#Betriebsrente – #Betriebsrentenstärkungsgesetz
Und die Gefahren für Rentner bei der Betrieblichen Altersversorgung, wenn das sogenannte Sozialpartnermodell kommt.
Was #Gewerkschaften und #Unternehmensverbände teilweise beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz fordern, ist nicht mehr nachvollziebar.
So wollen beide Gruppen, dass bei Betriebsrenten keine Rentengarantie vorhanden ist. Die Rente kann dann vom Ertrag des Anlagemanagement abhängig sein, nach dem Motto: „Einmal gibts viel Rente und einmal eben weniger.
Für die zukünftigen #Rentner nicht gerade sinnvoll, denn der Durchschnittsrentner muss schon jetzt von seiner #Rente:
– Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge
– und Steuern
bezahlen. Und der zu versteuernde Anteil wird weiter auf bis zu 100% der Rente ansteigen.
Aus diesen Gründen ist eine weitere unsichere Zusatzrente nach dem sogenannten Sozialpartnermodell für viele Rentner zu gefährlich. Es treibt die Rentner zu einer ungewisse Zukunft bei der Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung.
Wer Rentner ist, hat bei den Gewerkschaften eh keine Lobby.
Einzig die #Versicherungswirtschaft fordert für die Betriebsrente eine Rentengarantie zu behalten.
Ein Lob auf die Versicherungswirtschaft in diesem speziellen Fall!
Wir fordern die Beibehaltung von #Rentengaratieen zum Rentenschutz.
Als Ergänzung ein Artikel aus der Stuttgarter Nachrichten:“
Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten
Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer #Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.
Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.
Fristen für Beratung werden knapp
Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.
Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.