Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Auch wenn ich mir persönlich selbst jetzt schaden sollte, aber es wäre steuergerechter und würde viele Probleme – insbesondere im Wohnungsbau lösen.

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Warum die Abgeltungsteuer und auch der Freibetrag erhöht werden. https://youtu.be/I9aVEyxFmXQ?si=sdZTwNP47q5tueR9

Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft

Die Abgeltungsteuer in Deutschland liegt aktuell bei 25 %. Das bedeutet: Wer Kapitaleinkünfte hat, zahlt nur 25 % Steuern – unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist. Das ist unfair.

Wer arbeitet oder Mieteinnahmen hat, zahlt seinen individuellen Steuersatz. Oft liegt dieser weit über 25 %. Doch Kapitalerträge werden begünstigt. Das führt zu Ungleichheit und verzerrt den Markt. Eine Lösung wäre, die Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % zu erhöhen. Gleichzeitig sollte es einen Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro geben.

Was bedeutet das für normale Sparer?

Viele Menschen befürchten bei Steuererhöhungen, dass auch kleine Sparer belastet werden. Das ist hier nicht der Fall. Wer bis zu 333.000 bis 500.000 Euro angespart hat und eine Verzinsung von 3 % erhält, müsste keine Steuern zahlen. Der Freibetrag deckt das ab.

Die Steuererhöhung würde nur Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften treffen, die über dem Freibetrag liegen. Wer viel Geld aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen verdient, müsste mehr abgeben – genauso wie jeder andere Steuerzahler auch.

Warum hilft das dem Wohnungsmarkt?

Die aktuelle Steuerstruktur trägt dazu bei, dass weniger in den Wohnungsbau investiert wird. Kapital bleibt lieber in Anleihen, Aktien oder verzinsten Geldanlagen, weil diese steuerlich begünstigt sind. Mit einer gerechteren Besteuerung könnte sich das ändern:

1. Geld fließt in den Wohnungsbau. Wer Geld anlegen will, könnte durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile eher in Immobilien investieren.

2. Investoren überdenken ihre Strategie. Wer sein Kapital bislang nur in Finanzprodukte steckt, wird durch die höhere Steuer auf Zinserträge belastet. Wohnimmobilien könnten wieder interessanter werden.

3. Der Markt gewinnt doppelt. Mehr Investitionen in Wohnungen bedeuten mehr Angebot. Das kann Mietpreise stabilisieren und den Wohnungsmarkt entlasten.

Drei Beispiele, die zeigen, warum das gerecht ist

Ein lediger Rentner mit 300.000 Euro auf der Bank und einer monatlichen Rente von 2.500 Euro erhält bei einer Verzinsung von 3 % im Jahr 9.000 Euro Zinsertrag. Da der Freibetrag bei 10.000 bis 15.000 Euro liegt, zahlt er keine Steuern auf seine Kapitalerträge. Seine Altersvorsorge bleibt unangetastet.

Ein verheiratetes Rentnerpaar mit 300.000 Euro auf der Bank und einer gemeinsamen monatlichen Rente von 4.000 Euro hat ebenfalls Zinserträge von 9.000 Euro im Jahr. Da Freibeträge pro Person gelten, bleiben ihre Kapitalerträge steuerfrei. Auch hier ändert sich nichts.

Anders sieht es beim Multimillionär aus: Ein lediger Anleger, der nicht arbeitet und 10 Millionen Euro auf der Bank hat, erzielt bei einer Verzinsung von 4 % jährlich 400.000 Euro Zinserträge. Aktuell zahlt er nur 100.000 Euro Steuern, weil er mit 25 % besteuert wird. Mit einer Erhöhung auf 40 % und einem Freibetrag von 15.000 Euro würde er 153.000 Euro Steuern zahlen.

Das ist fair, denn selbst dann zahlt er noch weniger als ein normaler Arbeitnehmer mit einem Spitzensteuersatz von 42 %.

Fazit

Eine faire Besteuerung von Kapitaleinkünften schafft Gerechtigkeit, ohne dass kleine Sparer belastet werden. Gleichzeitig kann der Wohnungsmarkt profitieren. Die Reform wäre einfach umsetzbar – und längst überfällig.

