Wieder Korruption bei der AfD? – Sieht ganz danach aus – Ansgar Schledde

Ein Beitrag von Campact e.V.

Je korrupter, desto besser?!
4 Tage nachdem seinetwegen eine Polizei-Razzia in den AfD-Büros durchgeführt wurde, wählt die AfD Niedersachsen Ansgar Schledde zum neuen Vorsitzenden.

Ansgar Schledde (AfD) –
Parteispenden gingen auf sein Privatkontonein.

Damit reiht er sich neben Höcke, Krah, Bystron und Co. in eine lange Liste an skandalbehafteten AfD-Spitzenpolitiker*innen ein.

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Gesetze sind der AfD in etwa so egal, wie die abgehängten Menschen in Deutschland. Der einzige Antrieb der AfD-Führungsetage: Rücksichtsloses Machtstreben und ein ekelhaftes Weltbild.

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Demokratie muss professionell wehrhaft sein

Ein Beitrag von

Vielleicht war es zu hart. Vielleicht zu direkt. Aber sie hatten mich als #socialmedia-Experten eingeladen. Und ich lieferte, wie es um die sozialen Medien in Sachen Kampf gegen Rechts bestellt ist. Es war eine große Ehre, in der zurückliegenden Woche den #Eröffnungsvortrag zu den „Dorstener Tagen des Grundgesetzes“ halten zu dürfen. Im Mittelpunkt der Tage, zu denen allerlei namhafte Redner eingeladen werden, steht klar das Thema „Social Media“ – und das ist gut so, denn von dort wird gegen die #Demokratie geschossen.

Meine Botschaft war eindeutig: Social Media ist kein #Demokratieförderverein, sondern Schauplatz eines ausgewachsenen Informationskrieges. Und der ist (und hier kommt das große Problem) leider nur einseitig extremst gerüstet. Und: Er läuft nicht erst seit gestern:

—> Bereits im #Bundestagswahlkampf 2017 gab die A*D offen zu, mit Meinungsrobotern („Social Bots“) zu arbeiten. Allein auf Facebook soll es rund 200.000 geben.

—> Zu Spitzenzeiten beherrschte damals die rechtextremistische Partei bereits bis zu 30 % des Traffics in Deutschland.

—> Rechtsextreme #Troll-Organisationen wie „Reconquista Germanica“ waren schon damals geradezu militärisch organisiert und strategisch gegen einzelne Politiker:innen und #Medien unterwegs.

—> Die A*D liegt in Social-Media-Reichweiten uneinholbar vorne. Auch weil sie nach dem Prinzip „Social Media First“ arbeitet; selbst Bundestagsreden sollen nach dem 90-Sekunden-Prinzip getaktet sein, damit sie leichter als #Reels, TikToks etc. zu schneiden sind.

—> Mit Steve Bannon kommt nun in diesen Zeiten ausgerechnet Tumps „#Fakenews-Schleuder Nr. 1“ („Flood The Zone With Shit“) nach Deutschland und will mit seinem Podcast „#WarRoom Berlin“ die A*D unterstützen.

Es ist ein wenig wie in der #Klimakrise: Die, die das Klima bzw. unsere Demokratie zerstören, tun dies hauptberuflich und mit viel Geld. Also kann es nicht sein, dass die Gegenwehr gegen diese schiere #Übermacht dies ehrenamtlich und mit „Holzschwertern“ tut.

Beim allem Respekt davor, dass viele Menschen davor zurückschrecken, „gegen“ etwas zu sein und deshalb lieber „für“ (#Toleranz, Nächstenliebe, Offenheit etc.) sein wollen: Wir wären naiv, wenn wir die bisherige Ungleichheit im #Informationskrieg auf den sozialen Kanälen nicht schonungslos erkennen. Wir sollten daher dringend beginnen, den Schalter umzulegen. Social Media muss (mindestens) in der Politik Chefsache sein. Ein #TikTok über des Kanzlers Aktentasche wird da nicht reichen.

Zum Glück gibt es Menschen wie Dr. Maximilian Oehl, der sich mit einer extra dafür neu gegründeten #Agentur auf den Weg macht, mit Profis gegen die Rechte Übermacht im Netz vorzugehen. Und auch ich habe eine Initiative zu dem Thema in Planung; in Kürze mehr dazu.

