1000 dokumentierte Fälle rund um die AfD – Teil 1: Die ersten 100 Fälle

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Wer die AfD politisch beurteilen möchte, sollte nicht nur einzelne Schlagzeilen betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsverfahren, Parteispendenaffären, Verfassungsschutz-Einstufungen, internationalen Kontakten, rechtsextremen Netzwerken und Vorgängen innerhalb der Partei.

Diese Artikelserie dokumentiert insgesamt 1.000 Sachverhalte rund um AfD-Politiker, Mitglieder, Mitarbeiter und das politische Umfeld der Partei.

Dabei gilt selbstverständlich: Eine Ermittlung ist keine Verurteilung. Ein Kontakt ist noch kein Beweis für illegale Einflussnahme. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.

Die erste Folge umfasst die Fälle 1 bis 100.

1. Weidel-Spendenaffäre aus der Schweiz – Im Bundestagswahlkampf 2017 flossen rund 132.000 Euro über Schweizer Konten an Alice Weidels AfD-Kreisverband; die Herkunft der Gelder führte zu umfangreichen Prüfungen und Ermittlungen.

2. Gestückelte Zahlungen an Weidels Kreisverband – Die Zahlungen erfolgten in mehreren Tranchen und lösten Fragen nach den tatsächlichen Geldgebern aus.

3. Spur zu Immobilienunternehmer Henning Conle – Recherchen führten später zu dem Unternehmer Henning Conle als möglichem ursprünglichen Geldgeber.

4. Jörg Meuthen und die Schweizer Goal AG – Meuthens Landtagswahlkampf wurde durch Leistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG unterstützt.

5. Rund 270.000 Euro Strafzahlung im Meuthen-Komplex – Die Bundestagsverwaltung bewertete die Wahlkampfhilfe als unzulässige Parteispende; die AfD akzeptierte schließlich eine Zahlung von rund 270.000 Euro.

6. Spendenaffäre um Guido Reil – Auch beim AfD-Politiker Guido Reil wurden externe Wahlkampfhilfen beanstandet; im Raum stand eine Rückzahlung von rund 130.000 Euro.

7. Millionenwerte Pro-AfD-Werbung außerhalb der Partei – Ein Unterstützerverein und die Goal AG finanzierten beziehungsweise organisierten umfangreiche Wahlwerbung zugunsten der AfD.

8. Unbekannte Geldgeber hinter externen Kampagnen – Nach Recherchen blieben die ursprünglichen Finanziers millionenschwerer Pro-AfD-Werbung teilweise unbekannt.

9. Unterstützerverein verfügte selbst nicht über die benötigten Millionen – Auf dessen Konto lagen nach Recherchen zeitweise lediglich vierstellige Beträge.

10. Zahlungswege liefen offenbar über die Schweizer Goal AG – Die eigentliche Finanzierung der Wahlwerbung soll teilweise direkt über die Schweizer Agentur erfolgt sein.

11. Goal AG bot weitere Wahlkampfunterstützung an – Für eine Veranstaltung zugunsten der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wurde ein Gesamtpaket im Wert von rund 48.000 Euro angeboten.

12. Maximilian Krah im Mittelpunkt mehrerer Affären – Der frühere AfD-Europaspitzenkandidat geriet wegen möglicher Verbindungen nach Russland und China sowie wegen seines Mitarbeiterumfelds wiederholt in den Fokus von Ermittlungen und Medienberichten.

13. FBI befragte Krah in den USA – Hintergrund waren mögliche Zahlungen aus prorussischen Kreisen.

14. Krah führte rund 3.000 Euro Bargeld mit sich – Er erklärte gegenüber Medien, es habe sich um eine persönliche „Bargeldreserve“ gehandelt.

15. Krah bestritt Zahlungen aus prorussischen Quellen – Einen entsprechenden Verdacht wies er ausdrücklich zurück.

16. Krahs Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen – Jian G. arbeitete jahrelang für Krah im Europäischen Parlament.

17. Jian G. später wegen China-Spionage verurteilt – Der ehemalige Mitarbeiter wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.

18. Vertrauliche Informationen aus dem Europaparlament betroffen – Im Verfahren ging es unter anderem um Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld.

19. Chinesische Oppositionelle standen ebenfalls im Fokus – Jian G. soll zudem Informationen über chinesische Dissidenten gesammelt haben.

20. Krah bezeichnete sich später selbst als Opfer seines Mitarbeiters – Er erklärte, von dessen Spionagetätigkeit nichts gewusst zu haben.

21. Petr Bystron und „Voice of Europe“ – Gegen Bystron entstanden Vorwürfe möglicher Zahlungen aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe; er bestreitet diese.

