Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall treffen Familien meist unvorbereitet. In solchen Situationen müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – häufig unter großem emotionalem Druck. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll ein gut strukturierter Notfallordner ist.
Der Notfallordner bündelt alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort. Dazu gehören persönliche Daten, Versicherungen, Bankverbindungen, medizinische Angaben, Verträge, Vollmachten und wichtige Ansprechpartner. Angehörige und Vertrauenspersonen erhalten dadurch sofort Orientierung und Handlungssicherheit, statt mühsam Unterlagen zusammensuchen oder Vermutungen anstellen zu müssen.
Wichtig ist: Der Notfallordner ist keine lose Sammlung von Registern, Tabellen oder Formularen. Er ist ein echter Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, was im Ernstfall wichtig ist, warum bestimmte Informationen benötigt werden und wie Vorsorge sinnvoll umgesetzt wird. Viele Nutzer erkennen erst durch den Notfallordner, an welchen Stellen ihre persönliche Vorsorge bislang unvollständig war.
Mit einem Umfang von über 143 Seiten bietet der Notfallordner deutlich mehr als einfache Vorlagen. Er führt verständlich durch Themen wie medizinische Vorsorge, rechtliche Regelungen, finanzielle Absicherung, organisatorische Abläufe und den Umgang mit Behörden. Dabei richtet er sich nicht nur an ältere Menschen, sondern an alle Lebensphasen.
Ein besonderes Merkmal des Notfallordners ist seine berufsspezifische Ausrichtung. Vorsorge ist nicht für alle Menschen gleich, denn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es den Notfallordner inzwischen in über 90 unterschiedlichen Versionen.
So benötigen beispielsweise Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Unternehmer sowie 41 verschiedene Handwerksberufe jeweils eine andere Form der Vorsorge. Diese spezialisierten Notfallordner enthalten zusätzlich zum Grundordner berufsspezifische Übersichten und Zusatzkapitel mit jeweils etwa 20 bis 25 weiteren Seiten, die exakt auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dadurch werden Themen wie Betriebsfortführung, Vertretungsregelungen, Kammern, Haftungsfragen oder spezielle Versicherungen gezielt berücksichtigt.
Die Grundversion des Notfallordners ist für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Hausfrauen konzipiert und kostet 28,50 €. Darüber hinaus stehen die erweiterten Versionen für besondere berufliche Anforderungen zur Verfügung.
Der erste Notfallordner wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell wurde der Ordner grundlegend überarbeitet und neu aktualisiert, sodass alle Inhalte dem heutigen rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Stand entsprechen. Diese kontinuierliche Pflege unterscheidet den Notfallordner deutlich von vielen einmal erstellten Mustermappen.
Ein Notfallordner ist kein Ausdruck von Angst, sondern von Verantwortung. Er entlastet Angehörige, verhindert Fehlentscheidungen und gibt Sicherheit – gerade dann, wenn klare Gedanken am schwersten fallen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich unter:
#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
www.Not-Fallordner.de
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.
Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.
Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:
Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro. Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr. Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.
Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.
Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.
Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.
Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.
Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten.
Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.
Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist
Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:
persönliche Daten und Notfallkontakte,
Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.
Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.
Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:
Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
Verträge verursachen weiter Kosten,
Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.
Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.
Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge
Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung.
Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.
Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.
Analog, digital oder kombiniert?
Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:
ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.
Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.
Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben.
Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.
Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen
Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:
Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
Absicherung bei Erwerbsminderung,
betrieblicher und privater Altersvorsorge,
Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.
Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.
Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:
Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.
Resümee
Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.
Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter: www.Not-Fallordner.de
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.
Vorsorge und Selbsthilfe in verschiedenen Krisensituationen
Nicht nur ein Unfall oder eine Krankheit mit anschließender Geschäftsunfähigkeit können einen Notfall verursachen.
Ein Notfallordner mit
Generalvollmacht inklusive Vorsorgevollmacht,
Notariell beurkundeten Testament,
Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind,
Kopie oder Original wichtiger Unterlagen (Kreditkarten, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, verschlüsselte Kennwortübersicht aller Konten
ist eine wichtige Grundlage. Im Laptop eingescannte oder sonst digital gespeicherte Dokumente bringen nichts, da viele Unterlagen im Original irgendwann einmal benötigt werden.
