Mehr WKA bedeuten auch weniger Abhängigkeit von Putin und Co.

Mit ca. 4 bis 8 Cent pro Kilowattstunde sind Onshore-WKA die zweitgünstigste Energiequelle, gleich nach Freiflächen-Photovoltaik. Platz 3 geht an Offshore-WKA. Weit abgeschlagen folgen die Fossilen – über Kernenergie lohnt es sich bei der Einbeziehung der „Ewigkeitskosten“ (Endlagerung – bis mindestens im Jahr 2074 übrigens noch weiter ungeklärt) überhaupt nicht nachzudenken. Kernfusion, wovon Herr Merz ja zu schwärmen scheint, unterliegt auf immer und ewig der sogenannten 50-Jahre-Konstante (es dauert immer genau 50 Jahre, bis die Kernfusion auf der Erde und somit abseits der Sonne gelingt).

Für das Installieren der im EEG geforderten 157 GW Windenergieleistung müssten nur 0,04 % der Landesfläche dauerhaft versiegelt werden.

Während Merz also noch auf die Kernfusion in 50 Jahren warten möchte, liefert die „hässliche“ Windkraft schon heute Umdrehung für Umdrehung sauberen Strom.

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_aha-%F0%9D%90%96%F0%9D%90%A2%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%9D%F0%9D%90%A4%F0%9D%90%AB%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%9F%F0%9D%90%AD%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%A5%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A0%F0%9D%90%9E%F0%9D%90%A7-sind-activity-7261981067593625600https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_aha-%F0%9D%90%96%F0%9D%90%A2%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%9D%F0%9D%90%A4%F0%9D%90%AB%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%9F%F0%9D%90%AD%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A7%F0%9D%90%A5%F0%9D%90%9A%F0%9D%90%A0%F0%9D%90%9E%F0%9D%90%A7-sind-activity-7261981067593625600-cSVR?utm_source=share&utm_medium=member_ios-cSVR?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Schnell Faktencheck bevor ein Populist noch meint, Photovoltaik ist auch hässlich und Übergangstechnologie

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Photovoltaik ist womöglich auch nur eine „Übergangstechnologie“ und zudem „hässlich“?

Besser schnell einen Fakten-Check machen, bevor irgendein Populist wieder FakeNews raushaut:

Bereits 1 kWp installierte PV-Leistung kann jährlich genug Energie erzeugen, um mit einem Elektroauto einmal 5.000 km quer durch Europa zu fahren. Und das nur mit einer Fläche von 5 bis 10 m2 bzw. 500 bis 1.000 Bierdeckeln.

PV-Anlagen auf derselben Fläche wie fossile Kraftwerke (einschl. der erforderlichen Flächen für den Rohstoffabbau, die Lagerung und den Transport der fossilen Brennstoffe) erzeugen das 10- bis 20-Fache an Energie.

Ein PV-Feld, das nur so groß ist wie ein Fußballplatz, könnte den Jahresstrombedarf von rund 300 Haushalten decken.

Eine PV-Anlage auf einer Fläche von 3,4 km2 (in etwa so groß wie das Tempelhofer Feld in Berlin) könnte jährlich rund 500 GWh sauberen Strom erzeugen – genug, um ca. 125.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen.

Die fiktive PV-Anlage auf dem Tempelhofer Feld würde zudem im Vergleich zu einem fossilen Kraftwerk jährlich ca. 250.000 to CO2 einsparen. Mit der so eingesparten Menge könnte man also rund 1,1 Mrd. Kilometer mit einem Porsche 911 zurücklegen – das entspricht etwa 2.800 Fahrten von der Erde bis zum Mond! Anmerkung: Beim diversen Populisten würde mir bereits eine einfache Fahrt genügen.

Agri-PV macht eine Doppelnutzung von Flächen möglich: Auf derselben Fläche werden gleichzeitig Strom erzeugt und Nahrungsmittel angebaut. So bleibt die Fläche landwirtschaftlich produktiv und unterstützt gleichzeitig die Energiewende.

Allein die Dachflächen Deutschlands könnten durch PV-Anlagen Strom für rund 40 Millionen Haushalte liefern

Die Energie, die für Bau, Installation, Rückbau und die End-of-life-Prozesse einer PV-Anlage aufgewendet wird – die sogenannte „graue Energie“ – wird bereits innerhalb von 1-2 Jahren durch die Stromproduktion kompensiert. Danach erzeugt sie über 25 bis 30 Jahre hinweg emissionsfreien Strom.

Heute sind über 95 % der Bestandteile einer PV-Anlage, wie Aluminiumrahmen, Glas und Verbindungsmetalle, recycelbar. Neue Technologien sorgen dafür, dass bald auch die Siliziumzellen und Kunststoffe nahezu vollständig wiederverwertet werden können.

Die Kapazität von Batteriespeichern hat sich in den letzten fünf Jahren weltweit mehr als vervierfacht und die Kosten für Lithium-Ionen-Batterien sind seit 2010 um rund 85 % gesunken. So wird es immer erschwinglicher, überschüssigen Strom vom Tag für die Nacht zu speichern. Prognosen zeigen, dass sich die installierte Speicherkapazität bis 2030 noch einmal mindestens (!) verdreifachen wird. Aus überschüssigem Strom kann zukünftig zudem „grüner“ Wasserstoff kostengünstig und lokal hergestellt werden (auch ohne neue „Afrika-Strategie“).

Mit durchschnittlichen Stromgestehungskosten von nur 3 bis 6 Cent pro kWh ist Freiflächen-PV die derzeit günstigste Energiequelle. Onshore-WKA folgen auf Platz zwei, Offshore-WKA auf Platz drei.

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_photovoltaik-ist-wom%C3%B6glich-auch-nur-eine-activity-7262709586770493440-neHf?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Gestatten 16 Jahre Fehlentscheidung durch CSU

Ein Beitrag von

Marode Infrastruktur (Grüsse aus der Bahn mit gerade 108 Minuten Verspätung):

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16 Jahre CDU/#CSU wirkt!
Zuständige #Verkehrsminister:
Peter Ramsauer (CSU): 2009 – 2013
Alexander Dobrindt (CSU): 2013 – 2017
Christian Schmidt (CSU): 2017-2018
Andreas Scheuer (CSU): 2018-2021

Welches Bundesministerium ist für Brücken zuständig?

Für die Zuständigkeit von Brücken ist in Deutschland das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verantwortlich. Es kümmert sich um die Planung, den Bau, die Instandhaltung und die Sicherheit von Autobahn- und Bundesstraßenbrücken. Auf Länderebene übernehmen die jeweiligen Verkehrsministerien und Straßenbauverwaltungen die Verantwortung für Brücken auf Landes- und Kommunalstraßen.

Wie viele Brücken müssen in Deutschland erneuert werden?

In Deutschland besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf bei Brücken. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) müssen langfristig rund 8.000 Autobahnbrücken instandgesetzt oder modernisiert werden, um den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen gerecht zu werden. Bis zum Jahr 2032 plant das Ministerium, etwa 4.000 dieser Brücken zu modernisieren.

Zusätzlich zu den Autobahnbrücken gibt es zahlreiche Brücken im Netz der Bundesstraßen sowie auf Landes- und Kommunalebene, die ebenfalls sanierungsbedürftig sind. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) aus dem Jahr 2023 schätzt den Investitionsbedarf für die Sanierung des gesamten Verkehrsnetzes, einschließlich Straßen, Brücken und Schienen, bis 2030 auf rund 372 Milliarden Euro.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Anzahl der zu erneuernden Brücken von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der aktuelle Zustand der Bauwerke, die Verkehrsbelastung und die verfügbaren finanziellen Mittel. Daher können die genannten Zahlen je nach zukünftigen Entwicklungen variieren.

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Seit wann ist der Renovierungsstau bekannt?

Der Renovierungsstau bei Brücken in Deutschland ist bereits seit mehreren Jahrzehnten bekannt, wurde aber in den letzten Jahren stärker thematisiert. Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Hinweise darauf, dass viele Brücken, die in den 1960er und 1970er Jahren gebaut wurden, in die Jahre kommen und nicht mehr den steigenden Verkehrsanforderungen entsprechen.

Spätestens ab den 2000er Jahren wurde das Problem immer deutlicher:

Besonders stark belastete Autobahnbrücken zeigten zunehmend Schäden.

Mit dem „Brückenbericht“ von 2007 und weiteren Untersuchungen hat das Bundesministerium für Verkehr (heute BMDV) den dringenden Sanierungsbedarf bestätigt.

Ab 2010 nahmen die Diskussionen über die schlechte Infrastruktur zu, und seit 2013 wurde der Zustand von Brücken als akutes Problem anerkannt, als bekannt wurde, dass viele Brücken dringend erneuert oder verstärkt werden müssen, um den Anforderungen des Schwerverkehrs standzuhalten.

Das Thema hat in den letzten Jahren weiter an Aufmerksamkeit gewonnen, vor allem durch mehrere Vorfälle wie Sperrungen stark befahrener Brücken (z.B. die Rheinbrücke Leverkusen), die das Problem für die Öffentlichkeit und die Politik offensichtlich machten.

