Die Rentenlücke selbst ermitteln

Reicht sie oder reicht sie nicht, die Rente?


Ans Alter denken jüngere Menschen oft ungern. Wer jetzt schon wissen möchte, wie viel er später selbst privat vorsorgen muss, hat dazu mehrere Berechnungsmittel zur Auswahl.

 

Die gesetzliche Rente ist zwar sicher. Allerdings reicht das Geld meist nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. 

Deshalb sollte jeder privat vorsorgen. Um zu ermitteln, wie viel man für das Alter zurücklegen muss, sollte man seine Versorgungslücke errechnen. Dabei können Rentenlücken-Rechner helfen, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.

Als Faustregel gilt: 

Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus. 

Wer monatliche Einnahmen von rund 1500 Euro netto hat, braucht im Ruhestand demnach rund 1200 Euro pro Monat. 

Erster Schritt: 

Ein Blick auf die Rentenauskunft verrät, wie nah man mit der gesetzlichen Rente an diesen Betrag herankommt. Angenommen, die Rente liegt der Angabe zufolge voraussichtlich bei rund 1000 Euro, müsste man mindestens rund 200 Euro pro Monat durch eine private Vorsorge ausgleichen.

Zweiter Schritt:

Im zweiten Schritt sollte man seine Ausgaben zusammenrechnen. 

Drei Blöcke fallen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer an: 

  • – Krankenversicherung, 
  • – Wohn- 
  • – und Lebenshaltungskosten. 

Hinzu kommen Ausgaben zum Beispiel für Hobbys. 

Berufsbedingte Kosten wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung fielen im Alter hingegen weg. 

Wer die Ausgaben von seinen Einnahmen abzieht, erkennt, ob das Geld im Ruhestand reicht. 

Verbraucher sollten dabei jedoch immer einen Puffer einplanen, raten die Verbraucherschützer.

Wichtig:

Je nach Renteneintrittsalter und aktuellem Grundfreibetrag muss man die Rente unter Umständen versteuern, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 sind rund 14.500 Euro steuerfrei. 

Wer hingegen im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. 

Das gilt laut Bund der Steuerzahler aber nur, wenn man sonst keine weiteren Einnahmen hat.

Wer eine Altersversorung plant, sollte auch den Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung berücksichtigen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend ist!

Für die Altersversorgung gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • – private Vorsorge ohne Förderung: zB.: Eigentum, private Rentenversicherung 
  • – Private Vorsorge mit Förderung: Riesterrente, Rüruprente
  • – betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage

Bei Eigentum muss immer bedacht werden, dass das Eugentum auch älter wird und Renivierungskosten entstehen!

Die private Rentenversicherung wird aus dem Nettoeinkommen angespart, dafür aber bei der Rentenphase erheblich geringer besteuert!

Die Riesterrente wird zunächst aus dem Nettoeinkommen (abzüglich Zulagen) gezahlt, mit der Steuererklärung gibts dann oft noch eine Steuerrückerstattung. In der Leistungsphase wird die Rente dann voll bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Bei der Rüruprente gibts zunächst auch eine Steuerersparnis. In der Rente folgt dann die Besteuerung.

Bei der Betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Besteuerung auch mit der Rente.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erhebliche Verbesserungen eingeführt.

Informationen gibt es auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-zum-112018/index.php#771660a7c71078a12

Welche Form der Altersversorgung für wen richtig und am Besten geeignet ist, muss individuell aufgrund aller bestehenden und geplanten Lebensumstände errechnet werden.

Geeignet für die Beratung sind:

  • – Rentenberater
  • – oder auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Auf der o.g. Internetseite haben Sie auch die Möglichkeit, eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage zu stellen. 

Pflege von Eltern – Was ist zu beachten?

Ist ein Angehöriger für längere Zeit pflegebedürftig, können Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren, müssen aber mindestens 15 Stunden pro Woche weiter arbeiten.

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, bedeutet das für die ganze Familie eine große Herausforderung Dies Das gilt insbesondere für Familien, in denen nicht alle in der Nähe wohnen.             

Wenn die Eltern pflegebedürftig sind, ist das für die ganze Familie belastend – sowohl emotional als auch organisatorisch. 

Wo sollen die Eltern künftig wohnen? In der Nähe welcher Kindern? Oder in ihrem gewohnten Umfeld? 

Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Aber mit ein paar Anregungen von Experten lassen sich die wichtigsten Fragen etwas leichter klären.

Wo sollen die Eltern künftig wohnen?

„So lange derjenige noch Wünsche äußern kann, sollte es nach dem Willen des Betroffenen gehen“, sagt Christine Sowinski vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. 

So sieht es auch Ralph Schliewenz vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Er ist der Meinung, dass ältere Menschen sich meist in ihrem gewohnten Umfeld besser aufgehoben fühlen – eine bekannte Umgebung und soziale Kontakte sind Argumente 

„Einen alten Baum verpflanzt man nicht – da ist schon was dran.“

Was sollte man in Sachen Wohnort berücksichtigen?

Grundsätzlich gilt: „Wichtig ist, dass es ein Ort ist, wo man jemanden hat, der einen begleitet“, sagt Jeanette Kritzel, Pflegeberaterin beim Deutschen Roten Kreuz. 

Denn was nütze einem die schönste Einrichtung, wenn niemand zu Besuch kommt und man im Alltag auf sich alleine gestellt ist? 

Über weite Entfernungen wie zum Beispiel die von München nach Bremen seien etwa vier Besuche im Jahr realistisch. 

Natürlich könne man zusätzlich telefonieren oder sich schreiben, sagt Kritzel. Sie meint aber: „Die gegenseitige Bedeutung für den Alltag lässt sich über so eine Distanz kaum aufrecht erhalten.“ 

Dann wäre also wichtig, dass jemand anderes vor Ort ist, der sich auch im Alltag kümmern kann.

Wie verteilt man die Aufgaben unter Geschwistern?

Grundsätzlich ist es wichtig, miteinander zu sprechen und sich auszutauschen. 

Sowinski empfiehlt, einen Hauptansprechpartner in der Familie zu bestimmen, an den sich dann zum Beispiel Arzt und Einrichtung wenden können. Sonst gehen unter Umständen Informationen verloren. „Der hält dann alle auf dem Laufenden und darf natürlich auch Aufgaben an die anderen abgeben.“ 

Am Anfang sollte man versuchen, alle Geschwister zu beteiligen. „Wenn jemand nicht mitzieht, sollte man denjenigen nach einer Weile auch in Ruhe lassen, sonst macht man sich nur noch mehr Stress“, rät Sowinski.

Was tun, wenn es Ärger gibt?

Oft kochen in einer solchen Situation auch alte Konflikte wieder hoch – das Gerechtigkeitsempfinden unter Geschwistern ist oft sehr ausgeprägt und meist will niemand das Gefühl haben, am meisten zu machen. 

Wenn die Situation eskaliert, empfiehlt Sowinski eine Mediation in Anspruch zu nehmen, um die Situation im Interesse der Eltern zu klären.

Einer der Geschwister wohnt in der Nähe – muss der sich kümmern?

Derjenige ist zwar meist prädestiniert, sich zu kümmern, meint Schliewenz. „Von einer Selbstverständlichkeit darf man aber nicht ausgehen.“ 

Wer sich kümmert, sollten die Geschwister miteinander im Gespräch klären – auch, ob sich unter Umständen ein Ausgleich anbietet: „Wenn einer eher Zeit investieren kann oder durch räumliche Nähe präsenter sein kann, kann ein finanzieller Ausgleich sinnvoll sein“, sagt Schliewenz. Kritzel betont: Derjenige, der es sich zutraut und der es auch möchte, sollte die Betreuung übernehmen.

Was ist bei einer Erkrankung wie Demenz zu beachten?

In dem Fall sollten die Angehörigen sich unbedingt Hilfe holen und beraten lassen, rät Kritzel. Etwa bei der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft, in Pflegestützpunkten oder bei gemeinnützigen Trägern wie dem DRK. Laut Schliewenz sollte man sich nach spezialisierten Anbietern umsehen. Und es sei in so einem Fall noch wichtiger, den Betroffenen in seinem gewohnten Umfeld zu lassen: „Sonst verliert er vielleicht das letzte Bisschen Orientierung.“ Sowinski empfiehlt, bei der Wahl der Einrichtung auf ein gutes Beschäftigungsangebot zu achten. „Bei Demenz spielt Langeweile oft eine große Rolle“, erklärt sie. Das müssten gar keine großen Ausflüge sein, sondern besser etwas, was in der gewohnten Umgebung stattfindet und Spaß macht.

Was ist, wenn die Eltern ihre Wünsche nicht mehr äußern können?

Im besten Fall hat die Familie sich schon früh über eine solche Situation ausgetauscht und kennt dadurch die Wünsche der Betroffenen. Doch das ist längst nicht immer der Fall, weiß Kritzel. „Oft geht dann alles sehr schnell und man hat als Angehöriger gar nicht die Zeit, sich das lange zu überlegen.“ Sowinski rät für einen solchen Fall: „Wenn man nichts besprochen hat, sollte man sich drei, vier Einrichtungen anschauen, dann bekommt man ein Gefühl, was infrage kommt.“ Sie plädiert dafür, die Eltern in diesem Fall in die Nähe eines der Kinder zu holen. „Dann sind häufige Besuche möglich.“

Quelle: n-tv

Besonders sollte man darauf achten, dass auch eine Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht – in Kombinstion mit einer Betreuungsverfügung vorhanden ist.

Ansonsten kann es dazu kommen, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wird und die Angehörigen nichts mehr zu sagen haben.

Die Betreuungsverfügung ist dann wichtig, wenn zB. einer der Angehörigen gegen die Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht Protest einlegt und sogar Klage einreicht.

In diesem Fall muss das Betreuungsgericht die Wünsche der Betreuungsverfügung berücksichtigen. Die Betreuungsverfügung kann im übrigen auch noch in einem dementen Zustand erstellt werden.

Hilfreich ist hierbei auch der notfallordner-vorsorgeordner.de


Durch diesen Ordner kann eine geordnete Vorsorge geregelt werden. Neben den Dokumenten ist hier auch für Angehörige eine hervorragende Übersicht aller Verträge möglich. Der Notfallordner – Vorsorgeordner enthält auch viele Tipps zu den unterschiedlichsten Anlässen.