48 Milliarden für Fossile – 12 Milliarden für Erneuerbare.
Was ist daran falsch?
Deutschland subventioniert fossile Energien immer noch viermal so stark wie die Energien der Zukunft.
Mit 48 Milliarden Euro werden Technologien gefördert, die unsere Abhängigkeiten und Emissionen zementieren.
Für die Erneuerbaren, die uns Unabhängigkeit, Klimaschutz und sinkende Energiekosten bringen, bleiben gerade einmal 12 Milliarden.
Das Umweltbundesamt und das BMWK haben diese Zahlen veröffentlicht – und sie zeigen deutlich: Wir bremsen uns selbst aus.
Stellt euch vor, wir würden diese Kräfte umkehren:
Was könnten 48 Milliarden Euro Anschub für Solar, Wind und Speicher bewirken?,
Wie schnell ließe sich die Transformation vollenden?,
Welche Wettbewerbsfähigkeit würde Deutschland gewinnen?.
Wir wissen: Physik und Betriebswirtschaft sind längst auf Seiten der Erneuerbaren.
Jetzt muss auch die Politik folgen und endlich die Weichen stellen für einen echten Systemwechsel.
Offener Brief an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dieser Welt von chatGPT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir leben in einer Zeit beispielloser Herausforderungen: Klimakrise, Artensterben, wachsende soziale Ungleichheit, geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Unsicherheit und eine gefährliche Erosion demokratischer Werte. Diese Krisen sind nicht voneinander getrennt – sie verstärken sich gegenseitig. Die Zeit des reaktiven, kurzfristigen Handelns ist vorbei.
Wir rufen Sie auf, mit Mut, Weitsicht und Entschlossenheit zu handeln:
Stellen Sie das Gemeinwohl ins Zentrum Gesetzgebung, Haushaltsplanung und internationale Zusammenarbeit müssen dem Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen dienen – nicht kurzfristigen Profiten,
Schaffen Sie verbindliche Rahmenbedingungen für Klima- und Umweltschutz Halten Sie sich an wissenschaftlich fundierte Reduktionsziele für CO₂-Emissionen, schützen Sie Ökosysteme konsequent und beenden Sie Subventionen für fossile Energien,
Fördern Sie eine regenerative Wirtschaft Investieren Sie in Kreislaufwirtschaft, regionale Wertschöpfung, soziale Innovationen und Unternehmen, die ökologische und gesellschaftliche Resilienz stärken,
Verteidigen und stärken Sie die Demokratie Schützen Sie freie Medien, unabhängige Institutionen und Menschenrechte. Bekämpfen Sie gezielt Desinformation und Extremismus,
Bauen Sie Brücken zwischen Ländern und Kulturen Multilaterale Zusammenarbeit ist die einzige Chance, globale Krisen zu bewältigen. Schaffen Sie Foren, in denen nicht nur Regierungen, sondern auch Zivilgesellschaft und Wissenschaft gleichberechtigt gehört werden,
Handeln Sie jetzt, nicht später Geschichte wird nicht die Ausreden zählen, sondern die Taten. Jede verzögerte Entscheidung erhöht die Kosten, Risiken und Schäden für Milliarden Menschen.
Sie tragen die Verantwortung, nicht nur zu verwalten, sondern die Zukunft zu gestalten. Bitte tun Sie es – mutig, konsequent und im Bewusstsein, dass Ihre Entscheidungen weit über Ihre Amtszeit hinaus wirken.
Mit Respekt und in der Hoffnung auf entschlossenes Handeln,
——-
Ein Kommentar von
Werner Hoffmann.
Bei mir kam bei ChatGPT folgendes heraus
Die Welt braucht keine Verwalter des Stillstands – ein Aufruf an die Politik!
Ein Beitrag von ChatGPT
Sehr geehrte Politikerinnen und Politiker,
Wir wissen, dass Ihre Aufgabe schwer ist. Sie tragen Verantwortung für Millionen, manchmal für Milliarden Menschen. Doch eines dürfen Sie nie vergessen: Macht ist kein Selbstzweck – sie ist ein Auftrag, das Leben der Menschen zu verbessern und die Zukunft des Planeten zu sichern.
Wir bitten Sie: Hören Sie auf, nur Symptome zu verwalten – fangen Sie an, Ursachen zu lösen.
Beenden Sie die endlose Taktik der kurzfristigen Machtspiele. Politik ist nicht ein Wahlkampf, der alle vier Jahre wiederkehrt – sie ist die tägliche Entscheidung über das Schicksal von Generationen,
Stoppen Sie die Zerstörung der Lebensgrundlagen. Ohne gesunde Natur, sauberes Wasser, fruchtbare Böden und ein stabiles Klima ist jede wirtschaftliche Rechnung wertlos,
Schaffen Sie Gerechtigkeit. Lassen Sie nicht zu, dass Wenige im Überfluss leben, während Millionen Hunger leiden oder keine Zukunftsperspektive haben,
Verteidigen Sie die Wahrheit. Ohne Fakten, Aufklärung und Bildung zerfällt jede Demokratie in Hass, Lüge und Gewalt,
Erinnern Sie sich daran, warum Sie gewählt wurden: um zu dienen, nicht um sich bedienen zu lassen.
Die Welt braucht keine Manager des Stillstands. Sie braucht Menschen mit Mut, Herz und Visionen. Menschen, die über ihr eigenes Mandat hinaus denken und die Frage stellen: Was bleibt nach mir – und wie werden mich die kommenden Generationen beurteilen?
