Die rechte Ideologie hat mit der #Fossillobby und der #Atomlobby eine #finanzstarke #Lobby, die jede Möglichkeit nutzen wird Falschinformationen gegen
#Windkraft
#Photovoltaik
#Wasserkraft
#grünen #Wasserstoff zu streuen. Zu Beginn wurde mit diversen Tricks gearbeitet (Beispiele: Windkraft: Vögel sterben, Wind wird verändert und ändert #Klima, Windstrom und Solar kann nicht gespeichert werden etc.) Nachdem dies auch entkräftet wurde (—> https://lnkd.in/ePYwhSbr )
wurde und wird weiter versucht Falschinformationen zu publizieren.
Dabei spielt der Verlag #AxelSpinger eine wesentliche Schlüsselrolle
Die #rechte #Ideologie ist #wesentlich #gefährlicher, da sie auch von der #Fossilien #Energie sowie der #Atomlobby gesponsert wird
Die rechte Ideologie hat mit der Fossillobby und der Atomlobby eine finanzstarke Lobby, die jede Möglichkeit nutzen wird Falschinformationen gegen
Windkraft
Photovoltaik
Wasserkraft
grünen Wasserstoff zu streuen. Zu Beginn wurde mit diversen Tricks gearbeitet (Beispiele: Windkraft: Vögel sterben, Wind wird verändert und ändert Klima, Windstrom und Solar kann nicht gespeichert werden etc.) Nachdem dies auch entkräftet wurde (—> https://lnkd.in/ePYwhSbr )
wurde und wird weiter versucht Falschinformationen zu publizieren. Dabei spielt der Verlag #AxelSpinger eine wesentliche Schlüsselrolle
Die #rechte #Ideologie ist #wesentlich #gefährlicher, da sie auch von der #Fossilien #Energie sowie der #Atomlobby gesponsert wird
(Beispiele: EIKE —> Die Gemeinsamkeiten von Trump, AFD, Republikanern, Mercer, EIKE, CFACT, Waffenlobby, Exxon und Fracking und Contra Nordstream2 https://lnkd.in/dDqiwJnk
—> Kohlekraftwerke müssen laufen, weil Atomkraftwerke abgestellt wurden? Kernkraftwerke vom Netz und dafür mehr Kohlekraftwerke?!
Ich habe in den 44 Jahren meiner Wahlberechtigung schon unterschiedliche demokratische Parteien gewählt (SPD, FDP, CDU, DieGrüne), jedoch nie extreme Linke oder extreme rechte Parteien.
Ich bezeichne mich als Demokrat „der Mitte“
Keine Partei hat ein Rezept, das zu jeder Zeit passt. Derzeit sehe ich es so, dass die Klimaveränderung die grösste Gefahr extreme Veränderungen sein wird.
Wenn die Polkappen und Gletscher als Folge von CO2-Erhöhung weiter abschmelzen,
dadurch der Meeresspiegel weiter ansteigt und die Meeresoberfläche wärmer und größer wird,
dadurch dann die Thermik der Luft ansteigt
und die Luftfeuchtigkeit ansteigt
und die Winde extremer werden,
dann gibt es extremere Unwetter
und am Äquator und dem Mittelmeer extreme Hitzeperioden,
die es den Menschen in diesem Bereich nicht mehr ermöglichen, dort zu leben.
Dies ist auch kein Wunder, denn wenn die Temperatur dauerhaft oberhalb von 37!Grad Celsius ist (auch nachts) versagt unser Körper früher oder später.
Als Folge ergeben sich auch für die Fauna und Tierwelt und letztendlich auch für uns Menschen extreme Veränderungen.
Neben der Völkerwanderung vom Äquator zum Norden werden auch die Tierwelt in der nördlichen Halbkugel ergeben. Malaria und Dengue-Fieber sind dabei nur zwei Erkrankungen.
Klimaveränderung – Contra als Chance sehen
Um dies abzuwenden, sind massive Veränderungen notwendig. Dies muss nicht schlecht sein, wenn wir diese notwendigen Veränderungen als Chance bei der Neugestaltung sehen.
In sehr vielen Bereichen sind Neugestaltungen notwendig.
Neben der Umstellung auf erneuerbare Energie sind auch andere Chips erforderlich, die nicht nur schneller sind, sondern auch weniger Energie verbrauchen.
Unsere Gestaltung in der Infrastruktur wird sich verändern müssen. Hilfreich kann hier auch das autonome Fahren (ab Stufe 4 von 5) sein. Denn wenn Elektrofahrzeuge selbst fahren, spielt es für viele Menschen (insbesondere für Senioren) nicht mehr die Rolle, ob sie auf dem Land oder direkt in einer Stadt wohnen.
Auch im Bausektor werden neue Wohnformen erforderlich. Einfamilienhäuser werden aufgrund der notwendigen Energie seltener gebaut. Die Entwicklung wird in Richtung Mehrfamilienhäuser mit gemeinschaftlichen Nutzflächen gehen.
