Alice Weidel: Steuerflucht, Faktenflucht – und unrechtmäßige Bundestagsabgeordnete?

Ein Beitrag von

Jennifer auf X

und

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

„Alice Weidel bricht das Interview ab, als sie mit Fakten konfrontiert wird. Sie lebt in der Schweiz und kassiert Geld aus Deutschland.

Keine Ausreden mehr, keine Lügen mehr – da bleibt nur die Flucht.

Wie meine Oma sagte: „Warum hat der Teufel seine Großmutter erschlagen? Weil ihm die Ausreden ausgingen.“ „

Quelle: https://x.com/diegruenefrau/status/1891926916371972493?s=46&t=i_A1VU9I3zDU1-of4q3DSw

Weitere Anmerkung von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Alice Weidel: Steuerflucht, Faktenflucht – und unrechtmäßige Bundestagsabgeordnete?

Alice Weidel sorgt wieder einmal für Aufsehen – diesmal nicht wegen populistischer Parolen, sondern wegen ihres Wohnsitzes und möglicher steuerlicher Tricksereien.

Alicechen Weidel AfD – Wenn ihr mal etwas nicht passt, dann könnte das auch mal so aussehen

Sie ist in Deutschland gemeldet, doch übernachtet vermutlich nur vielleicht 10 mal im Jahr in Überlingen.

Das könnte nicht nur steuerrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch ihre Berechtigung, als Bundestagsabgeordnete tätig zu sein, infrage stellen.

1. Steuerrechtliche Konsequenzen: Wohnsitz oder Steuerhinterziehung?

Laut § 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist eine Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie hier entweder einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat.

Doch was, wenn Weidel zwar in Deutschland gemeldet ist, aber ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in der Schweiz hat?

   •   Falls Weidel ihren Wohnsitz nur pro forma in Deutschland unterhält, könnte das auf eine Scheinwohnsitzmeldung hinauslaufen.

   •   Falls sie tatsächlich hauptsächlich in der Schweiz lebt, wäre sie dort unbeschränkt steuerpflichtig.

   •   Falls Deutschland dennoch Steuern von ihr verlangen kann, sie diese aber nicht korrekt zahlt, könnte das ein Fall von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sein.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz spielt hier ebenfalls eine Rolle. Entscheidend ist, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet – und der scheint klar in der Schweiz zu liegen.

2. Darf Weidel überhaupt noch im Bundestag sitzen?

Ein weiteres Problem stellt sich im Hinblick auf ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag.

Voraussetzungen für ein Bundestagsmandat

Laut § 15 BWahlG (Bundeswahlgesetz) kann nur gewählt werden, wer:

1. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist

2. Das 18. Lebensjahr vollendet hat

3. Seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

Falls Weidel also in Wahrheit gar nicht mehr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, wäre ihre Kandidatur und ihr Bundestagsmandat rechtlich fragwürdig.

3. Politische Konsequenzen: Mandatsverlust möglich?

Wenn sich herausstellt, dass Alice Weidel ihren Wohnsitz nur pro forma in Deutschland gemeldet hat, könnte das folgende Konsequenzen haben:

   •   Der Bundestag könnte ihr Mandat prüfen und ggf. aberkennen, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

   •   Ihre Gegner könnten eine Wahlanfechtung (§ 49 BWahlG) betreiben, falls sie ihren Wohnsitz nur zum Schein angibt.

   •   Im schlimmsten Fall könnte es sogar strafrechtliche Konsequenzen geben, wenn nachgewiesen wird, dass sie durch eine falsche Wohnsitzangabe rechtswidrig Diäten kassiert – denn ein Mandat bedeutet monatlich rund 10.300 Euro plus steuerfreie Pauschalen.

4. Fazit: Ein Fall für Steuerfahndung und Bundestagsverwaltung?

Sollte Alice Weidel tatsächlich hauptsächlich in der Schweiz leben, könnte das nicht nur steuerrechtliche Konsequenzen bis hin zur Steuerhinterziehung haben, sondern auch ihr Bundestagsmandat gefährden. Denn wer nicht in Deutschland wohnt, hat kein Recht, hier gewählt zu werden oder Diäten zu kassieren.

Es bleibt die Frage: Wann stellt der Bundestag die Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit als Abgeordnete?

Oder ist es mal wieder wie bei ihren Interviews – wenn die Fakten auf den Tisch kommen, bleibt nur noch die Flucht?

#Weidel #Faktenflucht #AfD #ZDF

PERFIDE! „SOS Demokratie“ – Wie die INSM mit Millionenkampagnen Wahlkampf und Wirtschaftspolitik verzerrt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Wahlkampfzeiten sind auch Hochzeiten für Lobbyakteure. Dabei fällt mir besonders die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) auf, die mit millionenschweren Kampagnen Einfluss auf die öffentliche Meinung nimmt. Ihre Botschaften erscheinen mir oft irreführend, rückwärtsgewandt und vor allem im Interesse einer wirtschaftlichen Elite, die Steuersenkungen für Reiche und Konzerne durchsetzen will.

Eine Lobbygruppe mit viel Geld, aber wenig Basis

Die INSM ist kein gemeinnütziger Verein, sondern eine PR-Organisation der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Ihr Ziel ist es, politische Diskussionen im Sinne der Wirtschaftslobby zu beeinflussen. Während zivilgesellschaftliche Bewegungen wie die Klimabewegung auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung setzen, erkauft sich die INSM einfach ihre Reichweite – mit teuren Werbekampagnen, großflächiger Außenwerbung im Regierungsviertel oder auffälligen Aktionen wie einem Lobby-LKW vor dem SPD-Parteitag.

Das aktuelle Beispiel ist die Kampagne „SOS Wirtschaft“, die mit dramatischen Bildern den vermeintlichen Untergang der deutschen Wirtschaft heraufbeschwört. Dabei wird nicht selten übertrieben oder sogar falsch dargestellt, wer von bestimmten Steuer- und Abgabenlasten betroffen ist. So behauptet die INSM beispielsweise, dass vor allem mittelständische Unternehmen und Freiberufler den Solidaritätszuschlag zahlen – obwohl in Wahrheit nur die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung davon betroffen sind.

Steuersenkungen für Wohlhabende – auf Kosten der Allgemeinheit

Die Forderungen der INSM lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Weniger Steuern und Abgaben für Konzerne und Vermögende, massive Kürzungen im öffentlichen Haushalt, weniger Klimaschutz.

Einige Beispiele:

   •   Der Solidaritätszuschlag soll gestrichen werden – obwohl er fast nur von Spitzenverdienern gezahlt wird.

   •   Unternehmenssteuern und der Spitzensteuersatz sollen weiter sinken, ohne dass klar ist, wie die dadurch entstehenden Haushaltslöcher gestopft werden sollen.

   •   Klimaziele werden als „Wirtschaftsbremse“ dargestellt, anstatt sie als wirtschaftliche Chance für Innovation und neue Märkte zu begreifen.

Diese Positionen decken sich erstaunlich gut mit den Wahlprogrammen von CDU, FDP und AfD. DIW-Chef Marcel Fratzscher hat CDU und FDP deshalb vorgeworfen, „unlautere Wahlversprechen“ zu machen, weil sie große Steuersenkungen in Aussicht stellen, ohne realistische Finanzierungsvorschläge zu liefern.

Klimaschutz als Feindbild

Erschreckend finde ich, wie die INSM immer wieder Klimaschutzmaßnahmen diskreditiert. Eine ihrer Standardaussagen lautet: „Deutschland allein kann das Weltklima nicht retten.“ Dieser Satz ist eine Nebelkerze – natürlich kann Deutschland nicht allein die Welt retten, aber das bedeutet nicht, dass wir nichts tun sollten. In Wahrheit dient diese Aussage nur dazu, Verantwortung abzuwälzen und den Status quo der fossilen Industrie zu zementieren.

Besonders brisant ist, dass UNITI, der Lobbyverband der Mineralölindustrie, ebenfalls beim von der INSM organisierten „Wirtschaftswarntag“ mitmischt. Hier zeigt sich ganz klar: Es geht nicht um „die Wirtschaft“, sondern um die Interessen einer ganz bestimmten Branche – nämlich derjenigen, die am meisten vom Verbrennerauto und fossilen Energien profitiert.

Die Nähe zur Politik – und das Geld der Arbeitgeberverbände

Dass die INSM in der politischen Debatte so viel Gehör findet, liegt auch an ihren Verbindungen zu einflussreichen Politiker:innen. CDU-Chef Friedrich Merz war in der Anfangszeit der INSM eng mit ihr verbunden. Beim CDU-Parteitag 2024 konnten sich Politiker:innen an einem INSM-Infostand fotografieren lassen – eine PR-Kampagne, die der Glaubwürdigkeit demokratischer Parteien schadet.

Dazu kommt: Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie, die hinter der INSM stehen, gehören zu den größten Parteispendern in Deutschland. Seit dem Bruch der Ampel-Koalition haben Gesamtmetall und regionale Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie über eine Million Euro an Parteien gespendet – hauptsächlich an CDU, CSU und FDP.

Fazit: Eine Lobby für die Reichen, nicht für die Wirtschaft als Ganzes

Die INSM verkauft sich als „Stimme der Wirtschaft“, doch in Wahrheit spricht sie nur für eine sehr spezifische Gruppe: für Konzerne, Superreiche und die fossile Industrie. Sie ist weder eine neutrale Instanz noch eine Organisation, die das Gesamtinteresse der Wirtschaft vertritt.

Mich ärgert, dass durch Kampagnen wie „SOS Wirtschaft“ die politische Debatte verzerrt wird. Während dringende wirtschaftliche Zukunftsfragen – etwa die Digitalisierung, die Energiewende oder die soziale Absicherung – auf der Strecke bleiben, fordert die INSM eine Politik, die vor allem die Wohlhabendsten begünstigt.

Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir solche Lobbykampagnen kritisch hinterfragen und uns nicht von teuren PR-Aktionen täuschen lassen. Eine faire wirtschaftliche Entwicklung gelingt nicht durch Steuergeschenke für Reiche, sondern durch eine gerechte Verteilung der Lasten und Investitionen in die Zukunft.

Steuerfrei und 100 % sicher: So schützen Superreiche ihre Millionen vor dem Fiskus!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

An der (Nicht)Versteuerung bestimmter Steuersparmodelle wollen FDP, CDU, CSU und AfD nichts ändern. Jedenfalls zeigen die Abstimmungen im Bundestag hier nichts gegenteiliges.

Zum vorlesen

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Link https://youtu.be/1C0SPwqwWpI?si=3xFW23lpjDjI4Uz1

Wer sein Geld bei der Bank anlegt, und dies in Form von Tagesgeld, Festgeld, ETF oder Aktien macht, bezahlt in der Regel derzeit einen Abgeltungssteuersatz von 25 %.

Ist das Einkommen sehr niedrig, dann besteht die Möglichkeit, dass man den Abgeltungssteuersatz nochmals reduziert, indem man in der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durchführen lässt (Paragraph 20 EStG).

Wer beispielsweise als Ehepaar ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro hat, und zusätzlich nochmals 14.000 € an Zinseinkünften hätte, muss für die Zinseinkünfte keine Steuern bezahlen. Man bekommt also in diesem Fall dann die gezahlte Abgeltungssteuer wieder zurück.

Wären die Einkünfte bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000, würde bei der Steuererklärung mit der Günstigerprüfung geprüft, ob der Abgeltungssteuer von 25 % reduziert werden kann.

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Bei Mieteinkünfte werden allerdings individuelle Steuersätze festgelegt. Eine günstige Prüfung gibt es hier nicht. Ebenso gibt es dir keine Abgeltungssteuer.

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Millionär mit einem Vermögen von zum Beispiel 10 Millionen oder gar Milliardär ist, kann seine Steuern nahezu auf 0 % drücken.

