Gedankliche Zusammenhänge – Wie sich früher und auch heute Brandmauern verändern können.
Nein, so weit sind wir (noch) nicht in Deutschland.
Und als „überzeugter Demokrat der Mitte“, der schon alle wirklich demokratischen Parteien gewählt habe, habe ich trotzdem große Bedenken, dass sich die Historie wiederholen könnte.
Hierzu ein kleiner historischer Ausschnitt eines bekannten Beispiels ohne besondere Bewertung:
Der Großvater (mütterlicher Seite) von Friedrich Merz – Josef Paul Sauvigny gehörte von 1917 bis 1933 der Zentrumspartei Deutschland an.
Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1938 auch der NSDAP.[7] Er war von 1917 bis 1937 Bürgermeister von Brilon.
Ohne die damalige Beseitigung der Brandmauer durch die Zentrumspartei wäre wohl die Machtergreifung durch Hitler schwer möglich gewesen.
Davor hatte die Zentrumspartei Deutschland eine Zusammenarbeit mit der NSDAP immer von sich abgewiesen, obwohl es bereits vor 1933 schon gemeine Treffen zwischen der Zentrumspartei Deutschland und der SA bzw. NSDAP gegeben hatte.
Sicherlich ist dies Schnee von Gestern. Und es soll auch keine Anspielung darauf sein, dass Friedrich Merz zwar die AfD gerade ablehnt, aber Die Grünen als Hauptfeind deklariert hat.
Trotzdem bleibt bei mir ein befremdliches Gefühl, was Merz wirklich machen wird, sollte er in zwei Jahren die stärkste Partei ein und die AfD die zweitstärkste Kraft wäre.
Denn mit wem will Merz dann wirklich koalieren? Im kommenden Jahr sind nicht nur in einigen Bundesländern, sondern auch die Europawahl.
Und was sich in der EU abspielt hat Christoph Bautz bei LinkedIn beschrieben:
Es sind zwei Ereignisse der letzten Woche, die auf den ersten Blick nichts miteinander zutun haben: Der rechtsextreme Geert Wilders gewinnt mit einem Rekordergebnis die niederländischen Parlamentswahlen – auch weil die Konservativen erstmals nicht mehr ausschlossen, mit ihm eine Koalition zu schmieden. Parallel dazu scheiterte die EU-Pflanzenschutzverordnung für weniger Pestizide im Europaparlament, weil die Konservativen mit den Rechtsextremen kooperierten.
Was beide Ereignisse verbindet? Sie werfen ein Schlaglicht darauf, was nach der Europawahl am 9. Juni droht: Dass die Brandmauer nach Rechtsaußen im Europaparlament fällt. Und eine Kooperation von Konservativen und Rechtsextremen sich normalisiert. Die Folgen für das europäische Einigungsprojekt der EU wären verheerend – besonders aber für ihre ambitionierte Umwelt- und Klimagesetzgebung, dem Green Deal. Diese droht völlig ins Stocken zu geraten oder gar rückabgewickelt zu werden.
Für den zunehmenden Widerstand gegen den Green Deal steht vor allem Manfred Weber, Chef der konservativen EVP-Fraktion. Er liebäugelt offen mit der rechtskonservativen ECR-Fraktion. Jener Fraktion, der auch die faschistische Partei Fratelli d’Italia der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angehört. Der informelle Weber-Meloni-Pakt wirkt sich bereits jetzt negativ aus: Das Renaturierungsgesetz (NRL) als eine der Säulen des Green Deal konnte nur mit einschneidenden Verwässerungen im letzten Moment gerettet werden. Beim Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 konnte ein vollständiges Absägen gerade so verhindert werden, während die EU-Pflanzenschutzverordnung (SUR) jetzt komplett scheiterte.
Mit den Wahlen droht eine Zäsur: Europäische Umfragen prognostizieren, dass am 9. Juni die Grünen die Hälfte ihrer Sitze verlieren und ECR beziehungsweise die rechtsextreme ID, der auch die AfD angehört, ein Viertel hinzugewinnen. Das reicht nicht für eine absolute Mehrheit. Aber mithilfe von Abweichler*innen aus anderen Fraktionen droht allen weiteren Gesetzesvorhaben des Green Deal das Aus. Oder gar seine Rückabwicklung.
