Claudia Kempfert – Professorin für Energieökonomie und Energiepolitik Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsförderung
Neuer #Kemfertsklimapodcast:
In Ihrer Biografie „Freiheit“ rechtfertigt Alt-Kanzlerin Angela Merkel ihre Energie- und Klimapolitik. Der Kampf gegen den Klimawandel sei wichtig gewesen, habe aber darunter gelitten, dass es zahlreiche andere Krisen gegeben habe. Nord Stream 2 habe sich kaum verhindern lassen. Russland sei lange ein verlässlicher Gaslieferant gewesen. In dieser Folge ziehen wir eine Bilanz der Klima- und Energiepolitik von Kanzlerin Merkel.
Ich habe Merkel als Person immer geschätzt. An ihrer Klima- und Energiepolitik kann ich jedoch wenig positive Aspekte finden. Den Hinweis der CDU-Politikerin auf die vielen Krisen halte ich für vorgeschoben. Vielmehr haben wirtschaftliche Interessen und Lobbyorganisationen ihren Anteil daran, dass der Klimaschutz nicht immer im Vordergrund gestanden hätte. Obwohl viel los ist, kann man Dinge tun. Und das ist ja der Job einer Kanzlerin. Als Wissenschaftlerin hat Merkel gewusst, wie ernst sie das Thema hätte nehmen müssen. Hat sie aber nicht. Alternativen hätte es gegeben. Außerdem hat Merkel Warnungen vor Russland lange ignoriert. Selbst die für die Versorgungssicherheit wichtigen Gasspeicher wurden in ihrer Amtszeit teilweise an Gazprom verkauft. Das habe sich später gerächt. Zu keiner Zeit hat sie Fehler zugegeben
Außerdem: Ein Untersuchungsausschuss will herausfinden, was bei der deutschen Energiepolitik schiefgelaufen ist. Im Zentrum steht das Verhalten der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline Nord Stream 2. Ein Problem: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sollte als Zeuge aussagen, fällt aber nun aus. Er soll an einem Burnout leiden.
Selbstbetrug, Schönreden, verharmloen
Dieser Selbstbetrug rächt sich nun.
Klimapolitik: Wie Angela Merkel sich selbst belügt hört gern rein
https://lnkd.in/deHs4N5p
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde –
Angela Merkels Migrationspolitik: Ein wirtschaftlicher Gewinn mit Herausforderungen
Zwischen 2010 und 2024 stieg die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland von etwa 41 Millionen auf rund 46 Millionen an – ein Zuwachs von 5 Millionen Personen. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf die Zuwanderung zurückzuführen, die nicht nur humanitären Zwecken diente, sondern auch zur Stabilisierung des deutschen Arbeitsmarktes beitrug.
In diesem Zeitraum gingen zahlreiche Beschäftigte in den Ruhestand, während die Anzahl der Schul- und Studienabsolventen nicht ausreichte, um die entstandenen Lücken zu füllen. Die Zuwanderung, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, spielte eine entscheidende Rolle bei der Kompensation dieses Defizits. Allerdings ist zu erwarten, dass der Zustrom aus diesen Regionen künftig abnehmen wird, was die Bedeutung von Migration aus anderen Ländern unterstreicht.
Die Aufnahme von Flüchtlingen war somit nicht nur ein humanitärer Akt, sondern auch eine strategische Maßnahme zur Sicherung des Arbeitskräftepotenzials. So betrug der Wanderungssaldo im Jahr 2023 rund +663.000 Personen, was die Bedeutung der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt unterstreicht. Ohne diese Zuwanderung wäre die Zahl der Erwerbstätigen bereits rückläufig, was erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme und die Wirtschaft insgesamt hätte.
Herausforderungen der Migrationspolitik
Natürlich brachte die Flüchtlingsaufnahme auch Herausforderungen mit sich. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt erfolgte nicht immer reibungslos, und soziale Spannungen sowie Kriminalitätsprobleme wurden verstärkt diskutiert. Es wäre naiv, diese Aspekte zu ignorieren. Dennoch zeigt die langfristige Entwicklung, dass viele Zugewanderte einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Angela Merkels Entscheidung, Flüchtlinge aufzunehmen, war sowohl aus humanitärer als auch aus wirtschaftlicher Sicht notwendig. Auch wenn nicht jede einzelne Entscheidung perfekt war und die Migrationspolitik in vielen Details nachjustiert werden muss, bleibt festzuhalten: Ohne diese Maßnahme wäre Deutschland heute in einer weit schwierigeren demografischen und wirtschaftlichen Lage. Dafür verdient Angela Merkel Anerkennung.
Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen.
Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann.
Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.
Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.
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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen
Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.
Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:
1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.
2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.
Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?
– Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet
Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.
– Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden
Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.
– Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür
Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.
– Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene
Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.
Fazit
Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.
Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.
Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.
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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften
Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.
4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“
Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.
Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?