Wie dies funktionieren kann, zeigt der folgende Artikel.

Der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung ist. Es soll lediglich deutlich machen, wie Millionäre und Milliardäre an der Steuer vorbei Einkünfte erhalten können.

Und je nach Gestaltung kann damit sogar noch ein Teil der Erbschaftssteuer entfallen.

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Wie Multimillionäre und Milliardäre ihre Steuerlast auf null drücken können: Ein Blick auf legale Steuerstrategien

Das Thema Steueroptimierung bewegt viele Menschen, insbesondere wenn es um Vermögen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe geht. Während Angestellte oft kaum Möglichkeiten haben, ihre Steuerlast zu senken, stehen vermögenden Familien ganz andere Wege offen. Ein Modell, das häufig in Steuerkreisen diskutiert wird, ist die Nutzung von Kapitalgesellschaften im Ausland, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Im Folgenden wird ein solches Beispiel detailliert dargestellt.

Das Prinzip der Steuervermeidung – Schritt für Schritt erklärt

1. Die Ausgangssituation: Ein vermögender Vater und sein volljähriges Kind

Wir stellen uns vor, dass ein Multimillionär sein Vermögen in Deutschland in klassischen Anlageformen wie festverzinslichen Wertpapieren, Festgeld oder Tagesgeld anlegt. Diese Anlageformen generieren Zinserträge, die normalerweise in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen.

Der Multimillionär hat ein volljähriges Kind, das über Zeit und Interesse verfügt, eine Rolle in diesem Prozess zu übernehmen.

2. Gründung einer Firma im Ausland

Das volljährige Kind gründet eine Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die VAE sind bekannt für ihre steuerlichen Vorteile: In vielen Fällen fallen dort keine Unternehmenssteuern an. Das Unternehmen des Kindes gibt an, eine Software entwickelt zu haben, mit der beispielsweise Zinsen und Zinseszinsen professionell berechnet werden können – im Grunde eine einfache mathematische Anwendung, die jedoch als Dienstleistung verkauft wird.

3. Der Verwaltungsvertrag zwischen Vater und Sohn

Nun schließt der Vater einen Vertrag mit der Firma seines Sohnes ab. Der Vertrag regelt, dass das Unternehmen des Sohnes künftig die Verwaltung des Vermögens des Vaters übernimmt. Dafür zahlt der Vater der Firma des Sohnes ein jährliches Honorar. Da der Sohn über seine Firma selbst festlegt, wie hoch diese Verwaltungsgebühr ausfällt, lässt sich der Gewinn gezielt steuern.

Ein entscheidendes Detail: Diese Verwaltungsgebühr entspricht nahezu exakt den jährlichen Zinserträgen des Vaters – abzüglich eines kleinen Restbetrags, z. B. 15.000 €.

4. Steuerliche Auswirkungen in Deutschland

In Deutschland muss der Vater nur noch für den übrig gebliebenen Betrag (hier: 15.000 €) Steuern zahlen. Allerdings profitieren Ehepaare in Deutschland von einem Steuerfreibetrag von 2.000 € auf Kapitaleinnahmen. Der steuerpflichtige Betrag sinkt dadurch weiter.

Die große Mehrheit der Zinserträge fließt jedoch über den Verwaltungsvertrag in Form von “Kosten” an die Firma des Sohnes in den VAE – und bleibt somit von deutschen Steuern verschont.

Warum funktioniert dieses Modell?

Das Modell beruht auf der Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Verrechnung von Kosten zulässt. Entscheidend ist, dass:

1. Der Verwaltungsvertrag formal korrekt ist und tatsächlich eine Leistung erbracht wird (auch wenn diese minimal sein kann).

2. Die Gesellschaft in den VAE steuerlich begünstigt ist, sodass die Gewinne dort nahezu steuerfrei verbleiben.

3. Der Vater offiziell nicht auf das Geld zugreift, sondern dieses formal über das Unternehmen des Kindes verwaltet wird.

5. Der langfristige Effekt: Übergabe des Vermögens ohne Erbschaftssteuer

Ein weiterer Vorteil dieses Modells zeigt sich beim Erbfall. Stirbt der Vater, wurde ein großer Teil seines Zinsvermögens bereits “verrechnet” und befindet sich faktisch im Besitz der Firma des Kindes. Da es sich nicht mehr um Privatvermögen handelt, sondern um Firmenguthaben im Ausland, kann eine Belastung durch Erbschaftssteuer deutlich reduziert oder sogar vollständig vermieden werden.

Kritik und Risiken des Modells

Obwohl dieses Modell auf legale Weise funktioniert, gibt es Kritikpunkte:

   •   Moralische Bedenken: Kritiker werfen solchen Steuerstrategien vor, dass sie zwar legal, aber nicht gerecht seien. Während Normalverdiener jeden Cent versteuern müssen, nutzen Superreiche komplexe Konstrukte, um ihre Steuerlast drastisch zu senken.

Moral sollte nicht erst 10 Minuten vor dem Tod beginnen!

   •   Steuerliche Nachprüfung: Finanzämter könnten bei derart konstruierten Verträgen genau hinsehen. Es besteht das Risiko, dass solche Konstruktionen als steuerliche Gestaltungsmissbräuche eingestuft werden, wenn sie nur dazu dienen, Steuern zu sparen, ohne eine echte Geschäftsbeziehung darzustellen.

   •   Änderungen in der Gesetzgebung: Staaten wie Deutschland verschärfen zunehmend ihre Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht und setzen auf den Informationsaustausch zwischen Ländern.

Fazit: Steuervermeidung als strategisches Spiel

Das Beispiel verdeutlicht, dass es für vermögende Familien mit dem nötigen Wissen und den richtigen Kontakten möglich ist, ihre Steuerlast nahezu auf null zu senken. Dieses Modell zeigt eindrücklich, wie internationale Firmennetzwerke genutzt werden können, um Vermögen von der Steuerpflicht in Deutschland abzuschirmen. Es bleibt jedoch eine politische Frage, ob und wie solche Konstrukte künftig reguliert werden, um Steuerschlupflöcher zu schließen und ein gerechteres Steuersystem zu schaffen.

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Möglichkeit 2:

Hier noch eine 2. Gestsltungsmöglichkeit, wenn Dein Vetmögen jetzt beispielsweise 10 Millionen € beträgt.

Modell: “Stiftung und internationale Holdingstruktur”

1. Gründung einer Stiftung im Ausland

Eine Stiftung ist eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Sie kann steuerlich begünstigt werden, wenn sie in Ländern gegründet wird, die keine oder nur geringe Steuern auf Kapitalerträge erheben. Länder wie Liechtenstein, Malta oder Panama bieten solche Rahmenbedingungen.

Warum eine Stiftung?

   •   Dein Privatvermögen wird rechtlich von dir “getrennt”.

   •   Die Stiftung wird Eigentümerin deines Vermögens (z. B. der 10 Millionen €).

   •   Kapitalerträge gehören dann nicht mehr dir persönlich, sondern der Stiftung.

   •   Als Gründer kannst du durch Satzung regeln, dass du oder deine Nachkommen dauerhaft Begünstigte seid.

2. Holdinggesellschaft für Investments

Neben der Stiftung kannst du eine Holdinggesellschaft gründen, z. B. in den Niederlanden oder Luxemburg. Diese Holding kann genutzt werden, um in verschiedene Anlageklassen zu investieren:

   •   Aktien

   •   Immobilien

   •   Unternehmensbeteiligungen

Warum eine Holding?

   •   Gewinne aus Aktienverkäufen oder Immobilienverkäufen können innerhalb der Holding häufig steuerfrei oder zu einem reduzierten Steuersatz reinvestiert werden.

   •   In vielen Ländern fallen keine Dividenden- oder Abgeltungssteuern an, wenn Gelder innerhalb der Holding verbleiben.

3. Investition über Fonds oder Offshore-Vermögensverwalter

Zusätzlich könntest du einen Teil deines Vermögens über Fondsstrukturen investieren:

   •   Private Equity Fonds: Diese Fonds sammeln Kapital und investieren es steuerlich optimiert in Unternehmen.

   •   Immobilienfonds in Steuerparadiesen: Diese Fonds erzielen Mieteinnahmen und verkaufen Immobilien oft steuerfrei.

Da diese Fonds in Ländern mit niedrigen Steuersätzen sitzen, bleibt mehr Gewinn erhalten.

4. “Family Office” für laufende Verwaltung

Wenn du die laufende Verwaltung und Auszahlung der Gewinne brauchst, könntest du ein eigenes „Family Office“ oder ein Unternehmen gründen:

   •   Das Unternehmen übernimmt die Verwaltung deines Stiftungsvermögens.

   •   Ein Teil der Gewinne kann als Aufwand für das Family Office gelten und so versteuert werden, dass es möglichst steuerfrei bleibt.

   •   Auszahlungen an dich könnten über ein Gehalt, Dividenden oder Darlehen erfolgen – oft zu weitaus günstigeren Steuersätzen.

Beispiel: Schritt-für-Schritt-Plan

1. Du gründest eine gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein oder Malta.

2. Die Stiftung hält 10 Millionen € in einer Holding.

3. Die Holding investiert in Aktien, Immobilien oder Anleihen.

4. Gewinne verbleiben steueroptimiert innerhalb der Holding und werden reinvestiert.

5. Du selbst kannst laufend Entnahmen vornehmen, indem die Stiftung dir z. B. ein zinsloses Darlehen gewährt oder dir regelmäßige Leistungen auszahlt.

Steuerliche Vorteile

   •   In vielen Ländern fallen auf Stiftungserträge keine oder nur sehr geringe Steuern an.

   •   Kapitalerträge können im Holdingkonstrukt steuerfrei bleiben.

   •   In Deutschland müsstest du auf Entnahmen unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen.

Wichtige Punkte zur Umsetzung

   •   Sorgfältige Planung: Die Verträge und Satzungen der Stiftung müssen wasserdicht sein.

   •   Rechts- und Steuerberatung: Ohne juristische Beratung können Fehler entstehen, die teuer werden.

   •   Rechtskonformität: Achte darauf, dass alle Finanzflüsse gemeldet werden, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

   •   Gemeinnütziger Anteil: Wenn ein Teil der Stiftungsgelder für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt wird, verbessert das die steuerliche Bewertung.

Fazit

Eine Kombination aus einer Stiftung, einer Holdinggesellschaft und steuerbegünstigten Fondsinvestments könnte dir ermöglichen, deine Steuerlast erheblich zu senken. Je nach Konstruktion kannst du durch kluge Verrechnung und den Einsatz internationaler Möglichkeiten nahezu steuerfrei agieren. Aber Achtung: Dieser Ansatz erfordert eine langfristige Planung und Disziplin sowie umfassende Kenntnis der steuerlichen Regelungen.

Hast du bereits eine konkrete Vorstellung, in welche Anlageklassen du investieren möchtest, oder möchtest du dich noch inspirieren lassen?

Schon längst werden solche Steuersparmodelle genutzt.

Bekannt sind solche Gestaltungsmöglichkeiten ja auch allen Wirtschaftsanwälten.

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Ups, da fällt mir gleich Friedrich Merz wieder ein.

Ist der nicht Wirtschaftsanwalt und verfügt über 12 Mio. Euro Vermögen?

Friedrich Merz
Ein Herz für Kinder?

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Übrigens könnte der Gesetzgeber hier Schranken einbauen.

Allerdings sind die Parteien CDU, CSU, FDP und auch die AfD gegen steuerliche Hürden, denn selbstverständlich will man nicht den Multimillionären und Milliardären nicht in die Taschen greifen.

Steuern Sparen Ja, aber bitte nicht auf „0“ drücken.

Auch die Gemeinschaft (Staat) braucht Steuereinnahmen für die vielfältigen Aufgaben.

Deshalb: Steuern sparen auf steuerlich, rechtlich und moralisch vertretbaren Weg, ist in Ordnung.

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