Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) führt nicht nur zur Veränderung der Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze und Verordnungen, sondern auch zu Anpassungen in den Aufsichtsgesetzen und auch Versicherungsvertragsgesetz.
Folgende Aufsichtsgesetze ändern sich:
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
Versicherungsvertragsgesetz
die Veränderungen der Aufsichtsgesetze können Sie auf der Internetseite
#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?
Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.
„Wenn Du wieder heiratest, dann bekommst Du eine Abfindung der Witwenversorgung.“ –
Dies ist bei Beamtenwitwen – aber auch in der betrieblichen Altersversorgung durchaus denkbar. Wenn die Witwe dann allerdings gesetzlich versichert (in der Kranken- und Pflegeversicherung) gewesen ist, dann mussten diese Abfindungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet werden.
Hieraus entstand dann ein Beitrag, den die Witwe noch bezahlen musste. Dies hat nun das Bundessozialgericht geklärt und ist zu der Auffassung gekommen, dass dies falsch ist! Das Urteil gilt auch für Fälle aus der Vergangenheit!
Wer als Witwe/Witwer eine Abfindung für die Wiederverheiratung erhalten hat und dafür Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zahlen musste, kann nun Geld zurückfordern.
In einem Streitfall verneinte das BSG bereits im Jahr 2003 die Frage, ob eine Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz ein Versorgungsbezug darstellt.
Da durch die Abfindung keine bereits geschuldete regelmäßige Versorgungsleistung ersetzt wird, fehlt es an einem Versorgungszweck. Vielmehr wurde ein familienpolitisches Ziel erkannt, da aufgrund des finanziellen Anreizes der Eheabsichten entgegenstehende wirtschaftliche Überlegungen ausgeräumt werden.
Sollten derartige Kapitalabfindungen der Krankenkasse als Einmalbezug gemeldet worden sein, ist der Fall rückabzuwickeln. Dies bedeutet für die Zahlstelle, dass die abgegebenen Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren zu stornieren sind. Da die Krankenkasse aus den Stornierungsmeldungen nicht den Anlass erkennt, sollte auch im Sinne des Versorgungsbeziehers der Krankenkasse dies zusätzlich formlos mitgeteilt werden.
Konsequenzen für Versorgungsbezieher
Aufgrund der fehlenden Beitragspflicht werden von der zuständigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist die bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückgezahlt. Die Erstattung ist vom Versorgungsbezieher bei der Krankenkasse zu beantragen. Für das Erstattungsverfahren ist es hilfreich, wenn wie beschrieben die Zahlstelle der Krankenkasse darstellt, dass es sich bei der (stornierten) Einmalzahlung um eine Witwenabfindung handelte.
Zahlung der Beiträge durch die Zahlstelle
Sofern im Einzelfall die Zahlstelle die Beiträge aus der Witwenabfindung abgeführt hat, würde eine Stornierung der Meldungen die systemseitige Rückabwicklung der Beitragszahlung verursachen. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, vorab mit der betroffenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Zuständigkeit für die Erstattung der Beiträge zu klären.
Ist ein betriebliches Ruhegeld immer eine beitragspflichtige betriebliche Altersversorgung?
Zunächst vorab: Die Vorinstanzen:
SG Duisburg – S 31 KR 43/11 –
LSG Nordrhein-Westfalen – L 1 KR 199/12
–haben diese Sichtweise zunächst vertreten.
Erst das Bundessozialgericht (BSG, 12.Senat) aus Kassel hatte am 20.07.2017 eine andere Meinung vertreten.
Leistungen, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Überbrückungsfunktion und ohne vorgesehene Beendigung bei Renteneintritt zahlt, sind zunächst keine beitragspflichtigen Versorgungbezüge.
Erst ab dem Renteneintritt sind sie als beitragspflichtige Versorgungsbezüge anzusehen.
Erst ab dem Renteneintritt bzw. dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Gedanke eines „ursprünglichen Überbrückungszwecks“ nicht mehr vorhanden.
In diesem Fall wurde ein „betriebliches Ruhegeld bereits mit dem 55. Lebensjahr an den Kläger gezahlt, also weit vor dem Rentenbeginn.
Unter der Gesamtbetrachtung der betriebliches „betrieblichen Ruhegeldes“, das in der Versorgungsordnung und dem Bewilligungsschreiben ersichtlich war, ist die Beitragspflicht in der Sozialversicherung getrennt zu betrachten.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.
Die Anpassungen im einzelnen:
Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.
Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).
Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.
Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt – bietet viele Chancen und Risiken.
Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.
Für die Umsetzung sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zuständig und verantwortlich. Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.
Wenn das Augenmaß und die Vernunft nicht angewendet wird, kann es ein Flopp und eine Enttäuschung für die Arbeitnehmer geben, der nicht mehr so schnell geheilt werden kann.