Besonders betroffen gewesen wären:
• Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten
• Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden
• In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind
Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.
Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?
Soziale Folgen:
• Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.
• Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.
Rechtliche Folgen:
• Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.
• Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.
Wirtschaftliche Folgen:
• Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.
• Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.
Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.
Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen
Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.
Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.
Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.
Was Merz bei der Migrationspolitik fordert, funktioniert mal wieder nicht, denn seine Forderung verstößt gegen alle möglichen Gesetze aus Deutschland, der EU und Völkerrecht.
Sendung heute vom 24.1.2025
Den Titel #Deutscher Trump“, den er von der Washington Post vor einiger Zeit erhalten hat, wurde wohl zu Recht vergeben.
Hier der 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz und die Aufdeckung, warum es nicht funktioniert:
1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“
Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.
Warum das nicht funktioniert:
1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen
• EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.
• Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.
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2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei
Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.
Warum es nicht funktioniert:
2. Haftbefehle durch die Bundespolizei
• Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.
• EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.
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3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam
Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.
Warum es nicht funktioniert:
3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams
• Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.
• EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.
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4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.
Warum dies nicht funktioniert:
4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
• Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
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5. Änderung des Aufenthaltsrechts
Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.
Warum dies nicht funktioniert:
5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige
• EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.
• Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.
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Fazit
Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:
• Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.
• Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.
• Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.
Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.
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Was mich am meisten bei den Forderungen von Friedrich Merz erstaunt.
Eigentlich ist Friedrich Merz doch Volljurist und müsste doch selbst wissen, dass seine Forderungen nur umsetzbar wären, wenn Deutschland aus der EU austreten würde.
Jeder Jurist oder Hobbyjurist, hat wohl ein besseres Wissen, als Friedrich Merz.
Nein, Friedrich Merz weiß, dass seine Forderung einfach nur fachlich dumm sind.
Ich unterstelle Merz, dass er diese Forderung mal wieder kurz vor der Bundestagswahl deshalb macht, um populistisch mal wieder was verzapft.
Was mich erschreckt, ist dass das Verhalten von Merz in der Anwendung extrem gefährlich wäre, wenn er Bundeskanzler wäre.
Angenommen, es würde in der neuen Bundesregierung um ein Thema in der Sozialpolitik – zum Beispiel Gesetzliche Rente – gehen.
Und Merz hat eine andere Meinung, wie die andere Koalitionspartei.
Kommt dann Merz mit der Erpressung daher, „Wenn Ihr nicht das wollt, was ich will, dann hole ich mir die fehlenden Stimmen bei der AfD..“?
Ich sehe persönlich die Gefahr sehr hoch an, wenn die CDU über 25 % der Stimmen hat und dann noch die AfD so viele Stimmen hat, dass beide Parteien 50 % oder mehr Stimmen im Bundestag haben.
Putin, Trump & Co. Freuen sich darauf, wenn Deutschland dadurch schwach wird.
“Merz und die Brandmauer: Ein Tanz mit der AfD – Wie die CDU unwählbar wird”
Die politischen Wogen schlagen hoch, seit Friedrich Merz angekündigt hat, seine Vorschläge zur Verschärfung der Asylpolitik im Bundestag einzubringen – und das ungeachtet dessen, wer sie unterstützt. Bundeskanzler Olaf Scholz warnt eindringlich vor der Zusammenarbeit mit der AfD und ruft Merz zur Ordnung. Doch Merz scheint unbeeindruckt.
Seine Haltung: Es zählt allein die Umsetzung der eigenen Agenda, egal, ob die Zustimmung von AfD-Abgeordneten kommt. Für viele ein Tabubruch – schließlich hatte die CDU 2018 unmissverständlich beschlossen, mit der AfD keine politischen Allianzen einzugehen. Doch wenn Merz durch die Hintertür gemeinsame Sache mit der AfD macht, ist die Brandmauer endgültig gefallen.
Sendung heute vom 24.1.2025
Merz in der Sackgasse: Wohin führt dieser Kurs?
Herr Merz, wie stellen Sie sich eigentlich eine Zukunft in der Regierung vor, wenn Sie bereits jetzt signalisieren, dass Ihnen die Zustimmung der AfD für Ihre Gesetzesinitiativen willkommen ist? Was tun Sie, wenn eine Koalition mit den Grünen oder der SPD nicht in der Lage ist, Ihre Ideen mitzutragen? Greifen Sie dann erneut auf die AfD zurück? Ist das die neue Normalität, die Sie in der deutschen Politik etablieren wollen?
Dieses Vorgehen wirft eine Frage auf, die viele CDU-Wähler beschäftigt:
Was bleibt von der Glaubwürdigkeit der Partei?
Die Gefahr, dass Sie mit Ihrer kompromisslosen Haltung und dieser Brandmauer-Strategie, die eigentlich keine mehr ist, am Ende allein dastehen, ist größer denn je.
