Wenig bekannt ist, dass z.B. #Ziegen bei einem Zeckenbiss ein Antivirus gegen das #FSME-Virus bilden.
Allerdings kann FSME über die #Ziegenmilch oder auch #Kuhmilch auf den Menschen übertragen werden.
Besondere Vorsicht gilt für stillende Mütter, da Mütter mit einer FSME-Infektion das Virus über die #Muttermilch auf das #Baby übertragen.
Wer durch einen Zeckenbiss FSME sollte auch daran denken, dass Zeckenbisse als Unfall in vielen #Unfallversicherungen versichert ist (z.B.: #Debeka neueste Allgemeine Unfall Bedingung #AUB).
Die Meldung des Zeckenbisses ist deshalb dringend zu empfehlen, falls Spätfolgen zu einer Invalidität führen.
sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:
#Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
#Patientenverfügung
#Bestattungsverfügung
#Testament
Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.
Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.
Kommentar zur Sendung #hartaberfair 30.05.2016 im #ARD
#LAUTERBACH – Lass uns solange leben, wie wir wollen !!!
Die Aussage von Herrn Prof. Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte passt wieder einmal zu den Zielen, die eigentlich vielleicht verfolgt werden.
„Im Durchschnitt verlängern sie das Leben nur um wenige Wochen oder Monate. Zu Heilungen kommt es fast nie…“
Die Ziele, die so manche Politiker verfolgen sind auch nicht so offensichtlich erkennbar; nur dann, wenn man die Puzzleteile zusammenfügt, offenbart sich das wahrscheinlich tatsächliche Ziel.
Hier die Puzzleteile:
1.)
Die Aussage „im Durchschnitt“ mag dann stimmen, wenn man das Wort Durchschnitt mathematisch betrachtet. Da gibt es Menschen, die vielleicht einen Tag nur länger leben, aber auch andere, die schon Jahrzehnte überleben. Fakt ist jedoch, dass in der Krebsforschung in den letzten 10 Jahren schon erhebliche Entwicklungen eingetreten sind.
Beispiel Glioblastom (bösartiger Gehirntumor):
Wenn im Jahr 2000 dieser Gehirntumor diagnostiziert wurde, dann lebten nach einem Jahr noch 20 %, nach einem weiteren Jahr kein Mensch mehr.
Wenn heute dieser Gehirntumor diagnostiziert wird, bestehen sehr hohe Überlebenschancen.
Grund:
Einsatz eines Schwerionenbestrahlers mit Nanopartikel an der Charite´Berlin:
Durch dieses hochfrequente Magnetfeld werden die Nanopartikel in Schwingung versetzt, wodurch Wärme direkt im Tumorgewebe entsteht. Abhängig von der erreichten Temperatur und der Behandlungsdauer wird der Tumor so direkt zerstört oder für eine begleitende Strahlen- oder Chemotherapie sensibilisiert.
Interessant war bei der Finanzierungsfrage, wer die Kosten damals übernommen hat. Ohne die private Krankenversicherung wäre die Schwerionenbestrahlung heute immer noch nicht möglich.
2.)
Die Aussage von Prof. Lauterbach soll die Bürger darauf vorbereiten, dass die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse reduziert werden sollen; vielleicht sogar altersabhängig, wie in England usw.
Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen wird „kraft Gesetz festgelegt“. Würde es ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen geben, könnten die Leistungen (durch den fehlenden Wettbewerb mit privaten Krankenversicherern) einfach kraft Gesetz zwischen zwei Bundestagswahlen reduziert werden.
Dies dürfte auch der versteckte Hauptgrund sein, warum Herr Prof. Lauterbach immer wieder nach der Bürgerversicherung schreit.
Denn wenn die Leistungen für alle in einer Einheitskasse, die sich Bürgerversicherung nennt, reduziert werden, sind auch die Probleme der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung schnell erledigt, weil die Lebenserwartung drastitsch reduziert wird.
Beispiel Russland: Dort ist die Lebenserwartung bereits um 6 Jahre gesunken.
Gerade das duale Gesundheitssystem sorgt für eine bessere Versorgung aller Bürger, insbesondere der gesetzlich Versicherten. Reiche Menschen und Besserverdienende können im Notfall eine bessere Versorgung auch im Ausland durchführen lassen.
3.)
Alleine aufgrund der Tatsache, dass die Versicherten im Durchschnitt älter werden, wird den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um ca. das 2,5-fache ansteigen lassen (ohne Berücksichtigung von Inflation oder medizinische Mehrkosten durch neue Behandlungsmöglichkeiten).
Während die 35-jährigen nur etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages für Leistungen benötigen, verbrauchen die 65-jährigen 150% des durchschnittlichen Beitrages. Die Leistungsausgaben betragen also das 3-fache! (Quelle: BMG 9.11.2009).
Da wir in Deutschland – auch im Durchschnitt der Bevölkerung – immer älter werden, werden die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung massiv ansteigen.
Private Versicherungssysteme werden diese Problematik nicht in dieser Stärke haben. Beispiel: Die Privaten Krankenversicherungen haben inzwischen über 200 Mrd. Euro an Beiträgen für ihre älter werdenden Versicherten angespart.
Aus allen Aktivitäten, die Herr Prof. Lauterbach startet, wird für uns nur erkennbar, dass er die Lebenserwartung durch gesetzliche Gesetze und Verordnungen reduzieren will, um hiermit die gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.
Herr Prof. Lauterbach lassen Sie die Hände vom Abbau der Leistungen. Ehrlicher wäre es, den Bürgern zu sagen, dass der Beitrag steigen muss, damit Beitragsanteile für später angespart werden können (Altersrückstellung bei den Sozialsystemen ist dringend erforderlich)!
Das Leben ist wahrscheinlich einzigartig und deshalb sollte jeder Mensch so lange leben dürfen, wie er es möchte.
Welche Auswirkungen sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf:
die gesetzliche Krankenversicherung
die soziale Pflegepflichtversicherung
die Immobilienmärkte
andere Sachwerte (z.B.: Gold)
und die privaten Geldanlagen in Fonds, Aktien Spargelder
sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen
ergeben, wir in dem Podcast sehr ausführlich geschildert.
Ebenso erfahren Sie, warum eine #Bürgerversicherung auch den gesetzlich Versicherten nur schaden kann.
Die ursprüngliche Version dieses Podacst (aus 2009) wurde mit aktuellen Daten ergänzt und ist nicht nur für den Experten, sondern auch für den Verbraucher sehr interessant.
In einer Demokratie hat jeder Bundesbürger ab 18 die Möglichkeit zu wählen. Leider gibt es auch einen erheblichen Anteil, der nicht zur Wahl geht ; in:
Baden-Württemberg sind 34 %
Rheinland-Pfalz: 38,2 %
Sachsen-Anhalt: 48,8 %
nicht zu der Landtagswahl gegangen.
Wer nicht wählen geht, schenkt seine Stimme teilweise allerdings auch den Parteien, die man vielleicht nicht im Parlament sehen will. Dies sollte sich jeder „Nicht-Wähler“ gut überlegen. Von der Nichtbeteiligung an einer Wahl profitieren insbesondere die extremen Parteien (Die Linke, AFD, Rep, NPD usw.), denn die Sympathisanten dieser Parteien gehen eher wählen.
Politikverdrossenheit und nicht wählen gehen – Dies ist die falsche Entscheidung!
Historie Landtagswahl 2011:
Baden-Württemberg:
Bei einer Wahlbeteiligung von 66,3 % erreichten die CDU 39,0 % (60 Sitze), die Grünen 24,2 % (36), die SPD 23,1 % (35) und die FDP 5,3 % (7). Obwohl stärkste Fraktion, musste die CDU in der Folge nach 58 Jahren die Regierungsverantwortung an eine Koalition aus Grünen und SPD abgeben; mit Winfried Kretschmann wurde erstmals ein Grünen-Politiker zum Regierungschef eines deutschen Bundeslandes gewählt.
Rheinland-Pfalz:
Bei einer Wahlbeteiligung von 61,8 % (+3,6 Prozentpunkte gegenüber 2006) erreichten die SPD 35,7 %, die CDU 35,2 % und die Grünen15,4 %. Alle weiteren Parteien verpassten den Einzug in den Landtag.
Sachsen-Anhalt:
Die Wahlbeteiligung stieg deutlich auf 51,2 Prozent, nachdem sie bei der vorangegangenen Landtagswahl nur 44,4 Prozent betragen hatte.
WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen. www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)
Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht
Models gesucht – weiblich, Ü40 und viel Spaß an Mode!
Am Samstag, den 23.01.2016 fndet im DT.01, der Tanzschule am Deutschen Theater,
Adresse: Adolf-Kolping-Straße 10, 80336 München
zum siebten Mal das große Model- Casting für die Modenschauen auf Deutschlands größter 50plus Messe statt:
Um 10 Uhr startet das Casting in der Adolf-Kolping Straße 10.
Selbstbewusst, sexy und voller Schwung.
Das sind Frauen ab 40. Die Modenschauen auf
Deutschlands größter 50plus Messe lassen daran keinen Zweifel.
Die Geschäftsführerin der „Die 66“, Doris Lulay, ist sich sicher, dass das Erfolgskonzept der Modenschauen gerade auch mit dem Konzept des Model- Castings zusammenhängt: „20-jährige Models mit Konfektionsgröße Zero, die Modetrends für Damen ab 40 präsentieren, sind nicht authentisch.
Wir wollen zeigen, dass die natürliche Schönheit, der Charme und der Stil von reiferen Frauen mindestens
genauso attraktiv sind.
Und das ist genau das, was die Besucher an unseren Modenschauen so begeistert!“ Aufgefordert sind alle Damen ab 40 mit einer Kleidergröße 38 bis 46, einer Körpergröße
von mindestens 170 cm, Bewegungstalent und Charme.
Die Jury, die sich aus den Modefrmen, der Tanzschule am Deutschen Theater und dem Veranstalter MT Konzept zusammensetzt, wählt in drei Runden die 10 Gewinnerinnen aus.
Diese werden für die Auftritte von Profs geschminkt
und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Moderiert werden die Modenschauen von Sat 1 Bayern. Moderator Ralf Exel führt durchs Programm.
Wer Lust hat dabei zu sein, kann ohne Vorab-Anmeldung einfach zum Casting kommen.
Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.
Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.
Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:
Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)
Ausbildung von jüngeren Menschen
Fortbildung von behinderten Menschen
Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).
Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden
Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.
Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.
Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.
Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.
Voraussetzungen:
– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.
Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)
Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.
Voraussetzungen
Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.
– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.
– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden
– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.
Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.
Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.
Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.
Verhältnis zur Ehrenamtspauschale
Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden. Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Anrechung auf HART IV bzw. ALG II
Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.
Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.
Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.
Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.
Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de