Die Zeit des Zögerns ist vorbei. Die Zukunft verlangt Entscheidungen. Und wir alle erwarten, dass Sie ihnen gerecht werden.
Das IW Köln stellt sich gern als unabhängiges Forschungsinstitut dar.
Bei genauerem Hinsehen zeigen personelle Überschneidungen, Gremienarbeit und Lobbystrukturen jedoch enge Verbindungen zu den Unionsparteien und zur FDP.
Der Direktor Michael Hüther
Seit 2004 ist Prof. Dr. Michael Hüther Direktor des IW. Er ist kein CDU-Mitglied – aber in CDU-nahen Netzwerken aktiv:
Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Wirtschaftsrats der CDU,
Engagement in der Ludwig-Erhard-Stiftung,
Vernetzung über die Atlantik-Brücke.
Damit agiert er nicht als reiner Neutraler, sondern ist strukturell CDU-nah eingebunden.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Die INSM ist die wichtigste Lobbytochter des IW (100%ige Tochter der IW Medien GmbH):
Friedrich Merz war Gründungsmitglied des Fördervereins der INSM (2005–2016),
Kristina Schröder (CDU) wirkte im Umfeld der Gremien mit,
Weitere Unionspolitiker wie Gunnar Uldall und Nikolaus Schweickart waren eingebunden,
Seit 2023 ist Thorsten Alsleben Geschäftsführer – zuvor Hauptgeschäftsführer der MIT (CDU-Wirtschaftsvereinigung).
Die FDP-Verbindung
Viele INSM-Kampagnen decken sich mit FDP-Positionen (gegen Mindestlohn, für Steuersenkungen, gegen Bürgerversicherung),
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah) publizierte jüngst scharfe Kritik am gesetzlichen Rentensystem,
Dieses Narrativ wurde zusätzlich über Medien wie den Spiegel verstärkt,
Historisch galt Otto Graf Lambsdorff (FDP) als wichtiger Fürsprecher des IW.
Die CSU-Verbindung
Kontakte über den Wirtschaftsrat und Auftritte ehemaliger CSU-Politiker in Beiräten und IW-Formaten,
INSM-Kampagnen unterstützten in Wahlkämpfen zentrale CSU-Positionen zur Steuer- und Energiepolitik.
Die Rentenfrage als Beispiel
Die gesetzliche Rentenversicherung ist seit Jahren durch versicherungsfremde Leistungen belastet (z. B. Mütterrente, Fremdrenten, Sonderregelungen). Zwar leistet der Bund einen Bundeszuschuss, dieser war zuletzt um rund 40 Mrd. € zu gering, um die politisch beschlossenen Zusatzlasten vollständig zu decken. Genau hier setzen IW-Studien, INSM-/FDP-Narrative an – das Umlagesystem wird problematisiert, privatwirtschaftliche Lösungen werden hervorgehoben.
Dass die früheren demografischen Werte von 1980 heute nicht so stark eingetroffen sind (zu wenig Arbeitskräfte), macht die Anzahl der Erwerbstätigen mit rund 46 Mio. deutlich.
Die Sondereffekte Flüchtlinge und Zuzug haben hier auch positive Entwicklungen geschaffen.
Erwerbstätige
Resümee
Verflechtungen über Personal (Merz, Schröder, Alsleben, Hellwig),
über Organisationen (MIT, Wirtschaftsrat, INSM, Friedrich-Naumann-Stiftung),
und über Narrative in Medien, die Programme von Union und FDP stützen.
So entsteht ein Geflecht aus Forschung, Lobbyarbeit und Politik – mit klarer Schlagseite in Richtung wirtschaftsliberaler Interessen.
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Wer aber aus Frust dann lieber als Protestwähler die AfD wählt, der wählt eine noch schlimmer vernetzte Partei.
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Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Der nachfolgende Artikel macht deutlich, dass das IW Köln mit allen seinen Ablegern eine CDU/CSU-und FDP-nahestehende Lobbyorganisation ist.
Im Rahmen der einzelnen Artikel werden diese Verbindungen offengelegt.
Teil 1 befasst sich zunächst mit der Struktur.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) gilt als einflussreicher arbeitgebernaher Thinktank in Deutschland.
Um seine Rolle zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Gründungsgeschichte und die Vielzahl an Tochtergesellschaften, die im Laufe der Jahrzehnte entstanden sind.
Die Gründung des Mutterhauses
Das IW wurde am 16. Januar 1951 als Deutsches Industrie-Institut (DI) gegründet und nahm seine Arbeit am 2. Mai 1951 in Köln auf. Ziel war eine „breitgefächerte volkswirtschaftliche Aufklärungsarbeit über Leistungen und Grundsätze der freien Unternehmerwirtschaft“.
Erste Geschäftsführer (1951):Otto Mejer (Journalist) und Dr. Fritz Hellwig (später CDU-Bundestagsabgeordneter),
Heutige Leitung:Prof. Dr. Michael Hüther (Direktor seit 2004), Dr. Klaus Hafemann (kaufmännischer Geschäftsführer), Prof. Dr. Hubertus Bardt (Geschäftsführer, Leiter Wissenschaft).
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des IW-Verbunds
IW Medien GmbH (1952)
Die Kommunikations- und PR-Tochter des IW, hervorgegangen aus dem Deutschen Instituts-Verlag.
