Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hofft auf finanzielle Sicherheit. Doch viele Anträge werden abgelehnt – und selbst vor Gericht haben Betroffene oft keinen Erfolg. Der Grund: Die rechtlichen Maßstäbe sind strenger, als viele denken.

Nicht der Beruf zählt – sondern der Arbeitsmarkt

Gerichte prüfen nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch leichte Tätigkeiten schafft, gilt oft nicht als voll erwerbsgemindert.

Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – unabhängig von Ausbildung oder Einkommen.

Medizinische Gutachten sind der Schlüssel

Im Mittelpunkt steht fast immer ein medizinisches Gutachten. Dieses bewertet die Leistungsfähigkeit. Subjektive Beschwerden reichen nicht aus – entscheidend sind objektive Befunde.

Gerichte folgen diesen Gutachten häufig, wenn sie schlüssig sind.

Häufige Irrtümer

  • Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente,
  • Eine lange Krankheitsgeschichte reicht nicht aus,
  • Mehrere Diagnosen bedeuten nicht zwingend eine geringe Leistungsfähigkeit.

Rechtsprechung aus Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mehrfach klargestellt, dass nicht der bisherige Beruf entscheidend ist.

Ein Beispiel (Az. L 10 R 3954/19): Ein Kläger konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rente wurde dennoch abgelehnt, weil laut Gutachten noch leichte Tätigkeiten über sechs Stunden täglich möglich waren.

Warum viele Verfahren scheitern

  • fehlende medizinische Unterlagen,
  • unklare Befunde,
  • falsche Selbsteinschätzung.

Gerichte entscheiden nach Gutachten – nicht nach persönlichem Empfinden.

Der entscheidende Punkt: Vorbereitung vor Antrag

Vor dem Rentenantrag kann der Versicherungsverlauf noch aktiv gestaltet werden. Danach ist vieles kaum noch korrigierbar.

Gemeinde-Versicherungsämter und Rentenversicherungsträger nehmen Anträge auf – eine strategische Prüfung erfolgt dort nicht.

Deshalb sollte dringend beachtet werden, dass vor der Antragstellung eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) erfolgt.

Resümee

Die Erwerbsminderungsrente folgt klaren gesetzlichen Regeln. Entscheidend sind medizinische Nachweise, die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die richtige Vorbereitung. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Ablehnung – selbst bei schwerer Erkrankung.

#Erwerbsminderungsrente #LSGStuttgart #Rentenrecht #Sozialgericht #Rentenberatung

Teil 5 – Selbstständig – und trotzdem rentenversicherungspflichtig? Diese Berufe sind besonders betroffen

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.deWerner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

Viele glauben:
Wer selbstständig ist, muss sich um die gesetzliche Rentenversicherung nicht kümmern.

Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Denn auch echte Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein – und zwar unabhängig davon, ob sie scheinselbstständig sind oder nicht.

Genau hier liegt eines der größten Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren:

Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Tätigkeit als selbstständig einordnet, kann trotzdem eine Versicherungspflicht bestehen.

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Besonders betroffen sind unter anderem:

  • Lehrer und Dozenten,
  • Erzieher,
  • Pflegepersonen,
  • Hebammen,
  • Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken,
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse,
  • Selbstständige mit auf Dauer im Wesentlichen nur einem Auftraggeber.

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Gerade der letzte Punkt ist hochbrisant.

Denn wer wirtschaftlich fast nur für einen Auftraggeber tätig ist, kann als sogenannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger gelten. Dann besteht trotz Selbstständigkeit Rentenversicherungspflicht.

Viele Betroffene übersehen das jahrelang.
Die Folgen können erheblich sein:

  • Nachforderungen von Beiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • finanzielle Belastungen über lange Zeiträume.

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Wichtig ist daher:
Es müssen zwei Fragen getrennt geprüft werden:

  • Bin ich selbstständig oder abhängig beschäftigt,
  • bin ich als Selbstständiger trotzdem rentenversicherungspflichtig.

Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler.

Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie nicht nur Ihren Status prüfen, sondern auch Ihre mögliche Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger.

Nur so erhalten Sie echte Rechtssicherheit.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsnachweise und Unterlagen sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:
👉 www.not-fallordner.de

Direkter Kontakt:

Jetzt per WhatsApp kontaktieren

📞 0177 27 166 97

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Denn eines ist klar:
Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, von der Rentenversicherungspflicht frei zu sein.

