Eines der spannendesten und umstrittensten gesetzgeberischen Vorhaben der letzten Jahre hat gestern nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Neuerungen sind noch nicht ausgefertigt und verkündet. Ich habe aber mal anhand der Gesetzgebungsmaterialien eine konsolidierte Fassung erstellt, sprich die bisher geltenden Vorschriften in den entsprechenden GG-Artikeln mit den Neuerungen veschmolzen, damit das mal jeder auf einen Blick nachlesen kann. Die Neuerungen sind gelb hervorgehoben.
Und hier noch mal in verständlicher Sprache, was beschlossen wurde:
Die Schuldenbremse wurde gelockert für bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben, die über einem Prozent des BIP liegen. Das heißt zunächst, dass Ausgaben für Sicherheit bis zu einem Prozent des BIP nach wie vor ganz normal im Haushalt abgebildet werden (wofür auch die Schuldenbremse weiter gilt). Alles drüber ist von der Schuldenbremse ausgenommen. Und zwar ohne Deckel. Möglich wären also 2 Prozent des BIP, aber auch 5 Prozent des BIP oder mehr. Hier gibt es keine (verfassungsrechtliche) Grenze. Als Richtwert: 1 Prozent des BIP sind so ungefähr 43 Mrd. Euro.
Die sicherheitsbezogenen Ausgaben umfassen: Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten (derzeit Ukraine-Hilfen). Das ist also weiter gefasst als strikt „Verteidigung“. Wie sich das Geld innerhalb dieser Gebiete verteilt, ist nicht geregelt. Das kann der Bundestag entscheiden.
Die Länder dürfen generell etwas mehr Schulden aufnehmen als vorher und werden dem Bund schuldentechnisch gleichgestellt. Der Bund hatte nämlich schon immer eine Ausnahmeregelung, dass er 0.35 Prozent des BIP an Schulden aufnehmen durfte, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Das gilt jetzt auch für die Länder.
Es gibt die Möglichkeit eines „Sondervermögens“ (= Schulden) von 500 Mrd. Euro für die nächsten 12 Jahre. Dieses ist zweckgebunden an Investitionen in die Infrastruktur und an Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Klimaneutralität wird dadurch KEIN Staatsziel (Auch wenn AfD, Nius und Nachplapperer das jetzt hartnäckig behaupten), sondern ist Zweckbestimmung dieses Sondervermögens. Nicht mehr, nicht weniger.
a) 100 Mrd. gehen in den Klima- und Transformationsfonds.
b) 100 Mrd. gehen an die Länder.
c) Die Zweckbindung umfasst Investitionen UND das Ziel der Klimaneutralität. Daraus folgt nach meiner Lesart (darauf wurde aus meiner Sicht noch nicht so klar hingewiesen), dass auch durchaus MEHR als die 100 Mrd. dem Klimaschutz zufließen können. Das ist letztlich eine gesetzgeberische Entscheidung in den kommenden 12 Jahren. Die Mittel verteilen wird das jeweils gewählte Parlament.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Thema Schulden und Schuldenbremse
Was ich – wie auch viele andere Wähler -gesehen hatte, kommt jetzt: Wir brauchen neben der Schuldenbremse, die bei 62,9 % derzeit ist, einen Investitionstopf.
Die Schulden entsprechen einer Gesamtverschuldung von rund 2,71 Billionen Euro.
Der EU-Durchschnitt liegt bei 80 %.
Damit wir diesen EU-Durchschnitt nicht überschreiten, könnten wir noch derzeit 736 Mrd. Euro. an Schulden aufnehmen.
Wenn wird in den kommenden 5 Jahren jeweils pro Jahr rund 200 Mrd. Neuverschuldung für Investitionen (Rüstung, Transformation und Energiewende) machen würden, wäre unser Schuldenberg immer noch unter dem Durchschnitt der EU, denn die Investitionen bringen auch wieder neue Steuereinnahmen.
Je nach Sektor und Effektivität der Investition entstehen durch 100 Mio. € staatliche Investitionen Steuereinnahmen zwischen 20 und 60 Mio. €. Besonders hohe Rückflüsse gibt es in Bereichen mit hoher Wertschöpfung, wie Infrastruktur, Bildung oder Forschung.
Hindernis maximale Neuverschuldung pro Jahr
Im Jahr 2024 wurde in Deutschland die Schuldenbremse gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten. Diese Regelung begrenzt die strukturelle Neuverschuldung des Bundes auf maximal 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Für das Jahr 2024 entsprach dies einer Neuverschuldung von etwa 16,6 Milliarden Euro.
Der Bundeshaushalt 2024 sah Gesamtausgaben von rund 476,8 Milliarden Euro vor, was einer Steigerung von 3,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz dieser erhöhten Ausgaben wurde die Schuldenbremse eingehalten, indem die Neuverschuldung auf das genannte Maß begrenzt wurde.
Die Einhaltung der Schuldenbremse wurde durch verschiedene Maßnahmen ermöglicht, darunter gezielte Einsparungen und Priorisierungen im Haushalt. Finanzminister Christian Lindner betonte die Notwendigkeit, die Ausgaben zu fokussieren und die krisenbedingten Mehrausgaben der Vorjahre zurückzufahren, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schuldenbremse strukturelle Defizite begrenzt. In außergewöhnlichen Situationen, wie schweren Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen, kann der Bundestag eine temporäre Aussetzung der Schuldenbremse beschließen. Im Jahr 2024 gab es jedoch keine solche Aussetzung, und die Regelung wurde wie vorgesehen angewendet.
Die Schuldenbremse wurde 2009 in das Grundgesetz aufgenommen, um eine nachhaltige Haushaltsführung sicherzustellen und die Verschuldung des Staates zu begrenzen. Sie gilt als wesentliches Instrument zur Sicherung der finanziellen Stabilität Deutschlands.
Aus diesem Grunde muss die Schuldenbremse dringend reformiert werden. Sinnvoll wäre dies noch unter der jetzigen handelnden Regierung.
Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.
Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
– zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
– und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten
Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!
Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll. Warum so hoch?
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen
Genau das ist falsch! Warum?
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Aussagen sind falsch! Warum?
2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer.
Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn
Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:
1. Gastgewerbe: 63 %
2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)
3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %
4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%
Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben
Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.
Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?
Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.
Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun