Ein mutiger Beitrag, den alle Demokraten unterstützen!
von
Entmenschlichung als Versprechen
Sehr geehrter Herr Höcke,
Ihre Forderung nach einem Rauswurf von Millionen und der radikalen Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts ist unsäglich. Die Idee, Menschen vor die Wahl zu stellen, entweder ihre doppelte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder das Land zu verlassen, ist absolut realitätsfern. Entsetzlich Ihre Worte, die Menschen wie mich, mit mehr als einer Staatsangehörigkeit, vor eine Wahl stellen wollen, die keine ist. Ihre Vorstellung, dass man entweder „Italiener oder Türke oder Deutscher“ sein kann, zeigt eine dumme Simplifizierung komplexer Identitäten. Ihre Politik der Ausgrenzung und Spaltung, ist eine klare Absage an die moderne, vielfältige Gesellschaft, in der wir leben möchten.
Sie behaupten, dass Menschen „nur eine Loyalität“ haben könnten. Dies ist eine überholte und simplifizierende Sichtweise, die die Komplexität menschlicher Identitäten ignoriert. Ihre Forderung beweist ihr absolutes Unverständnis für die Grundlagen unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.
Sie irren sich gewaltig, wenn Sie glauben, dass Menschen wie ich, die zwischen verschiedenen Staatsbürgerschaften wählen können, in einem von der AfD regierten Deutschland bleiben würden. Ein Land, das Rassismus, Frauenverachtung und generelle Menschenfeindlichkeit zur Tagesordnung macht, ist kein Land, in dem wir leben möchten. #NieWiederIstJetzt
Die Aussage Ihres Kollegen, René Springer: „Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.“ ist absolut inakzeptabel. Sie ist nicht nur unmenschlich, sondern steht im direkten Widerspruch zu unserem Grundgesetz.
Ihre Vision für Deutschland ist eine, die ich und viele Millionen entschieden ablehnen. Wir werden nicht zulassen, dass Ihre rückwärtsgewandte und ausgrenzende Politik das Land definiert, in dem wir leben.
Unsere Antwort ist klar: Wir werden unsere Fähigkeiten und unsere Kreativität dort einbringen, wo sie wertgeschätzt werden – und das ist definitiv nicht ein von der AfD regiertes Deutschland. Wir haben diese Wahl, und wir werden sie nutzen. #WirSindDieBrandmauer
Noch genießen wir die #Freiheit und die Werte einer liberalen #Demokratie in Deutschland. Viele von uns sind bereit, dafür zu kämpfen, dass dies so bleibt. Doch sollten Sie und Ihre Gesinnungsgenossen an die Macht kommen, wähle ich persönlich lieber ein Leben von Sozialhilfe in Kanada als eines im Wohlstand in einem von Ihnen geprägten Deutschland. #NoAfd
„Hochachtungsvoll“,
Ich bin Patricia Hinsen-Rind, CEO der Englisch nach Maß GmbH und schreibe über Themen rund um Bildung und Gesellschaft. Folgt mir für mehr Wissen.
Mein Einsatz für Demokratie und Freiheit ist eine Herzensangelegenheit. Deswegen bitte ich um euere Unterstützung, um Bewusstsein zu schaffen und Wissen zu verbreiten. Das Teilen dieses Beitrags und/oder des Links wäre eine großartige Hilfe.
Ich selbst bin zwar Deutscher, wenn aber jemals diese Partei an die Macht kommen würde, dann nicht durch eine demokratische Wahl. Wir sind zu viele Demokraten, die auch die Demokratie verteidigen.
Übrigens gilt auch:
Dass ich Deutscher bin liegt nur daran, dass ich zufällig hier geboren wurde, das Glück hatte:
– keine Eltern in Afrika hatte
– immer etwas zu Essen hatte,
– eine gute Schulbildung im Angebot war
– in meiner Geburtsregion zu dieser Zeit Frieden herrschte.
Für diese Voraussetzungen hatte ich keinen Beitrag selbst geleistet. Das war einfach mein Glück!
Damit dies aber so bleibt, das ist auch meine Verantwortung und meine Pflicht mich dafür einzusetzen!
Wie kommt jemand auf die Idee, Millionen Menschen aus Deutschland nach Afrika deportieren zu wollen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger“? Welche Weltanschauung steckt dahinter?
Weltanschauungen verdanken sich der Fähigkeit die Welt in ihrer Gesamtheit wahrzunehmen und in sprachliche Begriffe zu fassen. Was wir sehen und als etwas begreifen, verdankt sich aber nicht nur dem Gegenstand der Wahrnehmung, sondern ebenso unserer Perspektive, unserem Standpunkt und unseren Vorstellungen.
Was wir sehen, zeigt sich in dem Licht, in dem wir es sehen oder sehen wollen.
Wer sich die Frage stellt, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“ und dabei bestimmte Gruppen der Bevölkerung als Bedrohung identifiziert, dessen Blick folgt einem Skript, das der Wahrnehmung vorausgeht.
Er stattet ganze Menschengruppen mit Stereotypen aus, denen sie nicht entgehen können.
Um dieses Skript ging es auf dem Potsdamer Geheimtreffen, das ein Bedrohungsszenario entwickelte, das Grundlage für die Mobilisierung einer politischen Bewegung sein soll. Es beruht auf Vorurteilen und sein wesentlicher Antrieb ist Hass gegen Andere.
Hass ist nicht blind, wie es die Wut sein kann. In ihm vereinigen sich unbedingter Vernichtungswillen und kühl-disziplinierte Planung. Hass erfüllt sich in einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung: Diejenigen, gegen die sich der Hass richtet, werden mit den Stereotypen ausgestattet, durch die sie in ihrer Individualität unkenntlich gemacht werden. Das Objekt des Hasses kann diesen Stereotypen nicht entgehen. Es wird als „arbeitsscheu“, „minderwertig“ oder „asozial“ konstruiert und gilt als Bedrohung für die Allgemeinheit. Diejenigen, die mit diesen Attributen ausgestattet werden, die kann man, so schreibt Emcke, „straflos denunzieren oder missachten, verletzen oder töten“. Man kann sie sogar buchstäblich, nachdem man sie in die Gaskammer geschickt hat, zu Seife und Lampenschirmen verarbeiten oder ihre Haare und Goldzähne als Rohmaterial wiederverwenden.
1983 veröffentlichte der englische Musiker Mike Oldfield den Song Shadow on the Wall. Das dazugehörige Video zeigt Roger Chapman als Gefangenen in einer Zelle, der vor seinem Schattenbild an der Wand sitzt und insistierend den Satz „Shadow on the Wall“ herausschreit. Wie in dem Höhlengleichnis von Platon ist sein Schatten Projektionsfläche für alles, was die in ihm sehen, die zwischen der Wirklichkeit und ihrem Schatten keinen Unterschied machen. Der Gefangene hat in den Augen seiner Peiniger seinen Status als Individuum eingebüßt. Er wendet sich mit einer bitteren Anklage gegen seine Unterdrücker: „Treat me like a prisoner Treat me like a fool Treat me like a loser Use me as a tool Face me ’til I’m hungry Push me in the cold Treat me like a criminal Just a shadow on the wall!“
Quelle: Sinapius, Peter (2023): Vom Hinsehen und vom Wegsehen. Soziale Praktiken im Nationalsozialismus. Gießen: Psychosozial-Verlag
Gertrude Lübbe-Wolff (Richterin am BVerfG 2002-2014; emeritierte Professorin für ÖffR an der Uni Bielefeld):
„Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, Verfassungsfeinden mehrere Grundrechte zu entziehen. Im Fall des Thüringer AfD-Chefs halten viele dies für zu riskant. Sie irren.“
Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, Verfassungsfeinden mehrere Grundrechte zu entziehen. Im Fall des Thüringer AfD-Chefs halten viele dies für zu riskant. Sie irren.
Da mein Artikel zur AfD & Höcke mit Zitaten dessen wohl als Hassrede oder Falschinformationen gemeldet und entfernt wurde, 2. Versuch, jetzt alle Zitate mit Quellenangabe/Links.
Vorab, Höcke darf rechtlich als das bezeichnet werden, was er ist: ein Faschist (Quelle: https://lnkd.in/dFR_cKf3 )
Er sieht sich als „Zuchtmeister“, der den „Stall ausmistet“ mit „wohltemperierter Grausamkeit“. (Quelle: https://lnkd.in/dx88Rf8U )
Sein Zukunftsbild ist klar: „Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen.“
Und den Weg dahin, hatte er vor 5 Jahren bereits vorgezeichnet: „Überlegung über ein Zusammengehen oder Koalieren mit Teilen des politischen Establishments setzt deren Läuterung und prinzipielle Neujustierung voraus. Das ist erst zu erwarten, wenn das Altparteienkartell unter der steigenden Krisenlast zerbrochen ist.“ (Quelle & weitere Zitate unter https://lnkd.in/dFvjSNrG )
Dieser Faschist wird potentiell Ministerpräsident Thüringens. Mittlerweile drei AfD Landesverbände werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, weitere sind unter Beobachtung (Quelle: https://lnkd.in/diJU_yRC )
Als jetzt in Leipzig (!) Zehntausende auf die Straße gingen, in der #Dämmerung ihre Handylichter einschalteten und „Alle. Zusammen. Gegen den #Faschismus“ skandierten, war das wahrlich ein Gänsehaut-Moment. Am gleichen Tag erfuhr ich, wie sehr die ansonsten stets taffe #Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung plötzlich Angst hat, ja wie gelähmt davon ist – ihr Sohn hat nämlich seit der Geburt eine Behinderung.
Und sie befürchtet, dass wenn die Braunen wieder Oberwasser bekommen in diesem Land, werden sie eines Tages ihren Sohn holen. Weil Rechtsextremisten dann entscheiden, was ein lebenswertes Leben ist. Gegen diese #Angst hilft kein Anreden, kein gut Zureden. Sie ist da. Viele spüren sie still. Viele können sie nicht artikulieren. Und diese Angst wird mit jeder neuen Drehung von Perversion seitens der AfD & anderer Rechtsextremisten größer. Sie spielen förmlich damit. – Und Millionen Menschen in Deutschland, die nicht in das Weltbild passen, werden unruhig.
Diese Angst ist aber auch da, weil wir ihr den Platz einräumen. Weil wir wie das Kaninchen vor der Schlage nun auf jedes Zischen der Rechten mit großen #Schlagzeilen reagieren, als sei es geradezu übermächtig (mein Ansatz wäre ja immer noch, die AfD aus den Medien zu verbannen!). Wir sollten dieser Angst selbstbewusst entgegentreten, sie sogar ganz dringend an die Rechtsextremisten zurückspiegeln. Wer Nazi ist, soll Angst in diesem Land haben – nämlich dass wir ihn (wie würde es ein AfDler sagen?) „jagen“ werden. Mit unseren Gesetz, mit der Polizei und mit unserem #Anstand sowie unserer #Solidarität, die wir in Sprechchören in Leipzig, aber auch überall sonst in Deutschland spüren können.
Klare Kante heißt auch: Nazis werden nicht bedient in Cafés, Nazis bekommen keine Pakete zugestellt, keine Tagungsräume. Mit Nazis paktiert man nicht. Keine #Toleranz den Intoleranten, hat Karl Popper schon gesagt. Wer Nazi ist, soll zittern. Vor der schieren Masse an Menschen, die – wenn er was sagen will – rufen: „Mund halten!“
Da sind wir dann alle gefordert. Das können nicht einzelne stellvertretend übernehmen, so sehr man gern #Verantwortung sonst abgibt. Zumal die Betroffenen, die eh eine große psychologische Last tragen, oft am Limit ihrer Kräfte sind. Wir, die wir uns nicht im ersten Moment zur „gefährdeten Gruppe“ rechnen, müssen ran. Und dürfen dabei keine kleinliche „Kosten-#Nutzen-Rechnung“ aufstellen. Wir machen das erst mal für andere. Und letztlich auch für uns. Wir sind die #Brandmauer.
dasselbe geht mir inzwischen auch so… habe zwei geistig behinderte Kinder… und eine Afrikanische Ehefrau… also genau, das, was diese Nazi-Banden als Feindbild haben… wo ich das Interview mit B.H. gehört habe, musste ich erstmal überlegen, ob ich in 2023 bin… T4 hatte ich gerade studiert – Vergasung von minderwertigem Leben… da fragt man sich, wo es sich ungefährlicher lebt… Dann der Massenaufmarsch in Rom mit deutschem Gruß… dann Fr. W., die sagte… sollen sie doch Bambule machen… während sie Selfies mit ihren Bauernfreunden machte… der Propagandakrieg nimmt neue brutalere Formen an… bis es wieder Tote gibt… dann schreien sie wieder… wie konnte das passieren? Weil ihr Dummköpfe verharmlost und ignoriert habt!
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#thehuntison
Mein Sohn ist seit Geburt auf einem Ohr schwerhörig. Er erlebt viel Unterstützung durch Frühförderung, einen inklusiven Kindergartenplatz, mehr Betreuer als im normalen Schlüssel (profitieren alle Kinder von). Als Herr Höcke im MDR Fernsehen gemütlich zur Mittagszeit vom Ende der Inklusionsideologie und weiterem rassistischem Dreck skandierte, ist mir eine Angst begegnet die ich sonst nur aus den Erzählungen meiner Eltern kannte. Diese waren Kinder im Krieg und oft war das Nichtgesagte über die Verwandten die nicht zurückgekommen sind, die „Kinderlandverschickung“ und ähnliches viel viel lauter, als man ahnen konnte. Ihr Posting ist für mich daher ergreifend, ich hätte nie gedacht das wir in DE wieder solche Momente erleben können. Das erschien mir einfach gar nicht denkbar. Nun ist es zurück das faschischiste Gespenst. Und aus ganzer Überzeugung kann ich nur bekräftigen. Ende mit der Tolerenz den Intoleranten gegenüber.
#niewieder #noafd #wirsindmehr
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Danke!
Und klare Kanze heißt meiner Meinung nach auch: Man übernimmt nicht rechtsextreme Forderungen und normalisiert sie dadurch. Man kommt Nazis nicht politisch entgegen. Man gibt ihnen keine Ämter. Man finanziert nicht ihre Stiftungen. Man verbeamtet sie nicht.
Man spürt auch die Angst der Politiker*innen. Gerade die müssen jetzt eine konstruktive Agenda umsetzen, statt den Umfragen hinterherlaufen.
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Meera Leilani Zaremba absolut – denn dann passiert das:
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Nach der Correctiv-Recherche wird womöglich so langsam immer mehr Menschen klar, dass die AfD nicht vorhat, nur die »unliebsamen« Ausländer aus Deutschland rauszuwerfen. Sondern schlicht und ergreifend alle, die nicht Müller, Meier, Schmitz heißen und »deutsch« aussehen. Björn Höcke hatte ja schon gesagt, dass die »richtigen Deutschen« sich erkennen werden.
Nein, es werden auch der nette Gemüsehändler um die Ecke, die Bäckersfrau, die sympathische Pflegekraft und die engagierte Ärztin, der freundliche Feuerwehrmann und die Familie aus dem Kindergarten, jede Menge Arbeitskollegen und womöglich auch Freunde und Bekannte direkt mit rausgeworfen.
Die Familie, die man noch für ihr Engagement für ihr behindertes Kind bewundert hat und bei der man gesehen hat, wie großartig es sich entwickelt, wird betroffen sein. Eine Unternehmen wie auticon, deren Belegschaft aus fast 80 Prozent Asperger-Autisten besteht, muss vielleicht schließen.
Ich denke, jeder von uns wird solche Beispiele um sich herum finden, bei denen jeder sofort sagen würde: Ja, aber die doch nicht, die haben doch mit diesen anderen nichts zu tun.
Stimmt, ist aber der AfD egal. Denn sie haben die falsche Hautfarbe, den falschen Namen und die falsche Religion.
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Und bitte in der Aufzählung alle anderen nicht vergessen, die „falsche“ politische Auffassungen/Haltungen haben (Max Mustermann/Erika Musterfrau). Die würden nach der „Machtergreifung“ auch bald „verschwinden“.
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Die AfD leugnet nicht einmal dieses „geheime Treffen“.
Alice Weidel rechtfertigt die Teilnahme ihres persönlichen Mitarbeiters damit, dass er „nur“ ein neues „Social Media“ Konzept vorgestellt hätte.
Und auch dies muss den Verfassungsschutz aufhorchen lassen. und auch die Datenschutzbeauftragten!
Was hat die Deportation mit einem SocialMedia Projekt denn zu tun?
Vielleicht:
– die Anzeige von Bürgern, die einen deutschen Pass haben, aber die Vorfahren keine Deutschen waren?
– Meldung von Bürgern, die nicht die AfD wählen?
Es erinnert mich an eine Geschichte aus unserer Familie.
Eine befreundete Familie von meinen Großeltern (Großmutter) hatte einem Stuttgarter Pfarrer gebeichtet, dass eine andere Familie einen halbjüdischen Ehemann hat.
Sie fragte auch den Pfarrer, ob man da nicht helfen kann, damit ihm nichts passiert.
Zwei Tage später wurde der Mann von der Gestapo abgeholt. Er wurde nie wieder gesehen.
Das führte damals zu einer Reihe von Kirchen austreten
Nie wieder Nazis, die vorschreiben, wer deportiert werden
Beitrag von Werner Hoffman
Als Demokrat bekomme ich richtige Bauchschmerzen, wenn die AfD neue Wörter erfindet, die es letztendlich schon einmal im 3.Reich in abgewandelter Form gab.
Ich meine das Wort
ReMigration.
So harmlos sich das zunächst anhört, man könnte auch das harmlosere Wort Zwangsrückgührung nutzen.
Oder auf das Wort Deportation!
Nun, das Wort erinnert vielleicht zu stark an Konzentrationslager.
Wenn jedoch die AfD nur noch Bio-Deutsche in Deutschland will, dann würde etwa die Hälfte ausgewiesen. Und die Deutschen, die zwar einen deutschen Personalausweis haben, aber Vorfahren aus anderen Ländern haben, kommen dann wohl in Umerziehungslager?
Denn Menschen mit deutschen Personalausweis haben kein Recht in einem anderen Land aufgenommen zu werden.
Es ist Hetze der übelsten Art, was die AfD, Neonazis und die teilnehmenden Mitglieder der WERTEUNION geplant haben.
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Beitrag von
Ich bin keine Politikerin. Ich bin keine Politikwissenschaftlerin.
Aber ich forsche dazu, was Gesellschaft mit unserer psychischen Gesundheit machen kann und beschäftige mich somit jeden Tag mindestens mit den Folgen.
Und ich bin große #Demokratiefreundin sowie überzeugt #GegenRechts.
In diesem Jahr stehen in meinem Bundesland #Thüringen Landtagswahlen an.
Ziele hat die #noAFD schon klar benannt, vom Rückbau allen Klimaschutzes, Abbau der öffentlich rechtlichen Medien und des Verfassungsschutzes etc.
Wichtig: Trotz aller erschreckenden Zahlen positionieren sich weiterhin zwei Drittel aller Menschen für andere Parteien. Diese müssen sich laut äußern. Das tue ich hiermit. Daher hier klar nur eine Privatmeinung:
—> Die #noAFD will aus der EU aussteigen. Hat schon für UK nicht so wirklich funktioniert, der Handel ist eingebrochen (https://lnkd.in/g5UXZ3Ud). Deutschland ist Exportweltmeister. Viele haben ja Sorge, dass Ausgaben für Klimaschutz die Wirtschaft kaputt machen. Mal abgesehen davon, dass das nicht stimmt – ein Bruch mit anderen Ländern wird das viel eher in die Wege leiten.
—> Es gibt ein Bundesgesetz zur Notwendigkeit der Umstellung der Wirtschaft Richtung Klimaneutralität. Wenn Thüringen alle Förderung streicht, werden Unternehmen hierzulande komplett abgehängt. Sind wir wieder bei der Wirtschaft…
—> Wir haben mit dem demografischen Wandel ein großes Problem mit dem Fachkräftemangel in wirklich allen Bereichen. Wenn wir nun nicht nur keine neuen Menschen mehr ins Land lassen, sondern die, die hier bereits arbeiten (siehe #CORRECTIV Recherche, https://lnkd.in/g6mNCr3n), vertreiben, sieht es mal ganz düster aus.
Und wem das alles nicht reicht: Wie über Menschen gesprochen wird, deren Wertigkeit, Vertreibung etc. – Menschenverachtung hat in einer Demokratie nichts zu suchen – ich erinnere daran:
Was passiert, wenn die #AfD in #Thüringen bei den Landtagswahlen im nächsten Jahr stärkste Kraft wird?
In den Umfragen liegt sie im Moment bei 34%, mit 13 Punkten Abstand auf die zweitstärkste Partei, die CDU. Dass sie den Ministerpräsidenten stellen wird, halten in dieser Konstellation viele im Moment noch für unwahrscheinlich (wobei auch hier niemand überrascht tun sollte, wenn es am Ende doch so kommt, dazu gleich mehr).
Alles andere als unwahrscheinlich ist aber, dass ihr ein anderes Präsident*innenamt zufallen wird, über das viel weniger gesprochen wird: das der Landtagspräsident*in.
Der Schaden, den eine autoritär-populistische Partei mithilfe dieses Amtes für die Demokratie in Thüringen und in Deutschland insgesamt anrichten könnte, ist immens.
Und wenn sich die anderen Parteien nicht rechtzeitig auf einen Weg einigen, ihn abzuwenden, wird dieser Schaden sehr bald sehr real werden. Und zwar ohne dass man dann noch viel dagegen tun kann.
DAS AMT DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN
Das Amt der Parlamentspräsident*in ist in Deutschland bisher politisch nicht sehr profiliert. Die Präsident*in repräsentiert die Interessen des Parlaments, nicht die ihrer Partei und ihrer Wähler. Sie hat dafür zu sorgen, dass die parlamentarische Arbeit funktioniert. Sich darauf auch über wechselnde Mehrheitsverhältnisse hinweg stabil verlassen zu können, daran haben im Prinzip alle Parteien das gleiche Interesse. Außer es handelt sich um eine Partei, die von der Erzählung lebt, dass die Eliten ausgetauscht gehören und die Demokratie nicht funktioniert, und die ihren Machtanspruch nicht aus den in der Verfassung geregelten demokratischen Verfahren ableitet – sondern daraus, dass sie sich selbst mit dem Volk gleichsetzt. Eine solche Partei teilt das gemeinsame Interesse an einem funktionierenden Parlament nicht. Das ist die Situation, in der sich im Moment Thüringen – nicht allein, aber jedenfalls – befindet.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Amt des Landtagspräsidenten in autoritär-populistische Hände fallen wird? Die Wahl einer neuen Präsident*in ist das erste, was der neue Landtag nach seinem Zusammentritt macht. Das Recht, jemanden für dieses Amt zu nominieren, gebührt nach guter parlamentarischer Tradition und nach der Geschäftsordnung des Landtags der stärksten Fraktion. Vorgeschlagen heißt noch nicht gewählt; die Landtagspräsident*in braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und niemand kann die Abgeordneten zwingen, zu wählen, wer ihnen vorgesetzt wird. Andererseits: der Druck ist hoch, dass diese Wahl gelingt. Erst wenn er eine Präsident*in hat, ist der Landtag konstituiert und kann mit seiner Arbeit beginnen, kann die Regierungschef*in gewählt werden. Einen Wahlgang nach dem anderen scheitern zu lassen, und einstweilen herrscht parlamentarischer Stillstand und Lähmung – wie die AfD diese Situation für sich ausschlachten könnte, ist leicht vorstellbar. Die Wahl ist geheim und findet ohne Aussprache statt.