Weiterer Erfahrungsbericht zu Vollstromer

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Die Unterschiede beim Tanken sind schon gewaltig

Quelle: https://www.linkedin.com/posts/felix-goldbach-21ba838a_gesehen-bei-der-shell-tankstelle-in-sivershausen-activity-7261664123304787968-X7zH?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Und die einzelnen Erfahrungsberichte zeigen, dass es sich durchaus lohnt, auf Vollstromer umzusteigen.

Bei LkW grubt es vom E-Trucker interessante YouTube-Videos

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Für die SUV-Klasse veröffentliche ich hier meine eigenen Erfahrungen

Alle Berichte hier https://blog-demokratie.de/?s=Audi+Q8+55

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Einen weiteren Berichte aus LinkedIn habe ich hier geteilt.

Ein Erfahrungsbericht von

Quelle

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7261664123304787968?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7261814743886172162%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7262491101465395200%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287261814743886172162%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287262491101465395200https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7261664123304787968?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7261814743886172162%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7262491101465395200%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287261814743886172162%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287262491101465395200%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29

Zitat

„Ich liege mit meinem ENYAQ bei 19kWh pro 100km nach 46.512 gefahrenen Kilometern. Der günstigste Anbieter (ALDI AC) bei dem ich „tanke“ liegt bei 29ct, der teuerste (ENBW DC oder ADAC Aral Pulse) bei 49ct pro kWh. Im Büro26ct. Alles Bruttopreise. Unterwegs zahle ich im Durchschnitt pro 100km zwischen 5,51 Euro und 9,31 Euro. An der eigenen Wallbox 4,94 Euro. Würde ich einen Autostromtarif nehmen (bis zu 5ct günstiger) wären es 3,99 Euro. Mach ich aber nicht weil der von aussen abschaltbar ist wenn es eine Netzüberlastung gibt. Die kleineren E-Autos (Bsp. E-Twingo) in der Firma liegen bei 15kWh Verbrauch. D.h. 3,15€ / 3,90€ / 3,43€ / 7,35€ pro 100km. IONITY 35ct/kWh nutzen wir nicht mehr, da es zu wenige Ladesäulen von diesem Anbieter gibt. Übrigens hatte keiner unserer Mitarbeiter bisher ein Problem und wäre wegen zu wenig Saft im Tank liegengeblieben. Unser Vetriebler genießt es eher im warmen Auto zusitzen und seine Büroarbeit tagsüber an der Ladesäule und nicht am Abend zu Hause zu erledigen 😉 Da unsere nächsten E-Fahrzeuge ein 800V System haben werden, wird er jedoch schneller tippen müssen damit das Auto nicht fertig geladen ist bevor er seine E-Mail geschrieben hat.“

Quelle

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7261664123304787968?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7261814743886172162%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7261664123304787968%2C7262491101465395200%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287261814743886172162%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287262491101465395200%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7261664123304787968%29

Ein Gesetz zum Schutz von Ehefrauen gegen Vergewaltigung

„Früher war alles besser. Da war es noch straffrei, wenn die Ehefrau durch den Ehemann vergewaltigt wurde.“

Friedrich Merz stimmte auch gegen die Einführung des Gesetzes!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Am 15. Mai 1997 beschloss der Deutsche Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 471 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 138 dagegen, und 35 enthielten sich.

Zu den Abgeordneten, die gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmten, gehörten unter anderem #Friedrich #Merz, #Volker #Kauder und #Horst #Seehofer.

Hier eine Komplettliste aller Politiker, die gegen das Gesetz gestimmt haben.

Interessant ist, dass einige Parteien komplett für das Gesetz gestimmt haben, andere Parteien zum Teil dagegen gestimmt haben.

SPD

Alle Abgeordnete haben zugestimmt Bündnis

Grüne

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

PDS

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

Mit Nein hatten damals folgende Abgeordnete gestimmt

Geordnet wurde hier nach Parteizugehörigkeit

Gegen das Gesetz waren:

CDU/CSU

Brigitte Baumeister

Meinrad Belle

Dr. Joseph-Theodor Blank

Dr. Norbert Blüm

Dr. Wolfgang Bötsch

Klaus Brähmig

Rudolf Braun (Auerbach)

Georg Brunnhuber

Manfred Carstens (Emstek)

Hubert Deittert

Albert Deß

Wilhelm Dietzel

Hansjürgen Doss

Maria Eichhorn

Wolfgang Engelmann

Heinz Dieter Eßmann

Anke Eymer

Klaus Francke (Hamburg)

Dr. Gerhard Friedrich

Hans-Joachim Fuchtel

Norbert Geis

Dr. Reinhard Göhner

Dr. Wolfgang Götzer

Joachim Gres

Kurt-Dieter Grill

Wolfgang Gröbl

Manfred Grund

Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein

Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)

Gerda Hasselfeldt

Otto Hauser (Esslingen)

Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)

Klaus-Jürgen Hedrich

Helmut Heiderich

Detlef Helling

Ernst Hinsken Josef Hollerith

Dr. Karl-Heinz Hornhues

Siegfried Hornung

Joachim Hörster

Heng asky

DI. Dionys Jobst DI.-Ing. Rainer Jork

Bartholomäus Kalb

Volker Kauder

Hans-Ulrich Köhler

(Hainspitz)

Manfred Kolbe

Rudolf Kraus

Wolfgang Krause (Dessau)

Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues

Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

Helmut Lamp

Dr. Paul Laufs

Karl-Josef Laumann

Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach)

Heinrich Lummer

Dr. Michael Luther

Erwin Marschewski

Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)

Dr. Michael Meister

Friedrich Merz

Elmar Müller (Kirchheim)

Engelbert Nelle

Bernd Neumann (Bremen)

Friedhelm Ost

Eduard Oswald

Dr. Peter Paziorek

Angelika Pfeiffer

Dr. Gero Pfennig

Dr. Winfried Pinger

Dr. Hermann Pohler

Dr. Bernd Protzner

Dieter Pützhofen

Hans Raidel

Dr. Peter Ramsauer

Peter Rauen

Otto Regenspurger

Klaus Dieter Reichardt

(Mannheim)

Hans-Peter Repnik

Roland Richter

Roland Richwien

Dr. Erich Riedl (München)

Klaus Riegert

Franz Romer

Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)

Dr. Klaus Rose

Kurt J. Rossmanith

Adolf Roth (Gießen)

Dr. Christian Ruck

Roland Sauer (Stuttgart)

Hartmut Schauerte

Karl-Heinz Scherhag

Gerhard Scheu

Norbert Schindler

Dietmar Schlee

Bernd Schmidbauer

Christian Schmidt (Fürth)

Hans-Otto Schmiedeberg

Hans Peter Schmitz

(Baesweiler)

Michael von Schmude

De: Dar Schule

(Schwäbisch Gmünd)

Clemens Schwalbe

Wilhelm Josef Sebastian

Horst Seehofer

Heinz-Georg Seiffert

Johannes Selle

Jürgen Sikora

Johannes Singhammer

Wolfgang Steiger

Erika Steinbach

Dr. Wolfgang Freiherr von D Gethard Stoltenberg

Mathau SueB

Michael Stübgen

Mich Sueser

Dr. Klaus-Dieter Uelhoff

Gunnar Uldall

Dr. Theodor Waigel

Dr. Fritz Wittmann

Dagmar Wöhrl

Peter Kurt Würzbach

F.D.P.

Hildebrecht Braun

(Augsburg)

Dr. Karlheinz Guttmacher

Dr. Burkhard Hirsch

Roland Kohn

Uwe Lühr

Günther Friedrich Nolting

Dr. Rainer Ortleb

Enthalten

CDU/CSU

Jürgen Augustinowitz

Hans-Dirk Bierling

Renate Blank

Paul Breuer

Klaus Bühler (Bruchsal)

Werner Dörflinger

Susanne Jaffke

Dr. Egon Jüttner

Herbert Lattmann

Eduard Lintner

Dr. Manfred Lischewski

Rudolf Meinl

Hans-Wilhelm Pesch

Ulrich Petzold

Rolf Rau

Dr. Norbert Rieder

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)

Gerhard Schulz (Leipzig)

Margarete Späte

Andreas Storm

Alois Graf von Waldburg-Zeil

Gert Willner

F.D.P.

Jörg van Essen

Dr. Olaf Feldmann

Paul K. Friedhoff

Horst Friedrich

Dr. Wolfgang Gerhardt

Joachim Günther (Plauen)

Ulrich Irmer

Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann

Dr. Otto Graf Lambsdorff

Helmut Schäfer (Mainz)

Dr. Hermann Otto Solms

Carl-Ludwig Thiele

Dr. Guido Westerwelle

Die AfD war damals nicht Im Bundestag vertreten.

Quelle

https://dserver.bundestag.de/btp/13/13175.pdf

Wenn die KI die Wahrheit sagt Friedrich Merz, Jens Spahn

Wenn KI-Filme die Wahrheit sagen

Merz #Friedrich #Jens #Spahn #CDU (christliche). #DeutscheUnion würde ja am Liebsten mit der #FDP #FossileDeutschePartei koalieren.

Witziger Film mit ernstem Hintergrund. Bis zum Schluss ansehen. Da kommt dann noch die Erleuchtung.

Film 1

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Eine Liste der Verfehlungen hat der Stern einmal in einem Artikel zusammengestellt —>

https://www.stern.de/politik/deutschland/cdu-csu–korruptionsfaelle-und-lobbyverfehlungen-im-ueberblick–es-haeuft-sich-30439282.html

Hier die Namen der Politiker

Lobbyverfehlungen und Korruptionsfälle in CDU und CSU und Extremschöden, die der Steuerzahler berappen muss.

– Georg Nüßlein (CDU) Maskenaffäre

-Nikolas Löbel (CDU)

Maskendeal

– Mark Hauptmann (CDU)

Aserbaidschan-Lobbyismus

Axel Fischer (CDU

Eduard Lintner (CDU)

-Alfred Sauter (CSU)

-Georg Nüßlein (CSU)

-Joachim Pfeiffer (CDU) Beratungsfirmen über Wahlkreisbüro

-Philipp Amthor CDU) Aktienoptionen für Lobbyarbeit

-Tobias Zech (CDU)

-Andreas Scheuer (CSU) Mautskandal – 243 Millionen Euro

-Jens Soahn (CDU) Masken Schaden 2,43 Mrd. Euro

Film 2

Warum jetzt Neuwahlen sein müssen

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Tesla will Antriebsarten erweitern

Ziel von Musk ist wohl auch dann Wasserstoff zu verkaufen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Ich habe neulich einen Artikel vom 17. Juli 2024 auf ipmio.org gelesen, der eine überraschende Nachricht von Elon Musk und Tesla beschreibt.

Link https://www.ipmi.org/news/tesla-unveils-plan-first-hydrogen-powered-vehicle-model-h-2026

Erhalten habe ich den Artikel von einem User bei LinkedIn.

Zitat vom Artikel

„Musk, der bisher als Kritiker von Wasserstoff-

energie bekannt war, hat nun angekündigt, dass Tesla in Zukunft verstärkt auf Wasserstoff setzen will. Das ist bemerkenswert, weil Musk Wasserstoff als Energiespeicher früher abgelehnt und als ineffizient bezeichnet hat.

Der Grund für diesen Strategiewechsel soll laut Artikel im Wettbewerb mit dem chinesischen Automobilhersteller BYD liegen, der mit seiner eigenen Technologie Druck auf Tesla ausübt. Tesla plant nun, bis 2026 ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug namens Model H auf den Markt zu bringen. Diese Entscheidung, in den Bereich der Wasserstoff-Brennstoffzellen einzusteigen, wird als Versuch gesehen, das Angebot zu erweitern und einen neuen Markt für umweltfreundliche Technologien zu erschließen.

Im Artikel wird auch betont, dass Musk weiterhin die Komplexität der Wasserstoffspeicherung anspricht. Dennoch möchte Tesla mithilfe von Brennstoffzellen nachhaltige Lösungen für den Fahrzeugbetrieb entwickeln und den Herausforderungen der Wasserstoffinfrastruktur begegnen.“

Ob wirklich eines Tages einmal Wasserstoff genutzt wird für Fahrzeuge wie PKWs und LKWs, steht sicherlich noch lange nicht fest.

Zumindest, wenn es sich um grünen Wasserstoff handeln soll.

Was könnte hinter dieser Meldung jetzt auch noch stecken?

Trump möchte auf jeden Fall weg von der erneuerbaren Energie. Der Grund ist recht einfach: wird die erneuerbare Energie weiter verdrängt, dann ist das ein Geschäft für die fossile Energie inklusive den Transportunternehmen, den Tankstellenbetreibern usw.

Sollte dieses Geschäft auch durch die USA angekurbelt werden, dann wäre dies ein weiterer Exportschlager als vielleicht Ergänzung der fossilen Energie.

persönlich nehme ich an, dass Mask in dieser Forschung auch finanzielle Mittel aus den USA erhält, die er als Regierungsmitglied bei der erneuerbaren Energie streicht. Dies wird sich sicherlich demnächst auch herausstellen.

Allerdings muss man bei Wasserstoff auch sehr stark unterscheiden, wie er hergestellt wird.

Nicht jeder Wasserstoff ist grün. Und auch der Transport sowie die Anwendung im Fahrzeugbergen gewisse Risiken. Dazu kommt noch, dass die Effizienz höchstwahrscheinlich minimal sein wird, insbesondere dann, wenn der Wasserstoff grau ist.

Was ist Wasserstoff und wie ist die Wasserstoffkette?

Es gibt mehrere Arten von Wasserstoff, die sich nach ihrer Produktionsweise und ihren ökologischen Auswirkungen unterscheiden. Die wichtigsten Wasserstoffarten sind:

1. Grauer Wasserstoff

   •   Herstellung: Grauer Wasserstoff wird durch Dampfreformierung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas hergestellt. Dabei wird Erdgas (Methan) unter hohen Temperaturen und Drücken mit Wasserstoff und CO₂ als Nebenprodukt umgewandelt.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode führt zu hohen CO₂-Emissionen, da das freigesetzte CO₂ oft ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird.