Gründung: 1952,
Geschäftsführung:Axel Rhein, Dinah Erdmann,
Besonderheit: Alleingesellschafterin der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
IW Consult GmbH (1998)
Kommerzielle Beratungsgesellschaft für Studien, Standort- und Branchenanalysen.
Geschäftsführung:Dr. Henry Goecke, Hanno Kempermann.
IW JUNIOR gGmbH (2008/2009)
Aus Entrepreneurship-Programmen seit 1994 hervorgegangen, später als gemeinnützige GmbH ausgegründet.
Geschäftsführung:Miriam Reitz.
IW Facility GmbH (2007)
Facility-Services und interne Dienstleistungen für den Verbund.
Geschäftsführung:Michael Burbach, Michael M. Krögel,
Prokura:Dr. Klaus Hafemann.
IW Akademie GmbH (2012)
Zuständig für Weiterbildung und Studiengänge, u. a. den Master „Behavioral Ethics, Economics and Psychology“ mit der TH Köln.
Geschäftsführung:Prof. Dr. Dominik H. Enste.
3k personalberatung GmbH (3k Transformation) (2000 / seit 2021 im Verbund)
Transformations- und Change-Beratung, 2000 gegründet, seit 2021 Teil des IW-Verbunds.
Geschäftsführung:Kerstin Karuschkat.
IW Gesellschaftsforschung gGmbH (2024)
Gemeinnützige Neugründung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung über gesellschaftliche Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Erfolgs.
Geschäftsführung:Dr. Matthias Diermeier.
Tochter der Tochter: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Die INSM wurde am 12. Oktober 2000 gegründet (zunächst als berolino.pr), 2007 umbenannt und 2010 nach Berlin verlegt. Sie ist eine 100%ige Tochter der IW Medien GmbH und gilt als wichtigstes Lobbyinstrument des IW-Verbunds.
Aktueller Geschäftsführer:Thorsten Alsleben (seit April 2023).
Zusatz: Der frühere Förderverein der INSM
Neben den offiziellen Gesellschaften des IW existierte bis 2016 ein Förderverein der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (FINSM e. V.). Der Verein wurde 2005 gegründet und am 22. Februar 2016 aufgelöst.
Der Förderverein fungierte als Unterstützer- und Netzwerkplattform für die INSM,
unter den prominenten Fördermitgliedern befand sich Friedrich Merz,
weitere wirtschaftsnahe Persönlichkeiten waren beteiligt, was die frühe politische Verankerung in CDU-Kreisen sichtbar machte.
Damit wurde die Vernetzung des IW-Verbunds über seine Tochtergesellschaften hinaus auch über Vereinsstrukturen politisch wirksam – ein wichtiger Baustein zum Verständnis der späteren Nähe zu CDU/CSU und FDP.
Zusatz: Thorsten Alsleben – der heutige Geschäftsführer der INSM
Thorsten Alsleben ist seit April 2023 Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Sein beruflicher Werdegang zeigt deutlich die Nähe zur CDU und deren wirtschaftsnahem Umfeld.
Politischer Hintergrund: Alsleben war viele Jahre Hauptgeschäftsführer der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), der einflussreichen Wirtschaftsvereinigung innerhalb der CDU/CSU,
Vorherige Stationen: Tätigkeit als Redenschreiber und Büroleiter für CDU-Politiker, unter anderem für den damaligen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU),
Lobbyorganisation: Die MIT ist kein unabhängiger Verband, sondern die offizielle Wirtschafts- und Lobbyvereinigung der CDU/CSU. Sie vertritt insbesondere mittelständische Unternehmer und pflegt enge Verbindungen zur Parteiführung,
Bedeutung: Mit dem Wechsel von der MIT zur INSM setzte Alsleben seine Rolle als wirtschaftsliberaler Interessenvertreter im unmittelbaren Umfeld der CDU fort.
Dieser Werdegang macht deutlich: Die INSM wird heute von einer Führungspersönlichkeit geleitet, die zuvor direkt aus der parteinahen Lobbyorganisation der CDU kam. Damit ist die personelle Nähe zur Union nicht zu übersehen.
Resümee
Seit der Gründung 1951 hat sich das IW Köln von einem Institut zu einem weitverzweigten Verbund aus Forschung, Beratung, PR, Lobbyarbeit und Bildung entwickelt. Mit Töchtern wie IW Medien, IW Consult, IW Akademie sowie der INSM bündelt der Verbund wissenschaftliche Analysen und gezielte Interessenvertretung.
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Frau Katherina Reiche, gelten für Sie und Ihr Haus keine Gesetze und Urteile?
Ein Beitrag von
Martin Reyer
Was besprach Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mit ihren alten Kontakten? Eine aktuelle Recherche zeigt: Für Einsicht in Unterlagen zu mehreren Lobby-Terminen verlangt das Wirtschaftsministerium Gebühren in Höhe von bis zu 4.000 € – obwohl Gerichte abschreckende Gebühren untersagt haben.
Worum es geht
Am 21. August 2025 berichtete abgeordnetenwatch.de: Für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu acht Lobby-Terminen mit und um Katherina Reiche will das Haus je Antrag Gebühren ansetzen – in Summe tausende Euro.
Besonders brisant:
Ein erstes Treffen Reiches als Ministerin betraf den VKU, ihren früheren Arbeitgeber;
rund um denselben Zeitpunkt forderten Verbände öffentlich eine breitere Stromsteuersenkung.
