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Wer arbeitet, zahlt Rentenbeiträge. Wer Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Vermietung erzielt, soll darauf auch künftig keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. An diesem Grundprinzip will die Rentenkommission festhalten.
In ihren 33 Vorschlägen zur Alterssicherung empfiehlt sie, Rentenbeiträge weiterhin grundsätzlich auf Löhne, Gehälter und beitragspflichtiges Arbeitseinkommen zu beschränken. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sollen außen vor bleiben.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben
Die Kommission will an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) festhalten. Eine deutliche Erhöhung könnte zunächst Mehreinnahmen bringen, später aber auch höhere Rentenansprüche und damit höhere Ausgaben erzeugen.
Auch am einheitlichen Beitragssatz soll festgehalten werden. Unterschiedliche Beitragssätze etwa nach Einkommen oder Kinderzahl empfiehlt die Kommission nicht.

Wichtig: Die 33 Punkte sind Empfehlungen und noch kein geltendes Recht. Über die Umsetzung entscheidet der Gesetzgeber.
Meine persönliche Einschätzung
Mieteinnahmen bei der Beitragsfestsetzung außen vor zu lassen, halte ich für vernünftig. Eine zusätzliche Belastung von Vermietern könnte zumindest teilweise auf die Mieten überwälzt werden und damit Mieter zusätzlich belasten.

Anders sehe ich dies bei Kapitalerträgen. Meines Erachtens sollte darüber diskutiert werden, diese künftig stärker in die Finanzierung der Alterssicherung einzubeziehen. Auch die Beibehaltung der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze halte ich für diskussionswürdig.
Darüber hinaus stellt sich eine wichtige Zukunftsfrage: Wie finanzieren wir die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Künstliche Intelligenz menschliche Arbeit ersetzt?
In der Vergangenheit wurde bereits über eine Maschinensteuer diskutiert. Angesichts der rasanten KI-Entwicklung sollte meines Erachtens geprüft werden, ob eine „KI-Abgabe“ oder vergleichbare Finanzierungsform sinnvoll wäre.

Wenn Unternehmen durch KI menschliche Arbeitsleistung ersetzen und dadurch beitragspflichtige Beschäftigung wegfällt, könnten der Rentenversicherung Beitragseinnahmen verloren gehen. Eine KI-Abgabe könnte einen Teil möglicher Einnahmeausfälle ausgleichen.
Natürlich müsste geklärt werden, wie sie ausgestaltet wird, wer sie zahlt und wie Doppelbelastungen vermieden werden.
Wenn KI unsere Arbeitswelt grundlegend verändert, müssen wir auch darüber diskutieren, ob eine überwiegend an menschliche Erwerbsarbeit gekoppelte Finanzierung der Rentenversicherung langfristig noch ausreicht.

#Rentenreform #Rentenversicherung #Rentenkommission #KünstlicheIntelligenz #Altersvorsorge
Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise oder vollständig mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt beziehungsweise bearbeitet. Sie dienen ausschließlich der Illustration und Veranschaulichung des behandelten Themas und stellen keine realen Ereignisse oder Situationen dar.

