Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

Hier das Video:

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

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Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Hier das Video:

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat auf Kreuzzug gegen Frauenrechte – Warum #FrauengegenMerz jetzt wichtiger ist denn je

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Dr. Astrid Deilmann

Warum ich #FrauenGegenMerz unterstütze und dazu aufrufe, sich dem anzuschließen? Eine Einordnung.

Ich habe viel mit herausragend ausgebildeten Frauen zu tun, die ich teils seit vielen Jahren kenne. Sie leiten Firmen, Kliniken, Kitas, NGOs, Redaktionen, Stiftungen. Sie halten den Laden und oft dazu Familien, Vereine und Nachbarschaften zusammen. Sie arbeiten viel, sie leisten Enormes. Und sie sind richtig sauer.

Denn anstatt Respekt und ordentliche politische Rahmenbedingungen zu bekommen, legt Politik die Axt an Frauenrechte – der allgemeine Rechtsruck lässt grüßen. Frauenrechte, Chancengleichheit, Vielfalt, eine moderne Familien- und eine gerechte Klimapolitik: Diese Begriffe sind in erster Linie zum Kulturkampf geworden. So muss man sich nicht mehr sachlich damit auseinandersetzen.

Besonders dramatisch ist, wenn eine Partei des demokratischen Spektrums wie die CDU unter ihrem Kanzlerkandidaten Merz so dermaßen frauenfeindlich abdriftet, wie wir es derzeit beobachten. Ob da jemand immer noch seine Merkel-Wunden leckt? Jedenfalls: Belege für Merz` rückwärtsgewandte, realitätsferne Haltung gibt es zuhauf:

Merz votierte 2006 gegen das vor Diskriminierung schützende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und kämpfte im gleichen Jahr vor dem Verfassungsgericht dagegen, Einkünfte aus seinen elf Nebentätigkeiten veröffentlichen zu müssen. 

Merz empörte sich 2024 über die Initiative zur Abschaffung des §218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Er will nicht, dass Schwangere selbst entscheiden, sondern hält an einem Paragraphen aus dem 19. Jahrhundert (sic!) fest

Merz stemmte sich ebenfalls 2024 gegen das Ge­walt­hil­fe­ge­setz zum bes­se­ren Schutz von Op­fern häus­li­cher Ge­walt – und zwar aus wahltaktischen Gründen. Die scheinen ihm wichtiger zu sein als die 180.674 Frauen, die laut „Lagebild häuslicher Gewalt“ 2023 Opfer in den eigenen vier Wänden wurden.

Für mich sind das gute Gründe, als Frau nicht die Merz-Union zu unterstützen – und sich der parteiunabhängigen Initiative #FrauengegenMerz anzuschließen. Mehr dazu findet ihr hier:

https://frauengegenmerz.de/?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAabHNUaKzVGsJumW9d79U8wRAyzXZg63C62wShRlrOfdEmy_9e4zNWc1yhk_aem_BuCHyLvJHdCEC0LuiCw5xw

#FrauengegenMerz, #Frauenrechte, #Chancengleichheit, #FriedrichMerz, #Gleichberechtigung,

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