   •   Effizienz: Der Prozess ist relativ effizient, jedoch energieintensiv, da fossile Brennstoffe verbrannt werden. Rund 60–70 % der eingesetzten Energie wird in Wasserstoff umgewandelt.

2. Blauer Wasserstoff

   •   Herstellung: Blauer Wasserstoff wird ebenfalls durch Dampfreformierung hergestellt, jedoch wird das entstehende CO₂ abgeschieden und gespeichert (Carbon Capture and Storage, CCS), um die Emissionen zu reduzieren.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode ist weniger umweltschädlich als die graue Variante, jedoch nicht vollständig klimaneutral, da CO₂-Emissionen auch durch den Energiebedarf für CCS entstehen.

   •   Effizienz: Die Effizienz liegt ähnlich wie bei grauem Wasserstoff, etwa bei 60–70 %, aber die zusätzliche CO₂-Abscheidung benötigt zusätzliche Energie, was den Gesamtwirkungsgrad verringert.

3. Grüner Wasserstoff

   •   Herstellung: Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft genutzt werden, um Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode ist umweltfreundlich und nahezu emissionsfrei, da keine fossilen Brennstoffe verwendet werden und kein CO₂ freigesetzt wird, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

   •   Effizienz: Die Elektrolyse hat eine Effizienz von etwa 60–70 %, und es gibt weitere Verluste bei der Speicherung und beim Transport des Wasserstoffs. Die Gesamtenergieeffizienz von der Produktion bis zum Verbrauch im Fahrzeug liegt daher bei ca. 25–35 %.

4. Türkiser Wasserstoff

   •   Herstellung: Türkiser Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) gewonnen. Dabei entstehen Wasserstoff und fester Kohlenstoff, ohne dass CO₂ freigesetzt wird.

   •   Umweltauswirkungen: Wenn die Energie für die Methanpyrolyse aus erneuerbaren Quellen stammt, ist der Prozess nahezu emissionsfrei, da der Kohlenstoff in fester Form abfällt und gespeichert oder industriell genutzt werden kann.

   •   Effizienz: Die Methanpyrolyse ist energieeffizient, hat jedoch eine relativ niedrige Effizienz im Vergleich zur Dampfreformierung, da die thermische Spaltung viel Energie benötigt. Die Gesamtwirkungsgradeffizienz ist ähnlich wie bei grauem und blauem Wasserstoff.

Effizienz von Wasserstoff als Kraftstoff im Fahrzeug

Die Effizienz des Wasserstoffs sinkt im Fahrzeug weiter ab, da:

1. Kompression und Speicherung: Wasserstoff muss komprimiert oder verflüssigt und sicher transportiert werden, was zusätzliche Energie erfordert.

2. Brennstoffzellen-Fahrzeuge: In einem Brennstoffzellenfahrzeug wird Wasserstoff mit einem Wirkungsgrad von etwa 50–60 % in elektrische Energie umgewandelt. Der Elektromotor im Fahrzeug hat wiederum eine Effizienz von etwa 85–90 %.

Die Gesamteffizienz von der Wasserstoffproduktion bis zur tatsächlichen Nutzung im Fahrzeugantrieb beträgt bei grünen Wasserstoff-Fahrzeugen etwa 20–30 % – deutlich geringer als bei batterieelektrischen Fahrzeugen, die eine Gesamtenergieeffizienz von etwa 70–80 % haben.

Es gibt mehrere Arten von Wasserstoff, die sich nach ihrer Produktionsweise und ihren ökologischen Auswirkungen unterscheiden. Die wichtigsten Wasserstoffarten sind:

1. Grauer Wasserstoff

   •   Herstellung: Grauer Wasserstoff wird durch Dampfreformierung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas hergestellt. Dabei wird Erdgas (Methan) unter hohen Temperaturen und Drücken mit Wasserstoff und CO₂ als Nebenprodukt umgewandelt.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode führt zu hohen CO₂-Emissionen, da das freigesetzte CO₂ oft ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird.

   •   Effizienz: Der Prozess ist relativ effizient, jedoch energieintensiv, da fossile Brennstoffe verbrannt werden. Rund 60–70 % der eingesetzten Energie wird in Wasserstoff umgewandelt.

2. Blauer Wasserstoff

   •   Herstellung: Blauer Wasserstoff wird ebenfalls durch Dampfreformierung hergestellt, jedoch wird das entstehende CO₂ abgeschieden und gespeichert (Carbon Capture and Storage, CCS), um die Emissionen zu reduzieren.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode ist weniger umweltschädlich als die graue Variante, jedoch nicht vollständig klimaneutral, da CO₂-Emissionen auch durch den Energiebedarf für CCS entstehen.

   •   Effizienz: Die Effizienz liegt ähnlich wie bei grauem Wasserstoff, etwa bei 60–70 %, aber die zusätzliche CO₂-Abscheidung benötigt zusätzliche Energie, was den Gesamtwirkungsgrad verringert.

3. Grüner Wasserstoff

   •   Herstellung: Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft genutzt werden, um Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Methode ist umweltfreundlich und nahezu emissionsfrei, da keine fossilen Brennstoffe verwendet werden und kein CO₂ freigesetzt wird, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

   •   Effizienz: Die Elektrolyse hat eine Effizienz von etwa 60–70 %, und es gibt weitere Verluste bei der Speicherung und beim Transport des Wasserstoffs. Die Gesamtenergieeffizienz von der Produktion bis zum Verbrauch im Fahrzeug liegt daher bei ca. 25–35 %.

4. Türkiser Wasserstoff

   •   Herstellung: Türkiser Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) gewonnen. Dabei entstehen Wasserstoff und fester Kohlenstoff, ohne dass CO₂ freigesetzt wird.

   •   Umweltauswirkungen: Wenn die Energie für die Methanpyrolyse aus erneuerbaren Quellen stammt, ist der Prozess nahezu emissionsfrei, da der Kohlenstoff in fester Form abfällt und gespeichert oder industriell genutzt werden kann.

   •   Effizienz: Die Methanpyrolyse ist energieeffizient, hat jedoch eine relativ niedrige Effizienz im Vergleich zur Dampfreformierung, da die thermische Spaltung viel Energie benötigt. Die Gesamtwirkungsgradeffizienz ist ähnlich wie bei grauem und blauem Wasserstoff.

Effizienz von Wasserstoff als Kraftstoff im Fahrzeug

Die Effizienz des Wasserstoffs sinkt im Fahrzeug weiter ab, da:

1. Kompression und Speicherung: Wasserstoff muss komprimiert oder verflüssigt und sicher transportiert werden, was zusätzliche Energie erfordert.

2. Brennstoffzellen-Fahrzeuge: In einem Brennstoffzellenfahrzeug wird Wasserstoff mit einem Wirkungsgrad von etwa 50–60 % in elektrische Energie umgewandelt. Der Elektromotor im Fahrzeug hat wiederum eine Effizienz von etwa 85–90 %.

Die Gesamteffizienz von der Wasserstoffproduktion bis zur tatsächlichen Nutzung im Fahrzeugantrieb beträgt bei grünen Wasserstoff-Fahrzeugen etwa 20–30 % – deutlich geringer als bei batterieelektrischen Fahrzeugen, die eine Gesamtenergieeffizienz von etwa 70–80 % haben.

Wie ist die Effizienz von grauem, Grünen, türkisen? Wasserstoff berechnet vor der jeweiligen Herstellung bis zum Fahrantrieb? mit anderen Worten: was kommt wirklich auf der Straße dann an?

Um die tatsächliche Effizienz von grauem, grünem und türkisem Wasserstoff vom Beginn der Produktion bis zur Nutzung im Fahrzeug auf der Straße zu bestimmen, betrachten wir jeden Schritt des Prozesses. Diese Berechnung umfasst die Produktions-, Speicher- und Umwandlungsverluste bis zur finalen Energie, die zur Fahrzeugbewegung beiträgt.

Hier sind die Details für jede Wasserstoffart:

1. Grauer Wasserstoff

   •   Herstellung durch Dampfreformierung: Die Effizienz liegt bei ca. 60–70 % (primär fossile Energie in Wasserstoff).

   •   Kompression, Speicherung und Transport: Verlust von ca. 10–15 %, was die Effizienz auf etwa 50–60 % senkt.

   •   Brennstoffzellen im Fahrzeug: Wandlungseffizienz von Wasserstoff in Strom in der Brennstoffzelle beträgt ca. 50–60 %.

   •   Elektromotor und Antrieb: Elektromotoren haben eine Effizienz von ca. 85–90 %.

Gesamteffizienz (Produktion bis Fahrantrieb):

60 % (Herstellung) * 85 % (Speicherung/Transport) * 55 % (Brennstoffzelle) * 85 % (Elektromotor) ≈ 24 %.

Das bedeutet, dass von der ursprünglich eingesetzten Energie etwa 24 % auf der Straße ankommt.

2. Grüner Wasserstoff

   •   Herstellung durch Elektrolyse: Effizienz liegt bei ca. 60–70 % (elektrische Energie in Wasserstoff).