Finanzen Invest BlackRock

Wer gegen eine faire Steuerreform sein wird

Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 35 bis 40 % mit einem Freibetrag von 10.000 bis 15.000 Euro würde vor allem große Kapitalbesitzer stärker belasten. Während normale Sparer und Rentner mit überschaubaren Ersparnissen kaum oder gar nicht betroffen wären, müssten Multimillionäre mit hohen Kapitaleinkünften künftig einen faireren Beitrag leisten.

Doch genau das gefällt bestimmten Interessengruppen nicht. Besonders Investment- und Vermögensverwalter wie BlackRock & Co. haben ein starkes Interesse daran, dass Kapitalerträge weiterhin niedrig besteuert werden. Eine höhere Abgeltungsteuer würde ihre Geschäftsmodelle weniger attraktiv machen, da viele ihrer Kunden von den bisherigen Steuerprivilegien profitieren.

Auch Unternehmensvereine und Arbeitgeberverbände würden sich mit aller Kraft gegen eine solche Reform stemmen. Dazu gehören etwa:

   •   Die Familienunternehmer – ein Verband, der sich eng mit der FDP verbunden fühlt und Steuersenkungen für Unternehmer propagiert.

   •   Die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) – eine wirtschaftsliberale Lobbyorganisation, die sich gerne als unabhängig darstellt, aber neoliberale Interessen verfolgt und eng mit CDU/CSU verknüpft ist.

   •   Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) – die Wirtschaftsflügel der Unionsparteien, die stets Steuersenkungen für Vermögende fordern.

Nicht zu vergessen ist die AfD, die sich zwar als Partei „des kleinen Mannes“ inszeniert, aber wirtschaftspolitisch vor allem die Interessen der Multimillionäre und Großkapitalbesitzer vertritt. Ihre steuerpolitischen Vorschläge entlasten in der Regel die Reichen, während Sozialausgaben und öffentliche Investitionen gekürzt werden sollen.

Weitere Organisationen, die sich gegen eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen stellen dürften, sind:

   •   Der Verband Deutscher Banken (BdB) – als Interessensvertretung der Finanzbranche wird er sich vehement gegen höhere Steuern auf Kapitalerträge wehren.

   •   Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – setzt sich für eine möglichst unternehmensfreundliche Steuerpolitik ein, die hohe Vermögen schützt.

   •   Die Stiftung Marktwirtschaft – eine neoliberale Denkfabrik, die regelmäßig gegen höhere Steuern für Vermögende argumentiert.

   •   Die Ludwig-Erhard-Stiftung – ebenfalls wirtschaftsliberal geprägt und für eine möglichst geringe Steuerlast auf Kapital.

Diese Akteure werden versuchen, jede Steuererhöhung als „Standortnachteil“ oder „Angriff auf den Mittelstand“ zu brandmarken. Dabei geht es in Wahrheit um den Schutz der wohlhabendsten 1 %, die weiterhin von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten. Eine gerechtere Steuerpolitik würde den Wohlstand breiter verteilen – und genau das ist es, was diese Lobbygruppen verhindern wollen.

Perfide zum Nachteil der Allgemeinheit

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Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Der deutsche Wohnungsbau im Rückgang – Ursachen und Entwicklungen der letzten 15 Jahre

In den vergangenen 15 Jahren hat der Wohnungsbau in Deutschland erhebliche Schwankungen erlebt, doch die aktuelle Situation zeigt einen deutlichen Rückgang, der sich vor allem in den vergangenen zwei bis drei Jahren verschärft hat.

Entwicklung der Baufertigstellungen

   •   2009: Tiefpunkt mit rund 159.000 fertiggestellten Wohnungen aufgrund der globalen Finanzkrise.

   •   2010-2020: Ein stetiger Anstieg der Fertigstellungen, der 2020 seinen Höhepunkt mit ca. 306.400 neuen Wohnungen erreichte.

   •   2021: Rückgang auf rund 293.400 Wohnungen.

   •   2022: Ein leichter Anstieg auf 295.300 Wohnungen.

   •   2023: Etwa 294.000 fertiggestellte Wohnungen – trotz großer Nachfrage stagniert der Wohnungsbau.

Rückgang der Baugenehmigungen

Ein besorgniserregender Trend zeigt sich insbesondere bei den Baugenehmigungen:

   •   2023: Rückgang um 26,6 % auf 260.100 Genehmigungen – der niedrigste Stand seit 2012.

   •   2024: Ein weiterer Rückgang wird prognostiziert.

