Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Kindererziehungszeiten können über Rentenhöhe, Zugang zu Rentenarten und sogar über die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente entscheiden.

Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die Zuordnung dieser Zeiten nur begrenzt gestaltbar ist – und eine wichtige Frist gilt.

Kindererziehungszeiten entstehen nach § 56 Abs. 1 SGB VI automatisch mit der Geburt und werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet – unabhängig davon, ob sie bereits im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Eltern können jedoch durch eine gemeinsame Erklärung nach § 56 Abs. 2 SGB VI festlegen, dass die Zeit ganz oder teilweise dem anderen Elternteil zugerechnet wird.

Das kann sinnvoll sein, wenn dieser gesetzlich rentenversichert ist und dadurch Ansprüche aufbauen oder Wartezeiten erfüllen kann.

Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate. Wer erst Jahre später reagiert, kann bereits abgelaufene Kindererziehungszeiten meist nicht mehr vollständig übertragen. Ein häufiger Irrtum ist, dass dies möglich sei, solange das Kind noch nicht im Versicherungsverlauf steht. Tatsächlich entsteht die Zeit rechtlich unabhängig von ihrer Speicherung.

Eine andere Zuordnung kann auch ohne gemeinsame Erklärung erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass ein Elternteil tatsächlich überwiegend erzogen hat, etwa bei früher Vollzeittätigkeit des anderen Elternteils oder nach einer Trennung mit klaren Betreuungsverhältnissen. Dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung mit Nachweispflicht.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und können helfen, die Wartezeit von 45 Jahren nach § 51 Abs. 3a SGB VI zu erfüllen. Dadurch kann eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich werden, ohne dass sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt.

Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI. Diese laufen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, bringen keine eigenen Rentenpunkte, werden aber bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und wirken sich auch auf andere rentenrechtliche Bewertungen aus.

Resümee: Wer rechtzeitig handelt, kann Rentenansprüche gezielt verbessern. Wer zu spät reagiert, verliert häufig dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten.

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Quelle: https://rentenberater.blog/kindererziehungszeiten-uebertragen-diese-frist-muessen-eltern-unbedingt-kennen/

Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
Doch rechtlich ist das nicht so.

Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Zum Beispiel:

  • Gespräche mit Ärzten führen,
  • medizinische Entscheidungen begleiten,
  • mit Behörden kommunizieren,
  • Verträge kündigen oder abschließen,
  • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

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Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

Wichtig ist dabei vor allem eines:

Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

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Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

Der Vorteil:
Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

Notfallordner
Notfallordner von
www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

Ein ruhiger Blick nach vorne

Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

  • ihre Erwerbsminderungsrente,
  • mögliche Pflegeleistungen,
  • Unterstützung durch ihre Familie,
  • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

Später sagte sie einmal:

„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

Zur Vorgeschichte

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#Betreuungsrecht
#Rentenberatung
#Sozialrecht

KI – generierte Bilder:

*Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

**Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

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Quelle: https://rentenberater.blog/teil-8-die-ueberraschung-warum-vollmachten-oft-wichtiger-sind-als-geld/

Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

*

Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

  • die Operationen,
  • die beiden Knieprothesen,
  • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
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Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Wohngeld,
  • Rehabilitation,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • und das Schwerbehindertenrecht.
***

Susi schaute ihn erstaunt an.

An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

Es ging um eine Strategie.

Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

Teil 1 dieser Geschichte

Teil 2 dieser Geschichte

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#Strategie

Ki-generierte Bilder:

*Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

**Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

*** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-3-drei-monate-vor-buergergeld-und-eine-neue-perspektive/

Krankenkasse greift zu: Millionen Rentnern droht weniger Rente

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

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Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen sich auf geringere Nettoauszahlungen einstellen. Der Grund liegt nicht in einer Kürzung der gesetzlichen Rente selbst, sondern in steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Diese Zusatzbeiträge werden direkt von der Bruttorente einbehalten. Während die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt, müssen Rentnerinnen und Rentner den kassenindividuellen Zusatzbeitrag vollständig allein tragen. Jede Erhöhung wirkt sich somit unmittelbar auf die monatliche Auszahlung aus.

Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Auch hier sind die Beitragssätze gestiegen. Besonders Kinderlose zahlen einen höheren Anteil. Zusammengenommen führen diese Anpassungen dazu, dass trotz stabiler oder sogar leicht steigender Bruttorenten weniger Geld auf dem Konto landet.

Betroffen sind Millionen Ruheständler. Schon wenige Zehntelprozentpunkte mehr können bei einer durchschnittlichen Rente spürbare Auswirkungen haben. Bei 1.500 Euro Bruttorente bedeutet eine Erhöhung schnell einen zweistelligen Betrag im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das zu mehreren hundert Euro.

Ein weiterer Punkt: Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Während einige Anbieter moderat erhöhen, verlangen andere deutlich mehr. Ein Kassenwechsel kann daher sinnvoll sein. Die gesetzlichen Leistungen bleiben dabei grundsätzlich gleich, Unterschiede gibt es vor allem im Service oder bei Zusatzangeboten.

Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen kann die steigende Belastung existenziell werden. In bestimmten Fällen kommt Grundsicherung im Alter in Betracht, wenn die laufenden Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können.

Wichtig ist deshalb, Renten- und Beitragsbescheide genau zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen. Gerade im Zusammenspiel von Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung entstehen häufig Fragen, die individuell geklärt werden sollten.

Fakt bleibt: Die steigenden Sozialabgaben treffen eine Generation, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat – und nun genau rechnen muss, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.

Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, ob ein Kassenwechsel für Sie sinnvoll ist, wie hoch Ihre Abzüge korrekt berechnet werden oder ob weitere Ansprüche (z. B. Zuschüsse, Grundsicherung) bestehen, kann eine unabhängige Beratung durch einen Rentenberater viel Geld und Ärger sparen.

Hashtags:
#Rente #Krankenversicherung #Pflegeversicherung #Rentner #Sozialabgaben

Quelle: https://rentenberater.blog/krankenkasse-greift-zu-millionen-rentnern-droht-weniger-rente/

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