22. Ermittlungen gegen Bystron wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begleiteten seinen Europawahlkampf.

23. Bargeldvorwürfe gegen Bystron – Ermittler gingen Hinweisen auf mögliche Geldübergaben nach. Bystron weist die Vorwürfe zurück.

24. Voice of Europe als prorussisches Einflussinstrument – Die Plattform wurde von europäischen Behörden wegen mutmaßlicher russischer Einflussoperationen sanktioniert.

25. Interviews von Krah und Bystron bei Voice of Europe – Beide AfD-Politiker traten dort wiederholt auf.

26. Kontakte zu Viktor Medwedtschuk – Krah und Bystron besuchten den Putin-nahen ukrainischen Politiker bereits 2021.

27. Medwedtschuk war damals wegen Hochverrats unter Hausarrest – Der Besuch wurde als „Solidaritätsbesuch“ beschrieben.

28. AfD-Führung verlangte schriftliche Erklärung von Bystron – Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

29. Krah empfahl Bystron zeitweise Wahlkampfverzicht – Bis zur Aufklärung solle er nach Krahs Auffassung keine Wahlkampfauftritte absolvieren.

30. Ulrich Oehme als Wahlbeobachter in Russland – Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete nahm 2018 an der russischen Präsidentschaftswahl teil.

31. Russische Duma übernahm Oehmes Reisekosten – Oehme räumte dies später ein.

32. Oehme lobte die Wahl – Seine Einschätzung fiel deutlich positiver aus als die Bewertung vieler unabhängiger Beobachter.

33. Stefan Keuter ebenfalls als russischer Wahlbeobachter – Auch er reiste 2018 im Auftrag beziehungsweise auf Einladung der russischen Staatsduma.

34. Keuter bezeichnete die Wahl als frei und geheim – Experten bewerteten die Rahmenbedingungen deutlich kritischer.

35. AfD-Abgeordnete wollten 2024 erneut nach Russland reisen – Mehrere Politiker wollten als Wahlbeobachter auftreten.

36. OSZE zur russischen Wahl 2024 nicht zugelassen – Trotzdem wurden AfD-Abgeordnete als sogenannte „Experten für Demokratie“ eingeladen.

37. Tino Chrupalla bei russischem Botschaftsempfang – Der AfD-Bundesvorsitzende nahm trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an einem Empfang der russischen Botschaft teil.

38. Alexander Gauland ebenfalls bei Veranstaltungen mit Russlandbezug – Auch der ehemalige AfD-Bundesvorsitzende pflegte öffentlich entsprechende Kontakte.

39. Markus Frohnmaier in russischen Papieren als „unser Kandidat“ bezeichnet – Recherchen dokumentierten entsprechende Formulierungen aus einem prorussischen Netzwerk; daraus folgt nicht, dass Frohnmaier selbst davon wusste oder gesteuert wurde.

40. Russische Akteure diskutierten Unterstützung Frohnmaiers – Die Unterlagen dokumentierten Überlegungen zu politischer Unterstützung und Einflussnahme.

41. Elon Musk warb öffentlich für die AfD – Der Unternehmer unterstützte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 öffentlich.

42. Musk führte ein langes Online-Gespräch mit Alice Weidel – Das Gespräch erreichte ein internationales Millionenpublikum.

43. Musk empfahl ausdrücklich die Wahl der AfD – Damit griff ein international einflussreicher Unternehmer unmittelbar in die deutsche Wahlkampfdebatte ein.

44. JD Vance traf Alice Weidel – Der spätere US-Vizepräsident traf die AfD-Chefin kurz vor der Bundestagswahl persönlich.

45. Vance kritisierte die politische Abgrenzung gegenüber der AfD – Er griff die sogenannte „Brandmauer“ in seiner Europapolitik öffentlich an.

46. Marco Rubio kritisierte den deutschen Umgang mit der AfD – Auch aus dem US-Außenministerium kamen entsprechende öffentliche Stellungnahmen.

47. Die AfD ist bundesweit rechtskräftig als Verdachtsfall beobachtbar – Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die entsprechende Einstufung zurück.

48. Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Diese rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Beobachtung der Partei.

49. AfD Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der Landesverband wird vom dortigen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.

50. AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der dortige Landesverband erhielt diese Einstufung ebenfalls.

51. AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der sächsische Verfassungsschutz traf diese Entscheidung nach mehrjähriger Prüfung.

52. Sächsische AfD scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht – Die Einstufung durfte im Eilverfahren weiter verwendet werden.

53. Rechtsextreme Äußerungen führender Funktionäre als Teil der Begründung – Der sächsische Verfassungsschutz verwies ausdrücklich darauf, dass solche Aussagen innerparteilich nicht wirksam zurückgewiesen würden.

54. AfD Brandenburg 2025 ebenfalls hochgestuft – Der Landesverband wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.

55. Brandenburg war zuvor jahrelang Verdachtsfall – Die Hochstufung erfolgte nach längerer Beobachtung.

56. Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Die frühere AfD-Jugendorganisation wurde entsprechend vom Verfassungsschutz bewertet.

57. Junge Alternative löste sich 2025 auf – Der Verband beendete seine bisherige Organisationsform zum 31. März 2025.

58. Neue Jugendorganisation enger an die AfD gebunden – Die Partei beschloss eine neue Struktur, bei der Mitglieder zugleich Parteimitglieder sein müssen.

59. Alte JA pflegte Kontakte zu anderen rechtsextremen Organisationen – Dies wurde unter anderem als Problem der bisherigen Jugendstruktur beschrieben.

60. Hannes Gnauck spielte beim Aufbau der neuen Jugend eine wichtige Rolle – Der ehemalige JA-Chef gehört zugleich dem AfD-Bundesvorstand an.

61. Gnauck war vom MAD als Extremist eingeordnet worden – Dies wurde bereits während seiner Bundeswehrzeit bekannt.

62. Björn Höcke unterstützte den radikalen Parteiflügel über Jahre – Er gehörte zu den zentralen Köpfen des früheren „Flügels“.

63. „Flügel“ vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Beobachtung rechtmäßig war.

64. Andreas Kalbitz gehörte ebenfalls zu den prägenden Flügel-Akteuren – Seine Vergangenheit im rechtsextremen Milieu führte zu schweren innerparteilichen Konflikten.

65. Kalbitz verlor seine Parteimitgliedschaft – Der AfD-Bundesvorstand annullierte seine Mitgliedschaft.

66. Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig verurteilt – Gerichte verurteilten ihn wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung.

67. Höcke verwendete diese Losung bei mehreren Veranstaltungen – Daraus entstanden mehrere Strafverfahren.

68. Höckes „Denkmal der Schande“-Rede sorgte für bundesweite Empörung – Er kritisierte darin die deutsche Erinnerungskultur.

69. Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ – Die Aussage wurde zu einem seiner bekanntesten geschichtspolitischen Statements.

70. Versuche eines Parteiausschlusses gegen Höcke scheiterten – Seine Stellung innerhalb der AfD wurde danach stärker statt schwächer.

[BILD 4 – Auswirkungen auf Gesellschaft, Rechtsstaat und demokratische Kultur]

71. Correctiv untersuchte 48 AfD-Akteure mit Gewaltbezug – Darunter waren Mandatsträger und Mitarbeiter mit direkten oder indirekten Gewaltbezügen.

72. Zahlreiche Betroffene waren strafrechtlich verurteilt – Die Recherche fand eine größere Zahl von Verurteilungen und Strafbefehlen.

73. Mehrere Verurteilte blieben politische Mandatsträger – Ein Teil der Betroffenen übte weiterhin politische Ämter aus.

74. Mitarbeiter der AfD mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu – Medienrecherchen identifizierten zahlreiche Beschäftigte von AfD-Abgeordneten mit entsprechenden Bezügen.

75. Identitäre Bewegung im Mitarbeiterumfeld – Mehrere Mitarbeiter standen nach Recherchen in Verbindung zur Identitären Bewegung.

76. Teilnahme an Neonazi-Aufmärschen – Auch solche Aktivitäten wurden bei einzelnen Beschäftigten dokumentiert.

77. Potsdamer Treffen mit AfD-Politikern und Rechtsextremen – Im November 2023 kamen Politiker, Aktivisten und Unternehmer zusammen.

78. Martin Sellner stellte sein „Remigrations“-Konzept vor – Der Rechtsextremist erläuterte dort entsprechende Pläne.

79. Diskussion betraf auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – Sellners Konzept umfasste sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

80. Roland Hartwig nahm teil – Der damalige Mitarbeiter aus Alice Weidels Umfeld war bei dem Treffen anwesend.

81. Gerrit Huy nahm ebenfalls teil – Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Teilnehmerkreis.

82. Ulrich Siegmund war ebenfalls beim Treffen – Der AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme.

83. Unternehmer gehörten ebenfalls zum Teilnehmerkreis – Damit kamen politische, wirtschaftliche und rechtsextreme Akteure zusammen.

84. „Remigration“ danach verstärkt in der AfD-Kommunikation – Correctiv fand 2024 mindestens 170 entsprechende Beiträge von rund 40 offiziellen AfD-Accounts.

85. Später mehr als 1.100 Social-Media-Beiträge untersucht – Eine weitere Correctiv-Analyse zeigte, dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Begriff seit Anfang 2024 sehr regelmäßig verwendeten.

86. Bayern-AfD fordert „Remigration im Millionenbereich“ – Der Landesverband beschloss eine entsprechende Resolution.

87. Aberkennung der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern diskutiert – Die bayerische AfD wollte unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Möglichkeiten prüfen lassen.

88. Wolfgang-Gedeon-Affäre spaltete die AfD Baden-Württemberg – Antisemitische Schriften des Politikers führten zu einem schweren innerparteilichen Konflikt.

89. Gedeon wurde erst Jahre später ausgeschlossen – Der Ausschluss erfolgte erst 2020.

90. Maximilian Krah relativierte die individuelle Schuld von SS-Mitgliedern – Seine Äußerungen lösten einen Bruch mit europäischen Rechtsparteien aus.

91. Französischer Rassemblement National beendete Zusammenarbeit mit der AfD – Ausschlaggebend waren Krahs Aussagen zur SS.

92. Gesamte AfD-Delegation aus der ID-Fraktion ausgeschlossen – Alle damaligen AfD-Abgeordneten verloren ihre Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsfraktion.

93. AfD wollte zunächst Krah selbst ausschließen lassen – Damit versuchte sie, den Ausschluss der gesamten Delegation noch abzuwenden.

94. Krah anschließend auch aus neuer AfD-EU-Delegation ausgeschlossen – Die neu gewählten AfD-Europaabgeordneten nahmen ihn nicht in ihre Delegation auf.

95. Rechte ID-Fraktion verweigerte trotzdem eine Wiederaufnahme der AfD – Die Distanzierung von Krah reichte den bisherigen Partnern zunächst nicht aus.

96. AfD plante daraufhin auch Austritt aus der europäischen ID-Partei – Sie wollte einem möglichen Ausschluss zuvorkommen.

97. Michael Limburg von EIKE arbeitete für AfD-Abgeordneten Karsten Hilse – Damit bestanden direkte personelle Verbindungen zwischen klimapolitischem Aktivismus und AfD-Parlamentsarbeit.

98. EIKE und AfD arbeiteten bei klimapolitischen Veranstaltungen zusammen – Vertreter beider Seiten traten wiederholt gemeinsam auf.

99. Kontakte zum US-amerikanischen Heartland Institute – Über EIKE bestanden Verbindungen zu dem konservativen US-Thinktank, der gegen zentrale klimapolitische Maßnahmen argumentiert.

100. Internationale Netzwerke von Russland über China bis USA – Bereits die ersten 100 Fälle zeigen ein breites Spektrum aus Parteispenden, Ermittlungen, rechtsextremen Strukturen, Russland- und China-Verbindungen sowie internationalen politischen Netzwerken. Ein Kontakt oder eine politische Nähe allein beweist dabei weder illegale Einflussnahme noch strafbares Verhalten.

Das waren die ersten 100 Fälle

Diese Übersicht endet bewusst bei Nummer 100.

Doch damit ist die Dokumentation noch lange nicht abgeschlossen.

Im zweiten Artikel folgen die Fälle 101 bis 200. Dort geht es unter anderem um weitere Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Vorgänge in Landes- und Kommunalverbänden, Reichsbürger-Verbindungen, rechtsextreme Mitarbeiterstrukturen, internationale Kontakte und innerparteiliche Affären.

Fortsetzung folgt: Fälle 101–200.

#Deutschland #AfD #AfDSkandale #Demokratie #Rechtsstaat

Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Artikel verwendeten fünf Illustrationen wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Darstellung der behandelten Themen und sind keine dokumentarischen Originalaufnahmen realer Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

Rente mit 63 vor dem Rückzieher? Altersteilzeit könnte zur Rentenfalle werden

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Die Diskussion um die sogenannte „Rente mit 63“ nimmt erneut Fahrt auf. Gemeint ist heute vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann – je nach Geburtsjahr – früher abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 ist dies grundsätzlich mit 65 Jahren möglich.

Politisch wird über Einschränkungen, Abschaffung sowie Übergangs- und Härtefallregelungen diskutiert. Dabei wird ein wichtiger Punkt bislang kaum beachtet:

Was passiert mit bereits bestehenden Altersteilzeitverträgen?

Viele Unternehmen nutzen das Blockmodell, zum Beispiel 3 Jahre Aktivphase plus 3 Jahre Passivphase. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass am Ende unmittelbar eine Altersrente beginnt.

Das kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren sein.

Genau hier kann eine Reform problematisch werden.

Beispiel: Die Altersteilzeit endet mit 65. Nach heutiger Rechtslage soll anschließend die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnen. Wird das Zugangsalter später angehoben, kann eine Versorgungslücke entstehen.

Denn ein Altersteilzeitvertrag verlängert sich nicht automatisch, nur weil sich das Rentenrecht ändert. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Die Altersteilzeit kann also enden, obwohl die eingeplante Rente noch nicht beginnen darf.

Das ist besonders kritisch, weil Beschäftigte ihre Lebens- und Finanzplanung oft Jahre vorher darauf ausgerichtet haben. Auch Arbeitgeber planen entsprechend.

Deshalb genügt ein allgemeiner Hinweis auf Vertrauensschutz nicht. Es muss geprüft werden, ob bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge ausdrücklich geschützt werden, wenn sie auf den bisherigen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren ausgerichtet wurden.

Wer dagegen ohnehin den Übergang in die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen geplant hat, wäre von einer Änderung der 45-Jahres-Rente nicht automatisch betroffen.

Bei jeder Reform der Rente nach 45 Versicherungsjahren muss die Altersteilzeit mitgedacht werden. Sonst kann aus einer Rentenreform für manche Beschäftigte eine echte Renten- und Versorgungslücke entstehen.

#RenteMit63 #Altersteilzeit #Rentenreform #Rentenversicherung #Altersrente

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Situationen und Dokumente sind symbolisch und stehen nicht für konkrete Einzelfälle.

Xylit, Erythrit, Stevia: Was Herzpatienten über Süßstoffe wissen sollten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Menschen nutzen Süßstoffe, weil sie Zucker vermeiden wollen. Gerade bei Diabetes, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen klingt das zunächst sinnvoll. Doch neue Studien zeigen: Nicht jeder Zuckerersatz ist automatisch harmlos.

Besonders im Blick stehen derzeit Xylit und Erythrit. Xylit ist auch als Birkenzucker bekannt und steckt zum Beispiel in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Marmeladen, Joghurts, Eis oder Diätprodukten.

Beim Europäischen Kardiologenkongress ESC 2026 wurde eine große Auswertung mit 17.710 Personen vorgestellt. Menschen mit den höchsten Xylitwerten im Blut hatten innerhalb von sechs Jahren ein um 57 Prozent höheres Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Tod als Menschen mit den niedrigsten Werten.

Wichtig: Das beweist noch nicht, dass Xylit direkt Herzinfarkte verursacht. Es zeigt aber einen ernstzunehmenden Zusammenhang.

Schon 2024 veröffentlichte das European Heart Journal eine Studie von Marco Witkowski und weiteren Forschern. Danach kann Xylit Blutplättchen reaktionsfreudiger machen. Vereinfacht gesagt: Das Blut kann leichter verklumpen. Solche Gerinnsel können Gefäße verschließen und dadurch Herzinfarkt oder Schlaganfall begünstigen.

Auch Erythrit, ein anderer Zuckeralkohol, wurde bereits 2023 in Nature Medicine mit einem erhöhten Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Und Stevia?

Stevia ist etwas anderes. Steviolglycoside stammen aus der Stevia-Pflanze und gehören nicht zu den Zuckeralkoholen wie Xylit und Erythrit. Die konkrete Warnung zu Blutplättchen und Gerinnseln lässt sich deshalb nicht einfach auf Stevia übertragen. Die EFSA bewertet zugelassene Steviolglycoside innerhalb der erlaubten Tagesmenge weiterhin als sicher.

Trotzdem empfiehlt die WHO seit 2023, Süßstoffe nicht gezielt zur langfristigen Gewichtskontrolle oder zur Vorbeugung von Krankheiten einzusetzen.

Mein Fazit: Herzpatienten, Menschen mit Stents, Diabetes, Bluthochdruck oder Gefäßerkrankungen sollten Xylit und Erythrit nicht unkritisch als „gesunde“ Dauerlösung verwenden.

Bei Stevia gibt es nach aktueller Datenlage keinen vergleichbaren konkreten Gerinnsel-Alarm.

Aber auch hier gilt: sparsam verwenden und Zutatenlisten prüfen. Viele „Stevia“-Produkte enthalten zusätzlich Erythrit.

Quellen: ESC 31.08.2026; Witkowski et al., European Heart Journal 2024; DZHK 07.06.2024; Witkowski et al., Nature Medicine 2023; EFSA 2024; WHO 2023.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

#Xylit #Erythrit #Stevia #Herzinfarkt #Herzgesundheit

„Demokratisch gewählt“ heißt nicht automatisch demokratisch – warum wir aus 1933 lernen müssen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Immer wieder hört man von Funktionären und Anhängern der AfD das Argument: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt.“

Wenn ich diesen Satz höre, denke ich an die deutsche Geschichte. Dabei ist eine Klarstellung wichtig: Adolf Hitler wurde nicht vom Volk zum Reichskanzler gewählt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Die NSDAP war zuvor durch Wahlen zur stärksten Partei im Reichstag geworden. Bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erreichte sie 43,9 Prozent.

Das zeigt: Eine Partei kann durch Wahlen politische Macht erlangen und diese Macht anschließend dazu benutzen, die Demokratie zu beseitigen. Genau aus dieser historischen Erfahrung entstand nach 1945 das Konzept der „wehrhaften Demokratie“.

Ein Schild, das in sozialen Medien verbreitet wird, bringt diese Warnung drastisch auf den Punkt:

„Hitler begann nicht mit Lagern. Er begann mit …“

– Bücher verbieten
– die Presse ins Visier nehmen
– Einwanderern die Schuld geben
– aus Nachbarn Feinde machen
– Gerichte und Richter kontrollieren
– Arbeitnehmerrechte angreifen
– Lügen und Verschwörungstheorien verbreiten
– Religion als Waffe einsetzen
– Wahrheit durch Propaganda ersetzen

Diese Aufzählung ist keine wissenschaftliche Chronologie der NS-Diktatur. Sie soll daran erinnern, dass eine Demokratie nicht erst gefährdet ist, wenn ihre Institutionen bereits abgeschafft sind.

Genau deshalb haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen.

Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bestimmt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

Allerdings entscheidet darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei darf also nicht einfach deshalb von Wahlen ausgeschlossen werden, weil sie als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich angesehen wird. Für ein Parteiverbot gelten bewusst sehr hohe verfassungsrechtliche Anforderungen.

Meine Meinung: Wenn eine Partei nachweislich und planvoll darauf hinarbeitet, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, muss der Rechtsstaat seine verfassungsmäßigen Möglichkeiten prüfen und nutzen.

Denn die Geschichte hat uns eines gelehrt:

Eine Demokratie muss nicht tatenlos zusehen, wie demokratische Instrumente dazu benutzt werden, sie selbst abzuschaffen.

#Demokratie #WehrhafteDemokratie #NieWieder #Grundgesetz #Rechtsextremismus

Hinweis zu den Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der Illustration und Visualisierung des Beitrags. Insbesondere die historisch dargestellten Szenen sind KI-generierte Rekonstruktionen und keine historischen Originalfotografien.

Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung und zeigen keine dokumentarischen Aufnahmen tatsächlicher Ereignisse.

Ceuta ist nicht Spanien! Wie Rechtspopulisten und Rechtsextreme mit falschen Bildern Angst vor Flüchtlingen schüren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Die aktuellen Bilder aus der spanischen Exklave Ceuta werden von Rechtspopulisten und Rechtsextremen genutzt, um den Eindruck zu erwecken, ganz Spanien werde von Flüchtlingen überrannt. Auch US-Präsident Donald Trump machte die liberale spanische Regierung für die Ereignisse verantwortlich und bezeichnete die Situation als Folge einer verfehlten Migrationspolitik.

Doch die Fakten zeichnen ein differenzierteres Bild.

Ceuta liegt nicht auf dem europäischen Festland, sondern an der nordafrikanischen Küste direkt an der Grenze zu Marokko. Viele Migranten schwammen lediglich ein bis zwei Kilometer um die Grenzanlagen herum bis an die Küste von Ceuta. Das ist etwas völlig anderes, als das spanische Festland zu erreichen.

Zum Vergleich: Die kürzeste Entfernung zwischen Marokko und dem spanischen Festland über die Straße von Gibraltar beträgt rund 14 Kilometer. Von Ceuta bis Algeciras auf dem spanischen Festland sind es etwa 21 Kilometer. Zudem gehört Ceuta zwar politisch zu Spanien, aber nicht zum Schengen-Raum. Wer Ceuta erreicht, kann deshalb nicht einfach ohne weitere Kontrollen nach Spanien oder in andere EU-Staaten weiterreisen.

Genau diesen entscheidenden Unterschied verschweigen viele Beiträge in den sozialen Medien. Dadurch entsteht der Eindruck, Millionen Menschen könnten ungehindert nach Europa gelangen. Tatsächlich handelt es sich um eine außergewöhnliche Situation an einer einzigen EU-Außengrenze in Nordafrika.

Hinzu kommt: Die Lage hat sich bereits wieder deutlich entspannt. Nach Angaben der spanischen Behörden sind innerhalb von 48 Stunden mehr als 48.000 Menschen nach Marokko zurückgekehrt. Spanien hat seine Grenzsicherung zusätzlich verstärkt. (Reuters⁠)

Natürlich darf und muss über Migration diskutiert werden. Eine demokratische Debatte sollte jedoch auf nachprüfbaren Fakten beruhen und nicht auf irreführenden Bildern oder bewusst verkürzten Darstellungen. Wer den geografischen und rechtlichen Hintergrund von Ceuta verschweigt, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern schürt Ängste und erschwert eine sachliche Diskussion.

#Ceuta #Spanien #Marokko #Flüchtlinge #Faktencheck


Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten KI-generierten Bilder dienen ausschließlich der symbolischen Veranschaulichung. Sie stellen keine realen Personen, Orte oder konkreten Ereignisse dar und wurden ausschließlich zur Illustration des Themas erstellt.

Quellen: Reuters (31.07./01.08.2026), spanisches Innenministerium, Europäische Kommission.

#Deutschland #AfD – So ticken #Wähler der AfD

#Deutschland #AfD – So ticken #Wähler der AfD

Die AfD wurde demokratisch gewählt. ABER

Nur weil ein Hai legal im Aquarium schwimmt, wird er nicht zum Goldfisch.

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!

„Die AfD ist demokratisch gewählt!“ – Warum dieses Argument zu kurz greift

Ein Gastbeitrag

#Frank #Hennemann
#Frank #Hennemann.

Immer wieder ist derselbe Satz zu hören: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt!“ Oft wird er so verwendet, als würde allein das Wahlergebnis jede Kritik beenden. Doch genau darin liegt ein grundlegendes Missverständnis.

Der Kabarettist Markus Barth brachte es mit einem treffenden Vergleich auf den Punkt: „Ein Fliegenpilz ist auch dann giftig, wenn der Pilzsammler ihn ganz legal gepflückt hat.“ Ob etwas legal zustande gekommen ist, sagt noch nichts über seine Wirkung aus. Genauso bedeutet eine demokratische Wahl lediglich, dass eine Partei Stimmen erhalten hat – nicht automatisch, dass ihre Ziele oder ihr Handeln demokratischen Grundwerten entsprechen.


Demokratie ist weit mehr als das Auszählen von Stimmen. Sie lebt von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, freien Medien, unabhängigen Gerichten und dem Schutz von Minderheiten. Wahlen verleihen politische Legitimation – sie ersetzen aber niemals die Bindung an diese Grundprinzipien.

Ebenso selbstverständlich gehört zur Demokratie das Recht auf Kritik. Protest, Widerspruch und öffentliche Debatten sind keine Gefahr für die Demokratie, sondern ihr Fundament. Wer eine Partei kritisiert, handelt nicht undemokratisch, sondern macht von einem Grundrecht Gebrauch.


Auch die Geschichte mahnt zur Differenzierung. Adolf Hitler wurde nicht mit absoluter Mehrheit zum Reichskanzler gewählt. Die NSDAP wurde 1932 zwar stärkste Partei, erreichte aber keine absolute Mehrheit. Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Selbst bei der Reichstagswahl im März 1933 erreichte die NSDAP lediglich 43,9 Prozent.

Erst danach wurden Grundrechte beseitigt, politische Gegner verfolgt, Parlamente entmachtet und andere Parteien verboten. Der demokratische Zugang zur Macht war kein Beweis demokratischer Gesinnung, sondern der Beginn ihrer schrittweisen Abschaffung.


Auch aktuelle Entwicklungen verdienen Aufmerksamkeit. In Umfragen erreicht die AfD in Sachsen und Sachsen-Anhalt seit Monaten Werte von über 40 Prozent. Solche Umfragen sind keine Wahlergebnisse, sie zeigen jedoch politische Entwicklungen auf und können Anlass für eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte sein.

Der Hinweis „Die Partei ist doch demokratisch gewählt“ ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung. Eine demokratische Wahl ist kein Freibrief und kein Gütesiegel für demokratisches Handeln.


Demokratisch gewählt zu sein bedeutet nicht automatisch, Demokrat zu sein. Es bedeutet lediglich, dass genügend Menschen ihre Stimme abgegeben haben. Geschichte zeigt, dass auch demokratische Mehrheiten irren und politischen Kräften Macht übertragen können, die demokratische Regeln später infrage stellen.

Jeder Bürger hat selbstverständlich das Recht, die AfD zu wählen. Ebenso hat jeder Bürger das Recht, diese Entscheidung kritisch zu bewerten und vor möglichen Folgen zu warnen. Beides gehört zur Meinungsfreiheit – und genau das macht eine lebendige Demokratie aus.


#Demokratie #AfD #Grundgesetz #Rechtsstaat #Meinungsfreiheit

Quellen:

  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Die Reichstagswahlen 1932/1933 sowie Machtergreifung 1933.
  • Deutscher Bundestag: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Forschungsgruppe Wahlen, Infratest dimap und Wahlrecht.de (Wahlumfragen, Stand Juli 2026).

Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Wer hat den Hass auf die Grünen gezüchtet? Die Antwort ist unbequemer, als viele denken

Ein Gastbeitrag von

Stefan A. K. Weichelt

Viele Menschen sind derzeit wütend und frustriert. Hohe Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten, lange Wartezeiten auf Arzttermine, Wohnungsmangel und Unsicherheit bei der Altersvorsorge beschäftigen Millionen Bürger. Diese Sorgen sind real – und sie verdienen ernsthafte politische Antworten.

Doch statt über Lösungen wird häufig über Gendern, vermeintliche Schnitzelverbote oder andere Kulturkämpfe gestritten. Während sich die öffentliche Debatte an symbolischen Themen entzündet, bleiben viele der eigentlichen Probleme ungelöst. Das wirkt auf viele Menschen wie eine bewusste Ablenkung.

Dabei entsteht häufig eine politische Dramaturgie: Reale Sorgen werden mit einem klaren Feindbild verknüpft. In den vergangenen Jahren traf dies besonders Bündnis 90/Die Grünen. Vor allem in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, Heizungen oder Klimaschutz wurden die Grünen vielfach zum Hauptverantwortlichen für gesellschaftliche Entwicklungen erklärt. Kritik an politischen Entscheidungen ist selbstverständlich legitim. Problematisch wird es jedoch, wenn daraus dauerhaft Feindbilder entstehen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Sprache. Bereits auf dem Bundesparteitag der AfD im Jahr 2016 sprach der damalige Parteivorsitzende Jörg Meuthen vom „links-rot-grün versifften Deutschland“. Der Begriff „versifft“ beschreibt ursprünglich Schmutz und dient dazu, politische Gegner sprachlich abzuwerten. Solche Begriffe können dazu beitragen, die gesellschaftliche Polarisierung zu verstärken.

In den folgenden Jahren verschärfte sich auch der Ton anderer Parteien. Insbesondere aus Teilen der Union kamen immer wieder Formulierungen, die die Grünen zum zentralen politischen Gegner machten. Dadurch wurden Konflikte zusätzlich emotionalisiert.

Die eigentliche Folge dieser Entwicklung ist bemerkenswert: Wer versucht, mit einer besonders harten Sprache Wähler von der AfD zurückzugewinnen, läuft Gefahr, am Ende das politische Original statt einer abgeschwächten Kopie zu stärken. Gleichzeitig bleiben die eigentlichen Herausforderungen bestehen: Keine Miete wird günstiger, keine Rente steigt, keine Arzttermine werden schneller verfügbar.

Deutschland braucht deshalb wieder mehr sachliche Debatten, Respekt und Lösungen, die nach ihrer Wirksamkeit beurteilt werden – nicht nach der Partei, von der sie stammen. Demokratie lebt vom Wettbewerb der besten Ideen und nicht von der Pflege neuer Feindbilder.

#Demokratie #Politik #Diskussionskultur #FaktenStattPopulismus #Zusammenhalt

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Quelle: Stefan A. K. Weichelt, Facebook-Beitrag vom 13.07.2026:  ⁠Originalbeitrag auf Facebook

EU-Verfahren gegen ESN-Partei: Der nächste Kratzer für die AfD

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Das Europäische Parlament hat ein Verfahren gegen die ESN-Partei – Europe of Sovereign Nations Party angestoßen. Diese Partei ist nicht identisch mit der ESN-Fraktion im Europaparlament. Genau dieser Unterschied ist wichtig.

Denn in sozialen Netzwerken wird derzeit teilweise behauptet, die AfD fliege bei Erfolg automatisch aus dem EU-Parlament. Das stimmt nach bisherigem Stand leider nicht.

Geprüft wird, ob die ESN-Partei gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.

Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Minderheitenschutz.

Sollte die Prüfung erfolgreich sein, könnte die ESN-Partei ihren Status als europäische Partei verlieren.

Damit wären vor allem EU-Finanzierung und politische Privilegien betroffen.

Die AfD selbst würde dadurch aber nicht automatisch verboten. Auch die Mandate der AfD-Abgeordneten im Europaparlament würden dadurch nicht automatisch entfallen.

Trotzdem ist dieses Verfahren politisch hoch bedeutsam. Denn es zeigt: Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf das Umfeld der AfD.

Für die AfD ist das ein weiterer Kratzer im Lack.
Nicht juristisch im Sinne eines direkten Parteiverbots, aber politisch und öffentlich sehr wohl.

Aus meiner Sicht wird dadurch erneut deutlich, dass die AfD und ihr europäisches Bündnis nicht einfach nur „konservativ“ wahrgenommen werden.

Vielmehr steht inzwischen die Frage im Raum, ob Teile dieses politischen Umfelds mit den demokratischen Grundwerten Europas vereinbar sind.

Das ist für die AfD unangenehm. Denn jedes solche Verfahren schwächt das Bild, das sie selbst gerne von sich zeichnet.

Fest steht:

Die AfD fliegt dadurch nicht automatisch aus dem EU-Parlament.

Aber politisch bleibt hängen:

Europa schaut genauer hin. Und jeder neue Prüfpunkt führt zu weiteren Kratzern bei der AfD.

#AfD #Europa #ESN #Demokratie #Europaparlament

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