Rente + Gehalt + Aktivrente 2026: Neuer Rechner zeigt Steuer, Abgaben und Netto

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Der 1000Rechner.de wurde heute um ein weiteres Rechenmodul ergänzt:

Was passiert steuerlich und sozialversicherungsrechtlich, wenn jemand eine Altersrente bezieht und weiterarbeitet – oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzt? Die Auswirkungen lassen sich individuell berechnen.

Was berechnet dieser Rechner?

Der Rechner verbindet gesetzliche Altersrente und Arbeitslohn und zeigt für 2026 Steuerbelastung und Sozialversicherungsbeiträge getrennt nach Arbeitslohn und Rente. Bei Ehepaaren können Einkünfte des Ehepartners und die Zusammenveranlagung berücksichtigt werden.

Seit 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG: Nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze können bei einer begünstigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei bleiben. Die Steuerfreiheit beginnt erst im Folgemonat.

Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht hat, bekommt diese Steuerbefreiung noch nicht. Der Rechner berechnet zunächst die reguläre Steuer und zeigt, ab wann die Aktivrente frühestens möglich ist.

Zur Sozialversicherung: Vor der Regelaltersgrenze besteht bei einer Altersvollrente weiter Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in diesen Zweigen. Auf die Rentenversicherungsfreiheit kann verzichtet werden. Kranken- und Pflegeversicherung enden dadurch nicht automatisch.

Bei der Rente berücksichtigt das Modell Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Treffen Arbeitsentgelt und Rente zusammen, werden die Beiträge getrennt ausgewiesen.

Auch die Rentenbesteuerung wird berücksichtigt: Bei Rentenbeginn 2025 beträgt der Besteuerungsanteil 83,5 Prozent, bei Rentenbeginn 2026 84,0 Prozent. Der persönliche Rentenfreibetrag wird grundsätzlich aus dem ersten vollen Kalenderjahr nach Rentenbeginn ermittelt und danach als Euro-Betrag festgeschrieben.

Die Einkommensteuer wird nicht getrennt auf Rente und Arbeitslohn festgesetzt. Deshalb zeigt der Rechner zusätzlich eine rechnerische Aufteilung der Gesamtsteuer. Grundlage ist der Einkommensteuertarif 2026 mit 12.348 Euro Grundfreibetrag.

Beispiel: 2.200 Euro Altersrente plus 3.000 Euro Arbeitslohn. Vor der Regelaltersgrenze wird der Lohn regulär besteuert. Danach können bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben.

Direkt zum Rechner:

https://1000rechner.de/rente-gehalt-aktivrente-2026

#Aktivrente #Altersrente #RenteUndGehalt #Steuern #1000Rechner

Hinweis zu den Bildern:

Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder können mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen der Illustration und stellen keine realen Personen oder konkreten Einzelfälle dar.

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen