Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.
Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?
Der Mindestlohn wird von:
– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern
– drei #Gewerkschaftsvertreter,
– zwei #Wissenschaftler
– und einem Vorsitzende(n)
alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.
Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.
Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).
Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.
Warum gibt es Kritik?
#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.
Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.
Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.
Hochrechnung auf Monatslohn
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.
Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.
Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?
Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.
Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €
Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von
45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.
Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.
——-
Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?
Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023
45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.
ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.
Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.
Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.
Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten
——
Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.
Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.
Weitere Infos über
www.bAV-Experte.de
——
————
————
Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.
Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?
Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.
In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.
Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.
In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.
Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.
Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.
Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.
Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.
#DRV – #Deutsche #Rentenversicherung jetzt Online – Neue Online-Plattform für Millionen: Was die digitale Rentenübersicht bietet —> Wie hoch wird meine #Rente sein? —> Die neue #digitale #Rentenübersicht sorgt für Durchblick bei der #Altersvorsorge. Sie zeigt aber nicht alle wichtigen Informationen.
Wie auch immer die Pläne für die Zeit nach dem Arbeitsleben sind:
Vieles steht und fällt mit der Höhe der Rente. Reicht meine Rente, die sich ab Juli 2023 deutlich erhöht, für ein Leben, wie ich es mir vorstelle?
Wie viel Geld bekomme ich monatlich überhaupt?
Einmal im Jahr bekommen Arbeitnehmer Post von der Deutschen Rentenversicherung und anderen Altersvorsorge-Anbietern, in der die Summe steht.
Schon bald soll die Übersicht über die Einnahmen im Alter komfortabler und umfassender werden.
#Digitale #Rentenübersicht kommt: Die Vorteile der neuen Online-Plattform
Nach einer Pilotphase wird die Deutsche Rentenversicherung (#DRV) ab Sommer 2023 eine digitale Rentenübersicht anbieten.
Ein Online-Portal bündelt „erstmals“, wie die DRV schreibt, alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.
Über ein Login auf der DRV-Seite soll es dann möglich sein, persönliche Daten einzusehen, zu ändern, Anträge zu stellen oder Rückfragen zu stellen – ähnlich wie beim Online-Banking.
Die Digitale Rentenübersicht umfasst #Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:
– Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen
– Rentenversicherung,
die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
– private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendenten 60. Lebensjahr,
– Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Ab Mitte 2023 geht das „neutrale“ und „werbefreie“ Angebot an den Start – ein genauer Starttermin wurde noch nicht mitgeteilt.
Laut der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) werden zunächst noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen teilnehmen und nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt werden.
Das betrifft etwa die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten und Ansprüche bei den berufsständischen Versorgungswerken.
Das soll sich mit dem für Ende 2023 geplanten Beginn des Regelbetriebs für alle Bürger dann geändert haben.
Digitale Rentenübersicht bündelt Informationen zur Altersvorsorge
Wer mit der Online-Welt auf Kriegsfuß steht oder sich nicht noch ein Passwort merken möchte, darf aufatmen: Die jährliche schriftliche Renteninformation der DRV per Post wird es weiterhin geben.
Die digitale Übersicht ist ein zusätzliches Angebot. Allerdings eines, mit dem man sich beschäftigen sollte.
Der Vorteil:
Mit einem Login lässt sich die Frage beantworten, wie es um die eigene #Altersvorsorge bestellt ist. Wer beim Papier bleibt, muss sich die – hoffentlich abgehefteten – Mitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger sowie der betrieblichen und privaten Anbieter aus dem Leitz-Ordner selbst zusammensuchen, um zu wissen, wie hoch die Einnahmen sind.
Das Online-Portal bündelt all das. Wer die Übersicht abheften möchte, bitteschön: Man kann sie per Mail an sich selbst schicken und ausdrucken.
Eine drohende #Rentenlücke lässt sich durch die digitale Rentenübersicht allerdings nicht erkennen.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Um eine solche „auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein.
Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil“, heißt es dazu.
Digitale Rentenübersicht: Steuern und Sozialabgaben nicht berücksichtigt
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden laut #DRV #Steuern und #Sozialabgaben.
Die hingen zu stark von der persönlichen Situation und den persönlichen Umständen ab. „In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können“, heißt es.
Das Login soll über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein.
Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen Nutzer außerdem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung werden noch geprüft.
Die Hetze gegen die GEZ-Gebühren der AfD hat System.
Millionen Menschen in Deutschland müssen keine #GEZ bezahlen. Immer wieder wird gegen die GEZ-Gebühr gehetzt. Fast immer geht die Hetze von den Rechtspopulisten, Rechtsextremisten (AfD) oder Linksextremsten aus.
Insbesondere der AfD sind öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten ein Dorn im Auge.
Grund: Die umfangreiche Informationen bieten nur öffentlich-rechtliche Sender an. Andere Sender zeigen überwiegend nur Shows, Kochsendungen oder Filmserien. Echte Dokumentationen gibt dort nicht.
Rechtspopulisten, Rechtsextreme AfD und teilweise auch Linksextreme können nur hetzen, zeigen aber nicht auf, dass viele Menschen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
——-
Wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind, können sich manche Menschen von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag entrichten. Allerdings gibt es für einige Personengruppen – auch für viele Senioren mit einer niedrigen Rente die Möglichkeit, von dieser monatlichen Zahlung in Höhe befreit zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In diesem Artikel erhältst du detaillierte Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen.
Manche Rentner müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen
Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro.
Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:
• #Bürgergeld-Bezieher
• #Sozialhilfeempfänger
• #BaföG-Bezieher
• #Pflegebedürftige
• #Asylbewerber
• #Studenten
• #Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)
Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter #Grundsicherung oder #Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen.
Erhalten Senioren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.
Auch für Personen, die #pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen.
Allerdings reicht hierfür nicht allein ein #Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich.
So können sich Personen, die #Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.
Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die #Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung.
Wenn Rentner in einem #Seniorenheim leben, können sie neben der #Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.
Bei diesen Härtefälle müssen Senioren die Gebühr nicht zahlen
Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen #Rundfunkbeitrag zahlen musst.
So kannst du zum Beispiel einen #Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt.
Des Weiteren können Rentner:innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der
Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice.
Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.
In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.
Warum leben schlechter verdienende Menschen oft kürzer, als gut Verdienende?
Der Grund könnte ganz einfach sein, denn gerade schlechter Verdienende leben oft von junkfood & Co.
Pizza, #Pommes #Currywurst, #Hamburger….
Sie leben nicht nur kränker und kürzer, sondern beziehen weniger und kürzer die Rente.
Alleine dies sollte doch schon den Ehrgeiz ausmachen, sich gesünder zu ernähren.
In diesem Zusammenhang ist auch der nachfolgende Artikel interessant.
Süßes und #fettiges #Essen ist nicht nur schlecht für die Figur, sondern auch für die Erholung, wie ein schwedisches Forschungsteam herausfindet.
Die #Wissenschaftlerinnen und #Wissenschaftler erklären, warum man für einen erholsamen #Tiefschlaf besser auf die Pizza verzichten sollte.
Du bist, was du isst – oder in diesem Fall: Du schläfst, wie du isst, müsste das Sprichwort einer neuen Studie zufolge heißen. Schwedische Forscherinnen und Forscher haben untersucht, inwiefern süßes und fettiges Essen den Schlaf beeinflusst. Ihre Ergebnisse, die kürzlich im Fachjournal „Obesity“ veröffentlicht wurden, zeigen, dass eine ungesunde Ernährung die Qualität des Tiefschlafs verschlechtert.
„Sowohl schlechte Ernährung als auch ein schlechter Schlaf erhöhen das Risiko für verschiedene Krankheiten“, sagt Co-Autor Jonathan Cedernaes, Arzt und außerordentlicher Professor für medizinische Zellbiologie an der Universität Uppsala.
Daher sei es besonders wichtig, die genauen Zusammenhänge zu bestimmen. Für ihre Studie führte die Forschungsgruppe von der Universität Uppsala einen zweiwöchigen Versuch mit 15 gesunden Männern durch.
Dabei ernährten sich die Probanden in zufälliger Reihenfolge eine Woche lang gesund, eine andere Woche ungesund.
Beide #Diäten enthielten zwar die gleiche Anzahl an Kalorien, die an die individuellen täglichen Bedürfnisse jedes Teilnehmers angepasst waren.
Die #ungesünderen #Mahlzeiten hatten jedoch einen deutlich höheren Gehalt an #Zucker und #gesättigten #Fetten und waren oft verarbeitete Lebensmittel.
So gab es als gesunde Variante beispielsweise ungesüßten Joghurt und Lachs mit Gemüse.
Während das ungesunde Essen unter anderem aus #Tiefkühlpizza und Schokoriegeln bestand.
Junkfood sorgt für unruhigen Schlaf
Die Männer wurden während des Versuchs nachts in einem #Schlaflabor überwacht.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler maßen dabei ihre #Hirnaktivität – und stellten fest:
Die Teilnehmer schliefen zwar bei beiden Diäten gleich lang.
Aber die Qualität des Tiefschlafes änderte sich. „Interessanterweise fanden wir heraus, dass der Tiefschlaf eine geringere Delta-Wellen-Aktivität aufwies, wenn die Teilnehmer Junkfood gegessen hatten, als wenn sie gesündere Lebensmittel zu sich genommen hatten“, berichtet Cedernaes.
Langsame Delta-Wellen versetzen den Körper in eine tiefe Ruhe und sorgen für einen erholsamen Schlaf.
Nach dem Verzehr von Junkfood konnte das Forschungsteam bei den Probanden während der Tiefschlafphase vermehrt Theta-, Alpha- und Beta-Wellen messen, die für ein höheres Maß an Hirnaktivität und Bewusstsein sprechen.
„Im Grunde genommen führte die ungesunde Ernährung zu einem flacheren Tiefschlaf“, erklärt Cedernaes.
Ähnliche Veränderungen des Schlafs lassen sich auch bei Menschen beobachten, die an Schlafstörungen leiden, oder generell bei älteren Personen.
„Es ist möglich, dass eine noch ungesündere Ernährung im Experiment zu noch größeren ernährungsbedingten Unterschieden etwa bei der Schlaf-Delta-Leistung geführt hätte“, heißt es in der Studie.
Das herauszufinden, sei besonders wichtig, weil sich die Bevölkerung westlicher Länder teilweise noch ungesünder ernährt als im Experiment untersucht wurde.
So empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO, höchstens 50 Gramm Zucker am Tag zu essen.
In Deutschland nehmen Erwachsene laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Schnitt die doppelte Menge zu sich.
Dem schwedischen Forschungsteam zufolge bleibt jedoch unklar, ob der ernährungsbedingt leichtere Tiefschlaf sich auch negativ auf wichtige Körperfunktionen wie Gedächtnis, Immunsystem und Hormonausschüttung auswirkt. Dafür brauche es weitere Untersuchungen.
Nachdem zunächst drei Vorschläge vorgelegen hatten, sind es nun noch zwei. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag führen ihre Initiativen zu einem gemeinsamen Entwurf zusammen. Zu einer Abstimmung im Bundestag könnte es noch im Juli kommen.
Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl. Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html
Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>
Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.
NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.
Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.
Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.
Das ist besonders auch in Russland der Fall.
Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.
Als Folge taut der Permafrost auf. Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.
Putin ist das egal. Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.
Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!
Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie! Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.
Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.
Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich. Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.
Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.
Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.
Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.
Frührente – also der Bezug der Altersrente vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente – bekommen und zugleich weiter im Job arbeiten – für viele Ältere eine interessante Option.
Doch was heißt das für das #Arbeitsverhältnis?
Inhalt
Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Antrag auf eine vorzeitige Altersrente informieren?
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Kann das Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag mit einer allgemeinen Befristungsregelung ausgehebelt werden, wenn nur eine vorgezogene Altersrente – mit oder ohne Abschlag – gezahlt wird?
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen?
Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Vielfach dürften Sie im Arbeitsvertrag zum Thema vorzeitige Altersrente gar nichts finden.
Teilweise gibt es jedoch Regelungen im Tarifvertrag.
Beispiel —> Auswirkung bei Tarifbeschäftigten der Versicherungsbranche
„Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die/der Angestellte erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, oder mit Ablauf des Monats, in dem sie/er die Altersgrenze für eine Regelaltersrente nach den Bestimmungen der gesetzlichen der Rentenversicherung erreicht hat. Abweichende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind zulässig.“
Beispiel Manteltarifvertrag für das Private Versicherungsgewerbe (§15 Abs.6, die für Innendienst und den Werbeaußendienst (§ 23 Abs.2) gilt
Nach dieser Regelung könnte zwar der Arbeitgeber mit Beginn der Altersrente kündigen, allerdings wird der Arbeitgeber dies wohl im Zeitalter des Fachkräftemangel wohl kaum tun. Und im Rahmen der Gleichbehandlung kann der Arbeitgeber auch keine individuelle Entscheidung treffen. Fraglich wäre auch vor dem Arbeitsgericht, inwieweit der Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiter aufgrund dieser veralteten Regelung kündigt und auf der anderen Seite wieder Personal sucht und einstellt.
Es wäre vorstellbar, dass zeitlich überholte Tarifvertragsregelungen dann zu Abfindungen führen könnten.
Arbeitgeber werden – wenn sie gut beraten sind und nicht gerade Personal abbauen müssen – es eher akzeptieren, wenn ein Arbeitnehmer die Altersrente für langjährige – bzw. besonders langjährige – Versicherte neben seinem Gehalt weiter bezieht.
Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht (s. Unten im Text).
Übrigens können auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung bestehen (zB bei Pensionskassen §232 VAG, Konflikt von Arbeitsrecht und Aufsichtsrecht, s. Artikel ganz unten)
Was ist, wenn kein Tarifvertrag/Arbeitsvertrag hier Einschränkungen vorsieht?
Dann könnte man sagen: Der Rentenantrag geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, weil der Arbeitgeber indirekt durch die Deutsche Rentenversicherung ohnehin von Ihrem Rentenantrag erfährt.
Informiert die Rentenversicherung meinen Arbeitgeber über meinen Rentenantrag?
So direkt tut sie das nicht. Indirekt kommt Ihr Arbeitgeber aber ins Spiel, wenn es um die Berechnung Ihrer Rente geht.
Da Sie einige Monate vor dem Renteneintritt Ihre Rente beantragen, wird Ihr letztes Arbeitsentgelt vor Rentenbezug in den meisten Fällen aufgrund einer Hochrechnung durch Ihren Arbeitgeber ermittelt.
Eine solche Hochrechnung fordert die gesetzliche Rentenversicherung bei Ihrem Arbeitgeber an, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind und Rente beantragen. Erhält Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Anfrage von der Rentenversicherung, so ist für den Arbeitgeber natürlich klar zu erkennen, dass Sie einen Rentenantrag gestellt hat.
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Ja, das geht. Sie können in Frage 9.7.2. des aktuellen Rentenantragsformulars „Nein“ ankreuzen und so die Hochrechnung verhindern.
Doch die Deutsche Rentenversicherung benötigt natürlich die Information über das Gehalt der letzten Monate vor dem Rentenantrag.
Deshalb erhält Ihr Arbeitgeber eine maschinelle Anforderung zur Meldung der letzten Vor-Renten-Entgelte.
Hieraus geht zwar nicht hervor, warum diese Meldung verlangt wird. „Der Arbeitgeber erfährt somit nicht durch die Rentenversicherung von der Rentenantragstellung, allerdings wird jeder logisch mitdenkende Personalsachbearbeiter an der elektronischen Aufforderung seitens des Rentenversicherungsträgers, eine sogenannte GML57 Meldung für seinen Mitarbeiter im Rentenalter abzusetzen, erkennen, dass dieser einen Rentenantrag gestellt hat.
Tipp: Da Ihr Arbeitgeber ohnehin vom Rentenantrag erfährt, ist es sinnvoll, wenn Sie von vornherein mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass Sie ein vorgezogenes Altersruhegeld beantragen möchten. Vielfach dürfte das für den Arbeitgeber sowieso kein Problem sein.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie Ihren Arbeitgeber ohnehin über den Rentenantrag informieren.
Denn bei Bezug einer vollen Altersrente ändert sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Sie haben dann nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Deshalb zahlen sie nur einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag.
Diese Beitragsermäßigung teilen Sie sich – genau wie generell den Beitrag – mit Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet: Bei einem Bruttoentgelt von 3000 Euro zahlen Sie beispielsweise jeden Monat neun Euro mm weniger an Krankenversicherungsbeiträgen – ebenso wie Ihr Arbeitgeber.
Damit Ihr Arbeitgeber den korrekten Beitrag abführen kann, muss er über Ihren Vollrentenbezug informiert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Dies regelt § 28o SGB IV.
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Nein, eine Kündigung allein wegen des Anspruchs auf Rente beziehungsweise Rentenbezugs ist verboten. Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:
„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).
Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch aus diesem Grund kündigt, können Sie hiergegen mit einiger Aussicht auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht klagen.
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt ist. Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich fein säuberlich zwischen Befristung/Fristablauf und Kündigung.
Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen zwar nicht kündigen, aber das Arbeitsverhältnis kann automatisch aufgrund einer Befristung enden.
Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf das 65. Lebensjahr beziehungsweise auf das „reguläre Renteneintrittsalter“ ist erlaubt und findet sich in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen. Sie ist nach § 41 SGB VI völlig in Ordnung.
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Ja, aber nur unter einer Bedingung. Eine solche Vereinbarung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie „innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt [also dem für die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente geltenden Alter] abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist“ (§ 41 SGB VI). Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist eine Befristungsregelung im Arbeitsvertrag nicht rechtsgültig.