Eine regierungsfähige Mehrheit werden Sie auf diese Weise nicht mehr erreichen können. Und was passiert, wenn alle anderen Optionen scheitern? Koalieren Sie dann am Ende direkt mit der AfD?
Im übrigen hat mich diese Frage schon öfters beschäftigt. Und ich glaube, sie wären auch in anderen Bereichen einfach so radikal, dass sie in einer Koalition, wenn die andere Seite in der Koalition Ihnen nicht zustimmt, sie mit der AfD auch gemeinsame Sachen machen würden.
Und deshalb hoffe ich, dass die CDU nicht die stärkste Partei wird bzw. die CDU und die AfD zusammen 50% der Sitze im Bundestag erhält!
Neoliberale Pläne: Privatisierung um jeden Preis?
Neben seiner harten Linie in der Migrationspolitik zeigt sich Friedrich Merz auch als glühender Verfechter eines neoliberalen Wirtschaftskurses. Sein Ziel ist klar: möglichst viel privatisieren, finanziert durch die Spargroschen der Bürger. Investitionen sollen nicht mehr durch Schulden finanziert werden, sondern aus dem hart ersparten Vermögen der Menschen.
Was bedeutet das in der Praxis? Sollten etwa die Deutsche Bahn oder Krankenhäuser privatisiert werden, wären die Folgen für die Bürger gravierend. Nicht nur würden die Preise für Bahnfahrten und medizinische Versorgung massiv steigen – Merz selbst hat bereits angedeutet, dass bei einer Privatisierung Bahngleise abgebaut werden könnten.
Doch der Plan geht noch weiter: Um solche Privatisierungen zu verwalten, braucht es einen Vermögensverwalter. Und wer könnte diese Rolle übernehmen? Man muss nicht lange suchen, um auf einen bekannten Namen zu stoßen, der eng mit Friedrich Merz verbunden ist: BlackRock. Es ist kaum vorstellbar, dass Merz bei einem solchen Vorhaben nicht an den weltgrößten Vermögensverwalter denkt, dessen Interessen er bereits in der Vergangenheit vertreten hat. Diese Pläne führen die CDU immer tiefer in eine neoliberale Sackgasse, in der die Bürger die Zeche zahlen, während Investoren profitieren.
Rücktritt statt Desaster: Merz, geben Sie den Weg frei!
Es wird Zeit, Herr Merz, dass Sie die Konsequenzen ziehen. Ihr Kurs führt die CDU und CSU in eine politische Sackgasse, die das Vertrauen der Bürger nachhaltig beschädigt. Mit Ihrer Strategie machen Sie die Union nicht regierungsfähig, sondern unwählbar. Eine Partei, die bereit ist, mit den Stimmen einer rechtsextremen Partei politische Mehrheiten zu schaffen, verliert ihre moralische Grundlage.
Die CDU braucht einen Neuanfang – ohne Friedrich Merz. Wenn Ihnen das Wohl der Partei am Herzen liegt, werfen Sie Ihren Hut in den Ring und machen Sie den Weg frei für einen Vorsitzenden, der die Werte der Union achtet und wieder Vertrauen aufbaut. Mit Ihrer Kandidatur als Kanzler riskieren Sie ein politisches Desaster, das die Partei für Jahre isolieren könnte.
Ein Weckruf an die Union: Der Preis der Macht ist zu hoch!
Die deutsche Politik darf sich nicht von der AfD diktieren lassen. Die Brandmauer zur AfD ist nicht nur ein Symbol – sie ist eine Verpflichtung, den demokratischen Grundwerten treu zu bleiben. Herr Merz, treten Sie zurück, bevor die CDU endgültig ihren Kompass verliert.
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5-Punkte-Plan von Friedrich Merz zur Verschärfung der Migrationspolitik:
1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“
Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.
2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei
Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.
3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam
Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.
4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.
5. Änderung des Aufenthaltsrechts
Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.
Dieser Plan zielt auf eine strikte Eindämmung der Migration ab, wobei der Fokus auf der konsequenten Abschiebung und der Verhinderung illegaler Einreisen liegt. Er ist sowohl inhaltlich als auch politisch hoch umstritten, insbesondere wegen möglicher Kooperationen mit der AfD, um diese Maßnahmen im Bundestag durchzusetzen.
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Widersprechen diese 5 Punkte nicht dem EU-Recht, Schengenabkommen, Grundgesetz oder anderen Gesetzen?
Ja, mehrere Punkte des 5-Punkte-Plans von Friedrich Merz könnten rechtlich problematisch sein und in Konflikt mit EU-Recht, dem Schengen-Abkommen, dem deutschen Grundgesetz und anderen geltenden Gesetzen stehen. Hier eine Einschätzung:
1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen
• EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.
• Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.
2. Haftbefehle durch die Bundespolizei
• Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.
• EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.
3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams
• Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.
• EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.
4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
• Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige
• EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.
• Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.
Fazit
Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:
• Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.
• Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.
• Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.
Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.