#Statusfeststellung #Rentenversicherung #Selbstständig #Scheinselbstständigkeit #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-5-selbststaendig-und-trotzdem-rentenversicherungspflichtig-diese-berufe-sind-besonders-betroffen/

Teil 4 – Statusfeststellungsverfahren richtig nutzen: So sichern Sie Ihre Selbstständigkeit ab

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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

Das Statusfeststellungsverfahren ist kein Risiko – sondern eine große Chance.

Richtig eingesetzt kann es Selbstständige vor erheblichen finanziellen Schäden schützen und langfristige Sicherheit schaffen.

Doch entscheidend ist, wann und wie das Verfahren genutzt wird.

Der wichtigste Punkt:
Das Verfahren sollte nicht erst bei Problemen, sondern im Vorfeld genutzt werden.

Idealerweise:

  • vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit,
  • bei größeren Projekten,
  • bei Unsicherheiten in der Vertragsgestaltung.

Wer hier frühzeitig handelt, kann spätere Konflikte vermeiden.

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Ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor ist die richtige Darstellung der Tätigkeit.

Denn die Deutsche Rentenversicherung prüft sehr genau:

  • Wie wird tatsächlich gearbeitet,
  • wie ist die Einbindung in den Betrieb,
  • wie hoch ist das unternehmerische Risiko.

Deshalb gilt:
Die Beschreibung der Tätigkeit muss realistisch, vollständig und rechtlich korrekt sein.

Ein häufiger Fehler ist, die Situation „schönzureden“.
Das kann später zu erheblichen Problemen führen.

Ebenso wichtig:
Verträge müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

Denn Widersprüche zwischen Vertrag und Realität sind eines der größten Risiken im gesamten Verfahren.

Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):

  • Lassen Sie Ihre Tätigkeit frühzeitig prüfen,
  • dokumentieren Sie Ihre Selbstständigkeit sauber,
  • passen Sie Verträge und Realität konsequent an.

So schaffen Sie die Grundlage für eine rechtssichere Selbstständigkeit.

Zusätzlich empfehle ich, alle relevanten Unterlagen strukturiert zu sichern.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

👉 www.not-fallordner.de

Rentenexperte Werner Hoffmann
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Denn eines ist klar:
Das Statusfeststellungsverfahren ist kein Problem – sondern Ihr wichtigstes Instrument für Sicherheit.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/statusfeststellungsverfahren-richtig-nutzen-so-sichern-sie-ihre-selbststaendigkeit-ab/

Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

Besonders auffällig ist:

  • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
  • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
  • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

Die Gründe sind klar:

  • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
  • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
  • Angst vor negativen Entscheidungen,
  • fehlende spezialisierte Beratung.

Das Ergebnis ist paradox:
Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

Und die können teuer werden:

  • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
  • hohe Säumniszuschläge,
  • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:
👉 www.not-fallordner.de

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Oder

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Denn eines ist klar:
Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/reform-gescheitert-warum-das-statusfeststellungsverfahren-kaum-genutzt-wird/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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Oder 📞 0177 27 166 97

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://notfallordner.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
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„Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.

Der Mechanismus

Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:

  • Entgeltpunkte,
  • Versicherungszeiten,
  • Durchschnittswerte.

Dieser Durchschnitt wirkt über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr weiter.

Beispiel A: Zu früh beantragt

Ein 22-jähriger Versicherter:

  • 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
  • 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.

Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
Die Voraussetzungen sind erfüllt.

Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt:
23,43 Entgeltpunkte.

Gesamt:
2,65 plus 23,43 ergibt 26,08 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
26,08 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.064 Euro.

Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt

Der gleiche Versicherte zahlt ein zusätzliches Jahr Beiträge im Alter von 16 bis 17:

  • zusätzlich etwa 2,00 Entgeltpunkte.

Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.

Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit ergibt:
34,48 Entgeltpunkte.

Gesamt:
4,65 plus 34,48 ergibt 39,13 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
39,13 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.596 Euro.

Der Unterschied

1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.
Das sind 532 Euro mehr im Monat.

Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.

Das eigentliche Problem

Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.

Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.

Merke: Keine schnelle Antragstellung von Renten!

Erst eine strategische Vorabprüfung des Rentenantrages durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann die notwendige Sicherheit bringen!