Es reicht nicht, dass die Befristungsregelung in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie muss darüber hinaus in den letzten drei Jahren vor Ihrem (möglichen) vorgezogenen Renteneintritt bestätigt worden sein.
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen? (Sozialplan)
In solchen Fällen kommt es gar nicht unbedingt auf Ihren Rentenantrag an. Es kann Ihnen schaden, wenn Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – auch wenn sie diese gar nicht beantragen.
Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. Dezember 2022 entschieden, dass Rentennähe oder Rentenbezug bei der Sozialauswahl „Minuspunkte“ ergeben können (Az. 6 AZR 31/22).
So kann es sozial gerechtfertigt sein, einen 40jährigen Familienvater von der Entlassung zu verschonen und dafür einen 63jährigen zu entlassen, der innerhalb des nächsten Jahres eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen könnte.
Das BAG befand: Selbst eine „Rentennähe“, also die Möglichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, kann bei einer Sozialauswahl negativ berücksichtigt werden.
Was ist wenn ich Witwe(r) bin?
Bei einer #Hinterbliebenenrente (§97 SGB IV) findet eine Anrechnung der Renten, selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Beschäftigungen statt. Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung werden nur bei der sogenannten „neuen Hinterbliebenenrente (sogenannte 55%-Rente) angerechnet ((§ 314 SGB VI, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes).
Hier sollten die Auswirkungen auch durch einen Rentenberater geprüft werden. Grund: Ein früherer Rentenbezug mit Abschlag könnte zu einer kürzeren Kürzung bei der Witwenrente – Witwerrente – führen. So könnte eine Witwe die Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen und ggf. weiter arbeiten. Mit Beginn der Regelarbeitszeit würde dann ggf. aufgrund der geringeren Altersrente (im Vergleich zur Regelaltersrente) die Rentenkürzung bei der Witwenrente geringer ausfallen. Die genaue Prüfung ist sehr individuell. Hierzu sind durch den Rentenberater sogenannte „Was-wäre-wenn“ – Hochrechnungen notwendig.
Ergänzende Hinweise zur betrieblichen Altersversorgung und die Auswirkungen speziell bei Pensionskassen:
In Bezug auf eine Zusatzversorgung in einer Pensionskasse ist die Besonderheit von §232 VAG zu beachten! Eine Teilrente von 10% müsste bei der ZVK zu einer anteiligen Kürzung führen.
Die Definition der Pensionskasse in § 232 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beschreibt die Pensionskasse unter anderem als „rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das (…) Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht“.
Dass der oder die Versorgungsberechtigte einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf vorgezogene Betriebsrente haben kann, auch wenn das Erwerbseinkommen nicht wegfällt, führt im Deckungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Pensionskasse zu Schwierigkeiten, weil der Gesetzgeber § 232 VAG bei der Gesetzesänderung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze unverändert gelassen hat.
Man denke sich den Fall, in dem Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erhalten haben und nach dieser Zusage Anspruch auf vorgezogene Betriebsrenten besitzen, obwohl sie daneben noch beim zusagenden Arbeitgeber weiterarbeiten und von diesem auch noch Erwerbseinkommen beziehen. Wenn diese Zusage über eine Pensionskasse durchgeführt wird, besteht im Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber der Anspruch auf Leistung. Im Deckungsverhältnis zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber wäre die Pensionskasse nach § 232 VAG aber aufsichtsrechtlich gehindert, zu leisten. Auch hier droht eine Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers.
Ist die Pensionskasse also immer gehindert, zu leisten, wenn Versorgungsberechtigte noch Erwerbseinkommen beziehen? Ein Jurist wird hier sagen: „Das kommt drauf an. „
Nach meiner Auffassung müsste wie folgt differenziert werden:
Bei denjenigen Berechtigten, die betriebstreu bleiben und eine Pensionskassenleistung neben dem Erwerbseinkommen des die bAV zusagenden Arbeitgebers erhalten sollen, besteht das zuvor beschriebene aufsichtsrechtliche Risiko.
Bei denjenigen Berechtigten aber, die mit unverfallbarer Anwartschaft auf eine Pensionskassenleistung beim zusagenden Arbeitgeber ausgeschieden sind und nun eine Pensionskassenleistung neben einem völlig anderen Erwerbseinkommen bei einem neuen Arbeitgeber erhalten sollen, spricht viel dafür, anzunehmen, dass die Voraussetzung des „Wegfall des Erwerbseinkommens“ in § 232 VAG erfüllt ist.
Mit dem Erwerbseinkommen in § 232 VAG ist m.E. nur dasjenige Einkommen gemeint, das Berechtigte vom zusagenden Arbeitgeber beziehen und das Grundlage für die Pensionskassenversicherung war, denn die Pensionskassenleistung soll nur dessen Wegfall kompensieren.
Anderes Erwerbseinkommen hindert die Pensionskasse nicht zu leisten. Diese Auffassung ist aber bisher nicht rechtlich entschieden.
Die BaFin und der Gesetzgeber sind gehalten, hier entsprechende Klarheit zu schaffen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechend nachzubessern und die Voraussetzungen des VAG an die nach Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes am 01.01.2023 geltende Lebenswirklichkeit und die geänderten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzugleichen.
Rente kriegen ist nicht schwer, die optimale Renten mit voller weiteren Gehaltszahlung zu bekommen, um so mehr. Die Hilfe durch einen Rentenberater / Fachanwalt für Arbeitsrecht kombiniert mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zahlt sich durchaus aus.
Ergänzung zum Thema vorgezogene Altersrente:
Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).
Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten
Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:
sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.
Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.
Kategorien:
#Gesetzliche #Rentenversicherung, #Regelaltersrente, #Rentenberater Tags: #Altersrente, #Rente kassieren und nicht kündigen
#Sozialplan, #Altersrente für #besonders #langjährig #Versicherte #Tarifvertrag #Private #Versicherungsgewerbe #Kündigung und #Befristung
#Rentenansprüche, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das #Rentensplitting partnerschaftlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
www.Renten-Experte.de
„Splitting“ ist ein englischer Begriff und heißt übersetzt „Teilung“.
Beide Partner werden in dem Verfahren so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben:
Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. So kann die eigene Rente erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden.
Nachteil: Der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente, wenn das Rentensplitting in Anspruch genommen wird.
Empfehlenswert ist eine umfassende Beratung, um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die günstigere Option darstellt.
So kann es durchaus sein, dass das Rentensplitting sich auch zum Nachteil auswirkt.
Ebenso kann sich das Rentensplitting auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung oder die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in bestimmten Konstellationen auswirken.
Hilfreich ist hier auf jeden Fall mindestens eine Erstberatung bei einem unabhängigen #Rentenberater.
Erste Informationen gibt es auch bei der Deutsche Rentenversicherung.
Die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung bietet hier grundsätzliche Infos.
Laut WHO sind an Corona etwa 20 Mio. Menschen gestorben. Schlimmeres wurde weltweit durch
⁃ die mRNA-Impfung
⁃ Tragen von Masken
⁃ Abstandsregelungen
vermieden.
Dass die mRNA-Technologie ein Impfstoff entwickelt wurde, lag daran, dass an mRNA schon sehr lange geforscht wurde.
Ursprung war die Krebsforschung. Bereits vor vielen Jahren entdeckte man, dass die Lebenserwartung der menschlich gesunden Zelle auf 150-200 Jahre beschränkt ist.
Krebszellen haben hingegen eine extrem viel längere Lebenserwartung.
Durch die mRNA-Technologie sollte eine individuelle Krebstherapie entwickelt werden, die dann gezielt beim Krebserkrankten den Krebs bekämpft.
Die Problematik vor dem „Zeitbeginn Corona“ war jedoch, dass die notwendige individuelle Krebs-Diagnose zu lange dauerte. Innerhalb dieser individuellen Krebsdiagnosezeit hatte sich der Krebs jedoch schon weiterentwickelt, bzw. führte bei bestimmten Krebsarten schon zum Tode.
Es war ein Wettlauf mit der Zeit zwischen individueller Diagnose / Krebstherapie und dem Tod.
Aufgrund der mRNA-Technologie und der schnelleren Erkennung der individuellen Krebstherapie sind Krebsbehandlungen heute schneller möglich.
Wenn im Jahr 2019 noch bis zu 2 Jahren die Diagnose dauerte, ist die Diagnosezeit heute bei 6-9 Wochen.
BionTech hat sich inzwischen entschieden, die Krebsforschung durch mRNA-Technik weiter zu forcieren.
Corona hat letztendlich die mRNA-Entwicklung auch beschleunigt.
mRNA-Technik kann mehr als Corona-Impfung
In der #Pandemie erzielt die #mRNA-Technologie einen Durchbruch.
Doch die Impfstoffe seien nicht nur für Corona entwickelt worden.