Ein Beispiel: Ab 2027 soll der zweite Emissionshandel – für Gebäude und Verkehr – europaweit in Kraft treten. Ein zentraler Hebel um über marktwirtschaftliche Preisanreize schrittweise klimafreundliche Alternative zu ersetzen. Der Preissprung wird an den Zapfsäulen und auf den Gasrechnungen spürbar sein. Schon heute ist absehbar, wie der Weber-Meloni-Pakt reagieren wird: Per Parlamentsmehrheit die EU-Kommission dazu drängen, durch eine Notfallverordnung den Marktlenkungsmechanismus auszusetzen.
Europas Zivilgesellschaft scheint noch nicht die Brisanz der Lage erkannt zu haben. Und erst recht nicht viele Bürger*innen. Das müssen wir dringend ändern. Wir von Campact e.V. stehen klar für den Green Deal, für die Brandmauer gegen Rechts und für ein zukunftsfähiges Europa. Mein Gastartikel bei Table.Media:
Wir müssen Wählerinnen und Wähler mit einer Vision von Europa begeistern, fordert Christoph Bautz. Der Campact-Vorstand warnt vor einem Rechtsruck im Europaparlament. Dieser würde verheerend für die ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik des Green Deal sein.
Die Kommentare zu diesem Artikel:
Der derzeitige Rechtsruck, die Erfolge der Lobbyorganisation von:
– #Ölkonzerne
– #Gaskonzernen
– #Atomstrom
– und den dazugehörigen Investmentgesellschaften (z.B. #BlackRock, #KKR)
stimmen mich schon bedenklich.
Auch im 3.Reich spielten beispielsweise Stahlunternehmen und die Automobilindustrie eine gewichtige Rolle bei der Militarisierung und der Vorbereitung der Kriege.
Die Unternehmen sahen Cash! Und heute? Ist das nicht viel anders.
Oder ist der #AxelSpringerVerlag nicht schon in Teilen als #verfassungsfeindlich einzustufen?
Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. mit selektiver Berichterstattung Meinungen in bestimmte Richtungen lenkt und damit auch die AfD größer gemacht hat. Und dies ist durchaus in Teilen schon meiner Meinung nach verfassungsfeindlich.
Vor ca 48 Jahren hatte ich als Schüler das Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll gelesen. Es war im Deutschunterricht behandelt worden. Ebenso wie die Bücher:
„Farm der Tiere“
„1984“ von George Orwell, wobei diese Bücher von Coronaleugnern und Impfgegnern inhaltlich missbraucht werden. Trotzdem sind alle drei Bücher auch für mich prägend gewesen.
Prägend, denn parallel wurde im Geschichtsunterricht auch der Medienmissbrauch in der Weimarer Republik (#Medienmogul #Hugenberg) und als Folge die Grundlage von der #Propagandamaschine der #NSDAP behandelt.
Die #Bild sowie der ganze #Axel-#Springer-#Verlag ist durchaus mit dem #Medienmogul #Hugenberg der Weimarer Republik vergleichbar.
Beispiel Der Aktionär KKR von der Mediengruppe Axel-Springer verdient an Atomkraftwerken und fossiler Energie.
Und Döpfner kann durchaus als sehr rechts stehender Zeitgenosse betrachtet werden. Und der Ausspruch er sei „FÜR DEN KLIMAWANDEL“ ist schon sehr bedenklich.
Genauso bedenklich wie die Tatsache dass #BLACKROCK wohl rund 25% Ertrag unmittelbar und mittelbar durch das Geschäftsfeld „#fossile #Energie“ und „#Atomkraft“ generiert. Experten schätzen diesen Anteil sogar teilweise noch höher ein.
Und interessanterweise war #Merz dort bis ca 2018 als #Lobbyist tätig.Nach eigenen Angaben (2018) verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.
Und warum #Friedrich #Merz heute für #Atomkraft ist, kann sich selbst ausrechnen, warum das so ist.
Böse Zungen behaupten, Merz will für die #Investmentbranche und besonders für #BlackRock Steigbügelhalter sein, damit er – oder vielleicht seine Familie – dort später ein gutes Einkommen erzielt.
Beispiele gibt es ja genug in der Politik. Gerhard Schröder mit Gasprom ist da nur ein Beispiel.
Momentan behauptet Merz, er ist gegen die AfD, aber …….
…bleibt das auch so, wenn die CDU einen Koalitionspartner nach den Wahlen braucht und sie die Wahl hätte zwischen SPD, Grüne oder auf der anderen Seite mit AfD?
Ich hoffe, es kommt keine Geschichtswiederholung „Weimarer Republik“!