Bevor die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, müssen sie sich bewusst sein, dass vor dem Tarifvertrag eine umfangreiche Information notwendig ist. Denn wenn der Tarifvertrag steht und erst anschließend alle wichtigen Parameter beachtet werden, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Einen kleinen Überblick erhalten die Tarifparteien durch einen Vortrag des Forum-55plus.de e.V.
Den Vortrag können die Tarifparteien über die Internetseite:
Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung jetzt bei FACEBOOK: Neu eingerichtet wurden verschiedene FACEBOOK-Seiten rund um die betriebliche Altersversorgung.
Hierdurch soll der Überblick vereinfacht werden. Je Themenbereich wurde eine eigenständige FACEBOOK-Seite erstellt, die in den kommenden Monaten auch mit einigen Informationen gefüllt wird.
Wer als FACEBOOK-USER die einzelnen Seiten mit <gefällt mir> anklickt, erhält dann auch laufend aktuelle Informationen.
Die FACEBOOK-Seiten im Einzelnen:
Allgemeine Info zur #BAV – Betriebliche Altersversorgung
Die #Altersversorgung ist für viele Menschen ein komplexes Gebilde, das schwer zu verstehen ist.
Die Alternativen in der Altersversorgung sind zwischen privaten und betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten vorhanden.
Die notwendige zusätzliche Altersversorgung kennt nur eine Richtung, so wie auch die Autobahn. Denn ohne geplante Altersvorsorge bleibt nur eine gesetzliche Rente. Und die wird nach folgende Faustformel berechnet:
(Beispiel für Durchschnittsverdiener mit 36.267 Euro Bruttoverdienst, Anzahl der Jahre 40 Jahre;
(Jahre x Rentenpunkte) x (aktueller Rentenwert)
40 Jahre 1,0 X 30,45 € = 1.248 €.
Abzuziehen sind hiervon noch:
#Steuern, Kirchensteuer, Solidaritätsbeitrag
#und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
Zusätzliche Altersversorgung ist dringend wichtig – Aber wie?
Für eine übersichtliche Darstellung haben wir das nachfolgende Bild entworfen. Es erleichtert die Übersicht aller Alternativen:
Jede Form der Altersversorgung hat seine Chancen und Risiken.
Die Chancen und Risiken werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Produktvarianten vorgegeben.
Hilfreich sind Gespräche mit Fachleuten zu dieser gesamten Materie.
Besonders empfehlenswert ist der:
# Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Da es bundesweit derzeit nur etwa 360 Absolventen gibt, bietet auch der gemeinnützige Verein Forum-55plus Informationen über die Altersversorgung an.
Tel.: 07156 / 343 54
Information zu dem Berufsbild „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) finden Sie nachfolgend.
Das Spezialstudium bietet ein umfangreiches Know-How für alle Altersvorsorgeprodukte. Das Studium umfasst z.B.:
#Direktversicherungen
#Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
#Pensionsfonds
#Pensionszusage (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer)
#Riesterrente
#Unterstützungskasse (pauschal dotierte und rückgedeckte U-Kasse)
#Zeitwertkonten
#Riester-Rente in der betrieblichen Altersversorgung
#Finanzmathematik
#Bilanzkenntnis (z.B.: Jahresabschluss)
#Arbeitsrecht
#Steuerrecht
#Sozialversicherungsrecht
Das Studium findet an der Hochschule Koblenz und beim Campus-Institut in München statt. Insgesamt sind etwa 7 Wochen Präsenzunterricht ein Teil des Studiums, das mit Eigenstudium (zu Hause) ergänzt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch beim campus-institut. de
#Barmenia – #Debeka – #Gotaher – #HUKCoburg – #DieStuttgarter stärken die Kräfte mit gemeinsamen Angebot bei der #Betriebsrente
Mit dem Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente fällt auch der Startschuss für die weitere Planung eines gemeinsamen Angebots von fünf Traditions-Versicherern in diesem Markt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ beabsichtigen die Lebensversicherer:
eine flexible #Betriebsrente anzubieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können.
Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben noch zustimmen. Die erforderliche Fusionskontrollanmeldung haben die beteiligten Unternehmen am Dienstag, 30. Mai 2017 eingereicht.
Mit dem Zusammenschluss entsteht ein Schwergewicht im bAV-Markt, das mehr Bewegung in den von wenigen Unternehmen dominierten Markt bringen und die beteiligten Versicherer konkurrenzfähig machen soll.
„Durch die Reform entsteht mehr Bewegung – und das wird den Beschäftigen zugutekommen“, sieht Uwe Laue Vorteile für die Arbeitnehmer.
Bereits heute verwalten die beteiligten Versicherer über eine Million Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.
Neuerdings verbindet die #SPD das Thema #Bürgerversicherung mit dem Thema „gleicher Beitragsanteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Krankenversicherung“.
Gleicher Beitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung hat zunächst eigentlich nichts mit der Bürgerversicherung zu tun.