Danke an „Dorsten gegen Rechts“. Danke an das Jüdische Museum #Westfalen. Ihr habt die „Tage des Grundgesetzes“ initiiert. Und damit erkannt: Es ist 5 vor 12. Hoffen wir, dass diese Erkenntnis idealerweise Millionen Menschen erreicht.

Desinformation vor der Europawahl

Wie Du Desinformation erkennst

Ein Beitrag von Matthias Lose

Die Entscheidung, welcher Partei man bei einer Wahl die Stimme gibt, sollte auf einer gesicherten Information beruhen. Leider gibt es auch Interessengruppen, die gezielt falsche Informationen verbreiten, um die Wahl in ihre Richtung zu lenken.

Das gilt insbesondere für die Europawahl, bei der leider grenzübergreifend Gruppierungen mitwirken, die offen und verdeckt gegen die europäische Union antreten, nationale Interessen über die Gemeinschaft stellen und die Gemeinschaft von innen schwächen möchten.

Wie man Desinformation besser erkennt, darüber klärt das Bundesinnenministerium auf.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es ist sehr gut, dass heute auch die Möglichkeit besteht, Desinformationen relativ einfach zu prüfen.

Im Gegensatz zu früher musst Du nicht mehr alles wissen, sondern wissen wo was steht. Informationen müssen gefiltert werden. Das ist heute die Aufgabe.

Ebenso ist es wichtig, Desinformation und manipulierte Umdeutungen zu durchschauen und kritisch zu hinterfragen.

Dies gilt nicht nur für links- und rechtspopulistische „News“, sondern leider auch bei einigen Aussagen einiger Altparteien.

Hier wird emotionale manipulierte Aussage getätigt, die ich als Populismus sehe.

Beispiel: Wahlaussage der CDU

In keinem Zusammenhang möchte jemand oder speziell das Auto verbieten.

Das Einzige, was gewünscht wird, ist die CO2-Reduzierung, also Umstieg auf Stromfahrzeuge und auch einmal zu überlegen, ob öffentliche Verkehrsmittel oder auch mal ein Fahrrad genutzt werden könnte.

Und die Verpestung der Luft zu vermeiden – in Städten (hier: Stuttgart) – ist wohl für alle wichtig.

Wer sich durch „Stuttgart, lass Dir Dein Auto nicht verbieten“ aufhetzen lässt, ist ja eigentlich selbst schuld. Ähnliche Aussagen trifft hier auch die AfD. Originalton: „Die Grünen E-Bike-Bonzen wollen mir meine Straße durch Fahrradwege wegnehmen….“

Dumme populistische Aussagen sollen hetzen. Das solltest Du schon wissen.

Zu unterscheiden hiervon sind echte Falschmeldungen. Um diese zu überprüfen ist es wichtig eine Kurzrecherche durchzuführen.

Ansatzpunkte:

1. Impressum: Gibt es ein Impressum mit Sitz in Deutschland? Wer ist der Verantwortliche diese Internetseite oder des Artikels

2. Wer ist der Autor?

3. auch Wikipedia und Correctiv bieten oft Zusatzinformationen. Hilfreich kann dabei entweder die News oder der Name des Internetbetreibers oder des Autors sein.

Ja, es wäre einfacher, alles einfach zu glauben, was überall steht. NUR: Das hatten unsere Großeltern auch schon mal gemacht, weil sie weniger Möglichkeiten hatten das zu prüfen, was sie gehört hatten.

Zum Glück hast Du heute die Chance. Nutze Deine Chance!

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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen sowie insgesamt die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen hybriden Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.

Hybride Bedrohungen erkennen

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente wie beispielsweise Desinformation und Cyberangriffe ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte durchzusetzen.

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Desinformationskampagnen aufdecken

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Auch Cyberangriffe müssen einkalkuliert werden. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Hack-and-Leak-Operationen, bei denen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation.

Im Rahmen der Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressortübergreifender Austausch statt. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden.

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Maßnahmen zur Sicherung der Wahl umsetzen

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten.

Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen. Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen.

Häufige Fragen zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation

Warum muss die Europawahl geschützt werden?

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament.

 Durch die Stimmabgabe können sie mitbestimmen, durch welche Abgeordneten sie im Europäischen Parlament vertreten werden. Damit entscheiden sie maßgeblich über die Ausrichtung der Politik der EU in den kommenden Jahren. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt. 

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Es handelt sich hierzulande um eine bundesweite Wahl.

Die sichere Durchführung und Gewährleistung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von überaus hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses sind die gesetzlich verpflichtende Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.

Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten, denn Angst zu schüren und Hass zu verbreiten kann zur Polarisierung der Gesellschaft beitragen und das Wahlverhalten beeinflussen. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden

Was sind hybride Bedrohungen?

Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten.

Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte offen oder verdeckt durchzusetzen. Sie beabsichtigen hierbei, unsere Demokratie zu schwächen und zu destabilisieren. 

Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien und Sabotage von Kritischen Infrastrukturen.

Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren

Was ist Desinformation?

Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. 

Dies ist zu unterscheiden von falschen oder irreführenden Informationen, die irrtümlich beziehungsweise ohne Täuschungsabsicht entstehen und verbreitet werden.

Die Absender von Desinformation setzen darauf, die Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt.

Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuübenhandelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.

Die weltweite digitale Vernetzung erleichtert es fremden Staaten, Desinformation schnell und sehr gezielt zu verbreiten. Beispielsweise werden aus politischen Motiven Informationen manipuliert oder aus dem Kontext gerissen, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Gerade aufgrund der Funktionsweise Sozialer Medien, die auf dem einfachen Teilen und Verbreiten von Informationen aufbaut, können sich falsche und irreführende Informationen schnell weiterverbreiten und sehr viele Menschen erreichen.

Besonders problematisch sind ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Bei diesen staatlich orchestrierten Kampagnen im Internet platzieren und verbreiten mehrere Akteure koordiniert und auf unterschiedlichen Kanälen dieselben Falschinformationen. Mit technischen Hilfsmitteln wird bei diesen Kampagnen zusätzlich künstlich Reichweite erzeugt und Glaubwürdigkeit vorgetäuscht. So werden zum Beispiel Webseiten von Zeitungen unrechtmäßig kopiert, Fake Accounts in Sozialen Medien erstellt und sogenannte Bots für die automatisierte Verbreitung der Inhalte und die Manipulation von Empfehlungsalgorithmen genutzt.

Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz mittlerweile ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben. Auch auf diese Weise können fremde Staaten mit manipulierten Informationen auf unseren politischen Diskurs einwirken

Wie schätzt die Bundesregierung die hybride Bedrohungslage im Vorfeld der Europawahl 2024 ein?

Die Bundesregierung befasst sich mit verschiedenen Formen der illegitimen Einflussnahme fremder Staaten, die sich insbesondere gegen die Sicherheitsinteressen oder die souveräne Willensbildung Deutschlands richten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechende Einflussmaßnahmen im Kontext der diesjährigen Europawahl für manche Staaten als Handlungsoptionen grundsätzlich infrage kommen. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, beurteilen diese Staaten nach Opportunität sowie ihrer jeweiligen Kosten-Nutzen-Abwägung.

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung in Deutschland zu nehmen. Bereits seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien.

Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Europawahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen E-Mails und Dokumente gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht wurden. Hinzu kamen Angriffsversuche auf Webseiten und Server, die Wählerdaten enthielten oder Informationen zur Wahl zur Verfügung stellten. Politisch motivierter Hacktivismus hat seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Deutschland zugenommen und kann mit Überlastungsangriffen auf Webseiten oder Veranstaltungen von Parteien einhergehen.

Die vielen aktuellen Beispiele legen nahe, dass vor allem Russland versuchen könnte, vorrangig mittels Manipulationskampagnen im Informationsraum illegitim Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Vorfeld der Europawahl in Deutschland zu nehmen. Die Bundesregierung behält jedoch auch andere Staaten genau im Blick.

Welche Arten von illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten sind möglich?

Im Vorfeld der Europawahl sind insbesondere ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum zu erwarten. Fremde Staaten könnten beispielsweise die Verbreitung von Falschinformationen nutzen, um emotional aufgeladene Diskussionen anzuheizen und gesellschaftliche Gruppen gezielt gegeneinander auszuspielen. Instrumentalisiert werden könnten Themen wie Migration oder Klimawandel, also Themen, die oft auch mit sozioökonomischen Fragen verbunden sind. Über gezielte Fälschungen von Social Media Accounts und Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden könnten falsche und irreführende Informationen verbreitet werden. Außerdem könnten mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Bilder sowie Audio- und Video-Dateien (sogenannte Deepfakes) eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Auch mittels Cyberangriffen können fremde Staaten Desinformationsaktivitäten vorbereiten und unterstützen. So müssen sogenannte Hack-and-Leak-Operationen einkalkuliert werden, also Veröffentlichungen von gestohlenen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld. Solche Veröffentlichungen können auch gefälschte oder manipulierte Daten beinhalten, um insbesondere Personen oder Parteien zu diskreditieren. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass versucht werden könnte, Zugang zu Social Media Accounts beziehungsweise Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden zu erlangen, um diese zu kapern und hierüber Desinformation zu verbreiten.

Im Hinblick auf die Europawahl in Deutschland ist Desinformation zum Nachteil von Parteien sowie Politikerinnen und Politikern denkbar. Das Ziel der Angriffe besteht aber nicht nur darin, dass Wahlen zugunsten einer bestimmten Partei beeinflusst werden sollen. Vielmehr geht es oftmals darum, das Vertrauen in die Legitimität des Wahlprozesses und der Wahlergebnisse – und damit letztlich in die Demokratie an sich – zu untergraben. In Bezug auf die Europawahl könnte durch fremde Staaten die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen betrieben, beauftragt oder verstärkt werden, die darauf abzielen, die Integrität der Wahl und die Korrektheit der Wahlergebnisse in Frage zu stellen.

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Was tut die Bundesregierung, um die Europawahl vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten zu schützen?

Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten. Grundsätzlich sind hierbei alle Ressorts der Bundesregierung sowie deren Geschäftsbereiche beteiligt. Von hoher Bedeutung ist zudem die Vernetzung von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen und den Sicherheitsbehörden sowie der Austausch mit der Zivilgesellschaft. Die Kooperation mit Partnerstaaten und in internationalen Netzwerken ist ein weiterer wichtiger Baustein.

Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) den strategischen Umgang der Bundesregierung mit hybriden Bedrohungen. Als Arbeitsmuskel der AG Hybrid dient die ressort- und behördenübergreifende Task Force gegen Desinformation. Im Mittelpunkt der Arbeit der Task Force stehen vor allem Maßnahmen zur Identifizierung von Narrativen, zur Stärkung der proaktiven, faktenbasierten Kommunikation und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Bedrohungen aus dem Informationsraum.

Das BMI koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der vom BMI geleiteten Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI besonders intensiv mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland ab. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt unter anderem Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidierende und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit verschiedenen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Social Media Accounts, digitaler Identitäten und Webseiten, die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, eine erweiterte Lagebeobachtung und gegebenenfalls Warnung, Schadsoftwarescans und Vorfallsunterstützung.

Besonders wichtig sind der Bundesregierung Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik und eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Desinformation sind dabei essenziell. Nachrichten- und Medienkompetenz werden gezielt in allen Altersgruppen gefördert und ausgebaut. Bei der Bekämpfung von Desinformation kommt es auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an.

Der Schutz der Europawahl hat auch auf der Ebene der EU hohe Priorität. Die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen werden regelmäßig für den Austausch von Erfahrungsberichten der EU-Mitgliedstaaten, Best-Practice-Beispielen und Forschungsergebnissen unter anderem zum Umgang mit Desinformation im Kontext von Wahlen genutzt.

Auch der Austausch mit den Online-Plattformen ist zentraler Bestandteil des Umgangs mit Desinformation, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, denn die Betreiber Sozialer Medien nehmen eine wichtige Rolle bei Maßnahmen gegen die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen ein.

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Wie begegnet die Bundesregierung möglichen falschen oder irreführenden Informationen bezüglich des Ablaufs der Europawahl?

Aufklärung und der Grundsatz der Öffentlichkeit im Wahlverfahren sind die wichtigsten Maßnahmen gegen Desinformation. Um dieser entgegenzuwirken, informiert die Bundeswahlleiterin aktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen (unter anderem über die Webseite, Soziale Medien, Pressemitteilungen und Interviews) über die Wahlvorbereitung, den Wahlablauf und die den integren Ablauf der Wahl und der Stimmauszählung gewährleistenden Regelungen.

Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Europawahl in Deutschland verbreitet werden.

Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der BpBzusammen, die ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen bietet und verschiedene Informationsangebote zur Europawahl bereitstellt. Die BpBwird über ihre Social-Media-Kanäle die Europawahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Auf der Webseite der BpB wird es ein Dossier zu Desinformation im Kontext der Europawahl geben. Zudem wird ein Chatbot zur Europawahl verlässliche Informationen zur Verfügung stellen.

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Ist der Ablauf der Europawahl sicher und können Manipulationen bei der Stimmabgabe oder bei der Stimmauszählung ausgeschlossen werden?

Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des BSI vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen.

Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt.

Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerregister vermerkt, so dass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.

Bei der Ergebnisermittlung erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) erarbeitet.

Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Wahllokalen, der Briefwahlvorstände und der Kreis- und Landes-Wahlausschüsse ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.

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Wie sichert die EU Freiheit und Fairness der Europawahl?

Der Schutz der Europawahl ist ein zentrales Thema für die Arbeit aller EU-Gremien und -Institutionen.

Nach der Europawahl 2019 hat die Europäische Kommission die Wahlen in einem Bericht analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. Um diese zu adressieren, legte die EU-Kommission 2020 einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, in dessen Umsetzung seither eine Vielzahl von Initiativen realisiert wurden, die zu einer resilienteren Demokratie und sichereren Wahlen beitragen sollen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Schutz europäischer Demokratien vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Informationsraum. Um dies umzusetzen, unterstützte die EU-Kommission insbesondere die Überarbeitung des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation. Auf dessen Grundlage arbeitet die EU-Kommission mit Online-Plattformen zusammen, um Desinformation gemeinsam etwas entgegenzusetzen.

Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission außerdem eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt, die auch den Schutz von Wahlen vor Cyberbedrohungen, Desinformation und hybriden Bedrohungen im Allgemeinen adressiert. Bereits im November 2023 organisierte die EU-Kommission eine gemeinsame Übung der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit zur Vorbereitung der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament.

Im Rat der EU setzt sich der belgische Vorsitz seit Januar 2024 dafür ein, die Demokratie zu schützen und freie und faire europäische Wahlen zu fördern.   Besondere Bedeutung kommt hierbei der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen zu. Die Arbeitsgruppe hat in der EU die zentrale koordinierende Rolle für eine gemeinsame Reaktion der EU auf hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation. Ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Reaktionsfähigkeit der EU auf hybride Bedrohungen und Desinformation war die Entwicklung zweier „Werkzeugkästen“: einer zur Reaktion auf hybride Bedrohungen (EU Hybrid Toolbox) und ein weiterer zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme im Informationsraum (Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) Toolbox).

Online-Plattformen und Suchmaschinen sind zu wichtigen Orten für den gesellschaftlichen Diskurs und die Gestaltung der öffentlichen Meinung und des Wahlverhaltens geworden. Das „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act; DSA), das am 25. August 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, alle systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption und dem Betrieb ihrer Dienste, einschließlich aller tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse, ergeben, sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Der DSA hat die Europäische Kommission mit weitreichenden Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen ausgestattet, einschließlich der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf von Leitlinien vorgeschlagen, die sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen dabei unterstützen sollen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Minderung von Systemrisiken bei Wahlprozessen nachkommen.

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Wie kann man falsche und irreführende Informationen erkennen und sich vor Desinformation schützen?

  • Kritisch hinterfragen statt weiterleiten
    Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet, sondern weil die Menschen sich Sorgen machen. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen.
  • Quellen und Absender der Nachricht prüfen
    Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Medienangebote der Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten der Institutionen sowie in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen. Prüfen Sie immer, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den sozialen Netzwerken an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
  • Faktenchecks nutzen
    Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.

Ein Gesamtenergiekonzept ist wichtig

Der Blick für das Ganze ist sinnvoll

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Erfahrungsbericht Photovoltaik, Wärmepumpe, Vollstromer und Verbrenner

Hier ein kleiner Erfahrungsbericht zu den Themen Balkonkraftwerke, Wärmepumpe, Photovoltaik

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke würden jetzt noch viel dynamischer werden, wenn auf 800 Watt der Grenzwert endlich möglich wäre.

Das Sicherheitsproblem, warum keine 800 Watt, sondern wie bisher nur 600 Watt möglich sind, ist mir bekannt. Hintergrund:

Es müssen kleinere als 16a verbaut werden. Bedeutet im Idealfall bei einem 800watt Balkonkraftwerk anstelle einer 16a eine 10a bei einer 1,5qmm Verkabelung. bei einer 2,5qmm Verkabelung kann man die 16 Ampere bei einem 800 Watt Balkonkraftwerk belassen, da hier theoretisch sogar eine 20 Ampere zulässig wäre was aber bei 1,5qmm nicht der Fall ist. In meinem Fall ist es auch möglich, eine 800 Watt-Anlage auf zwei Stromphasen auch aufteilen.

Deshalb wäre mein Balkonkraftwerk auch in zwei getrennten Stromkreisen getrennt (angeschlossen Ostseite und Westseite meiner beiden Dachgauben).

Da die 800 Watt im gesetzlichen Raum noch offen sind, werde ich eben weiter warten.

UPDATE 3.5.2024 —> Computerbase hat heute aktuelle Informationen zu dem 800 Watt Balkonkraftwerk veröffentlicht.

Zitat:

„Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Nachdem der Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet hatten und der Weg frei für Balkonkraftwerke mit einer Ausgangsleistung von bis zu 800 Watt ist, hat nun der VDE einen Entwurf der DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“ veröffentlicht.

Bei der heute veröffentlichten Norm des VDE handelt es sich um einen Entwurf. Mit der heutigen Veröffentlichung läuft eine Einspruchsfrist von zwei Monaten bis zum 3. Juli 2024.“

Den gesamten Artikel kannst Du hier lesen —> https://www.computerbase.de/2024-05/balkonkraftwerke-vde-erlaubt-schukostecker-mit-auflagen-limitiert-aber-solarmodule/

Schukostecker mit Schutzvorrichtung

Der heute im DIN-VDE-Entwurfsportal veröffentlichte Entwurf der Norm erlaubt den Anschluss des Balkonkraftwerks ans Hausnetz mit einem Schukostecker unter Auflagen. In Abschnitt „6.2 Steckverbindungen und Steckvorrichtungen“ wird unter 6.2.3.2 der Einsatz eines Schukosteckers, nach VDE eine handelsübliche Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), ermöglicht, wenn dieser über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7 verfügt“. Als Maßnahmen, um dies zu gewährleisten, nennt der VDE mechanische Lösungen oder eine elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite, die mit Hilfe von Zusatzkomponenten wie z.B. Schaltern und Sicherungen erreicht werden kann, was noch einmal die Abschaltautomatik im Wechselrichter betont.

Photovoltaik

Auf meinem Hausdach ist eine Photovoltaikanlage durch sehr große Fenster, die elektrisch sich nach links und rechts öffnen lassen, nicht möglich.

Natürlich könnte man auch Solardachziegel mit Parallelschaltung nutzen. Hierbei ist leider lt. Hersteller die Energieausbeute nur 220 bis 270 Watt, anstatt der üblichen 400 bis 450 Watt je Quadratmeter.

Wenn die Fenster geöffnet sind, fehlt der Platz für Photovoltaik.

Im Sommer lässt sich dafür jedoch der wunderbare Ausblick genießen und das Haus sehr gut durchlüften.

Man fühlt sich im Dach wie im Freien auf einer Aussichtsplattform.

Dieses Windrad steht seit 1999 auf einem Erdhügel (ehemals Baudeponie) und produziert so viel Strom, wie 200 Haushalte benötigen. 2027 wird es durch ein effizienteres Windkraftrad die 15-fache Strommenge produzieren.
Übrigens: Tote Vögel hatte ich dort noch nie gesehen.

Allerdings ist auf meinem Carport eine Photovoltaikanlage möglich.

Der Strom, den ich hier produziere, würde für ca 50 bis 65 km Reichweite pro Tag ausreichen.

Übrigens: Der Stromer (obere Mittelklasse) verbraucht etwa so viel, dass ein Verbrenner maximal 3 Euro pro 100 km verbrauchen dürfte.

Neben der Photovoltaikanlage ist auch ein Stromanschluss – also eine zusätzliche Stromleitung – notwendig, denn für 2 Wallboxen wird zusätzlich noch Strom benötigt.

Das Genehmigungsverfahren für die Stromleitung war das größere Problem, da bis zu meinem Carport noch keine Stromleitung vorhanden ist.

Zum Glück muss diese Stromleitung nicht über Privatgrundstücke geführt werden, denn sonst wäre eine Zustimmung dieser Nachbarn notwendig und es wäre eine Eintragung im Grundbuch in der Abt. II notwendig.

Nachdem alle betroffenen Abteilungen des Baurechtsamtes das „OK“ signalisiert hatten (dauerte ein Jahr), konnten dann die Stadtwerke die Planung mit mir abstimmen und ich konnte den Elektriker und die Photovoltaik-Firma endlich beauftragen.

Auf dem Carport (anderer Stromanschluss) wird in den kommenden Tagen dann endlich die Photovoltaikanlage und der städt. Stromanschluss (nach 1,25 Jahren) durchgeführt werden können.

Für weitere Projekte muss die Genehmigungsphase bei den Baurechtsämtern deutlich verkürzt werden.

Erfahrung Wärmepumpe:

Über die Installation einer „Hybrid-Luft-Luft-Wärmepumpe“ hatte ich bereits einen Erfahrungsbericht veröffentlicht (—> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/08/17/waermepumpe-erfahrungen-aus-der-praxis/ ).

Hier hat sich nichts wesentlich verändert. Ich bin zufrieden, außer dass ein Innengerät noch an einen anderen Ort verlegt werden muss (Luftstrom stört).

Der Energieverbrauch in Euro beträgt (2023) für das Gas noch 25 Euro, Strom gesamt: 125 Euro, davor (2021) noch etwa 210 Euro für 160 qm Wohnfläche.

Trotz gestiegener Energiepreise also erheblich weniger Energieverbrauch und geringere Kosten.

Ich möchte anmerken, dass es bei uns vor, während und nach der Energiekrise kein verändertes Heizverhalten gegeben hat. Es ist bei uns immer wohlig warm.

Verbesserte Isolierungen wurden nicht vorgenommen. Das Haus wurde 1987 gebaut. Lediglich im Dachgeschoss wurden die alten kleineren Dachfenster durch neue sehr große Dachfenster (3-fach isoliert) ausgetauscht.

Bei Sonnenschein kommt dann eben auch mehr Licht in den Raum.

Insofern natürlich auch ein besseres Wohngefühl auch im Dachgeschoss.

Im Sommer lassen sich die 10 qm Dachfensterfläche komplett öffnen und mit dem Außen-Sonnenschutz vor Sonne schützen, so dass es im Haus auch luftig ist.

2 bis 3 Wochen im Jahr wird es leider jedoch trotzdem auch nachts inzwischen zu warm und die Luftfeuchtigkeit ist zu hoch.

In dieser Phase kann dann die Luft-/Luft-Wärmepumpe die Luft trocknen und auch kühlen.

Energieverbrauch

Der Energieverbrauch hat sich erheblich verringert. Bevor die Luft-/Luftwärmepumpe installiert wurde, nutzte ich mobile Klimageräte, die echte Energieschleudern sind.

Bei diesen Geräten gibt es keine Splitanlage, also ein Außengerät fehlt und der Abluftschlauch musste durch das Fenster.

Trotz spezieller Ergänzung der Fensterkonstruktion ist es so, dass der Abluftschlauch und auch diese mobile Klimaanlage warm ist und diese Wärme den Raum aufgeheizt haben.

Wesentlich effektiver ist eine Luft-/Luftwärmepumpe.

Gesamtenergiekonzept

Neben der Hausenergie wird die Gesamt-Energiebilanz auch durch die Energiebilanz der Fahrzeuge zukünftig positiv noch beeinflusst.

Vollstromer – Hybrid – Verbrenner

In der ersten Phase wird ein Fahrzeug, später ein zweites Fahrzeug auf Strom umgestellt.

Natürlich kostet eine Wallbox zunächst für zwei Fahrzeuge etwa 6.000 bis 10.000 Euro. (Anschluss- und Installationskosten auch Teilbetrag für Stromleitung verlegen).

Und ein Stromer hat auch einen höheren Anschaffungspreis.

Dafür spare ich jedoch auch einiges ein. Dies sind

⁃ Differenz Benzinkosten zu Stromkosten

⁃ 30 bis 40 Prozent geringere Wartungskosten (kein Wechsel von Öl, Ölfilter, Luftfilter, Zündkerzen, Getriebeöl, Reparaturkosten bei typischen Vielverbrennern)

– Die meisten Elektroautos sind mit einer automatischen Kraftübertragung mit nur einem Gang ausgestattet. Man kann ein Elektroauto nicht abwürgen, da es kein manuelles Schaltgetriebe und Kuppeln gibt. Je höher die Drehzahl des Elektromotors, desto schneller fährt das Auto. Beim Vielverbrenner ist ein Getriebe vorhanden. Auch hier ist Getriebeöl vorhanden. Darüber hinaus gibt es auch mal Getriebeschäden.

⁃ Längere Lebensdauer des Motors von 120.000 km auf ca 160.000 km

⁃ Batterien erreichen nach 160.000 km immer noch 80-90 Prozent Ladekapazität

⁃ Geringerer Versteuerungsanteil bei Dienstwagen (75 % geringere Versteuerung, da nur 1 % aus 25% des Listenpreises als Lohn zu versteuern ist).

In Summe gesamt betrachtet, hat das Haus zwar keine Photovoltaikanlage, aber jedoch der Carport für die beiden PKW.

Und betrachte ich dies als Gesamtbetrag, dann ist der Gesamtaufwand für verbrauchte Energie um monatlich ca 300 bis 400 Euro geringer.

Der finanzielle Gesamtaufwand

Natürlich ist auf der anderen Seite auch der finanzielle Aufwand zu betrachten.

Auf mittlere Sicht macht sich dies auch für mich bezahlt.

Wer also in einem Mehrfamilienhaus nicht die Möglichkeit hat, eine Photovoltaikanlage oder/und Wärmepumpe zu installieren, könnte auf jeden Fall ein Balkonkraftwerk nutzen und vielleicht auf ein Vollstromerfahrzeug umzusteigen.

Der Umstieg auf ein Hybridfahrzeug ist in meinen Augen ein Nepp, denn die Kosten für Wartung bleiben bzw. sind sogar höher.

Und wer sich keinen Vollstromer leisten kann, könnte dieses Fahrzeug auch leasen, denn die wegfallenden Benzinkosten tragen die Mehrkosten.

Normalerweise bin ich kein Freund von leasen.

Gründe:

1. Beim Leasen verdienen immer mindestens Zwei: Erstmal der Autohersteller und zum zweiten das Leasingunternehmen

2. Wer ein Fahrzeug sofort bezahlt, erhält höhere Rabatte. Da kann sogar auch ein Kredit sich lohnen.

In dem Fall des Umstiegs von Verbrennerfahrzeug auf Vollstromer ist es aber durchaus auch sinnvoll, die Leasingvariante zu prüfen, denn der monatliche Aufwand für den Strom im Vergleich

– zum Benzin

– oder Diesel

ist wesentlich geringer.

Außer man nutzt das Fahrzeug nur gelegentlich.

Die weitere Entwicklung meines Gesamtenergiekonzeptes werde ich im Blog weiter veröffentlichen.

Werner Hoffmann

⁃ Demokrat der Mitte –