Dass das Verhalten der CDU inzwischen sogar mit der „#Zentrumspartei #Deutschland“ aus der Weimarer Republik Parallelen aufweist, ist noch viel bedenklicher.
Die damalige Zentrumspartei Deutschland hatte sich zunächst (auch) von den Rechtsradikalen distanziert, war aber später einen Deal eingegangen.
Kurioserweise war der Großvater von Friedrich Merz in der Centrumpsrtei Bürgermeister in Brilon und später (ab 1933 bei der SA) und ab 1938 Mitglied in der NSDAP.
Die Lobbyverbände arbeiten immer nach der gleichen Strategie
Mitte des 20.Jahrhunderts wurde die starke Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens allgemein bekannt. Die Gesundheitsgefahren durch Rauchen sind sowohl epidemiologisch als auch durch biochemisch-molekularbiologische Untersuchungen zweifelsfrei belegt.
Jahrzehntelang hatte die Zigarettenindustrie dieses Wissen zurückgehalten und versucht die Gefahr klein zu reden. Durch gezielte Desinformation, Werbung und Einwirkung in die politischen Parteien in Deutschland, der EU sowie besonders in den USA versuchten die Lobbyverbände gegen ein Rauchverbot vorzugehen, bzw. hinauszuzögern.
Alle Lobbyverbände arbeiten nach dem gleichen Muster
Und dieses Muster wird in dem nachfolgenden Filmbeitrag deutlich. Der Film bestätigt durch umfangreiche #Recherchen, #Zeitzeugenberichte und #Dokumente mit welchen Mitteln die #Öllobby arbeiten.
Wisst Ihr, wer Theo Müller ist? Er ist der CEO von #Müllermilch und Marken wie etwa #Landliebe. #Müller hat jetzt eingestanden, mit der #Führerin der #blauen #Nazi-#Sekte zusammenzuarbeiten. Zuletzt waren Bilder von #Alice #Weidel aufgetaucht.
Es braucht jetzt die berühmte Abstimmung mit den Füßen: Keine Produkte mehr von Müllermilch kaufen!
Wer mit der #noafd kungelt, muss es gesellschaftlich spüren, dass es falsch und fatal ist.
Warum besonders Friedrich Merz die Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.
KÖNNTE MERZ EINEN PERFIDEN PLAN ANSTREBEN?
Ob dieser Gedanke falsch ist, oder Friedrich Merz tatsächlich diesen Plan hat, kann derzeit (noch) nicht bewiesen werden.
Aber ganz abwegig ist dieses Szenario wohl auch nicht. Deshalb hier einmal ein Szenario, das schon perfide genannt werden könnte.
Die Teile eines angenommenen Planes:
1. Friedrich Merz pocht mit allen Mitteln auf Einhaltung der Schuldengrenze.
2. Das Bürgergeld soll reduziert werden auf die alte Regelung von HarzIV
3. Andere Sozialleistungen sollen reaktiviert werden
Der soziale Sprengstoff steigt bis zur Bundestagswahl 2025 weiter an. Im Jahr 2024 wird die Spannung so stark, dass eine vorzeitige Bundestagswahl droht.
4. Die Bundestagswahl gewinnt die CDU, gefolgt von der AfD.
5. Mit wem die CDU koaliert, ist plötzlich völlig offen.
Das Ziel von Merz ist es, die Privatwirtschaft und die Investmentbanken zu fördern.
Atomkraftwerke sollen wieder reaktiviert werden. Hierzu werden staatliche Subventionen an die Investmentbanken und die Atomlobby vergeben.
#BlackRock ist natürlich wieder mit im Boot.
Da staatliche Investitionen in die Transformation zur Zeit der Ampelregierung nicht geklappt hatten, will Merz dies ebenso an die Privatwirtschaft mit entsprechenden Förderungen vergeben.“
Noch mehr Horror notwendig?
Bei allem was ein Herr Friedrich Merz tut, sollte man immer im Auge behalten, dass Merz als Lobbyvertreter von #BlackRock bis 2018 tätig war.
Und laut eigenen Aussagen verdiente er im Jahr 2018 über eine Mio. Euro pro Jahr.
Und Merz wäre nicht der erste Politiker, der aus der Politik wieder in die Privatwirtschaft (vielleicht wieder Blackrock) zurück wechselt. Gerhard Schröder & Co sind namhafte Beispiele.
Jedenfalls ist feststellbar, dass Merz die Umwelt und der Klimaschutz völlig egal sind, zumindest im Vergleich zu allen Geschäften in Zusammenhang mit Investmentgeschäften.