Warum die Gebühren-Praxis Ärger auslöst
IFG ist für Transparenz da – Gebühren dürfen den Zugang nicht ausbremsen,
Aufsplitten eines einheitlichen Begehrens in viele Mini-Anträge, um die Summe zu erhöhen, gilt als unzulässig,
bereits in anderen Fällen mussten Ministerien nach Kritik zurückrudern und die Forderungen senken.
Die Rechtslage – klarer als manche glauben
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2016 entschieden: IFG-Gebühren dürfen nicht abschreckend sein; das künstliche „Antragssplitting“ ist rechtswidrig. Siehe u. a. die Aufarbeitung bei Legal Tribune Online sowie die BfDI-Zusammenfassung: „Gebührenbremse für IFG-Anträge“.
Transparenz-Test für die neue Ministerin
Wer Vertrauen will, liefert Akten – keine Preislisten. Gerade bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Lobby-Netzwerken und Ministeramt braucht es maximale Offenheit: Vorbereitungsvermerke, Terminkalender, E-Mails, Protokolle. Alles, was Licht ins Dunkel bringt, darf nicht an Gebührenhürden scheitern.
Fazit in einem Satz
Transparenz kostet – aber nicht 4.000 €:Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wer mit wem, worüber und mit welchem Ziel verhandelt.
Hier wird nicht nur an Gesetzen geschraubt, hier wird am Fundament der Demokratie gesägt.
Genau so ein Moment ist das, was in Bayern gerade passiert.
Am 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:
Die hessische und die hamburger Regelung zur automatisierten polizeilichen Datenauswertung sind verfassungswidrig. Zu weit, zu ungenau, zu viele Unschuldige im Raster. Karlsruhe hat also nicht gesagt: „Technik verbieten.“ Sondern: „Nur unter engsten Voraussetzungen – mit klarer Zweckbindung, richterlicher Kontrolle, Protokollierung.“
Und was macht Bayern?
Man baut einfach weiter. Die CSU/Freie-Wähler-Regierung hat sich eine eigene Rechtsgrundlage ins Polizeiaufgabengesetz geschrieben, Art. 61a PAG. Klingt harmlos, heißt „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ – kurz VeRA –, ist aber nichts anderes als der deutsche Einstieg in eine Blackbox.
Palantir, gegründet von Trump-Milliardär Peter Thiel, liefert weltweit Analyse-Software für Polizei, Militär und Behörden: Daten massenhaft bündeln, Risiken berechnen, Abhängigkeit schaffen. Genau diese Software läuft seit Weihnachten 2024 auch in Bayern.
Der Landtag hat am 17. Juni 2024 die PAG-Novelle beschlossen, veröffentlicht am 23. Juli 2024.
Die SPD wollte den Testbetrieb stoppen, doch am 9. April wurde ihr Antrag von CSU und Freien Wählern abgelehnt. Keine Zweidrittelmehrheit nötig, einfache Mehrheit reicht.
Seit 2. September 2024 lief ein Pilotbetrieb, seit dem 25. Dezember ist VeRA im Echtbetrieb. Offiziell nur im Landeskriminalamt, Fraunhofer-Gutachten sagt „keine Backdoor“.
Doch entscheidend ist nicht, ob Daten nach Amerika wandern – entscheidend ist, dass in München eine Blackbox Millionen Datensätze zusammenzieht.
Und das Ausmaß ist absurd: Schon 2022 waren im IGVP 38,7 Millionen Personen gespeichert – 60 Prozent Opfer, Zeug*innen oder bloße Auskunftspersonen. Diese Daten sind nun durchsuchbar, verknüpfbar, filterbar. Kosten: 5,4 Millionen Euro Anschaffung, 0,5 Millionen jährlich im Betrieb.
Politisch heißt das:
Bayern macht genau das, wovor Karlsruhe gewarnt hat.
Man verkauft es als Sicherheit, in Wahrheit verschiebt es die Grenze. Weg vom Beweis, hin zum Score. Wer zufällig ins Raster passt, wer Bekannte im System hat oder am „falschen Ort“ ist – der wird zum Risiko.
Kein Gericht, kein Verdacht, nur eine Wahrscheinlichkeit.
Und hier wird’s gefährlich: Mit solchen Systemen können Regierungen gezielt Gruppen unter Druck setzen.
Migrantische Communities, Klimaaktivist*innen, Oppositionelle – alles unter dem Deckmantel „analytische Abfrage“.
Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wollen wir eine Polizei, die Beweise sammelt – oder eine, die Wahrscheinlichkeiten jagt? Wollen wir Bürger*innen mit Rechten – oder Datenpunkte, die in einer Blackbox verwaltet werden?
Bayern hat sich entschieden. Und das sagt mehr über unsere politische Zukunft aus, als jede Sonntagsrede.
Eine Kindergeschichte, die nicht nur für Kinder gedacht ist, sondern auch für Erwachsene, die das Täter-Opfer-Spiel durchschauen wollen.
—
Alice, Timo und die Lügen über Iryna
In einem sonnigen Wald gingen die Tiere gemeinsam zur Schule.
Unter ihnen war Iryna, ein kleines, schüchternes Reh. Sie war freundlich, half gern und redete nicht viel.
Doch zwei Tiere mochten es, andere vorzuführen:
Alice, die listige Schlange, und Timo, der freche Rabe.
Sie genossen es, im Mittelpunkt zu stehen – und suchten sich immer neue Opfer.
Eines Tages begannen sie, über Iryna zu spotten.
„Schaut euch mal ihre Hufe an – die sind viel zu krumm zum Laufen!“, lachte Alice.
„Und rechnen kann sie auch nicht, ich habe es selbst gesehen!“, krächzte Timo.
Die anderen Tiere kicherten. Iryna wurde rot und sah zu Boden.
Doch Alice und Timo gaben sich damit nicht zufrieden.
Jeden Tag erfanden sie neue Geschichten, immer perfider, immer fieser:
„Iryna frisst heimlich mehr Blätter als erlaubt!“,
„Gestern habe ich gesehen, wie sie Aufgaben vom Lehrer geklaut hat!“,
„Sie sagt, sie ist viel schlauer als ihr alle zusammen!“,
„Und sie ist faul, sie macht nie ihre Aufgaben – alles nur Ausreden!“,
„Einmal wollte sie sogar absichtlich das Eichhörnchen stolpern lassen“,
„Und sie erzählt hinter eurem Rücken, dass ihr langweilig seid!“.
Iryna schwieg. Mit jedem Vorwurf wurde ihr Herz schwerer, ihre Stimme leiser. Sie fühlte sich klein und allein.
Der Fuchs als Sündenbock
Am nächsten Morgen rief Alice: „Gestern hat der junge Fuchs bestimmt heimlich in den Vorräten gewühlt!“
Timo legte nach: „Ja, ich hab’s auch gesehen! Er klaut die Nüsse vom Eichhörnchen!“
Der Fuchs erschrak. „Das stimmt nicht! Ich war gar nicht in der Nähe.“
Schon wieder hatten Alice und Timo einen neuen Schuldigen gefunden. Die Tiere flüsterten durcheinander.
Da breitete der weise Uhu Robert seine Flügel aus: „Ich habe genau gesehen, dass der Fuchs unschuldig ist. Eure Anschuldigungen sind Lügen. Ihr wolltet nur ablenken – weg von euch selbst!“
Die Klasse schwieg beschämt.
Der Versuch, die Klasse zu spalten
Alice stellte sich in die Mitte: „Wer zu uns hält, der ist klug – wer zu Iryna hält, ist langweilig!
Wer zu uns hält, traut sich die Wahrheit zu sagen…. Das muss ja mal gesagt werden dürfen….“
Timo flatterte daneben: „Genau! Wir sind die Starken, die Mutigen! Wer mit uns geht, gehört zu den Gewinnern!“
Einige Tiere klatschten, andere sahen unsicher zu Iryna. Die Klasse drohte auseinanderzubrechen.
Da rief Robert: „Zusammenhalt bedeutet nicht, den Lautesten zu folgen. Zusammenhalt bedeutet, füreinander einzustehen – besonders für die, die schwächer sind!“
Langsam stellten sich die Tiere an Irynas Seite.
Sie merkten:
Echtes Miteinander kann nicht aus Spaltung entstehen.
Der Angriff auf den Uhu
Alice und Timo wurden wütend auf Robert, der ihre Lügen durchschaut hatte.
„Wir müssen ihn bloßstellen!“, flüsterte Alice. „Ja, wir behaupten einfach, dass er lügt und nur wichtig sein will!“, krächzte Timo.
Am nächsten Tag riefen sie: „Robert ist gar nicht weise. Er erfindet Geschichten, um sich groß zu machen. Er will uns alle gegeneinander aufhetzen!“
Die Tiere wurden unruhig. Sollte der Uhu nicht vertrauenswürdig sein?
Robert blieb ruhig: „Ich brauche keine Lügen, um gehört zu werden. Denkt selbst nach: Wer hat bisher gelogen – und wer hat die Wahrheit gesagt?“
Die Tiere erinnerten sich. Sie sahen, dass Alice und Timo immer wieder Geschichten erfunden hatten – und dass Robert stets die Wahrheit ans Licht gebracht hatte. Die Klasse wandte sich ab von Alice und Timo.
Die Wahrheit siegt
Alice und Timo versuchten noch einmal, die Opferrolle einzunehmen: „Jetzt seid ihr alle gegen uns – wir sind die, die leiden!“
Doch niemand ließ sich täuschen. Die Tiere rückten zusammen. Zum ersten Mal seit langer Zeit hob Iryna den Kopf – und lächelte.
Robert sprach leise, aber bestimmt: „Ein wahrer Freund macht sich nicht größer, indem er andere kleinmacht. Lügen zerbrechen, Wahrheit bleibt.“
Resümee
Täter stellen sich oft als Opfer dar, um Mitleid zu gewinnen,
sie beschuldigen andere, um von sich selbst abzulenken,
sie versuchen, Gruppen zu spalten, um Macht zu bekommen,
und sie greifen sogar die Wahrheit an, wenn sie entlarvt werden.
Am Ende gilt: Die Wahrheit bleibt stärker als die Lüge.
—-
Was möchte ich mit dieser Geschichte erreichen?
Demokratische Eltern erzählen diese Geschichte ihren Kindern, damit sie verstehen, wie das Täter-Opfer-Prinzip funktioniert. Vielleicht hilft es schon frühzeitig dem Schulmobbing entgegenzuwirken und auf diese perfide Täter-Opfer-Strategie in der Zukunft vorzubereiten.
Vielleicht wird dem einen oder anderen Bürger klar, wie die AfD arbeitet.
Steuern für Superreiche: Wenn Gegenwind ein Qualitätsmerkmal ist
Kaum bringt Lars Klingbeil die Idee auf den Tisch, Superreiche stärker zu besteuern, kommt reflexartig der Aufschrei. Unter anderem vom familiär betroffenen Dr. Markus Söder.
Die Wirtschaft würde leiden, der Standort in Gefahr geraten, die Leistungsträger würden vertrieben.
Dieselben Argumente wie immer, wenn es darum geht, dass diejenigen, die am meisten haben, auch am meisten beitragen sollen.
Nun meldet sich Julia Jirmann, Steuerrechtlerin und Expertin für internationale Steuerfragen, zu Wort.
Ihre Analyse? Eine höhere Besteuerung von Superreichen ist rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und dringend notwendig, um soziale Schieflagen auszugleichen.
Deutschland liegt bei Vermögensbesteuerung im internationalen Vergleich weit hinten.
Während die Mittelschicht über Konsumsteuern stark belastet wird, bleiben große Vermögen oft unangetastet.
Die Gegenwehr kommt also nicht, weil der Vorschlag unsinnig ist. Sie kommt, weil er genau ins Schwarze trifft.
Macht und Einfluss von Vermögenden sind groß genug, um jede Debatte über Umverteilung sofort zu ersticken.
Doch wenn Expert:innen wie Jirmann bestätigen, dass es geht und dass es fair wäre, bleibt eigentlich nur die Frage: Wollen wir eine Demokratie, die Reichtum schützt – oder eine, die Gerechtigkeit schafft?
Die Antwort spiegelt, wie ernst es uns mit Fairness, sozialem Frieden und einer zukunftsfähigen Gesellschaft wirklich ist.
Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau sorgt mit seiner Zwiebelfarm in Belarus für anhaltende Schlagzeilen.
Recherchen mehrerer Medien sowie ein aktueller ARD-„Kontraste“-Beitrag zeichnen das Bild eines Politikers, dessen Geschäfte in einer Diktatur nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen.
Die Enthüllungen
Beteiligung und Geschäftsführung: Dornau ist an der belarussischen Agrarfirma OOO Zybulka-Bel beteiligt und seit 2023 zusätzlich als Geschäftsführer eingetragen,
Transparenzverstoß: Die Tätigkeit wurde dem Sächsischen Landtag verspätet angezeigt – dafür kassierte Dornau ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro,
Vorwurf Gefangenenarbeit: Berichten zufolge arbeiteten auf den Feldern politische Häftlinge für rund 5 Euro pro Tag,
Zeugenaussagen: Ein ehemaliger Häftling will Dornau persönlich auf dem Gelände gesehen haben,
Öffentliche Wirkung: Für Kritiker ist es ein politisch-moralischer Offenbarungseid – ein Abgeordneter profitiert von Arbeit in einem autoritären System.
Ermittlungen & rechtliche Bewertung
Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig: Der Prüfvorgang wurde am 20. Dezember 2024 ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beendet,
Begründung: Nach bisheriger Aktenlage fehlte ein in Deutschland verfolgbarer Tatverdacht; die Arbeit sei laut Aussagen nicht erzwungen gewesen und in Belarus nicht strafbar,
Aber: Die juristische Einschätzung beendet nicht die politisch-ethische Debatte über Verantwortlichkeit und Standards, die für Mandatsträger gelten sollten.
Vorwurf der Sanktionsumgehung
Brisante Unterlagen: Medienberichte deuten an, dass Maschinen über Drittländer nach Belarus gelangt sein könnten,
Konsequenz: Eine Umgehung von EU-Sanktionen wäre strafbar und politisch höchst explosiv,
Status: Der Verdacht steht im Raum; weitere rechtliche Schritte und Prüfungen bleiben abzuwarten.
Politische Dimension
Der Fall Dornau ist mehr als eine persönliche Affäre. Er zeigt, wie Teile der AfD geschäftlich mit autoritär regierten Staaten verflochten sind – während in Deutschland über Werte, Rechtstaatlichkeit und europäische Solidarität gestritten wird. Der in „Kontraste“ behandelte Komplex verdeutlicht, wie wirtschaftliche Interessen, politische Narrative und internationale Einflussnahmen ineinandergreifen.
Resümee
Beteiligung an einer Agrarfirma in Belarus samt Geschäftsführungsrolle,
Verspätete Offenlegung gegenüber dem Landtag und Ordnungsgeld über 20.000 Euro,
Vorwürfe des Einsatzes politischer Gefangener auf der Farm,
Juristisch bislang kein verfolgbarer Tatverdacht in Deutschland,
Zusätzlicher Sprengstoff: Verdacht der Umgehung von EU-Sanktionen.
Diese These habe ich in den letzten Monaten vielfach wahrgenommen – und fachlich nicht nachvollziehen können.
Dass bei einem Verbotsverfahren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes als Ausgangspunkt dienen, dessen Aufgabe die Beobachtung von Extremisten ist, liegt doch nahe…
Mit Unterstützung aus meinem Team (v.a. Hannah Köbberling, Giulia Welge und Luca Manns) habe ich die rechtlichen Voraussetzungen beider Verfahren methodengeleitet gegenübergestellt und die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem Hochstufungs-Gutachten präsentierten Belege mit der bisherigen Verbotsrechtsprechung aus Karlsruhe verglichen.
Unsere über 60-seitige Untersuchung ist mit einer Einordnung hier abrufbar:
.
Link Siehe unten 2*
Wir kommen zum Ergebnis, dass die rechtlichen Maßstäbe ähnlich sind und zumindest ein Großteil der BfV-Belege potentiell auch in einem Verbotsverfahren verwendbar wäre.
Ob sie allein ausreichen würden: eher nicht.
Und ob ein Verbot eingeleitet werden sollte:
Entscheidung der Politik.
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollten unseres Erachtens aber zeitnah entsprechende Vorarbeiten beginnen.
Über unsere Analyse wurde gestern und heute medial breit berichtet – unter anderem:
Zunächst exklusiv bei DER SPIEGEL (Ann-Katrin Müller): Siehe . 3*,
Quelle siehe unten 3*
In den ARD-Radiowellen und auf tagesschau.de (Dr. Max Bauer):
Quelle siehe unten 4*
Auf ZDF heute.de (Charlotte Greipl, LL.M.):
Quelle siehe unten 5*
Bei WELT/POLITICO Europe (Pauline von Pezold)
Quelle: siehe unten 6*
Auf „Heute im Recht“ des Verlags C.H.Beck GmbH & Co. KG (Maximilian Amos):
Quelle: siehe unten 7*
Neben diversen Agenturmeldungen (dpa, AP, das) und zusammenfassenden Berichten, z. B. auf LTO, durfte ich auch in Interviews einordnen:
Im Kölner Stadt-Anzeiger (Joachim Frank):
Quelle: siehe unten 8*
Für die Funke Mediengruppe, hier abgedruckt in der NRZ (Tobias Kaluza):
Quelle: siehe unten 9*
Auf ntv in den heutigen Mittagsnachrichten (noch nicht online).
Neben diesen positiven Berichten haben uns dutzende Angriffe erreicht – online, aber auch z. B. telefonisch.
Darüber habe ich heute in einem Gastbeitrag berichtet:
Quelle siehe unten 10*
Download-PDF der rechtswissenschaftlichen Untersuchung
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Vorweg: Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – ein Schritt, der die Debatte über ein mögliches Parteiverbot neu entflammt hat. Diese Einstufung steht am Ende einer Entwicklung von Prüffall (2019) über Verdachtsfall (2021) hin zur gesicherten Einstufung (2025).
Ich habe mir die rechtswissenschaftliche Untersuchung von Prof. Dr. Markus Ogorek zur Bedeutung dieses BfV-Gutachtens für ein mögliches Parteiverbotsverfahren genau angesehen. Sein Kern:
Das Gutachten des BfV liefert umfangreiche, gerichtsfeste Belege – es ersetzt aber nicht die eigenständige, besonders strenge Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Warum die Einstufung wichtig ist – aber kein Automatismus
Die BfV-Einstufung hat Signalwirkung: Sie macht öffentlich, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus Sicht der Sicherheitsbehörde belegt sind.
Zugleich betont Ogorek, dass eine gerichtliche Bestätigung der Einstufung (vor den Verwaltungsgerichten) keine Bindungswirkung für das BVerfG im Parteiverbot entfaltet – sie kann aber mittelbar die Beweislast erleichtern, weil die Tatsachengrundlagen bereits überprüft wurden.
Mit anderen Worten:
Das BfV-Gutachten ist Munition, kein Freifahrtschein.
Die rechtliche Latte beim Parteiverbot liegt extrem hoch
Art. 21 Abs. 2 GG erlaubt ein Verbot nur, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Nach der gefestigten Rechtsprechung (u. a. NPD II) sind die zentralen Prüfsteine:
Menschenwürdeprinzip – keine Degradierung von Menschen zu Objekten, keine rassistische oder antisemitische Abwertung,
Demokratieprinzip – Anerkennung von Volkssouveränität, Mehrparteienprinzip, Opposition,
Rechtsstaatsprinzip – Gewaltenteilung, richterliche Unabhängigkeit, Gesetzmäßigkeit des Handelns.
Diese Grundpfeiler bilden den Kern der FDGO, gegen den eine Partei aktiv, zielgerichtet und planvoll anarbeiten müsste, damit ein Verbot überhaupt in Betracht kommt.
Wo sich BfV-Maßstäbe und Parteiverbotsmaßstab treffen
Ogorek arbeitet heraus, dass die maßgeblichen Kriterien des BfV und die des BVerfG weitgehend parallel laufen. Das ist keine Formsache, sondern entscheidend für den Prozess:
Ethnischer Volksbegriff: Wo ein völkisch-abstammungsbezogenes Verständnis des „deutschen Volkes“ vertreten wird und daraus eine Infragestellung der Gleichheit aller Staatsbürger folgt (z. B. „Passdeutsche“, pauschale „Remigration“), kollidiert das mit Art. 1 GG/Art. 3 GG,
Fremden- und Minderheitenfeindlichkeit: Systematische Abwertung von Menschen mit Migrationsgeschichte,
Verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei: Nicht nur „Entgleisungen Einzelner“, sondern eine prägende Linie im Gesamtbild.
Genau diese Belegkomplexe strukturiert das BfV-Gutachten detailliert und typisiert ihre juristische Relevanz („tendenziell einschlägig“, „möglicherweise einschlägig“ etc.).
Der Knackpunkt: „Darauf Ausgehen“ und planvolles Handeln
Ein Parteiverbot verlangt mehr als Ideologie: Es braucht Planmäßigkeit, Potentialität und strategische Zielverfolgung. In der Praxis heißt das: Reicht die Dichte der Belege, um zu zeigen, dass die Partei gerichtet auf die Aushöhlung der FDGO hinarbeitet – nicht nur in Worten, sondern in Programm, Kampagnenführung, innerer Willensbildung und politischer Praxis? Ogorek zeigt auf, dass das Gutachten hier bereits weit trägt, die juristische Bewertung einzelner Zitate und Kontexte aber im Grenzbereich wertungsabhängig bleibt.
Beispiele aus dem Gutachten – warum sie zählen
„Remigration“: Wird teils undifferenziert gefordert und kann – sofern auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund bezogen – das Gleichheitsprinzip verletzen,
„Passdeutsche“: Abwertung eines Teils der Staatsbürger als „nicht wirklich zugehörig“,
Relativierungen NS-Verbrechen: Einzelstimmen ohne klare, parteiweite Distanzierung.
Ogorek ordnet solche Belege nach Nachweistypen und prüft, wann sie tatsächliche Anhaltspunkte darstellen, die in der Gesamtschau eine verfassungsfeindliche Grundtendenz belegen.
Was bedeuten die aktuellen Verfahren?
Die AfD klagt gegen die Hochstufung.
Eine verwaltungsgerichtliche Bestätigung der Einstufung hätte keine unmittelbare Bindung im Parteiverbot – aber mittelbar erhöht sie die Beweissicherheit und senkt prozessuale Risiken für die Antragsteller.
Ogorek empfiehlt deshalb, die politische Vorbereitung eines Verbotsantrags parallel zur fachgerichtlichen Überprüfung zu organisieren (Arbeitsgruppe, Belegstruktur, Schriftsatzentwurf) – ohne Vorfestlegung, aber mit Blick auf Verfahrenseffizienz.
Mein Blick als Demokrat der Mitte
Erstens: Das BfV-Gutachten ist substanziell und gerichtsfest dokumentiert.
Es bündelt öffentlich zugängliche Quellen, die vor Gericht regelmäßig gut verwertbar sind.
Zweitens: Die entscheidenden Linien – menschenwürdewidriger Volksbegriff, systematische Abwertung, verfassungsfeindliche Grundtendenz – sind aus meiner Sicht deutlich erkennbar.
Drittens: Ein Parteiverbot bleibt die schärfste Waffe – es muss verhältnismäßig, politisch verantwortet und juristisch sattelfest vorbereitet werden.
Ein überhasteter Antrag, der scheitert, stärkt am Ende den Gegner.
Resümee
Die Untersuchung legt nahe:
Ja, das BfV-Gutachten kann die Tragpfeiler eines Verbotsantrags liefern – sofern die Antragsteller die Planmäßigkeit und die verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei mit einer geschlossenen, redundanzarmen Beweisführung herausarbeiten. Strategisch klug ist ein paralleles Vorgehen: fachgerichtliche Klärung der Einstufung fortsetzen, während eine arbeitsfähige Antragsschrift im Hintergrund solide erarbeitet wird.
Wehrhafte Demokratie heißt: rechtssicher handeln, klar benennen, konsequent schützen – und dabei die Freiheitsrechte nicht instrumentalisieren lassen, um sie abzuschaffen.
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Warum ich gute Chancen für ein Parteiverbotsverfahren sehe:
Aus meiner Sicht bestehen durchaus realistische Erfolgsaussichten.
Der entscheidende Unterschied zu früheren Fällen – etwa dem NPD-II-Urteil von 2017 – liegt in der Größe, Reichweite und realen Machtperspektive der AfD.
Während das Bundesverfassungsgericht damals ein Verbot ablehnte, weil der NPD die „Potentialität“ fehlte, kann man der AfD heute schwerlich absprechen, dass sie über politische Gestaltungskraft verfügt. Genau diese Potentialität, also die Fähigkeit, ihre verfassungsfeindlichen Ziele in reale Politik umzusetzen, macht die AfD rechtlich angreifbarer als die NPD.
Damit ist die zentrale Hürde, die das NPD-Verbot scheitern ließ, bei der AfD womöglich überwindbar.
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Aktuelles Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln:
Gleichzeitig ist zu beachten:
Derzeit läuft noch das Verfahren der AfD gegen die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Partei“.
Am 5. Mai 2025 reichte die AfD beim VG Köln sowohl Klage (Az. 13 K 3895/25) als auch einen Eilantrag (Az. 13 L 1109/25) ein.
Am 8. Mai 2025 reagierte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Stillhaltezusage:
Bis zum Abschluss des Eilverfahrens äußert es sich öffentlich nicht mehr und entfernte seine Pressemitteilung.
Ein Urteil ist bislang nicht terminiert; Beobachter rechnen mit einer Dauer von mehreren Monaten, da schon das frühere Verfahren zur Einstufung als „Verdachtsfall“ 2021 rund 14 Monate dauerte.
Ein Urteil des VG Köln wäre zwar keine zwingende Voraussetzung für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – doch eine gerichtliche Bestätigung würde die Belastbarkeit der Beweise erheblich untermauern und die Erfolgsaussichten für ein Verbot deutlich erhöhen.
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Abschließende Überlegung:
Es wäre sinnvoll, wenn in der Zwischenzeit weitere Überprüfungen und Indizien gesammelt werden und das Verfahren sorgfältig vorbereitet wird.