   •   Kompression, Speicherung und Transport: Verlust von ca. 10–15 %, was die Effizienz auf etwa 50–60 % reduziert.

   •   Brennstoffzellen im Fahrzeug: Umwandlung von Wasserstoff in Strom mit ca. 50–60 % Effizienz.

   •   Elektromotor und Antrieb: Effizienz des Elektromotors liegt bei etwa 85–90 %.

Gesamteffizienz (Produktion bis Fahrantrieb):

65 % (Elektrolyse) * 85 % (Speicherung/Transport) * 55 % (Brennstoffzelle) * 85 % (Elektromotor) ≈ 26 %.

Damit kommen etwa 26 % der ursprünglich eingesetzten Energie auf der Straße an.

3. Türkiser Wasserstoff

   •   Herstellung durch Methanpyrolyse: Die Effizienz liegt bei ca. 60–70 % (Energie im Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff).

   •   Kompression, Speicherung und Transport: Verlust von ca. 10–15 %, senkt die Effizienz auf ca. 50–60 %.

   •   Brennstoffzellen im Fahrzeug: Umwandlung von Wasserstoff in Strom mit ca. 50–60 % Effizienz.

   •   Elektromotor und Antrieb: Effizienz des Elektromotors liegt bei ca. 85–90 %.

Gesamteffizienz (Produktion bis Fahrantrieb):

65 % (Methanpyrolyse) * 85 % (Speicherung/Transport) * 55 % (Brennstoffzelle) * 85 % (Elektromotor) ≈ 26 %.

Auch hier kommen etwa 26 % der ursprünglich eingesetzten Energie auf der Straße an.

Wie funktioniert ein Wasserstoffauto? Entsteht hierbei auch Abwärme? Wenn ja, wie viel Prozent aus der Energie sind Wärme und wie viel Prozent sind Fahrenergie?

Ja, in einem Wasserstoffauto entsteht auch Abwärme, da die elektrochemische Reaktion in der Brennstoffzelle nicht 100 % effizient ist. Ein Teil der Energie wird dabei in Form von Wärme freigesetzt. Der Wirkungsgrad und die Verteilung zwischen Fahrenergie und Abwärme können variieren, aber hier sind typische Werte und Erklärungen dazu:

1. Wirkungsgrad der Brennstoffzelle: Die Brennstoffzelle selbst hat in der Regel einen Wirkungsgrad von etwa 50-60 %. Das bedeutet, dass ungefähr 50-60 % der im Wasserstoff gespeicherten Energie in elektrische Energie umgewandelt werden, die dann den Elektromotor antreibt.

2. Abwärmeanteil: Die restlichen 40-50 % der Energie werden als Abwärme freigesetzt. Diese Wärme entsteht aufgrund der elektrochemischen Reaktion und des Widerstands in der Brennstoffzelle und kann nicht zur Fahrenergie beitragen.

3. Gesamtwirkungsgrad des Fahrzeugs: Wenn die erzeugte elektrische Energie den Elektromotor antreibt, verliert das Fahrzeug noch einmal etwa 5-10 % der Energie aufgrund von Motor- und Getriebeverlusten. Insgesamt erreicht ein Wasserstoffauto also typischerweise einen Wirkungsgrad von etwa 40-50 % von der im Wasserstoff gespeicherten Energie bis hin zur Antriebsleistung an den Rädern.

Verteilung in Prozent:

   •   Fahrenergie: Etwa 40-50 % der Energie im Wasserstoff wird letztendlich in Bewegungsenergie umgewandelt und treibt das Fahrzeug an.

   •   Abwärme: Etwa 50-60 % der Energie geht als Wärme verloren, die nicht für den Antrieb genutzt wird.

Diese Verteilung zeigt, dass ein Wasserstoffauto im Vergleich zu batteriebetriebenen Elektroautos, die Wirkungsgrade von 70-80 % erreichen, einen niedrigeren Gesamtwirkungsgrad aufweist. Ein Vorteil ist jedoch die hohe Reichweite und kurze Betankungszeit des Wasserstoffautos, was es besonders für längere Fahrten attraktiv machen kann.

Position der Parteien zum Transparenzgesetz und Hinweisgebergesetz

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.

Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.

Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.

Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben

CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz

Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.

Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.

Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.

Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:

Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.

Stellungnahmen der Parteien

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.

   •   SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.

   •   Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.

   •   FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.

   •   CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.

   •   AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.

Abstimmungen im Bundestag

Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.

   •   Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.

   •   FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.

   •   AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:

Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.

   •   CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.

   •   SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.

   •   Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.

   •   FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.

   •   AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.

Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.

Hier jedoch eine kleine Ergänzung:

Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten

Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.

Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.

Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.

Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!

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