#Bürgerversicherung – #GROKO – #Jamaika – oder #Minderheitsregierung?
Nach der Wahl ist vor der Wahl?
Als es zunächst danach aussah, dass die Jamaika-Koalition als Kompromiss des Wahlergebnisses entstehen könnte, hatte die FDP sich nach mehrfachen Diskussionen und unendlichen Debatten verabschiedet.
Ob zu recht, oder nicht. Das ist Geschmackssache.
Als Folge wird nun über eine große Koalition nachgedacht. Die SPD baut bereits im Vorfeld hohe Hürden auf, die eigentlich nicht zu akzeptieren sind.
So ist die Einführung einer Bürgerversicherung gerade für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.
Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:
- Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
- Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht.
- Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
- Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.
Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.
Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind.
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Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:
Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung herangezogen! Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.
Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.
Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!
So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.
2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!
Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der einzelne gesetzlich versicherte durch Zusatzversicherungen erhöhen kann. Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.
ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).
Wenn der Versicherungsschutz verbessert von Versicherten erhöht werden soll, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.
Konsequenzen:
Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.
Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.
3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:
Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:
- Gesetzliche Rente
- betriebliche Altersversorgung*
(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)
Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Hierzu zählen z. B.:
- Mieteinkünfte
- Zinseinkünfte
- Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
- Private Rentenversicherung
Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten.
Konsequenz für Rentner:
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.
Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.
4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.
Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Was bingt also die Bürgerversicherung?
Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.
Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.
Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt. Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.
Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!
Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
- Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
- Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
- Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
- Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. - Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!
Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten. Auch im Alter ist das Leben noch interessant.
Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt! Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen.
Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.
Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.
Auch wer hier eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.
Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.
Für selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.
so einige Dinge stimmen ja nun nicht in der Berichterstattung. Man muss bei dem jetzigen System ( allgemeine Krankenversicherung) auch schon von Miet- und anderen Einnahmen Krankenkasse bezahlen. Wie kommen Sie darauf, dass nicht so ist. Ich weiss es aus eigener Erfahrung.
Mieteinkünfte sind für fast alle Gruppen nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig (§229 SGB V Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/229.html – bzw. §237 SGB V Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/229.html
Hier gibt es eine Ausnahme, die bereits heute auf Mieteinkünfte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten muss (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse). Diese Ausnahme betrifft die gesetzlich Krankenversicherten, die in der Rente nicht in der KVdR Mitglied sind und alle freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten.
Dies regelt § 240 SGB V (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html ).
Wer in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) hineinkommt, wird ebenfalls im SGV geregelt. Informationen gibt es im Übrigen auf der Internetseite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html
Hierzu ein wichtiger TIPP:
In diesem Jahr gab es eine Änderung bei den Voraussetzungen. So gibt es eine erhebliche Anzahl von freiwillig Versicherten, die durch diese Änderung Anspruch auf die KVdR-Versicherung haben. Kindererziehungszeiten werden zukünftig bei der Berechnung berücksichtigt.
Wer hierdurch einen Anspruch auf KVdR-Versicherung hat, muss dann auch keine Beiträge in die gesetzliche Kranlen- und Pflegeversicherung für Mieteinnahmen, Zinseinkünfte und private Rentenversicherung mehr bezahlen.
So wie das Konzept der Bürgerverscherung hier dargestellt wird, ist es natürlich nicht akzeptabel. Ich verstehe untér einer Bürgerverscherung dass zwar alle in einen Topf zahlen, aber nicht, dass es nur eine Grundversicherung gibt, sondern dass sich dadurch, daß die Beamten nicht mehr die Versicherung aus unserem Steuerpflicht bekommen die Gelder auf alle besser verteilen lassen. Die Krankenversorgung sollte daher besser anstatt schlechter werden. Mehr und besser bezahltes Pflegepersonal, bessere Pflegevoraussetzungen für „Alte und Kranke“ die zu Hause versorgt werden. Heute sieht es so aus, dass wenn man niemanden hat, der einen Kranken der zu Hause lebt versorgen kann, dann muss man den Pflegedienst in Anspruch nehmen. Da kostet z.B. 2x tagl. Waschen und 2x die Woche Duschen 1013€. Der Patient mit Pflegegeld 4 bekommt aber lediglich 700€ Pflegegeld. Wer sorgt dann dafür, daß die Wohnung gereinigt wird, eingekauft, gewaschen und das Essen bereitet wird? Wovon soll der Patient das bezahlen? Der Pflegedienst bekommt für die Verhinderungspflege 1600€ für 1 Monat. Im Prinzip, ist mir egal wie eine Gesundheitsreform benannt wird. Wichtig ist der Inhalt dieser Versicherung. Sie kann ja bleiben wie sie ist, nur die Pflegepunkte mussten erneuert werden. Warum bekommen die Pflegenden Angehörigen oder Freunde des Patienten nicht den gleichen Satz wie der Pflegedienst? Dann würden unsere „Alten und Kranken“ nicht verdrecken, oder vor einem leeren Kühlschrank stehen weil niemand sauber macht oder zum einkaufen geht!? Denn diese Leistungen kann sich ja von 700€ Pflegegeld niemand mehr leisten, wenn der Patient wenigstens gewaschen und geduscht werden möchte. Dazu kommen noch viele Kleinigkeiten die auch Geld kosten, das nicht da ist. Wenn diese Dinge in der Pflegeversicherung gerecht geändert würden, dann können sie die Versicherung nennen wie sie wollen.
Ob Beamte ebenfalls in einer Bürgerversicherung sind oder nicht, spielt finanziell eigentlich keine Rolle. Grund: Wenn Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müsste der Dienstherr zwar keine Beihilfe mehr bezahlen, allerdings dann einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, so wie dies auch bei anderen Arbeitnehmern wäre.
Auch dies müsste dann über Steuern finanziert werden und wäre sogar teurer, wie dies bereits einschlägige Berechnungen gezeigt haben. Die gesamten Beihilfezahlungen sind im Vergleich zu einem Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung erheblich günstiger.
Im Übrigen gilt eine adäquate Betrachtung auch bei den Pensionen. Würde der Staat den beamten keine Pension gewähren, müsste der Staat einen Beitragszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen und die Beamtengehälter erheblich anpassen, da der Beamte ja dann auch einen Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Hier muss auch betrachtet werden, dass Beamte in jungen Jahren in vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft erheblich mehr verdienen.
Nicht umsonst hat das Beamtentum inzwischen erhebliche Nachwuchsprobleme.
Eine einfache pauschale Betrachtung gibt es hier leider auch nicht.
Was die Pflege betrifft, da bin ich bei Ihnen. Die Pflegeleistungen sind heute leider immer noch nicht ausreichend.
Hier muss man jedoch auch die Hintergründe beleuchten, warum die Pflegeversicherung 1995 überhaupt eingeführt wurde:
Ziel und Hintergrund der Pflegeversicherung ist, dass im Durchschnitt 80 % der Bevölkerung nicht Sozialhilfeempfänger werden. Durch die Pflegeversicherung wurde also letztendlich die Sozialhilfe entlastet, was auch völlig in Ordnung ist. Denn die Sozialhilfe bezahlt der Staat und letztendlich jeder Steuerzahler.
Die Konsequenz ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nie ausreichen werden. Erspartes wird hierbei natürlich zusätzlich aufgebraucht, wenn man keine Zusatzpflegeversicherung hat. Im Sinne des Gemeinwohls aller ist dies auch aus unserer Sicht in Ordnung (auch wenn damit nicht jeder einverstanden ist).
Allerdings droht mittel- und langfristig ein erhebliches Problem durch die Bürgerversicherung bzw. die gesetzliche soziale Pflegeversicherung:
Die gesetzlichen Kassen sind alle umlagefinanziert. Was heute eingenommen wird, wird auch gleich wieder ausgegeben. Das ist das Prinzip aller Sozialversicherungen, als der gesetzl. Krankenkasse, der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung.
Aufgrund der Tatsache, dass die Menschen im Durchschnitt in Deutschland seit 1910 pro Jahr um 3 Monate älter werden, steigt die Lebenserwartung zunehmend an. Dies ist auch gut so, denn auch im Alter leben die meisten Menschen noch sehr gerne!
In der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird dies jedoch zu einem finanziellen Problem führen, da keine Rücklagen gebildet werden (sogenannte Altersrückstellungen).
Beispiel: Die private Kranken- und Pflegeversicherung hat bereits über 230 Mrd. Euro an Altersrückstellungen gebildet (Link: https://www.pkv.de/presse/mediathek/informationsgrafiken/infografiken-krankenversicherung/infografik-altersrueckstellungen/ )
Da in Deutschland ca. 10 % privat versichert sind, müssten die gesetzlichen Krankenversicherungen heute eigentlich 2.000 Mrd.€ – also 2 Bio. Euro) bereits angespart haben. Die Summe stimmt nicht ganz genau, da die Lebenserwartung der gesetzlich Versicherten ca. 2-4 Jahre kürzer ist (je nach Bevölkerungs- und Einkommensschicht). Genaue Zahlen über die Lebenserwartungen hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nie veröffentlicht (wohl bewusst). Ebenso veröffentlicht der Spitzenverband keine Statistiken, wie hoch die Leistungsausgaben für die einzelnen Altersgruppen ist. Dies ist wohl auch nicht gewollt, denn dann würde die zukünftige finanzielle Problematik der gesetzlichen Kassen aufgedeckt werden können.
Für den einzelnen Pflegeversicherten ist es heute schon dringend notwendig eine Eigenvorsorge zu treffen. Staatliche Systeme können und sollen auch keine Vollkaskoversicherung darstellen. Es kann nur eine Grundversorgung sein.
Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
z.B.:
1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html
3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html
4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.
Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
Beispiel:
– Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
– Beitragssatz: 18,5 %
– Mieterhöhung monatlich: 148 € !!
Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
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Beispiel Arbeitnehmer:
Bruttoverdienst: 3.000 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)
Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 118 €
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Beispiel: Rentner:
Rente: 1.300 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)
Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 135 € !!!!
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Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
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Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:
http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht so manches an Zahlenmaterial. Allerdings wird bewusst vermieden Zahlenmaterial mit folgendem Inhalt zu veröffentlichen:
1. Lebenserwartung von gesetzlich Versicherten
2. Leistungsaufgaben der einzelnen Altersgruppen
Grund:
Hierdurch wäre es möglich, die Beitragsentwicklung alleine aufgrund der Tatsache des älter werden hochzurechnen.
Hierdurch wäre es möglich, die heute notwendige fehlende Altersrückstellung zu berechnen.
Eine Leistungsdarstellung gab es einmal von der BEK im Netz. Diese ist jedoch inzwischen nicht mehr auffindbar.
Allerdings hat das Institut der deutschen Wirtschaft eine Statistik erhoben (vor knapp 10 Jahren). Der Link lautet:
http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2016/05/GKV-Risikoprofil.jpg