WAS KÖNNTE DIE AFD ANRICHTEN?
Angenommen, die AfD-Kandidat*in wird gewählt: Was kann sie dann alles machen? Zunächst: was sie nicht machen kann, ist: was sie will. Sie kann nicht einfach die Tagesordnung nach ihrem Willen gestalten, AfD-Anträge bevorzugen, andere benachteiligen, bestimmte Abgeordnete uferlos lang reden lassen, andere gar nicht. Was wann behandelt wird und wie die Redezeit verteilt wird, bestimmt in der Praxis ein Gremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, der Ältestenrat.
Die Landtagspräsident*in leitet die Sitzungen und stellt fest, was das Plenum beschlossen hat, soweit sie dabei nicht von den Vizepräsident*innen vertreten wird. Eine Sitzung, die sie ganz bestimmt selbst leiten wird, ist die, in der die Wahl zum Ministerpräsidenten stattfindet. Diese Wahl läuft in Thüringen auch bisher schon selten reibungslos, schon gar unter Bedingungen einer Minderheitsregierung, wie sie wohl auch nach der nächsten Landtagswahl gebildet werden muss. In den ersten zwei Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit notwendig.
Aber im dritten Wahlgang, so steht es in der Verfassung, ist gewählt, wer „die meisten Stimmen“ hat. Was das genau bedeutet, ist unklar, und der Versuch des aktuellen Landtags, diese Unklarheit durch eine Verfassungsänderung zu beheben, hat sich im Kleinklein des politischen Streits zwischen der Koalition und der CDU festgefahren. Wenn also im dritten Wahlgang nur ein Kandidat antritt, was heißt dann „die meisten Stimmen“? Mehr als die – nicht vorhandenen – Gegenkandidaten? Oder mehr als Gegenstimmen? Für beides gibt es gute Gründe. Die Person, die das am Ende feststellt, ob der Kandidat im dritten Wahlgang gewählt oder durchgefallen ist – das ist die Landtagspräsident*in.
DANN IST EIN NAZI MINISTERPRÄSIDENT
In der thüringischen Hauptstadt Erfurt kursiert in diesen Tagen ein Papier der ehemaligen SPD-Landesgeschäftsführerin Anja Zachow mit dem Titel „Was dann wieder keiner gewollt haben wird“. Das Papier spielt u.a. durch, wie die Ministerpräsident*innenwahl unter Leitung einer Landtagspräsident*in von der AfD ablaufen könnte. Wenn im dritten Wahlgang der AfD-Vorsitzende Björn Höcke kandidiert und sich Linke und CDU nicht geeinigt haben, einen gemeinsamen Gegenkandidaten aufzustellen – dann könnte die Landtagspräsident*in feststellen, dass Höcke allein mit den Stimmen der AfD gewählt ist. Dann ist ein Nazi Ministerpräsident und steht an der Spitze der Exekutivgewalt des Freistaats Thüringen. Auf Sitzungsunterbrechungen, um darüber verhandeln, wie man diesen Ausgang noch abwenden könnte, braucht dann niemand mehr zu hoffen. Denn auch darüber entscheidet die Landtagspräsident*in.
Die Landtagspräsident*in ist es auch, die in Thüringen die Gesetze ausfertigt und verkündet – bisher eine reine Formalität. Das hatte man in Polen auch gedacht, bis die autoritär-populistische PiS-Regierung plötzlich beschloss, Urteile des Verfassungsgerichts nicht im Amtsblatt zu verkünden, die ihr nicht passten. Eine Formalität, aber eine, ohne die das, was da verkündet werden muss, nicht zu geltendem Recht wird.
DIE AFD KANN SOFORT DIE LANDTAGSVERWALTUNG ÜBERNEHMEN
Was die Landtagspräsident*in ferner tun kann: den Landtagsdirektor ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand schicken und durch jemanden ersetzen, der ihr für ihre Zwecke geeigneter erscheint. Der Landtagsdirektor steht an der Spitze der Verwaltung des Landtags. Die Landtagsverwaltung ist kaum öffentlich sichtbar. Aber dass sie die Abgeordneten unterstützt, und zwar unterschiedslos, ist unverzichtbar: Damit der parlamentarische Betrieb gut und reibungslos funktioniert, braucht der Landtag eine funktionierende, parteipolitisch neutrale Verwaltung.