Ursachen für den Rückgang

1. Steigende Zinsen und veränderte Kapitalanlagen

Die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre erschweren nicht nur Baufinanzierungen, sondern beeinflussen auch das Anlageverhalten vieler Menschen. Statt in Mietimmobilien zu investieren, entscheiden sich viele Anleger für Alternativen wie:

   •   Aktien und Fonds

   •   Festverzinsliche Wertpapiere

   •   Tagesgeldkonten

Diese Anlageformen bieten einen entscheidenden Vorteil: Es entfällt das sogenannte Vermieterrisiko, welches mit Leerstand, Reparaturkosten und Mietausfällen verbunden ist.

2. Steuerliche Belastung

Ein weiterer Nachteil bei Immobilienanlagen sind die hohen steuerlichen Belastungen.

   •   Die Mieteinnahmen müssen voll versteuert werden und wirken sich zusätzlich progressiv auf den Steuersatz aus.

   •   Bei einem Steuersatz von 35 % oder 40 % ist ein erheblicher Teil der Einnahmen zu versteuern.

Demgegenüber steht die Besteuerung von Kapitaleinkünften:

   •   Dividenden, Zinsen aus Tagesgeld oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträge aus Aktienverkäufen unterliegen lediglich dem Abgeltungssteuersatz von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

3. Steigende Baukosten

Die Baukosten sind aufgrund höherer Materialpreise und Energiekosten enorm gestiegen, was viele Projekte unrentabel macht.

4. Bürokratische Hürden

Aufwendige und langwierige Genehmigungsverfahren verzögern Bauprojekte und erhöhen die Kosten zusätzlich.

Auswirkungen des Wohnungsbau-Rückgangs

   •   Wohnraummangel: Besonders in Ballungsräumen verschärft sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

   •   Steigende Mieten: Aufgrund des knappen Angebots steigen die Mietpreise weiter an.

Fazit

Die Kombination aus gestiegenen Zinsen, steuerlichen Belastungen und alternativen Kapitalanlagen sorgt dafür, dass private Investoren zunehmend von Neubauprojekten und dem Erwerb von Mietimmobilien absehen. Dies könnte langfristig zu einer noch stärkeren Verknappung des Wohnraums und einer weiteren Steigerung der Mieten führen. Experten sehen dringend Handlungsbedarf, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder attraktiver zu gestalten.

Beispiel zur Steuerlast bei 1 Million € jährlichem Einkommen

1. Mieteinkünfte

   •   Mieteinnahmen: 1.000.000 €

   •   Persönlicher Steuersatz: 40 %

   •   Steuerlast: 400.000 €

2. Kapitaleinkünfte (Dividenden/Zinsen)

   •   Einnahmen aus Kapital: 1.000.000 €

Wie es genau funktioniert, werde ich in einem anderen Artikel demnächst erklären.

   •   Abgeltungssteuer: 25 %

   •   Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungssteuer): 13.750 €

   •   Gesamte Steuerlast: 263.750 €

Ergebnis

   •   Bei Mieteinnahmen zahlt der Investor 400.000 € Steuern.

   •   Bei Kapitaleinkünften zahlt der gleiche Investor lediglich 263.750 €.

Die Differenz beträgt 136.250 €.

Dies unterstreicht, dass Kapitaleinkünfte bei hohen Beträgen steuerlich noch attraktiver sind als Mieteinnahmen und zeigt, warum sich viele Investoren für renditestarke Alternativen entscheiden. 

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Genau deshalb müssen Kapitaleinkünfte dringend mit einem höheren Abgeltung Steuersatz besteuert werden.

Ein Abgeltungssteuersatz von 35 oder 40 % ist hier sinnvoll.

Hat der Sparer allerdings ein niedriges Einkommen, dann hat er natürlich zunächst zu viel Steuern bezahlt (Abgeltung Steuersatz), kann aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung dann die zu viel gezahlten Steuern für die Zinsen wieder zurück erhalten.

Besonders für Rentner ändert sich dadurch letztendlich eigentlich nichts.

“Steuergerechtigkeit im Fokus: Warum Kapitaleinkünfte höher besteuert werden sollten”

Die steuerliche Ungleichbehandlung von Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften führt zu deutlichen Vorteilen für Investoren, die ihr Vermögen in Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere anlegen. Dies sorgt zunehmend für gesellschaftliche Spannungen und eine ungleiche Verteilung der Steuerlast.

Warum ein höherer Abgeltungssteuersatz notwendig ist

Die aktuelle Abgeltungssteuer von 25 % führt dazu, dass hohe Kapitaleinkünfte steuerlich begünstigt werden, während Mieteinkünfte voll im Rahmen des persönlichen Steuersatzes versteuert werden müssen – teilweise mit einem Satz von 35 % bis 40 %.

Um die Steuerlast gerechter zu verteilen, wäre ein höherer Abgeltungssteuersatz von 35 % oder 40 % sinnvoll. Dadurch würden hohe Kapitaleinkünfte ähnlich wie reguläres Einkommen behandelt und stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Rückerstattung bei geringem Einkommen

Ein höherer Abgeltungssteuersatz würde dennoch nicht jeden Sparer belasten:

   •   Geringverdiener und Rentner können die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

   •   Wer beispielsweise neben seiner Rente nur geringe Zinseinnahmen hat, erhält eine Rückerstattung, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

   •   Somit bleibt das Ziel des Abgeltungssteuersystems, eine einfache und pauschale Versteuerung der Kapitaleinkünfte, bestehen – mit sozialem Ausgleich für Menschen mit niedrigen Einkünften.

Was sich für Rentner kaum ändert

Für Rentner mit ausschließlich geringen Zinseinnahmen würde sich trotz einer Erhöhung der Abgeltungssteuer wenig verändern.

Solange sie unter den geltenden Freibeträgen bleiben, könnten sie ihre Steuerlast vollständig oder teilweise erstattet bekommen. Dies zeigt, dass eine gerechtere Besteuerung Kapitaleinkünfte betreffen kann, ohne sozial schwache Gruppen übermäßig zu belasten.

Fazit

Eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes könnte dazu beitragen, die steuerliche Gerechtigkeit zu verbessern und die Vorteile für große Kapitalanleger zu verringern, ohne Rentner und Geringverdiener zu benachteiligen. Nur so kann das Vertrauen in das Steuersystem gestärkt und eine faire Lastenverteilung geschaffen werden.

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Was würde sich durch die Her Aussetzungen der Abgeltungssteuer Sätze auf 35 oder 40 % ändern?

Zum einen hätte der Staat hier durch mehr Einnahmen. Man darf nicht vergessen, dass der Staat wir alle sind. Die Gemeinschaft hätte dann also mehr Einnahmen.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass ein Millionär, der nicht arbeitet und keine Firma hat, sondern nur von den Zinseinkünften lebt, eine Höchst-Steuersatz von 25 % hat.

Ändern würde sich vielleicht auch dann die Kapitalanlage und würde wieder dem Wohnungsbau mehr Geld zur Verfügung stehen.

Dann sind die Einkünfte aus Kapitalertrag im gleichen Maße zu versteuern Mieteinkünfte, dann wird sich der eine oder andere durchaus wieder mehr um den Erwerb von Wohnwohnungen oder Häusern bemühen.

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Der Grafikvergleich von Einkünften aus Kapitalertrag (Zinsen, Dividenden und Aktiengewinn) macht die deutlich.

Es geht aber noch krasser

Das nachfolgende Grafikbeispiel macht dies deutlich

Multimillionäre und Milliardäre haben jedoch noch ganz andere Möglichkeiten die Steuern auf 0 % zu senken.

Wie es sein kann, dass Multimillionäre und Millionäre überhaupt keine Steuern bezahlen müssen und sogar noch die Erbschaftssteuer damit drücken können, erkläre ich in einem anderen Artikel

Steuerprivileg für Reiche gerechter gestalten: Warum Kapitaleinkünfte endlich fair besteuert werden müssen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.

Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.

Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.

Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre

Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:

Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.

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Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.

Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften

Derzeit werden

Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,

während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.

Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.

Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.

Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze

Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.

Doch das Modell hat mehrere Schwächen:

1. Beitragsbemessungsgrenze:

      •   Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).

      •   Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.

2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:

      •   Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:

      •   Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Das Ergebnis:

Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.

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Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:

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Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %

Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.

Vorteile dieses Modells:

1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:

      •   Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.

      •   Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.

2. Effizienz und weniger Bürokratie:

      •   Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.

      •   Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.

3. Fairness:

      •   Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

      •   Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.

Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes

Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %

1.000: € 250 € 350 € 400 €

10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €

100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €

Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.

Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.

Soziale Abfederung durch Steuererklärung

Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.

Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.

Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.

Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie

Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.

Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.

Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.

Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.

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