Renten-Schock 2027: Die 99,99-%-Teilrente wird zur Krankengeldfalle!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann,

Rentenberater (RDG)

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich für arbeitende Rentner eine wichtige Regelung. Wer bisher eine Altersrente von 99,99 Prozent bezogen hat, konnte damit unter bestimmten Voraussetzungen seinen Krankengeldanspruch sichern. Damit ist bald Schluss!

Was ändert sich 2027?

Bisher konnten Beschäftigte eine Teilrente von 99,99 Prozent beziehen und bei längerer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Krankengeld erhalten.

Ab 2027 gilt: Wer mehr als zwei Drittel seiner Altersvollrente bezieht, verliert den gesetzlichen Krankengeldanspruch.

Nur bei einer Teilrente von höchstens 66,66 Prozent kann der Krankengeldanspruch grundsätzlich erhalten bleiben.

Wichtig: Es gibt keinen Bestandsschutz! Auch bereits laufende Teilrenten sind betroffen.

Beispiel: 1.800 Euro Altersrente

Ein Rentner arbeitet weiterhin sozialversicherungspflichtig und hat Anspruch auf 1.800 Euro monatliche Altersvollrente.

Bei 99,99 Prozent erhält er 1.799,82 Euro.

Bei 66,66 Prozent sind es nur noch 1.199,88 Euro.

Unterschied: 599,94 Euro monatlich!

Wer seinen Krankengeldanspruch erhalten möchte, muss deshalb möglicherweise auf einen erheblichen Teil seiner laufenden Rentenzahlung verzichten.

Warum ist das gefährlich?

Bei längerer Krankheit endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers normalerweise nach sechs Wochen.

Wer dann eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln bezieht, erhält ab 2027 kein gesetzliches Krankengeld mehr.

Die Folge kann eine erhebliche finanzielle Versorgungslücke sein.

Was gilt bei der Pflege von Angehörigen?

Hier muss unbedingt unterschieden werden!

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, kann mit einer 99,99-%-Teilrente weiterhin zusätzliche Rentenansprüche durch Beiträge der Pflegekasse erwerben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die neue Krankengeldregelung beseitigt diesen Vorteil der Teilrente nicht.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer seine Teilrente zum 1. Januar 2027 ändern möchte, sollte rechtzeitig handeln.

Der Änderungsantrag sollte spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen.

Vorher sollten die finanziellen Auswirkungen mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung geprüft werden.

Mein Fazit

Die 99,99-%-Teilrente bleibt ein wichtiges Instrument der Rentengestaltung. Allerdings ist sie ab 2027 nicht mehr geeignet, den Krankengeldanspruch bei Weiterbeschäftigung zu sichern.

Wer weiterarbeitet, sollte seine Teilrente jetzt überprüfen!

Rechtsgrundlagen: § 42 SGB VI, § 50 SGB V, § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI.

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KI-Bilder-Hinweis: Die Fotos wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

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