Die Verwaltung verteilt die Vorlagen, über die die Abgeordneten beraten und beschließen, etwa Gesetzentwürfe. Sie stellt die ganze IT bereit. Bisher muss sich kein Abgeordneter fragen, wer da in der Verwaltung alles seine dienstlichen Emails mitlesen kann. Bisher konnten die Parlamentarier darauf vertrauen, dass der Wissenschaftliche Dienst ihnen unabhängig und unverfälscht zuarbeitet. In normalen Zeiten wird das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung dadurch garantiert, dass am Ende niemand etwas davon hat, wenn dieses Vertrauen durch Misstrauen ersetzt wird. Dies sind keine normalen Zeiten.
Ein Teil des Landtagsgebäudes in Erfurt ist ein Nazi-Bau aus dem Jahr 1939, in dem auch die Gestapo untergebracht war. Sie hat von dort aus ab 1942 die Deportation der Thüringer Juden organisierte. Was aus dem Erinnerungsort, den der Landtag dort eingerichtet hat, wird, das obliegt der Entscheidung der Landtagspräsident*in.
RECHTSEXTREME DELEGATIONEN AUS DEUTSCHLAND UND ALLER WELT ALS GÄSTE EMPFANGEN
Die Landtagspräsident*in vertritt den Landtag nach außen. Sie repräsentiert die Repräsentanz des Volkes. Rechtsextreme Delegationen aus Deutschland und aller Welt als Gäste empfangen, Foyer und Flure mit volksdeutscher Heimatkunst und Propaganda vollhängen – alles Dinge, die sie machen kann im Namen und unter dem Siegel des ganzen Parlaments. Sie kann zum Beispiel mit Viktor Orbáns Danube Institute, dem wohl einflussreichsten und bestausgestatteten Think Tank des globalen autoritären Populismus, Veranstaltungen machen in den Fluren des Landtags, große Empfänge, die heißesten und wildesten Köpfe der globalen Neuen Rechten kommen nach Erfurt und halten ihre völkischen Reden vom „Großen Austausch“ der autochthonen Bevölkerung durch willfährige Migrant*innen und von der Verschwörung der wurzellosen kosmopolitischen Eliten.
Die Landtagspräsident*in kann selbst auf Reisen gehen. Zu Donald Trump nach Mar-a-Lago, nach Moskau zu Vladimir Putin. Sie kann eine Art informelle Thüringische Nebendiplomatie starten. Und das ohne jede politische Verantwortung. Sie muss nicht regieren. Nur repräsentieren. Alles ganz informell, alles abseits von allen Verfahren und Institutionen. Sie kann das „eigentliche Volk“ vertreten, in scharfem Kontrast zu der Landesregierung, die erstens gar keine außenpolitischen Kompetenzen hat und zweitens mangels Mehrheit sowieso die ganze Zeit die größten Mühen hat, irgendetwas zustande zu bringen.
UND DIE DEMOKRATEN WÄREN MACHTLOS
Kann der Landtag diese Präsident*in nicht einfach wieder abberufen? Das kann er. Aber er braucht dafür, laut Geschäftsordnung, eine Zweidrittelmehrheit. Und wenn die AfD bei 34 Prozent landet, wie es im Augenblick die Umfragen prophezeien, dann gibt es keine Zweidrittelmehrheit gegen die AfD.
Was kann man tun? Das Problem muss politisch gelöst werden: Die Fraktionen des demokratischen Spektrums, insbesondere die CDU und die Linke, müssen sich rechtzeitig und verlässlich auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Wahl der Landtagspräsident*in verständigen. Beide Fraktionen müssen sich auf eine*n Abgeordnete*n einigen, den sie beide zum Landtagspräsidenten wählen können, und zwar bevor das Wahlverfahren in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags beginnt. Nicht erst danach. Danach ist es zu spät. Natürlich könnte sich die AfD damit einmal mehr als ausgegrenztes Opfer der Machenschaften des Establishments inszenieren. Aber diese Debatte ist ohnehin unentrinnbar. Ihr auszuweichen ist ohnehin keine Option. Sie muss geführt werden, und zwar jetzt.
Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.de, CC BY-SA 4.0. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite. Vor kurzem wurde das Thüringen-Projekt gestartet.
Maximilian Steinbeis ist Gründer und Chefredakteur des Verfassungsblogs. Prof. Jelena von Achenbach, LL.M. (NYU) ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Erfurt. Artikelbild: Britta Pedersen/dpa
Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.
DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39).
Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).
DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR
Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).
Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.
MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG
Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)
NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?
Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).
IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER
Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen.
(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)
DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.
Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).
SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG
Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist.
Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).
NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO
Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).
Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.
ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD
Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.
Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.
DILEMMA-DIAGNOSE
Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen.
Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.
MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN
Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).
Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?
Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
Mit dem Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 wurde festgelegt, wer zum deutschen Volk gehört und wer nicht.
Von Yves W.
Es war die Grundlage für die Ausgrenzung von Mitmenschen, weil sie von nun an als „jüdisch“ und damit nicht vollwertige Bürger betrachtet wurden.
Die Frage, wer dazu gehört und wer nicht ist auch für die #AfD, insbesondere Herrn #Höcke, wichtig.
In seinem 2018 erschienenen Buch betont er, dass das wichtigste politische Projekt ein „großes Remigrationsprojekt“ für „nicht integrierbare Migranten“ sei.
Das Kriterium für „Integrierbarkeit“, die rechtlichen Grundlagen und das behördliche Vorgehen werden nicht angesprochen.
Überhaupt werden wenig Details für dieses „wichtigste politische Projekt“ mitgeliefert. Herr Höcke betont nur, dass „#wohltemperierte #Grausamkeit“ von Nöten sein wird, um die „#Remigration“ umzusetzen.
Wenn man die damaligen 13 Verordnungen zum Reichsbürgergesetzes durchliest, realisiert man, dass viele Details erläutert werden müssen. Bis 1941 zielten die Verordnung auch auf die erzwungene Auswanderung.
Es entstehen wohl mehr als nur „wohltemperierte Grausamkeiten“ an sich und z.B. bei binationalen Ehen oder Kindern aus geschiedenen Familien.
Herr Höcke betont, dass das Projekt „ein bis zwei Generationen“ dauern soll.
Rein logisch sagt Herr Höcke damit, dass auch Kinder und Enkel von heute „nicht integrierbaren Migranten“ betroffen sein sollen, wenn ihre „nicht integrierbaren Vorfahren“ teilweise schon verstorben sind.
Herrn Höcke hätte betonen können, dass das „Remigrationsprojekt“ keine deutschen Staatsbürger betreffen würde.
Aber das sagt er nicht und man fragt sich warum. Er spricht viel vom „deutschen Volk“, dem durch „neue Eliten…die Lebensgeister“ geweckt werden sollen.
Aber wer eigentlich dem deutschen Volk zugehörig ist, definiert er nicht wirklich und damit auch nicht, wer für das „Remigrationsprojekt“ vorgesehen ist. Stattdessen bemüht er Aristoteles und den Begriff der „Entelechie“. Klug klingende Worte, mit denen er der Frage ausweicht.
Seit Jahren benutzt Herr Höcke in eigener Weise diesen Begriff. Hierzu die „Zeit“ : „Der Sinn dieser Verwendung bei Höcke erschließt sich durch die Opposition.
Das organische Werden wird der Planung und der gesteuerten Entwicklung, vulgo dem Fortschritt, entgegengesetzt.“ Deutsch ist wer einem „gemeinsamen Werden“ zugehörig ist. Wer entscheidet und wie dies festgestellt wird verrät Herr Höcke nicht.
Befragt ob „das deutsche Volk überhaupt in der Lage sei, sich aus dem Sumpf zu ziehen“ (damit meint der Interviewer die Umsetzung des Remigrationsprojektes), verweist Herr #Höcke auf Machiavelli, wonach dies nur einem einzelnen Mann, einem „Uomo Virtuoso“, gelingen könne.
Der als „alleiniger Inhaber der Staatsmacht ein zerrüttetes Gemeinwesen wieder in Ordnung bringen könne.“
Bisher haben „alleinige Machthaber“ Gemeinwesen nur zerrüttet und niemals in „Ordnung gebracht“
In einem Interview äußert sich Björn Höcke unter anderem zum Krieg in der Ukraine.
Dabei nimmt der AfD-Politiker Russland in Schutz und zitiert sogar aus einer Rede von Wladimir Putin, die Russlands Präsident 2001 vor dem deutschen Bundestag hielt. Für Frieden müsse sich Europa von den USA lösen, sagt er.
Zudem betont er, dass eine Zusammenarbeit mit Russland große Vorteile bringe.
Neben einer stärkeren Zusammenarbeit mit Russland fordert Höcke eine Loslösung Deutschlands von den USA.
Und wie steht der AfD-Chef zum Verfassungsschutz ?
Er sieht es als „Kampfinstrument der Herrschenden“
Dass Höcke wegen seiner Aussagen als Faschist bezeichnet werden darf und seine Partei vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, stößt bei dem 51-Jährigen auf Unverständnis
Was um alles in der Welt bewegt klardenkende, deutsche Staatsbürger dann dazu, die eindeutigen AfD betreffenden Fakten unter den Tisch zu kehren und die Tatsachen zu verharmlosen ?
Ist Deutschland mittlerweile so verbittert und politikverdrossen ?
Und bitte keine Stammtischparolen in Bezug auf FDP Freie Demokraten , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) oder die CDU Deutschlands .
Es reicht, denn es braucht konstruktive, zukunftsfähige Ansätze und keine Stammtischparolen.
Bereits 2017 hatte focus diesen Artikel gepostet:
„Zitate zeigen, wie gefährlich der AfD-Rechtsaußen wirklich istDienstag, 24.01.2017 | 06:21“