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Aber auch andere Situationen machen eine persönliche Notfallvorsorge unumgänglich.
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Krisen können jederzeit auftreten – sei es durch Naturkatastrophen wie Unwetter und Hochwasser oder durch technische Zwischenfälle wie Stromausfälle.
Ein umfassender Notfallplan und präventive Maßnahmen können helfen, sich selbst und anderen in Notsituationen beizustehen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Selbsthilfe.
Grundwissen für die Krisenbewältigung
1. Das eigene Wohnumfeld kennen
Ein fundiertes Wissen über die Umgebung kann entscheidend sein, um im Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. Dazu gehören folgende Überlegungen:
Naturgefahren: Gibt es in der Nähe fließende Gewässer, die ein Hochwasserrisiko bergen?
Industrie & Gefahrenstoffe: Befinden sich Betriebe in der Nähe, die in Krisensituationen besondere Gefahren darstellen könnten?
Überschwemmungsgefahr: Gab es in der Vergangenheit Überschwemmungen durch Starkregen?
Brandschutz: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden? Sind Rettungswege und Fluchttüren frei zugänglich?
Zudem sollte man sich mit Fluchtwegen und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen. Dazu gehört die Kenntnis von höhergelegenen Orten und sicheren Wegen dorthin.
2. Gemeinschaftliche Hilfe in Notfällen
Krisensituationen lassen sich besser bewältigen, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn oder Freunden besteht. Überlegen Sie, wer im Notfall helfen kann und tauschen Sie wichtige Kontaktdaten aus.
3. Frühzeitige Krisenwarnungen nutzen
Je früher man von einer Krise erfährt, desto besser kann man reagieren. Es gibt verschiedene Warnsysteme, die genutzt werden sollten:
Warn-App NINA: Kostenlose App mit aktuellen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Durchsagen von Feuerwehr und Polizei: Offizielle Informationen über Lautsprecherdurchsagen.
Sirenen: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bereits ein Sirenennetz im Aufbau, das zwei Signalarten nutzt:
Warnung: Ein- und abschwellender Heulton (1 Minute) → Sofort Schutz suchen, Fenster und Türen schließen, Medien verfolgen, Nachbarn informieren.
Entwarnung: Dauerton (1 Minute) → Gefahr vorüber.
Weitere Informationen sind beispielsweise auch auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg abrufbar.
4. Notrufnummern speichern
Legen Sie die wichtigsten Notrufnummern als Merkzettel in der Nähe Ihres Telefons oder speichern Sie sie im Handy:
Polizei: 110
Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Giftnotruf Freiburg: 0761 19240
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Bei einem Notruf ist es wichtig, klare Informationen bereitzustellen:
WO ist der Unfallort?
WAS ist passiert?
WER ruft an?
WARTEN auf Rückfragen der Einsatzkräfte.
Private Notfallvorsorge
Jeder sollte für den Ernstfall gerüstet sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Vorrat für mindestens 10 Tage.
1. Lebensmittel- und Wasservorräte
Ein Notvorrat sollte aus haltbaren Lebensmitteln bestehen, die ohne Kühlung lagerfähig sind. Dazu gehören:
Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag (empfohlen: 20 Liter für 10 Tage)
Grundnahrungsmittel: Nudeln, Reis, Kartoffeln (3,5 kg pro Person)
Gemüse & Hülsenfrüchte: Dosen oder getrocknete Produkte (4 kg pro Person)
Obst & Nüsse: Lang haltbare Produkte wie Trockenobst oder Dosenfrüchte (2,5 kg pro Person)
Milchprodukte: H-Milch, Milchpulver (2,6 kg pro Person)
Fleisch, Fisch & Eier: Dosenfleisch, getrocknete Eier (1,5 kg pro Person)
Fette & Öle: Pflanzliche Öle, Butter (0,357 kg pro Person)
Campingausrüstung: Spirituskocher mit Brennmaterial (nur im Freien benutzen!), Batteriebetriebene Rundfunkgeräte.
3. Notfallrucksack für Evakuierung
Falls Sie das Haus kurzfristig verlassen müssen (z. B. wegen Hochwasser oder Feuer), sollte ein Notfallrucksack bereitstehen mit:
Persönlichen Medikamenten
Behelfsmäßiger Schutzkleidung
Unterwäsche, warme Kleidung
Gummistiefeln und festem Schuhwerk
Essen & Trinken für einige Stunden
Arbeits- und Schutzhandschuhe
Wichtige Dokumente (z. B. Ausweis, Versicherungspapiere)
Fotokopien wichtiger Unterlagen
Fazit: Gut vorbereitet ist halb gerettet
Die richtige Vorbereitung kann in einer Krise überlebenswichtig sein. Wissen über das eigene Wohnumfeld, Vorräte für den Notfall und eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn helfen, schwierige Situationen sicherer zu bewältigen. Nutzen Sie moderne Warnsysteme und speichern Sie Notfallkontakte, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Wer vorbereitet ist, kann nicht nur sich selbst, sondern auch anderen helfen
Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 2
Nachdem wir bereits wichtige Grundlagen der Krisenvorsorge sowie private Notfallmaßnahmen behandelt haben, gehen wir nun gezielt auf das richtige Verhalten bei akuten Gefahrenlagen wie Bränden, Unwettern und Hochwasser ein.
1. Was tun bei einem Brand?
Ein Brand kann sich innerhalb weniger Minuten ausbreiten. Betroffenen bleiben oft nur etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Daher ist es entscheidend, sich auf solche Situationen vorzubereiten und im Ernstfall richtig zu handeln.
Sofortmaßnahmen bei einem Brand
Den Brandherd „im Keim ersticken“: Falls gefahrlos möglich, sollte das Feuer sofort gelöscht werden.
Achtung bei Fettbränden! Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Es besteht Explosionsgefahr durch Stichflammen. Stattdessen:
Elektrischen Strom ausschalten: Falls gefahrlos möglich, den Strom abschalten, um elektrische Brände zu verhindern.
Nie gegen den Wind löschen: Feuer immer von unten nach oben und von der Seite bekämpfen, um Rauch- und Stichflammen zu vermeiden.
Rauchgasvergiftung vermeiden: Verqualmte Räume sollten nur kriechend verlassen werden, da sich giftige Gase am Boden sammeln.
Falls Löschen nicht möglich ist:
Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.
Sofort den Raum verlassen.
Notruf 112 wählen und folgende Infos übermitteln:
Wo ist der Brand?
Was ist passiert?
Wer ruft an?
Warten auf Rückfragen.
Beim Verlassen des Gebäudes
Notfallgepäck (falls vorbereitet) mitnehmen.
Niemals sich oder andere in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten!
Alle Türen schließen (nicht abschließen!), um die Brandausbreitung zu verlangsamen.
Bei Feuerwehreintreffen den Einsatzkräften sofort Informationen über gefährdete Personen oder mögliche Explosionsgefahren geben.
2. Verhalten bei Unwettern
Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf und können erhebliche Schäden verursachen. Durch rechtzeitige Wetterwarnungen lassen sich viele Gefahren verringern. Warnsysteme wie die Warn-App NINA oder Wettervorhersagen des DWD sollten regelmäßig überprüft werden.
Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden
Dachdeckung überprüfen und Sturmhaken befestigen.
Schneefanggitter anbringen, falls das Dach eine hohe Neigung hat.
Windrispen an Dächern sichern, um Sturmschäden zu verhindern.
Bäume auf Standfestigkeit überprüfen und umsturzgefährdete Äste entfernen.
Markisen und Überdachungen befestigen.
Gartenmöbel und Fahrräder rechtzeitig sichern.
Während eines Sturms
Im Haus
Fenster und Rollläden schließen.
Stabile Innenräume aufsuchen, Keller meiden (Gefahr durch Wassereinbruch).
Elektrische Geräte bei drohendem Blitzschlag vom Netz nehmen.
Im Freien
Offene Flächen meiden.
Schutz in Gebäuden oder unter stabilen Brücken suchen.
Bäume, Masten und Zäune meiden.
Bei Hagel Kopf und Nacken mit einer Tasche oder den Händen schützen.
Im Auto
Auto nicht unter Bäumen parken.
Falls ein Unwetter aufzieht, anhalten und im Fahrzeug bleiben, ohne metallische Teile zu berühren.
3. Hochwasser – Vorbeugung und Verhalten
Durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse immer häufiger auf und können außerhalb von Flussgebieten zu Überschwemmungen führen. Präventive Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen.
Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser
Rückstauklappen in Abwasserleitungen installieren und regelmäßig warten.
Leistungsstarke Tauchpumpen für das Abpumpen von Wasser bereithalten.
Fliesenböden und wasserfeste Dämmmaterialien in gefährdeten Räumen nutzen.
Hausanschlusskästen sichern und Überflutungsschächte anlegen.
Tanks und Öltanks befestigen, um Umweltschäden zu vermeiden.
Notstromaggregate und Pumpen für den Betrieb im Notfall bereithalten.
Was tun, wenn Hochwasser droht?
Gefährdete Personen frühzeitig in Sicherheit bringen.
Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
Kellerräume und tiefliegende Bereiche meiden.
Auto auf höhergelegene Parkplätze bringen.
Notfallrucksack griffbereit halten.
Hilfe nach der Überschwemmung
Nur mit Schutzausrüstung in das Gebäude zurückkehren.
Elektrische Anlagen erst nach Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
Trinkwasserqualität prüfen lassen.
Putz und Dämmstoffe austauschen, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden.
Fazit: Vorbereitung rettet Leben
Brände, Unwetter und Hochwasser stellen ernsthafte Gefahren dar. Wer vorbereitet ist, kann Schäden minimieren und sich selbst sowie andere schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Risikobewusstsein: Die eigene Umgebung auf Gefahren hin überprüfen.
Bauliche Maßnahmen: Haus und Garten auf Extremwetter vorbereiten.
Frühzeitige Warnungen nutzen: Apps wie NINA oder DWD-Wetterwarnungen beachten.
Richtiges Verhalten im Ernstfall: Ruhe bewahren, Feuer & Wasser meiden, auf Sicherheit achten.
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Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 3
In diesem Abschnitt geht es um konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Hochwasser und Stromausfälle sowie das Verhalten im Ernstfall.
1. Hochwasser – Prävention und Verhalten
Hochwasser kann durch starke Regenfälle, schmelzenden Schnee oder übertretende Flüsse entstehen. Besonders durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse häufiger auf und sorgen auch abseits großer Gewässer für Überschwemmungen.
Präventive Maßnahmen bei Hochwassergefahr
Sandsäcke, Schalbretter und wasserfeste Sperrholzplatten besorgen, um Eingänge und Fenster zu sichern.
Gefährliche Stoffe und Chemikalien außer Reichweite von Wasser lagern.
Wertvolle Gegenstände in höher gelegene Räume bringen.
Heizöltank gegen Auftrieb sichern, indem er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert wird.
Notvorräte und Rückstauklappen überprüfen, um unkontrolliertes Wasser aus der Kanalisation zu verhindern.
Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
Insektenschutzmittel bereithalten, da Hochwasser oft Mücken und andere Schädlinge ins Haus bringt.
Kinder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Auto auf höher gelegene Parkplätze fahren, um Wasserschäden zu vermeiden.
Wenn Hochwasser eintritt
Fenster und Türen schließen, um das Eindringen von Wasser zu minimieren.
Strom abschalten, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern.
Häuser nicht verlassen, da schnell fließendes Wasser sehr gefährlich sein kann.
Hochwassergebiete mit dem Auto meiden, da Fahrzeuge bereits bei 30 cm Wassertiefe weggeschwemmt werden können.
Hilfe für Nachbarn und Bedürftige organisieren, aber sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Vorsicht bei einsturzgefährdeten Gebäuden und Straßen.
Nach dem Hochwasser
Abwarten, bis der Grundwasserspiegel gesunken ist, bevor man mit dem Abpumpen beginnt.
Wasserreste und Schlamm so schnell wie möglich entfernen, um Schimmelbildung zu verhindern.
Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten überprüfen lassen.
Kontaminierte Lebensmittel und kaputte Möbel fachgerecht entsorgen.
Gemüse und Obst aus überfluteten Gärten nicht verzehren, da es mit Schadstoffen belastet sein kann.
2. Stromausfall – Was tun, wenn der Strom weg ist?
Stromausfälle können durch Unwetter, Sabotage oder technische Defekte verursacht werden. Besonders großflächige, langanhaltende Stromausfälle stellen eine ernste Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dar.