Auch gegen andere Krankheiten könnten mRNA-basierte #Impfstoffe in Zukunft helfen, sagt die Forscherin Katalin #Karikó.
Außer in Corona-Impfstoffen könnte die mRNA-Technik nach Aussagen der Forscherin #KatalinKarikó möglicherweise bald gegen etliche weitere Krankheiten eingesetzt werden.
mRNA-Impfstoffe etwa gegen HIV, das Herpes-simplex-Virus (HSV), aber auch gegen Grippe seien in der Entwicklung und würden bereits in klinischen Studien überprüft, sagte Karikó dem „Deutschen Ärzteblatt“.
Sie gilt als eine maßgebliche Wegbereiterin für die Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen.
Die Bereitstellung „der mRNA-basierten Covid-19-Impfstoffe geschah nicht über Nacht“, betonte Karikó, die derzeit an der ungarischen Universität Szeged und der Universität von Pennsylvania in den USA arbeitet.
Den Impfstoffen seien etwa 60 Jahre intensiver Forschungsarbeit vorangegangen.
Der Schub durch die Corona-Pandemie könnte sich auf die Entwicklung weiterer Impfstoffe auswirken.
Karikó verwies auf mehrere Impfstoffe, die in klinischen Versuchen schon besonders weit gekommen seien:
Aktuell gebe es etwa Phase-3-Studien zum Einsatz von mRNA-basierten Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (#RSV), das Atemwege befällt, und gegen #Grippeviren.
Ein weiterer interessanter Aspekt seien übergreifend wirkende Impfstoffe gegen Erreger, die von Zecken übertragen werden.
Die derzeit noch an Tieren geprüfte Impfung richte sich gegen verschiedene Proteine im #Zeckenspeichel, die Erregern helfen, sich im Wirtskörper auszubreiten.
„Als Tiere damit geimpft wurden, zeigten sich nach dem #Zeckenstich #Rötungen an der Einstichstelle, aber die Immunreaktion unterband die Ausbreitung der Erreger sofort“, sagte Karikó. Auch für die Behandlung von Krebserkrankungen biete die mRNA-Technik große Potenziale.
Ergänzung zum Thema Krebs vom Deutschen krebsforschungszentrum
mRNA-Impfung gegen Krebs
Das Potenzial voll ausschöpfen – Interview mit Niels Halama
Die Corona-Pandemie hat mRNA-Impfstoffe in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zur Behandlung von Tumoren werden sie schon seit mehreren Jahren getestet. Wir sprachen mit dem Tumorimmunologen und Onkologen Niels Halama darüber, welche neuen Möglichkeiten die mRNA-Technologie für die Krebstherapie bietet und vor welchen Herausforderungen die Forscher aktuell noch stehen. —> https://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.htmlhttps://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.html
ZDF-Beitrag —> Milliarden von Corona-Impfstoff: Biontech investiert in weitere Krebsstudien
Weiterentwicklung der Krebsforschung: Biontech will rund 2,6 Milliarden Euro aus den Einnahmen der Corona-Impfstoffe investieren. Fünf neue Krebsstudien starteten bereits.
Ein weiterer Zukunftsausblick? Wer weiß, vielleicht lässt sich durch die mENA-Technologie auch die Lebenserwartung der gesunden menschlichen Zelle auf die Lebenserwartung der Krebszellen steigern.
Verrückt, wenn der Mensch eine Lebenserwartung von 200 Jahren hätte? Nun, im Jahr 1900 sind die Menschen durchschnittlich mit 46 Jahren gestorben. Nur durch die Entdeckung von Keimen und vielen medizinischen Errungenschaften liegt die Lebenserwartung heute bei über 80 Jahren.
Hätte jemand im Jahr 1900 behauptet, dass der Mensch in 100 Jahren doppelt so alt wird, wäre er damals für verrückt erklärt worden.
Rententipps – Was Du frühzeitig beachten solltest, wenn Du in Rente gehen möchtest.
Wer nur zur #Rentenantragstelle 3 Monate vor der Rente die #Rente beantragt, macht etwas falsch. Zum einen sind die Rentenantragstellen bei den Gemeinden überlastet und zum zweiten nur unzureichend umfangreich geschult. Es ist besser bereits 5 Jahre vor der Rente sich von einem #Rentenberater beraten zu lassen. Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung vorhanden ist, sollte der Rentenberater auch hierfür qualifiziert sein (Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Wird frühzeitig diese Beratung genutzt, dann kann die Altersversorgung durchaus höher sein.
Für die #Erstberatung verlangen die Rentenberater etwa 180 Euro (zuzüglich MwSt).
Was man selbst im Voraus machen sollte:
Zeiten überprüfen, um Lücken zu schließen Sie können online oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren #Versicherungsverlauf beantragen, um zu überprüfen, ob Ihre Schul- und Versicherungszeiten korrekt eingespeichert wurden. Wenn alle Lücken geschlossen sind, schenken Sie kein Geld her.
Kindererziehungszeiten beantragen Die Zeit der Kindererziehung verbessert die Rente: Nicht nur die Mutter, auch der Vater kann #Kindererziehungszeit erhalten, wenn er eine Zeit lang das Kind überwiegend erzogen hat. Für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden, sind 30 Monate Kindererziehungszeit festgelegt, danach 36 Monate pro Kind.
Frühzeitige #Rentenhochrechnungen auch mit der Möglichkeit von #Sonderzahlungen In bestimmten Fällen ist es möglich und sinnvoll zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Ob und wie viel zusätzlich eingezahlt werden kann und sinnvoll ist, kann der Rentenberater mit Ihnen gemeinsam eruieren.
Frühzeitige #Rentenantragstellung Sie sollten frühzeitig den #Rentenbeginn planen: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, haben Sie höchstens drei Monate Zeit, rückwirkend Ihren Antrag zu stellen. Also gut aufpassen, damit Sie pünktlich zum Renteneintritt die Zahlung erhalten.
Freibetrag sichern Welcher Anteil der Rente der #Besteuerung unterliegt, ist vom Jahr der Antragstellung abhängig. Der steuerliche Freibetrag verringert sich mit jedem weiteren Jahr der Antragstellung um ein Prozent.
Unbegrenzter #Hinzuverdienst Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr. Seit dem 1.1.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Heißt: Rentner müssen keine Angst haben, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie was dazuverdienen. Sie können zwei Einkünfte nebeneinander beziehen: Rente und Arbeitsentgelt. Beispiel: Sie arbeiten neben Ihrer Rente ab dem 1. Januar 2023 weiter mit einem Brutto-Monatsgehalt von 1000 Euro. Damit zahlen Sie weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Im Januar 2026 erreichen Sie die Regelaltersrente. Ab da erhöht sich Ihre Rente um etwa 30,06 Euro brutto monatlich. Macht im Jahr 360 Euro mehr brutto an Rente.
#Altersteilzeit Hier unterscheidet man zwei Formen: Das #Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit auf die Hälfte gekürzt und auf die gesamte Dauer der #Altersteilzeit verteilt wird. Einige #RENTENEXPERTEN bevorzugen das Blockmodell, um früher aus dem Berufsleben auszusteigen.
Im Blockmodell kann die maximale Dauer drei Jahre betragen.
Bedeutet, dass man 1,5 Jahre arbeitet und 1,5 Jahre freigestellt wird.
Allerdings kann eine längere Frist durch einen Tarifvertrag oder andere Regelungen vorgesehen werden.
Dabei verzichtet man auf 50 Prozent des Gehalts, bekommt aber über die Aufstockungen Geld dazu.
Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und abgabenfrei.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient in Vollzeit 2000 Euro brutto im Monat. Wenn er in Teilzeit arbeitet und nur die Hälfte des Vollzeitgehalts verdient (1000 Euro brutto im Monat), beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 18,6 Prozent von 1000 Euro, also 186 Euro.
Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent von 80 Prozent der 1000 Euro zahlen, was 148,80 Euro ausmacht.
Insgesamt beträgt der Rentenversicherungsbeitrag damit 334,80 Euro. So unterscheiden sich der Rentenversicherungsbeitrag in Altersteilzeit (334,80 Euro) zu dem Vollzeit-Beitrag (372 Euro) kaum.
Einmaliger Freibetrag für die Sozialversicherung Seit dem 1.1.2023 beträgt der einmalige Krankenversicherungs-Freibetrag 169,75 Euro. Sprich: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig.
Beispiel: Eine Frau im Rentenalter bezieht eine Betriebsrente in Höhe von jeweils 75 Euro und 125 Euro. Diese werden zusammengerechnet, macht 200 Euro.
Die Berechnungsgrundlage für die KV-Beiträge sind 200 Euro abzüglich des Freibetrages. Dies gilt allerdings nicht beim Pflegeversicherungsbeitrag. Somit muss die Rentnerin lediglich 30,25 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, anstatt der früher berechneten 32,40 Euro. Macht im Jahr ein Plus von knapp 44 Euro.