In jeder Veränderung stecken Chancen. Und die Veränderung des Klimas ist nicht aufzuhalten, wenn wir nicht schnell mit dem Energieverhalten und dem Umweltschutz ernst machen.
Nutzen wir die Chance mit anderen Ländern vorne dabei zu sein.
Entwickeln wir neue Techniken. Als Land der Ingenieure, Erfinder und Tüftler kann es uns gelingen, die Völkerwanderung vom Äquator nach Europa dadurch aufzuhalten, dass wir auch am Äquator unsere Entwicklungen dort einzusetzen. Unternehmen, die dabei mitmischen, werden auch eine gute Zukunftsperspektive haben.
Im Übrigen könnte sonst eine Völkerwanderung nach Europa überhaupt nicht aufgehalten werden. Es wären zu viele Menschen, die auch nach Deutschland kommen würden.
Lassen wir es positiv entwickeln und nutzen wir unsere Aktivität in die Zukunft.
Alle anderen Probleme und Ziele müssen dieser Situationsvorgabe zunächst untergeordnet werden.
Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.
DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39).
Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).
DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR
Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).
Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.
MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG
Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)
NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?
Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).
IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER
Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen.
(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)
DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.
Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).
SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG
Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist.
Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).
NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO
Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).
Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.
ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD
Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.
Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.
DILEMMA-DIAGNOSE
Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen.
Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.
MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN
Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).
Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?
Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
„Die ALTERNATIVEFÜRDUMME: Russlands und Chinas „5. Kolonne“ in Deutschland.
Unser Land mit viel Geld aus diesen Ländern durch Spaltung der Gesellschaft destabilisieren und für eine Übernahme reif machen.
„Krahs Vision: Die dortige Unterdrückung, Chinas militärische Aggression und Erpressung anderer Staaten sollen für die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik keine Rolle mehr spielen.
Stattdessen soll Deutschland in einem Freihandelsraum mit Russland durch chinesisches Geld erstarken, um den USA die Stirn zu bieten.
Für eine solche Politik kämpft #Krah schon lange in der vermeintlich antikommunistischen #AfD.
Recherchen von t-online zeigen nun, dass Krah den Anstoß für ein deutsch-chinesisches Lobby-Netzwerk gab.
Ein enger Vertrauter orchestrierte es direkt aus Krahs Abgeordnetenbüro in Brüssel und lotste Politiker in den Einparteienstaat.
Zeitgleich floss über das Netzwerk Geld aus China in Richtung des Vertrauten. Es gibt Hinweise auf Verbindungen zum chinesischen Staat.“
Zitat t-online:
„Die AfD will mit Maximilian Krah als Spitzenkandidat zur Europawahl antreten. Das wird für die Partei zum Problem: In sein Umfeld floss Geld aus China.
Es geht um Geld und Geheimdienstkontakte, um verschlungene Firmennetzwerke, Interessenkonflikte und chinesische Staatspropaganda. Vor allem geht es um die Glaubwürdigkeit einer Partei, die vorgibt, eine Rechtsstaatspartei zu sein, nicht käuflich also oder beeinflussbar: die AfD. Und besonders um ihren Spitzenkandidaten für die Europawahl, dessen Verbindungen nun all das infrage stellen.
Als Mitglied des AfD-Bundesvorstands hat Maximilian Krah die zunehmend chinafreundliche Haltung der Partei maßgeblich geprägt. Leitlinie dieser neuen Offenheit gegenüber der kommunistischen Diktatur ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Krahs Vision: Die dortige Unterdrückung, Chinas militärische Aggression und Erpressung anderer Staaten sollen für die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik keine Rolle mehr spielen. Stattdessen soll Deutschland in einem Freihandelsraum mit Russland durch chinesisches Geld erstarken, um den USA die Stirn zu bieten. Für eine solche Politik kämpft Krah schon lange in der vermeintlich antikommunistischen AfD.
Recherchen von t-online zeigen nun, dass Krah den Anstoß für ein deutsch-chinesisches Lobby-Netzwerk gab. Ein enger Vertrauter orchestrierte es direkt aus Krahs Abgeordnetenbüro in Brüssel und lotste Politiker in den Einparteienstaat. Zeitgleich floss über das Netzwerk Geld aus China in Richtung des Vertrauten. Es gibt Hinweise auf Verbindungen zum chinesischen Staat.
Der AfD-Spitzenkandidat sagte t-online, er sehe keine Interessenkonflikte. Sein Vertrauter äußerte sich nicht zu zentralen Fragen.
Krahs China-Gate: Es ist ein Politthriller, der in der jüngeren deutschen Geschichte einzigartig scheint.
1) Inspiration aus Shanghai
Maximilian Krah befürwortet keinen Genozid, keine Morde, Drohungen mit Angriffskriegen oder die Internierung von Millionen. Das würde der AfD-Spitzenkandidat verständlicherweise empört von sich weisen. Das seien gute Gründe, keinen Handel zu treiben, „da bin ich ja der Letzte, der das anders sieht“, sagte er in einem Podcast vergangenes Jahr zu einem Parteifreund.
Nur bestreitet Krah entsprechend fast alles, was China üblicherweise zur Last gelegt wird.
Die Internierungslager für Uiguren und andere Minderheiten in der Provinz Xinjiang hält er für „Gruselgeschichten“ und „Anti-China-Propaganda“. Das von China bedrohte demokratische Taiwan gehöre völkerrechtlich zur kommunistischen Diktatur. Auch Tibet sei Chinas rechtmäßiges Territorium.
„Die Informationen, die man hat, sind oft einseitig, man muss aufpassen“, sagte Krah im Podcast. Wer es wage, Fragen zu stellen, gelte sofort als „pro-chinesisch“. Dabei müsse man einen kühlen Kopf bewahren, deutsche Arbeitsplätze seien wichtiger „als irgendeine NGO in Hongkong“.
Ob einige dieser Einsichten aus seiner eigenen Zeit in China stammen, ist nicht bekannt, unbestritten jedoch ist, dass seine Beziehungen dorthin weit zurückreichen. Schon Anfang der 2000er bereiste er das Land. Und nach seinem Jurastudium und einer Promotion in Dresdenabsolvierte er ein internationales Management-Studium, dessen Auslandsstationen er in Hongkong und Shanghai verbrachte.
Dass zwischen der AfD und Russland geheime Gespräche schon stattgefunden haben, ist bereits bekannt geworden.
Dass auch mit China Drähte genutzt werden, damit die Demokratie in Deutschland und der EU zerstört werden soll, macht deutlich, dass wir dringend uns im Import und Export diversifizieren müssen.
Sollten wir dies nicht tun, wird durch die zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit die Demokratie zerstört und wir werden die neuen Sklaven von Russland und China.
Noch haben wir die Chance uns anders zu entscheiden.
Wie Russland und China und andere Staaten, Institutionen und Personen die Demokratie vernichten wollen
Von
Guten Morgen liebe Leserin, lieber Leser, wenn Demokraten beginnen, den Feinden der Demokratie nach dem Mund zu reden, geraten Recht und Toleranz ins Wanken.
Die Art und Weise, wie in diesem Herbst über Flüchtlinge diskutiert wird, wie Migranten von vielen Politikern und Medien ausschließlich als Problem dargestellt werden, wie im Internet, in Kneipen und in Wohnzimmern die allgemeine Wut über die Wirtschafts- und Inflationskrise brodelt, weist beunruhigende historische Parallelen auf.
Geschichte wiederholt sich nicht, und das Deutschland von heute ist zum Glück ein gefestigter Rechtsstaat.
Aber eine Demokratie ist kein Naturgesetz, sie muss jeden Tag aufs Neue belebt und verteidigt werden, sonst verdorrt sie und stirbt irgendwann.
Leider ist die gegenwärtige Welt- und Wirtschaftslage nicht förderlich für Demokratien.
Im Gegenteil, sie fordert Demokraten hart heraus.
Auch hierzulande, von Woche zu Woche in stärkerem Maße. Die deutsche Wirtschaft taumelt in die Krise, Insolvenzen häufen sich, die Inflation bleibt hoch, immer mehr Menschen müssen jeden Euro zweimal umdrehen.
Ob durch eigene Fehler oder aufgrund des kollektiven Frustes nach vier Jahren Corona- und Kriegs-Erschöpfung der Bevölkerung:
Die Regierenden ernten wachsenden Zorn und Verachtung, immer mehr Bürger lehnen das politische System rundheraus ab.
Rund ein Drittel der Befragten in der neuen „Mitte-Studie“ vertritt völkisch-autoritäre, populistische und verschwörungsgläubige Positionen.
Extremisten und Populisten rechts und links erstarken, ob sie nun Höcke oder Wagenknecht heißen.
In Thüringen flirten CDU-Parlamentarier mit der radikalen AfD-Truppe, die den Rechtsstaat torpediert und die EU abschaffen will.
Derzeit noch mit verbalen Angriffen, aber das muss nicht so bleiben.
Die Verbote der Neonazi-Gruppen „Hammerskins“ und „Artgemeinschaft“ verdeutlichen, wie tief das rechte Gift schon in die Gesellschaft hineingesickert ist. In Bayern machen AfD-Politiker mit SA-Parolen Wahlkampf.
Manche AfD-Kader verstehen sich als parlamentarischer Arm militanter Verfassungsfeinde.
Andere pflegen dubiose Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten, wie unser Recherche-Team soeben aufgedeckt hat:
Das Umfeld des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl hat Geld aus China erhalten.
Offenkundig versucht nicht nur der Diktator in Moskau, sondern auch der in Peking, die deutsche Demokratie zu destabilisieren, indem er hierzulande Extremisten aufpäppelt.
Wer sich für Geschichte interessiert, dem kommt all das auf unheimliche Weise bekannt vor:
die tiefe Wirtschaftskrise, die kollektive Wut auf die Regierenden, das Erstarken der Extremisten und das Schwanken der Demokraten, die ausländische Einflussnahme.
Die Verbindungen zwischen Russland und AfD lassen sich vermuten, dass die AfD ähnliche Bots nutzt oder sogar von Russland gestellt bekommt.
Forscher aus Gießen und München haben nun das Ausmaß dieser Kampagne ermittelt.
——- Ich vermute, dass Russland diese Bots auch der #AfD zur Verfügung stellt oder mindestens für die #AfD einsetzt. Mir sind zumindest einige Auffälligkeiten bei „X“ ins Auge gesprungen.
———
Zitat aus FAZ vom 29.9.2023 —>
Dass Russland Bots einsetzt, um Propaganda im Internet zu verbreiten, wird schon lange vermutet. Forscher aus Gießen und München haben nun das Ausmaß dieser Kampagne ermittelt.
——-
Automatische Programme, Bots genannt, spielen eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung prorussischer Propaganda. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Gießen. Die Wissenschaftler haben 349.555 Twitter-Nachrichten mit russlandfreundlichen Inhalten untersucht, die zwischen Februar und Juli 2022 abgesetzt worden waren. Diese Botschaften erhielten rund 251.000 Retweets und erreichten damit etwa 14,4 Millionen Nutzer.
Mithilfe von selbstlernender Software identifizierten die Forscher rund 20 Prozent der Verbreiter solcher Nachrichten als Bots. Diese Programme interagierten in stark verknüpften Retweet-Netzwerken und zielten auf eine möglichst breite Sichtbarkeit der Texte ab. So würden Inhalte verbreitet, die andernfalls nicht viral gehen würden, heißt es in der Studie.
Endlich ist es bestätigt. #Trump ist ein #Betrüger
—> Betrugsprozess in New York —>Richter erklärt Trump für schuldig – Geldstrafe droht
Ab kommender Woche steht #Donald #Trump in New York vor #Gericht. In dem #Zivilprozess geht es um #Finanzbetrug durch sein Familienunternehmen. Jetzt fällt eine wichtige Vorentscheidung.
Für den Ex-Präsidenten und seine Söhne könnte es teuer werden.
Der ehemalige US-Präsident Donald #Trump hat in einem New Yorker Betrugsverfahren eine schwere juristische Niederlage erlitten.
Richter Arthur Engoron entschied, dass der Geschäftsmann und sein Unternehmen sich des Betrugs schuldig gemacht haben und entzog ihm und seiner Familie die Gewerbeerlaubnis.
Laut „New York Times“ muss im eigentlich Prozess nur noch das Strafmaß in dieser Frage bestimmt werden.
Das Hauptverfahren beginnt am Montag.
Staatsanwältin Letitia James sagte, sie freue sich darauf, den Rest des Falls zu präsentieren.
Im Wesentlichen geht es darum, dass Trump seine Vermögenswerte aufgebläht haben soll, um an Kredite zu kommen.
Ein abschließendes Urteil wird für Dezember erwartet. James fordert eine Zahlung von 250 Millionen Dollar – eine Gefängnisstrafe steht nicht zur Debatte.
Ich hatte bereits vor 4 Jahren vermutet, dass #Trump bei der Umschuldung auf die #Deutsche_Bank wohl höchstwahrscheinlich sein Vermögen aufgebläht hatte, um günstigere Konditionen zu bekommen oder zumindest auch kreditwürdig ist.
Trump hatte zu diesem Zweck seine Immobilien extrem hoch bewerten lassen.
soweit ich mich erinnern kann.., „Interessant war hier auch, dass ein russischer Oligarch wohl eine Immobilie zum doppelten Preis von Trump abgekauft hatte, als Trump kurz vorher beim Kauf gezahlt hat.“
Die Frage ist nun, ob die Deutsche Bank von Trump Schadensersatz erhalten kann. Denn #Trump hatte sich billigere Konditionen erschlichen. Zwar ging Trump nicht bankrott, allerdings hat die Deutsche Bank ein höheres Ausfallrisiko getragen. Sollte die #DeutscheBank hier untätig sein, könnten auch die Aktionäre der Deutschen Bank vom #Vorstand wegen Untätigkeit Schadenersatz verlangen. Es wird spannend, wie die #Deutsche #Bank sich verhält.
„Dass die liberale Marktwirtschaft auch nicht das Gelbe vom Ei ist, macht dieser Gedanke deutlich
Zwei Jahrzehnte hat die deutsche (Groß-)industrie ihren Erfolg auf billiges Gas und Öl eines Despoten im Kreml gebaut und eifrig mit diesem zusammengearbeitet und dabei ignoriert, dass Putin mit eiserner Hand im eigenen Land seine Macht sicherte, 2008 Georgien angegriffen und die Ukraine 2014 angegriffen und weite Landesteile besetzt hat.
Wenn ich als Selbständiger Strategiefehler begehe, muss ich auch selbst dafür büssen.
Gleiches erwarte ich von überbezahlten Managern auch – nicht mehr und nicht weniger.
Sch… nur, dass dafür in erster Linie deutsche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen büßen müssen.“
Was ist dran an diesem Vorwurf?
Die Industrie wirft der jetzigen Regierung vor, dass Deutschland im Wettbewerb mit anderen Staaten „nach hinten durchgereicht wurde“.
Nun könnte man natürlich sagen, die Energiepreise sind seitdem die Grünen dran sind explodiert. Jeder weiß jedoch, dass die Explosion der Preise nicht an den Grünen oder der Ampelregierung liegt, sondern mit dem russischen Angriffskrieg zusammenhängt.
Die Opposition und teilweise die Industrie schieben die Fehler auf die Ampelregierung.
Man hätte sich natürlich russlandfreundlich geben können und Mittel- und langfristig durch Russland unterjochen lassen können.
Denn eines ist klar: Russland hätte nach der Vernichtung der Ukraine nicht Stopp gemacht. Weitere osteuropäische Staaten und vielleicht auch Teile von Deutschland würden bei einem Sieg von Russland ihre Selbstständigkeit und Freiheit verlieren.
Dass die Vorzeichen des russischen Angriffskrieges verpennt wurden, ist keine Frage. So hätte man bereits 2014 bzw. 2020/2021 erkennen können, dass Putin den aggressiven Kriegskurs weiter verfolgen wird.
Zwei dieser Anzeichen kurz erläutert:
1. Annexion der Krim
2. bereits 2020/2021 hätte man erkennen können, dass die Gasspeicher weniger gefüllt wurden.
Die Vorgängerregierungen und die Industrie hatten jedoch nicht mit Forcierung der Diversifikation reagiert. Im Gegenteil. Man fokussierte die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit mit Russland und China.
Regierungen und Industrie machten eine „Machen wir weiter so – Politik“.
Die Anzeichen waren jedoch eigentlich klar erkennbar.
Man gab sich jedoch mit dem Kurzfristerfolg zufrieden.
In der Industrie wurde die Lagerhaltung abgeschafft und das Lager auf die Straße oder Schiene verlegt.
Für die Industrie – insbesondere für die Vorstände – war #Shareholdervalue wichtig. Gerade Vorstände von Unternehmen haben nunmal nur einen direkten und einen indirekten Auftraggeber.
Erklärung:,Der Vorstand einer Aktiengesellschaft wird regelmäßig für 5 Jahre gewählt. Gewählt wir er letztendlich von den Anteilseignern. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Bestellung und Abberufung des Vorstands, er überwacht dessen Geschäftsführung und berät diesen.
Wie oft er wieder gewählt wird, hängt von seiner Erfolgsbilanz ab. Und stürzt der #Aktienkurs etwas ein oder die Aktienrendite bleibt aus, dann kann der Vorstand einmal schneller abberufen werden. Bevor einem Vorstand dies jedoch passiert, wird er alles versuchen, die Rentabilität/Aktienkurs steigern.
Bekannte Mittel sind Personalabbau, Investments reduzieren oder Ähnliches.
Zu lange Investitionsphasen werden nur dann gemacht, wenn man als Unternehmen im Branchenvergleich besser da steht als der Markt und es sich „leisten kann“, weil die Anteilseigner genug Rendite schon erhalten.
Ein nicht zu unterschätzender Anteil an Misswirtschaft müssen sich die Vorstände der Unternehmen gefallen lassen.
Die räumliche Diversifikation hätte durchaus schon länger stattfinden müssen. Stattdessen wurden zwar ab und zu auch mal Standorte in anderen Regionen mal eröffnet, allerdings nicht ohne in China weiter zu investieren.
Und so gibt es immer noch Vorstände, die ein „weiter so“ in China betreiben. Namhaftester Vertreter ist „Herbert Diesss“ von VW. Politische Schieflagen (Uiguren-Umrrziehungslager, diktatorische Verhältnisse) in China sind ihm völlig egal, Hauptsache der Gewinn stimmt und er wird von den Anteilseignern gut entlohnt.
Natürlich ist es schwer, sich von Diktaturen wirtschaftlich zu lösen, wenn die Abhängigkeit schon zu groß ist und dann noch die frühere Regierung sich auf Russland und China eingelassen hat und die Industrieverbände zu Reisen in diese Länder mitgenommen hat.
Jeder hatte dabei sein wollen.
Corona und der russische Angriffskrieg haben jedoch massiven Einfluss auf die wirtschaftlichen Abläufe gehabt.
Durch Corona wurden Lieferketten unterbrochen und der Export und Import wurde gestört. Deutschland hatte im Export und Import mit China davor blendende Zahlen.
Und plötzlich bekam China einen Husten und Deutschlands Export und Import hatte Einbrüche. Bei diesem Rückgang darf nie übersehen werden, dass dieser Export- und Importrückgang damit zu tun hat, dass die Wirtschaft in China weniger wächst.
Corona war nur ein negativer Baustein , der jetzt kleiner wird und für eine Minischieflage sorgt. Die Immobilienblase in China könnte ein zweiter werden.
Und schaut man in der Historie von vielen Ländern zurück, dann sieht man bei einem Abschwung in der Wirtschaft oft außenpolitische Aktivitäten und die Förderung der inländischen Produktion entstehen.
Außenpolitische Aktivitäten sollen von den inländischen Problemen ablenken. Insoweit sind auch die Annexionsankündigungen von Taiwan oder japanischer Inseln zu sehen.
Was würde jedoch in Deutschland geschehen, wenn Produkte aus Taiwan nicht mehr ankommen? Die Chipindustrie ist eine der Schlüsselprodukte, die Deutschland dringend braucht.
Geht man von dem Modell der freien Marktwirtschaft aus, dann hätten die deutschen Unternehmen gemeinsam ein Unternehmen in der Chipindustrie gegründet oder selbst ein Chipunternehmen angeworben.
Stattdessen musste der Staat – namentlich das Bundeswirtschaftsministerium, Herr Habeck, diese Arbeit übernehmen.
Es wird deutlich, dass ein Wirtschaftssystem nur gemeinsam von Unternehmen und Staat getragen werden kann.
Sehr deutlich wird dies auch im Energiesektor.
Jahrzehntelang hatten Unternehmen wie BASF und der deutsche Staat die Gasgeschäfte mit Russland forciert.
Erneuerbare Energieentwicklungen wurden entweder behindert, ausgebremst oder weniger gefördert.
Der Niedergang der Solarproduktion ist ein Beispiel, das die Bundesregierung aus 2012 (CDU und FDP) zu verantworten hat.
Und auch der schleppende Ausbau von Windkraftanlagen im Süden, sowie die fehlenden Nord-Südtrassen beim Strom sind eher der Vorgängerregierung und in Bayern der CSU/bay. FW anzulasten.
Für die Industrie zählte nur die Billigenergie und nicht, woraus die Energie stammte. Billiggas war hier das Geschäftsmodell, damit der Cashflow stimmte und die Anteilseigner zufrieden waren.
Durch den russischen Angriffskrieg wurde das Geschäftsmodell Billigenergie beendet. Nicht die Ampelregierung hat dies beendet, sondern Russland.
Für Russland war schon einige Zeit erkennbar, dass die fossile Energie langfristig kein Exportschlager mehr bleiben wird. Rund 50 % der Exporteinnahmen kamen jedoch aus fossilen Energie.
Andere Länder haben sich teilweise schon von Teilen der fossilen Energie als Geschäftsmodell verabschiedet und gehen andere Wege durch branchenübergreifende Diversifikation. Aramco (Saudi Aramco) wurde teilweise an der Börse verkauft. Die Einnahmen sind in Softwareunternehmen und Solar- und Windkraftunternehmen geflossen.
Russland hatte zwar auch in Software investiert, allerdings eher für die Spionage und Trollunternehmen.
Für Putin stand fest, dass er sich die Ukraine als erstes einverleiben wollte und danach weitere Staaten folgen.
Ein weiteres Ziel war die politische Zerstörung der EU, insbesondere von Deutschland. Denn Deutschland ist die zentrale Stütze der EU.
Insoweit sind auch die Geheimtreffen von AfD-Politikern mit russischen Organen und Politiketn oder auch wirecard-Skandal zu deuten. Wie gerade publik wurde hatte Jjan Marsalek mit dem russischen Geheimdienst hervorragende Kotakte.
Die Ampelregierung macht gerade den richtigen Weg, allerdings sehr schnell, vielleicht zu schnell
Wenn man nochmals für knapp zwei Jahre zurückblickt, dann hatte sich die Ampelregierung ein umfangreiches und strammes Koalitionspapier aufgetragen.
Anschließend hatte sich durch die Folgen von Corona, die stärker werdende internationale Klimawechseldebatte und den russischen Angriffskrieg vieles zugespitzt.
Habeck hatte im Eiltempo neue Energiewege finden und umsetzen müssen und es entstand kein Gasnotstand.
Gleichzeitig mussten neue Wege in der Kooperation für die Wirtschaft gesucht werden (Stichwort: Diversifikation). Auch hier war Habeck, Baerbock und der Bundeskanzler sehr aktiv.
Daneben mussten die Weiterentwicklungen in der erneuerbaren Energie entwickelt und umgesetzt werden.
Nimmt man die Tätigkeit der Teil-Ampelregierung von SPD und Grünen, dann ist vieles so schnell umgesetzt worden, dass viele dies selbst nicht so wahrgenommen haben.
Im Gegenteil: in den Medien (#BILD, #WELT) wurde mehr über den Streit in der Ampelregierung berichtet, als über die Lösungswege, die diese Regierung umgesetzt hat.
Erstmals so richtig deutlich, was die Ampelregierung so umgesetzt hat, wurde dies in einer Studie von Bertelsmann. Zitat:
„Es gab nach Adenauer noch nie eine Bundesregierung, die so schnell so viele Vorhaben umgesetzt bzw. In Angriff genommen hat.“
Dass natürlich Oppositionsparteien wie CDU, CSU, Linke und AfD fast schon populistisch alles angreifen verwundert einen nicht. Letztendlich geht vieles gegen die Lobby, die sie auch vertreten.
Fossile Energie und die Lobby der Atomkraft sind eben finanzstark und wollen natürlich die Entwicklung der erneuerbaren Energie ausbremsen.
Und die Wählerschaft der AfD umfasst nicht nur die fossile Energie und Atomkraft, sondern bedingt durch Corona auch die Coronaleugner, Impfgegner und Wunderheiler sowie Putinanhänger.
Bei den Linken sind dies teilweise die Freiheitskämpfer der Impfgegner und Putinversteher.
Was die CDU und CSU betrifft, ist dies überwiegend die Fraktion der Atomkraftbefürworter, Bremser der erneuerbaren Energie. Letztendlich war der CDU-Vorsitzende Merz einige Jahre aus der Politik verschwunden und als #Lobby-Vertreter für #BlackRock tätig.
Mit über 10 Billionen USD ist BlackRock an Investments auch in der fossilen Energie und Atomkraft stark beteiligt und will sich keineswegs aus der Atomindustrie zurückziehen.
Die Widersacherliste der Ampelregierung ist sehr lang.
Ebenso zählt teilweise selbst die FDP zu den Widersachern. Deutlich wird dies neben der Thematik „#Wärmepumpe“ auch bei dem Ausbau des Autonetzes, das stärker unterstützt wird, als der Schinenverkehr.
Man hat ab und zu das Gefühl, dass die FDP sich verhält wie ein trojanisches Pferd.
Allerdings kann die SPD und die Grünen hier nichts wesentliches dagegen unternehmen. Die Aufkündigung der Koalition wäre nicht nur politischer Selbstmord, sondern ein Himmelsgeschenk an Putin und die AfD und eine Katastrophe für die Ukraine.
Insofern wird es spannend, wie es in den kommenden zwei Jahren weitergeht.
In einem hessischen Gasthof wurden die geplanten Morde entlarvt
#Werner #Best (Bild) gehört zu den vielen gutsituierten und hochgebildeten bürgerlichen SS-Funktionären, die als Führungspersonen die #Holocaust-Mordmaschine RSHA aufsetzten und in Betrieb hielten.
Im Jahr 1931 war er ein NS-Aktivist, der einen Plan für einen gewaltsamen Umsturz im Reich verfasste und mit anderen Funktionären im „Boxheimer Hof“ diskutierte. Ein Spitzel verriet die Details an die Politische Polizei. Die NSDAP war entlarvt. Der Plan stand im völligen Widerspruch zu Hitlers 1930 im „Ulmer Reichswehrprozess“ geäußerten „Legalitätseid“.
Groß war der Protest bei der SPD und linken Intellektuellen. Wobei praktisch die „Boxheimer Dokumente“ eher wenig relevant waren. Bests Gewaltphantasien wurden von Hitler und der Reichsleitung als taktisch inopportun erachtet. Aber Professor Heinrich August Winkler sieht dennoch eine große Bedeutung für das Ende der Demokratie weniger in den Dokumenten selbst, als im Umgang der bürgerlichen Parteien mit ihrer Entdeckung.
Die demonstrative „Lässigkeit“ der Bürgerlichen, so Professor Winkler, war die falsche Antwort. Direkt vom konservativen Kanzler Brüning kam die Anweisung, die Bedeutung bewußt klein zu reden. Er gehörte zu jener Gruppe von rechten Zentrumspolitikern wie sein Intimfeind von Papen und der neue Parteivorsitzende Kaas, die die katholische Partei nach rechts verlagern wollte. Ein wichtiges Reizthema die damaligen Koalitionsregierungen auf Länderebene.
Vor allem im mächtigen Land Preußen arbeitete das Zentrum erfolgreich mit der SPD in einer stabilen Regierung unter Otto Braun zusammen. Der NSDAP, dem mächtigen konservativen Verleger Hugenberg und allen Politikern, die die bürgerlichen Parteien DVP und Zentrum nach „rechts“ verschieben wollten, war diese Koalition ein Dorn im Auge.