Fakt ist, dass die folgenden Parteien eine Bürgerversicherung einführen wollen:
#SPD
#Grüne
#Linke
#AFD
Was wäre schlecht an einer Bürgerversicherung?
Bei der Bürgerversicherung sollen alle Bürger in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Von allen Einnahmen einnahmen wird dann der Krankenversicherungsbeitrag (ohne Obergrenze!) berechnet.
Was wäre schlecht daran?
Krankenversicherung der Rentner:
Bei der Beitragsberechnung würden dann auch bei der KVdR alle Einnahmen zur Beitragsberechnung berücksichtigt. So würden dann auch aus Zinsen, privaten Rentenversicherung, Mieteinnahmen usw. die Einkünfte berücksichtigt.
Derzeit werden bei der „Krankenversicherung der Rentner“ z.B. die Mieteinkünfte und Zinseinkünfte nicht berücksichtigt.
Mieter müssten auch mehr #Krankenversicherung bezahlen.
Auf Mieter würde eine saftige Mieterhöhung zukommen. Denn wenn der Vermieter plötzlich auf seine Mieteinnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste, würde der Vermieter diese Abgabe vom Mieter wieder holen.
Das schlimmste einer #Bürgerversicherung wäre allerdings….
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen gibt, könnten die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse „Kraft Gesetz“ schneller reduziert werden; der fehlende Wettbewerb würde zu erheblichen Leistungseinschränkungen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten einen Wettbewerb mit einem anderen Gesundheitssystem nicht mehr fürchten.
Beispiele, wie die Auswirkungen sind, kann man in England oder auch in Schweden (sei 2013) sehen. In Schweden muss ein Patient vom Allgemein-Mediziner, dann zum Facharzt und wenn eine Operation notwendig ist, dann entscheidet dort die Stadtverwaltung, wann der Bürger in ein Krankenhaus kommt.
Auch in anderen Ländern, in denen es eine sog. Bürgerversicherung gibt, sind erhebliche Leistungseinschränkungen. So werden in England bestimmte Operationen ab 65 Jahren nicht mehr durchgeführt. In einigen Ländern wird inzwischen das Lebensalter ab 65 als volkswirtschaftliche Belastung angesehen.
Die o. g. Parteien vertreten die Auffassung, dass Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erbracht werden, ja durchaus privat zusätzlich weiterhin abgesichert werden können. Zum einen kann dies nur der betuchte Rentner, zum anderen muss dieser Beitrag vollständig vom Arbeitnehmer alleine getragen werden; einen Arbeitgeberzuschuss oder einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es hierzu nicht geben.
Warum wollen die #SPD, #Grüne, #Linke oder #AFD denn die #Bürgerversicherung unbedingt?
Zunächst könnte vielleicht der paritätische Gedanke ein Grund sein. Ob dies bei den „Genossen“ wirklich der wahre Grund ist, muss man schon anzweifeln.
Es könnte jedoch auch ein ganz anderer Grund vorhanden sein:
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem festgelegt. Solange das Durchschnittsalter bei den gesetzlich Versicherten noch 30 Jahre war, konnten die gesetzlichen Krankenkassen´ohne Mühe alle Leistungen finanzieren. Da das Durchschnittsalter allerdings inzwischen bei 46 Jahren ist und bald ein Durchschnittsalter von 55-65 Jahren erreicht wird, gibt es zum einen geringere Beitragseinnahmen (Rentner haben geringere Einnahmen) und zum zweiten erheblich höhere Leistungsausgaben.
Da gesetzliche Krankenkassen keine Rücklagen bilden, ist mit erheblichen Beitragssteigerungen bzw. Leistungskürzungen zu rechnen.
Die Privaten Krankenversicherungen haben für diese Situationen in den letzten Jahrzehnten vorgesorgt. So haben die privaten Krankenversicherungen über 200 Mrd. Euro an Altersrückstellungen aufgebaut.
Würden die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen erheblich einschränken, würde die Lebenserwartung reduziert werden. Natürlich würde dies die Rentenkassen und die gesetzliche Pflegeversicherung entlasten.
Vielleicht ist dies ja der wahre Grund, warum die o.g. Parteien die Bürgerversicherung für Alle einführen wollen?
Allerdings: Wir leben alle nur einmal – und das Leben ist das kostbarste Gut. Die Gesundheit und Behandlungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben!
Übrigens: Laut den Wahlprogrammen der Parteien gibt es nur drei Parteien, die KEINE Bürgerversicherung wollen. Die sind:
#CDU
#CSU
#FDP
Wer ein langes gesundes Leben mit einem funktionierenden Gesundheitssystem möchte, dem bleibt letztendlich nur bei der kommenden Bundestagswahl eine der Parteien: #CDU, #CSU oder #FDP.
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Weitere Informationen zur Bürgerversicherung:
#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre