Witwenabfindungen bei Wiederverheiratung

„Wenn Du wieder heiratest, dann bekommst Du eine Abfindung der Witwenversorgung.“ –

Dies ist bei Beamtenwitwen – aber auch in der betrieblichen Altersversorgung durchaus denkbar. Wenn die Witwe dann allerdings gesetzlich versichert (in der Kranken- und Pflegeversicherung) gewesen ist, dann mussten diese Abfindungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet werden.

Hieraus entstand dann ein Beitrag, den die Witwe noch bezahlen musste. Dies hat nun das Bundessozialgericht geklärt und ist zu der Auffassung gekommen, dass dies falsch ist! Das Urteil gilt auch für Fälle aus der Vergangenheit!

Wer als Witwe/Witwer eine Abfindung für die Wiederverheiratung erhalten hat und dafür Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zahlen musste, kann nun Geld zurückfordern.

In einem Streitfall verneinte das BSG bereits im Jahr 2003 die Frage, ob eine Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz ein Versorgungsbezug darstellt.

Da durch die Abfindung keine bereits geschuldete regelmäßige Versorgungsleistung ersetzt wird, fehlt es an einem Versorgungszweck. Vielmehr wurde ein familienpolitisches Ziel erkannt, da aufgrund des finanziellen Anreizes der Eheabsichten entgegenstehende wirtschaftliche Überlegungen ausgeräumt werden.

BSG-Urteil gilt für alle Witwenabfindungen

Der GKV-Spitzenverband hat in seinen „Grundsätzlichen Hinweisen zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezügen (…) vom 29.9.2016“ nochmals klargestellt, dass im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung  Witwenabfindungen nicht als Versorgungsbezüge anzusehen und damit nicht beitrags- und meldepflichtig sind. Da diese Klarstellung zeitlich nicht begrenzt ist, waren aus Witwenabfindungen bereits in der Vergangenheit keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Konsequenzen für Zahlstellen

Sollten derartige Kapitalabfindungen der Krankenkasse als Einmalbezug gemeldet worden sein, ist der Fall rückabzuwickeln. Dies bedeutet für die Zahlstelle, dass die abgegebenen Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren zu stornieren sind. Da die Krankenkasse aus den Stornierungsmeldungen nicht den Anlass erkennt, sollte auch im Sinne des Versorgungsbeziehers der Krankenkasse dies zusätzlich formlos mitgeteilt werden.

Konsequenzen für Versorgungsbezieher

Aufgrund der fehlenden Beitragspflicht werden von der zuständigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist die bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückgezahlt. Die Erstattung ist vom Versorgungsbezieher bei der Krankenkasse zu beantragen. Für das Erstattungsverfahren ist es hilfreich, wenn wie beschrieben die Zahlstelle der Krankenkasse darstellt, dass es sich bei der (stornierten) Einmalzahlung um eine Witwenabfindung handelte.

Zahlung der Beiträge durch die Zahlstelle

Sofern im Einzelfall die Zahlstelle die Beiträge aus der Witwenabfindung abgeführt hat, würde eine Stornierung der Meldungen die systemseitige Rückabwicklung der Beitragszahlung verursachen. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, vorab mit der betroffenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Zuständigkeit für die Erstattung der Beiträge zu klären.

Ich gehe nicht ins Pflegeheim -Habe bessere Lösung -lach

So, meine Zukunft ist endlich geklärt! 😂“Ich gehe nicht ins #Altersheim!“ !!!

Wenn mich einmal meine Kinder nicht mehr persönlich brauchen, ziehe ich auf ein #Kreuzfahrtschiff. Die Gründe dafür hat mir unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt geliefert: „Die durchschnittlichen Kosten für ein Altersheim betragen 200 € pro Tag.“ Ich habe eine Reservierung für das Kreuzfahrtschiff „#Aida“ geprüft und muss für eine Langzeitreise als Rentner oder Rentnerin 135 € pro Tag zahlen (kein Witz !!!). Nach Adam Riese bleiben mir dann noch 65 EUR pro Tag übrig!!!

1. Ich habe mindestens 10 freie Mahlzeiten, wenn ich in eines der Bordrestaurants wackele, oder mir das Essen vom Room-Service auf das Zimmer, also in die Kabine, bringen lasse. Das heißt in anderen Worten: Ich kann jeden Tag der Woche mein Frühstück im Bett einnehmen.

2. Die „Aida“ hat drei Swimmingpools, einen Fitnessraum, freie Benutzung von Waschmaschine und Trockner und sogar jeden Abend Shows.

3. Es gibt auf dem #Schiff kostenlos Zahnpasta, Rasierer, Seife und Shampoo.

4. Das Personal behandelt mich wie einen Kunden, nicht wie einen Patienten. Für 15 € Trinkgeld extra pro Tag lesen mir die Stewards jeden Wunsch von den Augen ab.

5. Alle 8 bis 14 Tage lerne ich neue Leute kennen.

6. Fernseher defekt? Glühbirne kaputt? Die Bettmatratze ist zu hart oder zu weich? Kein Problem! Das Personal wechselt es kostenlos und bedankt sich für mein Verständnis.

7. Frische Bettwäsche und Handtücher jeden Tag sind selbstverständlich und ich muss nicht einmal danach fragen.

8. Wenn ich im Altersheim falle und mir eine Rippe breche, dann komme ich ins Krankenhaus und muss gemäß der neuen Krankenkassenreform täglich richtig draufzahlen. Auf der „Aida“ bekomme ich den Arzt kostenlos.

9. Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem zahlende Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes vom Personal bedrängt oder gar misshandelt worden wären. Auf Pflegeheime trifft das nicht im gleichen Umfang zu!!!

10. Nun das Beste: Mit der „Aida“ kann ich nach Südamerika, Afrika, Australien, Japan, Asien… wohin auch immer ich will. Darum sucht mich in Zukunft nicht im Altersheim, sondern „just call shore to ship“. Auf der „Aida“ spare ich jeden Tag 50 € und muss nicht einmal mehr für meine Beerdigung ansparen. Mein letzter Wunsch ist dann nur: Werft mich einfach über die Reling. Das ist nämlich auch kostenlos!!!

p.s.: Wenn Du mit von der Partie sein willst, besetzen wir einfach den ganzen Kutter!!!

Das wird lustig 😂😂😂

Wer macht mit? – Einfach den Beitrag teilen! 🙂

Anmerkung: An die rechtliche Vorsorge muss man natürlich trotzdem denken:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

Expertengespräch Betriebsrente als Sozialpartnermodell – Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das #Bundeskartellamt hat dem bAV-Konsortium von #Barmenia, #Debeka, #Gothaer, #Huk-Coburg und Die #Stuttgarter grünes Licht gegeben. Was die Versicherer nun planen, um Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge zu bringen.

Am Freitag, 7.7.2017 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), rund einem Monat nach dem Beschluss durch den Bundestag, auch den Bundesrat passiert. 

Diesen Anlass nutzten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Die Stuttgarter, um über die Genehmigung ihres Gemeinschaftsprojekts „Das Rentenwerk“ durch das Bundeskartellamt zu informieren.

Gemeinsam wollen die fünf genossenschaftlich geprägten Versicherer den Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Betriebsrente anbieten, die diese an ihre Bedürfnisse anpassen können. „Jetzt kommt Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge – hier haben bisher wenige Anbieter dominiert“, sagte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka.

Das #BRSG sieht auch ein Garantieverbot und damit eine „Enthaftung“ der Arbeitgeber vor. Laue weiter: „Wir sind überzeugt: Durch die neuen Anreize im Gesetz werden mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsorgen, gerade auch Geringverdiener. Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.“

Im September will sich „Das Rentenwerk“ mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu Experten-Gesprächen treffen. Durch Vorträge und Diskussionen soll herausgefunden werden, wie sich mit dem BRSG im nächsten Jahr das sogenannte Sozialpartnermodell in der Praxis gestalten lässt.

Einladung zu #Expertengespräche:

Impulse zur Umsetzung und Gestaltung des Sozialpartnermodells.

Die Reform der Betriebsrente ist beschlossen.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt ein historischer Paradigmenwechsel, der Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und damit auch Ihnen als Sozialpartner – viele neue Chancen eröffnet. Jetzt sind wir gemeinsam am Zug, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland neu zu gestalten.

Aber was bedeutet das konkret für Ihre Arbeit?

Welche Schritte sind jetzt notwendig? Und wie kann die neue Betriebsrente genutzt werden, um Ihre Mitglieder zu binden – und neue zu gewinnen? Diese und andere Fragen möchten wir gern mit Ihnen und renommierten Experten erörtern.

Das Rentenwerk lädt Sozialpartner und erfahrene Praktiker zu Experten-Gesprächen ein.

Das Rentenwerk wurde von fünf namhaften Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit initiiert, um Sie bei den Herausforderungen der neuen Betriebsrente zu unterstützen. Rechtzeitig vor den nächsten Tarifrunden finden deshalb unsere Experten-Gespräche statt, zu denen wir Sie sehr herzlich einladen. In Impulsvorträgen und Diskussionen werden wir Handlungsoptionen ausloten, die der Gesetzgeber nun eröffnet hat.
Experten-Gespräche

5. September 2017 – Berlin | Pullman Berlin Schweizerhof

Budapester Straße 25, 10787 Berlin
12. September 2017 Frankfurt am Main | InterContinental

Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 60329 Frankfurt

14. September 2017 – München | Platzl Hotel

Sparkassenstraße 10, 80331 München
Das Programm:
11.00 – 11.30 Uhr

Eintreffen – Austausch und erstes Kennenlernen

11.30 – 12.30 Uhr

10 Thesen zur tarifvertraglichen Umsetzung

12.30 – 13.30 Uhr

Der Spagat: Sicherheit und Rendite – kann ich beides haben?

Pause

14.00 – 14.30 Uhr

Der Schlüssel zu mehr Ertrag: Lean Administration

14.30 – 15.00 Uhr

Die 10 Gebote der Kommunikation zur reinen Beitragszusage

Pause

15.30 – 16.15 Uhr

Vom Wollen zum Wirken: Das Rentenwerk

16.15 – 16.30 Uhr

Checkliste zum „Mit-nach-Hause-Nehmen“

Ihre Sozialpartner-Rente auf Gegenseitigkeit.

Die Expertengespräche sind für:

-Arbeitgeber und deren Verbände

– Gewerkschaften und deren Verbände

http://dasrentenwerk.de/anmeldung/#anmeldung

#Debeka – Auf dem Weg zum #Gesundheitskonzern

Auf dem Weg zum Gesundheitskonzern: #Debeka will Mitgliedern mehr Gesundheitsdienstleistungen bieten.

Neu gegründetes Unternehmen #CareLutions soll mit speziellen Programmen Betreuung der Versicherten verbessern

Die größte Private Krankenversicherung in Deutschland wird ihren Mitgliedern in Zukunft über die reine Kostenerstattung hinaus verstärkt #Gesundheitsdienstleistungen anbieten. 

Damit will das Unternehmen allen Versicherten – ob krank oder gesund – über maßgeschneiderte Programme eine individuelle Betreuung ermöglichen und nutzt dabei auch neue Erkenntnisse der #Digitalisierung. 

Die #Debeka hat dafür jetzt zusammen mit den Partnern #ViaMed GmbH und – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundeskartellamt – Süddeutsche Krankenversicherung (#SDK) ein neues Unternehmen für #Gesundheitsmanagement gegründet, die CareLutions GmbH mit Sitz in #Stuttgart. 

Ziel der Gesellschaft ist es, eine bedarfsgerechte und effektive Versorgung von erkrankten Personen sicherzustellen sowie gesunde Menschen zu unterstützen, weiterhin gesund zu bleiben – sei es durch persönliche Leistungen, zusätzliche Services, bessere Vernetzung der Gesundheitsangebote oder auch durch digitale Unterstützung über spezielle #Apps oder Online-Angebote. 

Ansatzpunkte sind hier zum Beispiel klassische #Volkskrankheiten wie #Rückenschmerzen, die oft einen hohen Einsatz von #Schmerzmitteln erforderlich machen und zu #Arbeitsunfähigkeit führen, aber etwa auch Angebote von Zweitmeinungen bei bestimmten Erkrankungen und die Wahl des passenden Krankenhauses.

Koblenz (ots) –

– Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder

Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka Krankenversicherung, erläutert die Neugründung: „Unser Gesundheitswesen entwickelt sich rasant weiter. Daran wollen und müssen wir als größter privater Krankenversicherer aktiv und innovativ mitwirken. Wir sehen es als unsere Aufgabe, allen Versicherten konkrete Mehrwerte zu bieten und dabei die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Mit der Gründung von CareLutions gehen wir den Weg zu einem modernen Gesundheitskonzern konsequent weiter.“
CareLutions bietet die Gesundheitsdienstleistungen nicht nur den beteiligten Versicherungsgesellschaften, sondern allen Interessierten an. Das können private wie gesetzliche Krankenversicherer, aber auch Unternehmen aller Branchen sein, die sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern.

Die an dem neuen Unternehmen beteiligte ViaMed GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in Entwicklung und Durchführung kunden- und nutzenorientierter Dienstleistungen und Beratung im Gesundheitswesen. Dazu zählen die Bereiche Managed Care sowie Disease-, Health- und Qualitäts-Management mit dem Ziel, die Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen zu steigern. Bundesweit hat die Gesellschaft rund 50 Krankenkassen und Krankenversicherungen als Kunden – darunter auch bereits seit einigen Jahren die Debeka und die SDK.

OTS: Debeka Versicherungsgruppe newsroom: http://www.presseportal.de/nr/57398 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_57398.rss2

Vorsicht bei falscher Vorsorgevollmacht

Erbschleicher: Gefahren der Vorsorgevollmacht

Eigentlich ist die Idee gut: Wenn ein Mensch im Alter nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Geschäfte zu führen, kann er jemanden bestimmen, der das für ihn erledigt. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Seit 2004 propagiert die Bundesregierung dieses Instrument. Genauso wie die „gesetzliche Betreuung“, bei der sich ein vom Gericht bestellter, oft unbekannter Betreuer um einen nicht mehr geschäftsfähigen Menschen kümmert. Bei der Vorsorgevollmacht wählt man dagegen eine Person seines Vertrauens.

Ein interessanter Filmbeitrag ist im ARD bei Panorama ausgestrahlt worden.

Falsche Vorsorgevollmachten beinhalten z.B. oft keinen Kontrollbevollmächtigten. Empfehlenswert ist auch zu diesem Thema der Notfallordner von 

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

(ab 27,– Euro erhältlich).

Filmbeitrag Panorama: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Erbschleicher-Gefahren-der-Vorsorgevollmacht,altersvorsorge128.html
Starke Missbrauchsgefahr

Rund 2,5 Millionen Deutsche haben inzwischen eine solche Vollmacht erteilt – an Familienmitglieder oder andere nahe stehende Menschen. Ein Erfolg, der sicherlich auch in ihrer Einfachheit begründet liegt. Ein einfacher Schrieb genügt – wie eine Art Blankoscheck. Damit birgt eine Vorsorgevollmacht aber auch Gefahren, denn sie beinhaltet in der Regel zum Beispiel eine Kontovollmacht. Und wenn die Vollmacht notariell beurkundet ist, kann man damit sogar Häuser übertragen und verkaufen. „Eine Vorsorgevollmacht kann stark missbraucht werden“, sagt Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht. „Und da ist es nicht selten so, dass eine Vorsorgevollmacht die erste Stufe zur Erbschleicherei ist.“

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.