Würden die Vorstellungen von Merz umgesetzt werden, würden die Investmentbanken #BlackRock & Co. Milliarden oder sogar Billionen USD zusätzlich einnehmen.
Perfide ist nicht die Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte, sondern die Abkehr von der Nachhaltigkeit
Die Investmentgesellschaft sowie die Atomlobby und fossiler Energielobby hat nunmal das Hauptziel Cash in einer übersichtlichen Zeitspanne zu produzieren.
Dies ergibt sich alleine schon aus dem Shareholdervalue-Gedanken für die Eigentümer – die Aktionäre den höchsten Profit zu erzielen.
Hierzu zählen nunmal der Kurs und die Dividende. Bestandteil des Kurses ist die Kursphantasievfür die Zukunft. Machtverlust zählt hier zur Beflügelung des Kurses.
Vorstände werden regelmäßig bei Aktiengesellschaften für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Gehälter setzen sich meist aus einem fixen Gehalt und einem flexiblen Gehaltsbestandteil und aus Aktien oder Derivaten zusammen.
Insoweit hat der Vorstand immer das Ziel zu einem bestimmten Zeitpunkt den Aktienkurs / zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt hoch zu bringen,
Die Nachhaltigkeit spielt dabei oft eine untergeordnete Rolle.
Teil 1 : Ein Kommentar von Marcel Fratzscher, Präsident vom DIW, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Teil 2: Könnte #Merz einen #perfiden #Plan #anstreben?
Teil 1 von Marcel Frantzscher
„Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich heute in einer Regierungserklärung zu den Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts geäußert.
Dazu eine Einordnung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Bundeshaushalt signalisiert Kontinuität.
Die Diskussion im Bundestag zeigt jedoch auch die Emotionalität und Zerstrittenheit der Parteien, die Deutschland wirtschaftlich schaden könnten.
Die Regierungserklärung lässt aber nicht erkennen, wie der Haushalt 2024 aussehen wird und wo die Bundesregierung ihre Prioritäten setzen wird.
Der Bundeskanzler versucht Ruhe in eine hitzige Diskussion zu bringen und die Unsicherheit über den künftigen Kurs der Finanzpolitik zu reduzieren.
Die Entscheidung für einen Nachtragshaushalt 2023 ist klug und pragmatisch. Der Bundeskanzler hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung ihre Versprechen gegenüber Menschen und Unternehmen erfüllen wird.
Die Erklärung zeigt, dass es keine Kürzungen auf dem Rücken der verletzlichen Gruppen der Gesellschaft bei Sozialausgaben geben wird.
Scholz verspricht ein entschiedenes Handeln der Bundesregierung, um Strom- und Gaspreise auf relativ niedrigem Niveau zu halten oder notfalls stabilisierend einzugreifen, auch wenn die Strom- und Gaspreisbremse nicht bis März 2024 fortgesetzt wird. Zudem der Bundeskanzler betont die Verantwortung Deutschlands in Europa und global.
Die Regierungserklärung enthält die richtigen Signale.
Es wird nun jedoch in den kommenden Wochen essenziell sein, dass die Bundesregierung klare Prioritäten setzt und sich auf einen Haushalt für 2024 einigt.
Es ist vor allem die Verantwortung des Bundeskanzlers, den Finanzminister und die FDP von einem wirtschaftlich schädlichen Sparkurs abzubringen und die Priorität bei den öffentlichen Investitionen in Transformation und Klimaschutz zu bestätigen.
Die Bundesregierung muss nun schnell die entstandene Unsicherheit bei Unternehmen und Bürger*innen über die bereits versprochenen Leistungen und Unterstützungen ausräumen.
Wenn dies nicht gelingt, dann könnte ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für 2024 entstehen. Die Wirtschaft wird sich vermutlich nicht so deutlich erholen wie erhofft. Ich rechne jedoch nicht mit einer Rezession für 2024.
Das größere Risiko ist, dass die ökologische und digitale Transformation stark gebremst wird und langfristig eine Deindustrialisierung verstärkt, so dass gute Arbeitsplätze verloren gehen. Daher ist es wichtig, dass die Bundesregierung auf Investitionen setzt und keinen harten Sparkurs fährt.“
—————-
Völlig zu Recht weißt Präsident Fratzscher darauf hin, dass jetzt Investitionen dringend notwendig sind.
Den Sparkurs weiter zu fahren, schädigt die Weiterentwicklung von Deutschland.
Wie hoch ist die Staatsverschuldung?
Für Deutschland betrug die Schuldenstandsquote 2022 66,3 Prozent.
Das bedeutet, die Gesamtverschuldung betrug 66,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Im Vergleich zu den beiden Vorjahren hat sich die Schuldenstandsquote in Deutschland damit verbessert: Im Jahr 2020 lag sie bei 68,7 Prozent, 2021 bei 69,3 Prozent.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten 1997 in den sogenannten Maastricht-Kriterien festgelegt, dass die Schuldenstandsquote nicht mehr als 60 Prozent betragen soll. Dies gelang in den vergangenen Jahren jedoch vielen Mitgliedsstaaten nicht, der EU-weite Durchschnitt lag 2022 bei 84 Prozent.
In den USA liegt die Schuldenstandsquote bei mehr als 100 Prozent, in Japan sogar bei mehr als 200 Prozent. Dennoch sei bei diesen Ländern die Gefahr einer Staatspleite momentan gering
Staatsverschuldung weltweit
Das Bruttoinlandsprodukt ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen angibt, die während eines Wirtschaftsjahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte erwirtschaftet wurden, nach Abzug aller Vorleistungen.
Mit einer Staatsverschuldung von rund 66 % ist Deutschland sehr gut aufgestellt.
Allerdings sind die Investitionen in die Zukunft zu niedrig!
Vergleicht man den Verlauf der Investitionen der letzten 30 Jahre, dann sind diese nicht gewachsen, sondern eher geschrumpft.
Besonders staatliche Investitionen befinden sich auf niedrigem Niveau
Bei Investitionen in die Zukunft dominiert China und die USA
Die USA hängen mit ihrem Investitionsboom andere Länder ab.
Konkret verglich das Finanzministerium die US-Zahlen mit jenen in Japan, wo die Produktion unter Pandemie-Vorniveau liege – und mit Deutschland, wo die „realen Neubauausgaben für Fabrik- und Werkstattgebäude im letzten Jahrzehnt relativ stabil geblieben“ seien. „Der Boom im Fabrikbau, der die USA erfasst hat, findet in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften nicht statt“, so das Finanzministerium.
Stabil als USA-Aussage bedeutet in diesem Fall stagnierend!
Deutschland muss in die richtigen Felder investieren
Sinnvoll ist neben dem weiterhin notwendigen sozialen Netz keine Subvention, sondern eine Investition in
– die Digitalisierung
– erneuerbare Energie
Dafür müssen die Subventionen in klimaschädliche Bereiche abgebaut werden.
Kerosin für Flugzeuge zu subventionieren sind ebenso wie Dienstfahrzeugsubventionierung von fossilen Fahrzeugen ab 2024 zu streichen.
Zumindest sollte die 1%-Regelung auf 2 % heraufgesetzt werden, wenn es sich bei dem Dienstwagen um ein fossiles Fahrzeug handelt. Diese Regelung würde den Ausbau der Stromerfahrzeuge erheblich erhöhen.
Und wenn Kerosin nicht mehr staatlich subventioniert wird, würde dies teilweise zu mehr Urlaub in Deutschland führen.
Mehr Urlaub in Deutschland fördert auch das BIP.
Teil 2: Könnte #Merz einen #perfiden #Plan #anstreben?
Warum besonders Friedrich Merz die Erhöhung der Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.
Könnte Merz einen perfiden Plan anstreben?
Ob dieser Gedanke falsch ist, oder Friedrich Merz tatsächlich diesen Plan hat, kann derzeit (noch) nicht bewiesen werden.
Aber ganz abwegig ist dieses Szenario wohl auch nicht. Deshalb hier einmal ein Szenario, das schon perfide genannt werden könnte.
Die Teile eines angenommenen Planes:
1. Friedrich Merz pocht mit allen Mitteln auf Einhaltung der Schuldengrenze.
2. Das Bürgergeld soll reduziert werden auf die alte Regelung von HarzIV
3. Andere Sozialleistungen sollen reaktiviert werden
Der soziale Sprengstoff steigt bis zur Bundestagswahl 2025 weiter an. Im Jahr 2024 wird die Spannung so stark, dass eine vorzeitige Bundestagswahl droht.
4. Die Bundestagswahl gewinnt die CDU, gefolgt von der AfD.
5. Mit wem die CDU koaliert, ist plötzlich völlig offen.
Das Ziel von Merz ist es, die Privatwirtschaft und die Investmentbanken zu fördern.
Atomkraftwerke sollen wieder reaktiviert werden. Hierzu werden staatliche Subventionen an die Investmentbanken und die Atomlobby vergeben.
#BlackRock ist natürlich wieder mit im Boot.
Da staatliche Investitionen in die Transformation zur Zeit der Ampelregierung nicht geklappt hatten, will Merz dies ebenso an die Privatwirtschaft mit entsprechenden Förderungen vergeben.“
Noch mehr Horror notwendig?
Bei allem was ein Herr Friedrich Merz tut, sollte man immer im Auge behalten, dass Merz als Lobbyvertreter von #BlackRock bis 2018 tätig war.
Und laut eigenen Aussagen verdiente er im Jahr 2018 über eine Mio. Euro pro Jahr.
Und Merz wäre nicht der erste Politiker, der aus der Politik wieder in die Privatwirtschaft (vielleicht wieder Blackrock) zurück wechselt. Gerhard Schröder & Co sind namhafte Beispiele.
Eine Anmerkung vorab. Ich bin selbst Demokrat der Mitte und habe schon alle demokratisch tätigen Parteien gewählt. Das waren CDU, DieGrünen, FDP und SPD.
Linke und Rechtsaußen -Flügel sind für mich weltfremd oder menschenverachtend und Falken bei mir seit meinem 18. Lebensjahr regelmäßig durch.
Bei der Recherche der fossilen Energie, der Atomlobby und auch früher schon bei der Waffenlobby, Tabakindustrie und auch in der Ernährungsindustrie sind mir immer wieder Gemeinsamkeiten der Akteure aufgefallen.
Anfangs verstand ich nicht wie diese Wirtschaftszweige denn mit den Republikanern, Rechtspopulisten und Rechtsextremen zusammenhängen.
Schaut man sich diese Netze genau an, dann sieht man auch die Verbindungen zueinander.
Bereits 1928-1945 gab es Verbindungen in der Industrie mit den Nationalsozialisten. Große Industriezweige verdienten durch Hitler auch prächtig. Ob es der Autobahnbau für die schnelle Panzerlogistik war, der Autobau oder die Stahlindustrie.
Diese Wirtschaftszweige hatten prächtig daran verdient und Die NSDAP hatte in diesen Unternehmen auch die Steigbügelhalter gefunden, die sie gebraucht haben. Letztendlich verdienten die NSDAP-Funktionäre auch daran.
In den 80 bis 90-er Jahren wurden vier Bereiche immer öfters kritisiert:
1. Die Waffenlobby wurde stärker kritisiert.
2. Es wurde immer stärker wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist
3. Gegen Atomkraft wurde seit ca. 1975 immer öfter demonstriert. So gab es in Deutschland die erste größere Demonstration 1975 in Wyhl (Südbaden).
4. Auch in der Ernährungsindustrie gab es seit ca 2000 immer stärker Kritik. Grund: Ungesunde Ernährung, Dickmacher und zu viel Fleisch.
Aber was hat dies mit Rechtspopulismus denn zu tun?
Am deutlichsten wird dies bei der Waffenindustrie.
Die Waffenlobby
Die National Rifle Association, kurz NRA (von National Rifle Association, „Nationale Gewehr-Vereinigung“), wurde 1871 in den USA als Organisation für das Sportschießen und Training an Schusswaffen gegründet.
Die NRA ist eine der größten Interessengruppen und hat zahlreiche politische Wahlen in den USA finanziell und propagandistisch beeinflusst.
Auch wenn die NRA auch die demokratische Partei bezahlt, so fließen die meisten Gelder an die Republikaner.
Darüber hinaus unterstützt sie „im Rahmen des Vereinslebens“ auch Schießclubs, die im rechtsextremen Milieu zu finden sind.
Rechtlich ist die NRA eine gemeinnützige Körperschaft(Association), steuerbefreit gemäß § 501(c)(4) im Titel 26 des United States Code.
Die NRA hat auch das Argument, dass die Entwaffnung der Amerikaner mit dem Recht der Selbstverteidigung entwickelt. „Waffen würden das Leben und die amerikanische Freiheit sicherstellen.“
Während bei den Demokraten ein hoher Anteil gegen Schusswaffen im Haus sind, ist der Anteil bei den Republikanern verschwindend gering.
Die Zigarettenlobby
Wissenschaftler haben bislang nur wenig Notiz davon genommen, in welchem Ausmaß Wirtschaftsverbände die Auftragsforschung zu nutzen versuchen, um die öffentliche Meinung und die staatliche Gesetzgebung zu beeinflussen.
Fakt ist jedoch, dass in der Tabakindustrie jahrzehntelang die „Freiheit durch Rauchen“ publiziert wurde, obwohl bekannt war, dass Rauchen Krebs erzeugt.
In so manchen Gerichtsprozessen musste die Tabakindustrie deshalb schon Millionen bezahlen. „Der Gewinn war und ist höher, also weiter so.“ Bezahlen muss es der Raucher und die gesamte Gesellschaft durch Steuern, Krankenkassenbeiträge, Invaliditätsleistungen und die Pflegekasse.
Die Lobby der Tabakindustrie war und ist international gut aufgestellt.
Es existieren Tausende von Organisationen in den Vereinigten Staaten, die für alles Mögliche werben, von A wie Asbest bis Z wie Zink. Namhafte PR-Gesellschaften – zB Hill & Knowlton – hatten nicht nur Desinformation bei Asbest, sondern auch im Geschäftsfeld Tabak die Risiken des Rauchens kleingeredet bzw. zerstreut.
Einen interessanten Artikel hierzu gibt es auch im Netz. Überschrift:
Wir produzieren Zweifel“ Die Wissenschaft der Wirtschaftsverbände
Und so wurden auch extra „Institute“ und „gemeinnützige Vereine“ gegründet, damit neben steuerlichen Möglichkeiten auch die Finanzströme der Spenden zu verschleiern.
Beispiel „The Heartland Institute“
US-amerikanische konservative und libertäre Denkfabrik
Zitat aus Wikipedia:
„The Heartland Institute ist eine US-amerikanische konservativeund libertäre Denkfabrik mit Sitz in Chicago. Die 1984 von Joseph Bast gegründete Organisation gehört dem Atlas Network an und hat sich vor allem dem Abbau von Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutzvorschriftenverschrieben. Während zunächst die Verteidigung von Tabakprodukten und DDT zu den Schwerpunktthemen zählte, avancierte später die Klimawandelleugnung zum zentralen Thema.
Seit 2020 versucht die Organisation auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie zu untergraben und verbreitet Falschinformationen und Verschwörungstheorien zur Pandemie.
Finanziert wird Heartland unter anderem von der Tabak-, Kohle- und Erdölindustrie. Wichtige Geldgeber sind bzw. waren u. a. Philip Morris, die R. J. Reynolds Tobacco Company, die Koch Family Foundation, die Mercer Family Foundation und ExxonMobil.“
Alleine die Namen der Unterstützer macht schon die politische Richtung deutlich. Robert A. Mercer unterstütze die Republikaner mit Mio von USD im Wahlkampf 2016. Auch der politische Berater Bannon hatte davon direkt profitiert.
Die rechte Ideologie hat mit der #Fossillobby und der #Atomlobby eine #finanzstarke #Lobby, die jede Möglichkeit nutzen wird Falschinformationen gegen
#Windkraft
#Photovoltaik
#Wasserkraft
#grünen #Wasserstoff zu streuen. Zu Beginn wurde mit diversen Tricks gearbeitet (Beispiele: Windkraft: Vögel sterben, Wind wird verändert und ändert #Klima, Windstrom und Solar kann nicht gespeichert werden etc.) Nachdem dies auch entkräftet wurde (—> https://lnkd.in/ePYwhSbr )
wurde und wird weiter versucht Falschinformationen zu publizieren.
Dabei spielt der Verlag #AxelSpinger eine wesentliche Schlüsselrolle
Die #rechte #Ideologie ist #wesentlich #gefährlicher, da sie auch von der #Fossilien #Energie sowie der #Atomlobby gesponsert wird
Die rechte Ideologie hat mit der Fossillobby und der Atomlobby eine finanzstarke Lobby, die jede Möglichkeit nutzen wird Falschinformationen gegen
Windkraft
Photovoltaik
Wasserkraft
grünen Wasserstoff zu streuen. Zu Beginn wurde mit diversen Tricks gearbeitet (Beispiele: Windkraft: Vögel sterben, Wind wird verändert und ändert Klima, Windstrom und Solar kann nicht gespeichert werden etc.) Nachdem dies auch entkräftet wurde (—> https://lnkd.in/ePYwhSbr )
wurde und wird weiter versucht Falschinformationen zu publizieren. Dabei spielt der Verlag #AxelSpinger eine wesentliche Schlüsselrolle
Die #rechte #Ideologie ist #wesentlich #gefährlicher, da sie auch von der #Fossilien #Energie sowie der #Atomlobby gesponsert wird
(Beispiele: EIKE —> Die Gemeinsamkeiten von Trump, AFD, Republikanern, Mercer, EIKE, CFACT, Waffenlobby, Exxon und Fracking und Contra Nordstream2 https://lnkd.in/dDqiwJnk
—> Kohlekraftwerke müssen laufen, weil Atomkraftwerke abgestellt wurden? Kernkraftwerke vom Netz und dafür mehr Kohlekraftwerke?!
Ich habe in den 44 Jahren meiner Wahlberechtigung schon unterschiedliche demokratische Parteien gewählt (SPD, FDP, CDU, DieGrüne), jedoch nie extreme Linke oder extreme rechte Parteien.
Ich bezeichne mich als Demokrat „der Mitte“
Keine Partei hat ein Rezept, das zu jeder Zeit passt. Derzeit sehe ich es so, dass die Klimaveränderung die grösste Gefahr extreme Veränderungen sein wird.
Wenn die Polkappen und Gletscher als Folge von CO2-Erhöhung weiter abschmelzen,
dadurch der Meeresspiegel weiter ansteigt und die Meeresoberfläche wärmer und größer wird,
dadurch dann die Thermik der Luft ansteigt
und die Luftfeuchtigkeit ansteigt
und die Winde extremer werden,
dann gibt es extremere Unwetter
und am Äquator und dem Mittelmeer extreme Hitzeperioden,
die es den Menschen in diesem Bereich nicht mehr ermöglichen, dort zu leben.
Dies ist auch kein Wunder, denn wenn die Temperatur dauerhaft oberhalb von 37!Grad Celsius ist (auch nachts) versagt unser Körper früher oder später.
Als Folge ergeben sich auch für die Fauna und Tierwelt und letztendlich auch für uns Menschen extreme Veränderungen.
Neben der Völkerwanderung vom Äquator zum Norden werden auch die Tierwelt in der nördlichen Halbkugel ergeben. Malaria und Dengue-Fieber sind dabei nur zwei Erkrankungen.
Klimaveränderung – Contra als Chance sehen
Um dies abzuwenden, sind massive Veränderungen notwendig. Dies muss nicht schlecht sein, wenn wir diese notwendigen Veränderungen als Chance bei der Neugestaltung sehen.
In sehr vielen Bereichen sind Neugestaltungen notwendig.
Neben der Umstellung auf erneuerbare Energie sind auch andere Chips erforderlich, die nicht nur schneller sind, sondern auch weniger Energie verbrauchen.
Unsere Gestaltung in der Infrastruktur wird sich verändern müssen. Hilfreich kann hier auch das autonome Fahren (ab Stufe 4 von 5) sein. Denn wenn Elektrofahrzeuge selbst fahren, spielt es für viele Menschen (insbesondere für Senioren) nicht mehr die Rolle, ob sie auf dem Land oder direkt in einer Stadt wohnen.
Auch im Bausektor werden neue Wohnformen erforderlich. Einfamilienhäuser werden aufgrund der notwendigen Energie seltener gebaut. Die Entwicklung wird in Richtung Mehrfamilienhäuser mit gemeinschaftlichen Nutzflächen gehen.
In jeder Veränderung stecken Chancen. Und die Veränderung des Klimas ist nicht aufzuhalten, wenn wir nicht schnell mit dem Energieverhalten und dem Umweltschutz ernst machen.
Nutzen wir die Chance mit anderen Ländern vorne dabei zu sein.
Entwickeln wir neue Techniken. Als Land der Ingenieure, Erfinder und Tüftler kann es uns gelingen, die Völkerwanderung vom Äquator nach Europa dadurch aufzuhalten, dass wir auch am Äquator unsere Entwicklungen dort einzusetzen. Unternehmen, die dabei mitmischen, werden auch eine gute Zukunftsperspektive haben.
Im Übrigen könnte sonst eine Völkerwanderung nach Europa überhaupt nicht aufgehalten werden. Es wären zu viele Menschen, die auch nach Deutschland kommen würden.
Lassen wir es positiv entwickeln und nutzen wir unsere Aktivität in die Zukunft.
Alle anderen Probleme und Ziele müssen dieser Situationsvorgabe zunächst untergeordnet werden.
Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.
DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39).
Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).
DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR
Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).
Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.
MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG
Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)
NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?
Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).
IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER
Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen.
(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)
DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.
Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).
SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG
Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist.
Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).
NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO
Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).
Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.
ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD
Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.
Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.
DILEMMA-DIAGNOSE
Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen.
Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.
MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN
Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).
Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?
Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.