Es ging auch um Macht in der Partei- der reaktionäre neue Zentrums-Vorsitzende Kaas wollte seine demokratietreuen internen Widersacher aus Preussen deckeln. Das in sich pluralistische Zentrum sollte auf seine Linie gleichgeschaltet werden.
In Hessen hatten gerade geheime Sondierungen für eine Koalition zur Bildung einer Landesregierung zwischen NSDAP und Zentrum begonnen. Eine Blaupause für Preußen. Diese sollten nicht durch die Dokumente getrübt werden. Deswegen die „Lässigkeit“ der bürgerlichen Politiker gegenüber der auf Papier geplanten Gewalt.
Gestern konnte man in der NZZ einen Appell zur Auflösung der CDU-Grünen Koalitionen in den Ländern lesen. Ein „deja-vu“ mit den Ränkespielen gegen die SPD-Zentrum-Koalition in Preußen lässt sich nicht verdrängen.
Die Stärke der Demokratie beruht auch auf dem lebendigen Meinungsbildungsprozess zwischen verschiedenen Tendenzen innerhalb der demokratischen Parteien. Wer die Normierung einer Partei unter einer „Generallinie“ fordert, leistet der Demokratie als Ganzes einen Bärendienst. „Reinheit der Partei“ gibt es nur bei Extremisten.
Ich habe in den letzten Monaten drei Beiträge zur strategischen Rolle der frühen Zusammenarbeit 1930 der bürgerlichen Parteien mit der NSDAP in Thüringen verfasst.
#Fritz #Dickmann hat in den 1960ern einen Brief #Adolf #Hitlers analysiert, der zeigt, wie dieser schon damals gezielt plante, aus der „kleinen harmlosen“ Zusammenarbeit in Thüringen mit Hilfe des bewußt den Bürgerlichen aufgedrängten Extremisten #Wilhelm #Frick (Bild) den zentralen Schritt zur Diktatur zu machen.
Einen Brief den viele Bundesbürger vergessen haben, aber sicherlich nicht Herr #Höcke. (Link s.u)
Die Frage nach dem „Warum“ – damals bei der #DVP, vielleicht heute bei #CDU und #FDP – für die „Thüringer Koalition“ erklärte 1993 Professor Heinrich August Winkler so:
„Die Politik der DVP und der hinter ihr stehenden Unternehmerkreise orientierte sich seit jeher mehr an den wirtschaftlichen Bedingungen des Sozialen als an den sozialen Rahmenbedingungen der Wirtschaft.
Je mehr sich die wirtschaftliche Krise zuspitzte, desto einseitiger wurde das Primat der Wirtschaft betont.
Die maßgebende #SPD war durchaus bereit, den Erfordernissen der Wirtschaft Rechnung zu tragen .(…) Sie bekannte sich zu jenem Sanierungskonsens (…), der die gemäßigte Phase der Präsidialkabinette prägen sollte.
Aber dieser Konsens, der für die deutsche Politik in der Endphase wichtig war (…), ging einher mit einem Verteilungsdissens: Die Frage, wer die Lasten der notwendigen Sanierung zu tragen hatte, wurde von den Sozialdemokraten meist anders beantwortet als von den bürgerlichen Parteien.
Je weiter rechts die bürgerlichen Parteien standen, desto eindeutiger fiel ihr Verdikt aus, dass die soziale Überforderung der Wirtschaft nur durch eine Abkehr von der parlamentarischen Demokratie zu überwinden war.“
Der Verteilungsdissens betraf damals die sozialen Sicherungssysteme und die Folgekosten des Krieges, heute erneut den Kosten der sozialen Sicherungssysteme und die Folgekosten des Klimawandels, der globalen Migrationsbewegungen, der regionalen Verlagerung der wirtschaftlichen Schwerpunkte und der weltweiten russischen Aggressionspolitik.
Die Herausforderung an die demokratischen Politiker ist viel größer als 1930. In #Thüringen nicht den taktischen Fehler von damals von wiederholen wäre umso wichtiger gewesen.
Wenn die Demokraten jetzt nicht einen offensiven nüchternen Dialog über den Verteilungsdissens führen und versuchen, trotz allem einen Konsens herzustellen, sondern weiterhin vielfach, um diesen zu maskieren, stattdessen symbolpolitische und kulturkämpferische Scheingefechte inszenieren, dann wird auch die zweite deutsche Demokratie scheitern.
Der Weg nach Berlin für Herrn #Höcke wird dann frei sein.
Was Höckes Pläne von „Elitetausch“, „großem Remigrationsprojekt“, „wohltemperierter Grausamkeit“ und des „uomo virtuoso, dem die ganze Staatsmacht alleine zufällt“ für Deutschland bedeuten, will man sich nicht vorstellen.
Die AfD in Thüringen gilt als gesichert rechtsextrem!