Resümee

Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.

Der Fehler liegt nicht im Antrag selbst, sondern im falschen Zeitpunkt.

Erst rechnen, dann beantragen.

#Erwerbsminderungsrente #Rentenberatung #Rente #Sozialrecht #Finanzen

Quelle: https://rentenberater.blog/erwerbsminderungsrente-warum-ein-schneller-antrag-sie-ein-vermoegen-kosten-kann/

Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

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Werner Hoffmann.

Kindererziehungszeiten können über Rentenhöhe, Zugang zu Rentenarten und sogar über die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente entscheiden.

Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die Zuordnung dieser Zeiten nur begrenzt gestaltbar ist – und eine wichtige Frist gilt.

Kindererziehungszeiten entstehen nach § 56 Abs. 1 SGB VI automatisch mit der Geburt und werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet – unabhängig davon, ob sie bereits im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Eltern können jedoch durch eine gemeinsame Erklärung nach § 56 Abs. 2 SGB VI festlegen, dass die Zeit ganz oder teilweise dem anderen Elternteil zugerechnet wird.

Das kann sinnvoll sein, wenn dieser gesetzlich rentenversichert ist und dadurch Ansprüche aufbauen oder Wartezeiten erfüllen kann.

Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate. Wer erst Jahre später reagiert, kann bereits abgelaufene Kindererziehungszeiten meist nicht mehr vollständig übertragen. Ein häufiger Irrtum ist, dass dies möglich sei, solange das Kind noch nicht im Versicherungsverlauf steht. Tatsächlich entsteht die Zeit rechtlich unabhängig von ihrer Speicherung.

Eine andere Zuordnung kann auch ohne gemeinsame Erklärung erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass ein Elternteil tatsächlich überwiegend erzogen hat, etwa bei früher Vollzeittätigkeit des anderen Elternteils oder nach einer Trennung mit klaren Betreuungsverhältnissen. Dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung mit Nachweispflicht.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und können helfen, die Wartezeit von 45 Jahren nach § 51 Abs. 3a SGB VI zu erfüllen. Dadurch kann eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich werden, ohne dass sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt.

Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI. Diese laufen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, bringen keine eigenen Rentenpunkte, werden aber bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und wirken sich auch auf andere rentenrechtliche Bewertungen aus.

Resümee: Wer rechtzeitig handelt, kann Rentenansprüche gezielt verbessern. Wer zu spät reagiert, verliert häufig dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten.

#Kindererziehungszeit #Rentenberatung #GesetzlicheRente #Altersrente #Wartezeit

Quelle: https://rentenberater.blog/kindererziehungszeiten-uebertragen-diese-frist-muessen-eltern-unbedingt-kennen/

Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
Doch rechtlich ist das nicht so.

Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

*

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Zum Beispiel:

  • Gespräche mit Ärzten führen,
  • medizinische Entscheidungen begleiten,
  • mit Behörden kommunizieren,
  • Verträge kündigen oder abschließen,
  • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

**

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

Wichtig ist dabei vor allem eines:

Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

***

Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

Der Vorteil:
Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

Notfallordner
Notfallordner von
www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

Ein ruhiger Blick nach vorne

Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

  • ihre Erwerbsminderungsrente,
  • mögliche Pflegeleistungen,
  • Unterstützung durch ihre Familie,
  • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

Später sagte sie einmal:

„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

Zur Vorgeschichte

#Vorsorgevollmacht
#Generalvollmacht
#Betreuungsrecht
#Rentenberatung
#Sozialrecht

KI – generierte Bilder:

*Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

**Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

****

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-8-die-ueberraschung-warum-vollmachten-oft-wichtiger-sind-als-geld/

Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

*

Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

  • die Operationen,
  • die beiden Knieprothesen,
  • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
**

Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Wohngeld,
  • Rehabilitation,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • und das Schwerbehindertenrecht.
***

Susi schaute ihn erstaunt an.

An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

Es ging um eine Strategie.

Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

Teil 1 dieser Geschichte

Teil 2 dieser Geschichte

#Rentenberatung
#Sozialrecht
#Erwerbsminderungsrente
#Wohngeld
#Strategie

Ki-generierte Bilder:

*Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

**Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

*** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-3-drei-monate-vor-buergergeld-und-eine-neue-perspektive/

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