Notwendige Anpassungen in der betrieblichen #Altersversorgung – #bAV – aufgrund des #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sind jetzt bei:
- #Personalabteilung
- #Lohnbuchhaltung
- #HR-Beratung
dringend notwendig.
Ebenso müssen die Schnittstellen der einzelnen Bereiche ergänzt werden.
Für #Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen zusätzliche Chancen.
Der bAV-Leitfaden befasst sich zunächst mit den Auswirkungen des BRSG im Bereich der Direktversicherung.
Der bAV-Leitfaden wird in den kommenden Wochen um weitere Bereiche ergänzt und kann bei Bedarf zusätzlich bestellt werden.
Weitere Rubriken:
- Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
- Pensionsfonds (versicherungsförmig un nicht versicherungsfrömig)
- Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt)
- Pensionszusage
- Zeitwertkonten
- Betriebliche HR-Chancen für die Personalgewinnung und Personalbindung
Speziell für Arbeitgeber und HR-Berater wird ein weiteres Kapitel laufend ergänzt.
Vorbestellungen sind über die Internetseite:
möglich.