Vorbereitung auf einen Stromausfall
Taschenlampen und Kerzen bereithalten, um sich in der Dunkelheit orientieren zu können.
Bargeld im Haus haben, da EC-Karten und Geldautomaten ohne Strom nicht mehr funktionieren.
Notstromversorgung für Heizungen in Betracht ziehen, um Wärmeausfälle zu vermeiden.
Informationen über Notstromversorgungen und Katastrophenschutzmaßnahmen einholen.
Während eines Stromausfalls
Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Heizungsausfall beachten:
Fenster und Türen geschlossen halten.
Räume mit Decken und Vorhängen isolieren.
Kerzen sicher nutzen (Stoßlüften nicht vergessen!).
Warme Kleidung anziehen.
Falls ein Kamin vorhanden ist, für ausreichend Brennmaterial sorgen.
Notfallmaßnahmen bei Hunger
Elektroherde funktionieren nicht – stattdessen Campingkocher oder Grill nutzen.
Kein offenes Feuer in der Wohnung verwenden! Erstickungs- und Brandgefahr!
Lebensmittel aus dem Gefrierschrank möglichst schnell verwerten, bevor sie verderben.
Kommunikation bei Stromausfall
Notrufe bevorzugt über das Festnetz oder Feuerwehrhäuser absetzen, da Handynetze schnell überlastet sein können.
Feuerwehrhäuser als Notfall-Anlaufstellen nutzen, um Hilfe zu bekommen.
Leuchttürme des Katastrophenschutzes aufsuchen, falls Telefon- und Internetnetze ausfallen.
Wenn Angehörige Pflege benötigen
Rettungsdienst frühzeitig informieren, falls lebenswichtige Geräte ohne Strom ausfallen.
Erreichbarkeit sicherstellen, um Notfälle melden zu können.
Wichtige Medikamente und medizinische Geräte griffbereit halten.
3. Katastrophenschutz-Leuchttürme
In großen Krisensituationen kann es vorkommen, dass Telefon- und Internetnetze ausfallen. Dann ist es schwierig, Hilfe zu rufen. Der Landkreis Ludwigsburg hat dafür spezielle Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen.
Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?
Feuerwehrhäuser oder andere Gebäude mit Notstromversorgung.
Anlaufstelle für Bürger, um Notrufe abzusetzen.
Verbindung zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Erkennbar an einem offiziellen Schild mit Katastrophenschutz-Logo.
Fazit: Vorbereitung ist entscheidend!
Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen sind unvorhersehbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Schäden minimieren. Die wichtigsten Punkte:
Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen, um sich und das Haus zu sichern.
Bei Stromausfällen alternative Licht- und Heizquellen bereithalten.
Lebensmittel- und Wasservorräte anlegen, um Versorgungsengpässe zu überbrücken.
Notfallkontaktstellen wie Feuerwehrhäuser oder Leuchttürme kennen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten.
Mit diesen Maßnahmen ist man bestens gewappnet, um Krisensituationen sicher zu überstehen
Der nachfolgende Film macht deutlich, wie wichtig eine Generalvollmacht ist und was passieren kann, wenn man als #Ehepartner als #Betreuer bestellt wird.
Wir können jedem Menschen, der eine vertrauenswürdige Person im Umfeld hat, empfehlen eine Generalvollmacht zu erstellen.
Das umfangreiche Werk (140 Seiten) #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom bietet auch für diesen Bereich eine entsprechende Unterstützung.
Der #Notfallordner-Vorsorgeordner kann für 28,50 € online bestellt werden.
Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.
Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.
Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:
– EU-Beamten
– Bundesbeamte
– Landesbeamte
– Kommunalbeamte
geachtet werden.
Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.
Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.
Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.
Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:
Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind? Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen? Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind? Cute little girl with painted hands. Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden? Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 28,50 Euro. bei
Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.
Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.
Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.
Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.
Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.
Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.
Werner Hoffmann –
Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.
Beispiel:
Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält. Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:
Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.
Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*
Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvollle Informationen bieten.
Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.
Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.
Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.
Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.
Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.
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Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hatund es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.
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Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.
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Zitat n-tv:
„Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los
Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.
Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.
„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.
Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt
Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.
Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“
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Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.
Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.
Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.
Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.
Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.
Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.
Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.
Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.
Übrigens:
Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.
Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.
Autor: Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner